{"id":120825,"date":"2011-03-01T12:00:00","date_gmt":"2011-03-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2011\/03\/roethlisberger-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:32:11","modified_gmt":"2023-08-23T21:32:11","slug":"roethlisberger-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2011\/03\/roethlisberger-3\/","title":{"rendered":"E-Government-Strategie Schweiz: Stand und Ausblick"},"content":{"rendered":"<p>E-Government hat zum Ziel, dass sowohl die Wirtschaft wie auch die Bev\u00f6lkerung die wichtigen Gesch\u00e4fte mit den Beh\u00f6rden elektronisch abwickeln k\u00f6nnen. Die Beh\u00f6rden ihrerseits sollen ihre Gesch\u00e4ftsprozesse modernisieren und untereinander elektronisch verkehren. Um E-Government in der Schweiz voranzutreiben, haben Bund, Kantone und Gemeinden ihre gemeinsamen Ziele in der \u00abE-Government-Strategie Schweiz\u00bb definiert. Insbesondere f\u00fcr Unternehmen kann der internetgest\u00fctzte Austausch mit Beh\u00f6rden eine deutliche Entlastung bieten. <img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/201103_06_Roethlisberger_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"246\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAm 24. Januar 2007 hat der Bundesrat die E-Government-Strategie Schweiz verabschiedet. Sie wurde unter Federf\u00fchrung des Informatikstrategieorgans Bund (ISB) in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden entwickelt und bildet die Basis f\u00fcr Bund, Kantone und Gemeinden, ihre Bestrebungen auf gemeinsame Ziele auszurichten. Zudem legt sie Grunds\u00e4tze, Vorgehen sowie Instrumente zu deren Umsetzung fest. Die E-Government-Strategie Schweiz verfolgt \u2013 in der Reihenfolge ihrer Bedeutung \u2013 drei Ziele:1. Die Wirtschaft wickelt den Verkehr mit den Beh\u00f6rden elektronisch ab.2. Die Beh\u00f6rden haben ihre Gesch\u00e4ftsprozesse modernisiert und verkehren untereinander elektronisch.3. Die Bev\u00f6lkerung kann die wichtigen \u2013 d.h. h\u00e4ufigen oder mit grossem Aufwand verbundenen \u2013 Gesch\u00e4fte mit den Beh\u00f6rden elektronisch abwickeln.E-Government funktioniert nur, wenn sich alle drei Staatsebenen vernetzen und zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden ist in der \u00abRahmenvereinbarung \u00fcber die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz\u00bb verankert. Diese \u00f6ffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung regelt die Organisation und das Vorgehen von Bund und Kantonen bei der Umsetzung der E-Government-Strategie Schweiz f\u00fcr die Jahre 2007 bis und mit 2011. Die Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat der Rahmenvereinbarung im Juni 2007 zugestimmt; bis Ende 2007 wurde sie von allen Kantonsregierungen ratifiziert. Der Bundesrat hat die Vereinbarung am 29. August 2007 verabschiedet. Durch ihre Unterschrift bringen beide Partner ihre starke Absicht f\u00fcr eine gemeinsame Umsetzung von E-Government in der Schweiz zum Ausdruck.Die Umsetzung der Strategie erfolgt dezentral, aber koordiniert. Die Vorhaben, welche im Rahmen der E-Government-Strategie umgesetzt werden, sind im <i>Katalog priorisierter Vorhaben<\/i> erfasst, der regelm\u00e4ssig durch den Steuerungsausschuss beurteilt und bei Bedarf aktualisiert wird. Im Katalog werden die Vorhaben in zwei Gruppen unterteilt:\u2212 <i>Leistungen:<\/i> \u00d6ffentliche Leistungen, die aus Sicht der Zielgruppen und der Verwaltung ein besonders gutes Kosten-Nutzen-Verh\u00e4ltnis ausweisen, wenn sie elektronisch erbracht werden;\u2212 <i>Voraussetzungen:<\/i> Bereitstellung von rechtlichen, prozessualen, organisatorischen oder technischen Voraussetzungen zur Bereitstellung der priorisierten Leistungen.Die Verantwortung f\u00fcr die koordinierte Umsetzung der E-Government-Strategie Schweiz tr\u00e4gt der <i>Steuerungsausschuss E-Government Schweiz.