{"id":119914,"date":"2012-04-01T12:00:00","date_gmt":"2012-04-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2012\/04\/reinhard-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:28:27","modified_gmt":"2023-08-23T21:28:27","slug":"reinhard","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2012\/04\/reinhard\/","title":{"rendered":"Agrarpolitik 2014\u20132017 aus der Sicht der schweizerischen Nahrungsmittelindustrie"},"content":{"rendered":"<p>Die F\u00f6deration der schweizerischen Nahrungsmittelindustrien (Fial)&#13;<br \/>\nDie Fial ist der Zusammenschluss von 17 Branchenverb\u00e4nden der Schweizer Nahrungsmittelindustrie. Sie bezweckt die Wahrung der gemeinsamen wirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen Interessen der Branchen und deren Mitgliedfirmen und befasst sich dabei insbesondere auch mit den landwirtschaftspolitischen Anliegen der verarbeitenden Industrie. Die Stellungnahme der Fial zur AP\u202f14-17 beschr\u00e4nkt sich auf diejenigen Themen, in denen eine einheitliche Meinung aller Branchen vertreten werden kann. begr\u00fcsst die Agrarpolitik 2014\u20132017 als Reformetappe, welche die agrarpolitischen Instrumente weiterentwickeln und an die ver\u00e4nderten Rahmenbedingungen anpassen soll. Positiv zu werten ist insbesondere, dass der bisherige Zahlungsrahmen aufrechterhalten bleibt und die Direktzahlungen dabei st\u00e4rker auf die Ziele der Bundesverfassung ausgerichtet werden sollen. Diese konsequente Optimierung der bisherigen Agrarpolitik wird unterst\u00fctzt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Fial bef\u00fcrwortet grunds\u00e4tzlich, dass die gesamte Wertsch\u00f6pfungskette in die Planung der Agrarpolitik einbezogen wird. Sie fordert aber, dass sich diese Erweiterung in Richtung einer integralen Politik f\u00fcr Landwirtschaft und Ern\u00e4hrung auch an den Chancen und M\u00f6glichkeiten der nachgelagerten Stufen \u2013 insbesondere des verarbeitenden Gewerbes und der verarbeitenden Industrie \u2013 ausrichtet. Nur so k\u00f6nnen Synergien optimal genutzt werden.Die Fial begr\u00fcsst die Losl\u00f6sung der Agrarpolitik 2014\u20132017 von der Frage einer allf\u00e4lligen \u00d6ffnung der M\u00e4rkte. Allerdings ist in diesem Zusammenhang zu fordern, dass das so genannte \u00abSchoggigesetz\u00bb in der heutigen Form beibehalten oder sogar ausgebaut wird, solange und soweit dies aufgrund der internationalen Vorgaben m\u00f6glich ist. Die durch das Schoggigesetz erm\u00f6glichte Kompensation der beachtlichen Preisdifferenz, die bei landwirtschaftlichen Rohstoffen zwischen der EU und der Schweiz besteht, muss umso mehr im Verh\u00e4ltnis zu Weltmarktpreisen m\u00f6glich sein.&#13;<\/p>\n<h2>Unterst\u00fctzung des Strukturwandels<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Fial bef\u00fcrwortete die Heraufsetzung des Mindestarbeitsaufkommens im Talgebiet von 0,25 auf 0,4 SAK und die Anpassung der Berechnungsmodalit\u00e4ten an den technischen Fortschritt. Sie bedauert, dass in der Botschaft bei der SAK-Grenze nun auf eine Erh\u00f6hung der Grenze im Talgebiet verzichtet wird, weil zu bezweifeln sei, \u00abdass damit die Fl\u00e4chenmobilit\u00e4t erh\u00f6ht werden kann\u00bb. Nach Ansicht der Nahrungsmittelindustrie h\u00e4tte die