{"id":120194,"date":"2011-12-01T12:00:00","date_gmt":"2011-12-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2011\/12\/rohner-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:29:40","modified_gmt":"2023-08-23T21:29:40","slug":"rohner-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2011\/12\/rohner-3\/","title":{"rendered":"Drittstaatskontingente: Festlegung im Sinne einer bedarfsgerechten und ausgeglichenen Zuwanderung"},"content":{"rendered":"<p>Auch bei unsicherer Wirtschaftslage ist die Schweiz auf ausl\u00e4ndische Arbeitskr\u00e4fte angewiesen. Mit dem EU-Freiz\u00fcgigkeitsabkommen gewann die Zuwanderung aus EU\/Efta-Staaten an Bedeutung. Der Bundesrat ist bestrebt, mit seiner Wachstumspolitik die aussenwirtschaftlichen Beziehungen auch vermehrt gegen\u00fcber Drittstaaten weiterzuentwickeln. Gleichzeitig untersteht die Zuwanderung von Arbeitskr\u00e4ften aus Drittstaaten einer j\u00e4hrlichen Kontingentierung. Die Bed\u00fcrfnisse der multinationalen Unternehmen bilden eine wichtige Grundlage bei der Kontingentsfestlegung. Zudem gilt es, den politischen und wirtschaftlichen Gesamtkontext im Auge zu behalten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIm Jahr 2010 wanderten (brutto) insgesamt rund 134&nbsp;000 Personen aus dem Ausland in die st\u00e4ndige Wohnbev\u00f6lkerung ein. Davon entfielen rund 59&nbsp;000 auf Erwerbst\u00e4tige, worunter 7500 kontingentiert zugelassen wurden (3900 Drittstaatsangeh\u00f6rige sowie 3600 kontingentierte EU\/Efta-Angeh\u00f6rige&#13;<br \/>\nDarunter fallen EU8-Angeh\u00f6rige, EU2-Angeh\u00f6rige sowie EU27\/Efta-Dienstleistungserbringer, die mehr als 12 Monate in der Schweiz erwerbst\u00e4tig sind.). Diese Zahlen zeigen, dass der Anteil der kontingentierten Zuwanderung von Erwerbst\u00e4tigen an der gesamten Zuwanderung vergleichsweise klein ist. Dennoch spielt die Kontingentsfestlegung in der Zuwanderungspolitik eine wesentliche Rolle.Ende 2009 hatte der Bundesrat angesichts der weltweiten Wirtschaftskrise entschieden, die Drittstaatskontingente f\u00fcr das Jahr 2010 vorerst zu halbieren. Der Bedarf fiel jedoch h\u00f6her aus, weil der Aufschwung unerwartet rasch einsetzte. Vier Monate sp\u00e4ter entschied der Bundesrat deshalb, die restlichen Kontingente freizugeben. Die Arbeitgeberseite reagierte verunsichert auf die vorl\u00e4ufige Halbierung; sie sah sich in der Rekrutierungsplanung bedroht. Seitdem fordern Kantone und Wirtschaftsvertreter Kontingentserh\u00f6hungen mit der Absicht, den Wirtschaftsstandort zu sichern. Politische Vorst\u00f6sse hinterfragten die Kontingentspolitik des Bundesrates&#13;<br \/>\nInterpellation Schneider-Schneiter, 10.3920. oder schlugen Kontingentsbefreiungen f\u00fcr besondere Personenkategorien vor&#13;<br \/>\nMotionen Noser, 10.3525 und 10.3526. Am 8. Juni 2011 titelte die Neue Z\u00fcrcher Zeitung, es g\u00e4be in der Schweizer Zuwanderungspolitik planwirtschaftliche Elemente. Der vorliegende Beitrag r\u00e4umt einerseits ein, dass die Rekrutierung <i>komplement\u00e4rer<\/i> Fachkr\u00e4fte von Drittstaaten aus gesamtwirtschaftlichen Interessen nicht durch ein zu rigides Kontingentssystem behindert werden darf. Es ist eine l\u00e4ngerfristig bedarfsgerechte Kontingentspolitik anzustreben. Andererseits tendiert pauschal gef\u00fchrte Kritik an ungen\u00fcgenden Kontingenten leicht dazu, politische und wirtschaftliche Begleitumst\u00e4nde sowie von Volk und Parlament gewollte Zuwanderungsbeschr\u00e4nkungen auszuklammern. Nebst einer Wachstumsf\u00f6rderung m\u00fcssen bedarfsgerechte Kontingente die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Arbeitsmarktlage ber\u00fccksichtigen. Zur Kl\u00e4rung der Bedarfsfrage schl\u00e4gt dieser Beitrag vor, sich an f\u00fcnf Punkten zu orientierten: 1. Konjunktur und Arbeitsmarkt;2. Bisherige Erfahrungen mit dem Kontingentssystem;3. Duales Zulassungssystem;4. \u00d6ffnung der Aussenwirtschaft gegen\u00fcber Drittstaaten;5. Qualit\u00e4t des Arbeitskr\u00e4ftebedarfs aus Drittstaaten.