{"id":121301,"date":"2010-07-01T12:00:00","date_gmt":"2010-07-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2010\/07\/enzler-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:33:53","modified_gmt":"2023-08-23T21:33:53","slug":"enzler","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2010\/07\/enzler\/","title":{"rendered":"Die Finanzierungshilfen der Emissionszentrale f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Wohnbautr\u00e4ger EGW"},"content":{"rendered":"<p>Anfang der 1990er-Jahre wurde aufgrund des damals hohen Zinsniveaus die Emissionszentrale f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Wohnbautr\u00e4ger EGW gegr\u00fcndet. Diese bezweckt die g\u00fcnstige Finanzierung von Wohnungen gemeinn\u00fctziger Wohnbautr\u00e4ger. Sie beschafft sich ihre Mittel direkt auf dem Kapitalmarkt. Seit ihrer Gr\u00fcndung wurden 49 Emissionen im Umfang von 3,6 Mrd. Franken aufgelegt, welche der Bund verb\u00fcrgte. Eine vom Bundesamt f\u00fcr Wohnungswesen (BWO) veranlasste Evaluation verleiht der EGW und ihrer T\u00e4tigkeit gute Noten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIn der Hochzinsphase Ende der 1980er-Jahre, in der die Hypothekarzinss\u00e4tze innert kurzer Zeit von weniger als 5% bis auf 8% oder h\u00f6her angestiegen waren, wurden mehrere parlamentarische Vorst\u00f6sse zur Finanzierung des Wohnungsbaus eingereicht und alternative Finanzierungsformen gefordert. Auch die Dachorganisationen des gemeinn\u00fctzigen Wohnungsbaus \u2013 die wichtigsten Partner des Bundes in der Wohnraumf\u00f6rderung \u2013 stellten entsprechende \u00dcberlegungen an, waren doch diverse Banken sehr zur\u00fcckhaltend bei der Vergabe von Finanzierungen an gemeinn\u00fctzige Wohnbautr\u00e4ger. Diese schwierige Marktsituation weckte das Bed\u00fcrfnis nach einem direkten Zugang zum Kapitalmarkt. Auf Initiative des Bundes wurden die Anstrengungen geb\u00fcndelt. Dieser sicherte f\u00fcr den Fall einer Gemeinschaftsl\u00f6sung B\u00fcrgschaften zu, worauf die erw\u00e4hnten Dachorganisationen zusammen mit 26 Wohnbautr\u00e4gern am 11. Dezember 1990 die Emissionszentrale f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Wohnbautr\u00e4ger EGW gr\u00fcndeten. Die EGW hat ihren Sitz in Olten. Sie besch\u00e4ftigt kein eigenes Personal und hat mit der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung eine private Firma betraut.Die EGW ist eine Genossenschaft, welcher aktuell rund 360 Mitglieder angeh\u00f6ren. Neben den drei Dachorganisationen&#13;<br \/>\nSchweizerischer Verband f\u00fcr Wohnungswesen (SVW), Schweizerischer Verband f\u00fcr Wohnbau- und Eigentumsf\u00f6rderung (SWE), Schweizerischer Verband Liberaler Baugenossenschaften (VLB). sind dies vor allem Wohnbaugenossenschaften, aber auch andere gemeinn\u00fctzige Wohnbautr\u00e4ger (Stiftungen, gemeinn\u00fctzige AG). Die EGW beschafft direkt auf dem Kapitalmarkt f\u00fcr ihre Mitglieder Geld, um den preisg\u00fcnstigen Wohnungsbau durch zinsg\u00fcnstige Finanzierung im Sinne der eidgen\u00f6ssischen Wohnraumf\u00f6rderungserlasse sowie entsprechender kantonaler und kommunaler Regelungen zu f\u00f6rdern. Die Geldbeschaffung erfolgt insbesondere durch die \u00f6ffentliche Ausgabe von Obligationenanleihen in eigenem Namen, aber im Auftrag und f\u00fcr Rechnung der einzelnen Genossenschafter. Im Vorstand der EGW sind die Dachorganisationen des gemeinn\u00fctzigen Wohnungsbaus vertreten. Ein Vertreter des BWO fungiert als Beisitzer.