{"id":120971,"date":"2010-12-01T12:00:00","date_gmt":"2010-12-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2010\/12\/huepkes-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:32:50","modified_gmt":"2023-08-23T21:32:50","slug":"huepkes-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2010\/12\/huepkes-3\/","title":{"rendered":"Too big to fail: Internationale Entwicklungen und L\u00f6sungen"},"content":{"rendered":"<p>Die Finanz- und Wirtschaftskrise der letzten drei Jahre l\u00f6ste umfangreiche Reformbem\u00fchungen auf nationaler und internationaler Ebene aus: Nach dem LehmanKonkurs durfte kein gr\u00f6sseres Finanzinstitut mehr scheitern. Die damit verbundenen Reformbem\u00fchungen zeigten aber auch die Grenzen der politischen und finanziellen Tragf\u00e4higkeit staat-licher Rettungsaktionen auf. Ohne glaubw\u00fcrdige Massnahmen, welche die Wahrscheinlichkeit erneuter staatlicher Rettungsaktionen deutlich mindern, werden Marktteilnehmer weiterhin darauf vertrauen, dass der Staat ein solches Institut niemals untergehen l\u00e4sst. Der vorliegende Beitrag behandelt die Arbeiten des Financial Stability Board (FSB) und seinen j\u00fcngsten Empfehlungen an die G20. <img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/201012_08_Huepkes_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"191\" \/>&#13;<\/p>\n<h2>Nationale Politiken bez\u00fcglich systemrelevanter Finanzinstitute<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAm Gipfel in Pittsburgh im September letzten Jahres beauftragten die G20-Staaten das <i>Financial Stability Board (FSB,<\/i> siehe <i>Kasten 1<\/i>&#13;<\/p>\n<h3>Financial Stability Board<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDas Financial Stability Board (FSB) ist ein globales Gremium hochrangiger Vertreter von Finanzministerien, Notenbanken und Aufsichtsbeh\u00f6rden sowie internationalen Standardsettern und Finanzorganisationen. Es geht auf das 1999 unter dem Eindruck der Asienkrise gegr\u00fcndete Financial Stability Forum (FSF) zur\u00fcck und wurde im April 2009 in das FSB umgewandelt. Bereits im M\u00e4rz 2009 wurde die Mitgliedschaft des FSF auf alle G20-Staaten ausgedehnt. Am G20-Gipfel in London erweiterten die Staats- und Regierungschef der G20 das Mandat des FSF mit dem Ziel, seine Rolle als Koordinator der Arbeiten der nationalen Aufsichtsbeh\u00f6rden und internationaler Standardsetter zu st\u00e4rken. Die Umbenennung in Financial Stability Board sollte diese erweiterte Rolle sichtbar machen. Seine Aufgabe, die Stabilit\u00e4t des internationalen Finanzsystems zu f\u00f6rdern, nimmt das FSB durch das Plenum, einen Steuerungsausschuss sowie drei st\u00e4ndige Aussch\u00fcsse und verschiedene Arbeitsgruppen wahr. Die Governance-Struktur des FSB ist in der anl\u00e4sslich des G20-Gipfeltreffens in Pittsburgh verabschiedeten Charta genauer beschrieben. Als Pr\u00e4sident des FSB amtiert derzeit der Gouverneur der italienischen Notenbank, Mario Draghi. Das FSB erstellt regelm\u00e4ssig Fortschrittsberichte \u00fcber die Umsetzung der G20-Empfehlungen zur St\u00e4rkung des internationalen Finanzsystems. Diese sind auf der Website des FSB unter <a href=\"http:\/\/www.financialstabilityboard.org\">http:\/\/www.financialstabilityboard.org<\/a> erh\u00e4ltlich. Im FSB sind folgende L\u00e4nder und Territorien vertreten: Argentinien, Australien, Brasilien, China, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Hongkong, Indien, Indonesien, Italien, Japan, Kanada, Korea, Mexiko, die Niederlande, Russland, Saudi Arabien, die Schweiz, Singapur, Spanien, S\u00fcdafrika, T\u00fcrkei, die USA.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n), innert eines Jahres konkrete Empfehlungen zur Verminderung des TBTF-Problems bez\u00fcglich systemisch relevanter Finanzinstitute \u2013 Systemically Important Financial Institutions (Sifis) \u2013 vorzulegen. In ihrer Toronto-Erkl\u00e4rung vom 27. Juni 2010 unterstrichen die Staatschefs der G20 die Notwendigkeit von Reformen, um das Moral-Hazard-Risiko zu vermindern. Im Nachfolgenden werden die vom FSB entwickelten L\u00f6sungsans\u00e4tze vorgestellt. Diese bilden den Kern des Massnahmenpakets, welches das FSB den G20 anl\u00e4sslich des Gipfels in Korea unterbreitete. Das FSB stipuliert als grundlegendes Prinzip, dass alle L\u00e4nder geeignete Massnahmen ergreifen sollen, um die Risiken systemischer Institute zu vermindern.