{"id":120074,"date":"2012-01-01T12:00:00","date_gmt":"2012-01-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2012\/01\/kuster-6\/"},"modified":"2023-08-23T23:29:31","modified_gmt":"2023-08-23T21:29:31","slug":"kuster-5","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2012\/01\/kuster-5\/","title":{"rendered":"Legalisierung von Testk\u00e4ufen und verdeckte Ermittlungen im Gastgewerbe: Relationen sind aus den Fugen geraten"},"content":{"rendered":"<p>Im Fokus der Revision des Alkoholgesetzes ist unter anderem der Jugendschutz. Im Gastgewerbe sollen Testk\u00e4ufe \u2013 oder vielmehr verdeckte Ermittlungen \u2013 legalisiert werden. GastroSuisse, der Verband f\u00fcr Hotellerie und Restauration in der Schweiz, begr\u00fcsst grunds\u00e4tzlich die gesetzlichen Bestimmungen f\u00fcr den Alkoholausschank an Jugendliche. Die Legalisierung von Testk\u00e4ufen schiesst jedoch weit \u00fcber das Ziel hinaus.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEine der Hauptstossrichtungen der Revision des Alkoholgesetzes ist der Jugendschutz. Die Bilder von Jugendlichen, die sich wegen \u00fcberm\u00e4ssigen Alkoholkonsums in Spitalbehandlung begeben m\u00fcssen, stimmen nachdenklich. Ein \u00f6ffentliches Interesse an einem funktionierenden Jugendschutz ist gegeben. Staatliches Handeln setzt denn auch ein solches \u00f6ffentliches Interesse voraus, so will es Artikel 5 der Bundesverfassung.&#13;<\/p>\n<h2>Rechtsgrunds\u00e4tze ignoriert<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEine aus dem Jugendschutz abgeleitete Massnahme ist die Legalisierung von Testk\u00e4ufen. Gem\u00e4ss mehreren fundierten Gerichtsurteilen (insbesondere das Bundesgerichtsurteil vom 10. Januar 2012) handelt es sich bei diesen Testk\u00e4ufen klar um verdeckte Ermittlungen. Solche sind jedoch nur zul\u00e4ssig bei Schwerstverbrechen wie zum Beispiel Mord, Menschenhandel oder Entf\u00fchrung. Selbst bei diesen braucht es eine richterliche Genehmigung; dem verdeckten Ermittler ist es strengstens untersagt, die Straftat zu provozieren. Diese Rechtsgrunds\u00e4tze sollen f\u00fcr das Gastgewerbe \u00fcber Bord geworfen werden. Artikel 5 der Bundesverfassung gebietet f\u00fcr staatliches Handeln nicht nur ein \u00f6ffentliches Interesse, sondern auch Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit. Auch bei der Revision des Alkoholgesetzes hat dieses Prinzip zu gelten. Es ist ein grosses Fragezeichen, ob dies bei der Legalisierung von Testk\u00e4ufen der Fall ist.&#13;<\/p>\n<h2>Jugend und Alkohol<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\n\u00abDie Jugend von heute liebt den Luxus, hat schlechte Manieren und verachtet die Autorit\u00e4t. \u2026 Sie widersprechen ihren Eltern, \u2026 legen die Beine \u00fcbereinander und tyrannisieren ihre Lehrer.\u00bb Diese Aussage ist nicht etwa aktuell, sondern soll von Sokrates stammen. Schon vor 2500 Jahren bestand also der Eindruck, dass es um unsere Jugend schlecht beschieden sei. Unreflektierte Behauptungen, alles werde immer schlimmer, sind grunds\u00e4tzlich kritisch zu hinterfragen. Zum Thema Jugend und Alkohol steht n\u00e4mlich fest: Bei 11-j\u00e4hrigen Jungen und M\u00e4dchen nahm der Alkoholkonsum von 1986 bis 2010 massiv ab, ebenso bei 13-j\u00e4hrigen Jungen. Der Konsum von 13-j\u00e4hrigen M\u00e4dchen hingegen blieb \u00fcber die Jahre gleich hoch. Bei den 15-j\u00e4hrigen zeigt sich eine klare Zunahme des Alkoholkonsums. Diese trinken vor allem Bier, das erst ab 16 Jahren verkauft werden darf. \u00dcber alle Altersgruppen hinweg stellt man insgesamt jedoch eine geringe Abnahme des Alkoholkonsums fest. Definitiv falsch ist die Vermutung, dass die jugendlichen Alkoholkonsumenten immer j\u00fcnger werden. Ebenso falsch ist die Vorstellung, die Jugendlichen w\u00fcrden immer mehr Alkohol konsumieren. Fr\u00fcher war es nicht besser, aber auch nicht schlechter.&#13;<\/p>\n<h2>Preislich attraktivere Quellen als das Gastgewerbe<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Praxis zeigt zudem: 15-j\u00e4hrige Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler besorgen ihren Alkohol nur zu einem unwesentlichen Teil im Gastgewerbe. Am h\u00e4ufigsten wird der Alkohol an Privatparties besorgt, bei Freunden oder bei den Eltern. Auch Eink\u00e4ufe im Detailhandel und die Abgabe durch Drittpersonen finden h\u00e4ufiger statt als der Konsum im Gastgewerbe, der deutlich teurer ist und einer starken sozialen Kontrolle ausgesetzt ist. Die Preise im Gastgewerbe sind vergleichsweise hoch. Das hat mit der Kostenstruktur der Branche zu tun. Prim\u00e4r fallen die Personalkosten ins Gewicht; die Warenkosten machen nur etwa ein Viertel der Totalkosten aus. Der Kauf ausserhalb des Gastgewerbes ist preislich also deutlich attraktiver, weil nur die Warenkosten zu berappen sind.Es ist unverst\u00e4ndlich, weshalb sich die Pr\u00e4ventionskreise bei der Alkoholgesetzrevision nicht verst\u00e4rkt auf die Abgabe von Alkohol an Privatparties, durch Freunde oder Eltern fokussieren. Hier k\u00f6nnten die gr\u00f6ssten Verbesserungen erzielt werden. Das Gastgewerbe zu drangsalieren, scheint offensichtlich einfacher zu sein, als Eltern ins Gebet zu nehmen. Der starke Fokus der aufgebl\u00e4hten Pr\u00e4ventionsindustrie auf das Gastgewerbe kann nicht nachvollzogen werden. Noch unverst\u00e4ndlicher ist es, dass man fragw\u00fcrdige Testk\u00e4ufe einf\u00fchren will und damit den Verkauf eines Bieres an einen 15-J\u00e4hrigen mit Mord, Menschenhandel und Entf\u00fchrung gleichstellt.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Fokus der Revision des Alkoholgesetzes ist unter anderem der Jugendschutz. Im Gastgewerbe sollen Testk\u00e4ufe \u2013 oder vielmehr verdeckte Ermittlungen \u2013 legalisiert werden. GastroSuisse, der Verband f\u00fcr Hotellerie und Restauration in der Schweiz, begr\u00fcsst grunds\u00e4tzlich die gesetzlichen Bestimmungen f\u00fcr den Alkoholausschank an Jugendliche. 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