{"id":120580,"date":"2011-06-01T12:00:00","date_gmt":"2011-06-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2011\/06\/gaillard-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:31:04","modified_gmt":"2023-08-23T21:31:04","slug":"gaillard","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2011\/06\/gaillard\/","title":{"rendered":"Auswirkungen der Personenfreiz\u00fcgigkeit auf den Schweizer Arbeitsmarkt"},"content":{"rendered":"<p>Vor neun Jahren trat das Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU in Kraft. Die erweiterten M\u00f6glichkeiten zur Rekrutierung von Fachkr\u00e4ften wurden durch die Schweizer Unternehmen rege genutzt. Dies hat sowohl die Wirtschaftsentwicklung wie auch das Bev\u00f6lkerungswachstum in den letzten Jahren beg\u00fcnstigt. Die \u00d6ffnung des Arbeitsmarktes gegen\u00fcber der EU hat den Wirtschaftsstandort Schweiz gest\u00e4rkt. Negative Auswirkungen der Zuwanderung auf einheimische Arbeitskr\u00e4fte blieben dank Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen und den Flankierenden Massnahmen eng begrenzt. Die politische Diskussion um die Zuwanderung verlagert sich aktuell auf die allgemeine Frage der Auswirkungen eines st\u00e4rkeren Bev\u00f6lkerungswachstums.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Auswirkungen des Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommens (FZA) auf den Schweizer Arbeitsmarkt werden durch den Bund laufend beobachtet. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Staatssekretariats f\u00fcr Wirtschaft (Seco), des Bundesamtes f\u00fcr Migration (BFM), des Bundesamtes f\u00fcr Statistik (BFS) und des Bundesamtes f\u00fcr Sozialversicherungen (BSV) tr\u00e4gt j\u00e4hrlich die neuesten Erkenntnisse in einem Bericht zusammen. Der vorliegende Beitrag basiert auf der siebten Ausgabe dieses Berichts.&#13;<\/p>\n<h2>Zuwanderung aus dem EU\/EFTA-Raum beg\u00fcnstigt<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas FZA hat die Zuwanderung aus dem EU\/EFTA-Raum in die Schweiz deutlich verst\u00e4rkt. In den elf Jahren vor Inkrafttreten des Abkommens (1991\u20132001) belief sich der Wanderungssaldo der ausl\u00e4ndischen Wohnbev\u00f6lkerung auf durchschnittlich 26&nbsp;000 Personen pro Jahr und beschr\u00e4nkte sich auf Angeh\u00f6rige von Staaten ausserhalb der EU\/EFTA. Nach Inkrafttreten wanderten pro Jahr netto durchschnittlich 34&nbsp;000 EU\/EFTA Staatsangeh\u00f6rige in die Schweiz ein, w\u00e4hrend der Wanderungssaldo der Drittstaatsangeh\u00f6rigen bei knapp 26&nbsp;000 verharrte. W\u00e4hrend die Zuwanderung von EU\/EFTA-Staatsangeh\u00f6rigen 2010 zu \u00fcber 50% explizit auf eine Erwerbst\u00e4tigkeit ausgerichtet war, machte bei der Zuwanderung aus Drittstaaten der <i>Familiennachzug<\/i> den gr\u00f6ssten Anteil aus (vgl. <i>Grafik 1<\/i>).Entsprechend der Zielsetzung der Migrationspolitik des Bundes werden ausl\u00e4ndische Arbeitskr\u00e4fte heute priorit\u00e4r im EU\/EFTA-Raum rekrutiert. In diesen L\u00e4ndern fanden die Schweizer Unternehmen jene hoch qualifizierten Fachkr\u00e4fte, die in den meisten L\u00e4ndern relativ knapp verf\u00fcgbar und deshalb auch international stark umworben sind: 83% der nach Juni 2002 aus dem EU\/EFTA-Raum zugewanderten Erwerbst\u00e4tigen verf\u00fcgten 2010 mindestens \u00fcber einen Abschluss auf Sekundarstufe II (Berufsbildung, Maturit\u00e4t), 51% sogar \u00fcber einen terti\u00e4ren Bildungsabschluss (h\u00f6here Berufsbildung, Hochschulabschluss). Das durchschnittliche formale Bildungsniveau der Zuwanderer \u00fcberstieg damit jenes der in der Schweiz ans\u00e4ssigen Erwerbsbev\u00f6lkerung.