&#13;<br \/>\n\u00abAll FSB jurisdictions should put in place a policy framework to reduce the risks associated with domestic and global systemically important financial institutions in their jurisdiction.\u00bb Dabei sollen insbesondere f\u00fcr die gr\u00f6ssten global t\u00e4tigen Institute (sogenannte <i>Global Sifis<\/i>) h\u00f6here Massst\u00e4be gelten. Denn diese Institute sind eng im internationalen Finanzsystem vernetzt, weshalb ihr Scheitern erhebliche Ansteckungsgefahren mit sich bringt. Das FSB wird ge-meinsam mit den nationalen Beh\u00f6rden und Standardsettern den Geltungsbereich seiner Empfehlungen f\u00fcr globale Sifis festlegen. Es wird sich dabei auf die Arbeiten des Basler Ausschusses st\u00fctzen, welche die vom FSB, der Bank f\u00fcr Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) und dem Internationalen W\u00e4hrungsfonds (IWF) formulierten Kriterien zur Definition von systemischen Instituten, M\u00e4rkten und Finanzinstrumenten weiterentwickeln und verfeinern.&#13;<br \/>\nVgl. FSB, BIZ, IWF (Oktober 2009). Dies sind Gr\u00f6sse, Vernetzung im System sowie das Fehlen von Ersatz f\u00fcr bestimmte Funktionen. Regel-m\u00e4ssige Peer Reviews sollen sicherstellen, dass alle globalen Sifis gleichermassen erh\u00f6hten Anforderungen unterliegen und die internationale Wettbewerbsgleichheit m\u00f6glichst gewahrt bleibt. Die FSB-Empfehlungen nennen die folgenden Kernbestandteile nationaler Sifi-Politiken (siehe <i>Tabelle 1<\/i>): \u2212 Verfahren zur geordneten Abwicklung von Finanzinstituten; f\u00fcr alle globalen Sifis zus\u00e4tzlich eine Pflicht zur Krisenplanung <i>(Recovery and Resolution Planning)<\/i> und Aushandlung institutsspezifischer Zusammenarbeitsvereinbarungen zwischen Heimat- und Gastlandbeh\u00f6rden <i>(Firm-specific Cooperation Agreements);<\/i>\u2212 zus\u00e4tzliche prudenzielle Anforderungen, die insbesondere bei globalen Sifis \u00fcber die Anforderungen des Basler Ausschusses hinausgehen sollen;\u2212 intensivierte \u00dcberwachung und verst\u00e4rk-te Zusammenarbeit im Rahmen von Aufsichtskollegien von globalen Sifis;\u2212 St\u00e4rkung der Finanzmarktinfrastrukturen.&#13;<\/p>\n<h2>Krisenmanagement<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nW\u00e4hrend der Finanzkrise boten sich den Beh\u00f6rden angesichts des drohenden Zusammenbruchs eines systemkritischen Instituts letztlich nur zwei Handlungsoptionen: Sie konnten mittels ausserordentlicher Liquidit\u00e4tshilfe, staatlicher Garantien und Kapitalspritzen sowie der Ausgliederung proble-matischer Aktiva versuchen, eine Insolvenz abzuwenden. Die Alternative war, das Institut in Konkurs gehen zu lassen. Damit gingen sie allerdings das Risiko eines massiven Vertrauensverlusts und Run auf \u00e4hnlich situierte Institute ein. Die vorhandenen bankaufsichtsrechtlichen Instrumente sowie herk\u00f6mmliche Konkursverfahren erwiesen sich als wenig geeignet, ein systemkritisches Finanzinstitut in einem geordneten Verfahren zu sanieren oder abzuwickeln. Daher die Suche nach geeigneten Instrumenten, welche die marktdisziplinierenden und marktbereinigenden Wirkungen eines Konkursverfahren mit einer systemschonenden Abwicklung ohne systemischen Ansteckungseffekten vereinen. In ihren Erkl\u00e4rungen anl\u00e4sslich der vergangen Gipfeltreffen bekr\u00e4ftigten die G20 wiederholt ihren Willen zu den notwendigen Reformen und gaben in ihrer Erkl\u00e4rung in Toronto (siehe <i>Kasten 2<\/i>&#13;<\/p>\n<h3>Erkl\u00e4rung des G20-Gipfels von Toronto, Anhang II (Reform des Finanzsektors)<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\n\u00ab\u2026Wir halten an unserer Zusage fest, Moral-Hazard-Risiken im Finanzsystem zu mindern. Wir sind entschlossen, ein System zu schaffen und umzusetzen, mit dem wir \u00fcber die Befugnisse und Instrumente verf\u00fcgen, in Krisenzeiten s\u00e4mtliche Arten von Finanzinstituten zu restrukturieren oder abzuwickeln, ohne dass die Steuerzahler letztlich die Last zu tragen haben. Diese Befugnisse sollten sowohl eine Restrukturierung von Kapital und Liquidit\u00e4t im Falle der Fortf\u00fchrung des Gesch\u00e4ftsbetriebs (Going Concern) als auch eine Restrukturierung und Abwicklungsmassnahmen im Falle einer Insolvenz (Gone Concern) erleichtern. Wir haben zugestimmt und uns verpflichtet, unsere nationalen Befugnisse