{"id":120900,"date":"2011-01-01T12:00:00","date_gmt":"2011-01-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2011\/01\/kaiser-6\/"},"modified":"2023-08-23T23:32:23","modified_gmt":"2023-08-23T21:32:23","slug":"kaiser-5","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2011\/01\/kaiser-5\/","title":{"rendered":"AHV-Reform: Wie weiter?"},"content":{"rendered":"<p>Die letzten Reformversuche in der AHV scheiterten. Der erste Anlauf f\u00fcr eine 11. Revision wurde in einer Volksabstimmung abgelehnt, und der zweite wurde vom Parlament nach vierj\u00e4hriger Debatte verworfen. Obwohl sich die finanzielle Lage der AHV in den letzten Jahren positiv entwickelt hat, steht die Versicherung weiterhin vor verschiedenen aktuellen und k\u00fcnftigen Herausforderungen. Damit die AHV mittel- und langfristig reibungslos funktioniert, brauchen sowohl die Problemdefinition als auch die vorgeschlagenen L\u00f6sungen einen breiten Konsens. Daran m\u00f6chte der Bundesrat bei der Ausgestaltung der n\u00e4chsten Reform ankn\u00fcpfen.&#13;<\/p>\n<h2>Letzte vollzogene AHV-Revision<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nSeit ihrer Einf\u00fchrung im Jahr 1948 wurde die AHV mehrfach reformiert. Die einzelnen Revisionen sollten namentlich die Leistungsh\u00f6he verbessern und die Versicherung an die gesellschaftliche Entwicklung anpassen. Die letzte dieser Revisionen geht auf das Jahr 1997 zur\u00fcck. Ihre Umsetzung erforderte \u00fcber ein Jahrzehnt. Es handelt sich dabei um die gr\u00f6sste Reform, die in diesem Bereich vollzogen wurde. Insbesondere in Bezug auf soziale Elemente und die Gleichstellung zwischen Mann und Frau wurden bedeutende Fortschritte erzielt. Die vollumf\u00e4ngliche Gleichbehandlung von Mann und Frau wurde jedoch auf sp\u00e4tere Revisionen vertagt, da man der Ansicht war, dass die gesellschaftliche Konstellation die bestehenden Unterschiede beim Rentenalter und beim Anspruch auf Hinterlassenenleistungen noch rechtfertigt. Obwohl die letzte vollzogene Reform zahlreichen sozialen Bestrebungen gerecht wurde, konnte sie die seither erfolgten technischen Umw\u00e4lzungen nicht ber\u00fccksichtigen. Sie erhob auch nicht den Anspruch, die k\u00fcnftigen strukturellen Probleme in Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung zu l\u00f6sen, auch wenn diese damals bereits thematisiert wurden.&#13;<\/p>\n<h2>Steiniger Weg der 11. AHV-Revision<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie erste Fassung der 11. AHV-Revision wurde ausdr\u00fccklich im Bestreben erarbeitet, die Finanzierung der AHV angesichts der demografischen Herausforderung mittel- und langfristig zu konsolidieren. Die verfolgte Strategie sollte sowohl ausgabenseitig \u2013 namentlich durch Leistungsk\u00fcrzungen f\u00fcr Hinterlassene und ein h\u00f6heres Rentenalter \u2013 als auch einnahmenseitig (MWST-Erh\u00f6hung) ansetzen. Die Revision, die 2004 in der Volksabstimmung deutlich verworfen wurde (67,9%), erwies sich als verfr\u00fcht. Sie wurde als unverh\u00e4ltnism\u00e4ssiges Opfer f\u00fcr die Frauen empfunden, die darin nicht gen\u00fcgend ausgleichende Elemente f\u00fcr die Heraufsetzung ihres Rentenalters und die K\u00fcrzung der Witwenleistungen fanden. Nach dieser Ablehnung beschloss der Bundesrat, schrittweise und unter Ber\u00fccksichtigung der ge\u00e4usserten Anliegen eine strukturelle AHV-Revision in Angriff zu nehmen. Die erste Etappe \u2013 die neue 11. AHV-Revision, bestehend aus zwei getrennten Botschaften \u2013 sollte einige Einsparungen bewirken und eine soziale Vorruhestandsleistung einf\u00fchren, ohne gewisse f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Versicherung erforderliche technische Aspekte zu vernachl\u00e4ssigen. Obwohl sich das Parlament stellenweise von der urspr\u00fcnglichen Vorlage des Bundesrates entfernte, hiess es die vorgeschlagenen Massnahmen im Wesentlichen gut. In Bezug auf den Vorruhestand trat das Parlament jedoch nicht auf das vorgeschlagene Modell ein. Eine langwierige Debatte um die Fr\u00fchpensionierung (es wurden ca. dreissig flexible Rentenmodelle diskutiert) m\u00fcndete in ein Kompromissmodell, das aber der Vorlage schliesslich nicht zum Durchbruch verhalf. An der Schlussabstimmung des Parlaments vom 1. Oktober 2010 wurde die Revisionsvorlage vom Nationalrat definitiv bachab geschickt.