{"id":120354,"date":"2011-10-01T12:00:00","date_gmt":"2011-10-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2011\/10\/morger-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:29:59","modified_gmt":"2023-08-23T21:29:59","slug":"morger","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2011\/10\/morger\/","title":{"rendered":"Aufwandbesteuerung im Spannungsfeld zwischen Steuergerechtigkeit und Standortattraktivit\u00e4t"},"content":{"rendered":"<p>Die seit Ende des 19. Jahrhunderts existierende Aufwandbesteuerung ist in letzter Zeit vermehrter Kritik ausgesetzt. In mehreren Kantonen laufen Bestrebungen zur Abschaffung dieser Form der Besteuerung von nat\u00fcrlichen Personen. Die Gegner der Aufwandbesteuerung argumentieren, sie sei ungerecht, da sie einige wenige Personen steuerlich bevorzuge. Demgegen\u00fcber stellen die Bef\u00fcrworter deren volkswirtschaftliche und fiskalische Bedeutung in den Vordergrund. Der vorliegende Beitrag diskutiert die Kosten und Nutzen der Aufwandbesteuerung und zeigt anhand einer Analyse der Abstimmungsergebnisse im Kanton Z\u00fcrich auf, welche Faktoren die Akzeptanz dieser Steuer beeinflussen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Aufwandbesteuerung dient dem vorrangigen Zweck der Einnahmenbeschaffung (\u00abFiskalziel\u00bb). Daneben ist sie auch unter dem Gesichtspunkt der internationalen Standortattraktivit\u00e4t sowie im Zusammenhang mit der Forderung nach Steuergerechtigkeit zu diskutieren.&#13;<\/p>\n<h2>Welche fiskalische Bedeutung hat die Aufwandbesteuerung?<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nGem\u00e4ss Angaben der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren FDK (2011) haben im Jahr 2010 5445 Haushalte die M\u00f6glichkeit der pauschalen Steuerveranlagung in Anspruch genommen und insgesamt 668 Mio. Franken an den Fiskus bezahlt (vgl. <i>Tabelle 1<\/i>). 45% der Steuereinnahmen (300 Mio. Fr.) entfielen auf die Kantone, 30% auf den Bund (204 Mio. Fr.) und 25% auf die Gemeinden (165 Mio. Fr.). Die Bedeutung der Aufwandbesteuerung f\u00fcr die \u00f6ffentlichen Haushalte ist regional sehr unterschiedlich. So sind 73,9% der nach dem Aufwand besteuerten Personen in den vier Kantonen Waadt, Wallis, Tessin und Genf angesiedelt. Umgekehrt ist die Bedeutung der Aufwandbesteuerung in vielen Kantonen gering: F\u00fcr die H\u00e4lfte der Kantone betrug der Anteil des Aufkommens der Aufwandbesteuerung am gesamten kantonalen und kommunalen Steueraufkommen im Jahr 2008 weniger als 0,3%. Die Gruppe der Pauschalbesteuerten ist sehr heterogen zusammengesetzt. Wie <i>Grafik 1<\/i> f\u00fcr die direkte Bundessteuer&#13;<br \/>\nGrafik 1 bezieht sich auf Zahlen der Pauschalsteuerertr\u00e4ge des Bundes aus dem Jahr 2007. Die Verteilung der Steuerlast d\u00fcrfte insbesondere in Kantonen mit Progressionsgraden, die deutlich von der Bundessteuer abweichen, verschieden sein. aufzeigt, hatte das unterste Einkommensdezil&#13;<br \/>\nEinkommen ist hier im Sinne des steuerbaren (\u00abpauschalierten\u00bb) Einkommens zu verstehen und nicht als tats\u00e4chliches Einkommen. 2007 ein durchschnittliches steuerbares Einkommen von lediglich 61&nbsp;460 Franken. Das Zehntel mit dem niedrigsten steuerbaren Einkommen kam damit nur f\u00fcr 0,9% der Bundeseinnahmen aus der Aufwandbesteuerung auf. Demgegen\u00fcber entrichteten die 30% mit dem h\u00f6chsten steuerbaren Einkommen 70,5% der gesamten Einnahmen aus dieser Steuer.