{"id":120384,"date":"2011-09-01T12:00:00","date_gmt":"2011-09-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2011\/09\/bigler-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:30:00","modified_gmt":"2023-08-23T21:30:00","slug":"bigler-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2011\/09\/bigler-3\/","title":{"rendered":"Messung der Regulierungskosten f\u00fcr die KMU"},"content":{"rendered":"<p>M\u00f6glichst tiefe administrative Belastungen, die durch die Befolgung gesetzlicher Normen entstehen, sind \u2013 neben einem attraktiven Steuersystem und gesunden \u00f6ffentlichen Finanzen \u2013 die wohl wichtigste Voraussetzung zur Schaffung von KMU-freundlichen Rahmenbedingungen. In seiner Strategie 2010\u20132014 strebt der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) die Reduktion von gesetzlichen Normen und Vorschriften an und engagiert sich f\u00fcr eine markante administrative Entlastung der KMU. Der Gesetzgebungsprozess soll sich konsequent an der Maxime \u00abKMU-Vertr\u00e4glichkeit\u00bb orientieren. Er muss mittels kontinuierlicher Messung der Regulierungskosten \u00fcberpr\u00fcft und wenn n\u00f6tig korrigiert werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nObwohl im Prinzip alle Unternehmen von staatlichen Regulierungen gleich stark betroffen sind, leiden in der Praxis die KMU am meisten unter deren Auswirkungen. Denn die von der \u00f6ffentlichen Hand auferlegten Lasten h\u00e4ngen weder von der Anzahl der besch\u00e4ftigten Personen noch von der Gr\u00f6sse des Unternehmens ab; Kleinstunternehmen haben also die gleichen Auflagen zu erf\u00fcllen wie Grosskonzerne. Doch die KMU verf\u00fcgen mangels personeller und finanzieller Ressourcen nicht \u00fcber die gleichen M\u00f6glichkeiten wie grosse Unternehmen, um die gesetzlichen Vorschriften umzusetzen.&#13;<\/p>\n<h2>Messung der Regulierungskosten in der Schweiz<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDieses strategische Ziel kann nur mit einem verl\u00e4sslichen und standardisierten Messinstrumentarium erreicht werden, das so in der Schweiz leider nicht existiert. Ein Vergleich der in den letzten Jahren publizierten Studien zeigt, dass von den einzelnen Autoren im konkreten Fall unterschiedliche Kostendefinitionen eingesetzt werden. Neben Studien mit klarem Fokus auf das Standardkostenmodell (Lohnausweis, Mehrwertsteuer) finden sich auch Studien mit st\u00e4rker individuellen Definitionen (Epidemiengesetz, REACH, Unternehmensidentifikationsnummer, Beschaffungswesen). Diese Uneinheitlichkeit erschwert die Vergleichbarkeit und Zusammenf\u00fchrung der einzelnen Messergebnisse. Somit k\u00f6nnen die vorliegenden Studien nur im Einzelfall f\u00fcr die Ableitung von Schlussfolgerungen herangezogen werden. Die sich aus dieser Tatsache ergebende Konsequenz ist offenkundig: Obschon die \u00dcberpr\u00fcfung der Wirksamkeit der Massnahmen des Bundes im Artikel 170 der Bundesverfassung verankert ist, besteht in der Schweiz noch immer keine Klarheit \u00fcber die tatsachliche H\u00f6he der Belastung durch Regulierungskosten. Laut Bundesrat bel\u00e4uft sie sich auf j\u00e4hrlich rund 7 Mrd. Franken. Die Zahl wurde 2003 ver\u00f6ffentlicht und basierte auf einer Studie der