&#13;<\/p>\n<h2>Umfang der EGW-Anleihet\u00e4tigkeit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie EGW kann am Kapitalmarkt Mittel zu sehr g\u00fcnstigen Konditionen aufnehmen, weil der Bund ihre Emissionen verb\u00fcrgt. Sie geniesst deshalb den Status eines AAA-Schuldners, was durch die entsprechende Aufnahme im Rating-Guide der Z\u00fcrcher Kantonalbank zum Ausdruck kommt. Aufgrund dieser vorz\u00fcglichen Bonit\u00e4t sind EGW-Obligationen bei Investoren sehr begehrt (siehe <i>Grafik 1<\/i>).Im November 1991 wurde mit der Serie 01 die erste \u00f6ffentliche Anleihe \u00fcber 85,1 Mio. Franken erfolgreich lanciert. Der Zinssatz von 6,5% f\u00fcr eine feste Laufzeit von 10 Jahren galt damals als sehr g\u00fcnstig. Bis zum 31. M\u00e4rz 2010 hat die EGW 49 Emissionen mit einem Volumen von insgesamt 3,591 Mrd. Franken durchgef\u00fchrt. Rund die H\u00e4lfte dieser Anleihensumme wurde in der Zwischenzeit zur\u00fcckbezahlt oder abgel\u00f6st. Per Ende M\u00e4rz 2010 waren 12 Anleihen und 7 Privatplacierungen \u00fcber total 1,827 Mrd. Franken ausstehend. Zum Zeitpunkt der Begebung lagen die Zinss\u00e4tze immer jeweils rund 1% unter dem Satz von Banken f\u00fcr Festhypotheken gleicher Dauer. Seit einigen Jahren werden im Durchschnitt j\u00e4hrlich etwa 4 Emissionen durchgef\u00fchrt. Die Laufzeit der Anleihen betrug zu Beginn jeweils 10 Jahre. Sp\u00e4ter wurden auch solche ab einer 5-j\u00e4hrigen bis zu einer 15-j\u00e4hrigen Dauer auf dem Kapitalmarkt platziert (siehe <i>Grafik 2<\/i>). Durch den quartalsweisen Rhythmus k\u00f6nnen in der Regel jeweils Anschlussfinanzierungen f\u00fcr zur\u00fcckzuzahlende Anleihequoten angeboten werden, was f\u00fcr die gemeinn\u00fctzigen Wohnbautr\u00e4ger ein wichtiger Grund ist, sich mit EGW-Anleihequoten zu finanzieren. Dies geht auch aus der im Rahmen der Evaluation der EGW&#13;<br \/>\nHornung, Daniel und Thomas R\u00f6thlisberger, Evaluation Emissionszentrale f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Wohnbautr\u00e4ger EGW, Bericht im Auftrag des Bundesamtes f\u00fcr Wohnungswesen, April 2010 (<a href=\"http:\/\/www.bwo.admin.ch\">http:\/\/www.bwo.admin.ch<\/a>, Dokumentation, Publikationen). durchgef\u00fchrten schriftlichen Befragung aller EGW-Mitglieder hervor. Die Evaluation wurde im Verlauf des letzten Jahres aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung im Wohnraumf\u00f6rderungsgesetz (WFG)&#13;<br \/>\nBundesgesetz \u00fcber die F\u00f6rderung von preisg\u00fcnstigem Wohnraum (Wohnraumf\u00f6rderungsgesetz, WFG) vom 21. M\u00e4rz 2003 (SR 842). Art. 48 verlangt eine Evaluation der Massnahmen nach diesem Gesetz. und im Hinblick auf die Ausarbeitung einer Botschaft f\u00fcr einen weiteren Rahmenkredit f\u00fcr Eventualverpflichtungen durchgef\u00fchrt.Die EGW ist nicht gewinnorientiert. Eine schlanke Organisationsstruktur und eine effiziente Gesch\u00e4ftsstelle erlauben es, den Zinsvorteil aus dem Kapitalmarkt weitgehend an die Bez\u00fcger der Anleihequoten weiterzugeben. Die in der <i>Grafik 2<\/i> ausgewiesenen <i>All-in Costs<\/i> setzen sich zusammen aus dem Zinssatz f\u00fcr die Anleihequote zuz\u00fcglich Netto-Emissionskosten. Letztere umfassen im Wesentlichen die eidg. Emissionsabgabe, die \u00dcbernahmekommission, die Gestionskosten, R\u00fcckstellungen f\u00fcr Zinsausf\u00e4lle, B\u00f6rsengeb\u00fchren sowie Coupon- oder Inkassokommissionen abz\u00fcglich Agio. Sie werden bei Auszahlung von der Beteiligungsquote der Darlehensnehmer anteilsm\u00e4ssig abgezogen oder gutgeschrieben.