{"id":120449,"date":"2011-09-01T12:00:00","date_gmt":"2011-09-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2011\/09\/schneider-8\/"},"modified":"2023-08-23T23:30:42","modified_gmt":"2023-08-23T21:30:42","slug":"schneider-7","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2011\/09\/schneider-7\/","title":{"rendered":"Die OECD-Leits\u00e4tze f\u00fcr multinationale Unternehmen: Ein Instrument zur verantwortungsvollen Unternehmensf\u00fchrung"},"content":{"rendered":"<p>Mit den OECD-Leits\u00e4tzen f\u00fcr multinationale Unternehmen verf\u00fcgt die OECD seit 35 Jahren \u00fcber ein umfassendes Instrument zur F\u00f6rderung der verantwortungsvollen Unternehmensf\u00fchrung, das regelm\u00e4ssig erg\u00e4nzt und weiterentwickelt wird. Am 25. Mai 2011 hat die OECD-Ministerkonferenz in Paris eine aktualisierte Version der OECD-Leits\u00e4tze verabschiedet. Die wichtigsten Neuerungen betreffen Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte, zur Anwendung der Leits\u00e4tze auf die Zulieferkette sowie zu Organisation und Verfahren der nationalen Kontaktpunkte.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/201109_20_Schneider_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"246\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie OECD-Leits\u00e4tze f\u00fcr multinationale Unternehmen sind Empfehlungen der Regierungen der 34 OECD-Mitgliedstaaten und acht weiterer Unterzeichnerstaaten&#13;<br \/>\n\u00c4gypten, Argentinien, Brasilien, Lettland, Litauen, Marokko, Peru und Rum\u00e4nien. an ihre international t\u00e4tigen Unternehmen. Sie stellen einen umfassenden Rahmen f\u00fcr die verantwortungsvolle Unternehmensf\u00fchrung <i>(Corporate Social Responsibility, CSR)<\/i> dar, der global zur Anwendung gelangt. Die Leits\u00e4tze setzen einen Standard, ohne f\u00fcr die multinationalen Unternehmen rechtlich verbindlichen Charakter zu haben. Ihre Anwendung beruht somit aus juristischer Sicht auf Freiwilligkeit. Jeder Unterzeichnerstaat hat sich hingegen verpflichtet, die Anwendung der Leits\u00e4tze zu f\u00f6rdern und einen nationalen Kontaktpunkt (NKP) einzurichten, bei welchem m\u00f6gliche Verst\u00f6sse gegen die Leits\u00e4tze gemeldet werden k\u00f6nnen.&#13;<\/p>\n<h2>Entstehung der OECD-Leits\u00e4tze<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie OECD-Leits\u00e4tze aus dem Jahr 1976 nehmen eine Vorreiterrolle ein, gelten sie doch als das \u00e4lteste und umfassendste zwischenstaatliche CSR-Instrument. Ihre Entstehung und Entwicklung ist eng mit den wirtschaftlichen und politischen Ereignissen der vergangenen vier Jahrzehnte verbunden. Das kr\u00e4ftige Wirtschaftswachstum sowie die Liberalisierung der Weltwirtschaft f\u00f6rderten in der Nachkriegszeit die weltweite Expansion multinationaler Unternehmen. Die wachsende Bedeutung der Konzerne stiess jedoch auch auf Kritik \u2013 gerade in Entwicklungsstaaten \u2013 und f\u00fchrte in der UNO zu kontroversen Debatten \u00fcber ein Regelwerk f\u00fcr transnationale Unternehmen. Auch die OECD nahm sich des Themas an, um die Gefahr protektionistischer R\u00fcckschl\u00e4ge einzud\u00e4mmen. W\u00e4hrend der Versuch fehlschlug, in der UNO einen Verhaltenskodex f\u00fcr Unternehmen zu verabschieden, unterzeichneten die westlichen Industriestaaten im Rahmen der OECD bereits 1976 die <i>Erkl\u00e4rung \u00fcber internationale Investitionen und multinationale Unternehmen.