&#13;<br \/>\nF\u00fcr eine detailliertere Analyse der Verteilung der Steuereinnahmen aus der Aufwandbesteuerung siehe Peters (2009). Da f\u00fcr die Kantone vor allem die verm\u00f6genden Pauschalbesteuerten interessant sind, haben in den letzten Jahren verschiedene Kantone Mindestbemessungsgrundlagen (oder Mindeststeuerbetr\u00e4ge) eingef\u00fchrt, um so den Zuzug der Aufwandbesteuerten zu selektionieren. Auch der Bundesrat schl\u00e4gt in \u00dcbereinstimmung mit der FDK in seiner Gesetzesvorlage vor, Mindestbemessungsgrundlagen einzuf\u00fchren und die Pauschalen zu erh\u00f6hen (vgl. <i>Kasten 1<\/i>&#13;<\/p>\n<h3>Entstehung und Ausgestaltung der Aufwandbesteuerung<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Besteuerung nach dem Aufwand (auch Pauschalbesteuerung genannt) geh\u00f6rt seit vielen Jahren zum Steuersystem der Schweiz. Verbunden mit seinen touristischen und wirtschaftlichen Interessen hat die Waadt als erster Kanton 1862 nichterwerbst\u00e4tigen Ausl\u00e4ndern eine besondere Besteuerungsart angeboten. Genf kennt eine Pauschalbesteuerung seit 1928 und der Bund seit 1934 (vgl. Bernasconi, 1983). Heute ist die Aufwandbesteuerung im Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG) und dem Bundesgesetz \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) verankert. DBG und StHG sehen vor, dass nichterwerbst\u00e4tigen Ausl\u00e4ndern, welche sich in der Schweiz niederlassen, die Option gegeben wird, anstelle der Einkommens- und (kantonalen) Verm\u00f6genssteuer eine Steuer nach dem Aufwand zu entrichten.a Bemessungsgrundlage f\u00fcr diese Steuer ist der weltweite Aufwand des Steuerpflichtigen und seiner in der Schweiz wohnhaften Familie. Die Bemessungsgrundlage wird \u00fcblicherweise mit dem f\u00fcnffachen (Eigen-)Mietwert bzw. dem doppelten des Pensionspreises festgesetzt. Zus\u00e4tzlich kommt eine sog. Kontrollrechnung zur Anwendung, in die bestimmte, vom Gesetz vorgesehene Eink\u00fcnfte des Steuerpflichtigen einbezogen werden. Der Bund hat in \u00dcbereinstimmung mit der FDK eine Gesetzesvorlage erarbeitet, gem\u00e4ss welcher die Bemessungsgrundlage f\u00fcr die Gemeinde-, Kantons-, und Bundessteuer in Zukunft dem siebenfachen des (Eigen-)Mietwerts bzw. dem Dreifachen des Pensionspreises entsprechen, mindestens jedoch 400&nbsp;000 Franken betragen soll. Die Kantone k\u00f6nnen ein von den 400&nbsp;000 Franken abweichendes minimales steuerbares Einkommen festsetzen, m\u00fcssen allerdings zus\u00e4tzlich die Verm\u00f6genssteuer ber\u00fccksichtigen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\na Auch nichterwerbst\u00e4tige Schweizer, welche erstmals oder nach mindestens 10 Jahren Landesabwesenheit wieder in der Schweiz Wohnsitz nehmen, k\u00f6nnen f\u00fcr die Aufwandbesteuerung optieren, allerdings nur f\u00fcr das Jahr des Zuzugs.).&#13;<\/p>\n<h2>Welche volkswirtschaftliche Bedeutung hat die Aufwandbesteuerung?<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nBei der Aufwandbesteuerung werden in der Schweiz nichterwerbst\u00e4tige Ausl\u00e4nder steuerlich bevorzugt behandelt. Wie ist diese Steuerdifferenzierung, also die ungleiche Besteuerung von Personen, die sich in Bezug auf mindestens ein Merkmal \u2013 zum Beispiel in ihrer Mobilit\u00e4t \u2013 unterscheiden, im Kontext des internationalen Steuerwettbewerbs zu beurteilen? F\u00fchrt die Differenzierung, wie oft kritisiert, zu einem ruin\u00f6sen internationalen Steuerwettbewerb <i>(Race to the Bottom)?<\/i><i>Keen (2001)<\/i> sowie <i>Bucovetski und Haufler (2006)<\/i> haben diese Fragen untersucht. Sie gelangen zum Ergebnis, dass eine Steuerdifferenzierung, welche an der unterschiedlichen Mobilit\u00e4t der Steuerbasis (in diesem Fall wohlhabende Haushalte) ansetzt, durchaus zum Vorteil aller Volkswirtschaften sein kann, weil dadurch der Steuerwettbewerb auf die wenigen mobilen Haushalte begrenzt wird (vgl. <i>Kasten 2<\/i>&#13;<\/p>\n<h3>Standortwettbewerb und der Vorteil differenzierter Besteuerung<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\n<i>Staaten, welche im Standortwettbewerb mit anderen Volkswirtschaften stehen, versuchen mit einem differenzierten Steuersystem einerseits die mobilen Steuerbasen (hier: wohlhabende Haushalte) zum Verbleib in ihrem Land zu bewegen und andererseits die mobilen Steuerbasen anderer Staaten mit attraktiven Steuers\u00e4tzen \u00ababzuwerben\u00bb. Hingegen f\u00e4llt der Wettbewerb um Steuerbasen, welche nicht oder nur zu einem geringeren Ausmass bereit sind, ihr Land zu verlassen, nicht so intensiv aus. Diese Steuerdifferenzierung ist f\u00fcr den Fiskus vorteilhaft: W\u00fcrde dieses Instrument