{"id":120004,"date":"2012-03-01T12:00:00","date_gmt":"2012-03-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2012\/03\/spycher-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:28:43","modified_gmt":"2023-08-23T21:28:43","slug":"spycher","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2012\/03\/spycher\/","title":{"rendered":"OECD-WHO-Analyse des schweizerischen Gesundheitssystems: Alter Wein in neuen Schl\u00e4uchen?"},"content":{"rendered":"<p>Der neu publizierte Bericht der OECD und der WHO \u00fcber das schweizerische Gesundheitssystem gibt einen ausgezeichneten \u00dcberblick \u00fcber aktuelle Problemlagen, k\u00fcnftige Herausforderungen und notwendige Reformen. Der Vergleich mit der bundesr\u00e4tlichen Strategie zeigt, dass die Reformpolitik des Bundes im Bereich des Gesundheitswesens gut aufgestellt ist. Dennoch bleibt die gesundheitspolitische Agenda in den kommenden Jahren sehr reich befrachtet. <img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/201203_12_Spycher_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"247\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIm Jahr 2004 bat der damalige Bundesrat Pascal Couchepin die Organisation f\u00fcr wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO), gemeinsam ein Assessment des Schweizerischen Gesundheitssystems vorzunehmen. Eine solche Zusammenarbeit der beiden grossen internationalen Organisationen war erstmalig und brachte \u2013 wie gew\u00fcnscht \u2013 das \u00f6konomische Wissen der OECD mit den Public-Health-Kompetenzen der WHO zusammen.&#13;<br \/>\nVgl. OECD (2006). F\u00fcnf Jahre sp\u00e4ter war es Bundesrat Didier Burkhalter ein Anliegen, ein Update des Berichtes ausarbeiten zu lassen. Dabei sollten die Entwicklungen seit 2006 aufgearbeitet sowie eine vertiefende Analyse der drei Themenbereiche Gouvernanz\/Steuerung, Gesundheitspersonal und Krankenversicherung vorgenommen werden, um von den internationalen Erfahrungen zu profitieren. Am 17. Oktober 2011 wurde der neue Bericht der \u00d6ffentlichkeit pr\u00e4sentiert.&#13;<br \/>\nVgl. OECD (2011).In diesem Artikel fokussieren wir auf diejenigen Ausf\u00fchrungen des Berichts, die sich mit der Beeinflussung der Kosten sowie der Erh\u00f6hung der Effizienz befassen. Im Zentrum steht die Frage, ob die OECD-WHO neue Anregungen liefern, wie die Reformpolitik des Gesundheitssystems verbessert werden kann. In <i>Kasten 1<\/i>&#13;<\/p>\n<h3>26 Reformempfehlungen der OECD-WHO f\u00fcr das schweizerische Gesundheitssystem<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nF\u00fcr das schweizerische Gesundheitssystem besteht die grundlegende Herausforderung darin, wirksam auf die Verlagerung hin zu chronischen Krankheiten und Multimorbidit\u00e4t reagieren zu k\u00f6nnen. Dazu werden \u00c4nderungen in folgende Richtungen notwendig sein (Empfehlungen, die direkt auf die Beeinflussung der Kosten bzw. der Effizienz ausgerichtet sind, wurden kursiv gesetzt):&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nBlock A: Verbesserung der strategischen Steuerung (Governance) sowie die Entwicklung verbesserter Informationen f\u00fcr das Gesundheitssystem&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n1. Erarbeitung eines \u00fcbergreifenden Rahmengesetzes f\u00fcr Gesundheit auf Bundesebene, in dem eine gemeinsame Vision und konkrete Ziele f\u00fcr das Gesundheitssystem definiert und zugleich die unterschiedlichen Ans\u00e4tze, Vielfalt an Ressourcen, Bed\u00fcrfnisse und Pr\u00e4ferenzen der Kantone anerkannt werden. Es sollte ferner die Rollen und Zust\u00e4ndigkeiten der verschiedenen Regierungsebenen klarstellen, Datenaustausch-Plattformen f\u00f6rdern, Wissen und Analysen f\u00fcr die Erarbeitung von politischen Massnahmen bereitstellen und f\u00fcr die Verbreitung von Best Practices sorgen.2. Aufstellung national vereinbarter Zeitpl\u00e4ne und Standards zur Einrichtung besserer Gesundheitsinformationssysteme und Berichterstattungspflicht mit minimalem Datenset f\u00fcr alle Kantone. Datenbanken und regelm\u00e4ssige Erhebungen sollten umfassen: Gesundheitsrisiken; Grundversorgung, Gesundheitspersonal (einschliesslich Pflegepersonal und anderer verwandter Gesundheitsberufe) und ambulante Versorgung; Leistungsqualit\u00e4t im ambulanten, Spital- und Langzeitpflegebereich; Morbidit\u00e4t und Mortalit\u00e4t in Verbindung mit Gesundheitsleistungen sowie gesundheitsbezogene Ungleichheiten (z.B. durch Einkommen, Bildungsniveau oder andere soziale Gegebenheiten).3. <i>Einf\u00fchrung von elektronischen Patientendossiers, einer eindeutigen Patientenidentifizierung und individuellen computerlesbaren Smart Cards, um die Koordinierung und Erbringung von Gesundheitsleistungen zu verbessern.4. St\u00e4rkung und Institutionalisierung der Koordination zwischen Bundes- und Kantonsebenen sowie unter den Kantonen, insbesondere