Heraufsetzung des Mindestarbeitsaufkommens zur Bezugsberechtigung von Direktzahlungen dazu gef\u00fchrt, dass die Beitr\u00e4ge auf Betriebe konzentriert werden, welche eine gewisse Gr\u00f6sse aufweisen und nicht im Nebenerwerb oder als Hobby betrieben werden k\u00f6nnen. Es ist zu bef\u00fcrchten, dass die Fl\u00e4chenmobilit\u00e4t durch die Beibehaltung der 0,25 SAK unn\u00f6tig behindert wird und dadurch weniger landwirtschaftliche Nutzfl\u00e4chen frei werden, die anderen Betrieben zur Produktion h\u00e4tten dienen k\u00f6nnen.Auch die Aufhebung der Einkommens- und Verm\u00f6gensgrenzen und die Abstufung der Direktzahlungen nach der Gr\u00f6sse des Betriebes wurden in der Vernehmlassung unterst\u00fctzt. Die Fial begr\u00fcsst deshalb, dass die Einkommens- und Verm\u00f6gensgrenzen nur bei den \u00dcbergangsbeitr\u00e4gen weitergef\u00fchrt werden, um erfolgreich wirtschaftende Betriebe nicht zu bestrafen. Die \u00dcbergangsbeitr\u00e4ge als solche werden nicht grunds\u00e4tzlich bestritten. Es wird aber bef\u00fcrchtet, dass durch zu hoch angesetzte \u00dcbergangsbeitr\u00e4ge falsche Anreize gesetzt werden k\u00f6nnten. Insbesondere k\u00f6nnte versucht werden, in den verbleibenden Jahren 2011-2013 eine m\u00f6glichst grosse Fl\u00e4che und Tierzahl zu erreichen, um so einen m\u00f6glichst hohen \u00dcbergangsbeitrag f\u00fcr die Zeit danach zu sichern. Dadurch w\u00fcrde bis 2013 die Fl\u00e4chenmobilit\u00e4t stark behindert. Die Fial spricht sich deshalb daf\u00fcr aus, die Summe der \u00dcbergangsbeitr\u00e4ge zu reduzieren und die frei werdenden Mittel bei den Versorgungssicherheitsbeitr\u00e4gen einzusetzen.&#13;<\/p>\n<h2>Forderung nach einer produzierenden Landwirtschaft<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie vorgeschlagene Qualit\u00e4tsstrategie wird von der schweizerischen Nahrungsmittelindustrie eher zwiesp\u00e4ltig aufgenommen. Sie wird auf Seiten der Verarbeitung vor allem von landwirtschaftsnahen Unternehmen unterst\u00fctzt; je weiter weg die Verarbeitung vom eigentlichen Rohstoff stattfindet, desto weniger Zustimmung erh\u00e4lt die Qualit\u00e4tsstrategie, u.a. auch aus ordnungspolitischen Gr\u00fcnden.Schliesslich bedauert die Fial, dass mit dem neuen Konzept mehr \u00f6kologische und gemeinwirtschaftliche Leistungen durch die Bauern erbracht werden sollen, ohne dass daf\u00fcr insgesamt eine zus\u00e4tzliche Abgeltung vorgesehen ist. Diese Umlagerung der Mittel f\u00fchrt zu einem Abbau in anderen Bereichen, insbesondere im Bereich der produzierenden Landwirtschaft. Die Fial anerkennt zwar die Bestrebungen, mehr Gewicht auf die \u00d6kologie zu legen; dies sollte aber nicht zulasten der landwirtschaftlichen Produktion erfolgen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die F\u00f6deration der schweizerischen Nahrungsmittelindustrien (Fial)&#13; Die Fial ist der Zusammenschluss von 17 Branchenverb\u00e4nden der Schweizer Nahrungsmittelindustrie. Sie bezweckt die Wahrung der gemeinsamen wirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen Interessen der Branchen und deren Mitgliedfirmen und befasst sich dabei insbesondere auch mit den landwirtschaftspolitischen Anliegen der verarbeitenden Industrie. 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