&#13;<\/p>\n<h2>Konjunktur und Arbeitsmarkt<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nGem\u00e4ss Konjunkturprognosen vom Herbst 2011 wird sich das Bruttoinlandprodukt (BIP) im n\u00e4chsten Jahr schwach entwickeln.&#13;<br \/>\nDie KOF der ETH prognostiziert ein Wirtschaftswachstum von 1,5%. Die Expertengruppe des Bundes geht von 0,9% aus und vermutet, dass die Arbeitslosigkeit im kommenden Jahr seit 2009 wieder zunehmen wird. Begleitend widerspiegeln Stimmungsindikatoren Unsicherheit. Ein erneutes Abtauchen in eine Rezession ist nicht auszuschliessen. Typischerweise reagiert die Zuwanderung stark auf die konjunkturelle Situation, wenn auch mit einer gewissen Verz\u00f6gerung. Entsprechend ist aus heutiger Sicht im kommenden Jahr insgesamt eher mit einer konstanten oder r\u00fcckl\u00e4ufigen Nachfrage nach Kontingenten zu rechnen. Globalisierung und Innovation im Technologiebereich f\u00fchren zu langfristigen Ver\u00e4nderungen in der Weltwirtschaft, die wiederum Auswirkungen auf die Struktur des Arbeitsmarktes haben. Die Ausl\u00e4nderpolitik hat sich an diese Ver\u00e4nderungen angepasst und die Zulassung auf hoch qualifizierte und spezialisierte Fachkr\u00e4fte konzentriert, welche die ans\u00e4ssigen Arbeitskr\u00e4fte erg\u00e4nzen soll. Aus Sicht der inl\u00e4ndischen Bev\u00f6lkerung ist es entscheidend, dass sie \u2013 angesichts einer wachsenden ausl\u00e4ndischen Konkurrenz \u2013 wettbewerbsf\u00e4hig bleibt und mit der Technologieentwicklung bzw. der ver\u00e4nderten Nachfrage der Arbeitgeber Schritt halten kann. Die in diesem Jahr lancierte <i>Fachkr\u00e4fteinitiative<\/i> des <a href=\"http:\/\/www.evd.admin.ch\/\">EVD<\/a> verfolgt einen wichtigen Ansatz, indem sie u.a. auf die Verbesserung der Aus- und Weiterbildung setzt.&#13;<br \/>\nVgl. dazu den Artikel von Bernhard Weber und Sascha Kuster auf S. 21 ff. der vorliegenden Ausgabe. Sie erh\u00f6ht damit die Arbeitsplatzsicherheit f\u00fcr Inl\u00e4nder und verringert die Nachfrage nach ausl\u00e4ndischen Fachkr\u00e4ften.&#13;<\/p>\n<h2>Bisherige Erfahrungen mit dem Kontingentssystem<\/h2>\n<p>&#13;<\/p>\n<h2>Kontingentsfestlegung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Erfahrungen in einer Phase des wirtschaftlichen Aufschwungs mit zahlreichen Neuansiedlungen in der Schweiz zeigen, dass sich die Kontingentspolitik des Bundesrates grunds\u00e4tzlich bew\u00e4hrt hat. Der wachsende Bedarf an qualifizierten Arbeitskr\u00e4ften aus Drittstaaten konnte in den letzten Jahren gedeckt werden. Im Jahr 2003 wurden insgesamt 5300 kontingentierte Bewilligungen erteilt; 2010 waren es 9000. W\u00e4hrend in Jahren mit m\u00e4ssiger Arbeitsmarktentwicklung die Kontingente nur teilweise ausgesch\u00f6pft wurden, erreichte der Aussch\u00f6pfungsgrad 2008 \u2013 am Ende der letzten Hochkonjunkturphase \u2013 100%.&#13;<\/p>\n<h2>Kontingentserh\u00f6hung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Zahl der Kontingente wird in der Regel \u00fcber mehrere Jahre relativ konstant gehalten. Nachdem die auf 3000 gek\u00fcrzten Aufenthalterkontingente im Jahr 2010 voll ausgesch\u00f6pft waren, wurde 2011 eine Erh\u00f6hung vorgenommen. Bei den Kurzaufenthaltern war die Kontingentszahl erstmals 2004 erh\u00f6ht worden, als die acht osteurop\u00e4ischen EU-Staaten (EU8) \u2013 vorg\u00e4ngig zur Ausdehnung der Personenfreiz\u00fcgigkeit \u2013 2500 Drittstaatsbewilligungen erhielten. Von dieser Erh\u00f6hung profitierte insbesondere die Landwirtschaft. In den Jahren nach 2006 beg\u00fcnstigte die auf 7000 festgelegte Kontingentszahl f\u00fcr Kurzaufenthalter vor allem die Bewilligungserteilung an <i>Dienstleistungserbringer aus den EU\/Efta Staaten (DLE)<\/i> bzw. Informatiker aus Indien (siehe <i>Grafik 1<\/i>).