{"id":120870,"date":"2011-01-01T12:00:00","date_gmt":"2011-01-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2011\/01\/bonoli-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:32:22","modified_gmt":"2023-08-23T21:32:22","slug":"bonoli-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2011\/01\/bonoli-3\/","title":{"rendered":"Zur Reform der Sozialversicherungssysteme in Europa"},"content":{"rendered":"<p>Seit 1990 standen in fast allen L\u00e4ndern Europas Reformen der Sozialversicherungssysteme auf der politischen Agenda. Hauptziel der Reformen war die St\u00e4rkung der finanziellen Nachhaltigkeit angesichts der demografischen Alterung. Generell ist das Drei-S\u00e4ulen-Modell auf dem Vormarsch. Weil Kapitaldeckungsmodelle meist fakultativ sind, steigt damit die Ungleichheit bei den Renten wieder an. <img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/201101_04_Bonoli_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"248\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIn den n\u00e4chsten Jahrzehnten wird Europa mit einer verst\u00e4rkten demografischen Alterung konfrontiert sein. Ursachen sind die seit den 1960er-Jahren sinkende Geburtenrate und die stetige Erh\u00f6hung der Lebenserwartung. Diese Entwicklung hat schwerwiegende Folgen f\u00fcr die finanzielle Nachhaltigkeit der in der Nachkriegszeit aufgebauten Sozialversicherungssysteme.Entsprechend haben in fast allen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern haupts\u00e4chlich die Finanzierungsprobleme Anstoss zu Reformen gegeben. Es sind zwei Stossrichtungen erkennbar: \u2212 einen mehr oder weniger ausgepr\u00e4gten Abbau bei den im Umlageverfahren finanzierten \u00f6ffentlichen Einrichtungen; \u2212 den Aufbau von im Kapitaldeckungsverfahren finanzierten Instrumenten, sei es auf kollektiver (Branche oder Unternehmen) oder auf individueller Ebene.Der Reformprozess stiess auf erhebliche Probleme: Oft waren die Bestrebungen, die \u00f6ffentlichen Vorsorgeeinrichtungen zu sanieren und die Leistungen zu k\u00fcrzen, von massiven Protestbewegungen begleitet. Die Streikwelle in Frankreich im Herbst 2010 ist nur das j\u00fcngste Beispiel. Verschiedentlich waren Regierungen sogar gezwungen, ihre Gesetzesreformen wieder zur\u00fcckzuziehen (Italien 1994 und Frankreich 1995). Sozialversicherungssysteme sind nach wie vor extrem popul\u00e4r; und die Versuche, das Leistungsniveau der Sozialversicherungssystem zu senken, stossen nahezu zwangsl\u00e4ufig auf grosse Hindernisse.Der zweite Grund f\u00fcr den Widerstand ist der verst\u00e4rkte R\u00fcckgriff auf Vorsorgeeinrichtungen im Kapitaldeckungsverfahren. Die meisten L\u00e4nder, welche die Leistungen der \u00f6ffentlichen Einrichtungen k\u00fcrzten, haben gleichzeitig Massnahmen ergriffen, um die Deckung mit kapitalisierten Systemen (entsprechend der 2. und 3. S\u00e4ule in der Schweiz) auszudehnen. In der Regel ist nur ein Teil der Bev\u00f6lkerung durch die neuen Instrumente abgedeckt, weshalb bef\u00fcrchtet wird, dass damit die Ungleichheiten bei den Renten massiv zunehmen werden.&#13;<\/p>\n<h2>Die getroffenen Massnahmen im \u00dcberblick<\/h2>\n<p>&#13;<\/p>\n<h2>Erh\u00f6hungen des Rentenalters<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDiese unpopul\u00e4re Massnahme wurde in der Regel erst ergriffen, nachdem mehrere andere Eingriffe ausgesch\u00f6pft waren. Sie ist zudem mit sehr langen \u00dcbergangsfristen ausgestattet: Deutschland wird das Rentenalter zwischen 2012 und 2029 von 65 auf 67 Jahre erh\u00f6hen; in Frankreich wird die Erh\u00f6hung von 60 auf 62 Jahren im Jahr 2018 wirksam; und in Grossbritannien ist der Bezug der Basisrente <i>(Basic Pension)<\/i> 2024 ab 66 und 2046 ab 68 Jahren vorgesehen.