um eine bessere Organisation und Planung der Gesundheitsversorgung sicherzustellen. <\/i>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nBlock B: \u00c4nderung von Finanzierungs- und Abgeltungsmechanismen&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n5. <i>F\u00f6rderung der Qualit\u00e4t, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Koordination der Leistungen. Kostenwirksamkeitsanalysen der KVG-Leistungen sollten durch den formelleren und systematischeren Einsatz von HTA verbessert werden. Kostenbeteiligungsvereinbarungen sollten derart gestaltet werden, dass der Einsatz kostenwirksamer medizinischer G\u00fcter und Leistungen sowie die Pr\u00e4vention gef\u00f6rdert werden. Integrierte Versorgungs- und Managed-Care-Modelle sollten durch \u00dcberwachung und Berichterstattung \u00fcber qualitative Ergebnisse und Erfolge beim Krankheitsmanagement gef\u00f6rdert werden. Vernetzte Leistungsanbieter sollten \u00fcber Anreize verf\u00fcgen, um die Pr\u00e4vention in ihr Angebot zu integrieren und eine Kontinuit\u00e4t bei der Versorgung ihrer Patienten sicherzustellen.6. <i>Verbesserung des wertbasierten Wettbewerbs unter Krankenversicherungen. Die Vertragsfreiheit zwischen Versicherern und Leistungserbringern sollte schrittweise zugelassen und die Risikoausgleichsmechanismen weiter verfeinert werden, indem morbidit\u00e4tsrelevante Risikofaktoren hinzugef\u00fcgt und vermehrt prospektive Kompensationsberechnungen eingef\u00fchrt werden. 7. \u00dcberwachung der Gleichheit bei der Finanzierung, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen von Versicherungsvertr\u00e4gen mit hohem Selbstbehalt oder hohen Jahresfranchisen auf den Zugang zur Gesundheitsversorgung. Die Wirksamkeit von Mechanismen zum Schutz der sozial Schw\u00e4cheren (z.B. Pr\u00e4mienverbilligungen) sollte weiter \u00fcberwacht und die m\u00f6gliche Festlegung von Mindestanforderungen f\u00fcr die Gew\u00e4hrung von Pr\u00e4mienverbilligungen f\u00fcr anspruchsberechtigte Haushalte gepr\u00fcft werden. <\/i><\/i>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nBlock C: St\u00e4rkung der strategischen und nationalen Planung des Gesundheitspersonals, um sicherzustellen, dass das zuk\u00fcnftige schweizerische Gesundheitssystem auf die wachsenden Anforderungen und die Ver\u00e4nderungen in Morbidit\u00e4tsmustern reagieren kann&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n8. Ausbau des Informationssystems zum Gesundheitspersonal (insbesondere zu Pflegepersonal und verwandten Gesundheitsberufen) und Einf\u00fchrung einer systematischen \u00dcberwachung, Evaluation und Berichterstattung \u00fcber die nationale Besch\u00e4ftigungspolitik im Gesundheitswesen.9. Unterst\u00fctzung von medizinischen Fakult\u00e4ten und Ausbildungsg\u00e4ngen im Pflegebereich bei der allm\u00e4hlichen Anhebung der Anzahl im Inland ausgebildeter Gesundheitsfachleute, insbesondere in Fachbereichen, in denen ein Mangel zu erwarten ist, wie z.B. in der Allgemeinmedizin.10. Auseinandersetzung mit Fragen der Gerechtigkeit und Wirksamkeit im Zusammenhang mit der internationalen Migration von Gesundheitspersonal auf der Grundlage des WHO-Verhaltenskodexes f\u00fcr die grenz\u00fcberschreitende Anwerbung von Gesundheitsfachkr\u00e4ften.11. <i>Baldige Tarmed-Revision zur Erh\u00f6hung des relativen Einkommensniveaus f\u00fcr Leistungen der Grundversorger und anderer Fachbereiche, in denen Mangel herrscht. 12. F\u00f6rderung guter Praktiken wie fach- und berufs\u00fcbergreifende Zusammenarbeit. 13. Verbreitung von Informationen \u00fcber Best Practice bei der Personalverwaltung in Spit\u00e4lern (\u00abMagnet-Spit\u00e4ler\u00bb), um diese Erfahrungen als Vorbild zu nehmen. 14. Entwicklung von politischen Massnahmen, um die Anwerbung und Verweildauer (insbesondere in entlegenen und bergigen Regionen) sowie die berufliche Wiedereingliederung zu verbessern. 15. Unterst\u00fctzung berufs\u00fcbergreifender Ans\u00e4tze sowie beruflicher Weiterbildung, beispielsweise im Kontext von integrierten Versorgungsmodellen oder Disease-Management-Programmen.16. Entwicklung einer umfassenderen und nachhaltigeren Laufbahnstruktur im Bereich \u00f6ffentliche Gesundheit und Gr\u00fcndung eines nationalen Kompetenzzentrums, das mit Public-Health-Fachleuten aus der Praxis, akademischen Einrichtungen sowie Bundes- und Kantonsverwaltungen gemeinsam eine evidenzbasierte politische Beratung im Bereich der \u00f6ffentlichen Gesundheit erbringen kann. <\/i>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nBlock D: Verbesserung der Gesundheit sowie der Qualit\u00e4tssicherung bei der Gesundheitsversorgung&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n17. Systematische Bewertung von Programmen zur Gesundheitsf\u00f6rderung und Krankheitspr\u00e4vention mit besonderem Augenmerk auf die Durchf\u00fchrung und \u00dcberwachung von pr\u00e4ventiven Public-Health-Massnahmen, die bislang noch nicht fl\u00e4chendeckend verf\u00fcgbar sind (Brustkrebs-Fr\u00fcherkennung), nicht konsequent aufgenommen werden (Impfungen) oder kostenwirksam sind (Tabak- und Alkoholbesteuerung). 