&#13;<\/p>\n<h2>Botschaft zur Verbesserung der Durchf\u00fchrung der AHV<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nNach der Ablehnung der neuen 11. AHV-Revision f\u00fchrte das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern unverz\u00fcglich Anh\u00f6rungen mit den Sozialpartnern und den politischen Parteien durch, um das weitere Vorgehen im Bereich der AHV auszuloten. Als ersten Schritt empfahl der Bundesrat eine rasche Umsetzung der unbestrittenen Massnahmen der gescheiterten Revision, welche die Durchf\u00fchrung der AHV betreffen. Dann soll eine tiefer greifende Reform eingeleitet werden, die aus zwei Teilen besteht: Modernisierung der Verwaltungsf\u00fchrung und finanzielle Konsolidierung im Hinblick auf die demografische Entwicklung. Die angeh\u00f6rten Kreise zeigten sich bereit, das vorgeschlagene Vorgehen zu unterst\u00fctzen, insbesondere die erste Etappe, bei der die unbestrittenen Massnahmen der gescheiterten Revision umgesetzt werden. Folglich verabschiedete der Bundesrat am 3. Dezember 2010 die Botschaft zur Verbesserung der Durchf\u00fchrung. Diese beschr\u00e4nkt sich ausschliesslich auf die \u00dcbernahme der weitgehend technischen Bestimmungen, die seit \u00fcber zehn Jahren h\u00e4ngig sind und im Parlament unbestritten waren (die meisten waren bereits in der ersten Fassung der 11. AHV-Revision enthalten). Damit das Inkrafttreten per 1. Januar 2012 gew\u00e4hrleistet ist, sollte die Botschaft in der aktuellen Legislaturperiode angenommen werden. Diese Voretappe ist f\u00fcr das reibungslose Funktionieren der AHV sinnvoll und n\u00f6tig. Sie umfasst die folgenden Punkte. \u2013 Schaffung eines starken Dispositivs zur Weiterentwicklung des IT-Bereichs. Informatikanwendungen f\u00fcr den elektronischen Datenaustausch sollen aufgrund der wachsenden Bedeutung zentral koordiniert und vom AHV-Fonds getragen werden; \u2013 Einf\u00fchrung einer gesetzlichen Grundlage zur Implementierung eines elektronischen Registers der AHV- und IV-Erg\u00e4nzungsleistungen; \u2013 M\u00f6glichkeit der Finanzierung wissenschaftlicher Studien durch den AHV-Fonds zur Erarbeitung wichtiger Grundlagen f\u00fcr die Weiterentwicklung der Versicherung (nach dem Vorbild des IV-Bereichs); \u2013 Technische Anpassungen im Bereich der Beitragserhebung zur Vereinfachung und effizienteren Gestaltung der Abl\u00e4ufe; \u2013 Verbesserung der laufenden Verfahren, namentlich bei den Verwaltungskosten und den Rentenauszahlungsmodalit\u00e4ten; \u2013 Erleichterungen f\u00fcr die Versicherten: Versicherte, welche die Rente vorbeziehen, k\u00f6nnen bei ihrer bisherigen AHV-Ausgleichskasse bleiben und m\u00fcssen nicht mehr \u2013 wie dies heute teilweise der Fall ist \u2013 zu einer kantonalen Kasse wechseln. Aufgrund ihres weitgehend technischen Charakters ist diese kleine Revision praktisch kostenneutral.&#13;<\/p>\n<h2>N\u00e4chste Reform in zwei Teilen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Erfahrung der letzten Jahrzehnte zeigt, welch ein langatmiges Unterfangen die Reformierung der AHV ist. Die letzten Versuche umfassten nicht nur L\u00f6sungen zur Abfederung der Auswirkungen der demografischen Entwicklung, sondern auch notwendige Anpassungen im Bereich des Gesetzesvollzugs. Da diese unterschiedlichen Massnahmen jedoch miteinander verkn\u00fcpft waren, wurden auch die Anpassungen im Bereich der Durchf\u00fchrung bachab geschickt. Es ist wichtig, dass \u00c4nderungen zur Verbesserung der Durchf\u00fchrung der AHV in Zukunft nicht mehr dieses Schicksal erleiden. Um dies zu gew\u00e4hrleisten, plant der Bundesrat nun die Ausarbeitung der n\u00e4chsten Reform in zwei Teilen: <i>Modernisierung der Durchf\u00fchrung<\/i> und <i>finanzielle Konsolidierung.