{"id":120099,"date":"2012-01-01T12:00:00","date_gmt":"2012-01-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2012\/01\/schmidt-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:29:15","modified_gmt":"2023-08-23T21:29:15","slug":"schmidt-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2012\/01\/schmidt-3\/","title":{"rendered":"Grundlegende Erneuerung der Alkoholpolitik"},"content":{"rendered":"<p>Mit der Totalrevision des 80-j\u00e4hrigen Alkoholgesetzes legt der Bundesrat den Grundstein f\u00fcr eine zeitgem\u00e4sse, koh\u00e4rente und wirksame Alkoholpolitik. Der Spirituosen- und Ethanolmarkt wird liberalisiert und der staatliche Aufgabenf\u00e4cher gestrafft. K\u00fcnftig konzentriert sich staatliches Handeln auf tats\u00e4chliche Brennpunkte. Zudem wird der Vollzug auf Bundesebene sowie die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen optimiert. Unter dem Strich f\u00fchrt die Revision sowohl auf Beh\u00f6rdenseite wie auch auf Seiten der Wirtschaft zu einer bedeutenden Reduktion der eingesetzten Ressourcen. Nach der Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat am 25. Januar 2012 wird n\u00e4chstens das Parlament \u00fcber die zwei neuen Gesetze \u2013 das Spirituosensteuergesetz und das Alkoholhandelsgesetz \u2013 entscheiden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGewalt, Littering, Vandalismus, Verkehrsunf\u00e4lle: Alkohol spielt oftmals eine zentrale Rolle bei der Entstehung dieser Probleme. Doch Alkohol bietet mehr als diese Schattenseiten. Hinter der chemischen Formel C<i>2<\/i>H<i>5<\/i>OH, welche f\u00fcr den umgangssprachlichen Begriff Alkohol steht, verbirgt sich ein \u00e4usserst vielf\u00e4ltiger Stoff. Und genauso zahlreich sind die Themen, f\u00fcr welche die Gesetzgebung zum Alkohol Bestimmungen enth\u00e4lt. Neben der Produktion, dem Vertrieb und der Werbung regelt das Alkoholgesetz auch die Zuweisung der alkoholpolitischen Aufgaben innerhalb des Bundes und die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Das aktuell geltende Alkoholgesetz stammt aus dem Jahr 1932 und wird den heutigen Anforderungen in vielerlei Hinsicht nicht mehr gerecht. Um die Alkoholpolitik des Bundes fit f\u00fcr die Herausforderungen von heute und morgen zu machen, hat der Bundesrat beschlossen, das Gesetz einer Totalrevision zu unterziehen.&#13;<\/p>\n<h2>Alkohol \u2013 ein vielf\u00e4ltiges Gut<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAlkohol findet sich namentlich in alkoholischen Getr\u00e4nken \u2013 Alkoholika wie Bier und Wein, die ausschliesslich durch Verg\u00e4rung gewonnenes Ethanol enthalten, und gebrannte Wasser, denen eine Destillation oder ein anderes technisches Herstellungsverfahren zu Grunde liegt. Zu letzteren geh\u00f6ren Spirituosen. Das Spektrum in diesem hochprozentigen Bereich reicht von Billigst-Wodka bis zu qualitativ hochstehenden Br\u00e4nden, deren Rezepturen \u00fcber viele Generationen stets verfeinert wurden und welche heute gleich dem Wein sorgf\u00e4ltig gelagert, degustiert und pr\u00e4miert werden. Spirituosen finden sich aber auch in verschiedenen traditionellen Spezialit\u00e4ten wie beispielsweise in K\u00e4sefondues oder in einer Zuger Kirschtorte. Weniger bekannt, aber mengenm\u00e4ssig weit bedeutender ist die Verwendung von (hochgradigem) Alkohol in Industrie und Gewerbe. So ist Ethanol ein wichtiger Bestandteil bei der Herstellung von Aromen, Medikamenten, Parf\u00fcms, K\u00f6rperpflegemitteln, Essenzen oder Essig. Als Konservierungsstoff dient Ethanol der Haltbarmachung von Lebensmitteln und ist daher beispielsweise in Fertigpizzas oder Aufbackbroten enthalten. Hochgradiger Alkohol geh\u00f6rt zu den f\u00fcnf wichtigsten L\u00f6sungsmitteln und wird f\u00fcr die Fabrikation von Reinigungsmitteln, Farben, Lacken, Frostschutzmitteln