18. Wesentliche Anhebung des Stellenwerts der Pr\u00e4vention im schweizerischen Gesundheitssystem, indem beispielsweise Leistungserbringer ermutigt werden, Pr\u00e4vention in ihre Praxis zu integrieren, sowie durch Annahme eines weitreichenden Bundesgesetzes zur \u00f6ffentlichen Gesundheit und Pr\u00e4vention, in dem die Aufgabenteilung klar definiert wird und ausreichend finanzielle Mittel vorgesehen sind, um Massnahmen landesweit umsetzen zu k\u00f6nnen.19. St\u00e4rkung der Rechenschaftspflicht und der F\u00fchrungskapazit\u00e4ten innerhalb des Gesundheitssystems, um gr\u00f6ssere Fortschritte bei Gesundheitsf\u00f6rderung und Krankheitspr\u00e4vention zu erzielen und zugleich auf nationale Notsituationen besser vorbereitet zu sein.20. Gr\u00f6ssere finanzielle Unterst\u00fctzung von nationalen Initiativen zur Verbesserung der Versorgungsqualit\u00e4t. 21. Gesundheitsberichterstattung und Datenerhebung aufgrund von nationalen Qualit\u00e4tsindikatoren durch Leistungserbringer im station\u00e4ren und ambulanten Bereich.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nBlock E: St\u00e4rkung der Wirtschaftlichkeit von Gesundheitsversorgung und Arzneimittelausgaben&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n22. <i>Pr\u00fcfung eines Wechsels von der gegenw\u00e4rtigen dualen Spitalfinanzierung durch Kantone und Versicherer zu einem System, in dem die kantonalen Beitr\u00e4ge an einen einzigen Direktzahler gehen.23. Gew\u00e4hrleistung, dass die Umsetzung von DRG mit gr\u00f6sserer Autonomie f\u00fcr Kantonsspit\u00e4ler verbunden wird, dass neue Informationen zur Wirtschaftlichkeit und Qualit\u00e4t der Leistungserbringer f\u00fcr die Spitalplanung genutzt werden und dass DRG-Zahlungen zur Sicherstellung von Grundleistungen (wie Unfall- und Notfalldienste) erg\u00e4nzt werden. 24. Reduktion der durch Einzelleistungstarife ausgel\u00f6sten Anreize zur \u00dcberversorgung durch Kombination mit anderen Verg\u00fctungsarten.25. Vermehrte Verlegung der Akutversorgung vom station\u00e4ren in den ambulanten Bereich, Entwicklung horizontaler Versorgung in ambulanten oder station\u00e4ren Strukturen f\u00fcr Personen, die Langzeit- oder Palliativpflege ben\u00f6tigen oder solche, die an psychischen Erkrankungen leiden.26. Ausweitung der politischen Massnahmen, welche die Aufmerksamkeit f\u00fcr Qualit\u00e4t und Kostenwirksamkeit bei der Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln f\u00f6rdern (z.B. durch den Einsatz von HTA und verst\u00e4rkte F\u00f6rderung von Generika).<\/i>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nsind die 26 Empfehlungen der OECD-WHO vollst\u00e4ndig wiedergegeben. Die f\u00fcr die Kostend\u00e4mpfung bzw. Effizienzerh\u00f6hung besonders bedeutenden Empfehlungen sind kursiv hervorgehoben.&#13;<\/p>\n<h2>Die generelle Stossrichtung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nOECD und WHO halten fest, dass das schweizerische Gesundheitssystem im internationalen Vergleich zu den Besten geh\u00f6rt. Dies zeige sich etwa an der hohen Lebenserwartung und der hohen Patientenzufriedenheit. Es wird anerkannt, dass seit dem ersten Bericht 2006 in vielen Bereichen Fortschritte erzielt worden sind, wie z.B. die Einf\u00fchrung der neuen Spitalfinanzierung. Allerdings wird der Schweiz nicht ein vorbehaltlos gutes Zeugnis ausgestellt. Kritisiert werden die (zu) hohen Kosten und die noch immer existierenden Fehlanreize. Mit Blick auf die demografischen Ver\u00e4nderungen, die zu erwartende Zunahme der Menschen mit chronischen Krankheiten und die daher notwendigen Anpassungen der stark auf die Akutkranken ausgerichteten Versorgungsstrukturen sprechen die beiden Organisationen von einer sehr grossen Herausforderung f\u00fcr die Schweiz. Sie hegen auch einige Zweifel, ob die Schweiz diese Herausforderungen mit den bestehenden Gouvernanzstrukturen, die einen starken F\u00f6deralismus mit direktdemokratischen Instrumenten verbinden, meistern k\u00f6nnen. An verschiedenen Stellen wird erw\u00e4hnt, dass die vorhandenen Datengrundlagen nicht ausreichen, um das System zu steuern und die notwendige Transparenz herzustellen. So fehlen beispielsweise Benchmarking-Informationen zu den Leistungserbringern. Die OECD-WHO empfehlen aber keinen radikalen Systemwechsel. Dies entspricht den in den letzten Jahren gemachten Erkenntnissen der beiden Organisationen: Es gibt nicht das optimale Gesundheitssystem. Vielmehr geht es f\u00fcr jedes Land pfadabh\u00e4ngig darum, laufend zu lernen und sich zu verbessern. Daher machen die beiden Organisation eine Reihe von recht konkreten Vorschl\u00e4gen f\u00fcr die Schweiz. Mit Blick auf die Kosten- und Effizienzfrage sind dabei zwei Typen von Empfehlungen zu unterscheiden: \u2212 Zum einen \u2013 dies steht im Vordergrund \u2013 geht es darum, Fehlanreize zu beseitigen und dadurch die Effizienz der Leistungserbringung zu erh\u00f6hen. \u2212 Zum anderen werden Massnahmen vorgeschlagen, welche direkt zu Kostenreduktionen f\u00fchren k\u00f6nnen.