nicht zur Verf\u00fcgung stehen, dann w\u00e4re das einzige Instrument, um weiterhin im internationalen Steuerwettbewerb bestehen zu k\u00f6nnen, die gesamthafte Senkung der Steuern. Eine Gleichbesteuerung s\u00e4mtlicher Steuerpflichtigen w\u00fcrde also zu Steuerausf\u00e4llen gegen\u00fcber einer Situation mit differenzierten Steuers\u00e4tzen f\u00fchren, und zwar f\u00fcr alle im Steuerwettbewerb stehenden Volkswirtschaften. Dieses Ergebnis gilt auch f\u00fcr grosse Volkswirtschaften, welche gegen\u00fcber kleinen Staaten im Steuerwettbewerb einen strategischen Nachteil haben (vgl. Bucovetsky und Haufler, 2006).<\/i>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n). Ein Steuersystem mit einer Steuerdifferenzierung ist also einem Steuersystem mit einer Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen nicht nur aus Standort\u00fcberlegungen, sondern auch aus Einnahmensicht vorzuziehen. Das Standortziel ist nicht Selbstzweck. Dahinter steht die Idee, \u00fcber ein g\u00fcnstiges Steuerklima hochmobile und wohlhabende Haushalte anzuziehen. Mit deren Zuzug sind neue Investitionen (insbesondere in Immobilien) und Konsumausgaben verbunden, welche sich in einer steigenden Wertsch\u00f6pfung niederschlagen. Zahlen \u00fcber die mit der Aufwandbesteuerung verbundene Wertsch\u00f6pfung und die daraus resultierende Besch\u00e4ftigung schwanken zwischen 22&nbsp;500 Arbeitspl\u00e4tzen&#13;<br \/>\nVgl. Morger (2010). und 32&nbsp;800 Arbeitspl\u00e4tzen.&#13;<br \/>\nVgl. Verein Mehrwert Schweiz (2009). Diese Sch\u00e4tzungen sind mit erheblichen Unsicherheiten verbunden und d\u00fcrften eine Obergrenze darstellen. Weiterhin ist zu erwarten, dass bei einer Abschaffung der Aufwandbesteuerung nicht alle Pauschalbesteuerten die Schweiz verlassen w\u00fcrden. Die negativen Besch\u00e4ftigungseffekte einer Abschaffung sind entsprechend niedriger anzusetzen. Mittel- und l\u00e4ngerfristig d\u00fcrften ausserdem die negativen Besch\u00e4ftigungswirkungen \u2013 insbesondere in der Bau- und Immobilienbranche \u2013 geringer ausfallen, als aus den erw\u00e4hnten Berechnungen ersichtlich wird: Bei einer Abwanderung von Aufwandbesteuerten d\u00fcrfte es zu einem Preisdruck im Luxusimmobiliensegment kommen, womit in Folge ein Teil der gesunkenen Nachfrage von Inl\u00e4ndern und K\u00e4ufern von Feriendomizilen kompensiert wird.&#13;<\/p>\n<h2>Ist die Aufwandbesteuerung ungerecht?<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEs besteht kein genereller Konsens dar\u00fcber, was Gerechtigkeit konkret bedeutet und welchen Stellenwert diese in wirtschaftspolitischen Fragestellungen gegen\u00fcber anderen Zielen einnehmen soll. Deshalb kann die Frage, ob in einer bestimmten Situation Gerechtigkeit vorliegt, nie ohne Werturteil beantwortet werden. Ein weithin anerkanntes Prinzip ist die horizontale Steuergerechtigkeit. Sie ist Bestandteil des weiter gefassten Leistungsf\u00e4higkeitsprinzips, welches in der Schweizerischen Bundesverfassung BV in Art. 127 Abs. 2 (und allgemeiner auch unter Art. 8 BV: \u00abRechtsgleichheit\u00bb) verankert ist. Das Prinzip der horizontalen Steuergerechtigkeit verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte vergleichbar besteuert werden (\u00abgleiche Behandlung Gleicher\u00bb). Neben der horizontalen Steuergerechtigkeit bildet die vertikale Steuergerechtigkeit den zweiten Bestandteil des Leistungsf\u00e4higkeitsprinzips. Dieser Grundsatz fordert, dass Individuen mit unterschiedlicher wirtschaftlicher Leistungsf\u00e4higkeit unterschiedlich besteuert werden (\u00abUngleichbehandlung Ungleicher\u00bb) \u2013 und zwar so, dass leistungsf\u00e4hige Personen mehr Steuern zu entrichten haben als weniger leistungsf\u00e4hige. Da nur ein eng definierter Personenkreis von der Aufwandbesteuerung profitieren kann und dieser die M\u00f6glichkeit hat, aus der ordentlichen Einkommensbesteuerung und der Aufwandbesteuerung die jeweils vorteilhaftere Alternative zu w\u00e4hlen, ist das Kriterium der horizontalen Steuergerechtigkeit \u2013 und damit auch das der vertikalen Steuergerechtigkeit \u2013 verletzt. Eine andere Perspektive ist die der absoluten Gerechtigkeit, bei der die nichtrelationale Sichtweise in den Vordergrund r\u00fcckt. Dabei ist es nicht relevant, wie die Situation eines Einzelnen im Vergleich zu einem anderen ist, sondern lediglich wie die Situation der betrachteten Person ist und was speziell f\u00fcr diese Person als gerecht anzusehen ist.