{"id":121431,"date":"2010-06-01T12:00:00","date_gmt":"2010-06-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2010\/06\/wegmueller-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:34:05","modified_gmt":"2023-08-23T21:34:05","slug":"wegmueller","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2010\/06\/wegmueller\/","title":{"rendered":"Umsetzung der flankierenden Massnahmen zur Freiz\u00fcgigkeit im Personenverkehr"},"content":{"rendered":"<p>Am 27. Mai 2010 wurde der f\u00fcnfte Bericht \u00fcber die Umsetzung der flankierenden Massnahmen (Flam) im Personenverkehr ver\u00f6ffentlicht. Er pr\u00e4sentiert den Umfang der Kontrollt\u00e4tigkeit der Vollzugsorgane, der aufgedeckten Verst\u00f6sse und Lohnunterbietungen sowie der daraus resultierten ausgesprochenen Sanktionen. Die Zahl der meldepflichtigen Kurzaufenthalter nahm 2009 erstmals ab. Bei den Schweizer Arbeitgebenden ist nochmals eine leichte Zunahme der Kontrollt\u00e4tigkeit festzustellen: Im Vergleich zum Vorjahr wurden insgesamt rund 4% mehr Betriebskontrollen durchgef\u00fchrt. Zu beachten ist, dass diese Ver\u00e4nderung auf ziemlich hohem Niveau erfolgte, da schon in der vorangegangenen Berichtsperiode ein markanter Zuwachs verzeichnet wurde. <img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/201006_08_Wegmueller_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"247\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nBegleitend zur schrittweisen Einf\u00fchrung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweiz und der EU am 1. Juni 2002&#13;<br \/>\nAbkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits \u00fcber die Freiz\u00fcgigkeit; FZA; SR 0.142.112.681. sind arbeitsmarktliche Massnahmen getroffen worden. Dadurch soll verhindert werden, dass L\u00f6hne und Arbeitsbedingungen in der Schweiz durch die \u00d6ffnung des Arbeitsmarktes unter Druck geraten. Einen wichtigen Teil der Flam stellt das Entsendegesetz (EntsG)&#13;<br \/>\nBundesgesetz vom 8. Oktober 1999 \u00fcber die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; SR 823.201. dar, welches den im Rahmen einer Dienstleistungserbringung in die Schweiz entsandten Arbeitnehmenden einen Anspruch auf minimale Lohn- und Arbeitsbedingungen einr\u00e4umt. Diese sind in Bundesgesetzen, in Verordnungen des Bundesrates, allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen (ave GAV) und Normalarbeitsvertr\u00e4gen (NAV) mit zwingenden Mindestl\u00f6hnen im Sinne von Artikel 360a OR festgelegt (Art. 2 Abs. 1 EntsG). Zudem sehen die Flam die nachtr\u00e4gliche Kontrolle der Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen und Massnahmen zu deren Durchsetzung vor.&#13;<\/p>\n<h2>Kontrollorgane beobachten den Arbeitsmarkt<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEine wichtige Funktion im Rahmen der Flam kommt den <i>tripartiten Kommissionen (TPK)<\/i> zu, die auf Bundesebene und in den Kantonen bestehen. Sie sind zur Beobachtung des Arbeitsmarktes eingesetzt worden und setzen sich aus Vertretern von Beh\u00f6rden, Arbeitgebenden sowie Arbeitnehmenden zusammen. Sie beobachten den Arbeitsmarkt, untersuchen verd\u00e4chtige Situationen, versuchen zu vermitteln und beantragen bei den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden im Falle von