&#13;<br \/>\nDie detaillierten Globalkostenabrechnungen finden sich auf der Website der EGW www.egw-ccl.ch.&#13;<\/p>\n<h2>Wirkungen einer EGW-Finanzierung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit einer EGW-Beteiligung verschaffen sich gemeinn\u00fctzige Wohnbautr\u00e4ger g\u00fcnstige Finanzierungen f\u00fcr ihre Wohnbauten. Gleichzeitig eliminieren sie im Umfang dieser Beteiligung f\u00fcr die ganze Laufzeit der Anleihe das Zins\u00e4nderungsrisiko. Das gibt ihnen die M\u00f6glichkeit, ihre Mietzinsgestaltung auf eine l\u00e4ngere Dauer auszurichten und auf diese Weise f\u00fcr stabile Verh\u00e4ltnisse zu sorgen. Gleichzeitig verringert sich durch die langen Laufzeiten der administrative Aufwand f\u00fcr den einzelnen Bautr\u00e4ger. Mit EGW-Anleihen finanzierte Wohnungen resp. deren Mietzinse erhalten gegen\u00fcber konventionell finanzierten Wohnungen eine sp\u00fcrbare Verbilligung. Diese betrug in den letzten Jahren durchschnittlich rund 6%. Seit Inkrafttreten des WFG im Herbst 2003 wurden mit EGW-Anleihen \u00fcber 15&nbsp;100 Wohnungen mitfinanziert. Diese entsprechen etwa 6% des gesamten Wohnungsbestandes im Besitz von gemeinn\u00fctzigen Wohnbautr\u00e4gern oder rund 9% des Wohnungsbestandes von Wohnbaugenossenschaften in der Schweiz. Unter den Darlehensnehmern sind kleinere und mittlere Wohnbautr\u00e4ger mit einem Bestand bis 100 Wohnungen besonders stark vertreten. Dies erkl\u00e4rt sich dadurch, dass Banken sehr grossen Wohnbautr\u00e4gern in j\u00fcngster Zeit ebenfalls g\u00fcnstige Konditionen gew\u00e4hren.&#13;<\/p>\n<h2>Voraussetzungen f\u00fcr eine Beteiligung an einer EGW-Finanzierung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEGW-Finanzierungen werden nur gemeinn\u00fctzigen Wohnbautr\u00e4gern gew\u00e4hrt, welche der EGW beitreten. Diese haben eine entsprechende Erkl\u00e4rung abzugeben und einen Anteilschein von mindestens 5000 Franken zu \u00fcbernehmen. Die Mitglieder haben einen j\u00e4hrlichen Beitrag zu entrichten. Dieser wird von der Generalversammlung festgesetzt und betr\u00e4gt seit der Einf\u00fchrung im Jahr 1996 200 Franken. Es bestehen keine weiteren Verpflichtungen. Insbesondere haftet ein an einer Anleihe beteiligtes Mitglied nur f\u00fcr seine eigene Quote und \u2013 im Unterschied zu anderen Emissionsmodellen \u2013 nicht auch noch f\u00fcr diejenigen der anderen an der entsprechenden Anleihe beteiligten Mitglieder. Zur \u00c4ufnung von R\u00fcckstellungen f\u00fcr die Abdeckung von Zinsausf\u00e4llen und der Kosten f\u00fcr deren Bewirtschaftung wird bei der Anleihebegebung ein Abzug vorgenommen. Die an einer EGW-Anleihe beteiligten Wohnbautr\u00e4ger sind in der Regel auch Mitglieder eines Dachverbandes des gemeinn\u00fctzigen Wohnungsbaus. Allein gut die H\u00e4lfte der EGW-Mitglieder hat ihren Sitz in den Kantonen Luzern, Z\u00fcrich und Bern. Aus der <i>Grafik 3<\/i> geht die Verteilung der EGW-Finanzierungen in der Schweiz per Ende 2009 hervor.