{"id":121081,"date":"2010-11-01T12:00:00","date_gmt":"2010-11-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2010\/11\/mueller-jentsch-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:32:50","modified_gmt":"2023-08-23T21:32:50","slug":"mueller-jentsch-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2010\/11\/mueller-jentsch-3\/","title":{"rendered":"Das Problem der \u00fcberdimensionierten Bauzonen und die Mehrwertabgabe als m\u00f6gliche L\u00f6sung"},"content":{"rendered":"<p>Die Schweiz verf\u00fcgt \u00fcber ausreichende Bauzonenreserven; sie liegen nur am falschen Ort. W\u00e4hrend periphere Gemeinden meist \u00fcberdimensionierte Bauzonen haben, fehlt es in den Agglomerationen zusehends an Bauland. Sinnvoll w\u00e4re es daher, einen Teil des Planungsmehrwerts bei Neueinzonungen abzusch\u00f6pfen und damit R\u00fcckzonungen an anderer Stelle zu finanzieren. Derzeit werden durch Einzonungen von Bauland private Renten in Milliardenh\u00f6he geschaffen. Sie werden aber nur in wenigen F\u00e4llen abgesch\u00f6pft, obwohl das Raumplanungsgesetz dies vorsieht. Der durch R\u00fcckzonungen verursachte Planungsminderwert muss vom Staat hingegen voll entsch\u00e4digt werden. Vor allem wegen dieser Kosten bleibt das Problem der \u00fcberdimensionierten Bauzonen bislang ungel\u00f6st.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nSeit 1980 wuchs die Einwohnerzahl der Schweiz dank Zuwanderung um 1,4 Mio. oder 50&nbsp;000 Personen pro Jahr. Im langj\u00e4hrigen Durchschnitt muss somit jedes Jahr eine Stadt in der Gr\u00f6ssenordnung Luganos \u00fcber das Land verteilt neu gebaut werden. Der aktualisierten Bev\u00f6lkerungsprognose des Bundesamtes f\u00fcr Statistik (BFS) zufolge wird die Wohnbev\u00f6lkerung selbst im konservativen \u00abBasisszenario\u00bb bis 2060 um weitere 1,2 Mio. Personen wachsen. Im hohen Szenario steigt die Bev\u00f6lkerung sogar um 2,5 Mio. Personen. Die zentrale Herausforderung der Schweizer Raumplanung besteht darin, das damit verbundene Siedlungswachstum zu kanalisieren. Aus diesem Anlass hat Avenir Suisse eine Studie zur Siedlungsentwicklung und -steuerung ver\u00f6ffentlicht.&#13;<br \/>\nDaniel M\u00fcller-Jentsch und Lukas R\u00fchli (2010): Zwischen Vorgabe und Vollzug \u2013 Inventar kantonaler Instrumente zur Siedlungssteuerung. Kantonsmonitoring Nr. 3. Avenir Suisse.&#13;<\/p>\n<h2>Gen\u00fcgend Bauzonen, aber am falschen Ort<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDreh- und Angelpunkt der Siedlungssteuerung ist die Bauzonenpolitik. Genau hier hat die Schweiz jedoch ein fundamentales Problem: Auf der einen Seite gibt es in vielen peripheren Regionen \u00fcberdimensionierte Bauzonen, die deutlich gr\u00f6sser sind als der nach dem Raumplanungsgesetz (RPG) erlaubte Bedarf f\u00fcr die n\u00e4chsten 15 Jahre. So haben etwa im Kanton Waadt zwei Drittel aller Gemeinden Reserven, die f\u00fcr mehr als 30 Jahre ausreichen. Im Wallis sind kantonsweit knapp 40% der gesamten Bauzonen noch nicht \u00fcberbaut. Auf der anderen Seite gibt es in Lagen mit hohem Siedlungsdruck \u2013 in den St\u00e4dten und Agglomerationen \u2013 zu wenig verf\u00fcgbares Bauland, und daher wird hier auch weiterhin eingezont. Die Schweiz hat grunds\u00e4tzlich nicht zu wenige Bauzonen; sie liegen nur am falschen Ort. Gem\u00e4ss den Berechnungen des Bundesamts f\u00fcr Raumentwicklung (ARE) k\u00f6nnte man in den noch nicht \u00fcberbauten Bauzonen weitere 1,4 bis 2,1 Mio. Einwohner unterbringen. So gesehen bed\u00fcrfte es in den n\u00e4chsten Jahrzehnten zur Absorption des Bev\u00f6lkerungswachstums keiner Neueinzonungen. Voraussetzung w\u00e4re jedoch \u2013 neben der Verdichtung nach innen \u2013 eine r\u00e4umliche Verschiebung vorhandener Bauzonenreserven. Aber daf\u00fcr fehlen bisher die notwendigen Instrumente. Um diese L\u00fccke zu schliessen, bietet sich die Weiterentwicklung eines planerischen Instrumentes an, das bisher ein Schattendasein fristete: eine Abgabe auf den Planungsmehrwert.