{"id":120159,"date":"2011-12-01T12:00:00","date_gmt":"2011-12-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2011\/12\/fluegel-6\/"},"modified":"2023-08-23T23:29:23","modified_gmt":"2023-08-23T21:29:23","slug":"fluegel-5","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2011\/12\/fluegel-5\/","title":{"rendered":"Zuwanderung muss gesellschaftlichen Bed\u00fcrfnissen dienen"},"content":{"rendered":"<p>Der Arbeitskr\u00e4ftemangel ist die zentrale demografische Herausforderung f\u00fcr die Schweiz. Der St\u00e4rkung und F\u00f6rderung der Arbeitnehmenden in der Schweiz muss deshalb h\u00f6chste Priorit\u00e4t zukommen. Ebenfalls wichtig sind der freie Personenverkehr und die Zulassungspolitik gegen\u00fcber Drittstaaten. In beiden Bereichen sind jedoch Massnahmen n\u00f6tig, welche die \u00dcbereinstimmung der Zuwanderung mit den Interessen der Gesamtbev\u00f6lkerung sicherstellen. Nur wenn L\u00f6hne, Bildung und Integration nicht unter die R\u00e4der kommen, kann auch die Akzeptanz der Migrationspolitik in breiten Bev\u00f6lkerungskreisen erhalten werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer Arbeitskr\u00e4ftemangel ist die zentrale demografische Herausforderung f\u00fcr die Schweiz. Gem\u00e4ss einer im Auftrag von Travail.Suisse erstellten Studie des B\u00fcro BASS werden in der Schweiz im Jahr 2030 bis zu 400&nbsp;000 Arbeitnehmende fehlen. Um diese Herausforderung zu bew\u00e4ltigen, m\u00fcssen prim\u00e4r die Arbeitnehmenden, die heute in der Schweiz arbeiten, gef\u00f6rdert und gest\u00e4rkt werden.&#13;<\/p>\n<h2>Flankierende Massnahmen st\u00e4rken<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDar\u00fcber hinaus wird aber die Rekrutierung von ausl\u00e4ndischem Personal eine wichtige Rolle spielen f\u00fcr den Erhalt von Wohlstand und Lebensqualit\u00e4t in der Schweiz. Ein grosser Teil der ben\u00f6tigen Arbeitskr\u00e4fte wird dabei aufgrund der Personenfreiz\u00fcgigkeit aus Europa rekrutiert werden k\u00f6nnen. Zentral f\u00fcr den Erhalt der politischen Unterst\u00fctzung der Personenfreiz\u00fcgigkeit ist aber, dass die wirtschaftliche Situation der ans\u00e4ssigen Bev\u00f6lkerung nicht leidet. Der Schutz der L\u00f6hne und Arbeitsbedingungen ist deshalb fundamental. Die heutigen flankierenden Massnahmen reichen dazu ganz offensichtlich nicht aus, wie auch der k\u00fcrzlich publizierte Bericht der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK) zeigt. Eine deutliche St\u00e4rkung der flankierenden Massnahmen ist unabdingbar. Dazu geh\u00f6ren beispielsweise die Solidarhaftung des Generalunternehmers, direkte Sanktionen von fehlbaren Arbeitgebern sowie fl\u00e4chendeckende regionale und branchenweite Minimall\u00f6hne.&#13;<\/p>\n<h2>Bedingungen einer flexiblen Zulassungspolitik<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDa die L\u00e4nder der EU vor der gleichen demografischen Herausforderung und einer abnehmenden Erwerbsbev\u00f6lkerung stehen, wird aber auch der globale Wettbewerb um gute und f\u00e4hige Arbeitskr\u00e4fte zunehmen. Die EU hat bereits die Zulassungsbedingungen f\u00fcr aussereurop\u00e4ische Arbeitnehmende vereinfacht. Das zwingt die Schweiz, auch ihre eigene Zulassungspolitik f\u00fcr Personen aus Drittstaaten zu \u00fcberdenken. Eine Anpassung der Zulassungspolitik darf aber nicht zu gr\u00f6sseren Druck auf die L\u00f6hne sowie die Arbeitsbedingungen f\u00fchren und auch nicht den Zielen der Bildungs-, der Entwicklungs- und der Integrationspolitik widersprechen. Diese Risiken sind insbesondere bei der heutigen Ausgestaltung der Zulassungspolitik f\u00fcr Arbeitnehmende sehr gross. Denn heute entscheidet der Bundesrat alleine, und der Druck der Wirtschaft f\u00fcr die Ber\u00fccksichtigung ihrer Interessen ist sehr gross. Deshalb ist eine Anpassung der Zulassungspolitik an strikte Bedingungen zu kn\u00fcpfen. Folgende Bedingungen sind f\u00fcr Travail.Suisse zentral:\u2212 Schaffung einer Planungskommission, welcher auch die Sozialpartner angeh\u00f6ren. Diese Kommission muss den Bedarf an ausl\u00e4ndischem Personal aus L\u00e4ndern ausserhalb der EU abkl\u00e4ren;\u2212 strikte Kontrolle der L\u00f6hne und Arbeitsbedingungen am Arbeitplatz, damit Lohn und Sozialdumping verhindert werden k\u00f6nnen;\u2212 obligatorische Bildungsmassnahmen zugunsten des ausl\u00e4ndischen Personals, das bereits in der Schweiz ist, damit die Fehler der Vergangenheit vermieden und die Sozialversicherungen vor Missbrauch durch die Arbeitgeber gesch\u00fctzt werden k\u00f6nnen;\u2212 St\u00e4rkung der Berufsbildung durch die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Schaffung von gen\u00fcgend Ausbildungspl\u00e4tzen, um zu verhindern, dass die Migration die Notwendigkeit des beruflichen Nachwuchses in der Schweiz schw\u00e4cht;\u2212 Integrationspolitik zur Nutzung der Potenziale der gesamten Bev\u00f6lkerung.Mit diesen Bedingungen wird daf\u00fcr gesorgt, dass die Zulassung von Personal aus Drittstaaten nicht allein den wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen dient, sondern mit den sozialen, bildungspolitischen und gesellschaftlichen Bed\u00fcrfnissen der ganzen Bev\u00f6lkerung \u00fcbereinstimmt. Nur wenn die Bev\u00f6lkerung \u2013 und insbesondere die Arbeitnehmenden \u2013 in der Schweiz sich nicht als Verlierer der Migrationspolitik f\u00fchlen, findet die Zuwanderung auch die zuk\u00fcnftig die n\u00f6tige Akzeptanz und kann zu einer gesellschaflich sinnvollen Bew\u00e4ltigung des Fachkr\u00e4ftemangels beitragen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Arbeitskr\u00e4ftemangel ist die zentrale demografische Herausforderung f\u00fcr die Schweiz. Der St\u00e4rkung und F\u00f6rderung der Arbeitnehmenden in der Schweiz muss deshalb h\u00f6chste Priorit\u00e4t zukommen. Ebenfalls wichtig sind der freie Personenverkehr und die Zulassungspolitik gegen\u00fcber Drittstaaten. In beiden Bereichen sind jedoch Massnahmen n\u00f6tig, welche die \u00dcbereinstimmung der Zuwanderung mit den Interessen der Gesamtbev\u00f6lkerung sicherstellen. 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