&#13;<\/p>\n<h2>Kontingentsaussch\u00f6pfung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAufgrund des erh\u00f6hten Bedarfs in der Aufschwungphase 2005\u20132008 verzeichnete auch die prozentuale Aussch\u00f6pfung der Kontingente einen Anstieg (siehe <i>Grafik 2<\/i> und <i>Grafik 3<\/i>). Eine wirkliche Belastung war jedoch bei den Kurzaufenthaltern zu sp\u00fcren, weil diese bis 2010 auch zu einem grossen Teil durch DLE aus dem EU\/Efta Raum beansprucht wurden. Seit dem 1. Januar 2011 gibt es f\u00fcr diese DLE separate Kontingente (siehe <i>Kasten 1<\/i>&#13;<\/p>\n<h3>Festlegung der Kontingente<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Bundesrat legt im Rahmen der Begrenzungsmassnahmen nach Art. 20 Ausl\u00e4ndergesetz (AuG) j\u00e4hrlich die Zahl der erstmaligen Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen zur Aus\u00fcbung einer Erwerbst\u00e4tigkeit f\u00fcr Staatsangeh\u00f6rige von ausserhalb der EU\/Efta (Drittstaaten) fest.<i>Dienstleistungserbringer aus den EU\/Efta-Staaten (DLE),<\/i> die mehr als 120 Tage in der Schweiz erwerbst\u00e4tig sind, unterliegen nicht dem Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen. Bis 2010 gingen die Kontingente f\u00fcr DLE zu Lasten der Drittstaatskontingente. Seit 2011 gibt es separate Kontingente f\u00fcr DLE. Die Kontingente stehen den Kantonen quartalsweise zur Verf\u00fcgung (keine Bundesreserve). <i>H\u00f6chstzahlen 2011:<\/i> Drittstaaten 5000 Kurzaufenthalter und 3500 Aufenthalter; EU\/Efta DLE 3000 Kurzaufenthalter und 500 Aufenthalter.<i>Verteilschl\u00fcssel und Bundesreserve:<\/i> Die H\u00e4lfte der Kontingente f\u00fcr Drittstaatsangeh\u00f6rige wird zu Beginn des Jahres an die Kantone verteilt. Der Verteilschl\u00fcssel basiert auf der Grundlage der Vollzeit\u00e4quivalente gem\u00e4ss Betriebsz\u00e4hlung des Bundesamtes f\u00fcr Statistik (BFS). Durch die Zahl der Besch\u00e4ftigten \u2013 umgerechnet auf Vollzeitstellen \u2013 wird der Gr\u00f6sse des regionalen Arbeitsmarktes Rechnung getragen. Weil diese Basis kurzfristigen Entwicklungen (z.B. Neuansiedlungen) und den wechselnden kantonalen Kontingentsbedarf nicht umfassend abbildet, verbleibt der Rest der Kontingente beim Bund. Im Bedarfsfall kann der Bund den Kantonen zus\u00e4tzliche Kontingente rasch zuteilen.<i>Vorjahresreserven:<\/i> Die per Ende Jahr nicht ausgesch\u00f6pften Kontingente f\u00fcr Drittstaatsangeh\u00f6rige k\u00f6nnen im Folgejahr in das Bundeskontingent \u00fcbertragen werden. Diese M\u00f6glichkeit besteht bei den DLE derzeit nicht.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n). Bei den Aufenthaltern wurde das Kontingent in den Jahren 2008 und 2010 zwar ausgesch\u00f6pft. Die Situation war aber nicht dramatisch, weil verordnungsgem\u00e4ss auf Vorjahresreserven (rund 400 resp. 100 Bewilligungen) zur\u00fcckgegriffen werden konnte. Gem\u00e4ss j\u00fcngster Hochrechnung wird f\u00fcr 2012 voraussichtlich eine kleine Reserve f\u00fcr Aufenthalter verbleiben.&#13;<\/p>\n<h2>Verteilschl\u00fcssel<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nVertreter der wirtschaftsstarken Regionen bem\u00e4ngeln, dass die Drittstaatskontingente nicht bedarfsgerecht auf die Kantone verteilt sind. Die in einem Kanton ans\u00e4ssigen Unternehmen k\u00f6nnten vor der Kontingentsfestlegung ihre Planung f\u00fcr die bevorstehenden Jahre nicht offenlegen.