&#13;<\/p>\n<h2>Fiktive Kapitalisierung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nVerschiedene L\u00e4nder haben seit Mitte der 1990er-Jahre Sozialversicherungssysteme eingef\u00fchrt, die auf der fiktiven Kapitalisierung des Typs <i>Notional Defined Contribution (NDC)<\/i>&#13;<br \/>\nDieses basiert auf fiktiven, individuellen \u2013 also nicht kapitalgedeckten \u2013 Konten, denen die gezahlten einkommensabh\u00e4ngigen Beitr\u00e4ge und eine Verzinsung gutgeschrieben werden. Zum Zeitpunkt des Rentenantritts wird auf Basis dieses (fiktiven) Guthabens und der Restlebenserwartung der j\u00e4hrlich zu zahlende Betrag (Annuit\u00e4t) berechnet. basieren. Diese Systeme kombinieren eine Finanzierung im Umlageverfahren mit dem f\u00fcr das Kapitaldeckungsverfahren typischen Berechnungsmodus. Prinzip dieses Modells ist es, die ausbezahlten Leistungen der Empf\u00e4nger eng an die einbezahlten Beitr\u00e4ge zu koppeln. Die Beitr\u00e4ge werden nicht zur \u00c4ufnung eines Kapitals eingesetzt; dagegen werden die Anwartschaften auf die Renten im Umlageverfahren finanziert. Solche Kapitalisierungssysteme wurden in Italien, Schweden sowie in verschiedenen ehemals kommunistischen L\u00e4ndern (Lettland, Polen, Slowakei) eingef\u00fchrt.Im Falle Italiens entspricht das fiktive Kapital den einbezahlten Beitr\u00e4gen, die mit der BIP-Wachstumsrate der letzten 5 Jahre vor der Pensionierung angepasst kapitalisiert wird. Der Rentenbetrag wird dann durch eine Multiplikation mit dem Umwandlungssatz berechnet. Letzterer ist f\u00fcr beide Geschlechter gleich und abh\u00e4ngig vom Alter beim Renteneintritt. Der Umwandlungssatz wird alle 10 Jahre angepasst, um auf diese Weise der Entwicklung der Lebenserwartung Rechnung zu tragen: 2010 betrug er 5,62% f\u00fcr eine Person, die mit 65 in die Rente geht. Der Umwandlungssatz ber\u00fccksichtigt teilweise die Inflation.&#13;<\/p>\n<h2>Rente \u00e0 la carte<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Rente \u00ab\u00e0 la carte\u00bb bezieht sich auf verschiedene Formen von Flexibilit\u00e4t: So besteht die M\u00f6glichkeit, das Rentenalter selbst zu bestimmen (je nach Wahl verbunden mit einer Senkung oder Erh\u00f6hung der Rente) oder der Bezug einer Teilrente. Dieses System der Rente \u00e0 la carte wurde in verschiedenen OECD-L\u00e4ndern eingef\u00fchrt.Einige L\u00e4nder sind noch weiter gegangen, indem sie das ordentliche Rentenalter abgeschafft und stattdessen eine Tiefstschwelle sowie ein Rentenniveau festgelegt haben, das vom Alter und der gew\u00e4hlten Rente abh\u00e4ngig ist. So ist etwa in Schweden die Pensionierung mit 61 Jahren m\u00f6glich, was jedoch mit einer starken K\u00fcrzung der Rente einhergeht. Je mehr die Pensionierung hinausgeschoben wird, desto st\u00e4rker erh\u00f6ht sich die Rente. In einigen L\u00e4ndern wurden Teilrenten eingef\u00fchrt, u.a. in Deutschland, Frankreich und Schweden. In diesen L\u00e4ndern kann zwischen verschiedenen Teilrenten gew\u00e4hlt werden (z.B. 33%, 50% oder 66%), was eine Kombination von Rente und Teilzeiterwerbst\u00e4tigkeit beg\u00fcnstigt. Die Einkommen aus der Teilzeitarbeit werden beim \u00dcbergang zur Vollrente ber\u00fccksichtigt; damit wurde ein Anreiz f\u00fcr die Weiterf\u00fchrung der Teilzeitarbeit geschaffen.