{"id":121131,"date":"2010-10-01T12:00:00","date_gmt":"2010-10-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2010\/10\/bruggmann-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:33:02","modified_gmt":"2023-08-23T21:33:02","slug":"bruggmann-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2010\/10\/bruggmann-3\/","title":{"rendered":"Der Erweiterungsbeitrag zugunsten der EU-10-Staaten \u2013 eine Zwischenbilanz"},"content":{"rendered":"<p>Am 13. Juni 2012 l\u00e4uft die f\u00fcnfj\u00e4hrige Frist ab, w\u00e4hrend der die Schweiz im Rahmen des Erweiterungsbeitrags Projekte zu Gunsten der EU-10-Staaten&#13;<br \/>\nPolen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen, Malta und Zypern. genehmigen kann. Es darf davon ausgegangen werden, dass der daf\u00fcr vorgesehene Gesamtbetrag von 1 Mrd. Franken bis dann wie geplant vollst\u00e4ndig verpflichtet wird, selbst wenn es in ein paar Partnerstaaten noch zu weiteren kleinen Verz\u00f6gerungen kommen sollte. Das Konzept des Erweiterungsbeitrags hat sich bisher bew\u00e4hrt, und es kann eine positive Zwischenbilanz gezogen werden. Die Schlussbilanz wird ab 2018 nach dem Abschluss aller Projekte und der vollst\u00e4ndigen Auszahlung des Erweiterungsbeitrags gezogen werden. <img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/201010_17_Bruggmann_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"278\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer Erweiterungsbeitrag ist ein Instrument der schweizerischen Europapolitik. Durch ihre Erweiterung tr\u00e4gt die EU zu Stabilit\u00e4t, Frieden und Wohlstand auf dem europ\u00e4ischen Kontinent bei, was auch im Interesse der Schweiz liegt. Mit dem Erweiterungsbeitrag unterst\u00fctzt die Schweiz auf solidarische Weise die Anstrengungen der EU, die wirtschaftlichen und sozialen Disparit\u00e4ten zwischen den neuen und den alten EU-Mitgliedstaaten zu verringern und so den Zusammenhalt in der Gemeinschaft zu f\u00f6rdern (Koh\u00e4sionsziel). Der Erweiterungsbeitrag ist daher auch f\u00fcr die Beziehungen zur EU von grosser Bedeutung.Am 26. November 2006 genehmigte das Schweizer Stimmvolk das Bundesgesetz \u00fcber die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas. Dieses so genannte Osthilfegesetz ist die Rechtsgrundlage f\u00fcr den Erweiterungsbeitrag zur Unterst\u00fctzung der EU-10-Staaten, die am 1. Mai 2004 der EU beigetreten waren. Wie im Falle von Bulgarien und Rum\u00e4nien erlaubt das auf zehn Jahre befristete Gesetz die Unterst\u00fctzung weiterer neuer EU-Mitgliedstaaten.Mit der Genehmigung des Rahmenkredits durch das Parlament am 14. Juni 2007 begann die f\u00fcnfj\u00e4hrige Periode f\u00fcr die Verpflichtung der insgesamt 1 Mrd. Schweizer Franken f\u00fcr vorrangige Projekte und Programme in den EU-10-Staaten. Mit jedem dieser Staaten hat die Schweiz am 20. Dezember 2007 ein bilaterales Rahmenabkommen zur Umsetzung der Zusammenarbeit unterzeichnet. Auf der schweizerischen Seite sind das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) und die Direktion f\u00fcr Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) gemeinsam zust\u00e4ndig f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Erweiterungsbeitrags. Die Projektverantwortung liegt gem\u00e4ss der thematischen Kompetenz jeweils beim Seco oder bei der Deza. In jedem Partnerstaat gibt es eine nationale Koordinationseinheit (NCU), welche f\u00fcr das bilaterale Zusammenarbeitsprogramm mit der Schweiz verantwortlich ist. Diese NCU ist in den meisten F\u00e4llen im gleichen Ministerium angesiedelt, das auch f\u00fcr die Verwaltung der EU-Fonds zust\u00e4ndig ist.