&#13;<br \/>\nAnfrage Schneider-Schneiter, 11.1036. Tats\u00e4chlich reichen die zu Beginn des Jahres auf die Kantone verteilten Kontingente oft nicht aus, um den effektiven Jahresbedarf eines Kantons abzudecken. Die Kantone haben unterschiedliche Bed\u00fcrfnisse und teils divergierende Interessen. Das Bundesamt f\u00fcr Migration (BFM) hat die Aufgabe, diese zu b\u00fcndeln und unter einen Hut zu bringen. Die Erfahrung zeigt, dass kein Verteilschl\u00fcssel den Bedarf im Voraus verl\u00e4sslich abbilden kann. Genauso wenig w\u00e4ren Unternehmen in der Lage, einen F\u00fcnfjahresplan f\u00fcr den Bedarf an Drittstaatsangeh\u00f6rigen in der Schweiz aufzustellen. Das BFM muss gew\u00e4hrleisten, dass die gesamtschweizerische Nachfrage mit regelm\u00e4ssigen Kontingentszuteilungen an die Kantone unkompliziert erg\u00e4nzt wird (siehe <i>Kasten 1<\/i>&#13;<\/p>\n<h3>Festlegung der Kontingente<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Bundesrat legt im Rahmen der Begrenzungsmassnahmen nach Art. 20 Ausl\u00e4ndergesetz (AuG) j\u00e4hrlich die Zahl der erstmaligen Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen zur Aus\u00fcbung einer Erwerbst\u00e4tigkeit f\u00fcr Staatsangeh\u00f6rige von ausserhalb der EU\/Efta (Drittstaaten) fest.<i>Dienstleistungserbringer aus den EU\/Efta-Staaten (DLE),<\/i> die mehr als 120 Tage in der Schweiz erwerbst\u00e4tig sind, unterliegen nicht dem Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen. Bis 2010 gingen die Kontingente f\u00fcr DLE zu Lasten der Drittstaatskontingente. Seit 2011 gibt es separate Kontingente f\u00fcr DLE. Die Kontingente stehen den Kantonen quartalsweise zur Verf\u00fcgung (keine Bundesreserve). <i>H\u00f6chstzahlen 2011:<\/i> Drittstaaten 5000 Kurzaufenthalter und 3500 Aufenthalter; EU\/Efta DLE 3000 Kurzaufenthalter und 500 Aufenthalter.<i>Verteilschl\u00fcssel und Bundesreserve:<\/i> Die H\u00e4lfte der Kontingente f\u00fcr Drittstaatsangeh\u00f6rige wird zu Beginn des Jahres an die Kantone verteilt. Der Verteilschl\u00fcssel basiert auf der Grundlage der Vollzeit\u00e4quivalente gem\u00e4ss Betriebsz\u00e4hlung des Bundesamtes f\u00fcr Statistik (BFS). Durch die Zahl der Besch\u00e4ftigten \u2013 umgerechnet auf Vollzeitstellen \u2013 wird der Gr\u00f6sse des regionalen Arbeitsmarktes Rechnung getragen. Weil diese Basis kurzfristigen Entwicklungen (z.B. Neuansiedlungen) und den wechselnden kantonalen Kontingentsbedarf nicht umfassend abbildet, verbleibt der Rest der Kontingente beim Bund. Im Bedarfsfall kann der Bund den Kantonen zus\u00e4tzliche Kontingente rasch zuteilen.<i>Vorjahresreserven:<\/i> Die per Ende Jahr nicht ausgesch\u00f6pften Kontingente f\u00fcr Drittstaatsangeh\u00f6rige k\u00f6nnen im Folgejahr in das Bundeskontingent \u00fcbertragen werden. Diese M\u00f6glichkeit besteht bei den DLE derzeit nicht.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n).&#13;<\/p>\n<h2>Duales Zulassungssystem<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas duale Zulassungssystem, das EU\/Efta-Arbeitskr\u00e4ften gegen\u00fcber Drittstaatsangeh\u00f6rigen einen Vorrang einr\u00e4umt, widerspiegelt sich in den Zuwanderungszahlen. Wir stellen fest, dass die Schweiz den Fachkr\u00e4ftemangel im Gegensatz zu anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern weit effektiver \u00fcber die <i>Personenfreiz\u00fcgigkeit<\/i> abdecken kann und deshalb weniger auf eine Rekrutierung aus Drittstaaten zur\u00fcckgreifen musste. Eine von Swissmem 2011 durchgef\u00fchrte Umfrage bei Unternehmen bekr\u00e4ftigt dies. Bis Mitte der 1990er-Jahre lag der Anteil der Arbeitskr\u00e4fteeinwanderung aus Drittstaaten \u2013 gemessen an der gesamten Arbeitskr\u00e4fteeinwanderung \u2013 bei rund 40%; heute liegt er bei rund 12%. Insofern konnte das Ziel des Bundesrates, mit der Arbeitsmarkt\u00f6ffnung gegen\u00fcber der EU die Rekrutierung von Arbeitskr\u00e4ften tendenziell weg von Drittstaaten hin zu EU-Staatsangeh\u00f6rigen zu verlagern, erreicht werden. Daf\u00fcr liegt die Schweiz innerhalb der OECD bez\u00fcglich Einwanderung infolge des freien Personenverkehrs vorne. Der Bestand der st\u00e4ndigen ausl\u00e4ndischen Wohnbev\u00f6lkerung aus den EU-17\/Efta-Staaten in der Schweiz hat sich von 2002 (816 300 Personen) bis 2011 (Stand August: 1&nbsp;081&nbsp;500 Personen) um 32% erh\u00f6ht. In der \u00d6ffentlichkeit erntet die Personenfreiz\u00fcgigkeit nicht nur Lorbeeren, und sie ger\u00e4t auch politisch vermehrt unter Druck.