Universit\u00e4t St. Gallen aus dem Jahr 1998. Soviel zur Aktualit\u00e4t und Realit\u00e4tsn\u00e4he dieses Betrags.Um klarer zu sehen, hat der SGV im August 2009 der Wirtschaftspr\u00fcfungsgesellschaft KPMG Deutschland den Forschungsauftrag erteilt, eine Regulierungskostenmessung in den Schweizer KMU durchzuf\u00fchren. Dabei wurden nicht mehr nur Kosten gemessen, die durch Administrativpflichten anfallen, sondern neu zus\u00e4tzlich auch jene, die durch alle weiteren gesetzlichen Handlungspflichten entstehen (siehe <i>Kasten 1<\/i>&#13;<\/p>\n<h3>Begriffsbestimmung<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Begriff Regulierungskosten, wie er in diesem Artikel verwendet wird, umfasst die beiden folgenden Kosten: \u2212 <i>Administrative Kosten<\/i>: Kosten f\u00fcr Verfahren und Kontrollen, Kosten f\u00fcr die Erhebung oder die Verarbeitung von Daten, Formalit\u00e4ten wie das Ausf\u00fcllen von Formularen, aber auch Kosten, um sich \u00fcber die Regulierung zu informieren; dies ist der b\u00fcrokratische oder \u00abPapierkram\u00bb-Aspekt. \u2212 <i>Kosten f\u00fcr die Einhaltung der Regulierungen<\/i>: Kosten f\u00fcr \u00c4nderungen der Herstellungsprozesse, zus\u00e4tzliche Investitionen usw.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n). Zu diesem Zweck haben die KPMG und die Bertelsmann-Stiftung ein Regulierungskostenmodell (RKM) entwickelt. Auch wenn zurzeit ambitionierte Messprojekte zum Beispiel in Schweden, in den Niederlanden und auch auf EU-Ebene laufen, stellt die Studie der KPMG im Auftrag des SGV die weltweit erste umfassende Messung mit diesem neuen Modell dar. Damit schliesst diese Studie eine grosse, gravierende Informationsl\u00fccke, um die effektiven Kosten der Umsetzung der Regulierungen zu messen.&#13;<\/p>\n<h2>Das Regulierungskostenmodell<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas RKM ist ein Modell zur umfassenden Messung von bestehenden oder zuk\u00fcnftigen Regulierungskosten einzelner, mehrerer oder aller Normadressaten. Regulierungskosten sind dabei definiert als Kosten, die bei Normadressaten durch die Einhaltung oder Befolgung von gesetzlichen Handlungspflichten entstehen. Das RKM baut auf dem bereits seit l\u00e4ngerem angewandten Standardkostenmodell (SKM) auf und erweitert dieses auf Informationspflichten reduzierte Modell um weitere Handlungspflichten. Dabei handelt es sich um Pflichten, die dem Normadressaten vorschreiben, dass dieser gewisse Aktivit\u00e4ten entfalten muss, um sich normkonform zu verhalten (siehe <i>Kasten 2<\/i>&#13;<\/p>\n<h3>Handlungspflichten<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDas Regulierungskostenmodell unterscheidet zwischen den folgenden Typen von Handlungspflichten, die f\u00fcr die einzelnen Messungen relevant sein k\u00f6nnen:\u2212 Handlungspflichten;\u2212 Informationspflichten;\u2212 Zahlungspflichten;\u2212 Kooperationspflichten;\u2212 \u00dcberwachungspflichten;\u2212 Qualifikationspflichten;\u2212 Ziel- und sonstige Auflagenerf\u00fcllungspflichten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n). Dar\u00fcber hinaus verwendet das RKM verschiedene Kostenbegriffe, die sich in Kostenarten (Personal-, Sach- und finanzielle Kosten) und spezifische