&#13;<\/p>\n<h2>Planungsmehrwert als Rente<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\n\u00d6konomisch betrachtet definiert die Raumplanung Eigentumsrechte an Grundst\u00fccken, und planerische Eingriffe haben teils massive Auswirkungen auf deren Preis. Insbesondere durch Einzonungen werden enorme Werte geschaffen. Die Umwidmung von Landwirtschafts- in Bauland kann den Wert verzehn- bis verhundertfachen (z.B. von 10 auf 100 bis 1000 Franken pro m&#13;<br \/>\nVLP-ASPAN (2008): Die Mehrwertabgabe nach Art. 5 RPG. Raum &amp; Umwelt Nr. 03\/08. Planungsmehrwert entsteht auch durch Aufzonungen, d.h. der Erh\u00f6hung von Ausn\u00fctzungsziffern innerhalb der Bauzone.). Da es sich bei einzuzonendem Land meist um Landwirtschaftsland handelt und dessen Besitz gem\u00e4ss b\u00e4uerlichem Bodenrecht Landwirten vorbehalten bleibt, fallen die entstehenden Gewinne vor allem einer privilegierten Gruppe zu, die weniger als 4% der Bev\u00f6lkerung ausmacht. Zudem wird die Wertsteigerung durch staatliche Eingriffe in den Bodenmarkt noch erh\u00f6ht: Erkl\u00e4rtes Ziel des b\u00e4uerlichen Bodenrechts ist die Bek\u00e4mpfung \u00ab\u00fcbersetzter\u00bb Preise f\u00fcr landwirtschaftlich genutzten Boden. Daher darf Landwirtschaftsland grunds\u00e4tzlich nur zum landwirtschaftlichen Ertragswert gehandelt werden, der meist weit unter dem Marktwert liegt. Dies vergr\u00f6ssert den Preissprung bei Umwidmung von Landwirtschafts- in Bauland ganz erheblich.Genau genommen handelt es sich bei der Absch\u00f6pfung von Planungsmehrwert nicht um eine Steuer, sondern um eine Abgabe auf eine private Rente (sog. Windfall Gain). Der Mehrwert entsteht durch einen hoheitlichen Verwaltungsakt und nicht durch eine wertsch\u00f6pfende Handlung des Grundst\u00fcckseigent\u00fcmers. Daher sollte er zumindest teilweise der Allgemeinheit zugutekommen. Schliesslich ist die \u00f6ffentliche Hand bei negativen Auswirkungen von Planungsentscheiden auf Immobilienwerte auch zu Entsch\u00e4digungen verpflichtet (siehe <i>Kasten 2<\/i>&#13;<\/p>\n<h3>Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche als Hindernis von R\u00fcckzonungen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\n<i>Juristisch gesehen stellen R\u00fcckzonungen in der Regel eine materielle Enteignung dar und m\u00fcssen von der \u00f6ffentlichen Hand (meist den Gemeinden) voll entsch\u00e4digt werden. Ein wichtiges Hindernis f\u00fcr die R\u00fcckzonung \u00fcberdimensionierter Bauzonen sind die damit verbundenen Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche. W\u00fcrde man die Bauzonen grossfl\u00e4chig auf das vom RPG vorgesehene Mass reduzieren, h\u00e4tte dies wohl Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche in Milliardenh\u00f6he zur Folge. Wie hoch sie genau sein w\u00fcrden, ist schwer zu beurteilen, da die Rechtsprechung des Bundesgerichts diesbez\u00fcglich noch wichtige Fragen offenl\u00e4sst. Die \u00fcberdimensionierten Bauzonen und die dadurch geschaffenen Eigentumsrechte stellen somit die wohl gr\u00f6sste \u00abAltlast\u00bb der schweizerischen Raumplanung dar.