&#13;<\/p>\n<h2>Reaktion auf die Wirtschaftsentwicklung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Zuwanderung in die Schweiz richtet sich nach der Arbeitskr\u00e4ftenachfrage der Unternehmen und variiert daher mit der Konjunktur. Im Rezessionsjahr 2009 verkleinerte sich der Wanderungssaldo um rund einen Viertel. In Erwartung eines schwachen wirtschaftlichen Aufschwungs rechnete man 2010 mit einer weiteren Reduktion. Weil die wirtschaftliche Erholung im letzten Jahr jedoch \u00fcberraschend stark ausfiel, verkleinerte sich das Wanderungssaldo nicht mehr weiter. Gemessen am scharfen Einbruch des Bruttoinlandprodukts im Jahr 2009 blieb die Zuwanderung in den letzten beiden Jahren vergleichsweise hoch. In erster Linie ist dies damit zu erkl\u00e4ren, dass der Einbruch in der Industrie und einzelnen Banken erfolgte, w\u00e4hrend die Inlandkonjunktur weiter gewachsen ist. Trotz starkem Einsatz von Kurzarbeit stieg die Arbeitslosigkeit 2009 steil an. Die Zuwanderung wirkte w\u00e4hrend der Finanzkrise stabilisierend auf Konsum und Bauinvestitionen \u2212 und damit auf die Konjunkturentwicklung in der Schweiz. Als sich die Weltwirtschaft 2010 wieder erholte, wirkte sich dies rasch positiv auf die Exportwirtschaft aus; ein \u00dcbergreifen der Krise auf die Binnenwirtschaft konnte damit verhindert werden. Insgesamt \u00fcberstand die Schweiz deshalb die j\u00fcngste Krise besser als viele Industriestaaten \u2013 wie die Volkswirtschaften des Euroraumes (vgl. <i>Grafik 2<\/i>).&#13;<\/p>\n<h2>Entwicklung der Erwerbst\u00e4tigkeit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nBedingt durch die Zuwanderung wuchs die Erwerbst\u00e4tigkeit von EU\/EFTA Staatsangeh\u00f6rigen in der Schweiz in den letzten Jahren \u00fcberdurchschnittlich. Die Beteiligung am Erwerbsleben stieg \u2212 gemessen an der Erwerbst\u00e4tigenquote der 25-64j\u00e4hrigen Bev\u00f6lkerung f\u00fcr die EU27\/EFTA Ausl\u00e4nder \u2212 zwischen 2003 und 2010 stetig an und erreichte im zweiten Quartal 2010 mit knapp 84% den bereits hohen Wert der Schweizer. Auf tiefem Niveau blieb demgegen\u00fcber die Erwerbst\u00e4tigenquote von Drittstaatenangeh\u00f6rigen. Sie lag im zweiten Quartal 2010 bei lediglich 67%. Die bekannten Integrationsdefizite fr\u00fcherer Zuwanderungsgenerationen blieben offenbar bestehen. Die hohe und wachsende Erwerbsbeteiligung von EU\/EFTA-Staatsangeh\u00f6rigen erkl\u00e4rt sich auch damit, dass die Zuwanderung mehrheitlich in Berufsgruppen mit hohen Qualifikationsanforderungen erfolgte, f\u00fcr welche die Unternehmen in der Schweiz eine starke Nachfrage entwickelten. In mittleren Qualifikationsbereichen war die Zuwanderung entsprechend der schw\u00e4cheren Arbeitskr\u00e4ftenachfrage der Unternehmen deutlich geringer, aber f\u00fcr den Arbeitsmarkt nicht unbedeutend, dies schon wegen des starken Wachstums und der generell h\u00f6heren Zuwanderung.