&#13;<\/p>\n<h2>Massnahmen zur Erh\u00f6hung der Effizienz<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie <i>OECD (2010)<\/i> hat in einer neueren Untersuchung, die auch im Bericht referiert wird, festgestellt, dass die Schweiz nach Australien das zweiteffizienteste Gesundheitssystem aller OECD-L\u00e4nder hat. Die vorgeschlagenen Massnahmen leiten sich daher nicht so sehr aus dem internationalen Vergleich ab, sondern zeigen auf, dass die Schweiz es unabh\u00e4ngig davon besser machen kann. Die Organisationen sind entt\u00e4uscht von den bisherigen Ergebnissen des Wettbewerbs unter den Krankenversicherern. Kritisiert werden auch die \u00fcberdurchschnittlich hohen Verwaltungskosten. Es wird nicht empfohlen, eine Einheitskasse einzuf\u00fchren; allerdings sind gewisse Sympathien f\u00fcr diese Idee zwischen den Zeilen sp\u00fcrbar.&#13;<br \/>\nVerwiesen wird etwa auf die guten Erfahrungen von Korea beim \u00dcbergang zu einer Einheitskasse. Vorgeschlagen wird aber konkret die Einf\u00fchrung der Vertragsfreiheit zwischen Versicherern und Leistungserbringern, bei gleichzeitiger Verbesserung des Risikoausgleichs <i>(Empfehlung 6).<\/i> Die Effizienz wird dadurch erh\u00f6ht, dass die Versicherer nur noch die kosten-effektivsten Leistungserbringer unter Vertrag nehmen m\u00fcssen und gleichzeitig aufgrund des verbesserten Risikoausgleichs keinen Anreiz mehr haben, sich durch Risikoselektionen besser zu stellen. Ihr Fokus liegt dann auf dem Management der Gesundheitskosten.Bei den Tarifen wird die Abkehr von den Einzelleistungstarifen und ein \u00dcbergang zu st\u00e4rker pauschalisierten Tarifen vorgeschlagen <i>(Empfehlung 24).<\/i> Im Tarmed-Bereich wird eine Besserstellung der Grundversorger gefordert <i>(Empfehlung 11).<\/i> Hier stand den Autoren die neuste Analyse der Einkommensdaten der selbst\u00e4ndigen \u00c4rztinnen und \u00c4rzte nicht zur Verf\u00fcgung.&#13;<br \/>\nVgl. K\u00fcnzi et al. (2011). Diese weist zwar Einkommensunterschiede zwischen Spezialisten und Grundversorgern aus; das Einkommen f\u00fcr vollzeitlich t\u00e4tige Grundversorger liegt aber \u00fcber dem Tarmed-Referenzeinkommen.Die beiden Organisationen sehen auch weitergehende Anreize f\u00fcr Patienten und Leistungserbringer vor <i>(Empfehlung 5):<\/i> Der Selbstbehalt soll differenziert werden nach der Kosteneffektivit\u00e4t der Leistungen (h\u00f6here Selbstbehalte bei schlechterem Kosteneffektivit\u00e4tsverh\u00e4ltnis); integrierte Versorgungsmodelle sollen positive Anreize erhalten, damit sie mehr im Bereich Pr\u00e4vention und Gesundheitsf\u00f6rderung anbieten.Im station\u00e4ren Bereich schlagen OECD-WHO den \u00dcbergang zu einer monistischen Spitalfinanzierung vor, weil die Mehrfachrolle der Kantone zu widerspr\u00fcchlichen Anreizen f\u00fchrt <i>(Empfehlung 22).<\/i> Gleichzeitig weisen sie darauf hin, dass die Einf\u00fchrung von <i>Diagnosis Related Groups (DRG)<\/i> nicht automatisch zu mehr Effizienz f\u00fchren: Es ist notwendig, dass die Rahmenbedingungen richtig gesetzt werden. So d\u00fcrfen beispielsweise Kantone entstehende Defizite nicht decken <i>(Empfehlung 23).<\/i>OECD und WHO sind \u00fcberzeugt, dass die Versorgung in Zukunft noch viel st\u00e4rker integriert erbracht werden sollte, und dass diese Formen gef\u00f6rdert werden sollten <i>(Empfehlung 5).<\/i> Sie empfehlen dar\u00fcber hinaus im Bericht, die Einf\u00fchrung von <i>Disease-Management-Programmen (DMP)<\/i> zu pr\u00fcfen. DMP haben zum Ziel, die Behandlungsqualit\u00e4t chronisch Kranker zu verbessern und die Effizienz zu steigern. Dies soll insbesondere durch auf Leitlinien gest\u00fctzte Behandlungsrichtlinien erreicht werden, welche aufgrund des aktuellen Wissensstands in einem Fachgebiet erstellt werden.Schliesslich empfehlen die Organisationen auch die Einf\u00fchrung eines elektronischen Patientendossiers als Instrument zur Steigerung der Versorgungsqualit\u00e4t, aber auch zur Steigerung der Effizienz <i>(Empfehlung 3).<\/i>&#13;<\/p>\n<h2>Massnahmen zur direkten Beeinflussung der Kosten<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEmpfehlungen zur direkten Beeinflussung der Kosten sind weniger zahlreich. Im Bereich der Medikamente wird erstens bem\u00e4ngelt, dass die Preise der Originalpr\u00e4parate immer noch zu hoch sind, und dass der Marktanteil der Generika zu gering ist <i>(Empfehlung 26).