{"id":121111,"date":"2010-11-01T12:00:00","date_gmt":"2010-11-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2010\/11\/wyss-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:33:08","modified_gmt":"2023-08-23T21:33:08","slug":"wyss-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2010\/11\/wyss-3\/","title":{"rendered":"Moderate Entwicklung der Revisionshonorare in der Schweiz"},"content":{"rendered":"<p>Die ab dem Gesch\u00e4ftsjahr 2008 zu beachtenden Neuerungen in der Revision haben in der \u00d6ffentlichkeit eine Diskussion ausgel\u00f6st \u00fcber die Frage, ob der Staat mit seinen gesetzlichen Anforderungen die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu stark belaste. Die neu f\u00fcr die KMU eingef\u00fchrte eingeschr\u00e4nkte Revision, verbunden mit einem Opting out f\u00fcr die Kleinstgesellschaften, wurde nicht \u00fcberall als Erleichterung f\u00fcr die KMU empfunden. Die Treuhand-Kammer hat die zum Teil heftige Kritik am neuen Revisionsrecht und vor allem an seinen Kostenfolgen zum Anlass genommen, um die Entwicklung der Revisionshonorare zu hinterfragen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Treuhand-Kammer hat eine Umfrage durchgef\u00fchrt, deren Ergebnisse zwar nicht in einer wissenschaftlich abgest\u00fctzten Form ermittelt, jedoch bei allen 960 Mitgliedunternehmen mittels Fragebogen erhoben worden sind. Dabei ergab sich eine insgesamt moderate Umsatzzunahme in der Wirtschaftspr\u00fcfung von unter 3%. Im Durchschnitt betrug das Revisionshonorar bei der eingeschr\u00e4nkten Revision 4900 Franken und bei der ordentlichen Revision (ohne Publikumsgesellschaften) 32&nbsp;500 Franken.&#13;<\/p>\n<h2>Ausgangslage<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nBis Ende 2007 mussten nur die Aktiengesellschaften und Genossenschaften zwingend eine Revisions- bzw. Kontrollstelle bezeichnen. Mit der Einf\u00fchrung der rechtsformunabh\u00e4ngigen Revision auf Anfang 2008 h\u00e4ngt das Erfordernis, ob eine juristische Person eine Revisionsstelle zu bezeichnen und welche Art der Revision sie durchzuf\u00fchren hat, grunds\u00e4tzlich nur noch von der Gr\u00f6sse des Unternehmens ab. Insbesondere f\u00fcr die \u00fcber 118&nbsp;000 GmbH bedeutete die neue Revisionspflicht eine Z\u00e4sur.Gem\u00e4ss den neuen Bestimmungen des Aktienrechts zur Revisionsstelle (Art. 727ff OR) werden die Gesellschaften in die drei Kategorien Publikumsgesellschaften, wirtschaftlich bedeutende Unternehmen (10 bzw. 20 Mio. Franken Bilanzsumme bzw. Umsatz und 50 Vollzeitstellen) sowie kleine Unternehmen eingeteilt. Publikumsgesellschaften m\u00fcssen von einem staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen und wirtschaftlich bedeutende Unternehmen von einem zugelassenen Revisionsexperten ordentlich gepr\u00fcft werden, w\u00e4hrend die kleinen Unternehmen nur noch eingeschr\u00e4nkt durch einen zugelassenen Revisor zu pr\u00fcfen sind. Den Eigent\u00fcmern von Unternehmen mit nicht mehr als 10 Vollzeitstellen steht es frei, auf die Revision ganz zu verzichten.