und Instrumente zur Abwicklung so einzusetzen, dass die Finanzstabilit\u00e4t gewahrt bleibt, und verpflichten uns, die vom BCBS im M\u00e4rz 2010 ver\u00f6ffentlichten zehn wichtigen Empfehlungen zur Liquidierung international t\u00e4tiger Banken umzusetzen. In diesem Zusammenhang unterst\u00fctzen wir \u00c4nderungen nationaler Abwicklungs- und Insolvenzverfahren und -vorschriften, wo dies erforderlich ist, um die zust\u00e4ndigen nationalen Beh\u00f6rden mit der Befugnis auszustatten, bei grenz\u00fcberschreitenden Abwicklungsmassnahmen zusammenzuarbeiten und diese zu koordinieren. Wir sind \u00fcbereingekommen, dass Abwicklungsregimes Folgendes beinhalten sollten: \u2212 richtige Zuordnung von Verlusten, um Moral-Hazard-Risiken zu mindern und die Steuerzahler zu sch\u00fctzen; \u2212 Fortf\u00fchrung entscheidender Finanzdienstleistungen, einschliesslich ununterbrochene Bedienung versicherter Einleger; \u2212 Glaubw\u00fcrdigkeit des Abwicklungsregimes am Markt; \u2212 weitestgehende Vermeidung von Ansteckungseffekten; \u2212 Vorausplanung f\u00fcr eine ordentliche Abwicklung und die \u00dcbertragung vertraglicher Beziehungen sowie\u2212 effektive Zusammenarbeit und Austausch von Informationen auf nationaler Ebene sowie auf zwischenstaatlicher Ebene im Falle des Zusammenbruchs eines international t\u00e4tigen Instituts.\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n) die Leitplanken f\u00fcr die Reformen nationaler Abwicklungsverfahren f\u00fcr Finanzinstitute vor. Die vom FSB vorgeschlagenen Massnahmen sollen diese Leitplanken konkretisieren und umsetzen. Sie lassen sich in drei Kernbereiche untergliedern: \u2212 die Verbesserung nationaler Verfahren zur Abwicklung systemrelevanter Finanzinstitute;\u2212 die St\u00e4rkung der grenz\u00fcberschreitenden Zusammenarbeit;\u2212 die Krisenvorbereitung und Ausarbeitung von Notfallpl\u00e4nen (<i>Living Wills<\/i>).Ziel dieser Massnahmen ist es, die Abwicklungsf\u00e4higkeit <i>(Resolvability)<\/i> eines jeden systemkritischen Instituts zu gew\u00e4hrleisten. Mit anderen Worten: Es muss die M\u00f6glichkeit gegeben sein, ein Institut auf systemschonende Weise zu sanieren oder zu liquidieren. Dabei muss die Weiterf\u00fchrung der systemrelevanten Funktionen gew\u00e4hrleistet und sichergestellt sein, dass die Eigner und ungesicherten Gl\u00e4ubiger und nicht die Steuerzahler die Verluste tragen.&#13;<\/p>\n<h2>Wirksame Abwicklungsverfahren<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEin Verfahren, das erlaubt, Finanzinstitute, die in Schieflage geraten sind, in einem geordneten Verfahren zu sanieren oder zu liquidieren, soll Wert erhalten und Gl\u00e4ubiger sch\u00fctzen. Es verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele: \u2212 Einerseits soll es die Marktdisziplin, d.h. die unternehmerische Verantwortung des Managements, der Gl\u00e4ubiger und Eigner st\u00e4rken. \u2212 Anderseits soll es die Stabilit\u00e4t des Finanzsystems sch\u00fctzen. Beide Zielsetzungen sind in der Regel eng miteinander verkn\u00fcpft. Allerdings k\u00f6nnen sie zu einem Zeitinkonsistenz-Problem f\u00fchren, n\u00e4mlich wenn Regierungen \u2013 aus Sorge um Ansteckungsgefahren und einen Run auf Institute mit \u00e4hnlichen Gesch\u00e4ftsmodellen \u2013 auch ungesicherte Gl\u00e4ubiger sch\u00fctzen, die ansonsten Verluste einstecken m\u00fcssten. Dies w\u00fcrde auf Kosten des Moral Hazard in der Zeit nach der Krise gehen. Laufende Reformbem\u00fchungen des Basler Ausschusses und des FSB konzentrieren sich auf <i>zwei Aspekte<\/i> von Abwicklungsverfahren: Zum einen geht es darum, die zust\u00e4ndigen nationalen Beh\u00f6rden <i>mit dem notwendigen Instrumentarium<\/i> auszustatten, um ein Institut sanieren oder liquidieren zu k\u00f6nnen, ohne dass dadurch systemisch relevante Funktionen \u2013 z.B. der Zahlungsverkehr oder das Einlagengesch\u00e4ft \u2013 beeintr\u00e4chtigt werden. Dazu geh\u00f6ren die Befugnisse, Aktiva, Passiva und einzelne Gesch\u00e4ftsbereiche wie das gesamte Einlagen- und Hypothekengesch\u00e4ft auf einen neuen Rechtstr\u00e4ger \u2013 etwa ein Br\u00fcckeninstitut <i>(Bridge Bank)<\/i> oder eine Zweckgesellschaft <i>(Bad Bank)<\/i> \u2013 zu \u00fcbertragen. Eine von der <i>Eidg. Finanzmarktaufsicht (Finma)<\/i> und der amerikanischen <i>Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC)<\/i> geleitete Arbeitsgruppe des Basler Ausschusses hatte bereits im M\u00e4rz 2010 Mindestvorgaben f\u00fcr die Gestaltung von Abwicklungsmechanismen f\u00fcr Banken und Bankgruppen und die grenz\u00fcberschreitende Zusammenarbeit formuliert.