<\/i> Beides soll korrigiert werden. Zur Pr\u00fcfung empfohlen wird z.B. die Einf\u00fchrung von selektiven Listen wie in den Niederlanden. Dort k\u00f6nnen die Krankenversicherer eines oder mehrere Produkte aus einer Produktegruppe mit denselben Wirkstoffen als kassenpflichtig erkl\u00e4ren. Sie handeln mit Pharmaunternehmungen Rabatte als Gegenleistung f\u00fcr einen exklusiven Verg\u00fctungsstatus f\u00fcr eine bestimmte Zeit aus.Zweitens wird der verst\u00e4rkte Einsatz von Kosten-Effektivit\u00e4ts-Analysen <i>(Health Technology Assessment)<\/i> bei der Erg\u00e4nzung bzw. \u00dcberpr\u00fcfung von Leistungen der Grundversicherung <i>(Empfehlung 5)<\/i> genannt.Drittens wird im Bericht verschiedentlich darauf hingewiesen, dass der station\u00e4re (Akut-)Bereich im internationalen Vergleich zu stark ausgebaut sei, und dass durch eine entsprechende Reduktion der Akutspit\u00e4ler Kosten eingespart werden k\u00f6nnten. Dieser Umstand wird weiter in den Zusammenhang mit der Zunahme der chronischen Krankheiten gesetzt, deren Behandlung gem\u00e4ss OECD-WHO nicht prim\u00e4r den station\u00e4ren Akutbereich brauchen w\u00fcrde. OECD und WHO sprechen sich \u2013 mit Ausnahme von abgelegenen Regionen \u2013 auch gegen die Selbstdispensation von Medikamenten durch die \u00c4rzte aus. Allerdings formulieren sie hier keine explizite Empfehlung.&#13;<\/p>\n<h2>Und was ist mit der Pr\u00e4vention?<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nVon vielen Autoren wird gefordert, Pr\u00e4vention und Gesundheitsf\u00f6rderung zu verst\u00e4rken, um dadurch indirekt auch Gesundheitskosten einzusparen. OECD und WHO sprechen sich sehr dezidiert f\u00fcr die St\u00e4rkung dieser Bereiche aus <i>(Empfehlungen 5, 17 und 18).<\/i> Sie tun dies aber nicht mit Blick auf die Kosten, sondern mit Blick auf die Lebensqualit\u00e4t der Menschen, die sich deutlich verbessern kann. Pr\u00e4ventionsinstrumente \u2013 wie z.B. Tabakpr\u00e4ventionskampagnen \u2013 k\u00f6nnen die mit dem ungesunden Verhalten verbundenen Krankheitskosten \u2013 etwa Lungenkrebs aufgrund von Tabakkonsum \u2013 wirksam senken und sind auch kosteneffektiv; d.h. die Kosten der Massnahmen sind sehr viel geringer als die eingesparten Krankheitskosten. Allerdings leben die Menschen aufgrund der Pr\u00e4vention auch l\u00e4nger und k\u00f6nnen in dieser zus\u00e4tzlichen Lebenszeit andere Krankheiten erleiden. Deshalb wird zuweilen angezweifelt, ob Pr\u00e4vention auch in dieser l\u00e4ngerfristigen Perspektive kosteneffektiv ist. Das Langfristargument ist jedoch ethisch nicht vertretbar: Konsequent zu Ende gedacht w\u00fcrde dies bedeuten, dass generell keine Massnahmen ergriffen werden d\u00fcrften, welche das Leben erhalten oder verl\u00e4ngern k\u00f6nnen, weil dadurch die Gefahr entsteht, dass neue Kosten generiert werden.&#13;<\/p>\n<h2>Die Gouvernanzfrage<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie OECD-WHO legen ein grosses Gewicht auf die Frage der Steuerung des schweizerischen Gesundheitssystems <i>(Empfehlungen 1, 2 und 4).<\/i> Sie sind der Ansicht, dass eine Erh\u00f6hung der Steuerbarkeit und der effektiv vorgenommenen Steuerung die Voraussetzungen daf\u00fcr schafft, dass Reformen rascher und zielgerichteter durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Dies sei notwendig, weil erst dadurch die notwendigen gr\u00f6sseren Massnahmen zur Erh\u00f6hung der Effizienz ergriffen werden k\u00f6nnten (z.B. die Einf\u00fchrung des Monismus). Interessanterweise schlagen OECD-WHO aber nicht eine st\u00e4rkere Zentralisierung der Kompetenzen beim Bund vor. Vielmehr gehen sie auch hier von einem evolutiven Ansatz aus: Die Schweiz ist bottom-up aufgebaut und soll sich auch so weiterentwickeln. Allerdings sollen alle notwendigen Mechanismen der Kooperation zwischen Bund und Kantonen gest\u00e4rkt werden, welche diese Entwicklung f\u00f6rdern. Dazu sei auch ein neuer Gesundheitsartikel in der Bundesverfassung zu formulieren. Gr\u00f6ssere Versorgungsregionen anstelle der Kantone sind f\u00fcr die OECD-WHO sinnvoll.&#13;<\/p>\n<h2>Ungleichheiten nur Sorge der OECD-WHO?<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nSteigende Kosten haben eine zunehmende Belastung der Haushaltsbudgets zur Folge. An verschiedenen Stellen weisen OECD und WHO auf bestehende Ungleichheiten hin: Zum einen ist die Wirksamkeit der Pr\u00e4mienverbilligungen nach Kantonen sehr ungleich; zum anderen w\u00fcrden die Leistungen der Grundversicherung von sozial schlechter gestellten Menschen weniger h\u00e4ufig als notwendig in Anspruch genommen. Besonders wird auch darauf hingewiesen, dass die Datenlage im Bereich der Ungleichheiten ungen\u00fcgend sei. OECD-WHO geben auch ihrem Erstaunen Ausdruck, dass die festgestellten Ungleichheiten in der Schweiz kaum zu politischen Diskussionen f\u00fchren w\u00fcrden. Ungleichheiten seien in der Schweiz \u2013 insbesondere auch als Ausdruck des F\u00f6deralismus \u2013 st\u00e4rker akzeptiert als im Ausland. Dennoch empfehlen die beiden Organisationen, dass die Schweiz diesem Aspekt in Zukunft mehr Aufmerksamkeit schenkt <i>(Empfehlung 7).