&#13;<\/p>\n<h2>Entwicklung der Arbeitslosigkeit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Vergleich zu den 1990er-Jahren haben sich die Arbeitslosenquoten von Ausl\u00e4nder\/innen den tieferen Werten der Schweizer\/innen etwas angen\u00e4hert. Die Unterschiede sind aber bis heute sehr deutlich: Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre wiesen Ausl\u00e4nder\/innen aus Nicht-EU\/EFTA-Staaten mit 8,3% die mit Abstand h\u00f6chste Arbeitslosenquote auf, gefolgt von EU\/EFTA Staatsangeh\u00f6rigen mit 3,8% und Schweizer\/innen mit 2,2%. An diesen Verh\u00e4ltnissen hat sich in den letzten Jahren und auch in der j\u00fcngsten Krise nichts Wesentliches ge\u00e4ndert, wenn es auch gewisse Verschiebungen zwischen einzelnen Nationalit\u00e4ten gab (siehe <i>Grafik 3<\/i>).Die Tatsache, dass sich die Arbeitslosigkeit nach ihrem steilen Anstieg in der Rezession 2009 im Aufschwung bei allen Nationalit\u00e4tengruppen in \u00e4hnlicher Weise rasch zur\u00fcckgebildet hat, ist ein Indiz daf\u00fcr, dass der Schweizer Arbeitsmarkt weiterhin \u00fcber eine hohe Integrationsf\u00e4higkeit verf\u00fcgt. Geholfen hat dabei auch die Tatsache, dass die Zuwanderung in industriellen Berufen, in denen die Krise am st\u00e4rksten wirkte, im Jahr 2009 am deutlichsten zur\u00fcck ging.&#13;<\/p>\n<h2>Entwicklung der L\u00f6hne<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMittlerweile liegen verschiedene Studien \u00fcber die Wirkung der Zuwanderung auf die Lohnentwicklung vor. Zusammenfassend deutet einiges darauf hin, dass die Zuwanderung die Lohnentwicklung leicht ged\u00e4mpft hat. Vor allem die starke Zuwanderung von hoch qualifizierten Fachkr\u00e4ften d\u00fcrfte das starke Lohnwachstum auf h\u00f6heren Qualifikationsstufen gebremst haben. Eine neuere Studie zeigt, dass dar\u00fcber hinaus wohl auch die weniger qualifizierten Ausl\u00e4nder aus Nicht-EU\/EFTA-Staaten wegen der Zuwanderung ein geringeres Lohnwachstum zu verzeichnen hatten, wohingegen die Lohnentwicklung von Schweizer\/innen aller Qualifikationsstufen nicht ged\u00e4mpft, und in gewissen Segmenten des Arbeitsmarktes sogar leicht positiv beeinflusst wurde. Gleichzeitig ging aus der Berichterstattung zum Vollzug der Flankierenden Massnahmen im Jahr 2010 hervor, dass Kontrollen zur Einhaltung orts- und branchen\u00fcblicher L\u00f6hne weiterhin notwendig sind, um unerw\u00fcnschten Entwicklungen vor allem im unteren Bereich der Lohnverteilung zuvorzukommen. Der Anteil festgestellter Lohnunterbietungen stieg im Vergleich zum Jahr 2009 an. Haupts\u00e4chlich in Branchen mit allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen lagen die Verstossquoten mit 36% bei Entsendebetrieben und 41% bei kontrollierten Schweizer Arbeitgebern relativ hoch.&#13;<\/p>\n<h2>Hohe Aufnahmef\u00e4higkeit des Schweizer Arbeitsmarktes<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAuf Grund der heutigen Datenlage und auf der Basis verschiedener Studien \u00fcber die Auswirkungen des FZA kommen wir zum Schluss, dass der Schweizer Arbeitsmarkt die Zuwanderung der letzten Jahre insgesamt sehr gut aufzunehmen vermochte. Obwohl die Konkurrenz durch Zuwanderer teilweise auch sp\u00fcrbar angestiegen ist, kann von einer Verdr\u00e4ngung der ans\u00e4ssigen Bev\u00f6lkerung nicht die Rede sein. Gleichwohl