&#13;<\/p>\n<h2>Selbstregulierende Mechanismen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nSelbstregulierende Mechanismen sind darauf ausgerichtet, das finanzielle Gleichgewicht der Renten langfristig zu sichern, indem sie eine mechanische und automatische Koppelung der verschiedenen Parameter, welche die Rentenh\u00f6he bestimmen, an die \u00f6konomischen und demografischen Ver\u00e4nderungen herstellen. \u00dcblicherweise betreffen diese Mechanismen eine Anpassung der Renten oder des Referenzlohnes, die ihrer Berechnung zugrunde liegen. In Deutschland sind die Anpassungen der laufenden Renten sowie der Parameter zur Berechnung der Neurenten abh\u00e4ngig vom Verh\u00e4ltnis zwischen Beitragzahlenden und Rentenempf\u00e4ngern; in Schweden ist es das Verh\u00e4ltnis zwischen Reserven und Verpflichtungen. In den Niederlanden werden Anpassung im Prinzip nur f\u00e4llig, wenn das Verh\u00e4ltnis zwischen der Anzahl Empf\u00e4nger von Sozialleistungen und der aktiven Bev\u00f6lkerung eine gewisse Schwelle \u00fcberschreitet.Solche Mechanismen erlauben es, die potenziell sehr kontrovers diskutierten Entscheidungen \u00fcber die H\u00f6he der ausbezahlten Renten zu entpolitisieren und gleichzeitig das finanzielle Gleichgewicht des Systems zu garantieren. Das Beispiel Schwedens ist besonders interessant. Der Mechanismus basiert dort auf dem Verh\u00e4ltnis zwischen Guthaben und Verpflichtungen. Sobald die Verpflichtungen die Guthaben \u00fcbersteigen, werden die aktuellen und zuk\u00fcnftigen Renten zur Wiederherstellung des Gleichgewichts gek\u00fcrzt. Als 2010 durch die Krise sich die finanziellen Perspektiven des schwedischen Rentensystems deutlich verschlechtert hatten, wurde der Mechanismus erstmals angewandt und f\u00fchrte zu einer Rentenk\u00fcrzung von 1% bis 3%. Trotz des vorgesehenen Automatismus hat die K\u00fcrzung einige Opposition ausgel\u00f6st. Die Auswirkungen wurden daraufhin mit einer Erh\u00f6hung der Steuerabz\u00fcge f\u00fcr Rentner abgeschw\u00e4cht.&#13;<\/p>\n<h2>Ber\u00fccksichtigung der Beschwerlichkeit der Arbeit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nVerschiedene L\u00e4nder ber\u00fccksichtigen die Beschwerlichkeit der Arbeit bei der Rentenberechnung. So entspricht in Italien ein Arbeitsjahr \u2212 bei als beschwerlich eingestufter Arbeit <i>(Lavori usuranti)<\/i> \u2212 14 Monaten Beitragszeit. Die zus\u00e4tzlichen Beitr\u00e4ge aus diesem System k\u00f6nnen bis zu 5 Jahre ausmachen. Bei der Umsetzung gibt es allerdings offene Fragen, da bis heute keine detaillierte Liste dieser als beschwerlich eingestuften Arbeiten vorliegt.In Frankreich haben Regierung und Gewerkschaften lange nach einem gemeinsamen Nenner gesucht, um der Beschwerlichkeit der Arbeit bei den Renten Rechnung zu tragen. Im Rahmen der Reform von 2010 wurde das Rentenalter f\u00fcr Arbeitnehmende, welche eine berufsbedingte Einschr\u00e4nkung von mindestens 20% (in bestimmten F\u00e4llen 10%) der Arbeitsf\u00e4higkeit aufweisen, bei 60 Jahren belassen.In einigen F\u00e4llen wird auch die Dauer und der Eintritt in den Arbeitsmarkt mit ber\u00fccksichtigt. So werden in Italien die Beitragsperioden vor dem 18. Lebensjahr mit einem Faktor 1,5 multipliziert. In Frankreich ist die Pensionierung mit 60 Jahren m\u00f6glich, sofern eine gen\u00fcgende Anzahl Beitragsjahre erreicht worden ist. Nur diejenigen, die ihr Berufsleben fr\u00fch begonnen haben, k\u00f6nnen von dieser Vorzugsbehandlung profitieren. In Deutschland sind Personen, die 45 Beitragsjahre vorweisen k\u00f6nnen, von der Erh\u00f6hung des Rentenalters auf 67 befreit.