<\/i> So soll verhindert werden, dass die Modernisierung der Durchf\u00fchrung an Meinungsverschiedenheiten \u00fcber die Finanzierung der Leistungen scheitert. Mehrere Gr\u00fcnde sprechen f\u00fcr ein solches Vorgehen:\u2212 Zum einen ist der Zeithorizont unterschiedlich. Die Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die AHV sollten laut den j\u00fcngsten verf\u00fcgbaren Prognosen nicht vor den 2020er-Jahren deutlich sp\u00fcrbar werden. Die weitere Modernisierung der Durchf\u00fchrung ist dagegen dringlicher. \u2212 Zum anderen weist der Teil zur Durchf\u00fchrung der AHV wenig kontroversen Charakter auf, ganz im Gegensatz zu den grundlegenden Reformanliegen (wie der Frage der Angleichung des Rentenalters von Mann und Frau), die vielf\u00e4ltig und komplex sind.&#13;<\/p>\n<h2>1. Teil: Modernisierung der Durchf\u00fchrung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Botschaft zur Verbesserung der Durchf\u00fchrung, die der Bundesrat am 3. Dezember 2010 verabschiedet hat, ist notwendig, aber in Bezug auf die Modernisierung der Verwaltungsf\u00fchrung ungen\u00fcgend. Die Vorbereitung der meisten Massnahmen reicht n\u00e4mlich mehr als zehn Jahre zur\u00fcck und bringt nur punktuelle Verbesserungen. In der Zwischenzeit hat sich das technische Umfeld laufend weiterentwickelt. Die gesetzlichen Anpassungen gen\u00fcgen nicht, um der IT-Entwicklung mit der elektronischen Datenverarbeitung, den ver\u00e4nderten Strukturen der Vollzugsorgane und der immer gr\u00f6sseren Mobilit\u00e4t der Arbeitnehmenden auch k\u00fcnftig gerecht zu werden. Heute ist der gesetzliche Rahmen der AHV nicht nur teilweise veraltet, sondern hinkt auch der Praxis hinterher, die in der Regel der technischen Entwicklung folgen musste. Manche gesetzlichen Bestimmungen stammen aus dem Jahr 1948; andere wurden punktuell angepasst. Das geltende System wurde in den 1990er-Jahren konzipiert \u2013 also zu einer Zeit, als die Leistungen noch manuell verarbeitet wurden. Ausserdem war die Modernisierung der Durchf\u00fchrung der AHV noch nie Gegenstand einer Gesamtrevision. Die L\u00fccken im gesetzlichen Regelwerk betreffen insbesondere den IT-Bereich, das Risikomanagement und die internen Kontrollsysteme. Heute werden die 2 Mio. ausgerichteten Renten beispielsweise von verschiedenen Softwarepools der Ausgleichskassen entwickelt und gepflegt, die nicht gesetzlich verankert sind. Obwohl die Praxis Kontrollsysteme kennt, fehlt es auf Gesetzesstufe an einheitlichen und verbindlichen Richtlinien, die einzuhalten sind. Generell m\u00fcssen auch f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der AHV die modernen Prinzipien der Corporate Governance und der Harmonisierung vermehrt genutzt werden, um eine tadellose Dienstleistungsqualit\u00e4t zu gew\u00e4hrleisten und unn\u00f6tige Risiken auszur\u00e4umen. Die Notwendigkeit einer Entwicklung dieser verschiedenen Bereiche muss mit den Vollzugsorganen eingehend diskutiert werden, damit die AHV auch in Zukunft den Anforderungen an eine moderne Verwaltungsf\u00fchrung m\u00f6glichst gut entspricht.&#13;<\/p>\n<h2>2. Teil: Finanzielle Konsolidierung angesichts der demografischen Herausforderung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie finanziellen Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die AHV sind heute noch nicht klar ersichtlich. Fest steht, dass die AHV aufgrund der radikalen demografischen Ver\u00e4nderungen mittelfristig Finanzierungsl\u00fccken haben wird. Zum Zeitpunkt der Einf\u00fchrung der AHV betrug die Lebenserwartung von 65-j\u00e4hrigen Personen noch 12,4 Jahre f\u00fcr M\u00e4nner und 14 Jahre f\u00fcr Frauen. 