sind die Anspr\u00fcche an die Arbeitnehmenden \u2212 bedingt durch den wirtschaftlichen Strukturwandel \u2212 \u00fcber die Zeit stetig gewachsen. Dies gilt unter anderem f\u00fcr Personen mit Berufsbildung, f\u00fcr welche die Zuwanderung von teils h\u00f6her ausgebildeten Fachkr\u00e4ften eine wachsende Konkurrenz darstellen d\u00fcrfte. Auch die Herausforderungen bei der Arbeitsmarktintegration von weniger qualifizierten Arbeitskr\u00e4ften sind nicht kleiner geworden. Vor allem Ausl\u00e4nder\/innen, welche fr\u00fcher als Saisonarbeitskr\u00e4fte oder \u00fcber den Asylbereich in die Schweiz kamen, konnten bez\u00fcglich der Arbeitsmarktintegration in den letzten Jahren keine merklichen Fortschritte erzielen. Das FZA erm\u00f6glicht auch die Rekrutierung wenig qualifizierter Arbeitskr\u00e4fte; und mit der Erweiterung des vollen FZA auf die neuen EU-Mitgliedstaaten Osteuropas am 1. Mai 2011 ist das Rekrutierungspotenzial diesbez\u00fcglich gr\u00f6sser geworden. Der Erhalt von Arbeitsmarktf\u00e4higkeiten, aber auch von wirksamen Anreizen zur Arbeitsmarktpartizipation der ans\u00e4ssigen Bev\u00f6lkerung, beh\u00e4lt daher arbeitsmarktpolitisch h\u00f6chste Priorit\u00e4t.&#13;<\/p>\n<h2>Auswirkungen auf die Sozialversicherungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Zuwanderung in die Schweiz hat die Alterung der Bev\u00f6lkerung in der Schweiz verlangsamt und damit die umlagefinanzierten Sozialversicherungen der ersten S\u00e4ule (AHV\/IV\/EO\/EL) entlastet. Arbeitnehmende aus EU\/EFTA-Staaten leisten heute \u2212 auf Grund ihrer g\u00fcnstigeren Altersstruktur \u2212 deutlich mehr Beitr\u00e4ge an diese Versicherungen, als sie daraus beziehen. Vor allem wegen der Zuwanderung der letzten Jahre stellt sich die finanzielle Situation der AHV momentan g\u00fcnstiger dar als erwartet.In der Arbeitslosenversicherung (ALV) entstanden auf Grund des FZA gewisse Mehrkosten, weil Saisonarbeitskr\u00e4fte \u2013 Personen mit Kurzaufenthaltsbewilligungen, welche in der Schweiz ALV-Beitr\u00e4ge entrichtet haben \u2013 neu auch Anspr\u00fcche auf Arbeitslosenentsch\u00e4digung geltend machen d\u00fcrfen. Unter den wichtigsten Zuwanderergruppen der letzten Jahre zahlten deutsche Staatsangeh\u00f6rige (wie Schweizerinnen und Schweizer) mehr in die ALV ein, als sie daraus bezogen, w\u00e4hrend f\u00fcr portugiesische, franz\u00f6sische und italienische Staatsangeh\u00f6rige das Gegenteil zutraf. Verglichen mit Ausl\u00e4nder\/innen aus Nicht EU\/EFTA-Staaten war das Verh\u00e4ltnis von Ein- und Auszahlungen bei EU\/EFTA-Staatsangeh\u00f6rigen jedoch deutlich g\u00fcnstiger, was auf ihr geringeres relatives Arbeitslosenrisiko zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Sehr \u00e4hnliche Muster wie in der Arbeitslosigkeit zeigen sich auch bei der Sozialhilfe: W\u00e4hrend deutsche Staatsangeh\u00f6rige 2009 mit 1,4% sogar eine tiefere Sozialhilfequote als Schweizer\/innen (2,0%) auswiesen, lag jene der italienischen (3,0%), franz\u00f6sischen (3,1%) und portugiesischen Staatsb\u00fcrgern (4,2%) dar\u00fcber. Bei diesen vier Nationalit\u00e4ten lag die Sozialhilfequote aber markant unter jener von Drittstaatenangeh\u00f6rigen, welche 2009 11% erreichte.