&#13;<\/p>\n<h2>Zweistufiges Projektgenehmigungsverfahren<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Entscheidungsgremien von Seco und Deza pr\u00fcfen die ihnen von den NCU unterbreiteten Finanzierungsgesuche in einem zweistufigen Verfahren: Erst wenn der Projektvorschlag aufgrund eines groben Entwurfs grunds\u00e4tzlich genehmigt ist (erste Stufe), darf der Gesuchsteller das detaillierte Projekt ausarbeiten und zur Genehmigung vorlegen (zweite Stufe). Nach der ersten Stufe kann der Gesuchsteller f\u00fcr die weiteren Arbeiten eine Unterst\u00fctzung durch die Projektvorbereitungsfazilit\u00e4t beantragen. F\u00fcr jeden Partnerstaat \u2013 ausser f\u00fcr Malta und Zypern \u2013 ist eine Projektfazilit\u00e4t eingerichtet worden. 85% der Kosten der Projektvorbereitung werden dem Erweiterungsbeitrag belastet; 15% der Kosten tr\u00e4gt der Partnerstaat.Dieses zweistufige Verfahren hat f\u00fcr die Gesuchsteller verschiedene Vorteile. Nach einem positiven Grundsatzentscheid des Seco oder der Deza k\u00f6nnen die Gesuchsteller davon ausgehen, dass ihr Projekt gute Chancen hat, definitiv bewilligt zu werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die von Seiten der Schweiz in der ersten Stufe gemachten Vorgaben eingehalten werden und die f\u00fcr die zweite Stufe notwendige Projektdokumentation \u2013 einschliesslich z.B. Durchf\u00fchrbarkeitsstudie, Umweltvertr\u00e4glichkeitsstudie \u2013 der rigorosen \u00dcberpr\u00fcfung standh\u00e4lt. F\u00fcr diejenigen Gesuchsteller, deren Projekte bereits im Partnerland oder durch die Schweiz abgelehnt werden, halten sich die Projektvorbereitungskosten in engen Grenzen. Entsprechend ist es f\u00fcr sie leichter, diesen Entscheid zu akzeptieren, als wenn sie bereits grosse Summen in die Projektausarbeitung investiert h\u00e4tten. Der wesentliche Nachteil des Verfahrens liegt darin, dass es nach der Einreichung eines ersten Gesuchs unter Umst\u00e4nden bis zu 18 Monaten dauern kann, bis das Vorhaben definitiv genehmigt ist.&#13;<\/p>\n<h2>Stand der operationellen Umsetzung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nBis Mitte September 2010 haben Seco\/Deza insgesamt 80 Projekte definitiv und 72 Projekte provisorisch genehmigt. Der Gesamtbetrag der definitiv bewilligten Projekte bel\u00e4uft sich auf 291,6 Mio. Franken, derjenige der provisorisch genehmigten Projekte auf 467,2 Mio. Franken. Von den f\u00fcr Projekte vorgesehenen 950 Mio. Franken&#13;<br \/>\nDiese 950 Mio. Franken entsprechen den 1000 Mio. Franken abz\u00fcglich der 50 Mio. Franken, welche f\u00fcr die Verwaltungskosten der Schweiz vorgesehen sind. sind somit insgesamt fast 80% definitiv oder provisorisch verpflichtet (vgl. <i>Grafik 1<\/i>).Der Hauptgrund, warum die operationelle Umsetzung in den baltischen Staaten, Malta und Zypern weiter fortgeschritten ist als in Polen, Ungarn, Tschechien und in der Slowakei liegt im Projektauswahlverfahren. In der ersten L\u00e4ndergruppe wurden die der