{"id":120950,"date":"2010-12-01T12:00:00","date_gmt":"2010-12-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2010\/12\/berset-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:32:26","modified_gmt":"2023-08-23T21:32:26","slug":"berset","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2010\/12\/berset\/","title":{"rendered":"Basel III erg\u00e4nzen und Druck von Wirtschaft und Staat nehmen"},"content":{"rendered":"<p>Die Finanzkrise und die Ereignisse vom Herbst 2008 haben uns in Erinnerung gerufen, dass jedes Unternehmen \u2013 selbst ein Grosskonzern \u2013 in un\u00fcberwindliche Schwierigkeiten geraten und Konkurs gehen kann. Die Frage, wie in solchen F\u00e4llen vorzugehen ist, hat eine \u00e4usserst hitzige politische Debatte ausgel\u00f6st. Der Bundesrat hat den Bericht der Expertengruppe TBTF gepr\u00fcft und kann nun auf dieser Grundlage Vorschl\u00e4ge formulieren. Danach wird es am Parlament liegen, Entscheidungen zu treffen. Ob tats\u00e4chlich die erforderlichen griffigen Massnahmen beschlossen werden, ist heute schwer zu beurteilen. Es besteht nach wie vor das Risiko, dass diese nicht mehr so dringlich scheinen, sobald die schwierigste Zeit vorbei ist. Dies ist die gr\u00f6sste Klippe, die das Parlament umschiffen muss.&#13;<\/p>\n<h2>Ein altbekanntes Problem<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nWarnende Stimmen gab es bereits 1998. Sie verlangten, dass sich der Staat mit der Problematik von Unternehmen befasst, deren Konkurs f\u00fcr die gesamte Volkswirtschaft mit einem enormen Schaden verbunden w\u00e4re (Too big to fail). Verschiedene Interventionen im Parlament forderten den Bundesrat auf, sich mit einem Szenario auseinanderzusetzen, das damals unm\u00f6glich schien. Dies war kurz nach der Fusion des Schweiz. Bankvereins (SBV) und der Schweiz. Bankgesellschaft (SBG), mit der in der Schweiz der Bankriese UBS entstand. Damals galt die Frage als rein hypothetisch, und die Debatte beschr\u00e4nkte sich auf Expertenkreise. Zehn Jahre sp\u00e4ter hat sich die Situation grundlegend ver\u00e4ndert. Niemand zweifelt heute mehr daran, dass in der Schweiz tats\u00e4chlich ein Grosskonzern Konkurs gehen k\u00f6nnte.Deshalb stellt sich jetzt die Frage, wie mit einem Unternehmen umzugehen ist, das f\u00fcr die Wirtschaft eine Schl\u00fcsselrolle spielt und dessen Konkurs das ganze Land in eine tiefe Krise st\u00fcrzen w\u00fcrde. Der Handlungsspielraum des Staates und die Interventionsm\u00f6glichkeiten staatlicher Instanzen sind in einem solchen Fall sehr begrenzt.In genau dieser Situation befand sich die Schweiz im Herbst 2008. Wir wurden Zeuge davon, wie im Ausland riesige Konzerne untergingen und Staaten zahlungsunf\u00e4hig wurden, weil sie das Schlimmste verhindern wollten und deshalb absurde Verpflichtungen eingingen.&#13;<\/p>\n<h2>Nicht mehr die gesamte Volkswirtschaft in Gefahr bringen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nHeute k\u00f6nnen wir die Dinge mit einem gewissen Abstand betrachten. Es ist Zeit, die Konsequenzen aus diesen Erfahrungen zu ziehen und sich zu \u00fcberlegen, wie wir verhindern k\u00f6nnen, dass solche Unternehmen nochmals die gesamte Volkswirtschaft in Gefahr bringen. Einerseits k\u00f6nnen Unternehmen verpflichtet werden, Risiken abzubauen und ihre Finanzlage zu st\u00e4rken. Andererseits kann man daf\u00fcr sorgen, dass sie nicht mehr zu gross f\u00fcr einen Konkurs sind.Die international getroffenen Vorkehrungen sind noch kaum koordiniert. Von den G20 und den Regierungen grosser L\u00e4nder kamen bisher eher Zusicherungen als konkrete Taten. Einen Fortschritt bedeuten die versch\u00e4rften Eigenkapitalvorschriften f\u00fcr die Banken des Basler Ausschusses, der allerdings dadurch relativiert wird, dass auch Basel III mehrere Kapitalkategorien unterscheidet, f\u00fcr die jeweils andere Eigenkapitalvorschriften gelten. Ausserdem hat die Schweiz Basel II mit Sonderbestimmungen erg\u00e4nzt, die im Rahmen von Basel III nicht unbedingt \u00fcbernommen werden. Folgende Punkte w\u00fcrden eine wirksame Regulierung erm\u00f6glichen:\u2212 Wie bei Basel II ist den Anforderungen von Basel III ein \u00abSwiss Finish\u00bb hinzuzuf\u00fcgen, das die Bankenregulierung st\u00e4rkt.\u2212 Auf nationaler Ebene sind die Kapitalvorschriften durch eine h\u00f6here Eigenkapitalquote als die heute g\u00fcltige zu erg\u00e4nzen.\u2212 Das Eigengesch\u00e4ft der Banken ist zu beschr\u00e4nken, damit sich diese auf die Kundenanlagen konzentrieren. Denn die immensen Risiken, die Investmentbanken manchmal auf eigene Rechnung eingegangen waren, geh\u00f6rten zu den Ursachen der Krise.\u2212 Es sollte ein System entwickelt werden, um bei Schwierigkeiten Schulden in Eigenmittel umzuwandeln.Diese Massnahmen w\u00fcrden verhindern, dass gewisse Grossunternehmen von einer impliziten Staatsgarantie profitieren und staatliche Hilfe in Anspruch nehmen, die letztlich von den Steuerzahlenden zu berappen ist. Wenn gewisse Unternehmen quasi darauf z\u00e4hlen k\u00f6nnen, im Notfall \u00f6ffentliche Subventionen zu erhalten, andere dagegen nicht, f\u00fchrt das zu Wettbewerbsverzerrungen. Schliesslich darf die implizite Staatsgarantie nicht dazu verleiten, sorgloser Kapital aufzunehmen und zus\u00e4tzliche Risiken einzugehen.&#13;<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Empfehlungen der Expertengruppe gehen in die richtige Richtung. Sie bekr\u00e4ftigen die Einsicht, dass entschlossene politische Schritte notwendig sind. Darin scheint sich zum ersten Mal eine grosse Mehrheit einig zu sein. Konkrete Massnahmen sind deshalb tats\u00e4chlich in Reichweite.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Finanzkrise und die Ereignisse vom Herbst 2008 haben uns in Erinnerung gerufen, dass jedes Unternehmen \u2013 selbst ein Grosskonzern \u2013 in un\u00fcberwindliche Schwierigkeiten geraten und Konkurs gehen kann. Die Frage, wie in solchen F\u00e4llen vorzugehen ist, hat eine \u00e4usserst hitzige politische Debatte ausgel\u00f6st. 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