<\/i> Er besteht aus je drei Vertreterinnen oder Vertretern des Bundes, der Kantone und der St\u00e4dte bzw. Gemeinden und wird vom Vorsteher oder der Vorsteherin des Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartementes (EFD) geleitet. Die Aufgaben des Steuerungsausschusses sind in der Rahmenvereinbarung Art. 7 definiert. Er ist f\u00fcr die Festlegung des Katalogs priorisierter Vorhaben zust\u00e4ndig und bestimmt insbesondere die federf\u00fchrenden Organisationen. Zudem steuert und \u00fcberwacht er die Umsetzung der Strategie und beschliesst hierzu entsprechende Planungs- und Umsetzungsinstrumente.Aufgrund der Verschiedenartigkeit der Vorhaben aus dem Katalog priorisierter Vorhaben werden Tr\u00e4gerschaft und Finanzierung entsprechend den jeweiligen Anforderungen definiert. Hierzu setzt der Steuerungsausschuss geeignete Organisationen als federf\u00fchrend f\u00fcr ein priorisiertes Vorhaben ein.Die Aufgaben und Kompetenzen der federf\u00fchrenden Organisationen sind im Art. 16 der Rahmenvereinbarung geregelt. Sie beinhalten insbesondere die Verantwortung f\u00fcr die Zusammenarbeit mit weiteren beteiligten Akteuren, das Rechtsetzungskonzept, ein tragf\u00e4higes Finanzierungs- und Organisationskonzept sowie die Einhaltung von Standards und der Interoperabilit\u00e4t der erarbeiteten L\u00f6sungen.Als Stabsorgan des Steuerungsausschusses und des Expertenrates dient die Gesch\u00e4ftsstelle. Sie ist das zentrale Dienstleistungszentrum f\u00fcr die koordinierte Umsetzung der nationalen Strategie. Zudem dient sie als Anlaufstelle f\u00fcr die federf\u00fchrenden Organisationen, pflegt die Umsetzungsinstrumente und macht diese \u00fcber Internet zug\u00e4nglich. Die Gesch\u00e4ftsstelle wird durch den Bund finanziert und ist beim ISB angesiedelt, das zum EFD geh\u00f6rt.&#13;<\/p>\n<h2>Messung der Umsetzung von E-Government Schweiz<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Controllingprozess f\u00fcr die E-Government-Strategie Schweiz misst die Fortschritte bei der Umsetzung. Er umfasst einerseits die Beschaffung und Auswertung der entsprechenden Daten sowie andererseits das Ableiten und Ergreifen von korrigierenden Massnahmen. Dieses Steuerungsinstrument unterst\u00fctzt durch zielgerechte Informationsaufbereitung die Entscheidungs- und Steuerungsprozesse. Die Resultate aus dem Controllingprozess werden in Form eines Cockpits in einer Brosch\u00fcre publiziert. Gem\u00e4ss der aktuellen Planung werden per Ende 2011 19 der 45 priorisierten Vorhaben aus dem Katalog zu \u00fcber 80% in Betrieb sein; 2013 d\u00fcrften es bereits 37 sein (vgl. <i>Grafik 2<\/i>).Ein wichtiges Merkmal der E-Government-Strategie Schweiz ist die Ausrichtung auf die Bed\u00fcrfnisse der Zielgruppen Wirtschaft, Verwaltung und Bev\u00f6lkerung. Hierzu werden alle 1-2 Jahre entsprechende Studien durchgef\u00fchrt. Im Bereich der Wirtschaft ist es die im Auftrag des Staatssekretariates f\u00fcr Wirtschaft (Seco) und durch das Forschungsinstitut GFS durchgef\u00fchrte Studie \u00abFirmen und E-Government\u00bb. Befragt werden jeweils rund 1000 Unternehmen zum Online-Angebot der Verwaltung. Gem\u00e4ss der aktuellsten Studie, welche 2009 durchgef\u00fchrt wurde, sch\u00e4tzen 79% der Befragten das Internetangebot der Verwaltung als sehr gut oder eher gut ein (vgl. <i>Grafik 3<\/i>).