{"id":119859,"date":"2012-04-01T12:00:00","date_gmt":"2012-04-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2012\/04\/egger-8\/"},"modified":"2023-08-23T23:28:18","modified_gmt":"2023-08-23T21:28:18","slug":"egger-7","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2012\/04\/egger-7\/","title":{"rendered":"Gemeinwirtschaftliche Leistungen der Berglandwirtschaft anerkennen"},"content":{"rendered":"<p>Mit der Verabschiedung der Botschaft zur Agrarpolitik 2014\u20132017 (AP\u202f14\u201317) durch den Bundesrat liegt die Vorlage f\u00fcr die Diskussion in den R\u00e4ten bereit. Wichtige Anliegen der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft f\u00fcr die Berggebiete (SAB) sind dabei ber\u00fccksichtigt worden. Nach wie vor werden aber die gr\u00f6ssten Kulturlandverluste im Berg- und S\u00f6mmerungsgebiet verzeichnet; die Einkommen der Bergbauern sind vergleichsweise auf sehr tiefem Niveau. Damit die Berglandwirtschaft die Leistungen an die Gemeinschaft \u2013 wie die Pflege und Erhalt der Kulturlandschaft, die dezentrale Besiedlung, aber auch die Versorgung der Bev\u00f6lkerung \u2013 weiterhin erbringen kann, m\u00fcssen diese Leistungen angemessen abgegolten bzw. gef\u00f6rdert werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/201204_06_Egger_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"241\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer Bundesrat will mit dem revidierten Landwirtschaftsgesetz die Agrarpolitik verst\u00e4rkt auf die F\u00f6rderung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft ausrichten und bestehende Ziell\u00fccken schliessen. Die SAB begr\u00fcsst diese Absicht. Dadurch k\u00f6nnen die Bundesmittel effektiver eingesetzt und die Akzeptanz der Bev\u00f6lkerung f\u00fcr die St\u00fctzung der Landwirtschaft gesteigert werden. Im Hinblick auf die Berglandwirtschaft bietet die Revision des Landwirtschaftsgesetzes auch die Gelegenheit, Schw\u00e4chen des bestehenden Systems \u2013 wie beispielsweise der voranschreitende Kulturlandverlust im Berggebiet \u2013 anzugehen und mit geeigneten Instrumenten zu beheben. Die Ans\u00e4tze dazu sind mit dem neuen System vorhanden. Damit die Instrumente optimal eingesetzt werden k\u00f6nnen, m\u00fcssen die Besonderheiten der landwirtschaftlichen Produktion im Berggebiet ber\u00fccksichtigt werden.&#13;<\/p>\n<h2>Hohe Produktionskosten und eingeschr\u00e4nkter Handlungsraum f\u00fcr Berglandwirtschaft<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Fl\u00e4chen im Berggebiet ist mit hohen Kosten verbunden. Dies ist einerseits naturbedingt durch die Hanglagen und die im Vergleich mit dem Talgebiet kleiner zu bewirtschaftenden Fl\u00e4chen. Andererseits ist das (Kosten-)Optimierungspotenzial durch Produktionssteigerungen und der damit verbundenen besseren Auslastung der bestehenden Anlagen oder durch die Erzielung von Wachstumseffekten anhand einer Betriebsvergr\u00f6sserung eingeschr\u00e4nkt. Die Steigerung der Produktionsintensit\u00e4t \u2013 z.B. durch h\u00f6heren Tierbestand \u2013 ist aufgrund gesetzlicher Restriktionen (Gew\u00e4sserschutzgesetz) und der limitierten Nahrungsverf\u00fcgbarkeit nur begrenzt m\u00f6glich bzw. sinnvoll. Auch sind die