oder Sprengstoffen eingesetzt. Auch im Gesundheitswesen ist Ethanol ein unverzichtbares Gut, so als Bestandteil von Desinfektionsmitteln. Schliesslich sind auch Forschungen im Gange \u00fcber Ethanol als Ersatzstoff f\u00fcr Erd\u00f6l (z. B. f\u00fcr Bioplastik). Wegen der zunehmenden Bedeutung von Klimafragen, den hohen Benzinpreisen und Bestrebungen nach Energieunabh\u00e4ngigkeit f\u00f6rdern schliesslich verschiedene Staaten die Verwendung von Alkohol als Treibstoff. All diesen unterschiedlichen Erscheinungs- und Verwendungsformen muss eine ausgewogene Alkoholgesetzgebung Rechnung tragen. Von der Totalrevision des Alkoholgesetzes sind daher zahlreiche und ganz unterschiedliche Akteure mit verschiedenen Erwartungen und Anspr\u00fcchen betroffen. Kommt hinzu, dass Debatten zum Alkohol stets mit vielen Emotionen verbunden sind. Dies unterstreichen unter anderem die 17 Volksabstimmungen, welche seit der Gr\u00fcndung des Bundesstaates 1848 die Alkoholpolitik (mit) zum Gegenstand hatten. Wie gross das Interesse an der Alkoholthematik ist, zeigte die Vernehmlassung zur Totalrevision des Alkoholgesetzes: Insgesamt 183 Stellungnahmen auf \u00fcber 1700 Seiten gingen zwischen Anfang Juli und Ende Oktober 2010 bei der federf\u00fchrenden Eidg. Alkoholverwaltung (EAV) ein.&#13;<\/p>\n<h2>Alkohol als historisches \u00dcbel<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEin Blick auf die lange Geschichte der Alkoholpolitik zeigt, dass die problematischen Facetten des Alkohols stets im Vordergrund standen. Am Anfang stand der Wunsch, dem \u00fcberm\u00e4ssigen Schnapskonsum der Bev\u00f6lkerung entgegenzutreten.Die EAV kann dieses Jahr ihr 125-j\u00e4hriges Bestehen feiern und ist damit die \u00e4lteste Anstalt des Bundes. Rund 100 Jahre lang war der Schutz der \u00abVolksgesundheit\u00bb das zentrale Motiv ihrer T\u00e4tigkeit. Um dieses Ziels zu erreichen, griff der Bund zu weitreichenden Interventionen. Im Sinne der so genannten \u00abF\u00f6rderung der brennlosen Verwertung\u00bb der Rohstoffe veranstaltete die EAV publikumswirksame Ausstellungen, drehte bildintensive Filme, verteilte eine Vielzahl von Informationsbrosch\u00fcren und engagierte sich bei der Zucht von Tafelobst oder beim Verkauf von verbilligten Kirschen in Berggebieten. Um eine Verknappung der Spirituosenproduktion zu erwirken, zerst\u00f6rte die EAV auch \u00fcber 30&nbsp;000 aufgekaufte Brennh\u00e4fen, f\u00f6rderte das F\u00e4llen von Millionen von Hochstammb\u00e4umen, unterst\u00fctzte den Export von Ernte\u00fcbersch\u00fcssen oder kaufte in grossen Mengen Branntwein aus Kernobst auf. Dass der Alkohol auch positive Eigenschaften aufweist, wurde selten in den Mittelpunkt ger\u00fcckt. So war hochprozentiger Alkohol w\u00e4hrend dem Zweiten Weltkrieg als Ersatz f\u00fcr Benzin von unsch\u00e4tzbarem Wert.&#13;<\/p>\n<h2>Ver\u00e4nderte Ausgangslage<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn den vergangenen 30 Jahren hat sich die Alkoholpolitik des Bundes jedoch parallel zu Ver\u00e4nderungen im Alkoholmarkt und der Konsumgewohnheiten der Bev\u00f6lkerung stark gewandelt. Die beschleunigte Globalisierung machte auch vor dem Alkoholmarkt nicht halt. So stammen heute weniger als 20% der in der Schweiz konsumierten Spirituosen aus inl\u00e4ndischer Produktion, was mengenm\u00e4ssig ungef\u00e4hr den j\u00e4hrlichen Importen von Whisky entspricht. Insgesamt hat die einheimische Spirituosenproduktion am Markt mit alkoholischen Getr\u00e4nken gerade noch einen Anteil von rund 2%. Die einheimische Produktion steht in Konkurrenz mit internationalen Alkoholkonzernen. Der Grenzen entledigt hat sich ebenfalls die Werbung f\u00fcr alkoholische Getr\u00e4nke, und neue Formate wie Facebook oder Twitter haben dieses Feld zus\u00e4tzlich ver\u00e4ndert.Doch nicht nur das Angebot hat sich gewandelt. Neue Formen des Konsumverhaltens \u2013 etwa das Trinken im \u00f6ffentlichen Raum oder das vors\u00e4tzliche Rauschtrinken (Binge Drinking) \u2013 bringen neue Herausforderungen f\u00fcr die Gesellschaft mit sich, zum Beispiel in Form von Littering, Vandalismusakten oder Gesundheitsrisiken. Jeden Tag werden sechs Jugendliche bzw. junge Erwachsene im Alter zwischen 10 und 23 Jahren mit der Diagnose Alkoholvergiftung in Schweizer Spit\u00e4ler eingeliefert.