Kosten unterscheiden: \u2212 Die <i>Personalkosten<\/i> errechnen sich durch die Multiplikation des Tarifs mit dem Zeitaufwand. Der Tarif stellt dabei den Lohnsatz (L\u00f6hne und Geh\u00e4lter und soziale Abgaben) je Zeiteinheit f\u00fcr die Erledigung regulierter Massnahmen dar. Der Zeitaufwand umfasst die Arbeitszeit der Mitarbeitenden im Unternehmen f\u00fcr die Erledigung der Verpflichtung. \u2212 Die <i>Sachkosten<\/i> umfassen Aufwendungen f\u00fcr Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, f\u00fcr bezogene Waren, f\u00fcr bezogene Leistungen und f\u00fcr Finanzierung sowie sonstige betriebliche Aufwendungen. Dar\u00fcber hinaus werden Abschreibungen von Investitionen zur betriebsgew\u00f6hnlichen Nutzungsdauer ber\u00fccksichtigt. \u2212 Die <i>finanziellen Kosten<\/i> sind \u00f6ffentlich-rechtliche Abgaben. Sie k\u00f6nnen in Steuern und sonstige Abgaben (z.B. Beitr\u00e4ge, Geb\u00fchren und Sonderabgaben) unterteilt werden. Die Summe der Personal-, Sach- und finanziellen Kosten ergibt die Regulierungskosten I. Hinzu kommen die spezifischen Kosten, bei denen folgende Unterscheidungen gemacht werden: \u2212 <i>Sowieso-Kosten<\/i>: Kosten, die auch ohne die gesetzliche Pflicht beim Normadressaten (z.B. Unternehmen) entstehen w\u00fcrden, d.h. wenn er den jeweiligen Prozess ganz oder teilweise unabh\u00e4ngig vom Bestehen der Pflicht ausf\u00fchren w\u00fcrde. Sie k\u00f6nnen aus Personal- und\/oder Sachkosten bestehen. \u2212 <i>Zus\u00e4tzliche Kosten<\/i>: Kosten, die f\u00fcr Aufgaben und T\u00e4tigkeiten anfallen, die das Unternehmen ausschliesslich aufgrund der gesetzlichen Pflicht ausf\u00fchrt. Die zus\u00e4tzlichen Kosten k\u00f6nnen aus Personal-, Sach- und\/oder finanziellen Kosten zusammengesetzt sein. Die zus\u00e4tzlichen Kosten entsprechen den Regulierungskosten II, die sich aus den Regulierungskosten I minus der Sowieso-Kosten ergeben. Die Regulierungskosten II bilden die Grundlage f\u00fcr die Berechnung der Opportunit\u00e4tskosten. \u2212 <i>Opportunit\u00e4tskosten<\/i>: Gewinne, die dem Unternehmen dadurch entgehen, dass gesetzliche Pflichten erf\u00fcllt werden m\u00fcssen und Ressourcen deshalb nicht optimal genutzt werden k\u00f6nnen. Deren Ermittlung erfolgt in diesem Modell in der Schweiz generell \u00fcber die Berechnung von kalkulatorischen Zinsen auf Grund der <i>London Interbank Offered Rate (Libor)<\/i> f\u00fcr ein Jahr. Die Summe der Regulierungskosten II und der Opportunit\u00e4tskosten ergibt die Regulierungskosten III (siehe <i>Grafik 1<\/i>).&#13;<\/p>\n<h2>Vorteile des Regulierungskostenmodells<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas RKM ist das Ergebnis von jahrelanger Erfahrung in europ\u00e4ischen L\u00e4ndern. Es bietet mehrere Vorteile:\u2212 <i>Hohe Genauigkeit<\/i>: Das RKM ergibt relativ genaue Sch\u00e4tzungen der Regulierungskosten f\u00fcr einzelne, mehrere oder alle Normadressaten.\u2212 <i>Erweiterung des SKM<\/i>: Das RKM zeichnet sich durch einen umfassenden Anwendungsbereich aus. Es baut auf dem bereits seit l\u00e4ngerem angewandten Standardkostenmodell auf und erweitert dieses auf Informationspflichten reduzierte Modell um weitere Handlungspflichten.