&#13;<br \/>\nSVP-Initiative \u00abGegen Massenzuwanderung\u00bb; Motion Fraktion SVP. Wiedereinf\u00fchrung von Kontingenten f\u00fcr Ausl\u00e4nder und Inl\u00e4ndervorrang, 11.3543. Die Debatten vergegenw\u00e4rtigen, dass sich der Spielraum zur direkten zahlenm\u00e4ssigen Steuerung der Zuwanderung \u00fcber eine Kontingentspolitik mit der Einf\u00fchrung und Ausdehnung des freien Personenverkehrs und des Familiennachzugs verengt hat. Dies gilt insbesondere in Phasen mit guter Wirtschaftsentwicklung und entsprechend starker Zuwanderung aus dem EU\/Efta-Raum.&#13;<\/p>\n<h2>\u00d6ffnung der Aussenwirtschaft gegen\u00fcber Drittstaaten<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nZur breiteren Abst\u00fctzung sieht die langfristige Wachstumspolitik des Bundes eine weitere \u00d6ffnung der Aussenwirtschaft gegen\u00fcber Drittstaaten vor. Damit Schweizer Unternehmen gegen\u00fcber ausl\u00e4ndischen Konkurrenten wettbewerbsf\u00e4hig bleiben, soll ihnen ein optimaler Zugang zu diesen M\u00e4rkten verschafft werden. Angesichts der schleppenden Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde verfolgt die Schweiz eine Politik zur Liberalisierung des internationalen Handels \u00fcber Freihandelsabkommen (FTA). In Bezug auf das bestehende duale Zulassungssystem sind die Verhandlungen im Bereich <i>Movement of Natural Persons (MNP)<\/i> von Relevanz. Bez\u00fcglich MNP beschr\u00e4nken sich die Gats-Verplichtungen der Schweiz im Sinne des Ausl\u00e4ndergesetzes (AuG) auf die vor\u00fcbergehende Zulassung von bestimmten Personenkategorien und Dienstleistungserbringern im hochqualifizierten Bereich (siehe <i>Kasten 2<\/i>&#13;<\/p>\n<h3>Verpflichtungen bez\u00fcglich Movement of Natural Persons (MNP)<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Terminologie im Gats-Abkommen bez\u00fcglich MNP unterscheidet sich von derjenigen im nationalen Ausl\u00e4nderrecht (AuG). Im Sinne der Gats-Verpflichtungen lassen die Beh\u00f6rden in Anlehnung an das AuG (Art. 23 Abs. 3 Bst. d) eng definierte Personenkategorien zu. Praxisgem\u00e4ss k\u00f6nnen die Verpflichtungen wie folgt zusammengefasst werden:\u2212 <i>Intra-Corporate Transferees (ICT):<\/i> Kaderangestellte, Top-Manager, Spezialisten einer ausl\u00e4ndischen Gesellschaft, welche vor\u00fcbergehend in eine bereits in der Schweiz ans\u00e4ssige Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft entsandt werden. Die Personen m\u00fcssen mindestens 1 Jahr bereits im Konzern t\u00e4tig gewesen sein. Um zu eruieren, ob ein Angestellter dieser eng definierten Personenkategorie effektiv zugeordnet werden kann, wird mit Verweis auf die Qualifikation respektive Funktion eine Pr\u00fcfung der Lohnbedingungen vorgenommen. Das Gats erlaubt dagegen keine Pr\u00fcfung des Vorrangs. Die Aufenthaltsdauer betr\u00e4gt allgemein maximal 4 Jahre. Wenn der Aufenthalt mehr als 4 Monate dauert, erfolgt eine Kontingentsbelastung.\u2212 <i>Contractual Service Suppliers (CSS):<\/i> Spezialisten von ausl\u00e4ndischen Unternehmen ohne Niederlassung in der Schweiz, die im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages mit Schweizer Unternehmen in die Schweiz kommen. Der Zeitraum der Dienstleistungserbringung betr\u00e4gt maximal 3 Monate. Die Zulassung ist auf Ingenieurdienstleistungen, Beratungen im Rahmen von Computer-Hardwareinstallationen und Softwareinstallationen begrenzt.