{"id":121416,"date":"2010-06-01T12:00:00","date_gmt":"2010-06-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2010\/06\/wallart-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:33:58","modified_gmt":"2023-08-23T21:33:58","slug":"wallart-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2010\/06\/wallart-3\/","title":{"rendered":"Messung der administrativen Kosten im Brandschutz mit dem Standardkostenmodell"},"content":{"rendered":"<p>Die Kantone Aargau, Luzern und St.Gallen haben zusammen mit dem Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) die Messung der administrativen Belastung im Bereich Brandschutz in Auftrag gegeben. Damit sollte das Standardkostenmodell (SKM) zum ersten Mal in der Schweiz auf Kantonsebene getestet werden. Die Ergebnisse zeigen, dass die rein administrative Belastung im Brandschutz relativ gering ist. Optimierungspotenzial gibt es vor allem bei den inhaltlichen Vorschriften und deren unterschiedliche Auslegung in den Kantonen. <img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/201006_17_Wallart_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"277\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIn einem f\u00f6deralen Staat werden die Unternehmen von den verschiedenen Ebenen administrativ belastet. Eine erfolgreiche Strategie der administrativen Entlastung kann sich deshalb nicht nur auf eine Ebene konzentrieren, sondern muss konsequent auf den die Belastung verursachenden Ebenen erfolgen. So findet man die administrative Entlastung auf Bundesebene als Teil der Wachstumspolitik 2008\u20132011 des Bundesrates. Der Kanton Aargau verf\u00fcgt seit zwei Jahren \u00fcber eine konkrete Verfassungsbestimmung zur administrativen Entlastung.&#13;<br \/>\nKV \u00a7 50 Abs. 2bis \u00abDer Kanton h\u00e4lt die Regelungsdichte und die administrativen Belastungen f\u00fcr die Wirtschaft so gering wie m\u00f6glich. Er ber\u00fccksichtigt dabei insbesondere die Anliegen der kleinen und mittelgrossen Unternehmen.\u00bb Im Kanton Luzern hat der Regierungsrat mit dem Planungsbericht \u00fcber die administrative Entlastung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) entsprechende Massnahmen festgehalten. Im Kanton St.Gallen wurde ein KMU-Forum eingef\u00fchrt. Vor diesem Hintergrund haben sich das Seco zusammen mit dem Kanton Aargau entschlossen, ein Pilotprojekt zur Messung der administrativen Kosten mit zwei weiteren Kantonen \u2013 Luzern und St.Gallen \u2013 durchzuf\u00fchren.&#13;<br \/>\nDie Firma Ramboll Management hat sich bereit erkl\u00e4rt, weitere Kantone im Projekt einzubeziehen, falls es im Laufe der Arbeiten gew\u00fcnscht wird. Diese M\u00f6glichkeit besteht immer noch.&#13;<\/p>\n<h2>Standardkostenmodell und Informationspflichten<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas SKM ist eine Methode zur Messung von administrativen Belastungen, die einem Unternehmen durch die Erf\u00fcllung von gesetzlichen Informationspflichten entstehen. Die Methode gibt Auskunft auf die Frage, wie gross die Kosten f\u00fcr den \u00abPapierkrieg\u00bb sind, welcher durch staatliche Regulierungen verursacht wird. Dabei werden nur die \u00abrein\u00bb administrativen Kosten (Kosten der <i>Informationspflichten<\/i>) gemessen, die Kosten der materiellen Vorschriften <i>(inhaltliche Pflichten)<\/i> hingegen nicht.Als Informationspflicht im Sinne des SKM werden grunds\u00e4tzlich alle gesetzlichen Pflichten bezeichnet, die das Bereitstellen von Informationen und