{"id":120409,"date":"2011-09-01T12:00:00","date_gmt":"2011-09-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2011\/09\/fluegel-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:30:31","modified_gmt":"2023-08-23T21:30:31","slug":"fluegel-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2011\/09\/fluegel-3\/","title":{"rendered":"Regulierungen stiften Nutzen"},"content":{"rendered":"<p>B\u00fcrokratie ist m\u00fchsam. Eine effiziente Umsetzung von Regulierungen ist im Interesse aller Beteiligten. Trotzdem wird die Frage der administrativen Belastung in der Schweiz immer wieder \u00fcberbewertet. Denn Regulierungen einfach als b\u00fcrokratischen Kostenfaktor abzutun und in globo zu verteufeln, ist falsch. Regulierungen dienen einem politisch beschlossenen Ziel, das einen Nutzen bringt. Das macht eine differenzierte Sicht notwendig. Die absoluten Kosten sind sicher nicht der richtige Beurteilungsmassstab von Regulierungen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nNiemand liebt die B\u00fcrokratie. Regulierungen, egal ob sie die Arbeitssicherheit, die Sozialversicherungen oder die Umwelt betreffen, bringen B\u00fcrokratie mit sich. Dass die Umsetzung der Regulierungen m\u00f6glichst effizient ausgestaltet werden soll, steht ausser Zweifel. Hier gilt es aber, die Zielsetzung der Regulierung im Auge zu behalten. Alle Gesetze, Verordnungen etc. sind dazu da, Ziele zu erreichen, die im politischen Prozess als wichtig und n\u00fctzlich erachtet wurden. Die absoluten Kosten der Umsetzung von Regulierungen, mit welchen der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) argumentiert, sind deshalb nicht der richtige Massstab f\u00fcr die Beurteilung einer Regulierung.&#13;<\/p>\n<h2>International tiefe Regulierungskosten<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nSo kann beispielsweise der Aufwand der Unternehmen f\u00fcr die Umsetzung von Regulierungen international verglichen werden. Damit wird die Auswirkung der Regulierungen auf die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Schweizer Unternehmen ber\u00fccksichtigt. Hier schneidet die Schweiz gut ab. Gerade f\u00fcr kleinere Unternehmen mit rund 20 Mitarbeitenden ist der administrative Aufwand f\u00fcr die Umsetzung wichtiger Regulierungen nicht einmal halb so gross wie beispielsweise in Deutschland oder \u00d6sterreich.Zudem f\u00fchrt in der Schweiz das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) seit mehr als zehn Jahren bei wichtigen Gesetzesvorlagen eine Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung (RFA) durch. Auch wenn Methode und Berechnungen noch nicht der Weisheit letzter Schluss sind, zeigen doch die RFA, dass neue Regulierungen die Kosten zum Teil senken bzw. netto betrachtet der Nutzen klar \u00fcberwiegt.Wer f\u00fcr die Beurteilung von Regulierungen die gesamten Kosten ber\u00fccksichtigt, muss auch den gesamten Nutzen mit einbeziehen. Das ist nicht einfach, weil der Nutzen schwierig zu messen ist und nicht unbedingt direkt bei den Unternehmen anf\u00e4llt. Eine Regulierung, bei der eine solche Kosten-Nutzen-Analyse detailliert durchgef\u00fchrt wurde, ist die ASA-Richtlinie (Richtlinie \u00fcber den Beizug von Arbeits\u00e4rzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit). Die Kosten der Umsetzung dieser Richtlinie werden vom Seco auf ca. 600 Mio. Franken gesch\u00e4tzt. Der Nutzen allein im Bereich der Unfallverh\u00fctung wird hingegen auf ca. 1 Mrd. Franken beziffert. Dazu kommen vermiedene Krankheitskosten, die sich ungef\u00e4hr auf eine weitere Mrd. Franken belaufen d\u00fcrften. Allein in dieser \u00f6konomischen Betrachtung bringt die ASA-Richtlinie der Schweizer Wirtschaft einen Nettonutzen von \u00fcber 1 Mrd. Franken.&#13;<\/p>\n<h2>Kind nicht mit dem Bad aussch\u00fctten<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nZusammen mit seinen \u2013 in unseren Augen einseitigen \u2013 Kostenberechnungen hat der SGV auch gleich mehrere Forderungen aufgestellt. Diese sind kritisch zu hinterfragen:\u2212 Erstens will der SGV die Regulierungskosten bis 2018 um 20% reduzieren. Falls der Nutzen von Regulierungen \u2013 so wie oben bei der ASA-Richtlinie aufgezeigt \u2013 h\u00f6her liegt als die Kosten, k\u00f6nnte das sehr teuer werden. \u2212 Zweitens verlangt der SGV eine systematische Messung der Regulierungskosten. Dagegen gibt es nichts einzuwenden, wenn damit eine systematische Messung des Nutzens verbunden wird.\u2212 Drittens m\u00f6chte der SGV Regulierungen durch eine KMU-Regulierungskontrollinstanz kontrollieren lassen. Die Gefahr ist gross, dass das neue Regulierungskosten mit sich bringt. Schliesslich muss diese Instanz \u00fcber die Informationen verf\u00fcgen, deren Erhebung als Regulierungskosten beklagt wird.\u2212 Viertens fordert der SGV die Einf\u00fchrung der Sunset Legislation. Das t\u00f6nt zwar nicht uninteressant. Vielleicht w\u00fcrden dann auch Beschl\u00fcsse wie die Unternehmenssteuerreform II nach f\u00fcnf Jahren dahinfallen. Die praktische Umsetzung ist aber schwierig vorstellbar. Soll wirklich die ganze Umweltgesetzgebung alle f\u00fcnf Jahre zur Disposition stehen? Und w\u00fcrde das nicht die Rechtsunsicherheit massiv erh\u00f6hen, die der SGV ebenfalls beklagt?Wichtig ist also, dass in der Diskussion um administrative Entlastungen das Kind nicht mit dem Bade ausgesch\u00fcttet wird. Der Nutzen von Regulierungen muss immer auch im Auge behalten werden. Sonst wird die administrative Entlastung zu einem Verlustgesch\u00e4ft.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>B\u00fcrokratie ist m\u00fchsam. Eine effiziente Umsetzung von Regulierungen ist im Interesse aller Beteiligten. Trotzdem wird die Frage der administrativen Belastung in der Schweiz immer wieder \u00fcberbewertet. Denn Regulierungen einfach als b\u00fcrokratischen Kostenfaktor abzutun und in globo zu verteufeln, ist falsch. Regulierungen dienen einem politisch beschlossenen Ziel, das einen Nutzen bringt. 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