{"id":120735,"date":"2011-04-01T12:00:00","date_gmt":"2011-04-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2011\/04\/dietl-2\/"},"modified":"2025-06-12T10:29:09","modified_gmt":"2025-06-12T08:29:09","slug":"dietl","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2011\/04\/dietl\/","title":{"rendered":"Reform des Postsektors in der Schweiz: Eine Standortbestimmung"},"content":{"rendered":"<p>Im Dezember 2010 haben die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te die neue Postgesetzgebung verabschiedet. Die vorliegenden \u00dcberlegungen stellen diese Reform in den Kontext der aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im Postsektor. Dabei wird aufgezeigt, in welchem Spannungsfeld sich die Postgesetzgebung befindet und welche Zielkonflikte sich dahinter verbergen. Heute pr\u00e4gen drei langfristig zentrale Trends den Postsektor: Liberalisierung, Globalisierung und Digitalisierung. Sie sind Anlass f\u00fcr die Totalrevision der Postgesetzgebung. Dadurch wird die bisherige Sonderstellung der Post relativiert; gleichwohl bleibt sie als Grundversorgerin im Besitz des Bundes auch k\u00fcnftig ein Unternehmen, das vielf\u00e4ltigen politischen Anspr\u00fcchen gerecht werden muss.<\/p>\n<p>Der Postsektor sieht sich heute mit unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert. Einerseits wird die EU den Postsektor bis zum Jahr 2013 vollst\u00e4ndig <i>liberalisiert<\/i> haben. Die Schweiz wird sich diesem Trend langfristig kaum entziehen k\u00f6nnen. Entsprechend gilt es, die Voraussetzungen f\u00fcr fairen Wettbewerb und eine finanzierbare Grundversorgung zu schaffen. Andererseits f\u00fchrt die <i>Globalisierung<\/i> zunehmend zum Verschwinden der bisherigen nationalen Grenzen der M\u00e4rkte im Postsektor. Im integrierten Markt Europas werden sich die schweizerischen Postunternehmen \u2013 allen voran die Schweizerische Post \u2013 verst\u00e4rkt gegen Grosskonzerne wie die deutsche Post (DPWN\/DHL), die franz\u00f6sische Post (DPD), Royal Mail (GLS), TNT, UPS oder FedEx zu behaupten haben. Die Gesetzgebung in den einzelnen L\u00e4ndern bestimmt, wie stark sich eine Postgesellschaft in diesem Wettbewerb entwickeln kann. Die traditionellen physischen Post- und Zahlungsverkehrsdienste werden in vielen Bereichen durch neue elektronische Alternativen wie E-Mail, SMS, E-Banking, Social Media und andere Internetplattformen ersetzt.Diese <i>E-Substitution<\/i> zeigt sich <i>erstens<\/i> darin, dass die Post heute pro Einwohner rund 30% weniger Einzahlungen in Poststellen abwickelt und pro Einwohner 25% weniger adressierte Briefe pro Jahr verarbeitet als noch im Jahr 2000.<br \/>\nEigene Berechnungen gest\u00fctzt auf Haushaltsdaten des BFS und Verkehrsmengen der Post. Der ganze Postsektor ist damit unabh\u00e4ngig von der Frage der Markt\u00f6ffnung einem zunehmenden Wettbewerb ausgesetzt. <i>Zweitens<\/i> f\u00fchrt die Digitalisierung zu einer Konvergenz von vormals unabh\u00e4ngigen M\u00e4rkten. Waren fr\u00fcher die Post- und Telekommunikationsm\u00e4rkte klar getrennt, ist es heute unklar, welchem Markt Neuerungen wie die digitale Unterschrift zugeordnet werden sollen. Eine zunehmende Angleichung findet auch im Bereich der Zahlungsverkehrssysteme statt, indem Telekommunikationsfirmen vermehrt Zahlungsverkehrsdienstleistungen anbieten und Internetplattformen wie Facebook eigene W\u00e4hrungen schaffen. Der Postsektor wird somit stets dynamischer, internationaler und durch technologische Neuerungen gepr\u00e4gt. Es findet zudem eine Konvergenz zwischen dem traditionellen Postmarkt und den Logistik-, Kommunikations- und Finanzm\u00e4rkten statt (siehe <i>Grafik 1<\/i>).Der unternehmerische Erfolg etablierter Postgesellschaften