&#13;<br \/>\nVgl. BCBS (M\u00e4rz 2010). Aufbauend auf diesen Vorgaben wird das FSB diese weiter konkretisieren und erg\u00e4nzen sowie besondere Vorgaben f\u00fcr die Abwicklung systemkritischer Institute formulieren. Insbesondere sind Instrumente zu entwickeln, die eine <i>rasche Sanierung und Rekapitalisierung<\/i> selbst eines grossen, komplexen Instituts erlauben. Es geht darum, Handlungsalternativen zu schaffen, die unter gewissen Umst\u00e4nden eine schonende Sanierung erlauben, um die mit Liquidationen verbundenen Wertvernichtungen zu vermeiden. Ein Beispiel ist eine Sanierung mittels Abschreibung des Kapitals und eine rasche Rekapitalisierung durch Umwandlung von Gl\u00e4ubigerpositionen in Eigentumsrechte <i>(Bail-in)<\/i>, welche die Eigenkapitalbasis wiederherstellt und so die vor\u00fcbergehende oder dauerhafte Fortf\u00fchrung der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit erm\u00f6glicht. Verschiedene Ans\u00e4tze werden derzeit diskutiert und sollen im Laufe des folgenden Jahres vom FSB und Basler Ausschuss&#13;<br \/>\nVgl. BCBS (August 2010). weiter vertieft werden. Diese bestehen in der Ausgabe von Zwangswandelanleihen <i>(Contingent Capital Instruments, CoCos)<\/i> in verschiedenen Ausgestaltungen.&#13;<br \/>\nDer Basler Ausschuss unterscheidet zwischen Going Concern Contingent Capital (Fremdkapital, das bei Unterschreiten bestimmter vordefinierter Schwellenwerte in Eigenkapital umgewandelt wird) und Gone Concern Contingent Capital (bei dem eine Abschreibung oder Wandlung in Eigenkapital auf staatliche Intervention hin zu einem Zeitpunkt erfolgt, wenn das Institut in seinem Bestand gef\u00e4hrdet ist). Auch Gegenstand weiterer Arbeiten ist das sogenannte Statutory Bail-in, eine beh\u00f6rdliche Zwangssanierung, wobei die Umwandlung aufgrund einer gesetzlichen Befugnis erfolgt, unter bestimmten Bedingungen Schulden abzuschreiben oder umzuwandeln. Die Ausgestaltung dieser Mechanismen wirft eine Reihe von Fragen sowohl rechtlicher wie politischer Natur auf: Bei welchen Gl\u00e4ubigerkategorien soll eine gesetzliche Befugnis zur Umwandlung angewendet werden? Welche Auswirkungen haben derartige Mechanismen auf die Finanzierungskosten der Institute? Werden von den Instituten emittierte Zwangswandelanleihen einen Markt finden? Wie k\u00f6nnen Bail-in-Mechanismen auf eine grenz\u00fcberschreitend t\u00e4tige Gruppe angewendet werden? Wie kann die Abschreibung oder Umwandlung durch ausl\u00e4ndische Gerichte oder Beh\u00f6rden sichergestellt werden, wenn Schuldtitel in einem Drittland verbucht sind oder unter das Recht eines Drittlandes fallen? Konkrete Vorschl\u00e4ge sollen im Verlauf des n\u00e4chsten Jahres erarbeitet werden.&#13;<\/p>\n<h2>Grenz\u00fcberschreitende Zusammenarbeit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Abwicklungsf\u00e4higkeit eines globalen Sifi wird wesentlich durch Verh\u00e4ltnisse in anderen Rechtsordnungen, wo das Institut t\u00e4tig ist, mitbestimmt. So erschweren Unterschiede in den Abwicklungsinstrumenten und -ans\u00e4tzen, fehlende M\u00f6glichkeiten der grenz\u00fcberschreitenden Anerkennung und Umsetzung sowie gegens\u00e4tzliche Interessenlagen aufgrund einer ungleichen Verteilung von Aktiva und Passiva im Herkunftsland und den Gastl\u00e4ndern eine geordnete Abwicklung im grenz\u00fcberschreitenden Verh\u00e4ltnis. Die gemeinsame Erarbeitung von Minimalstandards soll zu einer Angleichung na-tionaler Verfahren f\u00fchren und so auch die grenz\u00fcberschreitende Koordination erleichtern. Zwar k\u00f6nnten staatsvertragliche Vereinbarungen mehr Verbindlichkeit und Rechtssicherheit bringen. Doch sind Staaten kaum bereit, ihren Handlungsspielraum zum Voraus in Bereichen einzuschr\u00e4nken, die direkt die Stabilit\u00e4t ihres Wirtschafts- und Finanzsystems betreffen k\u00f6nnen. Das FSB empfiehlt den Abschluss institutsspezifischer Zusammenarbeitsvereinbarungen, welche im Einzelnen die Befugnisse und Zust\u00e4ndigkeiten der Heimat- und Gastlandbeh\u00f6rden in Bezug auf das jeweilige Institut sowie die Modalit\u00e4ten f\u00fcr den Informationsaustausch und die Krisenplanung regeln. Diese