\u2212 <i>Freihandelsabkommen (FTA):<\/i> Mit Japan, Kolumbien und S\u00fcdkorea wurden die Verpflichtungen im Rahmen der abgeschlossenen FTA erweitert. Diese Verpflichtungen decken ICT, CSS und eine neue f\u00fcr den Export wichtige Personenkategorie ab. Der Marktzugang ist ohne quantitative Begrenzung gew\u00e4hrt. Dies bedeutet, dass die Kontingente nach dem AuG zwar belastet werden. Diese k\u00f6nnen gegen\u00fcber dem im Abkommen eng definierten Personenkreis aber nicht entgegengehalten werden. Eine Verweigerung kann lediglich aufgrund qualitativer Kriterien erfolgen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n).Verhandlungspartner fordern neu beispielsweise Zugangserleichterungen f\u00fcr Dienstleistungserbringer in bestimmten Berufskategorien. Auch unter Ber\u00fccksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Interessen ist hier aus migrations- und gesellschaftspolitischen \u00dcberlegungen Vorsicht geboten. Abgest\u00fctzt auf die Gats-Prinzipien zielen Liberalisierungen tendenziell auf eine Aufhebung der quantitativen Zuwanderungsbegrenzung und der arbeitsmarktlichen Pr\u00fcfung ab. Eine pr\u00e4ferenzielle Zulassung von bestimmten Berufskategorien und L\u00e4ndern im Rahmen des FTA k\u00f6nnte das duale Zulassungssystem aush\u00f6hlen.&#13;<\/p>\n<h2>Qualit\u00e4t spielt eine wichtige Rolle<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Bundesrat hat in seiner Antwort zur Anfrage Schneider-Schneiter (11.036) hervorgehoben, dass die Arbeitskr\u00e4ftezuwanderung aus Drittstaaten nicht nur quantitativ durch Kontingente, sondern \u2013 \u00fcber Zulassungsvoraussetzungen \u2013 auch qualitativ gesteuert wird. Einerseits bestimmen die Arbeitgeber, welchen Bedarf an Arbeitskr\u00e4ften sie haben. Das AuG setzt andererseits voraus, dass der Arbeitgeber bei seiner Rekrutierung (oder \u00abBedarfsdefinition\u00bb) qualitative Vorgaben \u2013 wie Vorrang, Lohn- und Arbeitsbedingungen oder pers\u00f6nliche Voraussetzungen \u2013 einh\u00e4lt. Rund 80% der bewilligten Arbeitskr\u00e4fte aus Drittstaaten verf\u00fcgen \u00fcber einen akademischen Abschluss. Die \u00fcbrigen 20% haben entweder besondere Fachkenntnisse oder werden im Rahmen einer Weiterbildung zugelassen. Es werden auch Gesuche eingereicht, die den gesetzlichen Vorgaben nicht oder nur teilweise entsprechen. Die Beh\u00f6rden haben mit Verweis auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen den Auftrag, diese qualitativ zu pr\u00fcfen und \u2013 sofern n\u00f6tig \u2013 zu korrigieren oder abzuweisen. Kaderleute und Spezialisten aus den USA, die neu angestellt oder konzernintern in die Schweiz transferiert werden, geh\u00f6ren zahlenm\u00e4ssig seit Jahren zur Spitze der kontingentierten Zulassung. Seit 2006 beansprucht aber Indien am meisten Kontingente (siehe <i>Grafik 1<\/i>). Der generelle Zuwachs ist allgemein darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass Schweizer Grosskonzerne IT-Auftr\u00e4ge an indische IT- und <i>Business-Process-Outsourcing-Unternehmen (BPO)<\/i> \u00fcbergeben. Die indischen Anbieter beabsichtigen, in Europa verst\u00e4rkt zu expandieren. Eine zu offene Haltung im Kontext der FTA birgt Risiken, wie das Beispiel der USA zeigt. \u00dcber den Informationsaustausch mit der Migrationsbeh\u00f6rde in den USA ist bekannt, dass bis 2009 gr\u00f6sstenteils indische IT-BPO-Unternehmen das amerikanische H1B-Visaprogramm (65 000 tempor\u00e4re Visa f\u00fcr Spezialisten) belasteten. Es wurde der Verdacht ge\u00e4ussert, dass der Zustrom indischer Informatiker amerikanische IT-Spezialisten auf dem Arbeitsmarkt durch tiefere L\u00f6hne verdr\u00e4ngen. Der US-Kongress hat reagiert und die Visumsgeb\u00fchren gegen\u00fcber ausl\u00e4ndischen Unternehmen, welche H1B-Visa zweckentfremdend stark beanspruchen und die Konkurrenzsituation f\u00fcr Inl\u00e4nder versch\u00e4rfen, deutlich erh\u00f6ht.