<\/i>&#13;<\/p>\n<h2>Die Antwort des Bundesrates<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Bundesrat hat im vergangenen Juni seine gesundheitspolitische Strategie verabschiedet.&#13;<br \/>\nVgl. Bundesrat (2011). Das Papier zeigt St\u00e4rken und Schw\u00e4chen auf, bespricht die in den kommenden Jahren relevanten Trends, Chancen und Risiken und leitet daraus eine Strategie ab, welche kurz-, mittel- und langfristige Massnahmen vorschl\u00e4gt. <i>Grafik 1<\/i> zeigt eine Auswahl der wichtigsten Massnahmen in der \u00dcbersicht. An dieser Stelle wollen wir aus Platzgr\u00fcnden nicht auf alle Massnahmen im Einzelnen eingehen. Vielmehr sei die Frage aufgeworfen, wie der Vergleich zwischen der bundesr\u00e4tlichen Strategie und den Empfehlungen der OECD-WHO aussieht?Es f\u00e4llt auf, dass die bundesr\u00e4tliche Strategie vollkommen in den Empfehlungen der OECD-WHO enthalten ist. Gewisse Differenzen m\u00f6gen sich hinsichtlich der Breite und Tiefe des jeweiligen Reformansatzes sowie des vorgeschlagenen Tempos ergeben. Gleichzeitig gehen die Empfehlungen der beiden Organisationen in einigen Punkten weiter als die bundesr\u00e4tliche Strategie (Vorschlag f\u00fcr ein Gesundheitsgesetz E1, Differenzierter Selbstbehalt f\u00fcr Patienten E5, Einf\u00fchrung der Vertragsfreiheit E6, Betonung der bestehenden Ungleichheiten E7 und der (noch) weitergehenden F\u00f6rderung der Generika E26).&#13;<\/p>\n<h2>Fazit und Ausblick<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer vorliegende zweite OECD-WHO-Bericht ist hilfreich. Er stellt die aktuelle Situation in der Schweiz umfassend dar und gibt sinnvolle Anregungen f\u00fcr die weitere Reformpolitik. Die wichtigste Erkenntnis liegt darin, dass die bundesr\u00e4tliche Strategie fast vollst\u00e4ndig mit den Empfehlungen der beiden internationalen Organisationen \u00fcbereinstimmt und die Schweiz \u2013 wenn das Parlament die Vorschl\u00e4ge des Bundesrates umsetzt \u2013 gut auf Kurs ist. Weiter gibt der Bericht in einzelnen Fragen auch interessante Hinweise, die wir neu pr\u00fcfen k\u00f6nnen. Im Bereich von Kosten und Effizienz beinhaltet der Bericht nicht grundlegend Neues. Der besondere Beitrag des Berichtes liegt vielmehr in der Einbettung der Kostenfrage in einen breiteren gesundheitspolitischen Kontext. In den kommenden Jahren treten neben die Kostenfrage andere gesundheitspolitische Probleme, die f\u00fcr den Alltag der Bev\u00f6lkerung von \u00e4hnlicher Brisanz sein werden: Werden wir ausreichend und gut genug qualifiziertes Gesundheitspersonal haben? Werden sich die Versorgungsstrukturen gen\u00fcgend schnell und in guter Qualit\u00e4t anpassen k\u00f6nnen? Wird es uns gelingen, die Lebensbedingungen und das Gesundheitsverhalten so anzupassen, dass wir ges\u00fcnder leben k\u00f6nnen? Die Agenda wird so oder so reicht befrachtet bleiben.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1: \u00abGesundheitspolitische Strategie des Bundesrates\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: 26 Reformempfehlungen der OECD-WHO f\u00fcr das schweizerische Gesundheitssystem&#13;<\/p>\n<h3>26 Reformempfehlungen der OECD-WHO f\u00fcr das schweizerische Gesundheitssystem<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nF\u00fcr das schweizerische Gesundheitssystem besteht die grundlegende Herausforderung darin, wirksam auf die Verlagerung hin zu chronischen Krankheiten und Multimorbidit\u00e4t reagieren zu k\u00f6nnen. Dazu werden \u00c4nderungen in folgende Richtungen notwendig sein (Empfehlungen, die direkt auf die Beeinflussung der Kosten bzw. der Effizienz ausgerichtet sind, wurden kursiv gesetzt):&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nBlock A: Verbesserung der strategischen Steuerung (Governance) sowie die Entwicklung verbesserter Informationen f\u00fcr das Gesundheitssystem&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n1. Erarbeitung eines \u00fcbergreifenden Rahmengesetzes f\u00fcr Gesundheit auf Bundesebene, in dem eine gemeinsame Vision und konkrete Ziele f\u00fcr das Gesundheitssystem definiert und zugleich die unterschiedlichen Ans\u00e4tze, Vielfalt an Ressourcen, Bed\u00fcrfnisse und Pr\u00e4ferenzen der Kantone anerkannt werden. Es sollte ferner die Rollen und Zust\u00e4ndigkeiten der verschiedenen Regierungsebenen klarstellen, Datenaustausch-Plattformen f\u00f6rdern, Wissen und Analysen f\u00fcr die Erarbeitung von politischen Massnahmen bereitstellen und f\u00fcr die Verbreitung von Best Practices sorgen.2. Aufstellung national vereinbarter Zeitpl\u00e4ne und Standards zur Einrichtung besserer Gesundheitsinformationssysteme und Berichterstattungspflicht