&#13;<\/p>\n<h2>Ablauf beim Bezug einer EGW-Anleihequote<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nInteressierte Wohnbautr\u00e4ger haben der Gesch\u00e4ftsstelle EGW ein Gesuch f\u00fcr eine Anleihebeteiligung einzureichen. F\u00fcr die Kreditpr\u00fcfung werden Unterlagen ben\u00f6tigt, die es erlauben, die Gemeinn\u00fctzigkeit des Wohnbautr\u00e4gers, seine finanzielle Situation und die Tragbarkeit der gew\u00fcnschten Mittel auf dem zu finanzierenden Objekt zu beurteilen. Die EGW geht bei der Pr\u00fcfung im Allgemeinen von einer Ertragswertberechnung aus. Sie stellt grunds\u00e4tzlich die gleichen \u00dcberlegungen an wie ein konventioneller Hypothekenfinanzierer. Die Liegenschaften m\u00fcssen aber in technischer Hinsicht und bez\u00fcglich Preisg\u00fcnstigkeit die Anforderungen der eidgen\u00f6ssischen Wohnraumf\u00f6rderungserlasse erf\u00fcllen. Dazu geh\u00f6ren auch Vorgaben bez\u00fcglich \u00d6kologie und Nachhaltigkeit. Jede Finanzierung ist der EGW gegen\u00fcber mit Grundpfandtiteln oder anderen kuranten Deckungen sicherzustellen. Dadurch sind die Anleihequoten an ein bestimmtes Objekt gebunden, was f\u00fcr die EGW als Geldgeberin die Verlustrisiken minimiert.Die Gesuchspr\u00fcfung wird von der Gesch\u00e4ftsstelle EGW vorbereitet und von einer vom EGW-Vorstand eingesetzten unabh\u00e4ngigen Pr\u00fcfungskommission durchgef\u00fchrt. F\u00fcr den Vollzug ist alsdann wieder die Gesch\u00e4ftsstelle zust\u00e4ndig. Sie erstellt die Vertragswerke und f\u00fchrt die einzelnen Bewilligungen zu einem Anleihepool zusammen (siehe <i>Kasten 1<\/i>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer Ablauf vom Eingang eines Gesuches bis zur Auszahlung der Anleihequote gestaltet sich wie folgt:\u2013 Einreichung eines Gesuchs um Beteiligung an einer Anleihe.\u2013 Aufarbeitung des Gesuchs in der Gesch\u00e4ftsstelle.\u2013 Bewilligung durch die unabh\u00e4ngige Pr\u00fcfungskommission.\u2013 Erhalt eines Beteiligungsvertrages, welcher den Gesuchsteller berechtigt, aber nicht verpflichtet, sich an einer Anleihe zu beteiligen.\u2013 Die Gesch\u00e4ftsstelle fasst die Bewilligungen zu einem provisorischen Pool zusammen und holt die Indikationen f\u00fcr eine neue Anleihe ein.\u2013 Die berechtigten Wohnbautr\u00e4ger werden \u00fcber die voraussichtlichen Konditionen orientiert und aufgefordert, ihre Teilnahme verbindlich zu best\u00e4tigen.\u2013 F\u00fcr die best\u00e4tigten Beteiligungen bildet die Gesch\u00e4ftsstelle den definitiven Pool und handelt mit dem Bankensyndikat die Konditionen aus.\u2013 Die Auszahlung der Quoten an die beteiligten Wohnbautr\u00e4ger erfolgt am Tag der Liberierung der neuen Anleihe.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n). Im Unterschied zu einer Bank verf\u00fcgt die EGW nicht \u00fcber eigene Gelder, um damit Hypotheken zu gew\u00e4hren. Sie besorgt sich diese Mittel immer gezielt f\u00fcr eine bestimmte Anzahl von Wohnbautr\u00e4gern. Ihre Aktivit\u00e4ten am Kapitalmarkt sind deshalb von der konkreten Quotennachfrage der Mitglieder abh\u00e4ngig. Daher kann die Zeitspanne von der Einreichung eines Beteiligungsgesuches bis zur Auszahlung der Quote mehrere Wochen dauern. Die EGW hat indes auch Instrumente, um einem Mitglied bei Bedarf eine \u00dcberbr\u00fcckung zu erm\u00f6glichen.