Vereinbarungen werden in der Regel die Form eines rechtlich unverbindlichen <i>Memorandum of Understanding<\/i> annehmen. Ziel ist es, einen Koordinierungsrahmen zu schaffen und einen Prozess zu initiieren, der das Zusammenarbeitsverh\u00e4ltnis in der Krisenvorbereitung \u2013 und damit das Vertrauensverh\u00e4ltnis zwischen Beh\u00f6rden \u2013 st\u00e4rkt. Die Zusammenarbeit in den bereits bestehenden institutsspezifischen Krisenmanagementkollegien <i>(Cross-Border Crisis Management Groups)<\/i>, welche in Folge der FSB-Prinzipien zum Krisenmanagement vom April 2009 geschaffen wurden, soll weiter verbessert werden. Insbesondere sollen na-tionale Gesetzgeber die zust\u00e4ndigen Abwicklungsbeh\u00f6rden mit einem klaren gesetzlichen Auftrag ausstatten, wonach sich die Beh\u00f6rden um ein koordiniertes Vorgehen in der Krise zu bem\u00fchen haben. Bis Ende 2011 sollen die zust\u00e4ndigen nationalen Beh\u00f6rden f\u00fcr die gr\u00f6ssten global t\u00e4tigen Sifis entsprechende Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen haben.&#13;<\/p>\n<h2>Kontinuierliche Krisenplanung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas FSB betrachtet eine kontinuierliche Krisenplanung und Erarbeitung von Sanierungs- und Abwicklungspl\u00e4nen (<i>Recovery and Resolution Plans;<\/i> Living Wills) als wesentlich, um die Abwicklungsf\u00e4higkeit von Instituten zu verbessern. Alle global t\u00e4tigen Sifis sollen zur Krisenplanung verpflichtet werden, wonach sie darzulegen haben, welche Massnahmen sie ergreifen w\u00fcrden, um Liquidit\u00e4tsprobleme zu bew\u00e4ltigen, Kapital zu beschaffen oder Risiken zu mindern. Sie m\u00fcssten zudem aufzeigen, wie die in einer Krise erforderlichen Informationen rasch bereitgestellt werden k\u00f6nnen und wie die Abtrennung oder Weiterf\u00fchrung wesentlicher Funktionen m\u00f6glich ist. Nationale Beh\u00f6rden sollen befugt sein, strukturelle Massnahmen oder \u00c4nderungen an Gesch\u00e4ftspraktiken oder rechtlichen und organisatorischen Strukturen vorzuschreiben, beispielsweise mit dem Ziel einer funktionalen oder geografischen Strukturierung einer Finanzgruppe, die eine geordnete Abwicklung im geltenden Rechtsrahmen erleichtert. In der Aus\u00fcbung dieser Befugnis sollen nationale Beh\u00f6rden auch ber\u00fccksichtigen, inwiefern eine geordnete Sanierung oder Liquidation im grenz\u00fcberschreitenden Verh\u00e4ltnis durch Ver\u00e4nderungen von Gesch\u00e4ftspraktiken, rechtlicher oder organisatorischer Strukturen erleichtert werden k\u00f6nnte. Laufende Arbeiten im FSB befassen sich mit den Auswirkungen von Verbuchungspraktiken, Informationssystemen, Zahlungssystemen und konzerninternen Garantien auf die Abwicklungsf\u00e4higkeit und untersuchen, inwiefern Verbesserungen in diesen Bereichen m\u00f6glich sind. Die Ergebnisse dieser Arbeiten sowie ein Bericht \u00fcber Fortschritte in Bezug auf die Abwicklungsf\u00e4higkeit globaler Sifis sollen bis Ende 2011 vorliegen.&#13;<\/p>\n<h2>Institute sollen krisenresistenter werden<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nRobuste Abwicklungsmechanismen sind kein Ersatz f\u00fcr pr\u00e4ventive Regulierung und Aufsicht, zumal es kaum m\u00f6glich sein wird, bei der Sanierung \u2013 insbesondere der teilweisen oder gesamthaften Liquidation eines grossen Instituts \u2013 sch\u00e4dliche Auswirkungen auf das Finanzsystem g\u00e4nzlich zu vermeiden. Solange diese Abwicklungsmechanismen nicht auf eine Bew\u00e4hrungsprobe gestellt wurden, k\u00f6nnten weiterhin gewisse Zweifel an ihrer Glaubw\u00fcrdigkeit im Markt bestehen. Diese gilt es durch erh\u00f6hte regulatorische Anforderungen zu kompensieren. Basel III bringt bereits eine Verbesserung der Qualit\u00e4t des Kapitals und eine generelle Versch\u00e4rfung der Kapitalanforderungen.&#13;<br \/>\nVgl. BCBS (Oktober 2010). Dar\u00fcber hinaus sollen systemrelevante Finanzinstitute zus\u00e4tzliche Kapitalanforderungen erf\u00fcllen, die \u00fcber die Anforderungen des Basler Ausschusses hinausgehen. Diese erh\u00f6hte Kapazit\u00e4t, Verluste zu absorbieren <i>(Higher Loss Absorbency Capacity)<\/i>, soll je nach nationalen Verh\u00e4ltnissen durch eine Kombination von zus\u00e4tzlichen Kapitalanforderungen und Formen der Zwangswandelanleihen erf\u00fcllt werden. Das FSB kann weitere Massnahmen, wie namentlich Liquidit\u00e4tsanforderungen, Begrenzungen von Klumpenrisiken oder strukturelle Massnahmen, als geeignet anerkennen, um diesem Erfordernis nachzukommen. Das FSB wird gemeinsam mit dem Basler Ausschuss Arbeiten weiterf\u00fchren, um den Umfang dieser erh\u00f6hten F\u00e4higkeit, Verluste zu absorbieren, festzulegen, und bestimmen, wie diese zu erf\u00fcllen sind.