&#13;<\/p>\n<h2>Gezielt gegen Probleme<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nNeben diesen Entwicklungen, welche teilweise besorgniserregend sind, gilt es einen anderen Trend ebenso zu ber\u00fccksichtigen. Der Alkoholkonsum der Bev\u00f6lkerung in der Schweiz nimmt seit rund 20 Jahren stetig ab. Die grosse Mehrheit trinkt Alkohol mit Vernunft. Den problematischen Erscheinungen von Alkohol muss daher nach M\u00f6glichkeit mit gezielten statt mit fl\u00e4chendeckenden Massnahmen begegnet werden. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung war die neue Bundesverfassung von 1999, welche den Beh\u00f6rden einen viel gezielteren Auftrag gibt. So hat der Bund laut Artikel 105 BV \u00abinsbesondere den sch\u00e4dlichen Wirkungen des Alkoholkonsums Rechnung\u00bb zu tragen. Mit der Totalrevision des Alkoholgesetzes folgt nun ein weiterer entscheidender Schritt hin zu einer zukunftsorientierten Alkoholpolitik. Im Zentrum stehen dabei die Beseitigung oftmals archaisch anmutender Produktionsh\u00fcrden f\u00fcr Spirituosen sowie die Fokussierung auf alkoholbedingte Brennpunkte. Im Gegensatz zu den gebrannten Wassern existiert f\u00fcr Bier seit 2007 mit dem neuen Biersteuergesetz bereits eine zeitgem\u00e4sse Rechtsgrundlage. Beim Wein hingegen ist die Regulierungsdichte wesentlich geringer; auf diesem wird \u2013 im Gegensatz zu Bier und Spirituosen \u2013 auch keine Steuer erhoben.Der Bundesrat will mit der Totalrevision des Alkoholgesetzes ein \u00fcberholtes Rechtssystem an die wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts anpassen. Er schl\u00e4gt vor, die zahlreichen einseitig auf die schweizerische Produktion konzentrierten Beschr\u00e4nkungen durch moderne Kontrollinstrumente zu ersetzen. Zudem sollen erstmals einheitliche Handelsvorschriften f\u00fcr alle alkoholischen Getr\u00e4nke geschaffen werden. Insgesamt soll dem Jugendschutz ein verst\u00e4rktes Gewicht gegeben werden. Zus\u00e4tzlich zu einem fl\u00e4chendeckenden Jugendschutz erachtet der Bundesrat Massnahmen gegen neue Brennpunkte als unabdingbar, um dem exzessiven Alkoholkonsum in der Nacht Grenzen zu setzen.&#13;<\/p>\n<h2>Was \u00e4ndert konkret?<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nUm die Schweizer Spirituosenproduktion von historischen Hemmnissen zu befreien, verzichtet der Bund auf die Monopole zur Herstellung von Spirituosen und Ethanol. Das aufw\u00e4ndige Konzessionsverfahren soll durch ein einfaches Meldeverfahren abgel\u00f6st werden. Mit dem Verzicht auf das Einfuhrmonopol von Ethanol zieht sich der Bund auch als Akteur vom Ethanolmarkt zur\u00fcck und privatisiert seine Organisationseinheit Alcosuisse, den heutigen Alleinimporteur f\u00fcr die gesamte Schweiz. Eine Vereinfachung bringen soll der Verzicht auf 41 von insgesamt 43 Bewilligungen, welche die Alkoholordnung noch immer vorsieht. Wegfallen soll weiter die Pflicht der vollst\u00e4ndigen Denaturierung (Ungeniessbarmachung von Ethanol durch Zusatz mehrerer Fremdstoffe). Schliesslich wird die Anzahl Steuerpflichtige von bisher rund 48&nbsp;000 auf rund 3000 reduziert, in dem neu die \u00abLohnbrenner\u00bb \u2013 und nicht wie bisher deren Auftraggeber \u2013 als Hersteller gelten.Neben der Liberalisierung soll die einheimische Produktion mit gezielten