&#13;<br \/>\nVgl. Feinberg (1974). Gem\u00e4ss dieser Wertvorstellung kann eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt sein, wenn sie die absoluten wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse insbesondere der wirtschaftlich Benachteiligten verbessert.&#13;<br \/>\nVgl. Frankfurt (1987). Dies entspricht einer \u00abPareto-Verbesserung\u00bb: Gegen\u00fcber der Ausgangssituation ist mindestens eine Person besser und niemand schlechter gestellt. Auf den ersten Blick d\u00fcrfte dies bei der Aufwandbesteuerung durchaus zutreffen: Der Pauschalbesteuerte ist besser gestellt; und die anderen Steuerpflichtigen werden nicht schlechter gestellt, sondern profitieren im Gegenteil von der Generierung von Arbeitspl\u00e4tzen und zus\u00e4tzlichen Steuereinnahmen. Allerdings beschr\u00e4nken sich die Argumente dieser Sichtweise auf den Nutzen, der den Steuerzahlern oder den B\u00fcrgern als Konsumenten \u00f6ffentlicher G\u00fcter entsteht. Auf der anderen Seite kann aber auch ein als unfair wahrgenommenes Steuersystem den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern den Eindruck vermitteln, dass sie durch dieses System benachteiligt werden. Dem monet\u00e4ren, fassbaren Nutzen steht dann ein gef\u00fchlter, nicht fassbarer Nachteil (Disnutzen) gegen\u00fcber. Studien belegen, dass Fairness \u2013 neben der H\u00f6he der Steuerbelastung \u2013 wichtig f\u00fcr die Steuerehrlichkeit der Steuerschuldner ist.&#13;<br \/>\nVgl. Spicer und Becker (1980). Damit d\u00fcrften steuerliche Massnahmen, die sich positiv auf die Fairness des Steuersystems auswirken, einen d\u00e4mpfenden Effekt auf das Ausmass der Steuerhinterziehung haben. Ob die von Teilen der Bev\u00f6lkerung als unfair wahrgenommene Aufwandbesteuerung tats\u00e4chlich einen negativen Einfluss auf die Steuerehrlichkeit aus\u00fcbt, bleibt allerdings offen.&#13;<\/p>\n<h2>Welche Erkenntnisse liefert der Fall Z\u00fcrich?<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn der kantonalen Abstimmung vom 8.2.2009&#13;<br \/>\n\u00abSchluss mit den Steuerprivilegien f\u00fcr ausl\u00e4ndische Million\u00e4rinnen und Million\u00e4re (Abschaffung der Aufwandsteuer)\u00bb entschieden sich die Z\u00fcrcherinnen und Z\u00fcrcher f\u00fcr eine Abschaffung der Aufwandbesteuerung. Der Fall Z\u00fcrich liefert Erkenntnisse zu den <i>Faktoren, welche die Einstellung der B\u00fcrger zur Aufwandbesteuerung beeinflussen, zur Mobilit\u00e4t der Aufwandbesteuerten<\/i> und zur <i>Entwicklung der lokalen \u00f6ffentlichen Finanzen.<\/i>&#13;<\/p>\n<h2>Faktoren, welche die Einstellung der B\u00fcrger zur Aufwandbesteuerung beeinflussen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm kantonalen Durchschnitt haben sich 52,9% der Stimmb\u00fcrger f\u00fcr die Aufhebung der Aufwandbesteuerung entschieden. Die Zustimmung schwankte je nach Gemeinde zwischen 36,3% (Uitikon) und 61,0% (Dachsen). Die unterschiedliche Zustimmung in den Z\u00fcrcher Gemeinden liefert Aufschluss \u00fcber die Faktoren, welche die Einstellung der Stimmb\u00fcrger zur Aufwandbesteuerung beeinflussen. Zur Ermittlung dieser Einflussfaktoren wird ein lineares Regressionsmodell&#13;<br \/>\nDa als abh\u00e4ngige Variable der Prozentsatz der Zustimmung zu einer Abschaffung der Pauschalsteuer gew\u00e4hlt wird, entspricht die lineare Regression dem so genannten \u00abLinear Probability Model\u00bb. Die gesch\u00e4tzten Koeffizienten zeigen somit an, um wie viele Prozentpunkte sich die Zustimmung zur Abschaffung der Aufwandbesteuerung \u00e4ndert, wenn der jeweilige Einflussfaktor um 1 Einheit steigt. gesch\u00e4tzt. Die Ergebnisse sind in <i>Tabelle 2<\/i> aufgelistet und werden im Folgenden erl\u00e4utert. Durch eine Abschaffung der Aufwandbesteuerung k\u00f6nnten \u2013 sofern ein ausreichend grosser Teil der verm\u00f6genden Aufwandbesteuerten wegziehen w\u00fcrde \u2013 die Steuereinnahmen sinken. Damit verbunden w\u00e4ren notwendige Ausgabenk\u00fcrzungen oder \u2013 \u00fcber Anpassungen der Steuerf\u00fcsse \u2013 Steuererh\u00f6hungen in den Gemeinden. Bei einer Abschaffung der Aufwandbesteuerung sehen sich also Steuerpflichtige mit m\u00f6glichen Steuererh\u00f6hungen konfrontiert. H\u00f6here Einkommen sind aufgrund der Steuerprogression von Erh\u00f6hungen des Steuerfusses st\u00e4rker betroffen als untere Einkommensschichten mit niedrigen Steuers\u00e4tzen. Dies k\u00f6nnte eine Erkl\u00e4rung daf\u00fcr sein, weshalb bei steigenden Medianeinkommen (unter sonst identischen Gemeinden) die Zustimmung zur Abschaffung der Aufwandbesteuerung abnimmt. Mithilfe der Regressionsanalyse wird gesch\u00e4tzt, dass ein um 10&nbsp;000 Franken h\u00f6heres Medianeinkommen in den Gemeinden (Variable <i>Einkommen<\/i>) mit einer Senkung der Zustimmung um 3,3 Prozentpunkte einhergeht. Aufgrund der obigen \u00dcberlegungen kann angenommen werden, dass die relative fiskalische Bedeutung der Aufwandbesteuerten in einer Gemeinde abstimmungsrelevant ist. Je h\u00f6her der fiskalische Nutzen aus der Aufwandbesteuerung f\u00fcr eine Gemeinde ist, umso h\u00f6her ist auch ihre finanzielle Abh\u00e4ngigkeit von diesen Steuereinnahmen und umso niedriger wird die Zustimmung zu deren Abschaffung sein. Diese Hypothese wird durch die Ber\u00fccksichtigung der Steuereinnahmen der Aufwandbesteuerung je Steuerpflichtigen <i>(Einnahmen)<\/i> im Regressionsmodell \u00fcberpr\u00fcft. Allerdings zeigen die Ergebnisse, dass diese Variable keinen signifikanten Einfluss auf die Abstimmungsresultate aus\u00fcbte.Auch Unterschiede in der Urbanit\u00e4t und Gemeindegr\u00f6sse, welche in der Regressionsanalyse \u00fcber die Einwohnerdichte <i>(Einwdichte)<\/i> und die Anzahl der Steuerpflichtigen in den Gemeinden <i>(Pflichtige)<\/i> approximiert werden, erkl\u00e4ren keine Unterschiede im Abstimmungsverhalten der Gemeindeeinwohner. Dies deutet darauf hin, dass die Abstimmungsergebnisse nicht vom Urbanit\u00e4tsgrad der Gemeinden abhingen.&#13;<br \/>\nWeiterhin wurde nach gebietsspezifischen Unterschieden im Abstimmungsverhalten untersucht. Daf\u00fcr wurden Dummyvariablen, die m\u00f6gliche Niveauunterschiede in den Bezirken erfassen sollten, in die Regressionsgleichung aufgenommen. Auch diese Einfl\u00fcsse waren statistisch nicht signifikant.Die drei Linksparteien (Alternative Liste, SP und Gr\u00fcne) haben als Bef\u00fcrworter der Abschaffung die horizontale und vertikale Steuergerechtigkeit in den Vordergrund ger\u00fcckt, w\u00e4hrend die anderen Parteien eher die Bedeutung der Aufwandbesteuerung f\u00fcr die Standortattraktivit\u00e4t betonten. Die W\u00e4hleranteile der Linksparteien bei den Kantonsratswahlen 2007 k\u00f6nnen daher als Proxy-Variable herangezogen werden, um abzubilden, welches Gewicht die B\u00fcrger der relationalen Steuergerechtigkeit gegen\u00fcber der Standortattraktivit\u00e4t beimessen. Die Regressionsanalyse zeigt, dass ein um zehn Prozentpunkte h\u00f6herer Anteil von Linksw\u00e4hlern <i>(Links)<\/i> zu einer um 3,0 Prozentpunkte h\u00f6heren Zustimmung zur Initiative f\u00fchrte.Die Pr\u00e4ferenzen f\u00fcr Steuergerechtigkeit k\u00f6nnten in den Gemeinden, in denen die meisten Pauschalbesteuerten wohnen, anders gewichtet werden, da dort der Nutzen durch das zus\u00e4tzliche Steuersubstrat offensichtlich ist. Der am Z\u00fcrichsee gelegene Bezirk Meilen (umgangssprachlich oft \u00abGoldk\u00fcste\u00bb genannt) war neben der Stadt Z\u00fcrich das bevorzugte Wohngebiet der Pauschalbesteuerten. Gem\u00e4ss den Regressionsergebnissen hatten die Gemeinden am rechten Seeufer <i>(Meilen)<\/i> gegen\u00fcber vergleichbaren anderen Gemeinden eine um 2,3 Prozentpunkte h\u00f6here Zustimmung zur Initiative. Die h\u00f6here Zustimmung zur Initiative im Bezirk Meilen gegen\u00fcber anderen vergleichbaren Gebieten mag auf den ersten Blick erstaunen. Allerdings gibt es f\u00fcr diesen Effekt zwei Erkl\u00e4rungen: Erstens k\u00f6nnten in diesen Gemeinden Aufwandbesteuerte als Konkurrenten um Grundst\u00fccke und Wohnimmobilien angesehen werden.