<\/i> Diese befasst sich neben den eigentlichen Leits\u00e4tzen f\u00fcr multinationale Unternehmen auch mit der Inl\u00e4nderbehandlung ausl\u00e4ndischer Investoren, der Vermeidung widerspr\u00fcchlicher Auflagen f\u00fcr multinationale Unternehmen sowie der internationalen Zusammenarbeit bei investitionsrelevanten Massnahmen. Die Unterzeichnerstaaten hatten die Absicht, mit diesem Instrument das Investitionsklima zu verbessern und gleichzeitig f\u00fcr die Unternehmen einen Standard der verantwortungsvollen Unternehmensf\u00fchrung zu formulieren, welcher den positiven Beitrag multinationaler Konzerne f\u00fcr den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt unterst\u00fctzt. Seit 1976 wurden die OECD-Leits\u00e4tze wiederholt \u00fcberpr\u00fcft und angepasst, um mit den Entwicklungen der Weltwirtschaft und der CSR-Standards Schritt zu halten. 1984 erg\u00e4nzte ein Kapitel \u00fcber den Schutz der Konsumenten die Leits\u00e4tze und 1991 ein Kapitel \u00fcber Umweltschutz, das Standards f\u00fcr ein \u00f6kologisch nachhaltiges Wirtschaftswachstum enth\u00e4lt. Eine Vorreiterrolle spielten die OECD-Leits\u00e4tze auch bei der Korruptionsbek\u00e4mpfung, die bereits in der Urfassung aus dem Jahr 1976 erw\u00e4hnt wurde \u2013 zwei Jahrzehnte vor der Verabschiedung der entsprechenden OECD-Konvention.&#13;<br \/>\nVgl. OECD-Konvention gegen die Bestechung ausl\u00e4ndischer Amtstr\u00e4ger im internationalen Gesch\u00e4ftsverkehr (1997). Im Jahr 2000 wurde der Umsetzungsmechanismus der Leits\u00e4tze gest\u00e4rkt. Seither k\u00f6nnen sich NGO, Gewerkschaften oder Einzelpersonen mit einer Eingabe an die NKP wenden, wenn sie der Meinung sind, dass ein Unternehmen die OECD-Leits\u00e4tze nicht beachtet.&#13;<\/p>\n<h2>Die Aktualisierung 2010\u20132011<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nSeit der umfassenden Revision der OECD-Leits\u00e4tze im Jahr 2000 hat sich durch die fortschreitende Globalisierung das Umfeld f\u00fcr internationale Investitionen und multinationale Unternehmen weiter ver\u00e4ndert. Nichtmitglieder der OECD ziehen einen wachsenden Teil der internationalen Investitionen an; zugleich haben multinationale Unternehmen aus Schwellenl\u00e4ndern stark an Bedeutung gewonnen. Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat M\u00e4ngel der Unternehmensf\u00fchrung aufgezeigt und den Druck zus\u00e4tzlich erh\u00f6ht, die OECD-Leits\u00e4tze weiterzuentwickeln, damit sie ein weltweit f\u00fchrendes Instrument zur F\u00f6rderung der verantwortungsvollen Unternehmensf\u00fchrung bleiben. Mit diesem Ziel vor Augen dr\u00e4ngten sich zahlreiche inhaltliche und formale Anpassungen auf. Neben der Aktualisierung der bestehenden acht thematischen Kapitel ragen das neue Kapitel Menschenrechte wie auch die Bestimmungen zur Sorgfaltspflicht der Unternehmen f\u00fcr ihre Zulieferkette als bedeutendste inhaltliche Neuerungen heraus.&#13;<\/p>\n<h2>Das neue Kapitel Menschenrechte<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit der Integration des neuen Kapitels zu den Menschenrechten verfolgen die Unterzeichnerstaaten das Ziel, den Unternehmen durch klare Richtlinien aufzuzeigen, wie sie nachteilige Auswirkungen ihrer Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit auf die Menschenrechte identifizieren, verhindern oder beheben k\u00f6nnen. Die OECD profitierte von der Zusammenarbeit mit dem UNO-Sonderbeauftragten f\u00fcr Unternehmen und Menschenrechte John Ruggie. Das unter seiner Leitung entwickelte Konzept h\u00e4lt fest, dass f\u00fcr den aktiven Schutz der Menschenrechte die Staaten verantwortlich sind <i>(State Duty to Protect).