Diversifikationsm\u00f6glichkeiten wegen den klimatischen Produktionsbedingungen stark eingeschr\u00e4nkt. Als letzte Alternative bleibt oft nur noch die Betriebsaufgabe. Die kontinuierliche Abnahme und das Verschwinden von kleinen und mittleren Landwirtschaftsbetrieben wirkt sich im Berggebiet jedoch langfristig negativ auf die alpine Kulturlandschaft und die Lebensqualit\u00e4t der ans\u00e4ssigen Bev\u00f6lkerung aus. Die Berglandwirtschaft erbringt in hohem Ausmass gemeinwirtschaftliche Leistungen. Der Erhalt der Kulturlandschaft oder der Biodiversit\u00e4t im Berg- und S\u00f6mmerungsgebiet ist von einer sachgem\u00e4ssen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung abh\u00e4ngig. Daf\u00fcr ben\u00f6tigen die Betriebe aber auch eine wirtschaftliche Grundlage. Aufgrund der eingeschr\u00e4nkten Produktionskapazit\u00e4ten und des hohen Anteils an gemeinwirtschaftlichen Leistungen ist der Anteil der Direktzahlungen am landwirtschaftlichen Einkommen hoch und macht in einigen Gebieten bis zu 50% aus. Aus diesem Grund wirken sich \u00c4nderungen im Direktzahlungssystem auch entsprechend stark aus. Dies zeigte sich insbesondere 2008, als die landwirtschaftlichen Einkommen wegen gestiegener Agrarpreise schweizweit zunahmen, in den Bergzonen III und IV aufgrund gek\u00fcrzter Tierbeitr\u00e4ge jedoch abnahmen. Anpassungen am Direktzahlungssystem sind vor diesem Hintergrund zu betrachten.&#13;<\/p>\n<h2>Vision f\u00fcr die Berglandwirtschaft<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nGem\u00e4ss Art. 104 der Bundesverfassung hat die schweizerische Landwirtschaft verschiedenen Leistungen zu erbringen, so unter anderem die Pflege und den Erhalt von Kulturland oder die dezentrale Besiedlung. Es stellt sich die Frage, ob in den Berggebieten die Landwirtschaft diesen Verfassungsauftrag alleine erf\u00fcllen kann und ob dieser f\u00fcr eine zukunftsf\u00e4hige Entwicklung der Berggebiete ausreichend ist. Die SAB hat sich dieser Frage gestellt und erg\u00e4nzend zum Verfassungsauftrag eine eigene Vision entwickelt, wie eine prosperierende Berglandwirtschaft in naher Zukunft aussehen und welchen Beitrag die Landwirtschaft in den Berggebieten in den kommenden Jahren leisten soll:&#13;<br \/>\nVgl. SAB: Strategiepapier Berglandwirtschaft, 2009.\u2212 Die Berggebiete bilden auch in Zukunft die Grundlage f\u00fcr eine produzierende Landwirtschaft. Das Kulturland soll erhalten bleiben, um auch weiterhin die Produktionsgrundlagen f\u00fcr die Herstellung von Agrarg\u00fctern pflanzlicher und tierischer Herkunft bieten zu k\u00f6nnen und so zur Versorgung der Bev\u00f6lkerung mit qualitativ hochwertigen Produkten beizutragen.\u2212 Durch die nachhaltige, ressourcenschonende Bewirtschaftung des Kulturlandes entsteht ein Lebensraum, der artenreich ist und einen attraktiven Freizeit- und Erholungsraum f\u00fcr Einheimische und G\u00e4ste darstellt. Die Landwirtschaftsbetriebe bieten somit auch \u00f6kologische und gemeinwirtschaftliche Dienstleistungen an und werden daf\u00fcr angemessen in Form von Direktzahlungen entsch\u00e4digt.