Schweiz vorgeschlagenen Projekte direkt durch die Ministerien ausgew\u00e4hlt. In der zweiten L\u00e4ndergruppe erfolgt die Generierung der Projektvorschl\u00e4ge durch einen \u00f6ffentlichen Aufruf zur Projekteingabe <i>(Call for Proposals)<\/i>. Dabei handelt es sich um ein Wettbewerbsverfahren, bei dem die daf\u00fcr qualifizierten Institutionen und anderen Akteure (z.B. Gebietsk\u00f6rperschaften) den formellen und inhaltlichen Vorgaben entsprechend Projektvorschl\u00e4ge einreichen k\u00f6nnen. Bei allen bisherigen Wettbewerbsverfahren \u00fcbertraf der Gesamtbetrag der eingereichten Projektvorschl\u00e4ge die f\u00fcr den Themenbereich zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel bei weitem.&#13;<br \/>\nZum Beispiel wurden in Polen im Bereich Infrastruktur\/Umwelt, in welchem 173,6 Mio. Franken zur Verf\u00fcgung stehen, Projektvorschl\u00e4ge im Gesamtbetrag von mehr als 1,2 Mrd. Franken eingereicht Entsprechend gross und zeitraubend war und ist der Aufwand f\u00fcr das Partnerland, die vielen Projektvorschl\u00e4ge zu bewerten und dann diejenigen zur Unterbreitung an die Schweiz auszuw\u00e4hlen.<i>Grafik 2<\/i> gibt einen \u00dcberblick \u00fcber die sektorielle Aufteilung des Erweiterungsbeitrags aufgrund der aktuellen Projektpipeline und der Planung. Die Mittel werden in jedem Partnerland innerhalb der Sektoren auf einige wenige Themenbereiche konzentriert. Das Projektportfolio des gesamten Erweiterungsbeitrags ist dennoch recht heterogen, was aufgrund der nachfolgenden Beispiele veranschaulicht werden kann:\u2013 In Ungarn unterst\u00fctzt die Schweiz mit einem Gesamtbetrag von 27,3 Mio. Franken in vier Gemeinden die Sanierung und Erweiterung der \u00fcber 50 Jahre alten Wasserversorgungssysteme. Eine spezielle Herausforderung besteht dabei in der umweltgerechten Entsorgung der Asbestzementrohre.\u2013 In Slowenien erm\u00f6glicht die Schweiz mit 3,7 Mio. Franken in den Gemeinden von Primorska den Einsatz von erneuerbaren Energien. Im Vordergrund stehen die Installation einer Photovoltaikanlage auf einer 600 Meter langen Schallschutzwand sowie die Umstellung der Heizungen in 20 \u00f6ffentlichen Geb\u00e4uden von \u00d6l auf Biomasse.\u2013 In Lettland wird mit 2 Mio. Franken die Anwendung der Rechnungslegungs- und Revisionsvorschriften f\u00fcr Unternehmen gem\u00e4ss geltenden internationalen Standards unterst\u00fctzt. Das Projekt beinhaltet u.a. die Schulung und St\u00e4rkung der Aufsichtsbeh\u00f6rden, den Aufbau eines Qualit\u00e4tssicherungssystems sowie den Erfahrungsaustausch mit anderen neuen EU-Mitgliedstaaten.\u2013 In Polen unterst\u00fctzt die Schweiz mit 2,8 Mio. Franken den Schutz der \u00f6stlichen EU-Grenze. Mit dem Beitrag werden 20 bis 25 speziell ausger\u00fcstete Fahrzeuge angeschafft, um die mobile Grenzpolizei in ihrer Arbeit zu unterst\u00fctzen. Neben dem Erwerb der Fahrzeuge werden zus\u00e4tzliche Fortbildungskurse f\u00fcr die polnischen Grenzpolizisten finanziert.\u2013 In Litauen unterst\u00fctzt die Schweiz ein Gesundheitsprojekt mit 44 Mio. Franken. Das Projekt f\u00f6rdert einerseits die Energieeffizienz in \u00f6ffentlichen Spit\u00e4lern durch die Renovation und Erneuerung von \u00fcberholten Installationen. Andererseits wird dieses Projekt die Gesundheitsdienstleistungen f\u00fcr Mutter und Kind landesweit verbessern, indem in moderne Ger\u00e4te und die Ausbildung des Personals investiert wird. Dieses Gesundheitsprojekt wird gemeinsam von der Deza und dem Seco finanziert und kn\u00fcpft an bereits durchgef\u00fchrte Schweizer Projekte aus den 1990er-Jahren an.