<\/i> Dies entl\u00e4sst die Unternehmen jedoch nicht aus der Verantwortung, selbst auf die Einhaltung der Menschenrechte zu achten <i>(Corporate Responsibility to Respect)<\/i> \u2013 insbesondere in Staaten, welche keine entsprechende Gesetzgebung haben oder diese nicht durchsetzen. Im Falle einer Menschenrechtsverletzung wird zudem die M\u00f6glichkeit einer Wiedergutmachung <i>(Remedy)<\/i> gefordert. In den OECD-Leits\u00e4tzen wird dieses Konzept operationalisiert, indem den Unternehmen eine spezifische Sorgfaltspflicht <i>(Due Diligence)<\/i> f\u00fcr die Beachtung der Menschenrechte nahegelegt wird (vgl. <i>Kasten 1<\/i>&#13;<\/p>\n<h3>Operationalisierung Menschenrechte<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie OECD-Leits\u00e4tze enthalten folgende Empfehlungen an die Unternehmen: \u2212 Unternehmen sollen geeignete Massnahmen treffen, um im Rahmen ihrer eigenen Gesch\u00e4ftsaktivit\u00e4ten m\u00f6gliche Risiken zu identifizieren und weder Menschenrechtsverletzungen zu verursachen noch dazu beizutragen.\u2212 Auch wenn sie nicht selbst f\u00fcr eine Menschenrechtsverletzung verantwortlich sind, sollen sie sich bei ihren Gesch\u00e4ftsbeziehungen f\u00fcr die Vermeidung oder nachtr\u00e4gliche Verringerung allf\u00e4lliger Verletzungen einsetzen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Verantwortung f\u00fcr eine Verletzung der Menschenrechte vom einen auf das andere Unternehmen \u00fcberw\u00e4lzt wird. \u2212 Sie sollen eine unternehmensinterne Menschenrechtspolitik <i>(Policy Commitment)<\/i> verfassen, die auf Gesch\u00e4ftsleitungsebene verabschiedet und danach transparent kommuniziert und umgesetzt wird.\u2212 Wenn trotzdem Menschenrechtsverletzungen festgestellt werden, sollen die Unternehmen, welche diese verursacht oder dazu beigetragen haben, den Opfern geeignete Verfahren zur Wiedergutmachung anbieten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n). Letztere kann Teil des unternehmensinternen Risiko-Managements sein und ist in der Form abh\u00e4ngig von Faktoren wie der Gr\u00f6sse der Unternehmen, dem Sektor oder dem Staat, in dem ein Unternehmen t\u00e4tig ist.&#13;<\/p>\n<h2>Anwendung auf die Zulieferkette<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDa die Aktivit\u00e4ten der multinationalen Unternehmen \u2013 einschliesslich der Produktionsprozesse \u2013 heute in einem weitgehend globalisierten Kontext stattfinden, wird in den OECD-Leits\u00e4tzen neu umschrieben, welche allgemeine Sorgfaltspflicht die Unternehmen f\u00fcr ihre Zulieferkette treffen sollten. Diese Erg\u00e4nzung der Leits\u00e4tze gilt als Paradebeispiel f\u00fcr den im Rahmen der Aktualisierung praktizierten Multistakeholder-Dialog mit Vertretern der Wirtschaft, der Gewerkschaften und der NGO. Entscheidend f\u00fcr die Zustimmung der Wirtschaftsvertreter war, dass Unternehmen nicht f\u00fcr Verst\u00f6sse gegen die OECD-Leits\u00e4tze in ihrer Zulieferkette verantwortlich gemacht werden und dass der neue Ansatz konkrete und umsetzbare Empfehlungen festlegt:\u2212 Unternehmen sollen eine risikogerechte Sorgfaltspflicht aus\u00fcben, die negative Auswirkungen ihrer T\u00e4tigkeit in den von den Leits\u00e4tzen abgedeckten Bereichen identifiziert, verhindert oder nachtr\u00e4glich abschw\u00e4cht.&#13;<br \/>\nDie drei Kapitel Steuern, Wettbewerb und Wissenschaft\/Technologie sind bis auf weiteres von der Sorgfaltspflicht ausgenommen. Dabei sollen sie in erster Linie vermeiden, durch ihre eigene Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit negative Auswirkungen zu verursachen oder dazu beizutragen.