\u2212 Die \u00fcbergreifende Zusammenarbeit der Berglandwirtschaft mit anderen Sektoren und Regionen liefert eine wirtschaftliche, \u00f6kologische und soziale Grundlage, welche der l\u00e4ndlichen Bev\u00f6lkerung Perspektiven bietet und so zur dezentralen Besiedelung der Berggebiete und zur kulturellen Identit\u00e4t der Bev\u00f6lkerung beitr\u00e4gt.\u2212 Die Berglandwirtschaft bietet bestehenden und neuen Verarbeitungsbetrieben einen attraktiven Wirtschaftsstandort und nimmt einen gr\u00f6sseren Platz in der Wertsch\u00f6pfungskette ein. Mit innovativen Produkten und einer konsequenten Vermarktung sch\u00f6pft die Berglandwirtschaft ihr strategisches Potenzial aus. Dabei wird sie von Branchenverb\u00e4nden sowie \u00f6ffentlichen und privaten Organisationen beratend unterst\u00fctzt.\u2212 Die Anliegen der Berglandwirtschaft finden Eingang in die laufenden Verhandlungen, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.Der in dieser Form interpretierte Verfassungsauftrag bildet die strategische Grundlage, anhand welcher die agrarpolitischen Schwerpunkte f\u00fcr die Berglandwirtschaft aus Sicht der SAB formuliert werden.&#13;<\/p>\n<h2>Anforderungen an die AP\u202f14\u201317<\/h2>\n<p>&#13;<\/p>\n<h2>F\u00f6rderung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Berggebiet<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit der Bewirtschaftung der landwirtschaftlich nutzbaren Fl\u00e4chen im Berg- und S\u00f6mmerungsgebiet leistet die Berglandwirtschaft einen Beitrag zur Nahrungsmittelversorgung, sichert den Erhalt des Kulturlandes und bietet Schutz vor Naturgefahren. Zahlreiche Pflanzen- und Tiergemeinschaften im Berggebiet w\u00fcrden ohne Bewirtschaftung verschwinden. Ohne entsprechende Pflege verwalden die artenreichen Bergwiesen. Auch wenn die Landwirtschaft alleine die dezentrale Besiedlung nicht mehr sichern kann, so ist eine dezentrale Besiedlung ohne Landwirtschaft nicht denkbar. Ihr Beitrag in dieser Hinsicht ist daf\u00fcr entscheidend, ob es in Zukunft noch ein besiedeltes Berggebiet gibt. In Anbetracht all dieser Leistungen sollte die Berglandwirtschaft mit dem neuen System, welches die gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Landwirtschaftsgesetz explizit f\u00f6rdern will, besser gestellt sein als mit dem alten System. Dies ist aber fraglich. Gem\u00e4ss Modellrechnungen verharrt das durchschnittliche landwirtschaftliche Einkommen in den Bergzonen weiterhin auf tiefem Niveau. Ohne Anpassungsbeitr\u00e4ge \u2013 welche mittelfristig abgebaut bzw. umgelagert werden \u2013 w\u00e4ren die Beitr\u00e4ge teilweise sogar tiefer als vor der Revision. <i>Deshalb m\u00fcssen die gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Berggebiet \u00fcber bergspezifische Instrumente wie die Kulturlandschafts- oder Hangbeitr\u00e4ge besser gef\u00f6rdert werden.<\/i> Zudem sollen die Biodiversit\u00e4tsbeitr\u00e4ge im Berggebiet den gleichen Wert haben wie im Talgebiet und nicht \u2013 wie urspr\u00fcnglich vorgesehen \u2013 degressiv, d.h. mit steigender H\u00f6henlage abnehmend, ausgerichtet werden.