&#13;<\/p>\n<h2>Wozu werden EGW-Anleihequoten verwendet?<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEGW-Finanzierungen werden bis 80% des Anlagewertes gew\u00e4hrt. F\u00fcr Finanzierungen im Bereich \u00fcber der 1. Hypothek wird kein Risikozuschlag verlangt. Sofern die Belehnung 70% des Liegenschaftswertes \u00fcbersteigt, ist der \u00fcbersteigende Anteil bis zur R\u00fcckzahlung der Anleihequote zu amortisieren, sei es durch entsprechende Abzahlung auf den Vorgangshypotheken oder durch Bildung von Liquidit\u00e4tsreserven in dieser H\u00f6he. Die Zinsen f\u00fcr die Anleihequoten sind viertelj\u00e4hrlich zu entrichten, und zwar jeweils 3, 6, 9 und 12 Monate nach der Liberierung der jeweiligen Anleihen. Anleihequoten k\u00f6nnen von den Wohnbautr\u00e4gern f\u00fcr unterschiedliche Zwecke verwendet werden, n\u00e4mlich f\u00fcr die Anschlussfinanzierung von f\u00e4lligen Anleihen, an denen sich der Wohnbautr\u00e4ger zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt beteiligt hat, f\u00fcr die Umfinanzierung, d.h. die Abl\u00f6sung einer bestehenden Hypothek oder eines Baukredits, f\u00fcr die Renovation oder den Umbau eines bestehenden Objektes sowie f\u00fcr den Kauf einer Immobilie. Der gr\u00f6sste Teil wird f\u00fcr die beiden erstgenannten Zwecke eingesetzt.Gemeinn\u00fctzige Wohnbautr\u00e4ger, welche Anleihequoten der EGW halten, werden einem j\u00e4hrlichen Rating unterzogen. Dazu m\u00fcssen sie jedes Jahr ihre Jahresrechnung und den dazugeh\u00f6rigen Bericht ihrer Revisionsstelle sowie teils weitere Unterlagen einreichen. Die Revisionsstelle hat j\u00e4hrlich zu best\u00e4tigen, dass die Amortisationsvorschriften eingehalten werden. Diese Dokumente werden von einer unabh\u00e4ngigen Revisionsfirma im Auftrag von EGW und BWO gepr\u00fcft. Der resultierende Bericht dient dazu, m\u00f6gliche Problemf\u00e4lle zu erkennen und die Risiken f\u00fcr die EGW zu beurteilen.&#13;<\/p>\n<h2>Stellung von EGW-Anleihen im wohnungspolitischen Umfeld<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Verb\u00fcrgung von Anleihen der EGW ist neben der \u00c4ufnung eines <i>Fonds de roulement<\/i> f\u00fcr zinsg\u00fcnstige Darlehen das wichtigste Instrument der aktuellen Wohnraumf\u00f6rderung gem\u00e4ss WFG. Daneben unterstehen zurzeit noch rund 75&nbsp;000 Wohnungen der Bundeshilfe gem\u00e4ss dem Wohnbau- und Eigentumsf\u00f6rderungsgesetz (WEG)&#13;<br \/>\nWohnbau- und Eigentumsf\u00f6rderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974 (SR 843). aus dem Jahre 1974 (siehe <i>Kasten 2<\/i>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Wohnungspolitik des Bundes basiert auf dem Verfassungsauftrag (Art. 108 BV) und auf dem Bundesgesetz \u00fcber die F\u00f6rderung von preisg\u00fcnstigem Wohnraum (Wohnraumf\u00f6rderungsgesetz, WFG) vom 21. M\u00e4rz 2003 sowie auf dem Wohnbau- und Eigentumsf\u00f6rderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974. Der Bund setzt momentan folgende F\u00f6rderungsinstrumente um:\u2013 Er speist mit Darlehen einen Fonds de roulement, den die Dachorganisationen der gemeinn\u00fctzigen Wohnbautr\u00e4ger treuh\u00e4nderisch verwalten. Daraus werden den Mitgliedern zinsg\u00fcnstige Darlehen f\u00fcr die Erstellung, die Erneuerung und den Erwerb von preisg\u00fcnstigen Mietobjekten gew\u00e4hrt.