{"id":121306,"date":"2010-07-01T12:00:00","date_gmt":"2010-07-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2010\/07\/erb-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:33:59","modified_gmt":"2023-08-23T21:33:59","slug":"erb","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2010\/07\/erb\/","title":{"rendered":"Arbeitsmarktliche Massnahmen als Instrument einer aktiven Arbeitsmarktpolitik"},"content":{"rendered":"<p>Die Aufnahme der arbeitsmarktlichen Massnahmen in die gesetzlichen Bestimmungen \u00fcber die Arbeitslosigkeit erfolgte in den 1980er-Jahren. Die zun\u00e4chst rein \u00abpr\u00e4ventiv\u00bb angelegten Massnahmen erfuhren 1996 im Zuge der partiellen Revision des Bundesgesetzes \u00fcber die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzsch\u00e4digung (AVIG) eine grundlegende Neuausrichtung. Angesichts wachsender Arbeitslosenzahlen in den 1990er-Jahren erwies sich der Ansatz, der sich im Wesentlichen auf die Ausrichtung von Arbeitslosenentsch\u00e4digungen an stellenlose Personen beschr\u00e4nkte, als unzureichend. Als Antwort auf diese Situation leitete die Arbeitslosenversicherung eine aktive Arbeitsmarktpolitik ein, die auf die Integration der stellensuchenden Personen \u2013 insbesondere \u00fcber die arbeitsmarktlichen Massnahmen \u2013 ausgerichtet ist. <img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/201007_12_Erb_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"243\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nMehr als 400 Mio. Franken hat die Arbeitslosenversicherung (ALV) 2009 f\u00fcr die aktive Arbeitsmarktpolitik in Form von EDV- und Sprachkursen, Tempor\u00e4rarbeitsprogrammen, Ausbildungszulagen und \u00e4hnlichen Massnahmen ausgegeben. Seit ihrer Einf\u00fchrung vor etwa 30 Jahren haben sich die Arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) zu wirksamen Instrumenten der Wiedereingliederung im Dienste der arbeitslos gemeldeten Personen entwickelt. Zwischen 1990 und 1998 erh\u00f6hten sich die investierten Betr\u00e4ge von 16,1 Mio. auf 1,16 Mrd. Franken. Zugleich wurde der Katalog der vom Gesetz vorgesehenen Massnahmen im Zuge der verschiedenen Teilrevisionen erweitert. Heute sind die AMM integraler Bestandteil der Strategie zur Bek\u00e4mpfung der Arbeitslosigkeit. Sie verlangen l\u00e4ngerfristige Orientierung, koh\u00e4rente Planung, Controlling, Qualit\u00e4tskontrolle und eine Evaluation der Ergebnisse.&#13;<\/p>\n<h2>Wirkungsorientierte Leistungsvereinbarung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nSeit 1999 ist die Durchf\u00fchrung der ALV Gegenstand einer wirkungsorientierten Leistungsvereinbarung zwischen Bund und Kantonen. Letztere geniessen Wahlfreiheit bez\u00fcglich ihrer Strategie zur Bek\u00e4mpfung der Arbeitslosigkeit und erhalten im Gegenzug eine Reihe Instrumente&#13;<br \/>\nRegionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV), Logistik arbeitsmarktliche Massnahmen (LAM), Arbeitslosenkassen, kantonale Arbeits\u00e4mter, AMM. an die Hand, zu denen die arbeitsmarktlichen Massnahmen geh\u00f6ren. Vorrangiges Ziel ist es, jeden Stellensuchenden&#13;<br \/>\nStellensuchende werden in zwei Gruppen eingeteilt: registrierte Arbeitslose und nichtarbeitslose registrierte Stellensuchende. Erstere sind sofort vermittelbar, w\u00e4hrend