{"id":120565,"date":"2011-06-01T12:00:00","date_gmt":"2011-06-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2011\/06\/barman-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:31:10","modified_gmt":"2023-08-23T21:31:10","slug":"barman-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2011\/06\/barman-3\/","title":{"rendered":"Die Bek\u00e4mpfung unlauterer Gesch\u00e4ftspraktiken im Jahre 2010"},"content":{"rendered":"<p>Gegen Unternehmen, die von der Schweiz aus unlautere Gesch\u00e4ftspraktiken gegen\u00fcber Personen im Ausland begehen, kann das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) im Namen der Eidgenossenschaft entweder Zivil- oder Strafklage einreichen. Opfer k\u00f6nnen Konsumentinnen und Konsumenten sowie Gewerbetreibende sein. Wie in den vergangenen Jahren steht der Adressbuchschwindel an der Spitze der beim Seco eingehenden Beschwerden, gefolgt vom Versandhandel und den Internetbetr\u00fcgereien. Dank gerichtlicher Erfolge des Seco im Jahre 2009 hat die Anzahl Beschwerden aus dem Ausland deutlich abgenommen.&#13;<\/p>\n<h2>Zum Berichtsjahr in der \u00dcbersicht<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie unlauteren Gesch\u00e4ftspraktiken, die von der Schweiz aus gegen\u00fcber Personen im Ausland begangen werden, schaden dem Ansehen der Schweiz und insbesondere auch dem Ruf des hiesigen Wirtschaftsstandorts. Dank dem Klagerecht der Eidgenossenschaft kann dagegen Einhalt geboten werden.&#13;<br \/>\nSiehe hierzu auch die Ausf\u00fchrungen in der Volkswirtschaft 6-2010, S. 49.Im Jahre 2010 wurden total <i>735 Beschwerden<\/i> wegen unlauterer Gesch\u00e4ftspraktiken beim Seco eingereicht. Von den 735 Beschwerden stammen 310 von Konsumentinnen und Konsumenten, 425 von Gewerbetreibenden, 376 aus dem Inland und 359 aus dem Ausland. Wie bereits im Vorjahr haben somit erfreulicher Weise die <i>Beschwerden aus dem Ausland<\/i> gegen unlautere Gesch\u00e4ftspraktiken schweizerischen Ursprungs noch einmal abgenommen: Erhielt das Seco im Jahre 2009 noch 1066 Beschwerden aus dem Ausland, betragen die Beschwerden aus dem Ausland im Jahre 2010 nur noch 359. Die Gr\u00fcnde, die in den letzten Jahren zu einer deutlichen Abnahme der Beschwerden f\u00fchrten, werden sp\u00e4ter im Artikel detailliert dargelegt.Wie in den vergangenen Jahren steht auch im Jahre 2010 der <i>Adressbuchschwindel<\/i> mit 198 Beschwerden nach wie vor an der Spitze der beim Seco eingehenden Beschwerden. An zweiter Stelle folgen mit 172 <i>Beschwerden der Versandhandel<\/i> und an dritter Stelle mit 166 <i>Beschwerden die Internetbetr\u00fcgereien.<\/i>Im <i>Bereich des Versandhandels<\/i> werden die Bestellungen vermehrt Online in Auftrag gegeben. Die Beschwerden betrafen insbesondere den Online-Handel mit Parfums, Musikinstrumenten, Zubeh\u00f6r f\u00fcr behinderte Personen, diversen Haushaltsartikeln und Accessoires f\u00fcr Mobiltelefone sowie den Versandhandel von esoterischen oder pseudomedizinischen Produkten. Viele Beschwerdef\u00fchrer beklagten sich dar\u00fcber, Waren bestellt und bezahlt zu haben, ohne dass eine Lieferung erfolgte. Die fraglichen Unternehmen wurden abgemahnt. In zahlreichen F\u00e4llen konnten dank der Intervention des Seco R\u00fcckerstattungsleistungen erzielt werden. Die Abmahnungen f\u00fchrten oftmals auch dazu, dass die betroffenen Unternehmen auf einen Verzicht der in Frage stehenden Gesch\u00e4ftspraktiken einwilligten.