<\/i>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n). Eine solche Asymmetrie zwischen der Privatisierung von Planungsmehrwert und der \u00dcberw\u00e4lzung von Planungsminderwerten auf die Allgemeinheit macht weder \u00f6konomisch noch planerisch Sinn.&#13;<\/p>\n<h2>Vollzugsdefizite bei der Mehrwertabsch\u00f6pfung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEine grobe Berechnung der Schweizerischen Vereinigung f\u00fcr Landesplanung kommt zum Schluss, dass landesweit alleine durch Neueinzonungen j\u00e4hrlich ein Planungsmehrwert von \u00fcber 1 Mrd. Franken geschaffen wird.2 Einer Hochrechnung von Avenir Suisse zufolge k\u00f6nnte der Wert aber auch doppelt so hoch sein: In den letzten Jahren wurden landesweit sch\u00e4tzungsweise 630 ha j\u00e4hrlich neu eingezont. Bei einem Planungsmehrwert von 300 Franken\/m2 erg\u00e4be dies einen Planungsmehrwert von 1,9 Mrd. Franken im Jahr. Umso erstaunlicher ist es, dass in diesem Bereich bestehendes Recht kaum vollzogen wird. Seit 1980 sieht das RPG (Art. 5) die Absch\u00f6pfung von Planungsmehrwert vor; aber in den 30 Jahren seit Inkrafttreten sind nur zwei Kantone diesem Gesetzgebungsauftrag nachgekommen (BS und NE). In zahlreichen anderen Kantonen gab es zwar Vorst\u00f6sse f\u00fcr eine Mehrwertabgabe, doch diese wurden immer wieder unter dem Vorwand verworfen, sie sei eine zus\u00e4tzliche Steuer. Seitens des Bundes wurde dieses Vollzugsdefizit nie sanktioniert.Die oft vorgebrachte Behauptung, man brauche keine Mehrwertabgabe, da die Grundst\u00fccksgewinnsteuer den gleichen Zweck erf\u00fclle, h\u00e4lt der genaueren Pr\u00fcfung nicht stand. Erstens wird die Gewinnsteuer erst bei Ver\u00e4usserung des Grundst\u00fccks erhoben, w\u00e4hrend die Mehrwertabgabe so ausgestaltet werden kann, dass sie bei Einzonungen f\u00e4llig wird. Dies w\u00fcrde den Anreiz zur \u00dcberbauung erh\u00f6hen. Zweitens sinkt der Satz der Grundst\u00fcckgewinnsteuer mit der Haltedauer des Grundst\u00fccks. Raumplanerisch bewirkt dies eine Verst\u00e4rkung der Baulandhortung. Der Abzug in einigen Kantonen ist so gross, dass sich der Steuersatz auf 5\u201310% verringert. In diesem Fall kann kaum von einer Mehrwertabsch\u00f6pfung gesprochen werden.&#13;<\/p>\n<h2>Mehrwertabgabe als Instrument zur Reallokation der Bauzone<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nStatt die Mehrwertabgabe wegen Nichtvollzug durch die Kantone aus dem RPG zu streichen, wie teilweise gefordert, sollte man ihr vielmehr eine strategische Steuerungsfunktion innerhalb der Raumplanung zuweisen. Daf\u00fcr m\u00fcsste allerdings sichergestellt werden, dass sie streng zweckgebunden erhoben wird. Der naheliegende Verwendungszweck w\u00e4re die Finanzierung von R\u00fcckzonungen \u00fcberdimensionierter Bauzonen. Dass dies grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich ist, zeigen Basel-Stadt und Neuenburg. Dort fliesst die Mehrwertabgabe jeweils in einen zweckgebundenen Fonds, aus dem planerische Massnahmen finanziert werden. Wenn es gelingen w\u00fcrde, einen substanziellen Teil des durch Neueinzonungen geschaffenen Mehrwerts fl\u00e4chendeckend abzusch\u00f6pfen, k\u00f6nnte man damit die R\u00fcckzonung \u00fcberdimensionierter Bauzonen in anderen Gebieten finanzieren. Dies w\u00fcrde dadurch erleichtert, dass die \u00fcberdimensionierten Bauzonen meist in peripheren Regionen liegen, wo das