Massnahmen unterst\u00fctzt werden. Ziel ist es, der Branche gleich lange Spiesse wie der ausl\u00e4ndischen Konkurrenz zu erm\u00f6glichen. Von der Spirituosensteuer befreit werden k\u00fcnftig spirituosenhaltige Nahrungsmittel. Die neue Regelung entspricht den Bestimmungen der Europ\u00e4ischen Union und soll den Produktionsstandort administrativ und finanziell entlasten. Aufgrund der niedrigen Alkoholmengen, um die es dabei geht, stellt diese Massnahme kein gesundheitspolitisches Risiko dar. Weiter sollen neu s\u00e4mtliche Verluste, welche bei Herstellung, Verarbeitung und Lagerung von Spirituosen anfallen, nicht mehr versteuert werden. Schliesslich soll die Kleinstproduktion von Spirituosen von Steuererm\u00e4ssigungen profitieren k\u00f6nnen, \u00e4hnlich den Privilegien bei den Herstellern von Bier. Im Bereich der Werbung sollen die bew\u00e4hrten Werbevorschriften weitergef\u00fchrt werden. F\u00fcr Spirituosen erfahren diese eine geringf\u00fcgige Lockerung, wobei es nach wie vor verboten sein wird, Situationen des Konsums zu zeigen. Neu sollen die Werbebestimmungen f\u00fcr alkoholische Getr\u00e4nke auch auf elektronisch \u00fcbermittelte Inhalte anwendbar sein. Zus\u00e4tzliche Massnahmen ergreift der Bund hingegen beim Vertrieb von Alkohol, wo gezieltes staatliches Handeln erforderlich ist und Sinn macht. Ein erster Fokus zielt auf die Verbesserung des Jugendschutzes. Dabei soll das bew\u00e4hrte Abgabealter 16\/18 (16 Jahre f\u00fcr Bier und Wein, 18 Jahre f\u00fcr Spirituosen und Alcopops) unver\u00e4ndert weitergef\u00fchrt werden; Kantone und Verkaufsstellen k\u00f6nnen weiterhin h\u00f6here Altersgrenzen festlegen. Neu soll die Weitergabe von alkoholischen Getr\u00e4nken an Jugendliche verboten werden, wenn damit absichtlich das Abgabeverbot umgangen wird. Ein \u00e4usserst wirksames Instrument im Dienste des Jugendschutzes sind Alkoholtestk\u00e4ufe. Sie sollen nach einheitlichen Qualit\u00e4tskriterien durchgef\u00fchrt werden, um f\u00fcr Strafverfahren zugelassen zu sein. Die neue Rechtsgrundlage wird Rechtssicherheit schaffen. Eine weitere Massnahme ist die Harmonisierung des \u00abSirupartikels\u00bb auf nationaler Ebene. Diese Bestimmung, welche in unterschiedlichen Auspr\u00e4gungen bereits in den meisten Kantonen existiert, schreibt vor, dass Ausschankbetriebe mindestens drei nicht alkoholische Getr\u00e4nke anbieten m\u00fcssen, welche billiger als das billigste alkoholische Getr\u00e4nk sind. Damit wird einerseits der Konsum alkoholhaltiger Getr\u00e4nke vermindert und anderseits der Ausschank von Alkoholika zu Tiefstpreisen eingeschr\u00e4nkt.Ein zweiter Fokus richtet sich auf Herausforderungen rund um den Verkauf und Konsum in der Nacht. Der n\u00e4chtliche, \u00fcberm\u00e4ssige und oftmals \u00fcberschnelle Alkoholkonsum hat sich mancherorts zu einem Brennpunkt verdichtet \u2013 gerade im \u00f6ffentlichen Raum. Zu bew\u00e4ltigen haben die damit auftretenden Probleme in erster Linie Gemeinden und Kantone. Sie forderten denn auch im Rahmen der Vernehmlassung griffige Instrumente. Ein neues, entsprechendes \u00abNachtregime\u00bb beinhaltet zwei Massnahmen, welche jeweils von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages gelten. Verboten werden sollen w\u00e4hrend dieser Zeitspanne der Verkauf von Alkohol im Detailhandel und Lockvogelangebote im Ausschank. Damit soll die billigste Bezugsquelle von Alkohol w\u00e4hrend der Nacht versiegen. Wie bis anhin sollen Lockvogelangebote f\u00fcr Spirituosen generell verboten bleiben.Hingegen wird auf direkte preisliche Massnahmen verzichtet. Vertiefte Abkl\u00e4rungen haben ergeben, dass gezielte Preiserh\u00f6hungen auf verfassungsrechtliche Hindernisse stossen. Eine generelle Erh\u00f6hung der Alkoholpreise ist aufgrund des r\u00fcckl\u00e4ufigen Konsums ebenfalls schwierig zu rechtfertigen. Die Spirituosensteuer wird daher bei 29 Franken je Liter reinen Alkohols belassen.