<i>Bei den Internetbetr\u00fcgereien<\/i> ist der SMS-Abo-Betrug nach wie vor ein grosses \u00c4rgernis. Mittels Internetangeboten zur (Gratis-)Teilnahme an Wettbewerben \u2013 in einem prominenten Fall wird der Gewinn eines I-Phones in Aussicht gestellt \u2013 oder an Tests werden die Kunden dazu verleitet, sich mit ihrer Mobilnummer Online zu registrieren. Mit der Registrierung zur Teilnahme am Wettbewerb oder Test gehen die Teilnehmenden gegen ihren Willen ein kostenpflichtiges Abonnement f\u00fcr den Erhalt einer bestimmten Menge von SMS pro Woche oder f\u00fcr den Bezug nicht n\u00e4her umschriebener Dienstleistungen ein. Der Hinweis auf die Verkn\u00fcpfung zwischen Wettbewerbsteilnahme und Abschluss eines kostenpflichtigem SMS-Abonnements ist versteckt angebracht und geht in der Aufmachung der jeweiligen Website v\u00f6llig unter. Mitunter sind die in kleinen Buchstaben wiedergegebenen Vertragsklauseln f\u00fcr den Benutzer nur sichtbar, wenn er ganz nach unten scrollt. Erfahrungsgem\u00e4ss merkt der \u00fcbert\u00f6lpelte Benutzer erst mit dem Erhalt der Rechnung seines Mobilfunkanbieters, dass er get\u00e4uscht wurde und gegen seinen Willen ein sehr teures SMS-Abonnement abgeschlossen hat.&#13;<\/p>\n<h2>Erfolge gegen diverse Adressbuchschwindler<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Jahre 2009 erzielte das Seco im Rahmen von Zivilverfahren vor dem Bundesgericht und dem Kantonsgericht Zug Erfolge gegen zwei Adressbuchschwindler, die besonders aktiv waren und Gewerbetreibende auf der ganzen Welt \u00fcber den Tisch gezogen haben. Die Registert\u00e4tigkeiten dieser beiden Unternehmen und der mit ihnen verbandelten Inkassogesellschaften verursachten f\u00fcr sich allein im Jahre 2008 rund 730 und im Jahre 2009 immer noch \u00fcber 400 Beschwerden. Im Jahre 2010 schlugen sich die Erfolge vor Gericht auch in einer sp\u00fcrbaren und markanten Reduktion von eingehenden Beschwerden nieder. Die beiden Unternehmen mussten ihre unlauteren T\u00e4tigkeiten auf gerichtliches Geheiss einstellen und fielen somit dementsprechend auch als Beschwerdelieferanten weg. Die Anzahl Beschwerden gegen Registerbetr\u00fcgereien ist deshalb von 650 im Jahre 2009 auf 198 im Jahre 2010 gesunken. Bereits in den Jahren 2004 und 2005 hat das Seco Strafantr\u00e4ge gegen diverse im Bereich des Adressbuchschwindels t\u00e4tige Unternehmen mit Sitz in Zug und Z\u00fcrich eingereicht. Die miteinander verbandelten Unternehmen schrieben jeweils unmittelbar nach der Publikation einer neu hinterlegten internationalen Marke, einer <i>Gemeinschaftsmarke<\/i>&#13;<br \/>\nDie Gemeinschaftsmarke wird mit Wirkung f\u00fcr die ganze EU beim Harmonisierungsamt f\u00fcr den Binnenmarkt (HABM) in Alicante (Spanien) hinterlegt. (\u00abEU-Marke\u00bb) oder eines nach dem <i>EP\u00dc<\/i>&#13;<br \/>\nEurop\u00e4isches Patent\u00fcbereinkommen (EP\u00dc).