&#13;<\/p>\n<h2>Priorisierte Vorhaben<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nZu den priorisierten Vorhaben der E-Government-Strategie Schweiz z\u00e4hlen insbesondere folgende Vorhaben:&#13;<\/p>\n<h2>SuisseID<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit der SuisseID lancierte der Bund im Mai 2010 ein wichtiges Instrument, um dem elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr in der Schweiz zum Durchbruch zu verhelfen. Die beschleunigte Einf\u00fchrung des elektronischen Identit\u00e4tsnachweises wurde von Bundesrat und Parlament im Rahmen der dritten Stufe konjunktureller Stabilisierungsmassnahmen beschlossen. Die SuisseID ist in der Schweiz das erste standardisierte Produkt f\u00fcr einen sicheren elektronischen Identit\u00e4tsnachweis. Gesch\u00e4fte k\u00f6nnen von Privatpersonen zu Firmen, von Firmen untereinander sowie vom B\u00fcrger zur Verwaltung direkt \u00fcber das Netz abgeschlossen werden. Das SuisseID-System enth\u00e4lt drei Elemente:\u2212 elektronischer Identit\u00e4tsnachweis;\u2212 qualifizierte elektronische Signatur;\u2212 elektronischer Funktionsnachweis.Der Nutzer kann sich damit bei einem Online-Service sicher authentisieren sowie ein Dokument rechtsverbindlich elektronisch unterschreiben. Bei Bedarf schaffen Funktionsregister die notwendige Transparenz unter den Teilnehmern, wie z.B. Handlungsvollmachten, Zugeh\u00f6rigkeit zu Verb\u00e4nden und Berufsregister. Seit Mai 2010 ist die SuisseID in Form einer Chipkarte oder eines USB-Sticks f\u00fcr jede nat\u00fcrliche Person erh\u00e4ltlich.Die Zahl der Einsatzm\u00f6glichkeiten ist innerhalb von 8 Monaten auf \u00fcber 110 Anbieter angewachsen. Vor allem grosse St\u00e4dte und Gemeinden sind in dieser Zeit hinzugestossen. Bis am 31. Dezember 2010 wurden \u00fcber 271&nbsp;000 SuisseID bestellt.&#13;<\/p>\n<h2>Swissdec<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Unternehmen sind verpflichtet, ihre Lohndaten verschiedenen Beh\u00f6rden und Versicherungen regelm\u00e4ssig zu melden. Durch die M\u00f6glichkeit der elektronischen \u00dcbertragung ihrer Lohndaten an die zust\u00e4ndigen Stellen werden alle Unternehmen massgeblich von nicht wertsch\u00f6pfendem Aufwand entlastet. Im Lohnprogramm der Unternehmen sind s\u00e4mtliche Lohndaten vorhanden. Es erstellt f\u00fcr jeden Datenempf\u00e4nger den ihm gesetzlich zustehenden Datensatz, der elektronisch an die gew\u00fcnschten Stellen transferiert werden kann. Ein Unternehmen spart dadurch pro Jahr mehrere Stunden Arbeit ein. Auch auf Seiten der Verwaltung ist das Effizienzsteigerungspotenzial hoch. Swissdec ist ein nicht gewinnorientiertes Gemeinschaftsprojekt mehrerer staatlicher und privater Partner. Als zentrale Informationsplattform zur Standardisierung des elektronischen Datenaustausches via Lohnbuchhaltungssysteme unterst\u00fctzt Swissdec Softwarehersteller bei Entwicklungsarbeiten, pr\u00fcft und zertifiziert Lohnbuchhaltungen, dient dem Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten und \u00fcberwacht die gesetzlich konforme Daten\u00fcbertragung. Lohnbuchhaltungssysteme mit dem Qualit\u00e4tslabel <i>Swissdec Certified<\/i> erleichtern den Betrieben ihre Administration erheblich. Diese bieten eine standardisierte Form der elektronischen \u00dcbermittlung von Lohndaten der Unternehmen zu den angeschlossenen Sozialversicherungen und Beh\u00f6rden. So k\u00f6nnen die Kunden via Swissdec-Verteiler (Distributor) ihre einmal aufbereiteten Daten mit einem Mausklick gleichzeitig an die Empf\u00e4nger senden.&#13;<\/p>\n<h2>Ausblick<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas Bed\u00fcrfnis, dass E-Government nicht nur national koordiniert, sondern auch st\u00e4rker \u00fcber alle f\u00f6deralen Ebenen hinweg gef\u00fchrt wird, entspricht einer allgemeinen Tendenz. Bei der immer h\u00f6heren Komplexit\u00e4t der Verwaltungst\u00e4tigkeiten sind klare Vorgaben und Standards unerl\u00e4sslich. Die Kantone und Gemeinden m\u00fcssen sich beim Ausbau ihrer E-Government-Infrastruktur auf nationale Richtlinien abst\u00fctzen k\u00f6nnen. Nur so kann ein nachhaltiger Investitionsschutz gew\u00e4hrleistet werden. Gerade kleinere Gemeinden k\u00f6nnen sich das erforderliche IT-Fachwissen nicht in der Qualit\u00e4t leisten, die n\u00f6tig w\u00e4re, um umfassende E-Government-Projekte individuell durchzuf\u00fchren. Hierzu braucht