mit minimalem Datenset f\u00fcr alle Kantone. Datenbanken und regelm\u00e4ssige Erhebungen sollten umfassen: Gesundheitsrisiken; Grundversorgung, Gesundheitspersonal (einschliesslich Pflegepersonal und anderer verwandter Gesundheitsberufe) und ambulante Versorgung; Leistungsqualit\u00e4t im ambulanten, Spital- und Langzeitpflegebereich; Morbidit\u00e4t und Mortalit\u00e4t in Verbindung mit Gesundheitsleistungen sowie gesundheitsbezogene Ungleichheiten (z.B. durch Einkommen, Bildungsniveau oder andere soziale Gegebenheiten).3. <i>Einf\u00fchrung von elektronischen Patientendossiers, einer eindeutigen Patientenidentifizierung und individuellen computerlesbaren Smart Cards, um die Koordinierung und Erbringung von Gesundheitsleistungen zu verbessern.4. St\u00e4rkung und Institutionalisierung der Koordination zwischen Bundes- und Kantonsebenen sowie unter den Kantonen, insbesondere um eine bessere Organisation und Planung der Gesundheitsversorgung sicherzustellen. <\/i>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nBlock B: \u00c4nderung von Finanzierungs- und Abgeltungsmechanismen&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n5. <i>F\u00f6rderung der Qualit\u00e4t, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Koordination der Leistungen. Kostenwirksamkeitsanalysen der KVG-Leistungen sollten durch den formelleren und systematischeren Einsatz von HTA verbessert werden. Kostenbeteiligungsvereinbarungen sollten derart gestaltet werden, dass der Einsatz kostenwirksamer medizinischer G\u00fcter und Leistungen sowie die Pr\u00e4vention gef\u00f6rdert werden. Integrierte Versorgungs- und Managed-Care-Modelle sollten durch \u00dcberwachung und Berichterstattung \u00fcber qualitative Ergebnisse und Erfolge beim Krankheitsmanagement gef\u00f6rdert werden. Vernetzte Leistungsanbieter sollten \u00fcber Anreize verf\u00fcgen, um die Pr\u00e4vention in ihr Angebot zu integrieren und eine Kontinuit\u00e4t bei der Versorgung ihrer Patienten sicherzustellen.6. <i>Verbesserung des wertbasierten Wettbewerbs unter Krankenversicherungen. Die Vertragsfreiheit zwischen Versicherern und Leistungserbringern sollte schrittweise zugelassen und die Risikoausgleichsmechanismen weiter verfeinert werden, indem morbidit\u00e4tsrelevante Risikofaktoren hinzugef\u00fcgt und vermehrt prospektive Kompensationsberechnungen eingef\u00fchrt werden. 7. \u00dcberwachung der Gleichheit bei der Finanzierung, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen von Versicherungsvertr\u00e4gen mit hohem Selbstbehalt oder hohen Jahresfranchisen auf den Zugang zur Gesundheitsversorgung. Die Wirksamkeit von Mechanismen zum Schutz der sozial Schw\u00e4cheren (z.B. Pr\u00e4mienverbilligungen) sollte weiter \u00fcberwacht und die m\u00f6gliche Festlegung von Mindestanforderungen f\u00fcr die Gew\u00e4hrung von Pr\u00e4mienverbilligungen f\u00fcr anspruchsberechtigte Haushalte gepr\u00fcft werden. <\/i><\/i>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nBlock C: St\u00e4rkung der strategischen und nationalen Planung des Gesundheitspersonals, um sicherzustellen, dass das zuk\u00fcnftige schweizerische Gesundheitssystem auf die wachsenden Anforderungen und die Ver\u00e4nderungen in Morbidit\u00e4tsmustern reagieren kann&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n8. Ausbau des Informationssystems zum Gesundheitspersonal (insbesondere zu Pflegepersonal und verwandten Gesundheitsberufen) und Einf\u00fchrung einer systematischen \u00dcberwachung, Evaluation und Berichterstattung \u00fcber die nationale Besch\u00e4ftigungspolitik im Gesundheitswesen.9. Unterst\u00fctzung von medizinischen Fakult\u00e4ten und Ausbildungsg\u00e4ngen im Pflegebereich bei der allm\u00e4hlichen Anhebung der Anzahl im Inland ausgebildeter Gesundheitsfachleute, insbesondere in Fachbereichen, in denen ein Mangel zu erwarten ist, wie z.B. in der Allgemeinmedizin.10. Auseinandersetzung mit Fragen der Gerechtigkeit und Wirksamkeit im Zusammenhang mit der internationalen Migration von Gesundheitspersonal auf der Grundlage des WHO-Verhaltenskodexes f\u00fcr die grenz\u00fcberschreitende Anwerbung von Gesundheitsfachkr\u00e4ften.11. <i>Baldige Tarmed-Revision zur Erh\u00f6hung des relativen Einkommensniveaus f\u00fcr Leistungen der Grundversorger und anderer Fachbereiche, in denen Mangel herrscht. 12. F\u00f6rderung guter Praktiken wie fach- und berufs\u00fcbergreifende Zusammenarbeit. 13. Verbreitung von Informationen \u00fcber Best Practice bei der Personalverwaltung in Spit\u00e4lern (\u00abMagnet-Spit\u00e4ler\u00bb), um diese Erfahrungen als Vorbild zu nehmen. 14. Entwicklung von politischen Massnahmen, um die Anwerbung und Verweildauer (insbesondere in entlegenen und bergigen Regionen) sowie die berufliche Wiedereingliederung zu verbessern. 