\u2013 In Malta wird mit 2,8 Mio. Franken die Pr\u00e4vention und Diagnostik von Krebs unterst\u00fctzt. Mit dem Beitrag wird ein neuer PET-Scanner&#13;<br \/>\nPositronen-Emissions-Tomografie. in einem \u00f6ffentlichen Spital mitfinanziert und installiert. Mit dem Erweiterungsbeitrag will die Schweiz auch einen Beitrag zur Verminderung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichgewichte innerhalb der Partnerstaaten (interne Koh\u00e4sion) leisten. Die Erreichung dieses Ziels ist auf gutem Weg. Es darf davon ausgegangen werden, dass in den gr\u00f6sseren Partnerstaaten (Polen, Ungarn, Tschechien und Slowakei) wie vorgesehen mehr als 40% der Mittel den wirtschaftlich r\u00fcckst\u00e4ndigsten Regionen zugute kommen werden. In der ersten Jahresh\u00e4lfte 2010 hat die Schweiz mit jedem Partnerstaat eine Standortbestimmung vorgenommen. In diesem Rahmen wurde die gemeinsame Planung aktualisiert mit dem Ziel, die rechtzeitige Verpflichtung aller Mittel bis Juni 2012 weiterhin sicherzustellen.&#13;<\/p>\n<h2>Insgesamt positive Erfahrungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie mit den Partnerstaaten beim Erweiterungsbeitrag gemachten Erfahrungen von Seco und Deza sind gut. Auch die Partnerstaaten beurteilen die Zusammenarbeit mit der Schweiz insgesamt als positiv. Dies ist keineswegs selbstverst\u00e4ndlich, findet diese Zusammenarbeit doch in einem eher schwierigen Umfeld statt, das gepr\u00e4gt ist von zum Teil markanten politischen Ver\u00e4nderungen in den Partnerstaaten und durch die allgemeine Wirtschaftskrise.R\u00fcckblickend muss festgestellt werden, dass die Vorbereitung der operationellen Umsetzung des Erweiterungsbeitrags in einigen Partnerstaaten einiges l\u00e4nger gedauert hat als urspr\u00fcnglich angenommen. Dies trifft vor allem auf Tschechien, die Slowakei und Ungarn zu, wo die Erarbeitung von Rechts- und anderen Grundlagen sowie die Schaffung der Strukturen und die Bereitstellung der personellen Kapazit\u00e4ten f\u00fcr den Erweiterungsbeitrag besonders viel Zeit beansprucht hat. W\u00e4ren die Projektvorschl\u00e4ge aus diesen L\u00e4ndern der Schweiz allerdings im gleichen Rhythmus unterbreitet worden wie aus den anderen Partnerstaaten, h\u00e4tte es im Seco und in der Deza bei der Projektpr\u00fcfung grosse Engp\u00e4sse gegeben.Den NCU und anderen zentralen Institutionen, welche mehr als 99% ihrer T\u00e4tigkeiten gem\u00e4ss den Abl\u00e4ufen und Vorgaben der EU-Fonds aus\u00fcben, muss man zugute halten, dass es f\u00fcr sie nicht einfach war, die Modalit\u00e4ten der schweizerischen Zusammenarbeit zu \u00fcbernehmen und die entsprechenden Umstellungen zu bewerkstelligen. Der schweizerische Ansatz mit einer engen schweizerischen Begleitung von Projektauswahl und Auftragsvergabe, der periodischen \u00dcberwachung des Projektfortschritts sowie dem direkten Kontakt zu allen involvierten Partnern wurde von ein paar NCU nur z\u00f6gerlich akzeptiert. In der Zwischenzeit hat sich die Zusammenarbeit mit allen Partnerinstitutionen