und die Eigenwirtschaftlichkeit der postalischen Grundversorgung sind keine Selbstverst\u00e4ndlichkeit. Mit Blick auf die Schweizerische Post wird sich verst\u00e4rkt die Frage stellen, wie diese k\u00fcnftig mit r\u00fcckl\u00e4ufigen Sendungsmengen die Kosten f\u00fcr Infrastruktur und hohe Fixkosten der Briefzustellung finanzieren soll. Die Herausforderungen f\u00fcr die Post sind allerdings weder unternehmensspezifisch, noch stellen sie einen \u00abSonderfall Schweiz\u00bb dar. Viele private Unternehmen sind in derselben Situation. Deren wirtschaftliches Umfeld ver\u00e4ndert sich laufend, entsprechend sind sie gefordert, sich stets den neuen Gegebenheiten anzupassen. Dies bedingt entsprechende Freiheiten und M\u00f6glichkeiten zur Weiterentwicklung.Die bisherige \u2013 einseitig auf die Post ausgerichtete \u2013 Postgesetzgebung besteht aus <i>Postgesetz (PG)<\/i> und <i>Postorganisationsgesetz (POG).<\/i> Sie soll neu geordnet, und die politischen Zielsetzungen des Postsektors innerhalb dieser beiden Erlasse koh\u00e4rent umgesetzt werden. Der Gesetzgeber verfolgt im Postsektor <i>Ziele in<\/i><i>drei unterschiedlichen Bereichen:<\/i> Erstens <i>Marktziele<\/i> \u2013 wie beispielsweise die Schaffung eines funktionsf\u00e4higen Marktes unter Sicherstellung gewisser Standards bei den Arbeitsbedingungen. Zweitens <i>Versorgungsziele<\/i> \u2013 zum Beispiel die Sicherstellung der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen. Und drittens die <i>Eignerziele<\/i> f\u00fcr die Post, die sich zu 100% im Eigentum des Bundes befindet. Die Umsetzung dieser drei Zielbereiche in der Gesetzgebung bestimmt den unternehmerischen Handlungsspielraum der Akteure. Sie sind in der Gesetzgebung koh\u00e4rent zu gestalten. Ebenfalls sind die Abh\u00e4ngigkeiten und Zielkonflikte zwischen den Zielbereichen zu entscheiden und aufzul\u00f6sen.<\/p>\n<h2>Anforderungen an eine koh\u00e4rente Postgesetzgebung<\/h2>\n<p>Die Umsetzung der Markt- und Versorgungsziele ist im sektoriellen Gesetz zu regeln, da sie die gesamte Branche betreffen. Im Falle des Postsektors betrifft dies das Postgesetz. Sofern die Versorgungsziele am effizientesten nur durch einen Anbieter erbracht werden k\u00f6nnen, sind die Markt- und die entsprechenden Versorgungsziele klar zu trennen. In den Marktteil geh\u00f6ren diejenigen Vorgaben, welche f\u00fcr alle Anbieter in derselben Weise gelten sollen \u2013 wie beispielsweise Interkonnektionsfragen oder Auflagen im Bereich der Arbeitsbedingungen. Im Versorgungsteil sind diejenigen politisch vorgegebenen Versorgungsziele zu regeln, welche von den Marktteilnehmern nicht spontan erbracht werden. Solche Auflagen werden aus Effizienzgr\u00fcnden in den meisten F\u00e4llen nur einem Anbieter aufgeb\u00fcrdet und sollten so ausgestaltet werden, dass sie die angebotene Dienstleistung, nicht aber den Betrieb gewachsener Strukturen im Auge haben: Output-Orientierung statt Input-Orientierung. Die Erbringung der Grundversorgung bildet ein typisches Beispiel im Postsektor. Die damit verbundenen Auflagen und Privilegien k\u00f6nnen insgesamt oder in Teilen ausgeschrieben werden. Wer die geringste Abgeltung verlangt, erh\u00e4lt den Zuschlag. Falls die wettbewerblichen Voraussetzungen daf\u00fcr nicht ausreichend gegen sind,<br \/>\nSiehe Calzada et al. 2010. kann die Grundversorgung direkt einem Unternehmen zugewiesen werden. Dabei ist sicherzustellen, dass das betroffene Unternehmen nicht schlechter gestellt wird als ohne eine solche Verpflichtung. Die Umsetzung eines entsprechenden Abgeltungsmechanismus ist anspruchsvoll und f\u00fchrt schnell zu einer \u00dcber- oder Unterkompensation.