&#13;<\/p>\n<h2>Anreize zum Hinausschieben des Renteneintritts<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nVerschiedene europ\u00e4ische L\u00e4nder haben Anreize f\u00fcr ein Hinausschieben des Renteneintritts geschaffen. In den verschiedenen L\u00e4ndern sind die Arrangements unterschiedlich, aber das Grundprinzip bleibt \u00e4hnlich: Der Rentenbetrag wird bei einem \u00dcbertritt vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters reduziert und bei einem sp\u00e4teren \u00dcbertritt erh\u00f6ht. Die K\u00fcrzung oder Erh\u00f6hung liegt dabei jeweils \u00fcber dem versicherungstechnischen Betrag. So wurde in Italien mit der Reform von 2004 ein \u00abSuperbonus\u00bb eingef\u00fchrt: Arbeitnehmenden, die auf ihr Recht auf vorzeitige Pensionierung verzichten, werden die gesamten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitr\u00e4ge geschenkt. Die Einkommen steigen damit um 32,7%. In Finnland steigt die \u00abR\u00fcckerstattung\u00bb der Beitr\u00e4ge mit dem Alter an. Zwischen 18 und 52 Jahren gibt jedes Beitragsjahr das Recht, 1,5% des versicherten Verdienstes zu ersetzen. Dieser Betrag erh\u00f6ht sich auf 1,9% zwischen 53 und 62 Jahren und erreicht nach 63 Jahren 4,5%. Es handelt sich somit um einen starken Anreiz zur Fortsetzung der aktiven Periode um einige Jahre.&#13;<\/p>\n<h2>Mechanismen der Vorfinanzierung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMehrere L\u00e4nder haben einen Reservefonds ge\u00e4ufnet, um damit die Rentensystem in der in finanzieller Hinsicht heikelsten Phase zu unterst\u00fctzen, die eintritt, wenn die \u00abBaby-Boom-Generation\u00bb das Rentenalter erreicht hat. Die Finanzierung der Renten im Umlageverfahren wird (aufgrund der Alterspyramide der westlichen L\u00e4nder) in Zukunft zwar schwierig sein. Da aber die Eintritte ins Rentenalter nach 2030-2035 abnehmen werden, wird sich auch das Finanzierungsproblem \u2013 wenn auch verz\u00f6gert \u2013 lindern. Die finanziell schwierigste Phase wird voraussichtlich jene zwischen 2030 und 2040\/45 sein.In Frankreich wurde 1999 ein <i>Fonds de r\u00e9serve pour les retraites (FRR)<\/i> gegr\u00fcndet, der aus verschiedenen Quellen alimentiert wird, so etwa Sozialabz\u00fcge auf Erbschafts- und Anlageeinkommen, \u00dcbersch\u00fcsse der <i>Caisse nationale d\u2019assurance<\/i> vieillesse und Ertr\u00e4ge aus Privatisierungen. In den Niederlanden wird der 1997 gegr\u00fcndete Reservefonds AOW von den j\u00e4hrlichen Fiskal\u00fcbersch\u00fcssen alimentiert. Diese beiden Fonds werden die Sozialversicherungssysteme ab 2020 unterst\u00fctzen. Im Falle Schwedens wurde ein Mechanismus der Vorfinanzierung quasi \u00abgeerbt\u00bb, da das alte Rentensystem seit den 1960er-Jahren bedeutende Reserven angeh\u00e4uft hat. Auch wenn der Hauptzweck dieser Fonds nicht die Einf\u00fchrung eines Mechanismus zur Vorfinanzierung gewesen ist, bleibt ein grosser Teil der Fonds verf\u00fcgbar.&#13;<\/p>\n<h2>St\u00e4rkung des Kapitaldeckungsverfahrens<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nParallel zu den Leistungsk\u00fcrzungen in den Umlagesystemen haben die meisten europ\u00e4ischen L\u00e4nder Massnahmen ergriffen, um Ersatzsysteme nach dem Kapitaldeckungsprinzip aufzubauen. In Italien ist es beispielsweise seit 1992 m\u00f6glich, auf Branchen- oder Unternehmensebene Pensionskassen einzurichten. Die Versicherer k\u00f6nnen auch so genannt offene Kassen anbieten, bei denen sich Arbeitgeber versichern k\u00f6nnen, f\u00fcr welche keine Branchenl\u00f6sung besteht. Die Verbreitung dieser Pensionskassen bleibt allerdings beschr\u00e4nkt. Die Anzahl der Versicherten nimmt seit Einf\u00fchrung der neuen Gesetzgebung zwar konstant zu; dennoch verf\u00fcgten im Jahr 2009 erst 32% aller Aktiven in der Privatwirtschaft \u00fcber eine zus\u00e4tzliche