wiederholter missbr\u00e4uchlicher Lohnunterbietung die erleichterte Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung von GAV oder das Erlassen von NAV mit zwingenden Mindestl\u00f6hnen. Die Kantone und die kantonalen TPK kontrollieren die Arbeitsverh\u00e4ltnisse ausserhalb von ave GAV. Bereiche, die von ave GAV abgedeckt sind, werden von den <i>parit\u00e4tischen Kommissionen (PK)<\/i> \u2013 bestehend aus Vertretern der Sozialpartner (Arbeitnehmende und -gebende) \u2013 kontrolliert.&#13;<br \/>\nDie Arbeitsmarktbeobachtung im Sinne der Flam sieht somit Kontrollen bei entsandten Arbeitnehmenden wie auch bei Schweizer Arbeitgebern in allen Wirtschaftszweigen vor. Die Kontrollt\u00e4tigkeit der TPK und der PK unterscheidet sich dahingehend, dass die PK Branchen \u00fcberpr\u00fcfen, in denen verbindliche Mindestl\u00f6hne bestehen, w\u00e4hrend die TPK die Einhaltung der \u00fcblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen kontrollieren. Somit haben ave GAV im Zusammenhang mit dem Freiz\u00fcgigkeitsabkommen der Schweiz mit der EU und den eingef\u00fchrten Flam nochmals an Bedeutung gewonnen, da auch Entsendebetriebe die allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten Teile von GAV einhalten m\u00fcssen.&#13;<\/p>\n<h2>Entwicklung der Anzahl meldepflichtiger Kurzaufenthalter<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nNachdem die Zahl der meldepflichtigen Kurzaufenthalter seit der Einf\u00fchrung der Meldepflicht laufend zugenommen hatte, nahm die Zahl 2009 erstmals ab (siehe <i>Grafik 1<\/i>). Insgesamt widerspiegelt sie damit die Arbeitsmarktentwicklung der letzten Jahre. W\u00e4hrend die Zahl der Kurzaufenthalter im Wirtschaftsaufschwung stetig zunahm, verringerte sie sich 2009 gegen\u00fcber 2008 deutlich um insgesamt 13%. Eine weitere Zunahme um 7% war bei den selbst\u00e4ndigen Dienstleistungserbringern zu verzeichnen, womit sich der Trend der Vorjahre \u2013 wenn auch stark abgeschw\u00e4cht \u2013 fortsetzte. Lediglich schwach r\u00fcckl\u00e4ufig war mit \u20135% die Zahl der entsandten Arbeitskr\u00e4fte. Dies d\u00fcrfte in erster Linie mit der vergleichsweise robusten Baukonjunktur in der Schweiz zu erkl\u00e4ren sein. Stark r\u00fcckl\u00e4ufig war mit \u201322% die Zahl der Arbeitnehmenden bei Schweizer Arbeitgebenden. Insbesondere hat das Arbeitsvolumen der meldepflichtigen Stellenantritte im Personalverleih deutlich abgenommen. Dies ist darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass einerseits das Tempor\u00e4rarbeitsvolumen in der Schweiz im Zusammenhang mit dem Einbruch der Konjunktur im Vergleich zum Vorjahr abgenommen hat. Andererseits haben die Rekrutierungsm\u00f6glichkeiten aus der Schweiz f\u00fcr Personalverleiher durch die relativ hohe Arbeitslosigkeit zugenommen. Ein deutlicher Einbruch der kurzfristigen Stellenantritte bei Schweizer Arbeitgebenden hat auch in der Branche des verarbeitenden Gewerbes und der Industrie stattgefunden. Dies ist direkt auf den starken R\u00fcckgang der Wertsch\u00f6pfung in der Industrie und der damit verbundenen \u00fcberdurchschnittlich hohen Arbeitslosenquote zur\u00fcckzuf\u00fchren. Der R\u00fcckgang der Entsandten und meldepflichtigen Stellenantritte bei Schweizer Arbeitgebenden im \u00dcberwachungs- und