es klare Vorgaben und eine ad\u00e4quate Unterst\u00fctzung.Des Weiteren stellt sich die Frage, ob nicht nur Schnittstellen und Datenaustauschformate schweizweit zu standardisieren sind, sondern auch Dienste wie Datenaustauschplattformen, Repositories f\u00fcr Identity- und Access-Management sowie weitere E-Government-Infrastruktur-Dienste. Durch die gegenseitige Abh\u00e4ngigkeit der meisten derartigen Angebote ist auch abzukl\u00e4ren, inwieweit die Betriebsverantwortung oder der operative Betrieb dieser Dienste von einer noch zu definierende Organisation \u00fcbernommen werden soll.Die \u00f6ffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung \u00fcber die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz wurde 2007 vom Bundesrat verabschiedet und von der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) genehmigt. Diese Rahmenvereinbarung gilt bis Ende 2011. Um die Kontinuit\u00e4t der E-Government-Strategie Schweiz und deren Umsetzung zu gew\u00e4hrleisten, hat der Steuerungsausschuss die Gesch\u00e4ftsstelle beauftragt, Varianten \u00fcber die Erneuerung der Rahmenvereinbarung auszuarbeiten und ihm diese bis im Fr\u00fchling 2011 vorzulegen. Dabei soll eine schnellere Realisierung von E-Government und eine st\u00e4rkere F\u00fchrungsrolle des Bundes angestrebt werden, ohne die Kantone von ihrer Umsetzungsverantwortung zu entbinden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1: \u00abUmsetzungsorganisation E-Government Schweiz\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 2: \u00abTrendanalyse Umsetzung der priorisierten Vorhaben E-Government Schweiz\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 3: \u00abBeurteilung des Internetangebots der Verwaltung insgesamt durch Firmen in der Schweiz, 2006\u20132009\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Gesch\u00e4ftsstelle E-Government Schweiz&#13;<\/p>\n<h3>Gesch\u00e4ftsstelle E-Government Schweiz<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nAls Stabsorgan des Steuerungsausschusses und des Expertenrates koordiniert die Gesch\u00e4ftsstelle die Umsetzung der E-Government-Strategie Schweiz. Sie ist sowohl f\u00fcr das strategische Controlling, die Kommunikation, als auch f\u00fcr den Informationsaustausch mit weiteren Organisationen, Forschung und Wirtschaft zust\u00e4ndig.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKontakt:&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGesch\u00e4ftsstelle E-Government SchweizInformatik Strategieorgan Bund ISBFriedheimweg 14, 3003 BernTel. +41 31&nbsp;324 79 21<a href=\"mailto:stephan.roethlisberger@isb.admin.ch\">stephan.roethlisberger@isb.admin.ch<\/a><a href=\"http:\/\/www.egovernment.ch\">http:\/\/www.egovernment.ch<\/a>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 2: Mitglieder des Steuerungsausschusses&#13;<\/p>\n<h3>Mitglieder des Steuerungsausschusses<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\n\u2212 Bundesr\u00e4tin Eveline Widmer-Schlumpf, Eidgen\u00f6ssisches Finanzdepartement (EFD), Vorsitz \u2212 Bundesrat Johann Schneider-Ammann, Eidgen\u00f6ssisches Volkswirtschaftsdepartement (EVD) \u2212 Bundeskanzlerin Corina Casanova, Bundeskanzlei (BK) \u2212 Staatsrat Fran\u00e7ois Marthaler, Kanton Waadt\u2212 Regierungsrat Marcel Schwerzmann, Kanton Luzern\u2212 Staatsschreiber Rainer Gonzenbach, Kanton Thurgau \u2212 Grossrat Peter Bernasconi, Vorstandsmitglied Schweizerischer Gemeindeverband\u2212 Gemeindepr\u00e4sident Roland Kuttruff, Gemeinde Tobel-T\u00e4gerschen, TG\u2212 Stadtpr\u00e4sident Ernst Wohlwend, Stadt Winterthur, ZH<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>E-Government hat zum Ziel, dass sowohl die Wirtschaft wie auch die Bev\u00f6lkerung die wichtigen Gesch\u00e4fte mit den Beh\u00f6rden elektronisch abwickeln k\u00f6nnen. 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