\u2013 Er verb\u00fcrgt die Anleihen der Emissionszentrale f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Wohnbautr\u00e4ger (EGW). Mit den am Kapitalmarkt aufgenommenen Mitteln verhilft die EGW ihren Mitgliedern zu langfristig g\u00fcnstigen Wohnbaufinanzierungen.\u2013 Er leistet R\u00fcckb\u00fcrgschaften f\u00fcr B\u00fcrgschaften der Hypothekar-B\u00fcrgschaftsgenossenschaft schweizerischer Bau- und Wohnbaugenossenschaften (HBG), welche die Finanzierung von preisg\u00fcnstigen Mietwohnungen erm\u00f6glicht.\u2013 Weiter unterstehen zurzeit immer noch rund 75&nbsp;000 Wohnungen dem WEG, unter welchem B\u00fcrgschaften gew\u00e4hrt sowie r\u00fcckzahlbare Vorsch\u00fcsse ausbezahlt wurden und weiterhin \u00c0-fonds-perdu-Beitr\u00e4ge in Form von Zusatzverbilligungen an die anspruchsberechtigte Bewohnerschaft fliessen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n). Der im Jahr 2003 vom Parlament gleichzeitig mit der Verabschiedung des WFG gesprochene Rahmenkredit f\u00fcr Eventualverpflichtungen im Umfang von 1,775 Mrd. Franken d\u00fcrfte im Jahr 2011 aufgebraucht sein. Zurzeit wird eine Botschaft f\u00fcr einen neuen Rahmenkredit erarbeitet, welche bis im Herbst vom Bundesrat dem Parlament zugeleitet werden soll.Gem\u00e4ss k\u00fcrzlich abgeschlossener Evaluation ist die Verb\u00fcrgung von EGW-Anleihen ein effizientes und kosteng\u00fcnstiges Instrument der Wohnraumf\u00f6rderung. Zwar mussten aus fr\u00fchen Serien von EGW-Anleihen B\u00fcrgschaften auf Liegenschaften, die noch aufgrund des WEG unterst\u00fctzt wurden, vom Bund honoriert werden. Die entsprechenden Verluste sind jedoch auf die Immobilienkrise der 1990er-Jahre und der in diesem Zusammenhang vorgenommenen Umfinanzierungen von WEG-Gesch\u00e4ften zur\u00fcckzuf\u00fchren. Seit Inkrafttreten des WFG sind bisher keine solchen F\u00e4lle mehr aufgetreten, dies nicht zuletzt aufgrund von versch\u00e4rften Pr\u00fcfungskriterien und weiteren Anpassungen. Dazu z\u00e4hlen unter anderem die Amortisationspflicht von Anleihebetr\u00e4gen, die 70% des Ertragswertes einer Liegenschaft \u00fcbersteigen, die viertelj\u00e4hrliche Entrichtung der Zinsen, die Leistung eines Risikobeitrages als Teil der Emissionskosten sowie das j\u00e4hrliche Rating. Ebenfalls eingef\u00fchrt wurden Beschr\u00e4nkungen der Summe aller Anleihequoten eines einzelnen Wohnbautr\u00e4gers am Gesamtbestand aller ausstehenden Anleihen sowie Beschr\u00e4nkungen hinsichtlich des Verh\u00e4ltnisses zwischen EGW-Quoten und Gesamtertragswert aller Liegenschaften eines Wohnbautr\u00e4gers. Die Weiterf\u00fchrung der Verb\u00fcrgung von EGW-Anleihen durch den Bund wird vielen gemeinn\u00fctzigen Wohnbautr\u00e4gern auch k\u00fcnftig eine ausgesprochen kosteng\u00fcnstige Finanzierung eines nicht unerheblichen Teils ihres Wohnungsbestandes erm\u00f6glichen und damit einen Beitrag zur Mietzinsstabilit\u00e4t einer grossen Zahl von Wohnungen leisten. Gerade vor dem Hintergrund des k\u00fcnftig wieder zunehmenden Zinsniveaus ist von einem zunehmenden Bedarf f\u00fcr EGW-Finanzierungen auszugehen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1: \u00abFunktionsschema EGW\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 2: \u00abEGW-Anleihen\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 3: \u00abGeografische Aufteilung der EGW-Finanzierungen am 31.12.2009\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Ablauf bei Beteiligung an einer EGW-Anleihe&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer Ablauf vom Eingang eines Gesuches bis zur Auszahlung der Anleihequote gestaltet sich wie folgt:\u2013 Einreichung eines Gesuchs um Beteiligung an einer Anleihe.