&#13;<\/p>\n<h2>Tierbestand im Berggebiet muss gesichert werden<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Nutztierhaltung ist ein zentrales Element der Berglandwirtschaft. Seit jeher entlasten die Betriebe im Berg- und S\u00f6mmerungsgebiet die Talbetriebe, indem in den futterreichen Sommermonaten die Tiere im Berggebiet ges\u00f6mmert werden. Das Berggebiet ist f\u00fcr die Aufzucht des Jungviehs und f\u00fcr die Fleisch- und Milchproduktion auf Gr\u00fcnfutterbasis pr\u00e4destiniert. Diese Aufgabenteilung wird jedoch immer mehr infrage gestellt. Schon heute bekunden zahlreiche S\u00f6mmerungsbetriebe M\u00fche, gen\u00fcgend Tiere f\u00fcr die Bestossung der Alpen aufzutreiben. Mit der Aufhebung der Tierbeitr\u00e4ge, wie dies in der AP\u202f14\u201317 vorgesehen ist, wird gesamtschweizerisch mit einem R\u00fcckgang des Tierbestandes gerechnet. Dies w\u00fcrde die Problematik hinsichtlich eines ausreichenden Tierbestandes f\u00fcr die Bestossung der Alpen zus\u00e4tzlich versch\u00e4rfen. Die SAB ist sich der Problematik eines zu hohen Tierbesatzes in gewissen Regionen bewusst. Mit einem der Nutzungsintensit\u00e4t angepassten Mindesttierbesatz k\u00f6nnte ein \u00f6konomisch und \u00f6kologisch sinnvoller Tierbesatz erm\u00f6glicht werden.&#13;<\/p>\n<h2>St\u00e4rkung des S\u00f6mmerungsgebiets<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit der Bestossung der Alpen wird ein wichtiger Beitrag f\u00fcr die Erhaltung des Kulturlandes geleistet. Die S\u00f6mmerungsgebiete sind im vorgeschlagenen Direktzahlungssystem von zentralen Instrumenten wie den Versorgungssicherheitsbeitr\u00e4gen oder den Produktionssystem-, Ressourceneffizienz- und Tierwohlbeitr\u00e4gen ausgeschlossen. Eine Ausweitung dieser Instrumente auf die S\u00f6mmerungsgebiete ist aus administrativen Gr\u00fcnden nicht erstrebenswert; trotzdem ist diese Leistung anzuerkennen. Mit der gezielten F\u00f6rderung von Milchvieh im S\u00f6mmerungsgebiet sollen die Produktionseinrichtungen im S\u00f6mmerungsgebiet erhalten und die erschwerten Produktionsbedingungen ausgeglichen werden. Ausserdem sind weiterhin Anreize f\u00fcr die Tierhalter notwendig, um die Bestossung der Alpen mit gen\u00fcgenden Tieren sicherzustellen. Nur so kann auch k\u00fcnftig die nachhaltige Bewirtschaftung der S\u00f6mmerungsgebiete gew\u00e4hrleistet werden.&#13;<\/p>\n<h2>Der Vorschlag des Bundesrates aus der Perspektive der Berggebiete<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Bundesrat hat im Fr\u00fchsommer 2011 die Vernehmlassung zur AP\u202f14\u201317 durchgef\u00fchrt. \u00dcber 700 Stellungnahmen sind im Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft (BLW) dazu eingegangen. Dies zeigt die Bedeutung, welche diesem Gesch\u00e4ft beigemessen wird. Die SAB hat ausf\u00fchrlich zum Vernehmlassungsbericht des Bundesrates Stellung genommen. Die wichtigsten Punkte der Stellungnahme k\u00f6nnen wie folgt zusammengefasst werden:\u2212 Weiterhin Ausrichtung von S\u00f6mmerungsbeitr\u00e4gen f\u00fcr Tierhalter im Talgebiet;\u2212 keine degressive Ausrichtung der Biodiversit\u00e4tsbeitr\u00e4ge im Berggebiet;\u2212 Beibehaltung der Tierbeitr\u00e4ge, vor allem der TEP-Beitr\u00e4ge (Tierhaltung unter Erschwerten Produktionsbedingungen);\u2212 angemessene Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Berglandwirtschaft, Reduktion der Anpassungsbeitr\u00e4ge.Der Bundesrat hat am 1. Februar 2012 die Botschaft zur AP\u202f14\u201317 verabschiedet und mit Elementen aus der Vernehmlassung erg\u00e4nzt. Nachfolgend