\u2212 <i>Methodisch fundiert<\/i>: Das RKM ist eine kosteng\u00fcnstige Methode, die hohe, plausible Ergebnisse in ausf\u00fchrlichen Interviews mit einigen Dutzend von Unternehmen (typischerweise 30\u201350) bietet. Im Gegensatz zu einer in der Regel anonymen schriftlichen Befragung f\u00fcr Vollerhebungen weist das RKM in der Vorgehensweise zwei entscheidende Vorteile auf: Erstens wird nicht nur auf abgefragte Ergebnisse zur\u00fcckgegriffen, sondern auf eigens empirisch in den KMU erhobene Daten. Zweitens wird eine anschliessende Validierung der Daten im Rahmen von Workshops durchgef\u00fchrt. Hier wird die Datenqualit\u00e4t und -plausibilit\u00e4t beurteilt. Dieses Vorgehen \u2013 Prim\u00e4rdatenerhebung beim Normadressaten und Plausibilisierung im Expertenworkshop \u2013 ist internationaler Standard.\u2212 <i>Transparent und \u00fcberpr\u00fcfbar<\/i>: Die Beteiligung der verschiedenen Partner (Unternehmen und Experten) am Prozess sichert die Akzeptanz der Ergebnisse. Alle Prozesse und Ergebnisse der Messung der Kosten sind transparent und \u00fcberpr\u00fcfbar.\u2212 <i>Flexibel<\/i>: Das RKM ist kein statisches, sondern ein flexibles Modell. Es ist eine Art \u00abToolkit\u00bb, das unabh\u00e4ngig von der Komplexit\u00e4t der Messung und der zur Verf\u00fcgung stehenden Ressourcen angepasst werden kann. Das RKM kann sowohl ex post (f\u00fcr bestehende Bestimmungen) als auch ex ante (bei neuen Vorschriften) angewendet werden.\u2212 <i>Praktikabel<\/i>: Das Ziel der Messung ist nicht nur die Ermittlung der Regulierungskosten, sondern mittelfristig auch eine Reduktion dieser Kosten. Obschon das RKM nicht direkt eine Reduzierung der Regulierungskosten vorsieht, identifiziert es die gesetzlichen und auf Verordnungsstufe basierenden Bestimmungen, die hohe Regulierungskosten verursachen. Das RKM bietet deshalb den politischen Beh\u00f6rden eine wertvolle und zuverl\u00e4ssige Auslegeordnung, um die Regulierungskosten zu senken.&#13;<\/p>\n<h2>Die KPMG-Studie<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nUm die Regulierungskosten, die den KMU durch die Bundesgesetzgebung entstehen, messen zu k\u00f6nnen, f\u00fchrte die KPMG zwischen September 2009 und April 2010 eine Umfrage mithilfe der RKM-Methode bei 30 KMU durch.&#13;<br \/>\nDie Studie \u00abMessung der Regulierungskosten f\u00fcr schweizerische KMU\u00bb steht im Internet zum Herunterladen zur Verf\u00fcgung: <i><a href=\"http:\/\/www.sgv-usam.ch\">http:\/\/www.sgv-usam.ch<\/a><\/i>. Ein Projekt-Vorgehen in zehn Schritten wurde gew\u00e4hlt.&#13;<br \/>\nDie zehn Schritte sind: 1) Projektauftakt; 2) Auswahl der Unternehmen; 3) Telefonische Vorabfrage; 4) Identifikation der belastenden Handlungspflichten; 5) Durchf\u00fchrung von Interviews; 6) Auswertung und Aufbereitung der Interviews; 7) Durchf\u00fchrung von Validierungsworkshops; 8) Berechnung der Regulierungskosten; 9) Vorstellung der Ergebnisse und Diskussion; 10) Abschlussdokumentation und -bericht. Untersucht wurden wichtige Teilbereiche \u2013 d.h. belastende Handlungspflichten \u2013 der drei Themenfelder Arbeitsrecht, Sozialversicherungen sowie Lebensmittelhygiene.Die Ergebnisse der Regulierungskostenmessung im Bereich <i>Arbeitsrecht und -sicherheit<\/i> ergaben Regulierungskosten