&#13;<\/p>\n<h2>Verst\u00e4rkte Finanzmarktaufsicht<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEine starke Finanzmarktaufsicht ist eine grundlegende Voraussetzung f\u00fcr ein stabiles Finanzsystem. Die Finanzkrise war in einem nicht geringen Mass auf Aufsichtsversagen zur\u00fcckzuf\u00fchren. Aufsichtstechniken haben mit den raschen Entwicklungen und der zunehmenden Komplexit\u00e4t im Finanzsektor nicht mitgehalten. Die G20 forderten daher den IWF und das FSB auf, konkrete Empfehlungen zu erarbeiten. Ein nun vorliegender Bericht des FSB&#13;<br \/>\nVgl. FSB (2. November 2010). enth\u00e4lt 32 Empfehlungen zur Verbesserung der nationalen Aufsichts-systeme. Sowohl die Intensit\u00e4t wie auch Frequenz von Aufsichtshandlungen sollten erh\u00f6ht und auf die mit dem Institut verbundenen Risiken abgestimmt werden. Dies erfordert einen klaren gesetzlichen Auftrag, Unabh\u00e4ngigkeit von Einfl\u00fcssen aus Politik und den regulierten Instituten selbst und moderne invasive Aufsichtsmethoden. Insbesondere sollen auch die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen f\u00fcr eine wirksame konsolidierte \u00dcberwachung von Finanzgruppen und -konglomeraten geschaffen werden. Dazu m\u00fcssen Hindernisse bei der Informationsbeschaffung und beim Informationsaustausch unter den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden beseitigt und die Zusammenarbeit und Koordination bei der Risikoerfassung und -bewertung in Aufsichtskollegien verbessert werden.Bis sp\u00e4testens 2012 sollen die zust\u00e4ndigen Standardsetter (BCBS, IAIS, Iosco) die Kernprinzipien zur wirksamen Aufsicht in allen drei Sektoren (Banken, Versicherungen, Wertschriften) \u00fcberarbeiten und zudem auch konkrete Vorschl\u00e4ge zur Verbesserung der Funktionsweise von Aufsichtskollegien f\u00fcr Sifis vorlegen.&#13;<\/p>\n<h2>Robuste Finanzmarktinfrastrukturen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer hohe Grad der Vernetzung von Sifis untereinander, verbunden mit einem Mangel an Transparenz der Gegenparteipositionen einzelner Finanzmarktakteure, erh\u00f6ht die Gefahr, dass der Ausfall eines Marktteilnehmer zu Kettenreaktionen im Finanzsystem f\u00fchrt. Diesen Risiken soll insbesondere durch die zentralisierte Abwicklung standardisierter OTC-Derivatkontrakte sowie Reporting von Transaktionen an zentrale Datenbanken begegnet werden. Eine vom FSB eingesetzte Arbeitsgruppe zu OTC-Derivativen ver\u00f6ffentlichte Empfehlungen zur konkreten Umsetzung dieser Massnahmen.&#13;<br \/>\nVgl. FSB (Oktober 2010). CPSS und Iosco sind zudem daran, die internationalen Standards f\u00fcr Marktinfrastrukturen, wie namentlich Zahlungssystemen und Abwicklungssystemen sowie zentrale Gegenparteien, zu \u00fcberarbeiten. Diese Arbeiten sollen bis Ende 2011 abgeschlossen sein.&#13;<\/p>\n<h2>Ausblick<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie TBTF-Massnahmen bilden nur einen Teil des umfangreichen Massnahmenkatalogs von FSB und G20. Andere wichtige Massnahmen betreffen Reformen im Bereich der Governancestrukturen und den Anreizsystemen von Finanzinstituten, Ratingagenturen und Markttransparenz.&#13;<br \/>\nVgl. FSB (November 2010b). Als Teil seines zuk\u00fcnftigen Arbeitsplanes hat das FSB zudem angek\u00fcndigt, den bisher wenig regulierten Schattenbankensektor unter die Lupe zu nehmen.&#13;<br \/>\nVgl. FSB (20. Oktober 2010). Dies angesichts der Gefahr, dass gerade die Sifi-Reformen eine Abwanderung risikobehafteter Aktivit\u00e4ten in den wachsenden Schattenbankensektor bewirken k\u00f6nnten. Die Reform der Regulierungsarchitektur steht somit erst am Anfang. Zur Umsetzung bedarf es politischer Entschlossenheit und eines koordinierten Vorgehens auf internationaler Ebene. Allerdings reichen Reformen der institutsbezogenen Regulierung allein nicht aus. Die Finanzstabilit\u00e4t wird wesentlich vom makro\u00f6konomischen Umfeld mitbestimmt. Es ist daher wichtig, die systemweite Perspektive bei der Regulierungsdiskussion zu ber\u00fccksichtigen. Diese beinhaltet beispielsweise die Untersuchung der makro\u00f6konomischen Auswirkungen neuer Regulierung und auch die m\u00f6glichen Auswirkungen von Krisenpl\u00e4nen und deren Umsetzung in schwierigen Zeiten.