&#13;<\/p>\n<h2>Konsequenzen der Neuregelung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Gesetzesrevision hatte einschneidende Konsequenzen f\u00fcr die Revisionsbranche und alle Revisionsgesellschaften. Die am 1. September 2007 eingesetzte Eidgen\u00f6ssische Revisionsaufsichtsbeh\u00f6rde (RAB) hatte eine aufw\u00e4ndige Zulassung aller Revisoren und Revisionsexperten sowie der Revisionsunternehmen durchzuf\u00fchren und \u00fcberwacht seither permanent und akribisch die staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen. Diese haben im Rahmen des neuen Pr\u00fcf- und \u00dcberwachungsprozesses einen immensen administrativen Mehraufwand zu leisten und alle Kosten der staatlichen \u00dcberwachung zu tragen.Die juristischen Personen in der Rechtsform der GmbH und der Stiftung unterstehen neu der Revisionspflicht. Ausgenommen bleiben die Kleinstunternehmen (bis zu 10 Vollzeitstellen), wenn sie sich f\u00fcr ein Opting out entscheiden, und die von den Aufsichtsbeh\u00f6rden befreiten Stiftungen. Sie m\u00fcssen jedoch den Verzicht auf eine Revision bzw. Revisionsstelle (unter entsprechenden Kostenfolgen) beim Handelsregister eintragen lassen.Da die Revisionstiefe der neuen Form der eingeschr\u00e4nkten Revision geringer ist als im Falle der Revision nach altem Recht, profitieren alle nur noch eingeschr\u00e4nkt revidierten Aktiengesellschaften von den damit verbundenen Erleichterungen. Weil sich die eingeschr\u00e4nkte Pr\u00fcfung auf \u00abBefragungen, analytische Pr\u00fcfungshandlungen und angemessene Detailpr\u00fcfungen\u00bb beschr\u00e4nkt, sind seitens der zu pr\u00fcfenden Gesellschaft weniger Unterlagen aufzubereiten und f\u00fcr die Revision bereitzustellen als fr\u00fcher. Als Neuerung verlangt das Gesetz allerdings, dass im Anhang \u00abAngaben \u00fcber die Durchf\u00fchrung einer Risikobeurteilung\u00bb gemacht werden. Dies hat sich in der Praxis aber als administrativ wenig aufw\u00e4ndig und durchaus im Interesse der Gesellschaft und ihrer Organe liegend herausgestellt.Etwas anders verh\u00e4lt es sich im Bereiche der zu einer ordentlichen Revision verpflichteten wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen mit dem Internen Kontrollsystem (IKS), dessen Existenz die Revisionsstelle neuerdings zu best\u00e4tigen hat. Dazu haben die betroffenen Gesellschaften die Umsetzung des IKS gegen\u00fcber der Revisionsstelle offen zu legen. Der damit verbundene Aufwand hat in der \u00d6ffentlichkeit eine heftige Kontroverse ausgel\u00f6st. In der Zwischenzeit ist das IKS bei den betroffenen Firmen aber weitgehend etabliert, und sein Nutzen f\u00fcr die Unternehmensf\u00fchrung wird allgemein anerkannt. Weil sich der von der Revisionsstelle zu pr\u00fcfende Teil des IKS auf den Rechnungslegungsprozess beschr\u00e4nkt, halten sich die wiederkehrenden administrativen Mehrbelastungen aber in engen Grenzen.&#13;<\/p>\n<h2>Die Kostenfolgen des neuen Revisionsrechts<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn der \u00d6ffentlichkeit und speziell auch in den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten sind die Kostenfolgen des neuen Revisionsrechts diskutiert und zum Teil als unangemessene administrative und finanzielle Belastung der KMU heftig kritisiert worden. So hat auch eine im vergangenen Jahr durchgef\u00fchrte \u00abUmfrage bei den Unternehmen zum Neuen Revisionsrecht\u00bb des KMU-Forums des Staatssekretariates f\u00fcr Wirtschaft (Seco) \u00abeine wesentliche administrative Belastung und hohe externe Kosten f\u00fcr die KMU\u00bb ausgemacht.Die publizierten Umfrageergebnisse basierten konkret auf den Antworten von 24 eingeschr\u00e4nkt revidierten, 35 ordentlich revidierten und 20 Unternehmen mit Opting out. Aus diesen insgesamt 79 ausgewerteten Antworten wurden abgeleitet:\u2013 j\u00e4hrliche Zusatzkosten f\u00fcr alle eingeschr\u00e4nkt revidierten Unternehmen von 600 bis 1000 Mio. Franken; \u2013 j\u00e4hrliche Zusatzkosten f\u00fcr alle ordentlich revidierten Unternehmen (gesch\u00e4tzte Anzahl 5500) von 100 Mio. Franken;\u2013 