{"id":121366,"date":"2010-06-01T12:00:00","date_gmt":"2010-06-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2010\/06\/brunner-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:34:02","modified_gmt":"2023-08-23T21:34:02","slug":"brunner","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2010\/06\/brunner\/","title":{"rendered":"Standardkostenmodell im Bereich Brandschutz \u2013 Kostenoptimierungspotenzial"},"content":{"rendered":"<p>Die Kosten f\u00fcr den Brandschutz bilden regelm\u00e4ssig Gegenstand angeregter Diskussionen. Die gemeinsam vom Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) und den Kantonen Aargau, Luzern und St.Gallen in Auftrag gegebene Studie zielt prim\u00e4r auf die durch den Brandschutz ausgel\u00f6sten Administrativaufwendungen f\u00fcr die Betriebe. Mithilfe des Standardkostenmodells wurden die Kosten der Informationspflichten ermittelt, die sich aus den kantonalen Brandschutzvorschriften und den Vorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) sowie des Verbandes der Schweizer Errichter von Sicherheitsanlagen (SES) ergeben. Die Studie stuft die administrativen Belastungen insgesamt als gering ein und stellt eine weitgehende Zufriedenheit bei den Betroffenen fest.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nMit dem Brandschutzrecht werden nebst brandverh\u00fctenden Verhaltensmassnahmen auch teils kostenintensive Einrichtungen f\u00fcr Bauten beschrieben, welche von Bauwilligen mit der Realisierung von Bauvorhaben ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcssen. Dass die im Bewilligungsverfahren geforderten Massnahmen nicht nur auf Verst\u00e4ndnis stossen, ist naheliegend. Verglichen mit anderen L\u00e4ndern gen\u00fcgen die Brandschutzanforderungen sehr hohen Anspr\u00fcchen, zumal die j\u00e4hrlich in der Schweiz zu beklagenden zirka 5 Todesopfer pro Mio. Einwohner als Folge von Brandf\u00e4llen wesentlich tiefer liegen als beispielsweise in England (zirka 9 Todesopfer pro Mio. und Jahr). Dieser Sicherheitsstandard kostet viel Geld. Deshalb ist verst\u00e4ndlich, dass die zu t\u00e4tigenden Investitionen gelegentlich heftige Diskussionen ausl\u00f6sen.Die zur Studie eingeladenen Bauherren, Planer und Errichter von Brandschutzanlagen haben in den Befragungen mehrfach aufgezeigt, dass wohl die Belastung durch die Brandschutzmassnahmen selbst, nicht aber der damit verbundene administrative Aufwand empfunden wird. Die Studie beschr\u00e4nkt sich allerdings auf die Betrachtung des administrativen Aufwandes.&#13;<\/p>\n<h2>Wunsch nach einer einheitlichen Auslegung der Vorschriften<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nBei den Befragungen der an der Studie Teilnehmenden zeigte sich mehrfach der Wunsch nach einer einheitlichen Auslegung der Vorschriften. Dies w\u00fcrde den interkantonal t\u00e4tigen Akteuren die Arbeit vereinfachen, da beispielsweise beim Erarbeiten eines Brandschutzkonzeptes auch auf die gemachten Erfahrungen in anderen Kantonen zur\u00fcckgegriffen werden k\u00f6nnte. Dieser Wunsch ist verst\u00e4ndlich, h\u00e4tte aber zur Folge, dass weitere Bereiche des Brandschutzes sehr detailliert auf Verordnungsstufe geregelt werden m\u00fcssten, was wiederum dem ebenfalls starken Wunsch nach schlanken Vorschriften zuwiderl\u00e4uft.Unsicherheit wurde bei sich \u00fcberschneidenden Rechtsbereichen geortet. Beispielsweise sind sowohl im Arbeitsrecht als auch im Brandschutzrecht Anforderungen an Fluchtwege umschrieben, die sich teilweise \u00fcberschneiden. Im Vollzug sind deshalb gelegentlich Fragen zur Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer- und Brandschutz zu kl\u00e4ren. Solche \u00dcberschneidungen sollten im Interesse eines einfacheren und effizienteren Vollzugs ausgemerzt werden. Da das Brandschutzrecht aufgrund des umfassenderen Bereichs an Zielgruppen weitergehende Vorschriften formuliert als das eidgen\u00f6ssische Recht \u00fcber den Arbeitnehmerschutz, w\u00e4re vorzugsweise das Brandschutzrecht, welches auch fl\u00e4chendeckend Anwendung findet, zu favorisieren. Eine solche Anpassung h\u00e4tte allerdings zur Folge, dass eidgen\u00f6ssisches Verordnungsrecht angepasst werden m\u00fcsste.Als Optimierung wird auch die Errichtung eines zentralen, f\u00fcr alle Kantone geltenden Brandschutz-Webportals angeregt, das alle relevanten Informationen zum Thema Brandschutz bereitstellt und auf dem auch alle Formulare online bearbeitet werden k\u00f6nnten. Dieser Vorschlag wird unter dem Titel \u00abUmsetzbarkeit\u00bb aufgrund der hohen zu erwartenden Kosten \u2013 insbesondere in Kombination mit einem interaktiven Formularwesen \u2013 in Frage gestellt. Damit sich ein solches Portal gegen\u00fcber dem vorhandenen Portal der VKF, welches die Informationsbeschaffung weitgehend abdeckt, auch absetzen k\u00f6nnte, w\u00e4re eine umfassende L\u00f6sung erforderlich. Die Studie geht davon aus, dass die Kosten f\u00fcr ein solches Web-Portal die zu erwartenden Einsparungen bei den administrativen Kosten um ein Vielfaches \u00fcbersteigen w\u00fcrden.&#13;<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Studie ergibt gegen\u00fcber dem Vollzug des Brandschutzrechts ein sehr positives Stimmungsbild. Mit durchschnittlichen administrativen Kosten pro Unternehmen und Jahr von 67.30 (AG), 95.30 (LU) und 110.40 (SG) Franken werden den drei beteiligten Kantonen vergleichsweise geringe administrative Belastungen attestiert. Die Optimierungsvorschl\u00e4ge der Studie umschreiben denn auch keine grundlegenden Anpassungen des Vollzugs im Brandschutzrecht.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Kosten f\u00fcr den Brandschutz bilden regelm\u00e4ssig Gegenstand angeregter Diskussionen. 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