Sicherungsgewerbe steht in direktem Zusammenhang mit der erh\u00f6hten Nachfrage nach diesen Dienstleistungen w\u00e4hrend der Fussball-Europameisterschaft 2008.Im Verlauf des Jahres 2009 waren insgesamt 120&nbsp;281 meldepflichtige Kurzaufenthalter (Entsandte, selbst\u00e4ndige Dienstleistungserbringer, Arbeitnehmende bei Schweizer Arbeitgebenden) bis maximal 90 Tage im Kalenderjahr gemeldet. Die meisten davon verrichten nur sehr kurze Arbeitseins\u00e4tze in der Schweiz. Umgerechnet auf Vollzeitstellen ergibt dies ein Volumen von rund 15&nbsp;700 Jahresarbeitskr\u00e4ften, was einem Anteil von 0,45% an der vollzeit\u00e4quivalenten Besch\u00e4ftigung entspricht. Bemerkenswert ist, dass beinahe 60% des Arbeitsvolumens der Meldepflichtigen durch Arbeitnehmende bei einem Schweizer Arbeitgebenden verrichtet wurden, w\u00e4hrend auf die Entsandten nur 32% des Arbeitsvolumens entf\u00e4llt. Dies zeigt, dass die Eins\u00e4tze von Entsandten generell k\u00fcrzer sind als solche von meldepflichtigen Personen mit kurzfristigen Stellenantritten bei Schweizer Arbeitgebenden.&#13;<\/p>\n<h2>Kontrollt\u00e4tigkeit w\u00e4hrend des Berichterstattungsjahres<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEs ist nochmals eine leichte Zunahme der Kontrollt\u00e4tigkeit insbesondere bei den Schweizer Arbeitgebenden festzustellen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden rund 5% mehr Betriebskontrollen durchgef\u00fchrt. Bei Schweizer Arbeitgebenden stiegen die Kontrollen um 18%, bei den Entsendebetrieben haben sie um 8% abgenommen. Zu beachten ist, dass diese Ver\u00e4nderung auf ziemlich hohem Niveau erfolgte, da schon in der vorangegangenen Berichtsperiode ein markanter Zuwachs verzeichnet wurde. Der Umfang der Kontrollt\u00e4tigkeit entsprach 2009 bereits den Vorgaben der revidierten EntsV, die am 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist. Im Entsendewesen wurden weniger Betriebe als im Vorjahr kontrolliert. Dies ist einerseits mit der Abnahme der entsandten Arbeitnehmenden und andererseits damit zu erkl\u00e4ren, dass durch die Kontrollorgane 2009 der Fokus eher auf Kontrollen bei Schweizer Arbeitgebenden gelegt wurde. Zudem gibt es verschiedene Entsendebetriebe, die seit der Einf\u00fchrung der Flam bereits viele Eins\u00e4tze in der Schweiz hatten. Mehrfachkontrollen von Betrieben, die sich konform verhalten haben, sollten vermieden werden. Gesamthaft wurden 30&nbsp;249 Entsandte und meldepflichtige Selbst\u00e4ndigerwerbende \u00fcberpr\u00fcft, dies entspricht einem Anteil von 49% der meldepflichtigen Kurzaufenthalter.&#13;<br \/>\nOhne kurzfristige Stellenantritte bei Schweizer Arbeitgebenden. Bei Schweizer Arbeitgebenden wurden rund 16&nbsp;700 Betriebskontrollen durchgef\u00fchrt. Dies bedeutet, dass etwa 4% aller Schweizer Arbeitsst\u00e4tten kontrolliert wurden.