15. Unterst\u00fctzung berufs\u00fcbergreifender Ans\u00e4tze sowie beruflicher Weiterbildung, beispielsweise im Kontext von integrierten Versorgungsmodellen oder Disease-Management-Programmen.16. Entwicklung einer umfassenderen und nachhaltigeren Laufbahnstruktur im Bereich \u00f6ffentliche Gesundheit und Gr\u00fcndung eines nationalen Kompetenzzentrums, das mit Public-Health-Fachleuten aus der Praxis, akademischen Einrichtungen sowie Bundes- und Kantonsverwaltungen gemeinsam eine evidenzbasierte politische Beratung im Bereich der \u00f6ffentlichen Gesundheit erbringen kann. <\/i>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nBlock D: Verbesserung der Gesundheit sowie der Qualit\u00e4tssicherung bei der Gesundheitsversorgung&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n17. Systematische Bewertung von Programmen zur Gesundheitsf\u00f6rderung und Krankheitspr\u00e4vention mit besonderem Augenmerk auf die Durchf\u00fchrung und \u00dcberwachung von pr\u00e4ventiven Public-Health-Massnahmen, die bislang noch nicht fl\u00e4chendeckend verf\u00fcgbar sind (Brustkrebs-Fr\u00fcherkennung), nicht konsequent aufgenommen werden (Impfungen) oder kostenwirksam sind (Tabak- und Alkoholbesteuerung). 18. Wesentliche Anhebung des Stellenwerts der Pr\u00e4vention im schweizerischen Gesundheitssystem, indem beispielsweise Leistungserbringer ermutigt werden, Pr\u00e4vention in ihre Praxis zu integrieren, sowie durch Annahme eines weitreichenden Bundesgesetzes zur \u00f6ffentlichen Gesundheit und Pr\u00e4vention, in dem die Aufgabenteilung klar definiert wird und ausreichend finanzielle Mittel vorgesehen sind, um Massnahmen landesweit umsetzen zu k\u00f6nnen.19. St\u00e4rkung der Rechenschaftspflicht und der F\u00fchrungskapazit\u00e4ten innerhalb des Gesundheitssystems, um gr\u00f6ssere Fortschritte bei Gesundheitsf\u00f6rderung und Krankheitspr\u00e4vention zu erzielen und zugleich auf nationale Notsituationen besser vorbereitet zu sein.20. Gr\u00f6ssere finanzielle Unterst\u00fctzung von nationalen Initiativen zur Verbesserung der Versorgungsqualit\u00e4t. 21. Gesundheitsberichterstattung und Datenerhebung aufgrund von nationalen Qualit\u00e4tsindikatoren durch Leistungserbringer im station\u00e4ren und ambulanten Bereich.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nBlock E: St\u00e4rkung der Wirtschaftlichkeit von Gesundheitsversorgung und Arzneimittelausgaben&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n22. <i>Pr\u00fcfung eines Wechsels von der gegenw\u00e4rtigen dualen Spitalfinanzierung durch Kantone und Versicherer zu einem System, in dem die kantonalen Beitr\u00e4ge an einen einzigen Direktzahler gehen.23. Gew\u00e4hrleistung, dass die Umsetzung von DRG mit gr\u00f6sserer Autonomie f\u00fcr Kantonsspit\u00e4ler verbunden wird, dass neue Informationen zur Wirtschaftlichkeit und Qualit\u00e4t der Leistungserbringer f\u00fcr die Spitalplanung genutzt werden und dass DRG-Zahlungen zur Sicherstellung von Grundleistungen (wie Unfall- und Notfalldienste) erg\u00e4nzt werden. 24. Reduktion der durch Einzelleistungstarife ausgel\u00f6sten Anreize zur \u00dcberversorgung durch Kombination mit anderen Verg\u00fctungsarten.25. Vermehrte Verlegung der Akutversorgung vom station\u00e4ren in den ambulanten Bereich, Entwicklung horizontaler Versorgung in ambulanten oder station\u00e4ren Strukturen f\u00fcr Personen, die Langzeit- oder Palliativpflege ben\u00f6tigen oder solche, die an psychischen Erkrankungen leiden.26. Ausweitung der politischen Massnahmen, welche die Aufmerksamkeit f\u00fcr Qualit\u00e4t und Kostenwirksamkeit bei der Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln f\u00f6rdern (z.B. durch den Einsatz von HTA und verst\u00e4rkte F\u00f6rderung von Generika).<\/i>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 2: Literaturangaben&#13;<\/p>\n<h3>Literaturangaben<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\n\u2212 Bundesrat (2011): Die Strategie des Bundesrates in der Gesundheitspolitik (22. Juni 2011), <i><a href=\"http:\/\/www.edi.admin.ch\">http:\/\/www.edi.admin.ch<\/a>.<\/i>\u2212 K\u00fcnzi Kilian, Strub Silvia, Stocker D\u00e9sir\u00e9e (2011): Erhebung der Einkommensverh\u00e4ltnisse der berufst\u00e4tigen \u00c4rzteschaft, in: S\u00c4Z, S. 1361\u20131366.\u2212 OECD (2010): Health Care Systems: Efficiency and Policy Settings, OECD Publishing, Paris.\u2212 OECD-WHO (2006): Switzerland. OECDReview of Health Systems. OECD and WHO, OECD Publishing, Paris.\u2212 OECD-WHO (2011): Switzerland. OECDReview of Health Systems. OECD and WHO, OECD Publishing, Paris.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der neu publizierte Bericht der OECD und der WHO \u00fcber das schweizerische Gesundheitssystem gibt einen ausgezeichneten \u00dcberblick \u00fcber aktuelle Problemlagen, k\u00fcnftige Herausforderungen und notwendige Reformen. 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