j\u00e4hrliche Minderkosten dank dem Opting out von 70 Mio. Franken.Gleichzeitig wurde errechnet, dass das neue (noch im parlamentarischen Verfahren befindliche) Rechnungslegungsrecht bei den zur ordentlichen Revision verpflichteten KMU nochmals \u00abeine weitere Erh\u00f6hung ihrer Belastung und der Kosten von +100 Mio. Franken\/Jahr\u00bb bringen werde.Die zus\u00e4tzlichen Kosten der eingeschr\u00e4nkten Revision f\u00fcr das einzelne Unternehmen wurden in dieser Umfrage auf j\u00e4hrlich wiederkehrend zwischen 3000 und 5000 Franken pro Unternehmen beziffert, w\u00e4hrend jene der ordentlichen Revision f\u00fcr die ihr unterstellten gr\u00f6sseren Unternehmen auf 18&nbsp;750 Franken gesch\u00e4tzt worden sind. Schliesslich wurden die Ersparnisse aus dem Opting out mit 1500 Franken pro Unternehmen veranschlagt.&#13;<\/p>\n<h2>Untersuchung der Treuhand-Kammer<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nF\u00fcr die Treuhand-Kammer waren diese Schlussfolgerungen \u2013 Kostenfolgen (ohne neues Rechnungslegungsrecht) von insgesamt bis \u00fcber 1 Mrd. Franken \u2013 absolut nicht nachvollziehbar. Sie standen in Widerspruch zu den aktuellen Erfahrungen der Revisionsbranche, die sich tendenziell einem starken Honorardruck ausgesetzt sieht und deren Mitgliedfirmen einen Mehrumsatz in der Regel nur durch einen Zuwachs an Mandaten bzw. eine Volumenausweitung realisieren k\u00f6nnen. Insbesondere der immense Zusatzaufwand bei der eingeschr\u00e4nkten Revision konnte nicht nachvollzogen werden.Die Konfrontation der Branche mit den Zahlen des KMU-Forums f\u00fchrte rasch zur Einsicht, dass eine Kl\u00e4rung der Situation nur durch eine eigene Untersuchung herbeigef\u00fchrt werden kann, da sonst weiterhin Behauptung gegen Behauptung stehen w\u00fcrde, was nicht zielf\u00fchrend w\u00e4re. Die Treuhand-Kammer hat sich daher f\u00fcr eine Umfrage bei ihren Mitgliedunternehmen entschieden, die im Fr\u00fchjahr 2010 durchgef\u00fchrt wurde und interessante Ergebnisse gebracht hat.An alle 960 Mitgliedfirmen (mit 14&nbsp;000 Mitarbeitenden) wurde ein Fragebogen versandt. 299 Fragebogen oder 31,1% wurden retourniert und beantwortet, wobei sich alle Big Five (PricewaterhouseCoopers, Ernst &amp;Young, KPMG, BDO, Deloitte mit zusammen 7500 Mitarbeitenden) an der Umfrage beteiligt haben. Dadurch erhalten die ermittelten Ergebnisse einen hohen Aussagewert, basieren sie doch zum gr\u00f6ssten Teil auf den gemeldeten Zahlen und nur zu einem geringen Teil auf einer Hochrechnung. 47 Mitgliedfirmen meldeten keine Revisionen, sodass die Fragebogen von 252 Revisionsunternehmen im Detail ausgewertet werden konnten. Dies geschah differenziert in der Form mit bzw. ohne Big Five, um noch bessere Aufschl\u00fcsse zu haben \u00fcber die Situation bei den KMU, die im Fokus des KMU-Forums bzw. des Seco stehen. Die an der Umfrage beteiligten Kammermitglieder meldeten gesamthaft ein im Jahr 2009 erzieltes Honorarvolumen in der Wirtschaftspr\u00fcfung von 1,12 Mrd. Franken, zu dem die Ums\u00e4tze der \u00fcbrigen Kammermitglieder von sch\u00e4tzungsweise 220 Mio. Franken hinzuzuz\u00e4hlen sind.