von total rund 480 Mio. Franken. Beziffert wurden die Investitionen zur Arbeitssicherheit, die Mitarbeiterqualifikationen im Rahmen der Arbeitssicherheit, die Meldung respektive Genehmigung von Arbeitszeiten und deren Dokumentation zur Berechnung der Lohnzuschl\u00e4ge.Im Bereich <i>Sozialversicherungen<\/i> l\u00e4ppern sich Regulierungskosten von knapp 2 Mrd. Franken zusammen. Dieser hohe Betrag setzt sich zusammen aus den j\u00e4hrlichen Abrechnungen mit den Versicherern zur AHV\/IV\/EO\/ALV, Familienzulagen, Krankentaggeld, BVG und UVG sowie der Meldung von Berufsunf\u00e4llen, Nicht-Betriebsunf\u00e4llen und Krankheitsabsenzen.Schliesslich wurden im Bereich <i>Lebensmittelhygiene<\/i> Regulierungskosten von mehr als 1,3 Mrd. Franken ausgemacht. Sie bestehen aus der R\u00fcckverfolgbarkeit von Lebensmitteln im Rahmen der Selbstkontrolle, der Erstellung des Selbstkontrollkonzepts mit Festlegung kritischer Kontrollpunkte, der Aktualisierung des Selbstkontrollkonzepts mit Festlegung kritischer Kontrollpunkte, der Schulung und \u00dcberwachung von Mitarbeitenden im Bereich Lebensmittelhygiene sowie aus der Anwendung des Hygiene-Konzepts und Aufzeichnen von eigenen Kontrollergebnissen.Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Regulierungskosten in den KMU in der Schweiz nur schon in den untersuchten Teilbereichen der drei betrachteten Themenfelder auf insgesamt 4 Mrd. Franken belaufen, unter Ber\u00fccksichtigung der Sowieso-Kosten sogar 5 Mrd. Franken. Die Ergebnisse belegen eindr\u00fccklich, dass ein reines Abstellen auf die Informationskosten der Regulierungen, wie es bislang getan wurde, zu unvollst\u00e4ndigen Schlussfolgerungen f\u00fchrt. Vielmehr sind zwingend alle Regulierungskosten, wie sie eingangs systematisch dargestellt wurden, aus Sicht eines KMU zu betrachten. Erst diese Gesamtbetrachtung verdeutlicht, welche Gesamtbelastungen KMU zu tragen haben.&#13;<\/p>\n<h2>Allgemeine Folgen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAuch wenn ein Vergleich schwierig ist, stellt dieser hohe Betrag die Einsch\u00e4tzung des Bundesrates, wonach sich die administrativen Belastungen f\u00fcr die ganze Wirtschaft in unserem Land auf rund 7 Mrd. Franken pro Jahr belaufen, mit aller Deutlichkeit mehr als nur in Frage. Es ist davon auszugehen, dass sich auch in der Schweiz \u2013 wie in Studien zu anderen L\u00e4ndern ermittelt wurde \u2013 die Kosten der Regulierung auf rund 10% des Bruttoinlandprodukts (BIP) oder sogar noch mehr belaufen.&#13;<br \/>\nVgl. Bericht des Bundesrates \u00abVereinfachung des unternehmerischen Alltags\u00bb vom 18. Januar 2006, Seite 7: \u00abStudien zu anderen L\u00e4ndern haben gesch\u00e4tzt, dass sich die Kosten der Regulierung auf zwischen 2% und 10% des BIP belaufen oder gar noch mehr\u00bb. Dementsprechend d\u00fcrften sich die Regulierungskosten in der Schweiz auf insgesamt \u00fcber 50 Mrd. Franken j\u00e4hrlich belaufen, denn:\u2212 In der Systematischen Rechtssammlung (SR) des Bundes sind \u00fcber 4000 Rechtstexte zu finden. Dazu kommen noch Richtlinien und andere Normen, welche nicht in der SR enthalten sind. Sehr wichtig sind in der Schweiz ausserdem die Regulierungen auf kantonaler und kommunaler Ebene.