{"id":120915,"date":"2011-01-01T12:00:00","date_gmt":"2011-01-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2011\/01\/ritler-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:32:36","modified_gmt":"2023-08-23T21:32:36","slug":"ritler","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2011\/01\/ritler\/","title":{"rendered":"Die 6. IV-Revision: Ein ehrgeiziges, aber notwendiges Unterfangen"},"content":{"rendered":"<p>Die Invalidenversicherung (IV) muss saniert werden. Ihre finanzielle Situation hat sich seit Mitte der 1990er-Jahre zunehmend verschlechtert. In diesem Artikel soll aufgezeigt werden, mit welchen Mitteln die IV die erforderlichen Sparmassnahmen umsetzen will. Dabei ist den Verantwortlichen bewusst, dass viele dieser Sparmassnahmen Menschen in meist schwierigen Situationen treffen und darum mit der notwendigen Behutsamkeit, Sorgfalt und Sensibilit\u00e4t angegangen werden m\u00fcssen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie IV verzeichnete Ende 2010 rund 1 Mrd. Franken Defizit und hat bei der AHV Schulden in der H\u00f6he von 15 Mrd. Franken (siehe <i>Grafik 1<\/i>). Bundesrat und Parlament haben einen Sanierungsplan eingeleitet, der in drei Schritten umgesetzt wird (siehe <i>Grafik 2<\/i>). Der erste Schritt umfasste die 4. und 5. IV-Revision, die 2004 resp. 2008 in Kraft getreten sind. Damit wurde die Schuldenspirale gestoppt und das j\u00e4hrliche Defizit auf rund 1 Mrd. Franken stabilisiert. Mit dem zweiten Schritt wird das Defizit vor\u00fcbergehend beseitigt. Dazu wird in den Jahren 2011 bis 2017 die Mehrwertsteuer zugunsten der IV leicht erh\u00f6ht, was Volk und St\u00e4nde in der Abstimmung vom 27. September 2009 ausdr\u00fccklich gutgeheissen haben. Damit nach 2017, wenn die Mehrwertsteuereinnahmen wieder wegfallen, keine Defizite mehr entstehen und die Schulden zur\u00fcckbezahlt werden k\u00f6nnen, muss die IV pro Jahr rund 1 Mrd. Franken einsparen. Dieses Ziel verfolgt die 6. IV-Revision. Der Bundesrat schl\u00e4gt dazu zwei Massnahmenpakete vor: die Revisionen 6a und 6b.&#13;<\/p>\n<h2>Erstes Massnahmenpaket: Die Revision 6a<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEingliederung vor Rente \u2013 von dieser Maxime waren zuvor bereits die 4. und die 5. IV-Revision geleitet. W\u00e4hrend aber die vorangehenden Revisionen darauf ausgerichtet waren, zu verhindern, dass Menschen mit gesundheitlichen Problemen ihren Arbeitsplatz aufgeben m\u00fcssen, legt die IV-Revision 6a das Schwergewicht darauf, die Behinderten, die bereits eine IV-Rente beziehen, so weit als m\u00f6glich wieder in den Arbeitsmarkt zur\u00fcckzubringen. Sie sieht folgende Massnahmen vor:&#13;<\/p>\n<h2>Eingliederungsorientierte Rentenrevision<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit der eingliederungsorientierten Rentenrevision wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet: weg von \u00abeinmal Rente \u2013 immer Rente\u00bb hin zur \u00abRente als Br\u00fccke zur Eingliederung\u00bb. Ziel ist die Wiedereingliederung derjenigen IV-Rentnerinnen und -Rentnern, bei welchen dies erfolgversprechend erscheint. Die Leistungs- und Erwerbsf\u00e4higkeit von Rentenbeziehenden soll so weit verbessert werden, dass eine Wiedereingliederung m\u00f6glich und die Rente nicht mehr oder nicht mehr ganz ben\u00f6tigt wird. Um dies zu erreichen, werden die bestehenden Eingliederungsmassnahmen erweitert, erg\u00e4nzt und st\u00e4rker auf die pers\u00f6nliche Situation der Betroffenen abgestimmt. Einen zentralen Bestandteil der eingliederungsorientierten Rentenrevision bildet das Auffangnetz f\u00fcr den Fall, dass die angestrebte Wiedereingliederung scheitert. Bis zu drei Jahre nach dem Verzicht auf die Rente entrichtet die IV bei einer erneuten gesundheitsbedingten Leistungseinbusse rasch und unkompliziert