jedoch gut eingespielt, auch wenn es hie und da das eine oder andere Kommunikationsproblem gibt. Die Errichtung der vier B\u00fcros Erweiterungsbeitrag in unseren Botschaften in Budapest, Prag, Riga und Warschau&#13;<br \/>\nDas B\u00fcro in Warschau ist f\u00fcr Polen zust\u00e4ndig und dasjenige in Budapest f\u00fcr Ungarn. Das B\u00fcro in Prag deckt Tschechien und die Slowakei ab, dasjenige in Riga die drei baltischen Staaten. Insgesamt arbeiten in den B\u00fcros 5 Schweizer\/innen (Leitung + 1 Stellvertreter in Warschau) sowie 12 lokale Fachkr\u00e4fte. hat sich als ein strategisch richtiger Entscheid erwiesen. Die B\u00fcros nehmen f\u00fcr die Deza und das Seco eine unverzichtbare Schl\u00fcsselrolle wahr. Ihre Kenntnisse der lokalen Verh\u00e4ltnisse und ihre direkten Kontakte mit den Partnern vor Ort erleichtern die Durchf\u00fchrung der Zusammenarbeitsprogramme und vermindern das Risiko von Fehlleistungen. Im Interesse eines effizienten Mitteleinsatzes wurden im Rahmenabkommen mit jedem Partnerstaat je nach Themenbereich Mindestgr\u00f6ssen f\u00fcr Projekte \u2013 in der Regel mehrere Mio. Franken \u2013 vereinbart. Diese Massnahme hat sich bew\u00e4hrt, indem sie dazu beigetragen hat, dass die Anzahl der Projektgesuche vern\u00fcnftig begrenzt werden konnte, ohne dass an der Qualit\u00e4t der genehmigten Projekte Abstriche gemacht werden mussten.Die Wirtschaftskrise hat sich bis anhin nicht wesentlich auf den Erweiterungsbeitrag ausgewirkt. Allerdings hat sie in ein paar F\u00e4llen die thematische Mittelzuteilung beeinflusst. So wurden zum Beispiel in Lettland 6,7 Mio. Franken aus den nicht zugeteilten Mitteln f\u00fcr ein Programm zur Unterst\u00fctzung von kleinen Privatunternehmen reserviert; in Litauen wurde das Gesundheitswesen bei der Reservenzuteilung gegen\u00fcber dem Bereich Sicherheit bevorzugt. In allen Partnerstaaten ist die planm\u00e4ssige Umsetzung der mit nicht r\u00fcckzahlbaren externen Mitteln&#13;<br \/>\nDabei handelt es sich zu ca. 99% um EU-Fonds. Aber auch der Schweizer Erweiterungsbeitrag und der norwegische sowie der Efta\/EWR-Finanzmechanismus sind in dieser Priorit\u00e4tensetzung eingeschlossen. unterst\u00fctzten Programme und Projekte weiterhin eine erste Priorit\u00e4t. Das Festhalten an dieser Priorit\u00e4t ist f\u00fcr sie auch wichtig zur Konjunkturbelebung und Erhaltung von Arbeitspl\u00e4tzen. Dementsprechend ist die Bereitstellung der 15%-Eigenbeitr\u00e4ge in den jeweiligen Haushalten trotz allgemeinen Budgetk\u00fcrzungen nicht umstritten. In ein paar Partnerstaaten (v.a. Ungarn, Lettland) sind einschneidende Massnahmen zur Verringerung der Personalausgaben (Entlassungen, massive Gehaltsk\u00fcrzungen) ergriffen worden. Dadurch bewirkte Personalwechsel haben in einzelnen F\u00e4llen zu Verz\u00f6gerungen bei der Identifizierung und Ausarbeitung von Projekten gef\u00fchrt.