\u2212 Falls ein Unternehmen zwar nicht selbst einen Beitrag zur Verletzung der Leits\u00e4tze leistet, aber ein direkter Zusammenhang zu seiner eigenen T\u00e4tigkeit besteht (z.B. bei einer Verletzung durch einen Gesch\u00e4ftspartner), soll das Unternehmen zur Vermeidung oder Verminderung der negativen Auswirkungen beitragen. Diese Empfehlung deckt das ganze Spektrum komplexer Zulieferketten ab. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Verantwortung f\u00fcr eine Menschenrechtsverletzung vom einen auf das andere Unternehmen \u00fcberw\u00e4lzt w\u00fcrde. \u2212 Unternehmen sollen ausserdem soweit als m\u00f6glich ihre Gesch\u00e4ftspartner zu einem mit den OECD-Leits\u00e4tzen kompatiblen Verhalten anhalten. Der Kommentar zu den Leits\u00e4tzen legt die Tragweite und Details der neuen Bestimmungen zur Sorgfaltspflicht dar. W\u00e4hrend die Unternehmen f\u00fcr m\u00f6gliche negative Auswirkungen ihrer Aktivit\u00e4ten vorbeugende oder abschw\u00e4chende Massnahmen ergreifen sollten, bedarf es f\u00fcr tats\u00e4chlich eingetretene Konsequenzen konkreter Abhilfemassnahmen. Bei einer Verletzung der Leits\u00e4tze durch Gesch\u00e4ftspartner sollen die Unternehmen soweit wie m\u00f6glich einen Beitrag zur Verbesserung deren Verhalten leisten. Die Empfehlung reicht von einem koordinierten Vorgehen mit anderen Unternehmen \u00fcber die befristete Suspendierung eines Vertrags bis zum Abbruch einer Gesch\u00e4ftsbeziehung. Bestimmte Faktoren \u2013 wie die Gr\u00f6sse des Unternehmens, der Sektor, die spezifischen Empfehlungen des Kapitels der Leits\u00e4tze und der Schweregrad der m\u00f6glichen Auswirkungen \u2013 bestimmen ausserdem die Art der erforderlichen Sorgfaltspflicht. Bei einer Anh\u00e4ufung von Risikofaktoren empfehlen die Leits\u00e4tze, im Dialog mit allen Partnern gemeinsame Leitplanken f\u00fcr ein verantwortungsvolles <i>Supply-Chain-Management<\/i> zu erarbeiten. Die OECD bietet sich als Plattform f\u00fcr derartige Multistakeholder-Initiativen an.&#13;<br \/>\nVgl. auch Kasten 3 zum Beispiel Bergbau in Konfliktzonen.&#13;<\/p>\n<h2>Die nationalen Kontaktpunkte<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nJeder Unterzeichnerstaat hat sich verpflichtet, einen nationalen Kontaktpunkt einzurichten, um die wirksame Anwendung der Leits\u00e4tze zu f\u00f6rdern. Dabei ist es einerseits die Aufgabe des NKP, die Leits\u00e4tze bei den Unternehmen durch Promotionsaktivit\u00e4ten besser bekannt zu machen. Andererseits k\u00f6nnen interessierte Gruppierungen oder Einzelpersonen beim NKP eine schriftliche Eingabe einreichen, wenn sie der Auffassung sind, dass ein multinationales Unternehmen gegen die Leits\u00e4tze verstossen hat. Die Eingabe hat in jenem Land zu erfolgen, in welchem der geltend gemachte Verstoss stattgefunden hat. Wenn dieses Land jedoch kein Unterzeichnerstaat der OECD-Leits\u00e4tze ist und es dort folglich keinen NKP gibt, so ist die Eingabe in jenem Land einzureichen, in welchem das multinationale Unternehmen seinen Hauptsitz hat. Nach Entgegennahme der Eingabe kann der NKP den Parteien anbieten, eine Vermittlungsfunktion zu \u00fcbernehmen, um zu einer L\u00f6sung des Konflikts beizutragen.In der Schweiz ist der NKP beim Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) im Ressort Internationale Investitionen und multinationale Unternehmen angesiedelt. F\u00fcr die Bearbeitung von Eingaben wird jedoch von Fall zu Fall eine Arbeitsgruppe eingesetzt, in welcher alle von der Thematik betroffenen Bundesstellen vertreten sind. Damit wird eine breit abgest\u00fctzte Beurteilung der Eingaben