Bauland \u2013 und somit die Entsch\u00e4digungen \u2013 deutlich g\u00fcnstiger zu haben ist als in den stadtnahen Gebieten mit hohem Bedarf an zus\u00e4tzlichem Bauland. W\u00e4hrend in der Peripherie Bauland h\u00e4ufig f\u00fcr 100\u2013200 CHF\/m2 verf\u00fcgbar ist, kostet es in den Agglomerationen des Mittellandes ein Mehrfaches (400\u20131000 CHF\/m2). Selbst wenn man bei dortigen Neueinzonungen nur einen Teil des Mehrwerts absch\u00f6pft (z.B. ein Viertel oder ein Drittel), k\u00f6nnte man mit den so generierten Ertr\u00e4gen die R\u00fcckzonung \u00e4hnlich grosser Fl\u00e4chen in peripheren Lagen finanzieren.Die Mehrwertabgabe w\u00fcrde somit zu einem marktbasierten Instrument f\u00fcr die r\u00e4umliche Reallokation von Bauzonen bzw. zum Abtausch von Eigentumsrechten. Die Nutzung der Mehrwertabgabe als Instrument zur r\u00e4umlichen Verschiebung von Bauzonen liesse sich wohl am einfachsten auf kantonaler Ebene organisieren. Erg\u00e4nzen k\u00f6nnte man dies durch einen Ausgleichsmechanismus auf eidgen\u00f6ssischer Ebene. Um Nachfrage und Angebot nach Bauzonen besser zur Deckung zu bringen, m\u00fcssten schliesslich nicht nur Bauzonen zwischen Gemeinden innerhalb eines Kantons, sondern auch zwischen Kantonen verschoben werden. Bei Einrichtung eines interkantonalen Ausgleichsmechanismus gibt es jedoch einen Zielkonflikt: Einerseits will man den Geldfluss von Kantonen mit geringen zu solchen mit grossen Bauzonen erm\u00f6glichen, um die R\u00fcckzonungen zu finanzieren. Andererseits belohnt man mit derartigen Transfers jene Kantone, die in der Vergangenheit in unangemessenem Umfang eingezont haben. Die Kantone mit \u00fcberdimensionierten Bauzonen sind ausserdem oft auch die gr\u00f6ssten Profiteure beim Finanzausgleich, was die Zahlungsbereitschaft der Kantone mit stringenter Einzonungspraxis zus\u00e4tzlich mindern d\u00fcrfte. Als Kompromiss k\u00f6nnte man Kantone mit besonders grossen Reserven verpflichten, die R\u00fcckzonung bis auf einen bestimmten Schwellenwert selbst zu finanzieren.&#13;<\/p>\n<h2>Entsch\u00e4digungsfonds oder Realtausch als Alternativen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEine Weiterentwicklung der Mehrwertabgabe w\u00e4re somit wohl die einfachste L\u00f6sung zur Organisation und Finanzierung der l\u00e4ngst \u00fcberf\u00e4lligen Bauzonenredimensionierung. Aber es g\u00e4be theoretisch auch andere Alternativen. Eine M\u00f6glichkeit w\u00e4re ein Entsch\u00e4digungsfonds aus Steuermitteln auf Bundesebene. Dabei sollte jedoch nur ein Teil der Entsch\u00e4digungen vom Bund gezahlt werden. Der Co-Finanzierungsanteil der Gemeinden und Kantone sollte sich nach dem Grad der \u00dcberdimensionierung richten. Dies w\u00fcrde sie nicht nur f\u00fcr Fehler der Vergangenheit in die Pflicht nehmen, sondern ihnen auch einen Anreiz geben, die Kosten der R\u00fcckzonungen zu minimieren. Die \u00c4ufnung eines Entsch\u00e4digungsfonds aus Steuermitteln w\u00e4re aufgrund der hohen Kosten aber politisch sicherlich ein kontroverses Unterfangen, vor allem wenn man gleichzeitig auf eine Mehrwertabsch\u00f6pfung bei Neueinzonungen verzichtet. Ein drittes denkbares Instrument zur Bauzonenredimensionierung \u2013 neben der Mehrwertabgabe und einem Entsch\u00e4digungsfonds aus Steuermitteln \u2013 w\u00e4re der Realtausch: Man k\u00f6nnte Grundeigent\u00fcmer, die neues Bauland ausscheiden m\u00f6chten, dazu verpflichten, zur Kompensation Bauland f\u00fcr R\u00fcckzonungen bereitzustellen. Dies w\u00fcrde