<br \/>\nSiehe Jaag und Trinkner, 2011. Im sektoriellen Gesetz ist schliesslich zu entscheiden, ob die Markt- oder die Versorgungsziele st\u00e4rker gewichtet werden sollen (\u00abMarkt- oder Versorgungsgesetz?\u00bb). Bei Netzindustrien liegt es nahe, dass der Markt nicht Selbstzweck ist, sondern Mittel zur effizienten Sicherstellung der Versorgungsziele. Die Marktregeln sind so festzulegen, dass sie prim\u00e4r die Versorgungsziele unterst\u00fctzen, statt sie zu konkurrieren. Im Postsektor ist somit die Problematik eines allf\u00e4lligen ineffizienten Rosinenpickens zu l\u00f6sen. Wo der Staat als Eigent\u00fcmer engagiert ist, sind dessen Eignerziele m\u00f6glichst konsequent und durchg\u00e4ngig von den Versorgungs- und Marktzielen zu trennen. Im Postsektor heisst dies, dass der Bund der Post unternehmerische Ziele setzt, welche auf den langfristigen Erfolg am Markt ausgerichtet sind. Gleichzeitig ist die Eignerpolitik so auszugestalten, dass ein wirksamer Riegel zwischen Politik und Unternehmensf\u00fchrung geschoben wird. Mit einer Gesetzgebung nach diesen Grunds\u00e4tzen werden die politischen Zielkonflikte bereits im Parlament aufgel\u00f6st. Die Akteure im Markt erhalten einen stabilen, weitgehend entpolitisierten Rahmen, welcher die n\u00f6tige Planungs- und Investitionssicherheit gew\u00e4hrleistet und die Kraft des Wettbewerbs in die gew\u00fcnschte Richtung lenkt.<i>Grafik 2<\/i> illustriert den Ansatz und das Zusammenspiel der verschiedenen Zielsetzungen anhand des Postsektors. In den beiden Regelungskreisen \u00abMarkt\u00bb und \u00abVersorgung\u00bb werden zudem die wesentlichen Elemente dargestellt, welche in den sektoriellen Erlassen zu regeln sind.<\/p>\n<h2>Wichtigste \u00c4nderungen der neuen Postgesetzgebung<\/h2>\n<p>Die Totalrevision der Postgesetzgebung in der Schweiz ist die politische Antwort auf die Liberalisierung, Globalisierung und Digitalisierung. Mit Blick auf die Liberalisierung wurde die Ausrichtung der bisherigen Gesetze fundamental ge\u00e4ndert. Beim totalrevidierten <i>Postgesetz (PG)<\/i> handelt es sich um ein grunds\u00e4tzlich symmetrisches, modernes Marktgesetz f\u00fcr alle Postanbieter, das in einem separaten Teil die Grundversorgung definiert, der Post zuweist und die Finanzierung regelt. Im Marktteil wird der Geltungsbereich konsequent auf alle adressierten Sendungen im Brief- und Logistikmarkt ausgedehnt. F\u00fcr Anbieter von Expressdiensten bedeutet dies, dass auch sie neu die Auflagen im Rahmen der Meldepflicht einzuhalten haben.<br \/>\nBeispielsweise branchen\u00fcbliche Arbeitsbedingungen und Informationspflichten gegen\u00fcber der Regulierungsbeh\u00f6rde. Im Gegenzug erhalten sie Zugang zu Postf\u00e4chern und Adress\u00e4nderungsdaten der Post bzw. aller Anbieter von Postdiensten.Im Grundversorgungsteil des neuen Gesetzes wurden die bisherigen \u00abUniversaldienst\u00bb-Vorgaben als \u00abGrundversorgung\u00bb-Vorgaben fortgef\u00fchrt. Diese nicht unwichtige sprachliche Anpassung geht einher mit einer neu aufgenommen Differenzierung der Grundversorgungsauflagen nach M\u00e4rkten, Kundensegmenten und Technologien (Siehe <i>Kasten 1<\/i><\/p>\n<h3>Neue Differenzierung der Grundversorgungsauflagen nach M\u00e4rkten, Kundensegmenten und Technologien<\/h3>\n<p>Erstens trennt das neue Postgesetz konsequent zwischen den Vorgaben im Post- und Zahlungsverkehr und regelt sie mit unterschiedlicher Aufsicht (PostCom bei Postdiensten, UVEK bzw. Finma beim Zahlungsverkehr) und unterschiedlichen Vorgaben bez\u00fcglich der Fl\u00e4chendeckung. Die neue Regelung erlaubt grunds\u00e4tzlich eine effizientere Ausgestaltung des Annahmenetzes der Post. <i>Zweitens<\/i> wird in der postalischen Grundversorgung die bisherige Differenzierung nach Monopol\/nicht Monopol durch eine