&#13;<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Migrationspolitik kann sich den wirtschaftlichen Bed\u00fcrfnissen nicht g\u00e4nzlich unterordnen; sie hat auch gesellschaftspolitische Entwicklungen einzubeziehen. Die Kontingentierung stellt ein zentrales Steuerungselement dieser Politik ausserhalb des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens dar. Erfahrungsgem\u00e4ss erlaubt eine massvolle Kontingentspolitik, dringend ben\u00f6tigte Arbeitskr\u00e4fte aus Drittstaaten zuzulassen. Spielraum f\u00fcr erh\u00f6hte Flexibilit\u00e4t w\u00e4re w\u00fcnschenswert. Die Kantone \u2013 namentlich die Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) \u2013 und die Wirtschaft waren im Herbst 2011 mehrheitlich der Auffassung, dass eine Erh\u00f6hung bei den Kurzaufenthaltern gepr\u00fcft werden sollte. Gem\u00e4ss Hochrechnung d\u00fcrften die Kontingente f\u00fcr Drittstaatsangeh\u00f6rige 2011 dem Bedarf gerecht werden. Optimierungspotenzial best\u00fcnde bei der Zuteilung. Mit einer h\u00f6heren Bundesreserve k\u00f6nnten die Kontingente der Kantone beispielsweise effizienter erg\u00e4nzt werden. Der Bund h\u00e4tte die M\u00f6glichkeit, wirtschaftlichen Entwicklungen und gesellschaftspolitischen Anliegen besser Rechnung zu tragen. Dies k\u00f6nnte vor allem mit Kurzaufenthalterbewilligungen erfolgen, zumal sie den Bev\u00f6lkerungsbestand in der Schweiz langfristig nicht wesentlich beeinflussen. Der Bundesrat hat am 23. November 2011 die H\u00f6chstzahlen f\u00fcr das Kontingentsjahr 2012 beraten und diese unver\u00e4ndert weitergef\u00fchrt. Er tat dies angesichts der wachsenden Unsicherheiten auf dem Arbeitsmarkt und in Abw\u00e4gung der wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Interessen und betonte, dass der Besch\u00e4ftigung von inl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4ften und Erwerbst\u00e4tigen aus den EU\/Efta-Staaten unver\u00e4ndert oberste Priorit\u00e4t zukommt. Der Bundesrat wird Mitte 2012 einen umfassenden Bericht vorlegen, in dem auch die Kontingentspolitik f\u00fcr Erwerbst\u00e4tige aus Drittstaaten vertieft diskutiert wird.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1: \u00abErteilte kontingentierte Bewilligungen nach Nationalit\u00e4t (ohne EU\/Efta DLE), 2004\u20132011\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 2: \u00abAussch\u00f6pfung der Kontingente f\u00fcr Kurzaufenthalter (inkl. EU\/Efta DLE), 2002\/03\u20132011\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 3: \u00abAussch\u00f6pfung der Kontingente f\u00fcr Aufenthalter (inkl. EU\/Efta DLE), 2002\/03\u20132011\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Festlegung der Kontingente&#13;<\/p>\n<h3>Festlegung der Kontingente<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Bundesrat legt im Rahmen der Begrenzungsmassnahmen nach Art. 20 Ausl\u00e4ndergesetz (AuG) j\u00e4hrlich die Zahl der erstmaligen Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen zur Aus\u00fcbung einer Erwerbst\u00e4tigkeit f\u00fcr Staatsangeh\u00f6rige von ausserhalb der EU\/Efta (Drittstaaten) fest.<i>Dienstleistungserbringer aus den EU\/Efta-Staaten (DLE),<\/i> die mehr als 120 Tage in der Schweiz erwerbst\u00e4tig sind, unterliegen nicht dem Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen. Bis 2010 gingen die Kontingente f\u00fcr DLE zu Lasten der Drittstaatskontingente. Seit 2011 gibt es separate Kontingente f\u00fcr DLE. Die Kontingente stehen den Kantonen quartalsweise zur Verf\u00fcgung (keine Bundesreserve). <i>H\u00f6chstzahlen 2011:<\/i> Drittstaaten 5000 Kurzaufenthalter und 3500 Aufenthalter; EU\/Efta DLE 3000 Kurzaufenthalter und 500 Aufenthalter.