&#13;<\/p>\n<h2>Optimierte Aufgabenerf\u00fcllung auf Bundesebene<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAuch in organisatorischer Hinsicht bringt die Totalrevision grosse Ver\u00e4nderungen \u2013 sowohl was die Aufgabenerf\u00fcllung auf Bundesebene wie auch die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen betrifft. Nach Aufhebung des Einfuhrmonopols auf Ethanol soll Alcosuisse, das Profitcenter der EAV, privatisiert werden. Der verbleibende Teil der EAV wird \u2013 unter Verzicht auf die rechtliche Selbst\u00e4ndigkeit \u2013 in die zentrale Bundesverwaltung reintegriert und als Organisationseinheit \u00abAlkohol\u00bb in die Eidgen\u00f6ssische Zollverwaltung (EZV) \u00fcberf\u00fchrt. Diese neue Einheit wird namentlich mit dem Vollzug des revidierten Alkoholgesetzes betraut sein. Damit werden alle Massnahmen, die hoheitlich sind und beim Importeur, Hersteller oder Anbieter alkoholischer Getr\u00e4nke ansetzen, innerhalb der Bundesverwaltung in der Zust\u00e4ndigkeit einer einzigen Stelle vereint. Weitere Aufgabenoptimierungen gehen mit der Totalrevision des Alkoholgesetzes einher. Seit dem 1. November 2011 ist das Labor der EAV Teil des Bundesamtes f\u00fcr Metrologie (Metas). Dieser Zusammenschluss rundet die Laborlandschaft Bund mit einem akkreditierten Alkohollabor ab. Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) soll einzelne Aufgaben der EAV im Bereich der sogenannten Verhaltenspr\u00e4vention \u00fcbernehmen. Weiter gepr\u00fcft wird, ob die von der EAV im Bereich der Spirituosen unterst\u00fctzten Forschungsauftr\u00e4ge und Weiterbildungsangebote in die alleinige Zust\u00e4ndigkeit des Bundesamtes f\u00fcr Landwirtschaft (BLW) \u00fcbergehen sollen. Die Gesetzesvorlage sorgt zudem f\u00fcr eine klare Rollenteilung zwischen Bund und Kantonen. Das neue Alkoholhandelsgesetz bringt erstmals Ordnung in die stark f\u00f6deralistisch gepr\u00e4gte Struktur. Zudem soll die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen bez\u00fcglich aller alkoholischen Getr\u00e4nke einheitlich erfolgen. Der Bund schafft \u2013 wo erforderlich \u2013 Standards, die je nach lokalen Herausforderungen kantonal oder kommunal erg\u00e4nzt werden k\u00f6nnen.&#13;<\/p>\n<h2>Tiefgreifender Umbruch<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn der schweizerischen Alkoholpolitik steht ein tiefgreifender Umbruch bevor. Die neue Alkoholordnung bringt sowohl Erleichterungen als auch einen weit tieferen Ressourcenaufwand und damit einen bedeutend effizienteren Mitteleinsatz. Zugleich werden die gesundheitspolitischen Massnahmen gezielt auf die problematischen Brennpunkte im Alkoholbereich gelenkt. Der Kraftakt lohnt sich.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1: \u00abEthanolverwendung pro Marktsegment, 2011\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 2: \u00abPro-Kopf-Konsum alkoholischer Getr\u00e4nke in der Schweiz, 1991\u20132010\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Alkohol in Zahlen&#13;<\/p>\n<h3>Alkohol in Zahlen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\n1,2&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nSpirituosen und Ethanol zu Konsumzwecken sowie spirituosenhaltige Lebensmittel werden heute ab einem Alkoholgehalt von 1,2 Volumenprozent besteuert. Lediglich Bier ist bereits ab einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 Volumenprozent besteuert. Analog zu bierhaltigen Nahrungsmitteln sollen im Rahmen der Totalrevision des Alkoholgesetzes spirituosenhaltige Nahrungsmitteln von der Steuer befreit werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n2&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nNach der Totalrevision des Alkoholgesetzes sollen aus den heutigen 43 Bewilligungen nur noch zwei \u00fcbrig bleiben: die Bewilligung f\u00fcr den Betrieb eines Steuerlagers und die Bewilligung f\u00fcr den steuerfreien Bezug von nicht denaturiertem Ethanol.