&#13;<\/p>\n<h2>Fazit und Ausblick<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Schweizer Arbeitsmarkt hat die Zuwanderung, welche durch das Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen (FZA) in den letzten Jahren beg\u00fcnstigt wurde, insgesamt sehr gut aufgenommen und seine Anpassungsf\u00e4higkeit und seine Integrationskraft unter Beweis gestellt. Die Anforderungen an die ans\u00e4ssigen Arbeitskr\u00e4fte sind durch die neuen Konkurrenten aus dem EU\/EFTA-Raum tendenziell eher gestiegen, doch ist die ans\u00e4ssige Erwerbsbev\u00f6lkerung der neuen Konkurrenz gut gewachsen. Die qualifizierten Zuwanderer stellen f\u00fcr die Unternehmen der Schweiz eine St\u00e4rkung dar; der leichtere Zugang zu ausl\u00e4ndischen Fachkr\u00e4ften d\u00fcrfte auch die Ansiedlung ausl\u00e4ndischer Betriebe beg\u00fcnstigt haben. Die wirtschaftlichen Vorteile dieser Entwicklung steigern unseren Wohlstand und kommen auch der ans\u00e4ssigen Bev\u00f6lkerung zu Gute. Angesichts der demografischen Alterung gewinnt die Ausbildung der Jugend weiter an Bedeutung; aber auch ein guter Zugang zum internationalen Arbeitsmarkt ist f\u00fcr eine spezialisierte und international stark vernetzte Volkswirtschaft wie die Schweiz ein wichtiger Erfolgsfaktor. W\u00e4hrend die Zusammensetzung sowie das konjunkturelle Muster der Zuwanderung vergleichsweise gut vorhergesagt werden k\u00f6nnen, sind Prognosen \u00fcber das langfristige Ausmass der Zuwanderung ungleich schwieriger und unsicherer. In den letzten rund zehn Jahren fiel die Zuwanderung in die Schweiz kr\u00e4ftiger aus, als dies allgemein erwartet wurde. Die starke Zuwanderung aus dem EU-Raum der letzten Jahre ist letztlich auch Ausdruck der hohen Attraktivit\u00e4t der Schweiz als Unternehmens-, Arbeits- und Lebensstandort. Tats\u00e4chlich fiel die Entwicklung der Schweizer Wirtschaft in den letzten Jahren \u2212 in starkem Kontrast zu den 1990er- Jahren \u2212 auch im Vergleich zur EU g\u00fcnstig aus. Beh\u00e4lt die Schweiz ihre Attraktivit\u00e4t, so d\u00fcrfte die Zuwanderung aus der EU\/EFTA auch in den kommenden Jahren relativ hoch bleiben. Verliert sie hingegen an Attraktivit\u00e4t, w\u00e4re wohl \u00e4hnlich wie in den 1990er-Jahren wieder mit einer Verringerung der Zuwanderung zu rechnen. Aktuell weitet sich die politische Diskussion \u00fcber die Migrationspolitik in der Schweiz von Arbeitsmarktfragen aus \u2013 hin zu allgemeineren Fragen der Bev\u00f6lkerungsentwicklung und deren Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Gesellschaft und die Lebensbedingungen in der Schweiz. Bei einer Fortsetzung des Bev\u00f6lkerungswachstums stellen sich tats\u00e4chlich in verschiedenen Politikbereichen wachsende Herausforderungen. Wichtig f\u00fcr die politische Akzeptanz eines offenen Arbeitsmarktes ist \u2212 neben einer ausgewogenen und dynamischen Arbeitsmarktentwicklung \u2212 deshalb auch, dass die gesellschaftliche Integration der zugewanderten Bev\u00f6lkerung gelingt, und dass die Entwicklung von Wohnraum und Infrastruktur nachhaltig erfolgt und nicht die Lebensqualit\u00e4t der einheimischen Bev\u00f6lkerung beeintr\u00e4chtigt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1: \u00abWanderungssaldo der ausl\u00e4ndischen Wohnbev\u00f6lkerung nach Herkunftsregionen, 