Rentendeckung.Auch in Deutschland wurden Massnahmen ergriffen, um die Leistungssenkungen bei der gesetzlichen Altersversicherung mit der Erweiterung der kapitalgedeckten Sozialversicherungssysteme zu kompensieren. Eines der Schl\u00fcsselelemente dieser Anstrengungen stellt die <i>Riester-Rente<\/i> dar, welche 2001 vom damaligen SPD-Sozialminister, Walter Riester, eingef\u00fchrt wurde. Es handelt sich um individuelle Angebote von Versicherungen oder Banken, die steuerlich beg\u00fcnstigt sind oder \u2013 f\u00fcr kleine Einkommen \u2013 subventioniert werden. Die Riester-Rente hatte einen relativ langsamen Start. 2009 verf\u00fcgten rund ein Drittel aller in Frage kommenden Personen \u00fcber ein solches Produkt.&#13;<\/p>\n<h2>Trend zu einem Mehr-S\u00e4ulen-Modell<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDieser \u00dcberblick der wichtigsten in den letzten zwei Jahrzehnten ergriffenen Massnahmen zeigt, dass sich die Sozialversicherungssysteme in Europa hin zu einem System mit mehreren S\u00e4ulen entwickeln. Die beschriebenen Reformen betreffen denn auch in erster Linie L\u00e4nder, die in der Nachkriegszeit auf ein System zu Alterssicherung mit nur einer \u00f6ffentlichen S\u00e4ule gesetzt haben. Deren Abbau sowie der Aufbau von Kapitaldeckungssystemen r\u00fcckt viele dieser L\u00e4nder in die N\u00e4he der Schweiz, welche seit den 1980er-Jahren \u00fcber ein System mit mehreren S\u00e4ulen verf\u00fcgt. Allerdings sind die meisten L\u00e4nder nicht so weit gegangen wie die Schweiz, welche die 2. S\u00e4ule f\u00fcr obligatorisch erkl\u00e4rt hat. Aus diesem Grund bleibt die Verbreitung dieses Instruments beschr\u00e4nkt; im Falle von Deutschland oder Italien liegt sie bei rund 30%. Diese doppelte Bewegung f\u00fchrt wahrscheinlich zu einer Vergr\u00f6sserung der Ungleichheiten bez\u00fcglich der Renten und damit zu einer Situation \u00e4hnlich jener der Schweiz vor der Einf\u00fchrung des Bundesgesetzes \u00fcber die berufliche Altersvorsorge im Jahr 1985.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Literatur&#13;<\/p>\n<h3>Literatur<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\n\u2212 Bonoli G., The Politics of Pension Reform. Institutions and Policy Change in Western Europe, Cambridge, 2000, Cambridge University Press.\u2212 Bonoli G., Two Worlds of Pension Reform in Western Europe, in: Comparative Politics, 35, 2003, S. 399\u2013416.\u2212 Bonoli G., Bertozzi F. und Wichmann S., Adaptation des syst\u00e8mes de retraite dans l&#8217;OCDE: quels mod\u00e8les de r\u00e9forme pour la Suisse?, Bern, 2008, Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen.\u2212 Bonoli G. und Palier B., When Past Reforms Open New Opportunities: Comparing Old-age Insurance Reforms in Bismarckian Welfare Systems, in: Social Policy and Administration, 41, 2008, S. 21\u201339.\u2212 Bonoli G. und Shinkawa T. (Hrsg.), Pension reform around the world. Evidence from eleven countries, Chelthenam, 2005, Edward Elgar.\u2212 Immergut E. M., Anderson K. M. und Schulze I. (Hrsg.), Oxford Handbook of West European Pension Politics. Oxford, 2007, Oxford University Press.\u2212 Palier B., La r\u00e9forme de retraites, Paris, PUF, 2010, Coll. Que sais-je?<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit 1990 standen in fast allen L\u00e4ndern Europas Reformen der Sozialversicherungssysteme auf der politischen Agenda. Hauptziel der Reformen war die St\u00e4rkung der finanziellen Nachhaltigkeit angesichts der demografischen Alterung. Generell ist das Drei-S\u00e4ulen-Modell auf dem Vormarsch. 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