&#13;<\/p>\n<h2>Vermutete Verst\u00f6sse<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nKontrollorgane \u00fcberpr\u00fcfen die Einhaltung der Meldevorschriften sowie die Lohn- und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden. Folglich werden auch unterschiedliche Verst\u00f6sse festgestellt: Meldeverst\u00f6sse, Verst\u00f6sse gegen Mindestl\u00f6hne, Unterbietungen der \u00fcblichen L\u00f6hne und Verst\u00f6sse gegen andere Arbeitsbedingungen.Dienstleistungserbringende aus dem Ausland, die einen Einsatz in der Schweiz planen, m\u00fcssen diesen mindestens acht Tage vor Aufnahme ihrer Arbeit in der Schweiz anmelden. Um Kontrollen bei Entsandten und meldepflichtigen Selbst\u00e4ndigerwerbenden zu organisieren und durchzuf\u00fchren, ist die vorg\u00e4ngige Meldung von zentraler Bedeutung. Im Meldeverfahren sind die Verstossquoten mit knapp 20% relativ hoch. Es sind jedoch nicht alle Verst\u00f6sse auf eine fehlende Meldung zur\u00fcckzuf\u00fchren; oft wird die Meldung zu sp\u00e4t vorgenommen oder enth\u00e4lt gewisse Formfehler.&#13;<\/p>\n<h2>Lohnverst\u00f6sse blieben konstant<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nGem\u00e4ss den Angaben der TPK haben 8% der kontrollierten Entsendebetriebe \u00fcbliche Lohnbedingungen unterboten oder gegen zwingende NAV-Mindestl\u00f6hne verstossen. Die Quote ist somit im Vergleich zu den letzten Berichterstattungen&#13;<br \/>\nAlle Berichte \u00fcber den Vollzug der Flam finden Sie unter: <a href=\"http:\/\/www.seco.admin.ch\">http:\/\/www.seco.admin.ch<\/a>, Rubrik \u00abThemen\u00bb, \u00abArbeit\u00bb, \u00abFlankierende Massnahmen zum freien Personenverkehr CH-EU\u00bb. konstant geblieben und zeigt, dass die \u00fcblichen Lohnbedingungen in einer grossen Mehrheit der Entsendebetriebe eingehalten werden. Auch werden von den Kantonen etwa gleich viele Lohnunterbietungen durch Schweizer Arbeitgebende gemeldet. Gem\u00e4ss Angaben der Kantone wurden bei rund 4% der kontrollierten Schweizer Arbeitgebenden Lohnunterbietungen festgestellt oder vermutet.Deutlich h\u00f6here Quoten im Bereich der Lohnverst\u00f6sse melden die PK. Gem\u00e4ss ihren Angaben haben 21% der Entsendebetriebe gegen die Lohnbestimmungen aus den ave GAV verstossen. Die PK melden damit im Entsendebereich eine leicht h\u00f6here Lohnverstossquote als im Vorjahr (plus 2 Prozentpunkte). Auch bei Schweizer Arbeitgebenden melden die PK einen Anstieg um 4 Prozentpunkte bei den vermuteten Lohnverst\u00f6ssen. Bei 30% der durch die PK kontrollierten Schweizer Arbeitgebenden wurden Verst\u00f6sse gegen die Mindestlohnbestimmungen aus ave GAV gemeldet. Dies bedeutet jedoch nicht zwingend, dass 30% der Schweizer Arbeitgebenden die Lohnbestimmungen nicht einhalten. Vielmehr werden Betriebskontrollen oft aufgrund eines begr\u00fcndeten Verdachts durchgef\u00fchrt. Auch sagt diese Quote nichts \u00fcber das Ausmass des Verstosses aus.Bei den von den PK festgestellten Lohnunterbietungen ist die Quote bei Schweizer Arbeitgebenden h\u00f6her als bei Entsendebetrieben. Kontrollen bei Schweizer Arbeitgebenden durch die PK sind viel detaillierter; so werden zum Beispiel die Lohnb\u00fccher \u00fcber l\u00e4ngere Zeitr\u00e4ume \u00fcberpr\u00fcft. W\u00e4hrend dieser Zeitr\u00e4ume k\u00f6nnen in den ave GAV Lohnerh\u00f6hungen (auch verhandelte Reallohnerh\u00f6hungen) eingef\u00fchrt worden sein. Bei Entsendebetrieben wird lediglich der zum Zeitpunkt des Einsatzes geltende Mindestlohn kontrolliert. Zus\u00e4tzlich ist es schwierig zu kontrollieren, ob ein Entsendebetrieb tats\u00e4chlich den 13. Monatslohn bezahlt; bei Schweizer Arbeitgebenden wird jedoch gerade dies genau angeschaut.