implizite, durchgehende Differenzierung nach Klein- und Grosskunden ersetzt. Kleinkunden werden neu unabh\u00e4ngig vom Umfang der reservierten Dienste st\u00e4rker gesch\u00fctzt, indem die Vorgaben zu Qualit\u00e4t und Preisen auf die nicht reservierten Dienste ausgedehnt werden. F\u00fcr Grosskunden kann die Post massgeschneiderte L\u00f6sungen entwickeln, wobei im Bereich des Restmonopols die Preise reguliert bleiben. Damit werden diejenigen Kunden, welche im Postsektor voraussichtlich kaum von Wettbewerb beg\u00fcnstigt werden, durch die Grundversorgung gesch\u00fctzt, w\u00e4hrend die Post bei den Gesch\u00e4ftskunden die n\u00f6tigen unternehmerischen Freiheiten zur Weiterentwicklung ihres Angebots erh\u00e4lt. <i>Drittens<\/i> ist die Grundversorgung technologieneutraler formuliert. Welche konkreten M\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Post bei der Annahme und Zustellung sowie im Zahlungsverkehr bestehen werden, wird die neue Verordnung zum PG entscheiden. Demgegen\u00fcber hat der Gesetzgeber an einigen Input-orientierten Ans\u00e4tzen festgehalten. Beispiele sind der Regionalauftrag, nach dem die Post in ihrer Organisation den Anliegen der Regionen Rechnung tragen soll, oder die Vorgabe der Erreichbarkeit von \u00abPoststellen und Postagenturen\u00bb. Ebenfalls best\u00e4tigt hat der Gesetzgeber das Konstrukt der indirekten Pressef\u00f6rderung durch eine Erm\u00e4ssigung der Posttaxen. Angesichts der zunehmenden digitalen Verbreitung von Pressetiteln (auch hier findet eine Konvergenz der M\u00e4rkte statt) ist es fraglich, ob eine direkte F\u00f6rderung der Presse nicht der effektivere Weg gewesen w\u00e4re.<\/p>\n<p>). Die Finanzierung der Grundversorgung ist durch die Post im Wesentlichen mit deren eigenen Mitteln zu leisten. Hierf\u00fcr werden der Post vorl\u00e4ufig weiterhin \u00abreservierte Dienste\u00bb gew\u00e4hrt, also ein Monopol f\u00fcr Briefe bis 50 Gramm, dessen Anteil am Umsatz der Post unter 20% liegt und mit dessen Ertr\u00e4gen die Dienstleistungen ausserhalb der Grundversorgung nicht verbilligt werden d\u00fcrfen. Hingegen wurde auf die Beibehaltung eines Finanzierungsfonds vorerst verzichtet. Der Bundesrat wird verpflichtet, dem Parlament sp\u00e4testens drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Bericht mit Vorschl\u00e4gen \u00fcber das weitere Vorgehen in der Liberalisierungsfrage zu unterbreiten. Im vollst\u00e4ndig revidierten <i>Postorganisationsgesetz (POG)<\/i> erh\u00e4lt die Post moderne \u00aborganisatorische\u00bb Vorgaben, die sich an diejenigen privater Akteure anlehnen. Die Post wird von der heutigen Anstalt in eine spezialgesetzliche AG umgewandelt und privaten Unternehmen weitgehend gleichgestellt. Hier werden Staatsgarantie, Versicherungs- und Steuerprivilegien sowie die Anbindung ans Bundespersonalgesetz abgeschafft. Wie die \u00fcbrigen Postdienstanbieter wird die Post verpflichtet, Verhandlungen \u00fcber einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zu f\u00fchren. Der Auftrag, in ihrer Organisation den Anliegen der Regionen Rechnung zu tragen, wird neu im Rahmen der Grundversorgung vorgegeben. PostFinance verliert ihren Sonderstatus und wird von der Finma nach gleichen Massst\u00e4ben wie andere Finanzdienstleister beaufsichtigt. Das T\u00e4tigkeitsfeld der Post wird nicht mehr durch die Grundversorgung und deren Finanzierung im PG bestimmt, sondern im Zweckartikel des neuen POG klar definiert. Die Post erh\u00e4lt damit eine stabile Rechtsgrundlage, um in den konvergierenden Post-, Kommunikations-, Logistik-, und Finanzm\u00e4rkten t\u00e4tig zu sein. Verwehrt wird ihr allerdings weiterhin das Kredit- und Hypothekargesch\u00e4ft in eigenem Namen. Durch die