&#13;<\/p>\n<h2>Marktvolumen der Wirtschaftspr\u00fcfung: Rund 1,7 Mrd. Franken<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nWie in der <i>Tabelle 1<\/i> dargelegt, erzielten die Mitgliedfirmen der Treuhand-Kammer im Jahr 2009 \u2013 bei einem Gesamtumsatz (inklusive aller Beratungsleistungen) von hochgerechnet 3,07 Mrd. Franken \u2013 einen Umsatz in der Wirtschaftspr\u00fcfung von hochgerechnet 1,34 Mrd. Franken, was einem Umsatzanteil der Wirtschaftspr\u00fcfung am Gesamtumsatz von 44% entspricht. Ohne die Big Five ergab sich ein Gesamtumsatz aller anderen Mitgliedfirmen von 1,40 Mrd. Franken und ein Umsatz in der Wirtschaftspr\u00fcfung von 312 Mio. Franken bzw. von anteiligen 22%. Es best\u00e4tigte sich, dass die Big Five deutlich st\u00e4rker in der Wirtschaftspr\u00fcfung engagiert sind als die (auf die Buchf\u00fchrung und Beratung spezialisierten) mittleren und kleineren Mitgliedfirmen. Als Branchenleader generieren die Big Five in der Wirtschaftspr\u00fcfung zusammen rund 1 Mrd. Franken Umsatz.Was die Umsatzentwicklung gegen\u00fcber dem Vorjahr anbetrifft, zeigt die Umfrage der Treuhand-Kammer einen Anstieg in der Wirtschaftspr\u00fcfung von 2,6% bis 2,7%. Dieser Umsatzzuwachs im Jahr 2009 ist eine Saldogr\u00f6sse. Er spiegelt die Umsatzeinbussen aufgrund des generellen Margendruckes und das Opting out zahlreicher kleiner Aktiengesellschaften. Anderseits kamen zahlreiche neue Mandate vor allem wegen der neu eingef\u00fchrten Revisionspflicht der GmbH und Stiftungen hinzu, und es ergaben sich Mehrleistungen wie die IKS-Pr\u00fcfung bei der ordentlichen Revision. Bei der im Jahr 2009 erstmals durchgef\u00fchrten eingeschr\u00e4nkten Revision des Gesch\u00e4ftsabschlusses 2008 stand als Vergleichswert nat\u00fcrlich lediglich das Revisionshonorar des Vorjahres des entsprechenden Kunden zur Verf\u00fcgung, als der Abschluss 2007 noch nach altem Recht zu pr\u00fcfen war. Es ergab sich dabei eine Zuwachsrate von unter 2% (1,2% mit bzw. 1,8% ohne die Big Five), w\u00e4hrend sie bei der ordentlichen Revision 4,2% (inklusive Big Five) bzw. 6,8% (ohne Big Five) betrug. Dass die Resultate der Big Five die Zuwachsraten auf ein deutlich tieferes Niveau herabgedr\u00fcckt haben, erscheint nur auf den ersten Blick \u00fcberraschend. Bei den gr\u00f6sseren Revisionsmandaten war der Konkurrenz- und Margendruck deutlicher sp\u00fcrbar, w\u00e4hrend die kleineren Revisionsfirmen von einer tendenziell st\u00e4rkeren Kundenbindung profitieren.Bei den eingeschr\u00e4nkten Revisionen wurde f\u00fcr das Jahr 2009 ein durchschnittliches Honorar von 4900 Franken pro Mandat ermittelt, bei einem erw\u00e4hnten Wachstum des Gesamtumsatzes in diesem Bereich von 1,2%. Eine Detailanalyse einer mittelgrossen Revisionsgesellschaft hat in der eingeschr\u00e4nkten Revision einen R\u00fcckgang des Durchschnittshonorars pro Mandat um 6% gegen\u00fcber dem Vorjahr ergeben. Bei den ordentlichen Revisionen wiederum stellte sich das durchschnittliche Honorar auf 32&nbsp;500 Franken, dies bei einem um 4,2% angestiegenen Gesamtumsatz (siehe <i>Kasten 1<\/i>&#13;<\/p>\n<h3>Kennzahlen der Mitgliedfirmen der Treuhand-Kammer (TK)<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nMandatszahl (hochgerechnet)&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n\u2212 bei der eingeschr\u00e4nkten Revision 63&nbsp;500 (davon Big 5: 12 057)\u2212 bei der ordentlichen Revision 21&nbsp;400 (davon Big 5: 17 127)&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nHonorar 2009 pro Mandat&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n\u2212 bei der eingeschr\u00e4nkten Revision 4900 CHF (Gesamtumsatz +1.2% gegen\u00fcber 2008)\u2212 bei der ordentlichen Revision 32&nbsp;500 CHF (Gesamtumsatz +4.2% gegen\u00fcber 2008)Bezogen auf das einzelne Mandat hat eine Detailuntersuchung einer mittelgrossen Revisionsgesellschaft bei der eingeschr\u00e4nkten Revision einen R\u00fcckgang des Durchschnittshonorars von rund 