die zweite Gruppe zwar eine Arbeit sucht, aber nicht sofort f\u00fcr eine Besch\u00e4ftigung zur Verf\u00fcgung steht. und jede Person, die ALV-Leistungen bezieht, so schnell und so nachhaltig wie m\u00f6glich auf dem Arbeitsmarkt einzugliedern bzw. wieder einzugliedern. Die berufliche Wiedereingliederung steht im Zentrum aller Anstrengungen. Sie bildet den roten Faden f\u00fcr die vor Ort ergriffenen Massnahmen und macht die AMM zu strategischen und an messbare Ergebnisse gebundenen Instrumenten. Selbstverst\u00e4ndlich unterliegen diese Ergebnisse zugleich \u00e4usseren Faktoren, welche sich dem Einfluss der Durchf\u00fchrungsstellen entziehen. Zu diesen so genannten exogenen Variablen geh\u00f6ren unter anderem saisonale Branchen, Grenzg\u00e4nger, strukturelle Disparit\u00e4ten oder die Staatsangeh\u00f6rigkeit oder Altersstruktur der Stellensuchenden. Auf der Basis der \u00f6konometrischen Analyse und unter Ber\u00fccksichtigung dieser Faktoren lassen sich die Ergebnisse der Kantone miteinander vergleichen.&#13;<\/p>\n<h2>Eine Obergrenze f\u00fcr die Kosten<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEine weitere wichtige Etappe in der Entwicklung der AMM war die Einf\u00fchrung eines neuen Finanzierungssystems. Seit 2006 sind die kantonalen Beh\u00f6rden gehalten, einen AMM-Plafond einzuhalten, der sich nach der durchschnittlichen Anzahl Stellensuchender pro Jahr bemisst. Urspr\u00fcnglich lag dieser bei 3500 Franken pro Person; gegenw\u00e4rtig sieht die Verordnung einen degressiven Beitrag vor (siehe <i>Kasten 1<\/i>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n\u2013 Bis zu 1,2% Stellensuchende: 3500 Franken pro Bez\u00fcger;\u2013 zwischen 1,3% und 4% Stellensuchende: 2700 Franken;\u2013 zwischen 4,1% und 10% Stellensuchende: 1700 Franken.Die Summe dieser drei Tranchen entspricht dem j\u00e4hrlichen H\u00f6chstbetrag, der den Kantonen zur Verf\u00fcgung steht. Der Kanton Waadt zum Beispiel geht von einer gesch\u00e4tzten Arbeitslosenquote von 8,4% aus. Die Summe der Betr\u00e4ge der einzelnen Niveaus ergibt 2010 als provisorischen AMM-H\u00f6chstbetrag f\u00fcr den Kanton Waadt 65 Mio. Franken.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n). So betragen die zugewiesenen Plafonds f\u00fcr das Jahr 2010 im Kanton Z\u00fcrich gesch\u00e4tzte 117 Mio. Franken, in Bern 75,8 Mio. Franken und in Schaffhausen 5,7 Mio. Franken. An die Stelle des vom Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco)&#13;<br \/>\nDas alte Finanzierungssystem sah f\u00fcr jede Massnahmenart Maximalans\u00e4tze pro Teilnehmer und Tag vor. So lag die Obergrenze f\u00fcr einen Sprachkurs bei 95 Franken, f\u00fcr einen Informatikkurs bei 153 Franken usw. festgelegten Systems der Maximal-Tagesans\u00e4tze trat das Prinzip von nach der Entwicklung der Arbeitslosigkeit gestaffelten Subventionen.Das neue Finanzierungssystem hatte Auswirkungen auf den Einsatz der AMM durch die Kantone, indem es sie zwang, ihre Bed\u00fcrfnisse zu planen und zu priorisieren. Zwar steht es den Kantonen frei, den Gesamtbetrag zu verwalten und den verschiedenen AMM-Kategorien zuzuweisen. Bei einer \u00dcberschreitung der j\u00e4hrlichen Obergrenze, die im Jahresverlauf variieren kann (siehe <i>Kasten 2<\/i>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nBei