Umwandlung in eine AG besteht die M\u00f6glichkeit, der Post bei Bedarf die vertiefte Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen zu erm\u00f6glichen bzw. diese zu vereinfachen (vgl. <i>Kasten 2<\/i><\/p>\n<h3>Postreformen im Ausland<\/h3>\n<p>Posten Norden: Flexibilit\u00e4t und Synergien<\/p>\n<p>Schweden bietet ein anschauliches Beispiel wie Postunternehmen durch eine Anpassung des rechtlichen Rahmens auf ver\u00e4ndertes Konsumentenverhalten reagieren k\u00f6nnen. 1994 wurde die Schwedische Post in eine staatliche Aktiengesellschaft umgewandelt. Die verbliebenen 1800 Poststellen wurden ab 2003 durch mehr als doppelt so viele Zugangspunkte in Kiosken, Tankstellen oder Lebensmittelgesch\u00e4ften ersetzt. Im Sommer 2009 fusionierte die schwedische mit der d\u00e4nischen Post zur Posten Norden. Gemeinsam k\u00f6nnen die Unternehmen Synergien nutzen und sind heute der gr\u00f6sste Postanbieter Skandinaviens.<\/p>\n<p>Post.at: Erschliessung von Nischenm\u00e4rkten<\/p>\n<p>Die \u00d6sterreichische Post wurde im Jahr 1999 in eine AG \u00fcberf\u00fchrt, an welcher der \u00d6sterreichische Staat noch 51% h\u00e4lt. Die Liberalisierung des Briefmarktes wurde im Januar 2011 vollzogen. Auch nach Privatisierung und B\u00f6rsengang bekennt sich die \u00f6sterreichische Post zu einem fl\u00e4chendeckenden Universaldienst mit hoher Qualit\u00e4t. Sie entwickelt neue elektronische Dienstleistungen; der physische Brief tritt langsam in den Hintergrund. Seit 2001 setzt die \u00d6sterreichische Post neben der Optimierung und Erweiterung des Kerngesch\u00e4fts in \u00d6sterreich auf eine gezielte Expansion in benachbarte L\u00e4nder. Der Fokus liegt auf der Erschliessung jener M\u00e4rkte, mit denen \u00d6sterreich enge Handelsbeziehungen hat. Das st\u00e4rkt die T\u00e4tigkeit der \u00d6sterreichischen Post im Heimmarkt.<\/p>\n<p>). Die Post wird weiterhin \u00fcber die strategischen Ziele des Bundesrates gef\u00fchrt werden.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Die neue Postgesetzgebung relativiert die bisherige Sonderstellung der Post. Gleichwohl bleibt die Post als Grundversorgerin im Eigentum des Bundes auch k\u00fcnftig ein Unternehmen, das vielf\u00e4ltigen politischen Anspr\u00fcchen gerecht werden muss. Aufgrund dieser Rolle wird sie in den M\u00e4rkten, in denen sie t\u00e4tig ist, weiterhin besonders positioniert sein. Die grunds\u00e4tzliche wirtschaftspolitische Herausforderung bleibt allerdings bestehen: Den Grundversorgungsauftrag, welcher aus Effizienzgr\u00fcnden asymmetrisch ausgestaltet ist, mit m\u00f6glichst symmetrischen Wettbewerbsbedingungen (\u00ablevel playing field\u00bb) f\u00fcr alle Marktteilnehmer in Einklang zu bringen. Solange es diese widerspr\u00fcchlichen Erwartungen an den Postsektor gibt, wird es auch in der Konsistenz der Marktordnung immer Kompromisse geben. Die neue Postgesetzgebung stellt einen solchen dar und ist grunds\u00e4tzlich koh\u00e4rent.Dennoch verbleiben insbesondere bez\u00fcglich der Zukunftsf\u00e4higkeit der neuen Ordnung gewisse Fragezeichen. Inwieweit es der Post politisch erlaubt ist und gelingt, sich unternehmerisch weiter zu entwickeln, wird von der Konkretisierung der Gesetze auf Verordnungsstufe und deren praktischen Umsetzung abh\u00e4ngen. Dabei d\u00fcrften die folgenden <i>vier Aspekte<\/i> zentral sein:1. Trotz der vorgestellten Verbesserungen bleibt die <i>Definition der Grundversorgung<\/i> im Grundsatz auf den Status quo ausgerichtet. Es wurde im Rahmen der Postreform bisher die M\u00f6glichkeit verpasst, aktuelle und tats\u00e4chliche Kundenbed\u00fcrfnisse zu ermitteln und im Gesetz abzubilden. Das Postgesetz l\u00e4sst allerdings einen gewissen Spielraum zur Flexibilisierung