\u2212 In dieser Zahl sind s\u00e4mtliche Kosten auf eidgen\u00f6ssischer, kantonaler und kommunaler Ebene enthalten, die sowohl Unternehmen als auch B\u00fcrger und Verwaltung betreffen; \u2212 Gem\u00e4ss einer inoffiziellen Sch\u00e4tzung der Regulatory Reform Group in Holland belaufen sich die Kosten gesetzlicher Vorschriften in den Niederlanden auf rund 100 Mrd. Euro (+\/\u201320%) Das entspricht etwa 17% des niederl\u00e4ndischen BIP im Jahr 2009 (584 Mrd. Euro). Neben den einzelnen Kostenarten bietet das RKM auch die M\u00f6glichkeit, die subjektive Belastung des Normadressaten zu erfassen. Die KPMG-Studie zeigt, dass in den drei untersuchten Bereichen in der Schweiz die staatlichen Regulierungen extrem kompliziert sind. Zur Umsetzung dieser \u00e4usserst komplexen Anforderungen m\u00fcssen jene KMU, die ihre \u00abHausaufgaben\u00bb noch selbst erledigen, einen sehr hohen Zeitaufwand in Kauf nehmen, um die gesetzlichen Bestimmungen und Regulierungen zu verstehen und umzusetzen, sich weiterzubilden oder zwingend notwendige Ausk\u00fcnfte einzuholen. Eine immer gr\u00f6ssere Anzahl von KMU kapituliert angesichts dieser fast un\u00fcberwindbaren Schwierigkeiten und \u00fcbertr\u00e4gt diese Aufgaben \u2013 der Not gehorchend \u2013 einem externen Experten. Die externe Abwicklung dieser Aufgaben f\u00fchrt allerdings wiederum zu erheblichen Zusatzkosten. Es stellt sich mit aller Deutlichkeit die Frage, ob ein Rechtssystem akzeptabel und tragbar ist, das die KMU zwingt, externe Experten f\u00fcr die Abwicklung und Umsetzung der staatlichen Regulierungspflichten \u2013 mit entsprechend massiven Kostenfolgen \u2013 beizuziehen und\/oder elektronische Hilfsmittel \u2013 ebenfalls verbunden mit massiven Kostenfolgen \u2013 einzusetzen.&#13;<\/p>\n<h2>Konkrete Forderungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAngesichts dieser alarmierenden Fakten verabschiedeten die Delegierten des Schweizerischen Gewerbekongresses vom 28. Mai 2010 in Lugano die Resolution \u00abF\u00fcr eine Wachstumspolitik durch nachhaltige KMU-Entlastung\u00bb. Die unzul\u00e4ssig hohe Regulierungsdichte in der schweizerischen Gesetzgebung auf den Stufen Bund, Kantone und Gemeinden behindert nachhaltiges Wachstum, gef\u00e4hrdet Arbeitspl\u00e4tze und missachtet den unverzichtbaren, gesellschaftspolitischen Beitrag, den die KMU Tag f\u00fcr Tag leisten. Der Schweizerische Gewerbekongress fordert deshalb den Abbau dr\u00fcckender Regulierungskosten f\u00fcr KMU, um dadurch die schweizerische Volkswirtschaft nachhaltig auf Wachstumskurs zu bringen und die Wettbewerbsf\u00e4higkeit zu st\u00e4rken. Konkret verlangt der SGV die Reduktion der Regulierungskosten um netto 20% (bzw. um 10 Mrd. Franken) bis 2018: Bestehende Regelungen d\u00fcrfen nicht l\u00e4nger durch neue ersetzt werden, ohne dass dadurch eine Netto-Reduktion der Regulierungsdichte realisiert wird.