&#13;<\/p>\n<h2>Sanktionen und deren Wirksamkeit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie parit\u00e4tischen Kommissionen (PK) k\u00f6nnen bei Verst\u00f6ssen gegen die Bestimmungen ihres GAV den fehlbaren Betrieben Kontrollkosten und Konventionalstrafen auferlegen. Zus\u00e4tzlich kann die kantonale Beh\u00f6rde bei Mindestlohnverst\u00f6ssen administrativ Bussen verh\u00e4ngen. Bei schweren Verst\u00f6ssen gegen die Lohn- und Arbeitsbedingungen \u2013 etwa bei nicht bezahlten, rechtskr\u00e4ftigen Bussen oder bei einer Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflicht \u2013 kann die kantonale Beh\u00f6rde gegen\u00fcber ausl\u00e4ndischen Dienstleistungserbringenden eine Dienstleistungssperre von 1 bis 5 Jahren auferlegen. Weil das korrekte Verhalten schwer zu erfassen ist, kann auf gewisse Indikatoren \u2013 die Anzahl der R\u00fcckf\u00e4lle oder die Bezahlung von Bussen \u2013 zur\u00fcckgegriffen werden, um die Wirksamkeit der Sanktionen abzusch\u00e4tzen. Rund 7% der Bussen wegen Meldeverst\u00f6ssen wurden nicht bezahlt. Gegen\u00fcber den nachl\u00e4ssigen Betrieben wurden Dienstleistungssperren verh\u00e4ngt. Etwa 6% der Betriebe, die wegen Meldeverst\u00f6ssen geb\u00fcsst wurden, haben erneut gegen die Meldevorschriften verstossen. Die R\u00fcckfallquoten, welche durch die PK gemeldet wurden, sind mit rund 1,3% relativ tief. Gem\u00e4ss Einsch\u00e4tzung der Kantone wird ein grosser Teil der gegen\u00fcber Entsendebetrieben verh\u00e4ngten Bussen auch tats\u00e4chlich bezahlt. Die Mehrheit der kantonalen Beh\u00f6rden meldet, dass 80% der Bussen oder mehr bezahlt werden. Die PK scheinen hier mehr Schwierigkeiten zu haben: Sie geben an, dass lediglich 53% der Bussen auch tats\u00e4chlich bezahlt werden.Der hohe Anteil an erfolgreichen Einigungsversuchen (88% bei Entsendebetrieben in Branchen ohne ave GAV, 70% bei Entsendebetrieben in Branchen mit ave GAV) zeigt, dass die Betriebe grunds\u00e4tzlich bem\u00fcht sind, sich vorschriftsgem\u00e4ss zu verhalten. W\u00e4hrend der Anteil der erfolgreichen Einigungsverfahren bei Entsendebetrieben im Vergleich zum Vorjahr deutlich zugenommen hat, nahm dieser bei Schweizer Arbeitgebenden ab. 2008 waren fast 90% der Einigungsverfahren mit Schweizer Arbeitgebenden erfolgreich, wohingegen 2009 lediglich 62% davon erfolgreich waren.&#13;<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Ergebnisse des vorliegenden Berichts zeigen, dass die Aktivit\u00e4ten im Bereich der Flam 2009 nochmals leicht zugenommen haben. Trotz einer markanten Abnahme der Kontrollt\u00e4tigkeit der PK im Entsendewesen wurde die Vorgabe, 50% aller Entsandten zu \u00fcberpr\u00fcfen, von den Kontrollorganen erreicht. Um Mehrfachkontrollen von Entsendebetrieben, die bereits mehrere Eins\u00e4tze in der Schweiz hatten und sich korrekt verhalten haben, zu vermeiden, kann von dieser Vorgabe leicht abger\u00fcckt werden. Schweizer Arbeitgebende wurden im Berichtsjahr deutlich mehr kontrolliert. Die unter dem Blickwinkel des Entsendewesens als sensibel geltenden Branchen Baunebengewerbe, verarbeitendes Gewerbe, Industrie und Bauhauptgewerbe wurden am h\u00e4ufigsten kontrolliert, was mit dem relativ hohen Anteil von meldepflichtigen Personen in diesen Branchen \u00fcbereinstimmt. Die kantonalen TPK nehmen ihre Verantwortung war