ihnen einen Anreiz geben, Bauland zu finden, dessen R\u00fcckzonung besonders g\u00fcnstig ist (und damit die Kosten der R\u00fcckzonungen minimieren). Allerdings m\u00fcsste in diesem Fall wohl auch ein Schl\u00fcssel f\u00fcr die Kompensationsgesch\u00e4fte festgelegt werden (z.B. ein Verh\u00e4ltnis zwischen ein- und r\u00fcckzuzonendem Land von 1:1 oder 1:2) oder ein Punktesystem f\u00fcr die Abgeltung (etwa nach G\u00fcteklassen in Hinblick auf Lage und Wert). Bei einem solchen System d\u00fcrften Gemeinden nur dann neues Bauland einzonen, wenn sie verbindliche Zusagen zur R\u00fcckzonung von den Grundst\u00fcckseignern vorlegen k\u00f6nnen.Vorteil eines derartigen Kompensationsmechanismus w\u00e4re, dass man hierf\u00fcr keine Mehrwertabgabe und keine Entsch\u00e4digung durch eine staatliche Instanz brauchte. Zudem liesse sich ein solcher Kompensationsmechanismus leicht \u00fcber Gemeinde- und Kantonsgrenzen hinweg organisieren. M\u00f6glicher Nachteil einer derartigen L\u00f6sung w\u00e4re, dass der Marktpreis f\u00fcr die f\u00fcr Kompensationen geeigneten Grundst\u00fccke \u2013 und damit die Kosten \u2013 nach oben getrieben w\u00fcrde. Auch die Ausgestaltung eines Punktesystems nach G\u00fcteklassen w\u00fcrde komplexe Fragen aufwerfen. Je nach Ausgestaltung der Kompensationsregeln w\u00fcrde dieses Instrument mit einem System von Fl\u00e4chennutzungszertifikaten konvergieren. Dies w\u00e4re eine vierte m\u00f6gliche Alternative, um die Bauzonenredimensionierung zu organisieren.&#13;<\/p>\n<h2>Fl\u00e4chennutzungszertifikate<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nBei Einf\u00fchrung von Fl\u00e4chennutzungszertifikaten m\u00fcsste man zum Bauen nicht nur \u00fcber ein Grundst\u00fcck in der Bauzone verf\u00fcgen, sondern zus\u00e4tzlich \u00fcber entsprechende Fl\u00e4chennutzungszertifikate. Diese Baurechte w\u00e4ren handelbar, ihr Preis w\u00fcrde von Angebot und Nachfrage bestimmt. Dadurch k\u00f6nnten etwa Baurechte in Gebieten mit hohen Baulandreserven verkauft und zur Ausscheidung neuen Baulandes in den Agglomerationen \u2013 oder zur Aufzonung im st\u00e4dtischen Gebiet \u2013 erworben werden. Da der Verk\u00e4ufer seine Baurechte mit dem Verkauf der Zertifikate abtr\u00e4te, k\u00f6nnte ohne staatliche Entsch\u00e4digung r\u00fcckgezont werden. Ein solcher Handel setzt jedoch voraus, dass die Gesamtgr\u00f6sse der Bauzone beschr\u00e4nkt w\u00fcrde (Cap-and-Trade). Ein Zertifikatesystem liesse sich sowohl einfach gestalten (z.B. differenziert nach Fl\u00e4che, Zonenart und G\u00fcteklasse) als auch mit hoher Differenzierung (z.B. zus\u00e4tzlich nach Ausn\u00fctzungsziffer, Gemeindetyp etc.).Die Zertifikatel\u00f6sung ist theoretisch elegant, wirft jedoch in der Umsetzung zahlreiche Schwierigkeiten auf. Erstens w\u00e4re ein derartiges Programm mit erheblichem administrativem Aufwand sowie mit hohen Informations- und Transaktionskosten f\u00fcr die Eigent\u00fcmer und den Staat verbunden. Zweitens m\u00fcssen die Regeln f\u00fcr den Handel der Zertifikate definiert werden. Drittens ist die \u00abPrim\u00e4rallokation\u00bb der Zertifikate eine heikle Angelegenheit: Wer erh\u00e4lt wie viele Zertifikate und auf Basis welcher Prinzipien? Viertens gibt es polit\u00f6konomische Risiken: \u00dcber Zertifikate werden Eigentumsrechte ver\u00e4ndert, und dies hat weitreichende verteilungspolitische Implikationen. Die Festlegung der Eigentumsrechte und der Regeln f\u00fcr ihren Handel d\u00fcrfte daher erhebliche Verteilungsk\u00e4mpfe ausl\u00f6sen. Ob an deren Ende ein raumplanerisch optimales System herausk\u00e4me, ist fraglich.