sichergestellt. Seit der Einf\u00fchrung des Beschwerdemechanismus im Jahr 2000 hat der Schweizer NKP \u00fcber 15 Eingaben erhalten und in 6 F\u00e4llen \u2013 alleine oder gemeinsam mit dem NKP eines anderen Unterzeichnerstaates \u2013 eine Vermittlungsfunktion \u00fcbernommen (vgl. <i>Kasten 2<\/i>&#13;<\/p>\n<h3>Erfahrungen des NKP mit Eingaben<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\n2008 erhielt der NKP der Schweiz eine Eingabe, in der Gewerkschaftsvertreter das lokale Management der russischen Tochtergesellschaft eines Schweizer Unternehmens kritisierten. Die eingebende Partei bem\u00e4ngelte den Willen der Gesch\u00e4ftsleitung, mit den Gewerkschaftsvertretern einen umfassenden Dialog (inkl. Lohnverhandlungen) zu f\u00fchren. Der NKP der Schweiz empfing Vertreter russischer und internationaler Gewerkschaften sowie Unternehmensvertreter aus Russland und vom Hauptsitz in der Schweiz. Beide Parteien nahmen ausserdem mehrmals schriftlich Stellung. Diese Vermittlungsbem\u00fchungen des NKP trugen dazu bei, dass der Dialog zwischen den Gewerkschaftsvertretern und dem Management vor Ort wieder aufgenommen und der Konflikt beigelegt werden konnte. 2009 beendete der Schweizer NKP ein Verfahren, mit dem sich zeitgleich auch die NKP aus Grossbritannien und Australien besch\u00e4ftigten. Es ging um eine kolumbianische Mine, ein Joint Venture, das sich im Besitz von Unternehmen aus diesen drei OECD-Staaten befand. Gem\u00e4ss den Verfahrensrichtlinien der OECD \u00fcbernahm Australien die Federf\u00fchrung. In der Eingabe wurde u.a. kritisiert, dass das Bergbauunternehmen Zwangsumsiedlungen vornehme und die Bestimmungen der Leits\u00e4tze zur Offenlegung von Informationen und zum Umweltschutz missachte. W\u00e4hrend des laufenden NKP-Verfahrens verbesserte sich die Situation vor Ort, da das Unternehmen externe Berater und einen externen Vermittler beizog. Der australische NKP entschloss sich daher, das Verfahren abzuschliessen und konzentrierte sich in der Abschlusserkl\u00e4rung, welche der Schweizer NKP unterst\u00fctzte, auf zukunftsgerichtete Empfehlungen an beide Seiten, dass der Dialog zwischen der lokalen Bev\u00f6lkerung und dem Unternehmen weitergef\u00fchrt werden soll.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n).Die Rolle und Aufgaben der NKP waren ein zentraler Diskussionsgegenstand anl\u00e4sslich der j\u00fcngsten Aktualisierung. In einer einleitenden Grundsatzdebatte haben sich die Unterzeichnerstaaten darauf verst\u00e4ndigt, dass die Funktion des NKP nicht grundlegend ge\u00e4ndert werden soll. Da es sich bei den Leits\u00e4tzen um rechtlich nicht verbindliche Empfehlungen an die Unternehmen handelt, besteht die Rolle der NKP in erster Linie darin, die Unternehmen zu sensibilisieren und bei der Behandlung von Eingaben gemeinsam mit allen betroffenen Parteien aufzuzeigen, wie die Leits\u00e4tze in der Praxis umgesetzt werden sollen. Der NKP fungiert dabei als Vermittler und nicht als quasi-richterliche Instanz, die umfassende Sachverhaltsabkl\u00e4rungen vornimmt und dar\u00fcber urteilt, ob die Leits\u00e4tze verletzt worden sind. Der NKP soll somit <i>pro futuro<\/i> zu einer konsequenten Anwendung der Leits\u00e4tze beitragen und nicht <i>ex post<\/i> \u00fcber m\u00f6gliche Verst\u00f6sse gegen die Leits\u00e4tze urteilen.Dennoch wurde anerkannt, dass bei der Sensibilisierung der Unternehmen und der Behandlung von Eingaben erhebliche Unterschiede in der Praxis der einzelnen NKP bestehen. Die Unterzeichnerstaaten haben daher im Rahmen der Aktualisierung detailliertere