und haben gut organisierte Kontrollinstanzen. Viele Kantone haben in Zusammenarbeit mit den PK kantonale Arbeitskontrollstellen eingerichtet, die Kontrollen sowohl in Branchen mit ave GAV als auch in Branchen ohne ave GAV durchf\u00fchren. Die meisten PK sind mittlerweile gut organisiert, so dass in allen Branchen und in allen Regionen der Schweiz regelm\u00e4ssig kontrolliert wird.Obwohl das Ergebnis insgesamt als zufriedenstellend zu betrachten ist, zeigen die vermuteten Lohnunterbietungen und Verst\u00f6sse, dass die Notwendigkeit von Kontrollen nach wie vor gegeben ist. Die Anzahl der von den Kantonen ausgesprochenen Administrativbussen zeigt, dass nicht nur Verst\u00f6sse festgestellt werden, sondern dass diese auch geahndet werden. Die Verst\u00f6sse im Entsendewesen sind oft auf Unwissenheit \u00fcber das Entsendegesetz zur\u00fcckzuf\u00fchren. Dies zeigt die tiefe R\u00fcckfallquote im Meldeverfahren und die weitgehend erfolgreichen Einigungsverfahren bei Unterbietungen von \u00fcblichen Lohnbestimmungen oder Verst\u00f6ssen gegen Mindestlohnbestimmungen durch Entsendebetriebe.W\u00e4hrend die meldepflichtigen, kurzfristigen Stellenantritte bei Schweizer Arbeitgebenden deutlich und die Anzahl entsandter Arbeitskr\u00e4fte im Zusammenhang mit der schlechten gesamtwirtschaftlichen Situation im Berichterstattungsjahr leicht abgenommen haben, wurde eine weitere Zunahme der meldepflichtigen Selbst\u00e4ndigerwerbenden verzeichnet. Bei rund 20% der kontrollierten Selbst\u00e4ndigerwerbenden wurde eine Scheinselbst\u00e4ndigkeit vermutet. Selbst\u00e4ndigkeit wird vorget\u00e4uscht, um zwingend geltende Mindeststandards bez\u00fcglich Lohn- und Arbeitsbedingungen zu umgehen, da diese f\u00fcr Selbst\u00e4ndigerwerbende nicht gelten. Durch gezielte Kontrollen im Einzelfall soll der Scheinselbst\u00e4ndigkeit in Zukunft vermehrt entgegengewirkt werden.Die durch die Kontrollorgane aufgedeckten Verst\u00f6sse und Unterbietungen zeigen, dass einerseits Kontrollen und Sanktionen wichtig sind und andererseits weiterhin ein gewisser Aufkl\u00e4rungsbedarf besteht. Die im Juni 2009 neu aufgeschaltete Informationsplattform <i><a href=\"http:\/\/www.entsendung.ch\">http:\/\/www.entsendung.ch<\/a><\/i> des Seco kommt diesem Bedarf nach. Zuk\u00fcnftige Berichterstattungen werden zeigen, ob sich die Betriebe mit Hilfe dieser Plattform ausreichend informieren und dadurch die Verst\u00f6sse und Unterbietungen abnehmen werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1: \u00abMeldepflichtige Kurzaufenthalter bis 90 Tage, 2005\u20132009\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Geltende rechtliche Bedingungen im Zusammenhang mit dem Freiz\u00fcgigkeitsabkommen&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nSeit dem 31. Mai 2007 sind die H\u00f6chstzahlen f\u00fcr Arbeitskr\u00e4fte, welche aus den EU-17\/Efta-Staaten in die Schweiz einwandern, aufgehoben. Arbeitnehmende oder Selbst\u00e4ndigerwerbende haben freien Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt und k\u00f6nnen bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr in der Schweiz ihre Dienstleistungen erbringen.F\u00fcr acht der zehn neuen EU-Mitgliedstaaten, welche der EU am 1. Mai 2004 beigetreten sind, l\u00e4uft bis am 30. April 2011 