und schrittweisen Anpassung der entsprechenden Vorgaben offen.2. Die Post bleibt f\u00fcr die <i>Finanzierung der Grundversorgung<\/i> bis auf Weiteres auf sich alleine gestellt. Wie lange das rechtliche \u00abMonopol\u00bb angesichts der weiter fortschreitenden E-Substitution noch als Finanzierungsquelle ausreicht, ist offen. Das bedingt, dass das Zusammenspiel von Marktregeln, politischen Auflagen und insbesondere der Preisregulierung reibungslos funktioniert. Dazu bietet eine entsprechende Konkretisierung in der Verordnung zum Postgesetz eine grosse Chance.3. Bei der Ausgestaltung der <i>indirekten Pressef\u00f6rderung<\/i> ist ein Modell zu finden, welches verhindert, dass wie bisher die vom Uvek festgelegten Erm\u00e4ssigungen an die f\u00f6rderberechtigen Pressetitel und die hierf\u00fcr der Post \u00fcberwiesenen Mittel auseinanderklaffen.4. Das gesetzlich vorgesehene <i>T\u00e4tigkeitsgebiet<\/i> der Post ist konsequent dahingehend auszulegen, dass die Post ihre Dienstleistungspalette auf die Konvergenz und Dynamik in den Kommunikations-, Logistik- und Finanzm\u00e4rkten ausrichten kann.Gelingt es, diese Aspekte bei der Umsetzung der aktuellen Postreform auf die Herausforderungen im Postsektor abzustimmen, wird es an den Anbietern \u2013 und allen voran an der Post \u2013 liegen, die richtigen unternehmerischen Antworten im zunehmend komplexeren und kompetitiven Umfeld zu finden. Die n\u00e4chste Reform wird angesichts der Marktentwicklungen m\u00f6glicherweise einen breiteren Fokus haben und dabei insbesondere die postalische Grundversorgung mit Kommunikationsdienstleistungen integrieren \u2013 d.h. mit Einbezug der Telekommunikation neu gestalten.<\/p>\n<p>Grafik 1: \u00abKonvergenz der M\u00e4rkte im Postsektor\u00bb<\/p>\n<p>Grafik 2: \u00abRegulierungsfelder im Postsektor\u00bb<\/p>\n<p>Kasten 1: Neue Differenzierung der Grundversorgungsauflagen nach M\u00e4rkten, Kundensegmenten und Technologien<\/p>\n<h3>Neue Differenzierung der Grundversorgungsauflagen nach M\u00e4rkten, Kundensegmenten und Technologien<\/h3>\n<p><i>Erstens<\/i> trennt das neue Postgesetz konsequent zwischen den Vorgaben im Post- und Zahlungsverkehr und regelt sie mit unterschiedlicher Aufsicht (PostCom bei Postdiensten, UVEK bzw. Finma beim Zahlungsverkehr) und unterschiedlichen Vorgaben bez\u00fcglich der Fl\u00e4chendeckung. Die neue Regelung erlaubt grunds\u00e4tzlich eine effizientere Ausgestaltung des Annahmenetzes der Post. <i>Zweitens<\/i> wird in der postalischen Grundversorgung die bisherige Differenzierung nach Monopol\/nicht Monopol durch eine implizite, durchgehende Differenzierung nach Klein- und Grosskunden ersetzt. Kleinkunden werden neu unabh\u00e4ngig vom Umfang der reservierten Dienste st\u00e4rker gesch\u00fctzt, indem die Vorgaben zu Qualit\u00e4t und Preisen auf die nicht reservierten Dienste ausgedehnt werden. F\u00fcr Grosskunden kann die Post massgeschneiderte L\u00f6sungen entwickeln, wobei im Bereich des Restmonopols die Preise reguliert bleiben. Damit werden diejenigen Kunden, welche im Postsektor voraussichtlich kaum von Wettbewerb beg\u00fcnstigt werden, durch die Grundversorgung gesch\u00fctzt, w\u00e4hrend die Post bei den Gesch\u00e4ftskunden die n\u00f6tigen unternehmerischen Freiheiten zur Weiterentwicklung ihres Angebots erh\u00e4lt. <i>Drittens<\/i> ist die Grundversorgung technologieneutraler formuliert. Welche konkreten M\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Post bei der Annahme und Zustellung sowie im Zahlungsverkehr bestehen werden, wird die neue Verordnung zum PG entscheiden. Demgegen\u00fcber hat der Gesetzgeber an einigen Input-orientierten Ans\u00e4tzen festgehalten. Beispiele sind der Regionalauftrag, nach dem die Post in ihrer Organisation den Anliegen der Regionen Rechnung tragen soll, oder die Vorgabe der Erreichbarkeit von \u00abPoststellen und Postagenturen\u00bb. Ebenfalls best\u00e4tigt hat der Gesetzgeber das Konstrukt der indirekten Pressef\u00f6rderung durch eine Erm\u00e4ssigung der Posttaxen. Angesichts der zunehmenden digitalen Verbreitung von Pressetiteln (auch hier findet eine Konvergenz der M\u00e4rkte statt) ist es fraglich, ob eine direkte F\u00f6rderung der Presse nicht der effektivere Weg gewesen w\u00e4re.