&#13;<br \/>\nDiese Hypothese wurde mit zwei weiteren Proxy-Variablen in der Regression \u00fcberpr\u00fcft: dem Bebauungsgrad der Bauzonen in den Gemeinden sowie den Immobilienpreisen in den Bezirken. Beide Einfl\u00fcsse waren allerdings statistisch insignifikant. Eine zweite m\u00f6gliche Erkl\u00e4rung liefert die Verhaltens\u00f6konomik. Wie <i>Fehr und G\u00e4chter (2000)<\/i> in einem Experiment gezeigt haben, sind Individuen durchaus bereit, Kosten auf sich zu nehmen, wenn sie sich unfair behandelt f\u00fchlen: Beteiligen sich Individuen nicht freiwillig oder nur wenig an der Finanzierung eines \u00f6ffentlichen Gutes, von dem sie, aber auch die ganze Gruppe profitieren, so werden diese Individuen von den anderen Gruppenmitgliedern bestraft, selbst wenn diese Bestrafung Kosten verursacht.&#13;<\/p>\n<h2>Mobilit\u00e4t der Aufwandbesteuerten<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAls Reaktion auf die Abschaffung der Aufwandbesteuerung zum 1. Januar 2010 sind in Z\u00fcrich bis Ende 2010 insgesamt 92 der 201 Aufwandbesteuerten aus dem Kanton Z\u00fcrich weggezogen.&#13;<br \/>\nVgl. Finanzdirektion Kanton Z\u00fcrich (2011). Dies entspricht einer Quote von rund 46%. Es stellt sich die Frage, ob es bei einer schweizweiten Abschaffung der Aufwandbesteuerung zu einer \u00e4hnlich hohen Abwanderungsquote kommen w\u00fcrde. F\u00fcr eine niedrigere Abwanderungsquote spricht, dass im Kanton Z\u00fcrich der Grossteil der weggezogenen Aufwandbesteuerten in andere Kantone umgezogen ist; im Falle einer schweizweiten Abschaffung steht hingegen nur noch der Wegzug ins Ausland offen. F\u00fcr eine h\u00f6here Abwanderungsquote spricht hingegen, dass der Kanton Z\u00fcrich mit seiner Grossstadt und der damit verbundenen Wohnattraktivit\u00e4t und Internationalit\u00e4t m\u00f6glicherweise einige Aufwandbesteuerte zu einem Verbleib bewogen hat, w\u00e4hrend Aufwandbesteuerte aus anderen Kantonen im Falle einer Abschaffung der Steuer ins Ausland emigrieren w\u00fcrden.&#13;<\/p>\n<h2>Entwicklung lokaler \u00f6ffentlicher Finanzen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEinzelne Gemeinden oder Kantone k\u00f6nnen bei einer Abschaffung der Aufwandbesteuerung zus\u00e4tzliche Steuereinnahmen verbuchen, wenn die durch den Wegzug von Aufwandbesteuerten freigewordenen Immobilien von verm\u00f6genden Haushalten \u00fcbernommen werden, welche von anderen Gemeinden bzw. Kantonen zuziehen. Diese fiskalische Vorteilhaftigkeit gilt jedoch haupts\u00e4chlich f\u00fcr einzelne Gemeinden bzw. Kantone und weniger f\u00fcr den Bund oder die Schweiz insgesamt, da dem Zuzug von wohlhabenden Haushalten in einer Gemeinde (und den damit verbundenen Mehreinnahmen) der Wegzug aus einer anderen Gemeinde (und die dort anfallenden Steuerausf\u00e4lle) gegen\u00fcber stehen. Allerdings ist es auch m\u00f6glich, dass einige freigewordene Immobilien von Zuz\u00fcgern aus dem Ausland erworben werden, welche neues Steuersubstrat mitbringen. Ausserdem zahlen die in der Schweiz verbleibenden Aufwandbesteuerten dann h\u00f6here Steuern. So berechnet <i>Br\u00fclhart (2011)<\/i> mithilfe verschiedener Annahmen, dass aufgrund dieses letzten Effekts die Steuereinnahmen im Kanton Z\u00fcrich infolge der Abschaffung der Aufwandbesteuerung netto steigen, falls die Abwanderungsquote l\u00e4ngerfristig weniger als zwei Drittel betr\u00e4gt.&#13;<\/p>\n<h2>Wie ist die Aufwandbesteuerung insgesamt zu beurteilen?