der Budgetberechnung der AMM st\u00fctzt sich die kantonale Amtsstelle entweder auf die Stellensuchendenquote des Vorjahres oder auf die Prognosen f\u00fcr das laufende Rechnungsjahr. Die h\u00f6here dieser beiden Zahlen ist massgeblich. F\u00fcr den Kanton Freiburg etwa wurde das Rahmenbudget f\u00fcr das Jahr 2008 nicht auf der Basis der Prognose von 5600 Stellensuchenden f\u00fcr das Jahr 2008, sondern von 6200 Stellensuchenden im Jahr 2007 berechnet, wodurch ein h\u00f6herer Betrag bezogen werden konnte (21,7 Mio. Franken).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n), m\u00fcssen sie jedoch f\u00fcr die zus\u00e4tzlichen Kosten aufkommen. Das System, das die Kantone zur Wahl der wirksamsten und zugleich wirtschaftlichsten Massnahmen anh\u00e4lt, f\u00fchrte zur \u00d6ffnung des AMM-Marktes und in mehreren Kantonen zur Einf\u00fchrung eines \u00f6ffentlichen Ausschreibungsverfahrens f\u00fcr alle oder f\u00fcr einen Teil der AMM. Auf Seiten der Leistungserbringer, den so genannten AMM-Organisatoren, hat sich ein erh\u00f6hter Wettbewerb herausgebildet. Sie sind seit 1998 im Schweizerischen Verband der Organisationen von Arbeitsmarktmassnahmen (SVOAM)&#13;<br \/>\nInternet: <a href=\"http:\/\/www.svoam.ch\">http:\/\/www.svoam.ch<\/a>. zusammengeschlossen. Wesentliches Ziel des Verbandes ist die Qualit\u00e4tssicherung der angebotenen Leistungen. Die kantonalen Beh\u00f6rden verf\u00fcgen dadurch \u00fcber mehr Entscheidungssicherheit.&#13;<\/p>\n<h2>Die Revision des AVIG<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie letzte partielle Revision des AVIG, welche das Parlament am 19. M\u00e4rz 2010&#13;<br \/>\nDer Text der von den Eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten in der Fr\u00fchlingssession 2010 verabschiedeten Revision ist auf dem Internet zug\u00e4nglich unter <a href=\"http:\/\/www.seco.admin.ch\">http:\/\/www.seco.admin.ch<\/a>, Rubriken \u00abThemen\u00bb, \u00abArbeit\u00bb, \u00abRevision Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG)\u00bb. verabschiedete, stellte weder die Berechtigung der aktiven Arbeitsmarktpolitik noch die Existenz der AMM in Frage. Jedoch wurden seither Einsparungen bei den durch die Massnahmen anfallenden Ausgaben in H\u00f6he von mindestens 60 Mio. Franken gefordert. Sie werden seit dem 1. Januar 2009 durch die Ab\u00e4nderung der Verordnung \u00fcber die Finanzierung der AMM durchgef\u00fchrt, die den Plafond f\u00fcr die einzelnen Kantone reduziert. Zudem brachte die AVIG-Revision mit der Begrenzung der Leistungsbezugsdauer f\u00fcr Jugendliche eine Versch\u00e4rfung der AVL-Bestimmungen f\u00fcr diese Zielgruppe, wobei aber der Zugang zu den AMM nicht eingeschr\u00e4nkt wird (Berufspraktika und Motivationssemester). Dadurch werden die Probleme, welche die Revision f\u00fcr diese Bev\u00f6lkerungsgruppe h\u00e4tte mit sich bringen k\u00f6nnen, abgeschw\u00e4cht.&#13;<\/p>\n<h2>Verschiedene AMM-Typen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEs k\u00f6nnen drei Kategorien arbeitsmarktlicher Massnahmen unterschieden werden:\u2013 <i>Bildungsmassnahmen:<\/i> Sie umfassen Umschulungs-, Integrations-, Weiterbildungskurse, Ausbildungspraktika und die Praxisfirmen.