&#13;<br \/>\nMakroprudenzielle Instrumente und Policies sind daher ein weiteres wichtiges Thema auf der FSB-Agenda des FSB (vgl. FSB, 20. Oktober 2010.)&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1: \u00abDie wichtigsten Sifi-spezifischen Massnahmen im \u00dcberblick\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Financial Stability Board&#13;<\/p>\n<h3>Financial Stability Board<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDas Financial Stability Board (FSB) ist ein globales Gremium hochrangiger Vertreter von Finanzministerien, Notenbanken und Aufsichtsbeh\u00f6rden sowie internationalen Standardsettern und Finanzorganisationen. Es geht auf das 1999 unter dem Eindruck der Asienkrise gegr\u00fcndete Financial Stability Forum (FSF) zur\u00fcck und wurde im April 2009 in das FSB umgewandelt. Bereits im M\u00e4rz 2009 wurde die Mitgliedschaft des FSF auf alle G20-Staaten ausgedehnt. Am G20-Gipfel in London erweiterten die Staats- und Regierungschef der G20 das Mandat des FSF mit dem Ziel, seine Rolle als Koordinator der Arbeiten der nationalen Aufsichtsbeh\u00f6rden und internationaler Standardsetter zu st\u00e4rken. Die Umbenennung in Financial Stability Board sollte diese erweiterte Rolle sichtbar machen. Seine Aufgabe, die Stabilit\u00e4t des internationalen Finanzsystems zu f\u00f6rdern, nimmt das FSB durch das Plenum, einen Steuerungsausschuss sowie drei st\u00e4ndige Aussch\u00fcsse und verschiedene Arbeitsgruppen wahr. Die Governance-Struktur des FSB ist in der anl\u00e4sslich des G20-Gipfeltreffens in Pittsburgh verabschiedeten Charta genauer beschrieben. Als Pr\u00e4sident des FSB amtiert derzeit der Gouverneur der italienischen Notenbank, Mario Draghi. Das FSB erstellt regelm\u00e4ssig Fortschrittsberichte \u00fcber die Umsetzung der G20-Empfehlungen zur St\u00e4rkung des internationalen Finanzsystems. Diese sind auf der Website des FSB unter <i><a href=\"http:\/\/www.financialstabilityboard.org\">http:\/\/www.financialstabilityboard.org<\/a><\/i> erh\u00e4ltlich. Im FSB sind folgende L\u00e4nder und Territorien vertreten: Argentinien, Australien, Brasilien, China, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Hongkong, Indien, Indonesien, Italien, Japan, Kanada, Korea, Mexiko, die Niederlande, Russland, Saudi Arabien, die Schweiz, Singapur, Spanien, S\u00fcdafrika, T\u00fcrkei, die USA.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 2: Erkl\u00e4rung des G20-Gipfels von Toronto, Anhang II (Reform des Finanzsektors)&#13;<\/p>\n<h3>Erkl\u00e4rung des G20-Gipfels von Toronto, Anhang II (Reform des Finanzsektors)<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\n\u00ab\u2026Wir halten an unserer Zusage fest, Moral-Hazard-Risiken im Finanzsystem zu mindern. Wir sind entschlossen, ein System zu schaffen und umzusetzen, mit dem wir \u00fcber die Befugnisse und Instrumente verf\u00fcgen, in Krisenzeiten s\u00e4mtliche Arten von Finanzinstituten zu restrukturieren oder abzuwickeln, ohne dass die Steuerzahler letztlich die Last zu tragen haben. Diese Befugnisse sollten sowohl eine Restrukturierung von Kapital und Liquidit\u00e4t im Falle der Fortf\u00fchrung des Gesch\u00e4ftsbetriebs (Going Concern) als auch eine Restrukturierung und Abwicklungsmassnahmen im Falle einer Insolvenz (Gone Concern) erleichtern. Wir haben zugestimmt und uns verpflichtet, unsere nationalen Befugnisse und Instrumente zur Abwicklung so einzusetzen, dass die Finanzstabilit\u00e4t gewahrt bleibt, und verpflichten uns, die vom BCBS im M\u00e4rz 2010 ver\u00f6ffentlichten zehn wichtigen Empfehlungen zur Liquidierung international t\u00e4tiger Banken umzusetzen. In diesem Zusammenhang unterst\u00fctzen wir \u00c4nderungen nationaler Abwicklungs- und Insolvenzverfahren und -vorschriften, wo dies erforderlich ist, um die zust\u00e4ndigen nationalen Beh\u00f6rden mit der Befugnis auszustatten, bei grenz\u00fcberschreitenden Abwicklungsmassnahmen zusammenzuarbeiten und diese zu koordinieren. Wir sind \u00fcbereingekommen, dass Abwicklungsregimes Folgendes beinhalten sollten: \u2212 richtige Zuordnung von Verlusten, um Moral-Hazard-Risiken zu mindern und die Steuerzahler zu sch\u00fctzen; \u2212 Fortf\u00fchrung entscheidender Finanzdienstleistungen, einschliesslich ununterbrochene Bedienung versicherter Einleger; \u2212 Glaubw\u00fcrdigkeit des Abwicklungsregimes am Markt; \u2212 weitestgehende Vermeidung von Ansteckungseffekten; \u2212 Vorausplanung f\u00fcr eine ordentliche Abwicklung und die \u00dcbertragung vertraglicher Beziehungen sowie\u2212 effektive Zusammenarbeit und Austausch von Informationen auf nationaler Ebene sowie auf zwischenstaatlicher Ebene im Falle des Zusammenbruchs eines international t\u00e4tigen Instituts.