eine \u00dcbergangsleistung und pr\u00fcft den Invalidit\u00e4tsgrad neu. Bei der 2. S\u00e4ule bleibt in diesen drei Jahren in jedem Fall die bisherige Pensionskasse zust\u00e4ndig, unabh\u00e4ngig davon, ob eine erneute gesundheitsbedingte Leistungseinbusse eintritt oder nicht. Die versicherte Person beh\u00e4lt gegen\u00fcber dieser Einrichtung alle Rechte, namentlich im Bereich Invaliden- und Hinterlassenenleistungen und Weiterf\u00fchrung des Alterskontos. Diese L\u00f6sung ist aus folgenden Gr\u00fcnden sowohl f\u00fcr die versicherte Person als auch f\u00fcr die Arbeitgeber wichtig: \u2212 Da die IV innert kurzer Zeit nach Eintritt einer erneuten gesundheitsbedingten Leistungseinbusse eine \u00dcbergangsleistung ausrichtet, wird keine Leistung der Krankentaggeldversicherung notwendig. Der Arbeitgeber muss somit nicht bef\u00fcrchten, dass die Taggeldversicherung ihre Pr\u00e4mien erh\u00f6ht oder die Police k\u00fcndigt. \u2212 Die versicherte Person geht mit der Wiedereingliederung nicht das Risiko ein, dass sie nachher schlechter dasteht als zuvor; denn ihre Rente kann innerhalb dieser drei Jahre einfach wieder aufleben, falls der Schritt zur\u00fcck in die Erwerbst\u00e4tigkeit nicht gelingen sollte. \u2212 Arbeitgeber, die jemandem eine Chance zur Wiedereingliederung geben, m\u00fcssen nicht bef\u00fcrchten, dass ein gescheiterter Versuch zur Belastung f\u00fcr die eigene Pensionskasse wird, weil die bisherige Vorsorgeeinrichtung w\u00e4hrend der dreij\u00e4hrigen \u00abSchutzfrist\u00bb zust\u00e4ndig bleibt. Diese \u00abbisherige\u00bb Pensionskasse wird damit nicht schlechter gestellt, profitiert hingegen ebenfalls, wenn die Wiedereingliederung gelingt.Damit wird eine wesentliche Grundlage daf\u00fcr geschaffen, dass auch die Arbeitgeber einen gr\u00f6sseren Beitrag zur Wiedereingliederung leisten. Weitere Elemente, die ebenfalls einen besseren Einbezug der Arbeitgeber erm\u00f6glichen, sind die Optimierung und administrative Vereinfachung des Einarbeitungszuschusses, die Regelung des Arbeitsversuchs sowie der Anspruch auf eine Beratung und Begleitung der Arbeitgeber w\u00e4hrend des Eingliederungsprozesses und bis zu drei Jahren nach erfolgreicher Eingliederung. Dank diesen Massnahmen wird f\u00fcr die Zeitspanne von 2012 bis und mit 2017 mit einer Reduktion von 12&nbsp;500 gewichteten Renten gerechnet. Die durchschnittliche j\u00e4hrliche Entlastung 2018 bis 2027 bel\u00e4uft sich auf rund 230 Mio. Franken.&#13;<\/p>\n<h2>Neuer Finanzierungsmechanismus: Kostenwahrheit im Finanzhaushalt der IV<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit dem neuen Finanzierungsmechanismus wird der Bundesbeitrag an die IV nicht mehr in Prozent der IV-Ausgaben festgelegt, sondern fixiert und an Teuerung und Wirtschaftsentwicklung gebunden. Dies bewirkt, dass die IV \u2013 im Gegensatz zu heute \u2013 voll von den Einsparungen profitiert, die sie erzielt. Heute wird die IV \u2013 neben Beitr\u00e4gen der Versicherten und der Arbeitgeber \u2013 durch einen Bundesbeitrag in der H\u00f6he von rund 38% der j\u00e4hrlichen Ausgaben der IV finanziert. Das bedeutet: Wenn die IV einen Franken mehr ausgibt, muss der Bund automatisch 38 Rappen davon bezahlen; wenn die IV einen Franken an Ausgaben spart, so entlastet das ihre Rechnung nur um 62 Rappen. Die restlichen 38 Rappen entlasten die Bundeskasse. Die durchschnittliche j\u00e4hrliche Entlastung durch den neuen Finanzierungsmechanismus bel\u00e4uft sich f\u00fcr die Jahre 2018 bis 2027 auf 195 Mio. Franken.