&#13;<br \/>\nEin \u00e4hnliches Ziel verfolgen sowohl die EU als auch Deutschland. Die EU-Kommission geht insgesamt von administrativen Kosten durch europ\u00e4ische und nationale Vorschriften in der H\u00f6he von rund 360 Mrd. Euro aus. Im Rahmen der Lissabon-Strategie strebt diese bis 2012 eine Verringerung der B\u00fcrokratiekosten f\u00fcr die Wirtschaft um 25% an. In Deutschland sieht der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP f\u00fcr die 17. Legislaturperiode eine Reduktion \u00abdes gesamten messbaren Erf\u00fcllungsaufwands um durchschnittlich 25 Prozent netto\u00bb vor..Um dieses Ziel zu erreichen, wird der SGV konkrete \u00c4nderung- und Abbauvorschl\u00e4ge von Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen in der drei untersuchten Bereichen formulieren, die f\u00fcr die KMU sehr belastend sind. Das RKM erleichtert diese Aufgabe, da es die genauen Regulierungskosten jeder Handlungspflicht angibt. Oder anders ausgedr\u00fcckt: Es identifiziert die Pflichten und Gesetzbestimmungen, die den \u00fcberwiegenden Teil der Regulierungskosten auf sich vereinen.Ausgehend von der KPMG-Studie schl\u00e4gt der SGV im Rahmen der laufenden Revision des Bundesgesetzes \u00fcber Lebensmittel und Gebrauchsgegenst\u00e4nde (LMG) insbesondere vor, dass zu Beginn des LMG ein Grundsatzartikel eingef\u00fcgt wird, der gemeinsame Richtlinien f\u00fcr weniger Regulierung im Lebensmittelbereich vorsieht. Zudem ist der Art. 23a R\u00fcckverfolgbarkeit anzupassen, wo sich gem\u00e4ss KPMG-Studie die Regulierungskosten auf etwa 580 Mio. Franken belaufen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1: \u00ab\u00dcbersicht \u00fcber die verschiedenen Kostenbegriffe\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1: \u00abKostengr\u00f6ssen f\u00fcr die Themenfelder: Arbeitsrecht, Sozialversicherungen und Lebensmittelhygiene\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Begriffsbestimmung&#13;<\/p>\n<h3>Begriffsbestimmung<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Begriff Regulierungskosten, wie er in diesem Artikel verwendet wird, umfasst die beiden folgenden Kosten: \u2212 <i>Administrative Kosten<\/i>: Kosten f\u00fcr Verfahren und Kontrollen, Kosten f\u00fcr die Erhebung oder die Verarbeitung von Daten, Formalit\u00e4ten wie das Ausf\u00fcllen von Formularen, aber auch Kosten, um sich \u00fcber die Regulierung zu informieren; dies ist der b\u00fcrokratische oder \u00abPapierkram\u00bb-Aspekt. \u2212 <i>Kosten f\u00fcr die Einhaltung der Regulierungen<\/i>: Kosten f\u00fcr \u00c4nderungen der Herstellungsprozesse, zus\u00e4tzliche Investitionen usw.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 2: Handlungspflichten&#13;<\/p>\n<h3>Handlungspflichten<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDas Regulierungskostenmodell unterscheidet zwischen den folgenden Typen von Handlungspflichten, die f\u00fcr die einzelnen Messungen relevant sein k\u00f6nnen:\u2212 Handlungspflichten;\u2212 Informationspflichten;\u2212 Zahlungspflichten;\u2212 Kooperationspflichten;\u2212 \u00dcberwachungspflichten;\u2212 Qualifikationspflichten;\u2212 Ziel- und sonstige Auflagenerf\u00fcllungspflichten.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>M\u00f6glichst tiefe administrative Belastungen, die durch die Befolgung gesetzlicher Normen entstehen, sind \u2013 neben einem attraktiven Steuersystem und gesunden \u00f6ffentlichen Finanzen \u2013 die wohl wichtigste Voraussetzung zur Schaffung von KMU-freundlichen Rahmenbedingungen. 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