Vorgaben bez\u00fcglich Organisation und Verfahren der NKP ausgearbeitet, um zu einer einheitlichen Umsetzung der Leits\u00e4tze beizutragen. So werden z.B. die einzelnen Verfahrensschritte f\u00fcr die Behandlung von Eingaben, einschliesslich Bearbeitungsfristen, genau umschrieben. Zur Verbesserung der Transparenz muss sodann neu f\u00fcr jede Eingabe nach Abschluss des Verfahrens, selbst wenn der NKP darauf nicht eingetreten ist, eine Abschlusserkl\u00e4rung ver\u00f6ffentlicht werden. Schliesslich soll durch einen verst\u00e4rkten Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen NKP \u2013 z.B. im Rahmen von regelm\u00e4ssigen Seminaren oder Evaluationen einzelner NKP \u2013 die Wirksamkeit der NKP kontinuierlich gest\u00e4rkt werden. In diesem Zusammenhang haben sich die Unterzeichnerstaaten auch verpflichtet, den NKP gen\u00fcgend Ressourcen zur Verf\u00fcgung zu stellen.&#13;<\/p>\n<h2>W\u00fcrdigung und Ausblick<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie OECD hat sich w\u00e4hrend der j\u00fcngsten Aktualisierung stark darum bem\u00fcht, den Verhandlungsprozess transparent zu gestalten und neben den Unterzeichnerstaaten auch andere interessierte Staaten sowie alle betroffenen Interessengruppen (Wirtschaftsverb\u00e4nde, Gewerkschaften und NGO) einzubeziehen. Dies hat zu einem besseren Verst\u00e4ndnis und zu einer tieferen Verankerung der Leits\u00e4tze beigetragen.Im Ergebnis hat die Aktualisierung zu einer bedeutenden inhaltlichen Erweiterung der OECD-Leits\u00e4tze gef\u00fchrt. Insbesondere mit dem neuen Kapitel zu den Menschenrechten wurde \u2013 gest\u00fctzt auf die Leitlinien von John Ruggie \u2013 ein neuer internationaler Standard geschaffen. Das gen\u00fcgt aber noch nicht. Die Unternehmen als Adressaten der OECD-Leits\u00e4tze interessiert vor allem, welche konkreten Massnahmen sie treffen m\u00fcssen, um ihrer Sorgfaltspflicht gerecht zu werden. Neben den Unterzeichnerstaaten, die sektorspezifische Initiativen zur Umsetzung der Sorgfaltspflicht unterst\u00fctzen und die Leits\u00e4tze einem breiteren Publikum bekannt machen sollen, sind vor allem auch die Unternehmen und ihre Dachverb\u00e4nde gefordert. In Zusammenarbeit mit ihren Mitgliedern k\u00f6nnen die Verb\u00e4nde den Erfahrungsaustausch f\u00f6rdern und Unternehmen bei spezifischen Fragestellungen unterst\u00fctzen. Die OECD hat in einem ersten Schritt bereits einen Leitfaden f\u00fcr den Bergbausektor erarbeitet, der konkrete Vorschl\u00e4ge enth\u00e4lt, wie diese Sorgfaltspflicht beim Abbau von Edelmetallen in Konfliktgebieten ausgestaltet werden kann (vgl. <i>Kasten 3<\/i>&#13;<\/p>\n<h3>OECD-Sorgfaltspflicht f\u00fcr den Bergbau in Konfliktzonen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nUnternehmen, die in Konfliktzonen Bergbau betreiben, m\u00fcssen der Sorgfaltspflicht f\u00fcr ihre Zulieferkette besondere Beachtung schenken. Einige f\u00fcr die heutige Industrie unersetzbare Rohstoffe wie Zinn, Tantal und Wolfram (z.B. f\u00fcr die Produktion von Computern, Handys und Autoscheinwerfern) oder Gold werden h\u00e4ufig in Minen in Konfliktgebieten abgebaut. Dabei besteht die Gefahr, dass der Bergbau direkt oder indirekt einen Beitrag an bewaffnete Konflikte und Menschenrechtsverletzungen leistet. Angesichts dieser Risiken empfiehlt die OECD, folgende Sorgfaltspflichten einzuhalten:\u2212 Entwicklung solider Managementsysteme f\u00fcr das Unternehmen (z.B. transparente Einkaufspolitik);\u2212 Identifizierung und Einsch\u00e4tzung der Risiken in der Zulieferkette;\u2212 Entwicklung und Umsetzung einer Strategie, um auf die identifizierten Risiken angemessen zu reagieren;\u2212 unabh\u00e4ngige \u00dcberpr\u00fcfung des Systems zur Umsetzung der Sorgfaltspflicht durch Dritte;\u2212 Berichterstattung \u00fcber die Sorgfaltspflicht f\u00fcr die Zulieferkette, beispielsweise im Jahresbericht.Vgl. OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains of Minerals from Conflict-Affected and High-Risk Areas (2010).