Daten an die \u00f6ffentliche Verwaltung beinhalten. Dabei liegt eine Informationspflicht nicht nur dann vor, wenn Informationen an Beh\u00f6rden \u00fcbertragen werden m\u00fcssen, sondern auch dann, wenn diese lediglich im Hinblick auf Instruktionen oder Anfragen bereitgehalten werden m\u00fcssen. In der Schweiz wird das SKM auf Bundesebene seit 2007 f\u00fcr die Messung der administrativen Kosten angewandt; gemessen wurden bisher die administrativen Kosten der Mehrwertsteuergesetzgebung und des neuen Lohnausweises. Auf kantonaler Ebene fehlten bisher Erfahrungen mit der Anwendung der Methodik.&#13;<\/p>\n<h2>Weshalb das Brandschutzrecht?<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Wahl des Untersuchungsgegenstands fiel aus zwei Gr\u00fcnden auf das Brandschutzrecht: einerseits, weil Unternehmen wiederholt \u00fcber den administrativen Aufwand im Bereich Brandschutz geklagt haben, andererseits, weil das Brandschutzrecht im Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Kantone liegt. Allerdings sind die kantonalen Rechtsvorschriften durch ein Konkordat zum Teil harmonisiert. Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) erarbeitet entsprechende Vorschriften; die Brandschutzvorschriften der VKF bestehen aus der Brandschutznorm und den Brandschutzrichtlinien. Mit dem Projekt sollten der administrative Aufwand gemessen und sichtbar gemacht, ein interkantonaler Benchmark der Verfahren und Prozesse erarbeitet sowie Optimierungsm\u00f6glichkeiten aufgezeigt werden. Die Firma Ramboll Management in Hamburg,&#13;<br \/>\nDer Projektleiterin, Frau Konstanze R\u00fcbke, sowie Herrn Simon Schermuly sei an dieser Stelle herzlich gedankt. Frau Andrea Bonanomi vom Seco und Herr Philipp Kuhn vom Kanton Aargau haben auch eine substanzielle Rolle in diesem Projekt gespielt. Der Bericht ist auf der Internetseite des Seco verf\u00fcgbar: <a href=\"http:\/\/www.seco.admin.ch\">http:\/\/www.seco.admin.ch<\/a>, Themen, Wirtschaftspolitik, Strukturanalysen und Wirtschaftswachstum, Standardkostenmodell. die \u00fcber eine reiche Erfahrung im Bereich SKM verf\u00fcgt, wurde mit der Messung beauftragt.&#13;<\/p>\n<h2>Rechtsanalyse<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Rechtsanalyse war die erste Phase des Projekts. Insgesamt wurden im Rahmen der Rechtsanalyse 137 Informationspflichten identifiziert. Diese verteilen sich wie folgt auf die untersuchten gesetzlichen Vorschriften. Die meisten Informationspflichten finden ihren Ursprung auf der zentralen Ebene der VKF und des Verbandes Schweizerischer Errichter von Sicherheitsanlagen (SES). Der SES ist ein Zusammenschluss der im Bereich der Sicherheitsanlagen f\u00fchrenden Unternehmen. Die von ihm herausgegebenen technischen Richtlinien stellen Stand-der-Technik-Papiere dar, die die Vorgaben der VKF-Richtlinien erg\u00e4nzen und auf die dort Bezug genommen wird. Zwar werden diese nicht wie die VKF-Vorschriften durch die kantonalen Brandschutzvorschriften f\u00fcr verbindlich erkl\u00e4rt, jedoch sind sie von den Geb\u00e4udeversicherungen der drei Kantone als Stand der Technik anerkannt und werden angewendet. Im Rahmen des Projekts wurden zahlreiche rechtliche Unterschiede zwischen den drei Kantonen festgestellt. Hier einige Beispiele, welche die kantonale Heterogenit\u00e4t zeigen: \u2013 Die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde zur Erteilung einer Brandschutzbewilligung in Luzern ist stets die Geb\u00e4udeversicherung des Kantons Luzern (GVL). F\u00fcr die beiden anderen Kantone sind die Geb\u00e4udeversicherungen f\u00fcr Industrie- und Gewerbebauten sowie f\u00fcr Bauten, in denen sich dauerhaft oder vor\u00fcbergehend eine grosse Anzahl an Personen aufh\u00e4lt, zust\u00e4ndig. Alle Vorhaben, die dort nicht aufgef\u00fchrt sind, fallen unter die kommunale Zust\u00e4ndigkeit. \u2013 Der Kanton St.Gallen ist der einzige Kanton, in dem laut Gesetz im Falle von Erweiterungen und Umbauten vor Erteilung der Brandschutzbewilligung eine Feuerschau durchzuf\u00fchren ist.&#13;<\/p>\n<h2>Prozessanalyse<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Ergebnisse der Prozessanalyse zeigen, dass der Brandschutz in den drei Kantonen \u00e4hnlich organisiert ist und die \u00fcbergeordneten Strukturen und Prozesse vergleichbar sind. Deutlich wurde, dass die gr\u00f6ssten Unterschiede zwischen den Kantonen im unterschiedlichen Vollzug liegen. Die einzelnen Kantone nutzen unterschiedliche Formulare und haben unterschiedliche Anforderungen bei Bewilligungen, Abnahmen und Kontrollen. Dies kann den Zeitaufwand und somit die administrativen Belastungen beeinflussen.&#13;<\/p>\n<h2>Ermittlung der administrativen Belastung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Rahmen von Workshops, Interviews mit Unternehmen und Expertensch\u00e4tzungen wurden die entstehenden Zeitaufw\u00e4nde und die Kostenparameter ermittelt (siehe <i>Tabelle 1<\/i>). Die aus den VKF-Vorschriften und SES-Papieren folgende Belastung ist in allen drei Kantonen h\u00f6her als die Belastung aus den kantonalen Vorschriften. Die Zahlen machen auch deutlich, dass die administrativen Belastungen insgesamt als relativ gering einzustufen sind. Dies gilt insbesondere, wenn die tats\u00e4chlichen Zahlen ins Verh\u00e4ltnis mit dem planerischen Aufwand des Brandschutzes gesetzt werden.Der Kanton St.Gallen weist die h\u00f6chsten administrativen Belastungen aller drei Kantone auf (siehe <i>Tabelle 2<\/i>). Die Unterschiede in den Belastungen ergeben sich insbesondere aus den unterschiedlichen Fallzahlen. Auch wenn die absoluten administrativen Belastungen ins Verh\u00e4ltnis zu der Anzahl der Unternehmen in den Kantonen gesetzt werden, liegen die Belastungen je Unternehmen im Kanton St.Gallen am h\u00f6chsten. Die kostenintensivste Pflicht in den drei Kantonen ist das F\u00fchren eines Kontrollbuches f\u00fcr die Sicherheitsbeleuchtung und Stromversorgung (siehe <i>Tabelle 3<\/i>). Diese Informationspflicht verursacht bereits ca. 18% der Gesamtbelastungen im Kanton St.Gallen, ca. 20% der Belastungen im Kanton Luzern und knapp 30% im Kanton Aargau. Begr\u00fcndet wird dies durch die hohe Fallzahl, die zwischen 130&nbsp;000 und 220&nbsp;000 liegt. Die St\u00fcckkosten sind mit ca. 2 Franken als gering einzustufen.&#13;<\/p>\n<h2>Qualitative Befragung und Optimierungsvorschl\u00e4ge<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nZus\u00e4tzlich zur Erhebung der Prozesse und Zeitwerte wurden im Rahmen der Interviews qualitative Aspekte beleuchtet. Dabei wurden allgemeine Fragen zur administrativen Belastung und zum Brandschutz gestellt. Der Fokus der Fragen lag auf m\u00f6glichem Verbesserungspotenzial.Die administrative Belastung im Bereich des Brandschutzes ist als gering einzustufen. Die anfallenden Kosten werden von den Akteuren nicht als Belastung empfunden. Diese werden aufgrund des hohen Gefahrengutes als notwendig erachtet. Im Hinblick auf die Optimierung zeigt sich, dass sich ein Grossteil