<i>Verteilschl\u00fcssel und Bundesreserve:<\/i> Die H\u00e4lfte der Kontingente f\u00fcr Drittstaatsangeh\u00f6rige wird zu Beginn des Jahres an die Kantone verteilt. Der Verteilschl\u00fcssel basiert auf der Grundlage der Vollzeit\u00e4quivalente gem\u00e4ss Betriebsz\u00e4hlung des Bundesamtes f\u00fcr Statistik (BFS). Durch die Zahl der Besch\u00e4ftigten \u2013 umgerechnet auf Vollzeitstellen \u2013 wird der Gr\u00f6sse des regionalen Arbeitsmarktes Rechnung getragen. Weil diese Basis kurzfristigen Entwicklungen (z.B. Neuansiedlungen) und den wechselnden kantonalen Kontingentsbedarf nicht umfassend abbildet, verbleibt der Rest der Kontingente beim Bund. Im Bedarfsfall kann der Bund den Kantonen zus\u00e4tzliche Kontingente rasch zuteilen.<i>Vorjahresreserven:<\/i> Die per Ende Jahr nicht ausgesch\u00f6pften Kontingente f\u00fcr Drittstaatsangeh\u00f6rige k\u00f6nnen im Folgejahr in das Bundeskontingent \u00fcbertragen werden. Diese M\u00f6glichkeit besteht bei den DLE derzeit nicht.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 2: Verpflichtungen bez\u00fcglich Movement of Natural Persons (MNP)&#13;<\/p>\n<h3>Verpflichtungen bez\u00fcglich Movement of Natural Persons (MNP)<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Terminologie im Gats-Abkommen bez\u00fcglich MNP unterscheidet sich von derjenigen im nationalen Ausl\u00e4nderrecht (AuG). Im Sinne der Gats-Verpflichtungen lassen die Beh\u00f6rden in Anlehnung an das AuG (Art. 23 Abs. 3 Bst. d) eng definierte Personenkategorien zu. Praxisgem\u00e4ss k\u00f6nnen die Verpflichtungen wie folgt zusammengefasst werden:\u2212 <i>Intra-Corporate Transferees (ICT):<\/i> Kaderangestellte, Top-Manager, Spezialisten einer ausl\u00e4ndischen Gesellschaft, welche vor\u00fcbergehend in eine bereits in der Schweiz ans\u00e4ssige Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft entsandt werden. Die Personen m\u00fcssen mindestens 1 Jahr bereits im Konzern t\u00e4tig gewesen sein. Um zu eruieren, ob ein Angestellter dieser eng definierten Personenkategorie effektiv zugeordnet werden kann, wird mit Verweis auf die Qualifikation respektive Funktion eine Pr\u00fcfung der Lohnbedingungen vorgenommen. Das Gats erlaubt dagegen keine Pr\u00fcfung des Vorrangs. Die Aufenthaltsdauer betr\u00e4gt allgemein maximal 4 Jahre. Wenn der Aufenthalt mehr als 4 Monate dauert, erfolgt eine Kontingentsbelastung.\u2212 <i>Contractual Service Suppliers (CSS):<\/i> Spezialisten von ausl\u00e4ndischen Unternehmen ohne Niederlassung in der Schweiz, die im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages mit Schweizer Unternehmen in die Schweiz kommen. Der Zeitraum der Dienstleistungserbringung betr\u00e4gt maximal 3 Monate. Die Zulassung ist auf Ingenieurdienstleistungen, Beratungen im Rahmen von Computer-Hardwareinstallationen und Softwareinstallationen begrenzt.\u2212 <i>Freihandelsabkommen (FTA):<\/i> Mit Japan, Kolumbien und S\u00fcdkorea wurden die Verpflichtungen im Rahmen der abgeschlossenen FTA erweitert. Diese Verpflichtungen decken ICT, CSS und eine neue f\u00fcr den Export wichtige Personenkategorie ab. Der Marktzugang ist ohne quantitative Begrenzung gew\u00e4hrt. Dies bedeutet, dass die Kontingente nach dem AuG zwar belastet werden. Diese k\u00f6nnen gegen\u00fcber dem im Abkommen eng definierten Personenkreis aber nicht entgegengehalten werden. Eine Verweigerung kann lediglich aufgrund qualitativer Kriterien erfolgen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auch bei unsicherer Wirtschaftslage ist die Schweiz auf ausl\u00e4ndische Arbeitskr\u00e4fte angewiesen. Mit dem EU-Freiz\u00fcgigkeitsabkommen gewann die Zuwanderung aus EU\/Efta-Staaten an Bedeutung. Der Bundesrat ist bestrebt, mit seiner Wachstumspolitik die aussenwirtschaftlichen Beziehungen auch vermehrt gegen\u00fcber Drittstaaten weiterzuentwickeln. Gleichzeitig untersteht die Zuwanderung von Arbeitskr\u00e4ften aus Drittstaaten einer j\u00e4hrlichen Kontingentierung. 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