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n). Die Aktualisierung der OECD-Leits\u00e4tze war somit nicht das Endziel, sondern eine Zwischenetappe, die den Weg f\u00fcr eine nachhaltige globale Wirtschaft weiter ebnen soll. Eine weitere Herausforderung ist die Durchsetzung gleicher Spielregeln f\u00fcr alle international t\u00e4tigen Unternehmen. Seitens der OECD und insbesondere auch der in einem kompetitiven globalen Umfeld t\u00e4tigen multinationalen Unternehmen besteht zu Recht die Hoffnung, dass sich die Leits\u00e4tze als Standard weltweit durchsetzen. Einige Staaten \u2013 wie Costa Rica, Kolumbien und die Ukraine \u2013 haben bereits ihr Interesse an der Unterzeichnung der OECD-Instrumente im Investitionsbereich, zu denen die Leits\u00e4tze geh\u00f6ren, bekundet. Dies darf allerdings nicht dar\u00fcber hinwegt\u00e4uschen, dass die Zusammenarbeit mit den grossen Schwellenl\u00e4ndern die eigentliche Herausforderung der kommenden Jahre sein wird. Wenn es darum geht, ein internationales <i>Level Playing Field<\/i> durchzusetzen, das f\u00fcr alle multinationalen Unternehmen dieselben wirtschaftlichen Rahmenbedingungen setzt, wird die Kooperation von G-20-Staaten wie China und Indien unumg\u00e4nglich sein.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1: \u00abDie Kapitel der OECD-Leits\u00e4tze f\u00fcr multinationale Unternehmen\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Operationalisierung Menschenrechte&#13;<\/p>\n<h3>Operationalisierung Menschenrechte<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie OECD-Leits\u00e4tze enthalten folgende Empfehlungen an die Unternehmen: \u2212 Unternehmen sollen geeignete Massnahmen treffen, um im Rahmen ihrer eigenen Gesch\u00e4ftsaktivit\u00e4ten m\u00f6gliche Risiken zu identifizieren und weder Menschenrechtsverletzungen zu verursachen noch dazu beizutragen.\u2212 Auch wenn sie nicht selbst f\u00fcr eine Menschenrechtsverletzung verantwortlich sind, sollen sie sich bei ihren Gesch\u00e4ftsbeziehungen f\u00fcr die Vermeidung oder nachtr\u00e4gliche Verringerung allf\u00e4lliger Verletzungen einsetzen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Verantwortung f\u00fcr eine Verletzung der Menschenrechte vom einen auf das andere Unternehmen \u00fcberw\u00e4lzt wird. \u2212 Sie sollen eine unternehmensinterne Menschenrechtspolitik <i>(Policy Commitment)<\/i> verfassen, die auf Gesch\u00e4ftsleitungsebene verabschiedet und danach transparent kommuniziert und umgesetzt wird.\u2212 Wenn trotzdem Menschenrechtsverletzungen festgestellt werden, sollen die Unternehmen, welche diese verursacht oder dazu beigetragen haben, den Opfern geeignete Verfahren zur Wiedergutmachung anbieten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 2: Erfahrungen des NKP mit Eingaben&#13;<\/p>\n<h3>Erfahrungen des NKP mit Eingaben<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\n2008 erhielt der NKP der Schweiz eine Eingabe, in der Gewerkschaftsvertreter das lokale Management der russischen Tochtergesellschaft eines Schweizer Unternehmens kritisierten. Die eingebende Partei bem\u00e4ngelte den Willen der Gesch\u00e4ftsleitung, mit den Gewerkschaftsvertretern einen umfassenden Dialog (inkl. Lohnverhandlungen) zu f\u00fchren. Der NKP der Schweiz empfing Vertreter russischer und internationaler Gewerkschaften sowie Unternehmensvertreter aus Russland und vom Hauptsitz in der Schweiz. Beide Parteien nahmen ausserdem mehrmals schriftlich Stellung. Diese Vermittlungsbem\u00fchungen des NKP trugen dazu bei, dass der Dialog zwischen den Gewerkschaftsvertretern und dem Management vor Ort wieder aufgenommen und der Konflikt beigelegt werden konnte. 