der im Rahmen der Untersuchung zusammengetragenen Optimierungsvorschl\u00e4ge auf materielle Anforderungen und Vollzugsaspekte bezieht: \u2013 Von den Planern im Kanton Aargau wird als Manko betrachtet, dass die Gesuchsformulare f\u00fcr die Brandschutzbewilligung nicht \u00fcber das Internet bezogen werden k\u00f6nnen, sondern bestellt werden m\u00fcssen. Als gutes Praxisbeispiel kann in diesem Kontext der Online-Dienst zur Konfiguration des Baugesuchs in St.Gallen angef\u00fchrt werden, der es erlaubt, die ben\u00f6tigten Gesuchsformulare individuell zusammenzustellen. \u2013 Die VKF-Vorschriften werden in regelm\u00e4ssigen Abst\u00e4nden \u00fcberarbeitet; eine systematische Bekanntgabe der \u00c4nderungen durch die Kantone oder andere gibt es offenbar nicht \u00fcberall. Grosse Rechtsunsicherheit besteht auch, wenn die EU neue Produkt- oder Installationsnormen erl\u00e4sst. \u2013 Insgesamt wurde die Geb\u00e4udeversicherung aller drei Kantone von den befragten Planern als hilfsbereit und kooperativ beschrieben und die Zusammenarbeit als positiv bewertet. Etwas kritischer waren Einzelr\u00fcckmeldungen von Anlagenfirmen, in denen die fehlende Kooperationsbereitschaft der Geb\u00e4udeversicherung bez\u00fcglich Fragen zur Auslegung und zum Verst\u00e4ndnis rechtlicher Grundlagen bem\u00e4ngelt wurde. \u2013 Ein Thema, das von vielen Gespr\u00e4chspartnern aus unterschiedlichen Perspektiven aufgeworfen wurde, ist die Brandschutzexpertise der einzelnen Akteure, die h\u00e4ufig als nicht ausreichend und verbesserungsbed\u00fcrftig erachtet wird. Von den Planern wurde insbesondere auf das teilweise ungen\u00fcgende Fachwissen auf kommunaler Ebene, insbesondere in kleineren Gemeinden, hingewiesen. Anders herum haben die Geb\u00e4udeversicherungen angeregt, die brandschutzrechtliche und -technische Fachkompetenz der Planer zu verbessern und in diesem Bereich mehr in Aus- und Fortbildung zu investieren. \u2013 Eine Optimierung, die sich positiv auf die administrativen Kosten auswirkt, ist der Vorschlag, ein Webportal einzurichten, das die verschiedenen Formulare und Atteste geb\u00fcndelt auf einer Internetseite anbietet. Dies w\u00e4re ein erster Schritt zur Digitalisierung der Prozesse. Es w\u00fcrde den Aufwand dahingehend \u00e4ndern, dass Akteure keine Formulare mehr suchen oder bestellen m\u00fcssten. Zudem w\u00e4re die digitale Bearbeitung einfacher.Als gr\u00f6sstes Problem werten die Anlagenerrichter die zwischen den Kantonen in Teilen unterschiedliche Interpretation der VKF-Richtlinien, die zu Vollzugsunterschieden f\u00fchrt. Nach dem Empfinden der Anlagenfirmen verlangt jeder Kanton etwas anderes. Eine in Luzern errichtete und abgenommene Anlage ist nicht zwingend auch in St.Gallen abnahmef\u00e4hig. Hier passt das Sprichwort \u00abEs brennt in jedem Kanton anders\u00bb. F\u00fcr die Anlagenfirmen, die h\u00e4ufig in der gesamten Schweiz oder zumindest in mehreren Kantonen aktiv sind, f\u00fchrt dies zu grosser Unsicherheit und dazu, sich auf den entsprechenden Kanton einstellen zu m\u00fcssen. Daher w\u00e4re die einheitliche Auslegung der gesetzlichen Vorschriften im Bereich des Vollzuges die dringendste Optimierung.