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n18&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n18 Bundes\u00e4mter erf\u00fcllen derzeit Aufgaben im engeren und weiteren Zusammenhang mit der Alkoholpolitik des Bundes: Astra, Bafu, BAG, BAK, Bakom, Baspo, BBT, BFE, BFS, BLW, BWL, BSV, ESTV, EZV, Fedpol, Metas, Seco, Verteidigung. Mit der Totalrevision des Alkoholgesetzes soll die Aufgabenteilung auf Bundesebene sowie zwischen Bund und Kantonen optimiert werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n22&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAb 22 Uhr werden mit dem neuen \u00abNachtregime\u00bb sowohl der Verkauf von Alkohol im Detailhandel wie auch Lockvogelangebote f\u00fcr alkoholische Getr\u00e4nke in der Gastronomie verboten sein. Die Bestimmung gilt jeweils bis 6 Uhr des Folgetags.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n29&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nMit 29 Franken pro Liter reinen Alkohols ist die Spirituosensteuer die h\u00f6chste Produktsteuer in der Schweiz.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n80&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nNach 80 Jahren ist eine Totalrevision des Alkoholgesetzes von 1932 \u00fcberf\u00e4llig.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n125&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie EAV feiert 2012 ihren 125. Geburtstag.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n3000&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Anzahl der Steuerpflichtigen soll nach der Totalrevision des Alkoholgesetzes von 48&nbsp;000 auf rund 3000 reduziert werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n40 000&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIn der Schweiz gibt es mehr als 40&nbsp;000 permanente Stellen, an denen alkoholische Getr\u00e4nke verkauft oder ausgeschenkt werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n400 000 000&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Ertr\u00e4ge aus den Verbrauchssteuern auf Spirituosen und Bier belaufen sich auf rund 400 Mio. Franken. Die Umsetzung der Alkoholpolitik kostet den Bund j\u00e4hrlich direkt ca. 60 Mio. Franken.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n6 500&nbsp;000 000&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEine Pionierstudie des BAG sch\u00e4tzt die sozialen Kosten der Alkoholabh\u00e4ngigkeit f\u00fcr die Schweiz f\u00fcr das Jahr 1998 auf 6,5 Mrd. Franken. In diesen Kosten enthalten sind neben direkten (11%) und indirekten Kosten (22%) auch die immateriellen Kosten des Alkoholmissbrauchs (66%).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n10 000&nbsp;000 000&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer gesamte j\u00e4hrlich in der Schweiz von Herstellern, Grossh\u00e4ndlern, Detailh\u00e4ndlern und gastgewerblichen Betrieben mit alkoholischen Getr\u00e4nken erzielte Umsatz bel\u00e4uft sich gem\u00e4ss Sch\u00e4tzungen der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung (ESTV) auf gegen 10 Mrd. Franken.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit der Totalrevision des 80-j\u00e4hrigen Alkoholgesetzes legt der Bundesrat den Grundstein f\u00fcr eine zeitgem\u00e4sse, koh\u00e4rente und wirksame Alkoholpolitik. Der Spirituosen- und Ethanolmarkt wird liberalisiert und der staatliche Aufgabenf\u00e4cher gestrafft. K\u00fcnftig konzentriert sich staatliches Handeln auf tats\u00e4chliche Brennpunkte. 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