\u2013 <i>Besch\u00e4ftigungsmassnahmen:<\/i> Hierunter fallen die Programme vor\u00fcbergehender Besch\u00e4ftigung, Praktika und Motivationssemester (Semo).\u2013 <i>Spezielle Massnahmen<\/i> wie kollektive Einarbeitungszusch\u00fcsse (EAZ), Ausbildungszusch\u00fcsse (AZ), F\u00f6rderung der selbst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit sowie Pendlerkosten- und Wochenaufenthalterbeitr\u00e4ge.Die Kosten f\u00fcr marktwirtschaftliche Massnahmen beliefen sich 2009 auf sch\u00e4tzungsweise 433 Mio. Franken, wobei rund 184 Mio. Franken auf Bildungsmassnahmen, 212 Mio. Franken auf Besch\u00e4ftigungsmassnahmen und 37 Mio. Franken auf spezielle Massnahmen entfielen. Die durchschnittlichen Kosten pro Massnahme und Tag liegen bei rund 110 Franken, wobei je nach Art oder Dauer der Massnahme grosse Unterschiede bestehen k\u00f6nnen. Im Durchschnitt verbringt ein Versicherter 41 Tage in einer AMM. Die Eingliederungsquote w\u00e4hrend oder unmittelbar nach der Massnahme liegt bei ungef\u00e4hr 45%.&#13;<\/p>\n<h2>Kenntnis der Bed\u00fcrfnisse der versicherten Person<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Erfolg der AMM h\u00e4ngt massgeblich von zwei Faktoren ab: der <i>Geschwindigkeit<\/i>, mit der die Bed\u00fcrfnisse der versicherten Person evaluiert werden, und der <i>Angemessenheit<\/i> der gew\u00e4hlten Massnahme. Eine noch so gute Massnahme ist unwirksam, wenn sie den Bed\u00fcrfnissen des Beg\u00fcnstigten nicht entspricht. Im Gegenteil: Sie verl\u00e4ngert den Integrationsprozess und damit die Dauer der Arbeitslosigkeit. Die optimale Evaluierung der Bed\u00fcrfnisse der Beg\u00fcnstigten ist entscheidend f\u00fcr die Definition konkreter und erreichbarer Ziele. Erst eine an diesen Grunds\u00e4tzen ausgerichtete Hilfe erzeugt messbare Erfolge und erlaubt es, die Vermittlungsf\u00e4higkeit der Versicherten zu verbessern sowie ihre Wiedereingliederung auf den Arbeitsmarkt entscheidend zu erleichtern.Aufgrund der oben erw\u00e4hnten finanziellen Zw\u00e4nge und aus praktischen Gr\u00fcnden ist der Zugang zu AMM begrenzt.&#13;<br \/>\nGem\u00e4ss Erhebungen des Seco nahmen zwischen 2006 und 2008 durchschnittlich 30% der Stellensuchenden an einer AMM teil. Siehe Grafik 2. Nicht jeder arbeitslosen Person kann der Zugang zu einer Massnahme gew\u00e4hrt und zugleich auf die schnellen Fluktuationen der Arbeitslosenrate reagiert werden. Deshalb m\u00fcssen die zur Verf\u00fcgung stehenden Massnahmen jenen zu Gute kommen, die bei ihren Eingliederungsbem\u00fchungen die gr\u00f6ssten Schwierigkeiten haben. Bei der Analyse jedes Einzelfalles ist gr\u00f6sste Sorgfalt anzuwenden, um zu evaluieren, ob eine gegebene AMM f\u00fcr eine bestimmte Person geeignet ist und gegebenenfalls deren Typ, Zielwerte, Dauer und Kosten festzulegen.&#13;<\/p>\n<h2>Aktuelle Tendenzen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nGegenw\u00e4rtig sind mehrere Angebote f\u00fcr bestimmte Zielgruppen in Entwicklung oder Gegenstand von Projekten. Es sind dies nicht oder gering qualifizierte Personen, Jugendliche, arbeitslose Personen in fortgeschrittenem Alter und modulare Ausbildungen mit Validierung von Bildungsleistungen.