&#13;<\/p>\n<h2>Intensivierung der Beziehungen mit den EU-10-Staaten<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Erweiterungsbeitrag hat zu einer Intensivierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und den EU-10-Staaten gef\u00fchrt \u2013 und zwar nicht nur auf der politischen Ebene. Der Erweiterungsbeitrag und noch st\u00e4rker die Gesch\u00e4ftsm\u00f6glichkeiten im Rahmen der EU-finanzierten Koh\u00e4sionspolitik, auf welche Seco, Deza, die Osec und die schweizerischen Handelskammern immer wieder hingewiesen haben, scheinen einigen Schweizer Firmen einen Anstoss gegeben zu haben, ihre Pr\u00e4senz in den M\u00e4rkten der neuen Mitgliedstaaten zu verst\u00e4rken. Verschiedene Schweizer Unternehmen haben entweder direkt oder als Unterakkordanten Auftr\u00e4ge aus EU-finanzierten Projekten erhalten. Eine gr\u00f6ssere Anzahl hat in diesen L\u00e4ndern auch von F\u00f6rdermitteln der EU profitieren k\u00f6nnen, so zum Beispiel von Subventionen f\u00fcr die Schulung der Mitarbeitenden, die Einf\u00fchrung von innovativen Technologien, Energiesparmassnahmen oder die Produktionserweiterung.Die nun rasch zunehmende Anzahl von Projekten des Erweiterungsbeitrags, die ab 2011 in die Realisierungsphase kommen, wird zu zahlreichen Ausschreibungen f\u00fchren, welche auch f\u00fcr Schweizer Firmen interessant sein werden. Um das Interesse von Schweizer Unternehmen zur Teilnahme an diesen Ausschreibungen fr\u00fchzeitig zu wecken, werden auf der Webseite des Erweiterungsbeitrags&#13;<br \/>\nInternet: <a href=\"http:\/\/www.erweiterungsbeitrag.admin.ch\">http:\/\/www.erweiterungsbeitrag.admin.ch<\/a>. nicht nur die genehmigten Projekte und die Hinweise auf die Ausschreibungen, sondern bereits auch die geplanten Projekte publiziert.Die im Rahmen des Erweiterungsbeitrags bestehenden M\u00f6glichkeiten von institutionellen und beratenden Partnerschaften werden zunehmend genutzt und tragen zur St\u00e4rkung der bilateralen Beziehungen mit den neuen EU-Staaten bei. So werden in Ungarn, Polen und Litauen f\u00fcr rund 35 Mio. Franken gemeinsame Forschungsprojekte zwischen Institutionen dieser L\u00e4nder und Schweizer Hochschulen unterst\u00fctzt. Ausserdem er\u00f6ffnen so genannte Partnerschaftsfonds in Polen, Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Slowenien Unterst\u00fctzungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Partnerschaften zwischen Organisationen und Institutionen aus der Schweiz und den betreffenden L\u00e4ndern. Es sind Projekte in Vorbereitung zwischen Gemeinden, Schulen oder auch privaten Vereinen. Beratende Partnerschaften sind zum Beispiel die Zusammenarbeit zwischen der Oberzolldirektion und ihrem polnischen Pendant bei der Umsetzung eines gr\u00f6sseren Projektes zur Verbesserung der Grenzkontrollen oder die Beratung eines Spitals in Malta durch das Kantonsspital Bellinzona bei der Einf\u00fchrung neuer technischer Ausr\u00fcstungen.&#13;<\/p>\n<h2>Ausblick<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nSeco und Deza gehen davon aus, dass die Mittel des Erweiterungsbeitrags bis Juni 2012 planm\u00e4ssig verpflichtet werden k\u00f6nnen. Da die Schweiz gem\u00e4ss Planung \u00fcber die letzten Projekte in Tschechien, Ungarn und in der Slowakei erst im ersten Quartal 2012 entscheiden wird, wird die Einhaltung der Planung bis dahin in monatlichen Sitzungen zwischen der NCU und dem B\u00fcro Erweiterungsbeitrag \u00fcberwacht. Die Partnerstaaten sind sich bewusst, dass die Schweiz trotz Verpflichtungsdruck kein Projekt genehmigen wird, das die vereinbarten hohen Anforderungen nicht erf\u00fcllt. Um die zur Genehmigung notwendige Qualit\u00e4t der letzten Projektvorschl\u00e4ge zu gew\u00e4hrleisten, wird deren