eine \u00dcbergangsregelung. F\u00fcr den Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt gelten Beschr\u00e4nkungen in Bezug auf Inl\u00e4ndervorrang, vorg\u00e4ngige Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen und aufsteigende j\u00e4hrliche Kontingente. Dienstleistungen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Gartenbau, in der industriellen Reinigung und im Sicherheitsgewerbe sind vom ersten Tag an bewilligungspflichtig. Damit fallen diese T\u00e4tigkeiten noch unter die arbeitsmarktlichen Beschr\u00e4nkungen bez\u00fcglich vorg\u00e4ngige Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen und Qualifikationsvoraussetzungen nach Art. 23 des <i>Ausl\u00e4ndergesetzes (AuG)<\/i>. Die anderen allgemeinen Dienstleistungen bis zu 90 Arbeitstagen im Kalenderjahr unterliegen wie bei den Angeh\u00f6rigen der EU-17\/Efta-Staaten der einfachen Meldepflicht.Am 1. Juni 2009 wurde das <i>Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen (FZA)<\/i> auf Rum\u00e4nien und Bulgarien ausgedehnt, die 2007 der EU beigetreten sind. F\u00fcr rum\u00e4nische und bulgarische Arbeitskr\u00e4fte gelten w\u00e4hrend sieben Jahren folgende \u00dcbergangsregeln: Kontingente f\u00fcr Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen und Bewilligungspflicht f\u00fcr die grenz\u00fcberschreitende Dienstleistungserbringung in speziellen Branchen (Gartenbau, Bauwesen, Sicherheitsgewerbe und betriebliche Reinigung). Dabei kommen die Prinzipien des Inl\u00e4ndervorranges, der Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen und die gute berufliche Qualifikation zur Anwendung. In den allgemeinen Branchen untersteht die Erbringung von Dienstleistungen von bis zu 90 Tagen im Kalenderjahr lediglich der Meldepflicht.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 2: Kontrollt\u00e4tigkeit&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nF\u00fcr die Entsch\u00e4digung der Kontrollt\u00e4tigkeit der Inspektoren schliesst das <a href=\"http:\/\/www.evd.admin.ch\/\">EVD<\/a> Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen ab (Art. 7a Abs. 3 EntsG). Die Kontrollvorgaben f\u00fcr 2009 haben sich nach den vorangegangenen Vereinbarungen gerichtet, d.h. die Gesamtzahl der durchzuf\u00fchrenden j\u00e4hrlichen Kontrollen blieb unver\u00e4ndert auf gerundet 22&nbsp;500. F\u00fcr 2010 richtet sich die Gesamtzahl von 27&nbsp;000 Kontrollen nach der Revision der Verordnung \u00fcber in die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV), die am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist. Zus\u00e4tzlich wurden 2009 erstmals Leistungsvereinbarungen auf Basis der durchschnittlichen Kontrollzahlen von 2005 bis 2008 zwischen dem Seco und den parit\u00e4tischen Kommissionen (PK) abgeschlossen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 27. Mai 2010 wurde der f\u00fcnfte Bericht \u00fcber die Umsetzung der flankierenden Massnahmen (Flam) im Personenverkehr ver\u00f6ffentlicht. Er pr\u00e4sentiert den Umfang der Kontrollt\u00e4tigkeit der Vollzugsorgane, der aufgedeckten Verst\u00f6sse und Lohnunterbietungen sowie der daraus resultierten ausgesprochenen Sanktionen. Die Zahl der meldepflichtigen Kurzaufenthalter nahm 2009 erstmals ab. 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