&#13;<\/p>\n<h2>Tiefere Kosten dank mehr Wettbewerb bei den Hilfsmitteln<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit der Verankerung einer gesetzlichen Basis f\u00fcr die Ausschreibung und Vergabe \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungwesen von Hilfsmitteln kann die IV die bestehenden Instrumente zur Kostenkontrolle (Tarifvertr\u00e4ge, von der Beh\u00f6rde festgesetzte H\u00f6chstbetr\u00e4ge, Pauschalen) wirkungsvoller einsetzen. Damit wird ein echter Wettbewerb zwischen den Leistungserbringern erm\u00f6glicht. Das f\u00fchrt zu einer deutlich kosteng\u00fcnstigeren Beschaffung gewisser Hilfsmittel \u2013 beispielsweise H\u00f6rger\u00e4ten \u2013 bei gleich hoher Versorgungsqualit\u00e4t. Dank der Verst\u00e4rkung des Wettbewerbs bei den Hilfsmitteln wird die IV in der Zeitspanne 2018 bis 2027 j\u00e4hrlich um 46 Mio. Franken entlastet.&#13;<\/p>\n<h2>Einf\u00fchrung eines Assistenzbeitrags<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit dem Assistenzbeitrag wird eine neue Leistung f\u00fcr vollj\u00e4hrige Menschen mit einer Behinderung eingef\u00fchrt. Er erg\u00e4nzt die Hilflosenentsch\u00e4digung sowie die Hilfe von Angeh\u00f6rigen und schafft so eine Alternative zum Leben im Heim. Menschen mit einer Behinderung sollen k\u00fcnftig f\u00fcr die individuell ben\u00f6tigten Hilfeleistungen selber jemanden anstellen k\u00f6nnen. Der Assistenzbeitrag kann es Personen erm\u00f6glichen, wieder zu Hause zu wohnen oder verhindern, dass jemand in ein Heim eintreten muss. F\u00fcr die anfallenden Kosten erhalten sie von der IV einen Assistenzbeitrag von 30 Franken pro Stunde. Der Assistenzbeitrag ist kostenneutral, weil er gleichzeitig Einsparungen bei der Hilflosenentsch\u00e4digung erm\u00f6glicht. Beabsichtigt ist, den Anspruch auf Assistenzbeitr\u00e4ge sp\u00e4ter auch auf Minderj\u00e4hrige und Personen mit eingeschr\u00e4nkter Handlungsf\u00e4higkeit auszudehnen.Die verschiedenen Massnahmen des Revisionspakets 6a entlasten die Rechnung der IV im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2027 insgesamt um rund 500 Mio Franken j\u00e4hrlich.&#13;<\/p>\n<h2>Zustimmung in den R\u00e4ten<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie IV Revision 6a wurde von den R\u00e4ten bereits behandelt. Die St\u00e4nderatskommission hatte sie mehr oder weniger durchgewinkt. Auch der Nationalrat hat sie in der Wintersession gutgeheissen. Zu reden gab dabei die Rentenpr\u00fcfung von Schleudertrauma- und Schmerzpatienten. Bundesrat und St\u00e4nderat sahen dies nur f\u00fcr \u00aborganisch nicht erkl\u00e4rbare Schmerzst\u00f6rungen\u00bb vor. Der Nationalrat \u00e4nderte die Formulierung um in \u00abpathogenetisch-\u00e4tiologisch unklare syndromale Beschwerdebilder ohne nachweisbare organische Grundlage\u00bb. Der Grund ist ein Bundesgerichtsentscheid vom August 2010, wonach das Schleudertrauma nicht mehr automatisch zu einer IV-Rente berechtigt, sondern nur dann, wenn eine Erwerbsf\u00e4higkeit wegen dem Leiden aus objektiver Sicht nicht zumutbar ist. Dies wird anhand verschiedener Kriterien gepr\u00fcft. Eine Quotenregelung war im St\u00e4nderat wie im Nationalrat chancenlos.&#13;<\/p>\n<h2>Zweites Massnahmenpaket: Die Revision 6b<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Revision 6b konzentriert sich auf vier Sanierungsmassnahmen, die mit einer \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Invalidenversicherung (IVG) vorgenommen werden sollen. Dabei spielen die Wirtschaft und die Arbeitgeber eine ganz entscheidende Rolle.&#13;<\/p>\n<h2>Stufenloses Rentensystem<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas heutige System bietet den Behinderten zu wenig Anreize, eine Erwerbst\u00e4tigkeit aufzunehmen oder das Arbeitspensum zu erh\u00f6hen. \u00abArbeit muss sich lohnen!