1980 waren es 14,3 Jahre f\u00fcr M\u00e4nner und 18,1 Jahre f\u00fcr Frauen und 2010 bereits 19,2 Jahre f\u00fcr M\u00e4nner und 22,2 Jahre f\u00fcr Frauen. Die Lebenserwartung ab 65 wird voraussichtlich weiter ansteigen und 2030 21,8 Jahre f\u00fcr M\u00e4nner und 24,7 Jahre f\u00fcr Frauen erreicht haben. Die Zahl der Beitragszahlenden sank derweil pro pensionierte Person von 3,7 im Jahr 1980 auf 3,5 im Jahr 2010. Bis 2040 wird sie auf 2 Beitragszahlende fallen (siehe <i>Grafik 1<\/i>). Die Geburtenrate wird voraussichtlich auf dem heutigen Wert von 1,5 Kindern verharren.Die heutige AHV ist nicht in der Lage, eine solche Entwicklung ohne Massnahmen zu bew\u00e4ltigen. Wird nichts unternommen, kann die Rentenzahlung ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr gew\u00e4hrleistet werden. Das ist unbestritten. Der genaue Zeitpunkt, ab dem die verh\u00e4ngnisvollen Auswirkungen offenbar werden, kann jedoch nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Zwischen 2020 und 2030 wird der Fondsstand voraussichtlich unter 50% der Ausgaben fallen und die kritische Schwelle von 20% erreichen, was bedeuten w\u00fcrde, dass die liquiden Mittel nicht mehr f\u00fcr die Rentenzahlung ausreichen. Im Rahmen der gescheiterten 11. Revision hatte sich das Parlament darauf geeinigt, dass der Zeitpunkt, ab dem Sanierungsmassnahmen vorgeschlagen werden m\u00fcssen, dann erreicht ist, wenn der Fondsstand 70% der Ausgaben betr\u00e4gt. Hierbei ist festzustellen, dass sich die finanzielle Lage der AHV ab dieser Marke sehr rasch verschlechtert. Vor diesem Hintergrund sollte die n\u00e4chste AHV-Reform um das Jahr 2017 definitiv verabschiedet werden (siehe <i>Grafik 2<\/i>).Damit man zum richtigen Zeitpunkt intervenieren kann, ist es wichtig, fr\u00fchzeitig einen m\u00f6glichst breiten Konsens zu erreichen, um namentlich hinsichtlich der Auswirkungen der demografischen Entwicklung und der zu treffenden Massnahmen zu mehrheitsf\u00e4higen L\u00f6sungen zu gelangen.Die Rentendebatte muss die heutigen und k\u00fcnftigen gesellschaftlichen Trends ber\u00fccksichtigen. Bereits heute bedeutet das Erreichen des gesetzlichen Rentenalters nicht mehr zwingend die Einstellung der Erwerbst\u00e4tigkeit. Ein Drittel der Pensionierten zwischen 65 und 70 Jahren bleibt n\u00e4mlich erwerbst\u00e4tig. Dieser Anteil d\u00fcrfte in Zukunft weiter steigen. Andere bevorzugen einen schrittweisen \u00dcbergang in den Ruhestand. Manche ziehen sich aus verschiedenen Gr\u00fcnden vorzeitig aus dem Arbeitsmarkt zur\u00fcck. Unter diesen Voraussetzungen wird die Diskussion um die Flexibilisierung der Pensionierung, wie sie bei vergangenen Revisionen bef\u00fcrwortet wurde, wohl erneut aufgegriffen. Die Thematik der Gleichbehandlung von Mann und Frau hinsichtlich Rentenalter und Anspruch auf Hinterlassenenleistungen d\u00fcrfte ebenfalls wieder diskutiert werden.&#13;<\/p>\n<h2>N\u00e4chste Schritte<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Botschaft zur Verbesserung der Durchf\u00fchrung der AHV sollte vom Parlament in der Fr\u00fchlings- und Sommersession 2011 beraten und verabschiedet werden und per 1. Januar 2012 in Kraft treten. Wie vom Bundesrat angek\u00fcndigt, steht im Jahr 2011 die Vorbereitung der Grundlagen der n\u00e4chsten, in zwei getrennten Teilen ausgestalteten AHV-Reform im Vordergrund. In diese Arbeiten sollen auch die Sozialpartner einbezogen werden. In der n\u00e4chsten Legislaturperiode will der Bundesrat dann die zweigeteilte Reform in die Vernehmlassung schicken und anschliessend dem Parlament zur Beratung vorlegen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1: \u00abEntwicklung des Verh\u00e4ltnisses von Rentnern und Beitragzahlenden, 1948\u20132035\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 2: \u00abEntwicklung des AHV-Ausgleichsfonds, 2009\u20132030\u00bb<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die letzten Reformversuche in der AHV scheiterten. Der erste Anlauf f\u00fcr eine 11. Revision wurde in einer Volksabstimmung abgelehnt, und der zweite wurde vom Parlament nach vierj\u00e4hriger Debatte verworfen. Obwohl sich die finanzielle Lage der AHV in den letzten Jahren positiv entwickelt hat, steht die Versicherung weiterhin vor verschiedenen aktuellen und k\u00fcnftigen Herausforderungen. 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