eine Beurteilung der wichtigsten Bereiche aus Sicht der SAB:&#13;<\/p>\n<h2>Alpungsbeitrag zur Sicherung der Bestossung der Alpen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Bundesrat hatte in seinem Bericht zur AP\u202f14\u201317 vorgeschlagen, keine Beitr\u00e4ge mehr an Tierhalter auszurichten, welche ihre Tiere zur S\u00f6mmerung auf die Alp schicken (<i>Push-<\/i>System). Die daf\u00fcr verwendeten Mittel sollten ausschliesslich den Alpbewirtschaftern zukommen (<i>Pull-<\/i>System). Die SAB \u00e4usserte sich in der Vernehmlassung besorgt, dass ein Teil dieser S\u00f6mmerungsbeitr\u00e4ge durch erh\u00f6hte Pachtzinsen abgesch\u00f6pft werden und durch den fehlenden Anreiz zu wenige Tiere f\u00fcr die Bestossung der Alpen zur Verf\u00fcgung stehen k\u00f6nnten. Sie hat deshalb vorgeschlagen, auch im neuen System weiterhin Anreize f\u00fcr ges\u00f6mmerte Tiere auszurichten. Dieser Vorschlag wurde in der Vernehmlassung von anderen Organisationen mitgetragen. Der Vorschlag ist verh\u00e4ltnism\u00e4ssig einfach umzusetzen, weil die f\u00fcr die Erhebung der Daten notwendigen Instrumente bereits vorhanden sind. In der Botschaft des Bundesrates ist dieses Anliegen nun aufgenommen worden. Im Rahmen der Kulturlandschaftsbeitr\u00e4ge ist neu ein Beitrag f\u00fcr die auf der Alp ges\u00f6mmerten Tiere vorgesehen.&#13;<\/p>\n<h2>Biodiversit\u00e4tsbeitr\u00e4ge nach Leistung und nicht nach Standort<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie SAB hatte zudem bem\u00e4ngelt, dass die Biodiversit\u00e4tsbeitr\u00e4ge degressiv ausgerichtet werden sollen. Die SAB argumentierte in ihrer Stellungnahme, dass die Leistung zur Erhaltung der Biodiversit\u00e4t im Berggebiet den gleichen Wert hat wie andernorts und somit auch gleich gef\u00f6rdert werden muss. Auch dieses Anliegen wurde vom Bundesrat aufgenommen. Der Abschnitt bei den Biodiversit\u00e4tsbeitr\u00e4gen, welcher die abgestufte Ausrichtung der Beitr\u00e4ge regelte, ist in der Botschaft gestrichen worden.&#13;<\/p>\n<h2>Kompromiss m\u00f6glich bei den Tierbeitr\u00e4gen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEtwas schwieriger pr\u00e4sentiert sich die Lage bei den Versorgungssicherheitsbeitr\u00e4gen. Der Bundesrat schl\u00e4gt weiterhin vor, die Beitr\u00e4ge f\u00fcr raufutterverzehrende Grossvieheinheiten (RGVE) sowie f\u00fcr Tierhaltung unter erschwerten Produktionsbedingungen (TEP) aufzuheben und durch Versorgungssicherheitsbeitr\u00e4ge zu ersetzen. Er argumentiert, dass durch die Einf\u00fchrung eines Mindesttierbesatzes die Erhaltung der Produktionsstrukturen gew\u00e4hrleistet wird, ohne Anreize f\u00fcr eine nicht standortgerechte bzw. zu intensive Tierhaltung zu schaffen. Die SAB hat die Weiterf\u00fchrung der Tierbeitr\u00e4ge gefordert, insbesondere der TEP-Beitr\u00e4ge, um den Tierbestand im Berggebiet zu sichern. Diese Beitr\u00e4ge sind jedoch stark umstritten und werden von \u00f6kologischen Kreisen, dem Handel und von Wirtschaftsvertretern deutlich abgelehnt. Um in diesem Zusammenhang einen L\u00f6sungsansatz zu finden, zieht die SAB die Unterst\u00fctzung eines Kompromissvorschlags in Betracht, welcher den effektiven Tierbesatz mitber\u00fccksichtigt. Damit w\u00fcrden die Versorgungssicherheitsbeitr\u00e4ge in Abh\u00e4ngigkeit der Nutzung ausgerichtet. Voraussetzung f\u00fcr die Unterst\u00fctzung ist, dass die Tierhaltung im Berggebiet insgesamt nicht gef\u00e4hrdet wird.