\u00bb. Dies ist darum die Kernbotschaft der Massnahme. Rentenbeziehende, die eine Erwerbst\u00e4tigkeit aufnehmen oder ihren Besch\u00e4ftigungsgrad erh\u00f6hen, werden nach heutiger Regelung finanziell bestraft. Denn sie bewirkt, dass bei einer erfolgreichen Eingliederung h\u00e4ufig die Rente st\u00e4rker reduziert wird als sich im Gegenzug das Arbeitseinkommen erh\u00f6ht. Arbeitet eine versicherte Person etwas mehr, bekommt sie insgesamt weniger Geld. Diese Situation ist nicht tragbar. Die Gesetzes\u00e4nderung sieht daher anstelle des vierstufigen Rentensystem mit Viertels-, Halb-, Dreiviertels- und Vollrenten ein stufenloses Rentensystem vor, \u00e4hnlich jenem, welches die Unfallversicherung heute bereits anwendet. Schwelleneffekte fallen weg. Die Versicherten werden so motiviert, eine Arbeit aufzunehmen und mehr zu verdienen. Jedem Invalidit\u00e4tsgrad wird durchgehend eine bestimmte Rentenh\u00f6he zugeordnet. Da ab einem gewissen Invalidit\u00e4tsgrad die Resterwerbsf\u00e4higkeit jedoch nur schwer genutzt werden kann, wird grunds\u00e4tzlich ab einem Invalidit\u00e4tsgrad von 80% eine ganze Rente gew\u00e4hrt. Heute liegt diese Schwelle bei 70%. Versicherten ab 55 wird der Besitzstand garantiert.&#13;<\/p>\n<h2>Verst\u00e4rkte Eingliederung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie IV-Revision 6b f\u00fchrt den eingeschlagenen Weg in Richtung \u00abEingliederung vor Rente\u00bb weiter. Dazu werden zun\u00e4chst die mit der 5. IV-Revision eingef\u00fchrten Instrumente optimiert und weiterentwickelt sowie neue Instrumente eingef\u00fchrt, die ebenfalls auf die Vermeidung von Invalidit\u00e4t abzielen. In der Praxis sind diese \u00c4nderungen vor allem f\u00fcr Menschen mit psychischer Behinderung wichtig. Diese Gruppe macht mit einem Anteil von 40% die gr\u00f6sste Gruppe der IV-Rentenbeziehenden aus. Mit der Gesetzes\u00e4nderung soll zun\u00e4chst das Instrument der Fr\u00fcherfassung erweitert werden, um den Kontakt zur versicherten Person so schnell wie m\u00f6glich herzustellen. Zudem wird die zeitliche Befristung von Integrationsmassnahmen aufgehoben, um die Integration nicht zu behindern. Denn bei Menschen mit psychischer Behinderung kann die Eingliederung l\u00e4nger dauern als bei anderen. Der Kreis der Personen, die w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung von Integrationsmassnahmen Anspruch auf Beitr\u00e4ge haben, soll erweitert werden. Nicht nur der bisherige Arbeitgeber soll von dieser speziell auf psychisch Behinderte ausgerichteten Massnahme profitieren k\u00f6nnen, sondern auch neue Arbeitgeber, die bereit sind, eine versicherte Person im Betrieb aufzunehmen. Wie bereits bei den Massnahmen zur Wiedereingliederung im Rahmen der IV-Revision 6a, k\u00f6nnen die IV-Stellen neu s\u00e4mtlichen Versicherten oder Arbeitgebern Beratung und Begleitung anbieten \u2013 und zwar ungeachtet einer anderen Leistung der IV und ohne Anmeldung bei der IV. Die Arbeitgeber als Hauptakteure der Eingliederung werden von der IV-Stelle eingeladen, das Arbeitsverh\u00e4ltnis w\u00e4hrend der Eingliederungsmassnahmen nicht ohne vorherige R\u00fccksprache mit der IV aufzul\u00f6sen. Weiter werden k\u00fcnftig im Rahmen des interprofessionellen Assessments die behandelnden \u00c4rztinnen und \u00c4rzte in die Planung der Eingliederungsarbeit von den Eingliederungsfachleuten der IV-Stellen aktiv mit einbezogen.&#13;<\/p>\n<h2>Neue Regelung f\u00fcr Rentnerinnen und Rentner mit Kindern<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIV-Rentnerinnen und -Rentner mit Kindern bis 18 Jahre \u2013 bzw. bis 25 Jahre bei Kindern in Ausbildung \u2013 erhalten f\u00fcr jedes Kind eine Zusatzrente. Damit wird den Mehrkosten f\u00fcr den Unterhalt von Kindern Rechnung getragen. Seit Einf\u00fchrung dieser Zusatzrenten sind jedoch weitere Leistungen f\u00fcr Rentnerinnen und Rentner mit Kindern hinzu gekommen, sowohl in der 2. S\u00e4ule wie auch bei den Erg\u00e4nzungsleistungen, ohne dass die Berechnungsgrundlagen in der IV angepasst worden sind. Zudem besteht seit 2009 schweizweit ein einheitlich geregelter Anspruch auf Familienzulagen. Daher ist vorgesehen, den Ansatz f\u00fcr die Zusatzrente von gegenw\u00e4rtig 40% auf 30% der Invalidenrente zu senken. Die entsprechende Regelung ist auch f\u00fcr Kinderrenten in der AHV anzupassen. Die Waisenrenten sind davon nicht betroffen.