&#13;<\/p>\n<h2>Nicht oder gering qualifizierte Personen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nF\u00fcr diese Zielgruppe wurden Massnahmen zum Erwerb der Grundkompetenzen entwickelt: Unterricht in den auf dem Arbeitsmarkt verlangten Sprachen, Erwerb von Rechenkenntnissen (Alltagsmathematik) und Ausbau technologiebezogener Kompetenzen. Die Massnahmen sollen die Bez\u00fcger zum Einstieg in den Arbeitsmarkt bef\u00e4higen. Ist diese erste Etappe durchlaufen, verf\u00fcgen die Versicherten nun \u00fcber die erforderlichen F\u00e4higkeiten zur Teilnahme an Kursen und zum Bestehen von Pr\u00fcfungen und k\u00f6nnen somit eine berufliche Aus- oder Weiterbildung ins Auge fassen. M\u00f6glich ist auch eine Grundausbildung, die etwa in Form einer Ausbildungszulage unterst\u00fctzt wird, deren Dauer mit dem erlernten Beruf im Verh\u00e4ltnis stehen muss. F\u00fcr nicht oder gering qualifizierte Personen ist der Kompetenzerwerb eine unerl\u00e4ssliche Etappe innerhalb eines l\u00e4ngerfristigen Wiedereingliederungsprozesses. Das \u00dcberspringen von Etappen oder das Hinwegsetzen \u00fcber diese notwendige Abstufung im Ausbildungsprozess f\u00fchren allzu oft zum Misserfolg, der umso st\u00e4rker als Niederlage empfunden wird, als die Hoffnungen auf Eingliederung und Autonomie urspr\u00fcnglich gross waren.&#13;<\/p>\n<h2>Jugendliche<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit geh\u00f6rt weiterhin zu den priorit\u00e4ren Zielen der Vollzugsorgane und der Politik. Die Instrumente des AVIG werden sowohl im Hinblick auf den \u00dcbergang I (Schule \u2013 Zugang zur Ausbildung) als auch auf den \u00dcbergang II (Ausbildung \u2013 Zugang zum Arbeitsmarkt) eingesetzt, wobei in Zeiten wachsender Arbeitslosigkeit die Zahl der Massnahmen f\u00fcr Jugendliche erh\u00f6ht wird. Das AVIG wird durch kantonale Massnahmen erg\u00e4nzt, die von Kanton zu Kanton variieren. Auch hier ist stets das Ziel einer schnellen Integration der Jugendlichen \u2013 entweder im Rahmen einer Ausbildung oder auf dem Arbeitsmarkt \u2013 im Vordergrund, um das f\u00fcr diese Gruppe besonders negative Risiko der Langzeitarbeitslosigkeit m\u00f6glichst zu begrenzen. Der Bund hat seinerseits mehrere Massnahmen&#13;<br \/>\nDritte Stufe der am 25. September 2009 vom Parlament verabschiedeten Stabilisierungsmassnahmen. Internet: <a href=\"http:\/\/www.stabilisation.ch\">http:\/\/www.stabilisation.ch<\/a>. entwickelt, um die Integration Jugendlicher zu erleichtern und das Arsenal der zur Verf\u00fcgung stehenden Massnahmen zu vervollst\u00e4ndigen. Ende April 2010 war die Arbeitslosenquote in der Gruppe der Jugendlichen von 15 bis 24 Jahren dadurch von 5,2% auf 4,2% auf Vorkrisenniveau zur\u00fcckgegangen (ungef\u00e4hr 22&nbsp;400 Personen). Diese zweifellos g\u00fcnstige Entwicklung, die auch vor dem Hintergrund einer verbesserten allgemeinen Wirtschaftslage zu sehen ist, darf nicht dar\u00fcber hinwegt\u00e4uschen, dass junge Menschen in Krisenzeiten gr\u00f6ssere Gefahr laufen, arbeitslos zu werden und dass die Erwerbslosenquote jedes Jahr in den Monaten saisonal ansteigt, in denen die Jungdiplomierten&#13;<br \/>\nDie Jugendarbeitslosigkeit ist stark saisonal gepr\u00e4gt: Sie steigt im Herbst nach Abschluss des Schuljahres und der Berufslehren, erreicht ihren H\u00f6hepunkt im Winter, geht dann zur\u00fcck und steigt im folgenden Sommer erneut an. Im Jahr 2010 werden 65&nbsp;700 Diplome im Rahmen der beruflichen Grundbildung und 27&nbsp;600 in der h\u00f6heren Berufsbildung verliehen. Internet: <a href=\"http:\/\/www.bbt.admin.ch\">http:\/\/www.bbt.admin.ch<\/a>, Rubriken \u00abDokumentation\u00bb, \u00abVer\u00f6ffentlichungen\u00bb, \u00abBerufsbildung\u00bb. am Ende ihrer Ausbildung auf den Arbeitsmarkt gelangen. Die Absorption dieser neuen Arbeitskr\u00e4fte durch den Arbeitsmarkt vollzieht sich h\u00e4ufig erst nach Inanspruchnahme der Leistungen der ALV.