&#13;<\/p>\n<h2>Bodensteuer f\u00fcr Bauland<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEine weitere Option zur Finanzierung von R\u00fcckzonungen w\u00e4re die Einf\u00fchrung einer Bodensteuer. Diese w\u00fcrde proportional zum Verkehrswert des Baulandes erhoben \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob das Grundst\u00fcck \u00fcberbaut ist oder nicht. In den USA z\u00e4hlt die \u00abProperty Tax\u00bb zu einer der wichtigsten Steuern; auch andere L\u00e4nder kennen eine Bodensteuer. Diese liegt meist deutlich h\u00f6her als die Grund- oder Liegenschaftssteuer, die in der Schweiz teilweise von Gemeinden und Kantonen erhoben wird. Eine solche Steuer k\u00f6nnte aufkommensneutral ausgestaltet werden (indem etwa die Einkommenssteuer gesenkt wird) oder aber zweckgebunden zur Finanzierung von R\u00fcckzonungen. Die Berechnung der Bodensteuer w\u00fcrde sich am Marktpreis orientieren und k\u00f6nnte aufgrund der registrierten Hand\u00e4nderungen relativ leicht \u2013 d.h. mit geringem Verwaltungsaufwand \u2013 berechnet werden.Eine auf Bauland beschr\u00e4nkte Bodensteuer, die unabh\u00e4ngig von der \u00dcberbauung erhoben w\u00fcrde, k\u00f6nnte vor allem aus planerischer Sicht eine positive Lenkungswirkung entfalten: \u2013 <i>Erstens<\/i> g\u00e4be es einen Anreiz, vorhandenes Bauland nicht zu horten, sondern zu \u00fcberbauen. \u2013 <i>Zweitens<\/i> h\u00e4tten Eigent\u00fcmer von Bauland, das auf absehbare Zeit nicht \u00fcberbaut wird, unter Umst\u00e4nden einen Anreiz, freiwillig Land auszuzonen, weil sie somit weniger Steuern zahlen m\u00fcssten. \u2013 <i>Drittens<\/i> w\u00fcrde die Bodensteuer den Marktwert von Grundst\u00fccken reduzieren und damit auch die Entsch\u00e4digungskosten f\u00fcr R\u00fcckzonungen. Je nach Ausgestaltung k\u00f6nnte eine Bodensteuer also planerisch und \u00f6konomisch eine interessante Option darstellen. Ihr Nachteil w\u00e4re jedoch der mit der Einf\u00fchrung verbundene Aufwand, da sie weitreichende steuersystematische Anpassungen notwendig macht.&#13;<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nTheoretisch gibt es mindestens f\u00fcnf alternative Mechanismen, um eine Redimensionierung der Bauzone zu organisieren und zu finanzieren: Eine zweckgebundene Mehrwertabgabe, einen steuerfinanzierten Entsch\u00e4digungsfonds, den Realtausch bei Neueinzonungen, Fl\u00e4chennutzungszertifikate und eine Bodensteuer. Auch Mischformen zwischen diesen Instrumenten w\u00e4ren denkbar. Drei der Instrumente \u2013 Mehrwertabgabe, Realtausch und Zertifikate \u2013 nutzen direkt oder indirekt den Planungsmehrwert zur Entsch\u00e4digung von R\u00fcckzonungen, und sie alle beinhalten einen Gemeinde- bzw. kantons\u00fcbergreifenden Abtausch von Eigentumsrechten. Die wohl pragmatischste L\u00f6sung w\u00e4re ein Entsch\u00e4digungsfonds, der durch eine zweckgebundene Mehrwertabgabe gespeist wird. Dieses Instrument ist bereits im RPG verankert und w\u00e4re mit vergleichsweise geringem Verwaltungsaufwand oder steuersystematischen Komplikationen verbunden. Die laufende RPG-Teilrevision bietet eine Chance, diese Reform anzugehen \u2013 und mit dem Problem der \u00fcberdimensionierten Bauzonen die wohl gr\u00f6sste Altlast der schweizerischen Raumplanung zu korrigieren.