-Vertrags hinterlegten Patents im jeweiligen offiziellen Publikationsorgan die fraglichen Marken- und Patentinhaber an, um ihnen vorzut\u00e4uschen, sie w\u00fcrden eine offiziell anerkannte Dienstleistung anbieten und entsprechend geschuldete Geb\u00fchren einziehen. In Wahrheit versuchten die vorgenannten Schwindelunternehmen die angeschriebenen Marken- und Patentinhaber durch die Vort\u00e4uschung einer offiziellen Dienstleistung dazu zu verleiten, ein Formular f\u00fcr den kostenpflichtigen Eintrag in ein nutzloses privates Patent- und Markenregister zu unterzeichnen und zu retournieren.In zwei separaten Verfahren (im Februar und im August 2010) sprach das Strafgericht Zug die beiden Hauptt\u00e4ter erstinstanzlich wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und der Verletzung weiterer Strafdelikte schuldig. Da gegen die beiden Strafurteile Berufung eingereicht wurde, liegt in dieser Angelegenheit noch kein rechtskr\u00e4ftiges Urteil vor.&#13;<\/p>\n<h2>Sensibilisierungskampagnen des Seco im Internetbereich<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Juli 2010 hat das Seco durch eine Pressemitteilung und diverse Interviews seinen neuen Flyer \u00abVorsicht vor Internetfallen!\u00bb lanciert. In diesem Flyer wird vor diversen Fallen gewarnt, die im Internet lauern \u2013 so etwa Gewinnspiele, Klingelt\u00f6ne, Logos und Spiele f\u00fcr Mobiltelefone, Tests jeglicher Art, Videos f\u00fcr Erwachsene. In diesem Zusammenhang legt der Flyer auch die oben erw\u00e4hnten SMS-Abo-Betr\u00fcgereien umfassend dar. Der Flyer&#13;<br \/>\nDer Flyer kann von der Webseite des Seco heruntergeladen werden: <a href=\"http:\/\/www.seco.admin.ch\">http:\/\/www.seco.admin.ch<\/a>, Rubrik \u00abThemen\u00bb, \u00abunlauterer Wettbewerb\u00bb, \u00abPublikationen\u00bb. kann eine <i>Doppelfunktion<\/i> vorweisen: Zum einen soll er verhindern, dass Internetnutzer auf Schwindeleien \u00fcberhaupt erst hereinfallen. Zum andern zeigt er mit praktischen Hinweisen auf, wie sich irregef\u00fchrte Konsumentinnen und Konsumenten gegen Internetfallen wehren k\u00f6nnen. Ferner hat sich das Seco im November 2010 mit andern Partnern an einer weiteren Sensibilisierungskampagne beteiligt. Diverse Stellen des Bundes \u2013 darunter auch das Seco \u2013 haben in der Form von 10 Comic-Geschichten, anschaulich und lebensnah unerfreuliche Vorf\u00e4lle zusammengetragen, die jedem Internetnutzer wiederfahren k\u00f6nnen. Nebst den Internetbetr\u00fcgereien kl\u00e4ren die Comics \u00fcber die Weitergabe pers\u00f6nlicher Daten, kriminelle Aktivit\u00e4ten im Internet, den ungen\u00fcgenden Kinder- und Jugendschutz, ungesicherte Computer und unverschl\u00fcsselte WLAN-Netze auf. Die Comics sollen dem Benutzer helfen, verantwortungsvoll mit den neuen Kommunikationstechnologien umzugehen.&#13;<br \/>\nSie k\u00f6nnen unter der Webseite <a href=\"http:\/\/www.geschichtenausdeminternet.ch\">http:\/\/www.geschichtenausdeminternet.ch<\/a> abgerufen werden.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gegen Unternehmen, die von der Schweiz aus unlautere Gesch\u00e4ftspraktiken gegen\u00fcber Personen im Ausland begehen, kann das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) im Namen der Eidgenossenschaft entweder Zivil- oder Strafklage einreichen. Opfer k\u00f6nnen Konsumentinnen und Konsumenten sowie Gewerbetreibende sein. 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