6% festgestellt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nMarktvolumen Wirtschaftspr\u00fcfung (hochgerechnet)&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n\u2212 der Mitgliedfirmen TK Eingeschr\u00e4nkte Revision 313 Mio. CHF (davon Big 5: 87) Ordentliche Revision 697 Mio. CHF (davon Big 5: 611) Publikumsgesellschaften 328 Mio. CHF (davon Big 5: 326) Total TK-Mitglieder 1338 Mio. CHF (davon Big 5: 1&#8217;024)\u2212 \u00fcbrige Firmen (grobe Sch\u00e4tzung) 400\u2013500 Mio. CHF&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTotal 1700\u20131800 Mio. CHF&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n). Um das Volumen des Gesamtmarktes der Wirtschaftspr\u00fcfung zu beziffern, sind zum Umsatz der Kammermitglieder die nicht bekannten Pr\u00fcfungshonorare der Nichtmitglieder der Treuhand-Kammer hinzuzuz\u00e4hlen. Diese d\u00fcrften mit grosser Wahrscheinlichkeit maximal 400 bis 500 Mio. Franken betragen, sodass der Gesamtmarkt Wirtschaftspr\u00fcfung zurzeit ein Honorarvolumen von h\u00f6chstens 1,7 bis 1,8 Mrd. Franken aufweisen d\u00fcrfte.Ein Blick auf die gesamte Zahl der im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen scheint dies zu best\u00e4tigen. Von den insgesamt rund 316&nbsp;000 Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften haben sich bis Ende 2009 n\u00e4mlich rund 125&nbsp;000 f\u00fcr ein Opting out entschieden, womit rund 191&nbsp;000 eingeschr\u00e4nkt oder ordentlich zu pr\u00fcfen sind. Im Falle der 2009 erfolgten insgesamt 43&nbsp;000 Neugr\u00fcndungen ergab sich ein noch wesentlich h\u00f6herer Anteil der Gesellschaften mit einem Opting out; \u00fcber 34&nbsp;000 oder knapp 80% der neugegr\u00fcndeten Unternehmen verzichten ganz auf eine Revision. Die von den Mitgliedfirmen der Treuhand-Kammer betreuten insgesamt rund 85&nbsp;000 Mandate umfassen fast alle (n\u00e4mlich \u00fcber 21 000) Mandate der ordentlichen Revision, und bei den \u00fcber 63&nbsp;000 Mandaten der eingeschr\u00e4nkten Revision d\u00fcrfte es sich um die wirtschaftlich bedeutenderen Mandate handeln. Damit verbleiben etwa 106&nbsp;000 Mandate von meist kleineren Gesellschaften f\u00fcr die Nicht-Kammermitglieder.Interessant ist die aufgrund der Erhebung der Treuhand-Kammer gemachte Feststellung, dass die Umfrageteilnehmer 18451 Mandate f\u00fcr eine ordentliche Revision gemeldet haben, was auf alle Mitgliederunternehmen hochgerechnet in diesem Segment rund 21&nbsp;400 Mandate bedeuten w\u00fcrde. In seiner Botschaft zum Aktien- und Rechnungslegungsrecht vom 21. Dezember 2007 (S. 1624) war der Bundesrat noch von einer Zahl von \u00abweniger als 10 000\u00bb ausgegangen, das Seco in seiner Umfrage sogar von lediglich 5500 Unternehmen. In der von der Treuhand-Kammer ermittelten Zahl sind nat\u00fcrlich auch all jene Gesellschaften enthalten, die sich freiwillig im Rahmen eines Opting up f\u00fcr eine ordentliche Revision entschieden haben. Offenbar gibt es dazu (neben zahlreichen zur ordentlichen Revision verpflichteten Stiftungen) aber doch deutlich mehr Gesellschaften als angenommen, die die Schwellenwerte von 10 Mio. Franken Bilanzsumme, 20 Mio. Franken Umsatz bzw. 50 Vollzeitstellen \u00fcberschreiten. Dies muss zum Anlass genommen werden, die H\u00f6he der Schwellenwerte im Gesellschaftsrecht kritisch zu hinterfragen. Aus der Sicht der Treuhand-Kammer sollen sie m\u00f6glichst vereinheitlicht und dabei auf ein h\u00f6heres Niveau angehoben werden, wie das der St\u00e4nderat in der aktuellen Gesetzesrevision zum neuen Rechnungslegungsrecht in der