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Die RPG-Teilrevision und der Mehrwertartikel&#13;<\/p>\n<h3>Die RPG-Teilrevision und der Mehrwertartikel<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nAls indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative bereitet das Parlament derzeit eine Teilrevision des Raumplanungsgesetztes (RPG) vor. Diese sieht neben klareren Bundesvorgaben zur Bauzonendimensionierung auch eine Pr\u00e4zisierung des Mehrwertartikels vor. Der St\u00e4nderat stimmte Ende September 2010 als Erstrat f\u00fcr eine Neufassung des Artikels. Demzufolge sollen die Kantone dazu verpflichtet werden, innerhalb von zwei Jahren verbindliche Regeln zur teilweisen Absch\u00f6pfung des Planungsmehrwerts einzuf\u00fchren. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, soll auf Basis des Bundesrechts im Falle von Neueinzonungen mindestens 25% des Planungsmehrwerts abgesch\u00f6pft werden. Eine Zahlung w\u00fcrde jedoch erst bei Grundst\u00fccksverkauf f\u00e4llig, was die Anreize deutlich mindert. Sollten diese Regeln auch vom Nationalrat angenommen werden, stellt sich die Frage nach der Verwendung der Einnahmen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 2: Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche als Hindernis von R\u00fcckzonungen&#13;<\/p>\n<h3>Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche als Hindernis von R\u00fcckzonungen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nJuristisch gesehen stellen R\u00fcckzonungen in der Regel eine materielle Enteignung dar und m\u00fcssen von der \u00f6ffentlichen Hand (meist den Gemeinden) voll entsch\u00e4digt werden. Ein wichtiges Hindernis f\u00fcr die R\u00fcckzonung \u00fcberdimensionierter Bauzonen sind die damit verbundenen Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche. W\u00fcrde man die Bauzonen grossfl\u00e4chig auf das vom RPG vorgesehene Mass reduzieren, h\u00e4tte dies wohl Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche in Milliardenh\u00f6he zur Folge. Wie hoch sie genau sein w\u00fcrden, ist schwer zu beurteilen, da die Rechtsprechung des Bundesgerichts diesbez\u00fcglich noch wichtige Fragen offenl\u00e4sst. Die \u00fcberdimensionierten Bauzonen und die dadurch geschaffenen Eigentumsrechte stellen somit die wohl gr\u00f6sste \u00abAltlast\u00bb der schweizerischen Raumplanung dar.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 3: Kantonsmonitoring zur Raumplanung von Avenir Suisse&#13;<\/p>\n<h3>Kantonsmonitoring zur Raumplanung von Avenir Suisse<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nMitte 2010 ver\u00f6ffentlichte Avenir Suisse eine Analyse zur Siedlungsentwicklung in den Kantonen. Kern des Kantonsvergleichs war ein Inventar kantonaler Instrumente zur Siedlungssteuerung. Die Studie dokumentierte jedoch auch weitverbreitete Vollzugsdefizite in der Raumplanung und pl\u00e4dierte f\u00fcr verbindlichere Standards auf Bundesebene, insbesondere in der Bauzonenpolitik. Das Kantonsmonitoring kann auf der Webseite von Avenir Suisse heruntergeladen werden: <i>www.avenir-suisse.ch<\/i>.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Schweiz verf\u00fcgt \u00fcber ausreichende Bauzonenreserven; sie liegen nur am falschen Ort. W\u00e4hrend periphere Gemeinden meist \u00fcberdimensionierte Bauzonen haben, fehlt es in den Agglomerationen zusehends an Bauland. Sinnvoll w\u00e4re es daher, einen Teil des Planungsmehrwerts bei Neueinzonungen abzusch\u00f6pfen und damit R\u00fcckzonungen an anderer Stelle zu finanzieren. 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