<\/p>\n<p>Kasten 2: Postreformen im Ausland<\/p>\n<h3>Postreformen im Ausland<\/h3>\n<p>Posten Norden: Flexibilit\u00e4t und Synergien<\/p>\n<p>Schweden bietet ein anschauliches Beispiel wie Postunternehmen durch eine Anpassung des rechtlichen Rahmens auf ver\u00e4ndertes Konsumentenverhalten reagieren k\u00f6nnen. 1994 wurde die Schwedische Post in eine staatliche Aktiengesellschaft umgewandelt. Die verbliebenen 1800 Poststellen wurden ab 2003 durch mehr als doppelt so viele Zugangspunkte in Kiosken, Tankstellen oder Lebensmittelgesch\u00e4ften ersetzt. Im Sommer 2009 fusionierte die schwedische mit der d\u00e4nischen Post zur Posten Norden. Gemeinsam k\u00f6nnen die Unternehmen Synergien nutzen und sind heute der gr\u00f6sste Postanbieter Skandinaviens.<\/p>\n<p>Post.at: Erschliessung von Nischenm\u00e4rkten<\/p>\n<p>Die \u00d6sterreichische Post wurde im Jahr 1999 in eine AG \u00fcberf\u00fchrt, an welcher der \u00d6sterreichische Staat noch 51% h\u00e4lt. Die Liberalisierung des Briefmarktes wurde im Januar 2011 vollzogen. Auch nach Privatisierung und B\u00f6rsengang bekennt sich die \u00f6sterreichische Post zu einem fl\u00e4chendeckenden Universaldienst mit hoher Qualit\u00e4t. Sie entwickelt neue elektronische Dienstleistungen; der physische Brief tritt langsam in den Hintergrund. Seit 2001 setzt die \u00d6sterreichische Post neben der Optimierung und Erweiterung des Kerngesch\u00e4fts in \u00d6sterreich auf eine gezielte Expansion in benachbarte L\u00e4nder. Der Fokus liegt auf der Erschliessung jener M\u00e4rkte, mit denen \u00d6sterreich enge Handelsbeziehungen hat. Das st\u00e4rkt die T\u00e4tigkeit der \u00d6sterreichischen Post im Heimmarkt.<\/p>\n<p>Kasten 3: Literatur<\/p>\n<h3>Literatur<\/h3>\n<p>\u2212 Calzada, Joan, Christian Jaag und Urs Trinkner (2010). Universal Service Auctions in Liberalized Postal Markets, in Heightening Competition in the Postal and Delivery Sector, herausgegeben von by M.A. Crew und P.R. Kleindorfer. Cheltenham, UK: Edward Elgar.\u2212 Jaag, Christian und Urs Trinkner (2011). The interaction between universal service costing and financing in the postal sector: a calibrated approach, Journal of Regulatory Economics, 39(1), S. 89\u2013110. \u2212 Jaag, Christian und Urs Trinkner (2009). A General Framework for Regulation and Liberalization in Network Industries, Swiss Economics Working Paper Nr. 16, erscheint in International Handbook for the Liberalization of Infrastructures, herausgegeben von Matthias Finger und Rolf K\u00fcnneke. Cheltenham, UK, Edward Elgar.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Dezember 2010 haben die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te die neue Postgesetzgebung verabschiedet. Die vorliegenden \u00dcberlegungen stellen diese Reform in den Kontext der aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im Postsektor. Dabei wird aufgezeigt, in welchem Spannungsfeld sich die Postgesetzgebung befindet und welche Zielkonflikte sich dahinter verbergen. Heute pr\u00e4gen drei langfristig zentrale Trends den Postsektor: Liberalisierung, Globalisierung und