Auswahl und Ausarbeitung durch die Schweiz besonders eng begleitet. Seco und Deza hoffen, dass auch im Falle von weiteren Gehaltsk\u00fcrzungen, Entlassungen und Umstrukturierungen im \u00f6ffentlichen Sektor in den Partnerstaaten \u00fcberall die zur professionellen Abwicklung des Erweiterungsbeitrags notwendigen personellen Kapazit\u00e4ten beibehalten werden k\u00f6nnen. Mit der wachsenden Anzahl von Projekten, die in die Realisierungsphase eintreten, werden Deza und Seco zunehmend mehr Ressourcen f\u00fcr das Monitoring und Controlling auf Projektebene einsetzen. Die beiden besonders risikobehafteten Phasen der Projektumsetzung \u2013 die Vergabe von Auftr\u00e4gen und die vertragsgem\u00e4sse Leistungserbringung \u2013 werden dabei besonders sorgf\u00e4ltig gepr\u00fcft.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1: \u00ab\u00dcbersicht Verpflichtungen Erweiterungsbeitrag Seco\/Deza, Stand 15.9.2010\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 2: \u00abSektorielle Aufteilung des Erweiterungsbeitrags an die EU-10\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Jahreskonferenz der Schweizer Ostzusammenarbeit im Zeichen des Erweiterungsbeitrags&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Jahreskonferenz der Schweizer Ostzusammenarbeit von Seco und Deza steht ganz im Zeichen des Erweiterungsbeitrags. Der Gesamtbetrag der Schweiz von 1 Mrd. Franken an die EU-10-L\u00e4nder wird seit Juni 2007 umgesetzt. Zeit also, eine erste Zwischenbilanz zu ziehen. Folgende Fragen stehen im Mittelpunkt:\u2013 Was ist der Stand der Projekte, welche die Schweiz zur L\u00f6sung von Umwelt- und Infrastrukturproblemen, in den Bereichen Forschung, Gesundheit und Sicherheit oder zur St\u00e4rkung der Privatwirtschaft direkt vor Ort umsetzt? \u2013 Wie verl\u00e4uft die Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten? \u2013 Erf\u00fcllt die bisherige Umsetzung die Erwartungen auf allen Seiten? \u2013 Welche Lehren k\u00f6nnen f\u00fcr die Zukunft gezogen werden? \u2013 Was ist die europapolitische Bedeutung des Erweiterungsbeitrags? \u2013 Welche Stossrichtungen verfolgt der separate Beitrag an Bulgarien und Rum\u00e4nien?Es pr\u00e4sentieren und diskutieren Regierungs- und Verwaltungsvertreter aus den neuen Mitgliedstaaten und der Schweiz. Filmbeitr\u00e4ge zeigen exemplarisch auf, wie die Projekte umgesetzt werden und wem sie zugutekommen. In Workshops kann sich das Publikum aktiv einbringen und Fragen stellen. Auch Sie sind herzlich eingeladen, sich ein aktuelles Bild des Schweizer Erweiterungsbeitrags zu machen.<i>Jahreskonferenz der Schweizer Ostzusammenarbeit 2010,<\/i> 19. November 2010, 13h30\u201317h30, Aarau, Kultur- und Kongresshaus. Information und Anmeldung: <i>www.seco-<a href=\"http:\/\/cooperation.admin.ch\/aktuell\">http:\/\/cooperation.admin.ch\/aktuell<\/a><\/i><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 13. Juni 2012 l\u00e4uft die f\u00fcnfj\u00e4hrige Frist ab, w\u00e4hrend der die Schweiz im Rahmen des Erweiterungsbeitrags Projekte zu Gunsten der EU-10-Staaten&#13; Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen, Malta und Zypern. genehmigen kann. Es darf davon ausgegangen werden, dass der daf\u00fcr vorgesehene Gesamtbetrag von 1 Mrd. 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