&#13;<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nKosten aus den Informationspflichten des Brandschutzes sind f\u00fcr Unternehmen im Verh\u00e4ltnis zu den inhaltlichen Pflichten klein. Die wiederholten Klagen der Unternehmen beziehen sich demzufolge nicht auf die administrative Belastung, sondern auf den planerischen Aufwand und den Vollzug des Bandschutzes. Ein m\u00f6gliches Optimierungspotenzial betrifft somit vielmehr die <i>materiellen<\/i> Vorschriften in den VKF- und SES-Regulierungen sowie deren Auslegung in den Kantonen. Das SKM erlaubt eine detaillierte Messung der administrativen Kosten sowie die klare Zuweisung der Verantwortlichkeiten f\u00fcr die Informationspflichten zwischen den verschiedenen f\u00f6deralen Ebenen (siehe dazu <i>Tabelle 1<\/i> und <i>Tabelle 2<\/i>). Die Methode ist aber auch aufw\u00e4ndig. Wenn das Ziel nicht die Messung oder ein Benchmarking der Kosten zwischen den Kantonen ist, sondern nur die Optimierung der Prozesse, k\u00f6nnen weitere Methoden (z.B. Benchmark mit Prozessanalyse, -vergleichen und Unternehmensbefragungen) in Betracht gezogen werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1: \u00abWelche Ebene ist verantwortlich f\u00fcr die Informationspflichten im Brandschutz?\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 2: \u00abGesamtbelastung nach Regulierungsebene\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 3: \u00abDie drei teuersten Informationspflichten pro Kanton\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Beispiel Sprinkleranlagen: Welche Kosten wurden gemessen?&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTypische administrative Arbeiten <i>(Informationspflichten)<\/i> im Bereich Sprinkleranlagen sind das Einreichen eines Sprinkleranlagenprojekts zur Genehmigung, das F\u00fchren eines Kontrollbuches, die Kooperation bei der periodischen Kontrolle von Sprinkleranlagen, die Meldung der zehnj\u00e4hrigen \u00dcberpr\u00fcfung der Sprinkleranlage oder die Vorlage des Installationsattests einer Anlage. F\u00fcr Sprinkleranlagen besteht z.B. die Anmeldung aus den ausgef\u00fcllten Formularen \u00abVorabkl\u00e4rung\u00bb und \u00abAnmeldung\u00bb. Zudem sind die hydraulischen Berechnungen sowie die Schnitt- und Fassadenpl\u00e4ne mit einzureichen. Etwa die H\u00e4lfte des Zeitaufwands entf\u00e4llt auf das Plotten\/Kopieren und Falten der Pl\u00e4ne. Die Sprinkleranlagenanmeldung ist f\u00fcnffach zu verschicken: neben der Geb\u00e4udeversicherung erhalten die Fachstelle, die Ortsfeuerwehr, die Wasserversorgung und der Anlagenbetreiber eine Ausfertigung. Neben einem h\u00f6heren zeitlichen Aufwand f\u00fchrt dies zu h\u00f6heren Portokosten. <i>Inhaltliche<\/i> (materielle) Pflichten, die im Rahmen dieser SKM-Messung <i>nicht<\/i> gemessen werden, sind z.B. die Entwicklung des Sprinkleranlageprojektes, die Installation und der Unterhalt der Anlage und der Sprinklerzentrale sowie der Lohn des Sprinklerwarts. Die Kontrollen und Instandhaltungsarbeiten sind inhaltliche Pflichten, aber die Dokumentation dieser Arbeiten (Kontrollbuch) ist eine Informationspflicht. Die Klagen der Unternehmen \u00fcber die administrative Belastung unterscheiden aber nicht immer zwischen Informationspflichten und inhaltlichen Pflichten.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Kantone Aargau, Luzern und St.Gallen haben zusammen mit dem Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) die Messung der administrativen Belastung im Bereich Brandschutz in Auftrag gegeben. Damit sollte das Standardkostenmodell (SKM) zum ersten Mal in der Schweiz auf Kantonsebene getestet werden. Die Ergebnisse zeigen, dass die rein administrative Belastung im Brandschutz relativ gering ist. 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