&#13;<\/p>\n<h2>Neue Regelung f\u00fcr Reisekosten<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Anspruch auf Reisekosten ist heute sehr allgemein f\u00fcr alle Eingliederungsmassnahmen geregelt. Dies ist ein wesentlicher Grund f\u00fcr die immer grossz\u00fcgigere Auslegung dieser Bestimmung. Mit der pr\u00e4ziseren und auf die jeweiligen Eingliederungsmassnahmen angepassten Umschreibung einer zielgerichteten \u00dcbernahme von Reisekosten k\u00f6nnen diese wieder auf die vom Gesetzgeber urspr\u00fcnglich vorgesehenen notwendigen und behinderungsbedingten Kosten begrenzt werden. Zudem soll bei den medizinischen Massnahmen eine Angleichung an die Krankenversicherung vorgenommen werden.&#13;<\/p>\n<h2>Entschuldungsmechanismus<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDamit die IV nachhaltig saniert werden kann, muss sie ihre Schulden bei der AHV zur\u00fcckzahlen. Diese betragen heute 15 Mrd. Franken. Mit den beiden Massnahmenpaketen der 6. IV-Revision wird die Grundlage gelegt, um nicht nur w\u00e4hrend der Dauer der Zusatzfinanzierung, sondern langfristig eine ausgeglichene Rechnung zu haben, das Defizit zu eliminieren und die Schuld abzubauen. Dies scheint bis ungef\u00e4hr 2030 realistisch. Ob dieses Ziel erreicht werden kann, h\u00e4ngt allerdings auch von der langfristigen Entwicklung der IV-Ausgaben sowie der wirtschaftlichen und demografischen Entwicklung ab.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1: \u00abFinanzen der IV: Entwicklung 1960\u20132011\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 2: \u00abDer Sanierungsplan f\u00fcr die IV\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Einw\u00e4nde der Behindertenverb\u00e4nde&#13;<\/p>\n<h3>Einw\u00e4nde der Behindertenverb\u00e4nde<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Behindertenorganisationen akzeptieren mehrheitlich die Revision 6a. Ebenso ist ihnen bewusst, dass die IV von Volk und St\u00e4nden den Auftrag hat, weiter zu sparen. Auf Kritik st\u00f6sst das zweite Massnahmenpaket. Verschiedene Behindertenverb\u00e4nde drohten bereits mit dem Referendum, falls das Parlament die Massnahmen beschliessen sollte.Die Behinderten-Selbsthilfe Schweiz Agile beanstandete, der Bundesrat schicke eine weitere einseitige IV-Abbauvorlage in die Vernehmlassung. Dies sei ein Grossangriff auf die Existenzgrundlage tausender IV-Rentnerinnen und -Rentner. Die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe DOK macht sich bereits Gedanken \u00fcber ein m\u00f6gliches Referendum. Je nach Invalidit\u00e4tsgrad m\u00fcssten Anspruchsberechtigte massive Rentenk\u00fcrzungen in Kauf nehmen. Das sei f\u00fcr die Behindertenorganisationen inakzeptabel.Pro Infirmis lehnt Rentenk\u00fcrzungen bei der IV ebenfalls ab. Sollten diese schliesslich im Parlament verabschiedet werden, w\u00fcrde Pro Infirmis zusammen mit andern Behindertenorganisationen das Referendum pr\u00fcfen, liess die Organisation verlauten.Auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) verurteilte den \u00abmassiven Angriff auf die Renten\u00bb. Der Bundesrat schlage eine harte Spar\u00fcbung auf Kosten der Menschen mit tiefsten Einkommen vor.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Invalidenversicherung (IV) muss saniert werden. Ihre finanzielle Situation hat sich seit Mitte der 1990er-Jahre zunehmend verschlechtert. In diesem Artikel soll aufgezeigt werden, mit welchen Mitteln die IV die erforderlichen Sparmassnahmen umsetzen will. 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