&#13;<\/p>\n<h2>\u00c4ltere Arbeitslose<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nObwohl Arbeitnehmende \u00fcber 50 Jahre ihre Arbeit nicht h\u00e4ufiger verlieren als j\u00fcngere, sind sie dennoch besonders von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht. Zwar haben sie l\u00e4nger Anspruch auf den Bezug von Arbeitslosenentsch\u00e4digung, doch ihre Wiedereingliederung ist schwieriger und komplexer. Daf\u00fcr gibt es verschiedene Gr\u00fcnde, die teilweise mit Vorurteilen bez\u00fcglich ihres Alters zusammenfallen: mangelnde Flexibilit\u00e4t, eingeschr\u00e4nkte k\u00f6rperliche Leistungsf\u00e4higkeit, anf\u00e4lligere Gesundheit und h\u00f6here Lohnnebenkosten. Angesichts dieser Situation bem\u00fcht sich die ALV, die St\u00e4rken und Qualit\u00e4ten \u00e4lterer Arbeitnehmender in Bezug auf Verl\u00e4sslichkeit, Kompetenzen, Kenntnisse und Erfahrung hervorzuheben. Ein \u00dcbertritt \u00e4lterer Arbeitsloser in den Status der Langzeitarbeitslosigkeit ist unbedingt zu verhindern, da ansonsten die Invalidit\u00e4t oder \u2013 vor dem Hintergrund der erschwerten Anerkennung von Invalidit\u00e4t vermehrt \u2013 der Status des Sozialhilfeempf\u00e4ngers droht, was einen Verm\u00f6gensverlust und ein Abgleiten in die Armut mit sich bringt. Mittelfristig wird in der Schweiz die Beteiligung der \u00e4lteren Arbeitnehmenden im Arbeitsmarkt \u2013 wie in anderen L\u00e4ndern \u2013 aufgrund der demografischen Entwicklung an Bedeutung gewinnen.&#13;<br \/>\nHeute ist ein Viertel der erwerbst\u00e4tigen Bev\u00f6lkerung in der Schweiz \u00fcber 50 Jahre alt. Gem\u00e4ss den demografischen Prognosen des BFS ist davon auszugehen, dass diese Zahl bis 2050 auf ein Drittel steigt. Siehe Erwerbst\u00e4tigkeit der Personen ab 50 Jahren \u2013 Eine Untersuchung zu den Ergebnissen der Schweizerischen Arbeitskr\u00e4fteerhebung und der Lohnstrukturerhebung, Neuenburg, 2008. Daher muss die ALV sehr wachsam bleiben und sich auch weiterhin um die \u00fcber 50-j\u00e4hrigen Arbeitslosen k\u00fcmmern.&#13;<\/p>\n<h2>Modulare Ausbildung und Validierung von Bildungsleistungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEine Ausbildung, die gen\u00fcgend Koh\u00e4renz aufweist, um in mehrere Bildungsbausteine zerlegt zu werden, bezeichnet man als modular. Modulare Ausbildungen erm\u00f6glichen es den Bez\u00fcgern, entweder die gesamte Ausbildung oder nur bestimmte Module zu belegen. Die Bildungsleistungen werden unabh\u00e4ngig voneinander modulweise validiert; die Teilnehmer erhalten einen klaren \u00dcberblick \u00fcber Aufbau, Ziele und Modalit\u00e4ten der Ausbildung. Modulare Ausbildungen und die Validierung von Bildungsleistungen sind f\u00fcr die ALV interessant, da sie die M\u00f6glichkeit bieten, bestimmte Elemente der Grundausbildung w\u00e4hrend der Arbeitslosigkeit zu erwerben. Im Horlogerie-Sektor wurde die modulare Ausbildung 1994&#13;<br \/>\nDas Centre interr\u00e9gional de perfectionnement (CIP) in Tramelan (BE) hatte eine Vorreiterrolle bei der Entwicklung modularer Ausbildungen f\u00fcr Erwachsene in der Schweiz. 