1991\u20132010\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 2: \u00abReales Bruttoinlandprodukt der Schweiz im internationalen Vergleich, 2008\u20132010\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 3: \u00abArbeitslosenquote nach Nationalit\u00e4tengruppen, Januar 2000\u2013M\u00e4rz 2011\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Schrittweise Einf\u00fchrung der Personenfreiz\u00fcgigkeit&#13;<\/p>\n<h3>Schrittweise Einf\u00fchrung der Personenfreiz\u00fcgigkeit<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nEU15\/Efta&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDas Freiz\u00fcgigkeitsabkommen ist gegen\u00fcber der EU15\/EFTA seit dem 1. Juni 2002 in Kraft. Staatangeh\u00f6rigen der EU15\/EFTA wurde \u2013 unter Vorbehalt der Zulassungsbeschr\u00e4nkungen zum Arbeitsmarkt w\u00e4hrend einer f\u00fcnfj\u00e4hrigen \u00dcbergangsfrist \u2013 eine Aufenthaltsbewilligung (L- oder B-EG\/EFTA) erteilt. In den beiden ersten Jahren nach Inkrafttreten galt zus\u00e4tzlich der Inl\u00e4ndervorrang und die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen. Am 1. Juni 2004 wurden diese Bestimmungen abgeschafft und die Flankierenden Massnahmen traten an deren Stelle in Kraft. F\u00fcr Kurzaufenthalter bis 90 Tage gibt es seit 1. Juni 2004 nur noch eine Meldepflicht; es braucht keine Bewilligung mehr. F\u00fcr Grenzg\u00e4nger wurde der Zugang zum Arbeitsmarkt innerhalb aller Grenzzonen des Besch\u00e4ftigungsstaates mit den Nachbarstaaten vollst\u00e4ndig liberalisiert. Am 1. Juni 2007 wurde der freie Personenverkehr f\u00fcr Staatsangeh\u00f6rige der EU15\/EFTA erstmals vollumf\u00e4nglich eingef\u00fchrt. Eine Wiedereinf\u00fchrung von Kontingenten ist bis im Jahre 2014 unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der speziellen Schutzklausel (Ventilklausel) m\u00f6glich. Ebenfalls am 1. Juni 2007 wurden die Grenzzonen f\u00fcr Staatsangeh\u00f6rige der EU17 aufgehobena, und seither kommen die Grenzg\u00e4nger in den Genuss der umfassenden geographischen Mobilit\u00e4t.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEU10\/EU8&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAm 1. April 2006 trat das Protokoll I zur Ausdehnung des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens auf die acht neuen EU-Staaten Osteuropas sowie Zypern und Malta (EU-10) in Kraft. In einer \u00dcbergangsfrist bis am 30. April 2011 konnte die Schweiz nationale Restriktionen beibehalten (Kontingente, Inl\u00e4ndervorrang, vorg\u00e4ngige Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen). Staatsangeh\u00f6rige Zyperns und Maltas geniessen seit 1. Juni 2007, jene aus der EU8 seit dem 1. Mai 2011 die volle Personenfreiz\u00fcgigkeit.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nRum\u00e4nien und Bulgarien (EU2)&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAm 1. Juni 2009 trat das Protokoll II in Kraft. Es regelt die Freiz\u00fcgigkeit mit den beiden j\u00fcngsten EU-Mitgliedstaaten Bulgarien und Rum\u00e4nien (EU2). Die Schweiz kann bis 2016 den Zugang zum Arbeitsmarkt einschr\u00e4nken (Kontingente, Inl\u00e4ndervorrang, vorg\u00e4ngige Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen). Auch hier erfolgt die \u00d6ffnung schrittweise.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\na Die EU17 entspricht der EU15 plus Zypern und Malta.