Wintersession 2009 (allerdings punktuell und nur f\u00fcr die Konsolidierungspflicht) beschlossen hat. Dies w\u00fcrde die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften erleichtern und dr\u00e4ngt sich auch mit Blick auf den relativ hohen internen und externen Aufwand f\u00fcr eine ordentliche Revision von KMU mit nur 20 Mio. Franken Jahresumsatz auf. Die konkrete H\u00f6he festzulegen, bleibt dabei nat\u00fcrlich grunds\u00e4tzlich ein politischer Entscheid. Die Treuhand-Kammer hat ihre aufgrund der Mitgliederumfrage vorgenommenen volkswirtschaftlichen Berechnungen dem KMU-Forum darlegen und mit ihm diskutieren k\u00f6nnen. Seitens des KMU-Forums sind die vorgelegten Umfrageergebnisse entgegengenommen worden. Sie sind vor dem Hintergrund der eigenen Untersuchungen dahingehend interpretiert worden, dass eben nicht prim\u00e4r die Revisionshonorare, sondern vielmehr die internen Kosten in den gepr\u00fcften Unternehmen zu einer markanten (zeitlichen und eben auch finanziellen) Mehrbelastung im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Revisionsrechts gef\u00fchrt haben. Gemeinsam wurde festgehalten, dass ein falscher Eindruck entstehen konnte, die externen Kosten der Revisionsstellen seien an der zus\u00e4tzlichen Belastung hauptschuldig. Die Erhebung der Treuhand-Kammer hat jedenfalls zweifelsfrei ergeben, dass sich die Revisionshonorare (und damit die externen Kosten einer Revision) unter dem neuen Revisionsrecht nur moderat entwickelt haben.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1: \u00abUmfrage der Treuhand-Kammer-Revisionshonorare 2010\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Kennzahlen der Mitgliedfirmen der Treuhand-Kammer (TK)&#13;<\/p>\n<h3>Kennzahlen der Mitgliedfirmen der Treuhand-Kammer (TK)<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nMandatszahl (hochgerechnet)&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n\u2212 bei der eingeschr\u00e4nkten Revision 63&nbsp;500 (davon Big 5: 12 057)\u2212 bei der ordentlichen Revision 21&nbsp;400 (davon Big 5: 17 127)&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nHonorar 2009 pro Mandat&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n\u2212 bei der eingeschr\u00e4nkten Revision 4900 CHF (Gesamtumsatz +1.2% gegen\u00fcber 2008)\u2212 bei der ordentlichen Revision 32&nbsp;500 CHF (Gesamtumsatz +4.2% gegen\u00fcber 2008)Bezogen auf das einzelne Mandat hat eine Detailuntersuchung einer mittelgrossen Revisionsgesellschaft bei der eingeschr\u00e4nkten Revision einen R\u00fcckgang des Durchschnittshonorars von rund 6% festgestellt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nMarktvolumen Wirtschaftspr\u00fcfung (hochgerechnet)&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n\u2212 der Mitgliedfirmen TK Eingeschr\u00e4nkte Revision 313 Mio. CHF (davon Big 5: 87) Ordentliche Revision 697 Mio. CHF (davon Big 5: 611) Publikumsgesellschaften 328 Mio. CHF (davon Big 5: 326) Total TK-Mitglieder 1338 Mio. CHF (davon Big 5: 1&#8217;024)\u2212 \u00fcbrige Firmen (grobe Sch\u00e4tzung) 400\u2013500 Mio. CHF&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTotal 1700\u20131800 Mio. CHF<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die ab dem Gesch\u00e4ftsjahr 2008 zu beachtenden Neuerungen in der Revision haben in der \u00d6ffentlichkeit eine Diskussion ausgel\u00f6st \u00fcber die Frage, ob der Staat mit seinen gesetzlichen Anforderungen die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu stark belaste. 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