<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Aufwandbesteuerung \u00fcbt einen positiven Einfluss auf die Standortattraktivit\u00e4t aus. Die erh\u00f6hte Standortattraktivit\u00e4t l\u00f6st positive Investitions- und Wachstumsimpulse aus und f\u00fchrt zu einer erh\u00f6hten Besch\u00e4ftigung und zu steigenden Steuereinnahmen. Nachteilig ist die Aufwandbesteuerung hingegen unter dem Aspekt der horizontalen Steuergerechtigkeit bzw. Fairness zu sehen. Je nach subjektiver Gewichtung der einzelnen Ziele kann die Aufwandbesteuerung daher sowohl als gesamthaft positiv beurteilt und deren Existenz bef\u00fcrwortet oder als gesamthaft negativ angesehen und abgelehnt werden. Im Kanton Z\u00fcrich wurde das Nutzen-Kosten-Verh\u00e4ltnis der Aufwandbesteuerung von den W\u00e4hlern \u00fcberwiegend als nachteilig wahrgenommen. Allerdings hat die Aufwandbesteuerung in vielen Kantonen eine erheblich bedeutendere fiskalische Rolle. Insbesondere Genf, Waadt, Wallis oder Tessin w\u00e4ren von einer Abschaffung der Aufwandbesteuerung st\u00e4rker betroffen. Angesichts der sehr unterschiedlichen regionalen Bedeutung und politischen Akzeptanz der Aufwandbesteuerung stellt sich die Frage, wie diese in Zukunft geregelt werden sollte. Das f\u00f6deralistisch gepr\u00e4gte Steuersystem der Schweiz bietet hierf\u00fcr eine g\u00fcnstige Ausgangslage. Denn es erlaubt dezentrale L\u00f6sungen, welche den lokal unterschiedlichen Pr\u00e4ferenzen Rechnung tragen und im internationalen Standortwettbewerb eine Spezialisierung der Gebietsk\u00f6rperschaften erm\u00f6glichen. Dies bedeutet aber gleichzeitig, dass das Prinzip der Steuergerechtigkeit nicht schweizweit gleich, sondern regional unterschiedlich interpretiert wird.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1: \u00abVerteilung des Bundesaufkommens aus der Aufwandbesteuerung nach Einkommensdezilen, 2007\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1: \u00abEinnahmen aus der Aufwandbesteuerung 2010\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 2: \u00abRegressionsanalyse zum Abstimmungsverhalten im Kanton Z\u00fcrich\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Entstehung und Ausgestaltung der Aufwandbesteuerung&#13;<\/p>\n<h3>Entstehung und Ausgestaltung der Aufwandbesteuerung<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Besteuerung nach dem Aufwand (auch Pauschalbesteuerung genannt) geh\u00f6rt seit vielen Jahren zum Steuersystem der Schweiz. Verbunden mit seinen touristischen und wirtschaftlichen Interessen hat die Waadt als erster Kanton 1862 nichterwerbst\u00e4tigen Ausl\u00e4ndern eine besondere Besteuerungsart angeboten. Genf kennt eine Pauschalbesteuerung seit 1928 und der Bund seit 1934 (vgl. <i>Bernasconi, 1983<\/i>). Heute ist die Aufwandbesteuerung im Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG) und dem Bundesgesetz \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) verankert. DBG und StHG sehen vor, dass nichterwerbst\u00e4tigen Ausl\u00e4ndern, welche sich in der Schweiz niederlassen, die Option gegeben wird, anstelle der Einkommens- und (kantonalen) Verm\u00f6genssteuer eine Steuer nach dem Aufwand zu entrichten.a Bemessungsgrundlage f\u00fcr diese Steuer ist der weltweite Aufwand des Steuerpflichtigen und seiner in der Schweiz wohnhaften Familie. Die Bemessungsgrundlage wird \u00fcblicherweise mit dem f\u00fcnffachen (Eigen-)Mietwert bzw. dem doppelten des Pensionspreises festgesetzt. Zus\u00e4tzlich kommt eine sog. Kontrollrechnung zur Anwendung, in die bestimmte, vom Gesetz vorgesehene Eink\u00fcnfte des Steuerpflichtigen einbezogen werden. Der Bund hat in \u00dcbereinstimmung mit der FDK eine Gesetzesvorlage erarbeitet, gem\u00e4ss welcher die Bemessungsgrundlage f\u00fcr die Gemeinde-, Kantons-, und Bundessteuer in Zukunft dem siebenfachen des (Eigen-)Mietwerts bzw. dem Dreifachen des Pensionspreises entsprechen, mindestens jedoch 400&nbsp;000 Franken betragen soll. Die Kantone k\u00f6nnen ein von den 400&nbsp;000 Franken abweichendes minimales steuerbares Einkommen festsetzen, m\u00fcssen allerdings zus\u00e4tzlich die Verm\u00f6genssteuer ber\u00fccksichtigen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\na Auch nichterwerbst\u00e4tige Schweizer, welche erstmals oder nach mindestens 10 Jahren Landesabwesenheit wieder in der Schweiz Wohnsitz nehmen, k\u00f6nnen f\u00fcr die Aufwandbesteuerung optieren, allerdings nur f\u00fcr das Jahr des Zuzugs.