2009 beendete der Schweizer NKP ein Verfahren, mit dem sich zeitgleich auch die NKP aus Grossbritannien und Australien besch\u00e4ftigten. Es ging um eine kolumbianische Mine, ein Joint Venture, das sich im Besitz von Unternehmen aus diesen drei OECD-Staaten befand. Gem\u00e4ss den Verfahrensrichtlinien der OECD \u00fcbernahm Australien die Federf\u00fchrung. In der Eingabe wurde u.a. kritisiert, dass das Bergbauunternehmen Zwangsumsiedlungen vornehme und die Bestimmungen der Leits\u00e4tze zur Offenlegung von Informationen und zum Umweltschutz missachte. W\u00e4hrend des laufenden NKP-Verfahrens verbesserte sich die Situation vor Ort, da das Unternehmen externe Berater und einen externen Vermittler beizog. Der australische NKP entschloss sich daher, das Verfahren abzuschliessen und konzentrierte sich in der Abschlusserkl\u00e4rung, welche der Schweizer NKP unterst\u00fctzte, auf zukunftsgerichtete Empfehlungen an beide Seiten, dass der Dialog zwischen der lokalen Bev\u00f6lkerung und dem Unternehmen weitergef\u00fchrt werden soll.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 3: OECD-Sorgfaltspflicht f\u00fcr den Bergbau in Konfliktzonen&#13;<\/p>\n<h3>OECD-Sorgfaltspflicht f\u00fcr den Bergbau in Konfliktzonen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nUnternehmen, die in Konfliktzonen Bergbau betreiben, m\u00fcssen der Sorgfaltspflicht f\u00fcr ihre Zulieferkette besondere Beachtung schenken. Einige f\u00fcr die heutige Industrie unersetzbare Rohstoffe wie Zinn, Tantal und Wolfram (z.B. f\u00fcr die Produktion von Computern, Handys und Autoscheinwerfern) oder Gold werden h\u00e4ufig in Minen in Konfliktgebieten abgebaut. Dabei besteht die Gefahr, dass der Bergbau direkt oder indirekt einen Beitrag an bewaffnete Konflikte und Menschenrechtsverletzungen leistet. Angesichts dieser Risiken empfiehlt die OECD, folgende Sorgfaltspflichten einzuhalten:\u2212 Entwicklung solider Managementsysteme f\u00fcr das Unternehmen (z.B. transparente Einkaufspolitik);\u2212 Identifizierung und Einsch\u00e4tzung der Risiken in der Zulieferkette;\u2212 Entwicklung und Umsetzung einer Strategie, um auf die identifizierten Risiken angemessen zu reagieren;\u2212 unabh\u00e4ngige \u00dcberpr\u00fcfung des Systems zur Umsetzung der Sorgfaltspflicht durch Dritte;\u2212 Berichterstattung \u00fcber die Sorgfaltspflicht f\u00fcr die Zulieferkette, beispielsweise im Jahresbericht.Vgl. OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains of Minerals from Conflict-Affected and High-Risk Areas (2010).<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit den OECD-Leits\u00e4tzen f\u00fcr multinationale Unternehmen verf\u00fcgt die OECD seit 35 Jahren \u00fcber ein umfassendes Instrument zur F\u00f6rderung der verantwortungsvollen Unternehmensf\u00fchrung, das regelm\u00e4ssig erg\u00e4nzt und weiterentwickelt wird. Am 25. Mai 2011 hat die OECD-Ministerkonferenz in Paris eine aktualisierte Version der OECD-Leits\u00e4tze verabschiedet. 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