\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 3: Begutachtung durch einen Peer Review Council&#13;<\/p>\n<h3>Begutachtung durch einen Peer Review Council<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Umsetzung der beschriebenen Massnahmen und gesetzgeberischen Reformen wird zum Teil Jahre in Anspruch nehmen. Die detaillierte Ausgestaltung der Reformen sowie der institutsspezifischen Massnahmen wird zum Teil von den unterschiedlichen Verh\u00e4ltnissen sowie den konkreten Strukturen und Gesch\u00e4ftsmodellen von Sifis in den jeweiligen L\u00e4ndern bestimmt. Damit die von den verschiedenen nationalen Beh\u00f6rden getroffenen Massnahmen koh\u00e4rent sind und nicht zu Wettbewerbsverzerrungen oder regulatorischer Arbitrage f\u00fchren, sollen sie einer kritischen Begutachtung durch einen <i>Peer Review Council (PRC)<\/i> unterzogen werden. Diese Begutachtung umfasst insbesondere die konkret geltenden zus\u00e4tzlichen prudenziellen Anforderungen, die Wirksamkeit der Krisenplanung und Koordinationsbem\u00fchungen im Rahmen der institutsspezifischen Krisenmanagementkollegien. Der PRC setzt sich aus Vertretern von Herkunfts- und Gastlandaufsichtsbeh\u00f6rden globaler Sifis zusammen und soll per Ende 2011 operativ sein. Bis dann soll auch feststehen, welche Institute in einer ersten Runde in 2012 in die Kategorie der globalen Sifis fallen werden. W\u00e4hrend der Schwerpunkt hier bisher im Bankensektor liegt, soll dieser Prozess in einer n\u00e4chsten Phase auf weitere Finanzinstitute, wie Versicherungsunternehmen und Infrastrukturen ausgeweitet werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 4: Literatur&#13;<\/p>\n<h3>Literatur<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\n\u2212 Basel Committee on Banking Supervision (BCBS): The Basel Committee\u2019s Response to the Financial Crisis: Report to the G20, Oktober 2010.\u2212 BCBS: Basel Committee Proposal to Ensure the Loss Absorbency of Regulatory Capital at the Point of Non-Viability, August 2010 \u2212 BCBS: Report and Recommendations of the Cross-border Bank Resolution Group, M\u00e4rz 2010.\u2212 Financial Stability Forum Principles for Cross-Border Cooperation on Crisis Management, 2. April 2009.\u2212 Financial Stability Board (FSB) Charter, September 2009.\u2212 FSB, BIZ, IWF: Guidance to Assess the Systemic Importance of Financial Institutions, Markets and Instruments: Initial Considerations \u2013 Report to the G20 Finance Ministers and Central Bank Governors, Oktober 2009.\u2212 FSB Interim Report on Reducing the Moral Hazard Caused By Systemically Important Financial Institutions, Juni 2010 (a).\u2212 FSB Report on Overview of Progress in the Implementation of the G20 Recommendations for Strengthening Financial Stability, Juni 2010 (b).\u2212 FSB Press Release on the FSB Meeting in Seoul, 20. Oktober 2010.\u2212 FSB Report on Implementing OTC Derivatives Market Reform, 26. Oktober 2010.\u2212 FSB, Report on Intensity and Effectiveness of SIFI Supervision, 2. November 2010\u2212 FSB Recommendations for Enhancing Supervisory Intensity and Effectiveness, 4. November 2010.\u2212 FSB Recommendations for Reducing the Moral Hazard Posed by Systemically Important Financial Institutions, November 2010 (a).\u2212 FSB Report on Progress in Implementation of the G20 Recommendations, November 2010 (b).<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Finanz- und Wirtschaftskrise der letzten drei Jahre l\u00f6ste umfangreiche Reformbem\u00fchungen auf nationaler und internationaler Ebene aus: Nach dem LehmanKonkurs durfte kein gr\u00f6sseres Finanzinstitut mehr scheitern. Die damit verbundenen Reformbem\u00fchungen zeigten aber auch die Grenzen der politischen und finanziellen Tragf\u00e4higkeit staat-licher Rettungsaktionen auf. 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