\u2013 Aufarbeitung des Gesuchs in der Gesch\u00e4ftsstelle.\u2013 Bewilligung durch die unabh\u00e4ngige Pr\u00fcfungskommission.\u2013 Erhalt eines Beteiligungsvertrages, welcher den Gesuchsteller berechtigt, aber nicht verpflichtet, sich an einer Anleihe zu beteiligen.\u2013 Die Gesch\u00e4ftsstelle fasst die Bewilligungen zu einem provisorischen Pool zusammen und holt die Indikationen f\u00fcr eine neue Anleihe ein.\u2013 Die berechtigten Wohnbautr\u00e4ger werden \u00fcber die voraussichtlichen Konditionen orientiert und aufgefordert, ihre Teilnahme verbindlich zu best\u00e4tigen.\u2013 F\u00fcr die best\u00e4tigten Beteiligungen bildet die Gesch\u00e4ftsstelle den definitiven Pool und handelt mit dem Bankensyndikat die Konditionen aus.\u2013 Die Auszahlung der Quoten an die beteiligten Wohnbautr\u00e4ger erfolgt am Tag der Liberierung der neuen Anleihe.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 2: Instrumente der Wohnraumf\u00f6rderung des Bundes&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Wohnungspolitik des Bundes basiert auf dem Verfassungsauftrag (Art. 108 BV) und auf dem Bundesgesetz \u00fcber die F\u00f6rderung von preisg\u00fcnstigem Wohnraum (Wohnraumf\u00f6rderungsgesetz, WFG) vom 21. M\u00e4rz 2003 sowie auf dem Wohnbau- und Eigentumsf\u00f6rderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974. Der Bund setzt momentan folgende F\u00f6rderungsinstrumente um:\u2013 Er speist mit Darlehen einen Fonds de roulement, den die Dachorganisationen der gemeinn\u00fctzigen Wohnbautr\u00e4ger treuh\u00e4nderisch verwalten. Daraus werden den Mitgliedern zinsg\u00fcnstige Darlehen f\u00fcr die Erstellung, die Erneuerung und den Erwerb von preisg\u00fcnstigen Mietobjekten gew\u00e4hrt.\u2013 Er verb\u00fcrgt die Anleihen der Emissionszentrale f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Wohnbautr\u00e4ger (EGW). Mit den am Kapitalmarkt aufgenommenen Mitteln verhilft die EGW ihren Mitgliedern zu langfristig g\u00fcnstigen Wohnbaufinanzierungen.\u2013 Er leistet R\u00fcckb\u00fcrgschaften f\u00fcr B\u00fcrgschaften der Hypothekar-B\u00fcrgschaftsgenossenschaft schweizerischer Bau- und Wohnbaugenossenschaften (HBG), welche die Finanzierung von preisg\u00fcnstigen Mietwohnungen erm\u00f6glicht.\u2013 Weiter unterstehen zurzeit immer noch rund 75&nbsp;000 Wohnungen dem WEG, unter welchem B\u00fcrgschaften gew\u00e4hrt sowie r\u00fcckzahlbare Vorsch\u00fcsse ausbezahlt wurden und weiterhin \u00c0-fonds-perdu-Beitr\u00e4ge in Form von Zusatzverbilligungen an die anspruchsberechtigte Bewohnerschaft fliessen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Anfang der 1990er-Jahre wurde aufgrund des damals hohen Zinsniveaus die Emissionszentrale f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Wohnbautr\u00e4ger EGW gegr\u00fcndet. 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