&#13;<\/p>\n<h2>Weitere f\u00fcr das Berggebiet wichtige Elemente<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\n\u2212 <i>Produktionssystembeitr\u00e4ge:<\/i> Mittelfristig sollen die \u00dcbergangsbeitr\u00e4ge auf so genannt \u00abfreiwillige Programme\u00bb wie Tierwohl- oder Ressourceneffizienzbeitr\u00e4ge umgelagert werden. Dazu geh\u00f6ren auch Produktionssystembeitr\u00e4ge, welche die F\u00f6rderung der gr\u00fcnlandbasierten Milch- und Fleischproduktion vorsehen. Diese d\u00fcrften f\u00fcr die Berglandwirtschaft, welche seit jeher eine raufutterbasierte Tierproduktion betreibt, zunehmend an Bedeutung gewinnen. \u2212 <i>Strukturverbesserungsmassnahmen und l\u00e4ndliche Entwicklung:<\/i> Nach wie vor sind Massnahmen f\u00fcr die Verbesserung der landwirtschaftlichen Strukturen sowie die Unterst\u00fctzung von Projekten f\u00fcr die regionale Entwicklung gem\u00e4ss Art. 93 1c vorgesehen. Diese Massnahmen sind f\u00fcr die peripheren Gebiete von grosser Bedeutung.\u2212 <i>Einheitliches Kennzeichen f\u00fcr Berg- und Alpprodukte:<\/i> Mit der Berg- und Alpverordnung BAlV besteht die gesetzliche Grundlage f\u00fcr den Schutz der Begriffe \u00abBerg\u00bb und \u00abAlp\u00bb. Demnach muss die Herkunft von Nahrungsmittel, welche mit diesen Kennzeichen vermarktet werden, kontrolliert und die Produkte zertifiziert werden. In Artikel 14 des revidierten Landwirtschaftsgesetzes wird festgehalten, dass der Bund zus\u00e4tzlich einheitliche Logos f\u00fcr die Berg- und Alpprodukte schaffen und deren Verwendung f\u00fcr obligatorisch erkl\u00e4ren kann. Dadurch wird die Vermarktung dieser Produkte erleichtert und f\u00fcr Produkte aus dem Berg- und Alpgebiet ein auf europ\u00e4ischer Ebene einzigartiges Vermarktungsinstrument geschaffen.\u2212 <i>Zukunft der Nebenerwerbslandwirtschaft?<\/i> Die versch\u00e4rften Anforderungen an die Ausbildung der Landwirte gef\u00e4hrden die Nebenerwerbslandwirtschaft. Diese macht im Berggebiet einen erheblichen Anteil der Landwirtschaftsbetriebe aus und tr\u00e4gt zur Erf\u00fcllung des Verfassungsauftrages bei. Hier muss deshalb eine Flexibilisierung der Ausbildungsvorschriftren angestrebt werden.&#13;<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie AP\u202f14\u201317 entspricht in weiten Z\u00fcgen den Erwartungen der Berglandwirtschaft. Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Berglandwirtschaft werden anerkannt und entsprechend entsch\u00e4digt. Jedoch besteht Korrekturbedarf in einzelnen Punkten, namentlich bei den tierbezogenen Beitr\u00e4gen und den Ausbildungsvorschriften.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit der Verabschiedung der Botschaft zur Agrarpolitik 2014\u20132017 (AP\u202f14\u201317) durch den Bundesrat liegt die Vorlage f\u00fcr die Diskussion in den R\u00e4ten bereit. Wichtige Anliegen der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft f\u00fcr die Berggebiete (SAB) sind dabei ber\u00fccksichtigt worden. 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