&#13;<br \/>\nKasten 2: Standortwettbewerb und der Vorteil differenzierter Besteuerung&#13;<\/p>\n<h3>Standortwettbewerb und der Vorteil differenzierter Besteuerung<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nStaaten, welche im Standortwettbewerb mit anderen Volkswirtschaften stehen, versuchen mit einem differenzierten Steuersystem einerseits die mobilen Steuerbasen (hier: wohlhabende Haushalte) zum Verbleib in ihrem Land zu bewegen und andererseits die mobilen Steuerbasen anderer Staaten mit attraktiven Steuers\u00e4tzen \u00ababzuwerben\u00bb. Hingegen f\u00e4llt der Wettbewerb um Steuerbasen, welche nicht oder nur zu einem geringeren Ausmass bereit sind, ihr Land zu verlassen, nicht so intensiv aus. Diese Steuerdifferenzierung ist f\u00fcr den Fiskus vorteilhaft: W\u00fcrde dieses Instrument nicht zur Verf\u00fcgung stehen, dann w\u00e4re das einzige Instrument, um weiterhin im internationalen Steuerwettbewerb bestehen zu k\u00f6nnen, die gesamthafte Senkung der Steuern. Eine Gleichbesteuerung s\u00e4mtlicher Steuerpflichtigen w\u00fcrde also zu Steuerausf\u00e4llen gegen\u00fcber einer Situation mit differenzierten Steuers\u00e4tzen f\u00fchren, und zwar f\u00fcr alle im Steuerwettbewerb stehenden Volkswirtschaften. Dieses Ergebnis gilt auch f\u00fcr grosse Volkswirtschaften, welche gegen\u00fcber kleinen Staaten im Steuerwettbewerb einen strategischen Nachteil haben (vgl. <i>Bucovetsky und Haufler, 2006<\/i>).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 3: Literatur&#13;<\/p>\n<h3>Literatur<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\n\u2013 Bernasconi, M. (1983): Die Pauschalbesteuerung, Z\u00fcrich.\u2013 Br\u00fclhart, M. (2011): Abschaffung der Pauschalsteuer: Ein Eigentor? BATZ.ch, Das Forum f\u00fcr Schweizer Wirtschaftspolitik.\u2013 Bucovetsky, S.; Haufler, A. (2006): Preferential Tax Regimes with Asymmetric Countries, CESifo Working Paper Nr. 1846.\u2013 Eidgen\u00f6ssische Finanzverwaltung (2011): Finanzstatistik in der Schweiz 2008 \u2013 FS-Modell: Einzelner Kanton und seine Gemeinden ohne Konkordate 2008, Bern.\u2013 Fehr, E.; G\u00e4chter, S. (2000): Cooperations and Punishment in Public Goods Experiments, American Economic Review, 90, S. 980\u2013994.\u2013 Feinberg, J. (1974): Noncomparative Justice, The Philosophical Review, 83, S. 297\u2013338. \u2013 Finanzdirektion Kanton Z\u00fcrich (2011): Straflose Selbstanzeige und Abschaffung der Pauschalsteuer zeigen Wirkung, Medienmitteilung vom 07.01.2011, Z\u00fcrich. \u2013 Frankfurt, H. (1987): Equality as a Moral Ideal, Ethics, 98, S. 21\u201343. \u2013 Keen, M. (2001): Preferential Regimes Can Make Tax Competition Less Harmful, National Tax Journal, 54, S. 757\u2013762.\u2013 Konferenz der Kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (2009): Die Finanzdirektorenkonferenz (FDK) zur Aufwandbesteuerung, Medienmitteilung vom 29.05.2009, Bern.\u2013 Konferenz der Kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (2011): Neue Daten zur Aufwandbesteuerung, Medienmitteilung vom 14.06.2011, Bern.\u2013 Mehrwert Schweiz (2009): Faktenblatt zur Aufwandbesteuerung, Bern.\u2013 Morger, M. (2010): Die Besteuerung nach dem Aufwand aus \u00f6konomischer Sicht, Bern.- Peters, R. (2009): L\u2019imposition \u00e0 forfait: que peut-on apprendre des statistiques fiscales? Bern.\u2013 Spicer, M.; Becker, L. (1980): Fiscal Inequity and Tax Evasion: An Experimental Approach, National Tax Journal, 33, S.171\u2013175.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die seit Ende des 19. Jahrhunderts existierende Aufwandbesteuerung ist in letzter Zeit vermehrter Kritik ausgesetzt. In mehreren Kantonen laufen Bestrebungen zur Abschaffung dieser Form der Besteuerung von nat\u00fcrlichen Personen. Die Gegner der Aufwandbesteuerung argumentieren, sie sei ungerecht, da sie einige wenige Personen steuerlich bevorzuge. 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