&#13;<br \/>\nKasten 2: Auswirkungen des FZA auf die Grenzg\u00e4ngerregionen&#13;<\/p>\n<h3>Auswirkungen des FZA auf die Grenzg\u00e4ngerregionen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Grenzg\u00e4ngerbesch\u00e4ftigung gewann in der Schweiz ab 2000 stark an Bedeutung, und das FZA beg\u00fcnstigte diese Entwicklung durch die eingef\u00fchrten Liberalisierungen zus\u00e4tzlich (vgl. <i>Kasten 1<\/i>). Zwischen 2004 und 2010 stieg der Anteil von Grenzg\u00e4ngern am Total der Erwerbst\u00e4tigen von 4,2% auf 5,0%.In der Schweiz lassen sich f\u00fcnf Regionen identifizieren, in welchen die Grenzg\u00e4ngerbesch\u00e4ftigung eine \u00fcberdurchschnittliche Rolle spielt. Es sind dies die Genferseeregion, der Jurabogen, die Nordwestschweiz, die Ostschweiz sowie die S\u00fcdschweiz.Vor allem in den Grenzg\u00e4ngerregionen der lateinischen Schweiz hat die Bedeutung der Grenzg\u00e4nger in den letzten Jahren stark zugenommen. Entsprechend wird dort die rasche Entwicklung der letzten Jahre auch h\u00e4ufiger als Problem wahrgenommen. Im deutlichen Unterschied zur Arbeitskr\u00e4ftemigration nahm die Grenzg\u00e4ngerbesch\u00e4ftigung st\u00e4rker bei tiefen Qualifikationen zu; zudem spielte der Personalverleih bei der Rekrutierung eine relativ wichtige Rolle. Wie die Analysen f\u00fcr den Zeitraum 2001\u20132008 zeigen, wiesen die drei Regionen mit stark wachsender Grenzg\u00e4ngerbesch\u00e4ftigung (Genferseeregion, Jurabogen, Tessin) in den letzten Jahren auch ein \u00fcberdurchschnittliches Besch\u00e4ftigungswachstum auf, welches allein mit der ans\u00e4ssigen Bev\u00f6lkerung nicht h\u00e4tte realisiert werden k\u00f6nnen. Das Besch\u00e4ftigungswachstum der Wohnbev\u00f6lkerung fiel in Grenzg\u00e4ngerregionen in der Regel \u00e4hnlich aus wie in Nicht-Grenzg\u00e4ngerregionen. In allen Grenzg\u00e4ngerregionen konnte die Erwerbst\u00e4tigenquote der ans\u00e4ssigen Bev\u00f6lkerung \u00fcber die letzten Jahre gesteigert oder zumindest gehalten werden. Bei der Arbeitslosigkeit war in der Genferseeregion, in der Nordwestschweiz sowie im Jurabogen gegen\u00fcber den Nicht-Grenzg\u00e4ngerregionen eine relative Verschlechterung der Situation festzustellen. Insbesondere im Jurabogen sehen die Arbeitsmarktbeh\u00f6rden dabei einen Zusammenhang mit der st\u00e4rkeren Konkurrenz durch Grenzg\u00e4nger. Hinsichtlich der Lohnentwicklung unterschieden sich die Grenzregionen in der Periode 2002\u20132008 nicht wesentlich von den \u00fcbrigen Regionen der Schweiz. Wenn es \u2212 wie dies verschiedene Arbeitsmarktbeh\u00f6rden in den Grenzregionen vermuten und wie es auch verschiedene Studien nahelegen \u2013 einen wachsenden Lohndruck gab, so scheint dieser gem\u00e4ss unseren Analysen eher nicht st\u00e4rker ausgefallen zu sein als in anderen Regionen der Schweiz, welche die Auswirkungen des FZA allenfalls in Form erh\u00f6hter Zuwanderung sp\u00fcrten.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vor neun Jahren trat das Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU in Kraft. Die erweiterten M\u00f6glichkeiten zur Rekrutierung von Fachkr\u00e4ften wurden durch die Schweizer Unternehmen rege genutzt. 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