130 EFZ Horloger\/g\u00e8res und mehrere hunderte Zertifikate als Op\u00e9rateur\/trices wurden seit der Schaffung dieser neuen Ausbildung vergeben. Die grosse Nachfrage der vergangenen Jahre bezeugt den Erfolg dieses Ausbildungstyps. Internet: www.cip-tramelan.ch. eingef\u00fchrt. Dort k\u00f6nnen arbeitslose Personen w\u00e4hrend der Arbeitslosigkeit ein Modul als AMM ableisten und die \u00fcbrigen Module nach der beruflichen Reintegration anschliessen. So k\u00f6nnen sie innerhalb weniger Jahre ein EFZ in der Horlogerie z.B. als Operateur\/Operatrice oder Polisseur\/Polisseuse erwerben. Sowohl die modulare Ausbildung als auch die Validierung der Bildungsleistungen werden in Zukunft weiter ausgebaut werden, da sie eine ad\u00e4quate Antwort auf die Qualifikationsbed\u00fcrfnisse der Versicherten darstellen.&#13;<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nTrotz Einschr\u00e4nkungen aufgrund der angespannten finanziellen Situation waren die arbeitsmarktlichen Massnahmen stets auf das Ziel der R\u00fcckkehr der Arbeitslosen in die Besch\u00e4ftigung ausgerichtet. Den Erfolg verdankt dieses wirksame Instrument der entwickelten Flexibilit\u00e4t sowie der Ber\u00fccksichtigung der Bed\u00fcrfnisse von Versicherten und Arbeitsmarkt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1: \u00abArbeitslosenquoten, 2000\u20132010\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 2: \u00abAnzahl Teilnehmende an AMM, 2006\u20132008\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Das degressive Finanzierungssystem der AMM&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n\u2013 Bis zu 1,2% Stellensuchende: 3500 Franken pro Bez\u00fcger;\u2013 zwischen 1,3% und 4% Stellensuchende: 2700 Franken;\u2013 zwischen 4,1% und 10% Stellensuchende: 1700 Franken.Die Summe dieser drei Tranchen entspricht dem j\u00e4hrlichen H\u00f6chstbetrag, der den Kantonen zur Verf\u00fcgung steht. Der Kanton Waadt zum Beispiel geht von einer gesch\u00e4tzten Arbeitslosenquote von 8,4% aus. Die Summe der Betr\u00e4ge der einzelnen Niveaus ergibt 2010 als provisorischen AMM-H\u00f6chstbetrag f\u00fcr den Kanton Waadt 65 Mio. Franken.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 2: Budgetberechnung f\u00fcr AMM&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nBei der Budgetberechnung der AMM st\u00fctzt sich die kantonale Amtsstelle entweder auf die Stellensuchendenquote des Vorjahres oder auf die Prognosen f\u00fcr das laufende Rechnungsjahr. Die h\u00f6here dieser beiden Zahlen ist massgeblich. F\u00fcr den Kanton Freiburg etwa wurde das Rahmenbudget f\u00fcr das Jahr 2008 nicht auf der Basis der Prognose von 5600 Stellensuchenden f\u00fcr das Jahr 2008, sondern von 6200 Stellensuchenden im Jahr 2007 berechnet, wodurch ein h\u00f6herer Betrag bezogen werden konnte (21,7 Mio. Franken).<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Aufnahme der arbeitsmarktlichen Massnahmen in die gesetzlichen Bestimmungen \u00fcber die Arbeitslosigkeit erfolgte in den 1980er-Jahren. 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