Digitalisierung. [&hellip;]<\/p>","protected":false},"author":2985,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"om_disable_all_campaigns":false,"ep_exclude_from_search":false,"footnotes":""},"post__type":[66],"post_opinion":[],"post_serie":[],"post_content_category":[154],"post_content_subject":[],"acf":{"seco_author":2985,"seco_co_author":[3359,3360],"author_override":"","seco_author_post_ocupation_year":"","seco_author_post_occupation_de":"Professor f\u00fcr Services &amp; Operations Management am Institut f\u00fcr Betriebswirtschaftslehre der Universit\u00e4t Z\u00fcrich","seco_author_post_occupation_fr":"Professeur de Services & Operations Management \u00e0 l\u2019Institut d\u2019\u00e9conomie d\u2019entreprise de l\u2019universit\u00e9 de Zurich","seco_co_authors_post_ocupation":[{"seco_co_author":3359,"seco_co_author_post_occupation_year":"","seco_co_author_post_occupation_de":"PhD in Economics and Finance, Gr\u00fcnder und Konsulent, Swiss Economics, Z\u00fcrich, sowie Lehrbeauftragter an der Universit\u00e4t Z\u00fcrich und an der EPFL","seco_co_author_post_occupation_fr":"Fondateur et consultant de Swiss Economics \u00e0 Zurich, charg\u00e9 de cours \u00e0 l\u2019universit\u00e9 de Zurich et \u00e0 l\u2019\u00c9cole polytechnique f\u00e9d\u00e9rale de Lausanne (EPFL)"},{"seco_co_author":3360,"seco_co_author_post_occupation_year":"","seco_co_author_post_occupation_de":"Dr. oec. publ., Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, Swiss Economics, Z\u00fcrich","seco_co_author_post_occupation_fr":"Directeur, Swiss Economics, Zurich"}],"short_title":"","post_lead":"","post_hero_image_description":"","post_hero_image_description_copyright_de":"","post_hero_image_description_copyright_fr":"","post_references_literature":"","post_kasten":null,"post_notes_for_print":"","first_teaser_header_de":"","first_teaser_header_fr":"","first_teaser_text_de":"","first_teaser_text_fr":"","second_teaser_header_de":"","second_teaser_header_fr":"","second_teaser_text_de":"","second_teaser_text_fr":"","kseason_de":"","kseason_fr":"","post_in_pdf":120738,"main_focus":"","serie_email":"","frontpage_slider_bild":"","artikel_bild-slider":null,"legacy_id":"7479","post_abstract":"","magazine_issue":"20110401","seco_author_reccomended_post":"","redaktoren":"","korrektor":"","planned_publication_date":"2011-04-01 10:00:00","original_files":null,"external_release_for_author":"19700101","external_release_for_author_time":"00:00:00","link_for_external_authors":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/exedit\/54f5c1713da79"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/120735"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2985"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=120735"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/120735\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":211156,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/120735\/revisions\/211156"}],"acf:user":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3360"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3359"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2985"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=120735"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post__type","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post__type?post=120735"},{"taxonomy":"post_opinion","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_opinion?post=120735"},{"taxonomy":"post_serie","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_serie?post=120735"},{"taxonomy":"post_content_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_category?post=120735"},{"taxonomy":"post_content_subject","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_subject?post=120735"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}