{"id":121441,"date":"2010-05-01T12:00:00","date_gmt":"2010-05-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2010\/05\/beck-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:34:23","modified_gmt":"2023-08-23T21:34:23","slug":"beck","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2010\/05\/beck\/","title":{"rendered":"Das Schweizer Konkursrecht aus \u00f6konomischer Perspektive"},"content":{"rendered":"<p>Zu sp\u00e4t eingeleitete Konkursverfahren, fehlende Leistungsanreize im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) sowie ungen\u00fcgender Handlungsspielraum und mangelnde Transparenz bei der Verwertung der Aktiven tragen dazu bei, dass in der Schweiz die Drittklass-Gl\u00e4ubiger in einem \u00fcberwiegenden Teil der Konkursverfahren leer ausgehen. Gleichzeitig f\u00fchrt das heutige System dazu, dass es zu unn\u00f6tigen Konkursf\u00e4llen kommt oder aber m\u00f6gliche Nachlassf\u00e4lle verhindert werden. Zu diesen Schl\u00fcssen kommt eine Studie, die das Schweizer Konkursrecht aus einer \u00f6konomischen Perspektive analysierte. <img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/201005_06_Beck_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"247\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIn der Schweiz liegt die H\u00f6he der Konkurs- und Nachlassdividende im internationalen Vergleich relativ tief.&#13;<br \/>\nIn Bezug auf die H\u00f6he der Konkurs- und Nachlassdividende liegt die Schweiz gem\u00e4ss einer Studie der Weltbank (Doing Business, 2009) mit einem Index von 46,8% im internationalen Vergleich weit hinter dem weltweiten Durchschnitt von rund 74%. Bei den Ergebnissen der Weltbank-Studie handelt es sich jedoch um Sch\u00e4tzwerte, die unter bestimmten Annahmen hergeleitet wurden und deshalb mit Unsicherheit behaftet sind. Die vorliegende Studie von Ernst &amp; Young sollte auch dazu dienen, die Ergebnisse der Weltbank-Studie zu plausibilisieren. In einer \u00f6konomischen Analyse des Konkursrechts, die Ernst &amp; Young im ersten Halbjahr 2009 im Auftrag des Staatssekretariats f\u00fcr Wirtschaft (Seco) durchf\u00fchrte, wurde das Zustandekommen der Konkurs- und Nachlassdividende n\u00e4her beleuchtet. Ziel der Analyse war es, die Faktoren, welche die H\u00f6he der Konkurs- und Nachlassdividende beeinflussen, zu ermitteln und zu gewichten sowie Empfehlungen zur Steigerung oder Optimierung der Konkurs- und Nachlassdividende herzuleiten.Dazu wurden in einem ersten Schritt 13 Konkurs- und Nachlassf\u00e4lle der letzten Jahre in Form von Fallstudien untersucht \u2013 basierend auf Interviews mit den zust\u00e4ndigen Konkursverwaltern respektive Sachwaltern sowie auf zus\u00e4tzlichen Datenrecherchen. Die Resultate der Fallstudien wurden im Rahmen von Interviews mit vier ausgew\u00e4hlten Experten validiert. Gest\u00fctzt darauf wurden die verschiedenen Einflussfaktoren beurteilt und die entsprechenden Empfehlungen abgeleitet. Bei den Analyseergebnissen handelt es sich nicht um eine abschliessende Auflistung s\u00e4mtlicher Einflussfaktoren, sondern um eine Auswahl von Faktoren, die sich in der Praxis als besonders relevant oder problematisch herausgestellt haben. Die ermittelten Einflussfaktoren werden im Folgenden entlang der zeitlichen Phasen des Konkurs- und Nachlassverfahrens beschrieben, die sich wie folgt gliedern lassen (siehe <i>Grafik 1<\/i>):\u2013 <i>Phase 1:<\/i> Die <i>Vorphase<\/i> umfasst die Entwicklungen bis hin zum Auftreten von Liquidit\u00e4tsproblemen.\u2013 <i>Phase 2:<\/i> In der <i>Verfahrens-Entscheid-Phase<\/i> findet die Triage zwischen Nachlass- und Konkursverfahren statt. Bei einem Konkursverfahren wird zudem \u00fcber die Verfahrensart entschieden.\u2013 <i>Phase 3:<\/i> Die <i>Abwicklungsphase<\/i> beinhaltet die gesamte Durchf\u00fchrung eines Verfahrens bis hin zur Auszahlung einer Konkurs- oder Nachlassdividende an die Gl\u00e4ubiger.&#13;<\/p>\n<h2>Vorphase des Verfahrens<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Rahmen der Vorphase geht es um diejenigen Einflussfaktoren, welche bei der Ausl\u00f6sung des Konkurs-\/Nachlassverfahrens bedeutsam sind. Bei den untersuchten F\u00e4llen lassen sich die Faktoren, die zu Liquidit\u00e4tsengp\u00e4ssen f\u00fchrten, in <i>drei Kategorien<\/i> einteilen: \u2013 In der ersten Gruppe von F\u00e4llen waren die finanziellen Schwierigkeiten auf <i>betriebliche Faktoren<\/i> zur\u00fcckzuf\u00fchren (z.B. \u00fcberalterte Betriebsstrukturen oder fehlendes betriebswirtschaftliches Know-how).\u2013 Bei der zweiten Gruppe waren <i>konjunkturelle Faktoren<\/i> ausschlaggebend (wie das massive Ansteigen der Rohstoffpreise). \u2013 Bei der dritten Gruppe traten die Engp\u00e4sse aufgrund von <i>personellen Faktoren<\/i> auf (insbesondere Konflikte auf Gesch\u00e4ftsleitungsebene).&#13;<\/p>\n<h2>Fehlende Kultur des Scheiterns<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit Blick auf die H\u00f6he der Konkurs- oder Nachlassdividende scheinen jedoch weniger die konkreten Ausl\u00f6ser relevant zu sein. Entscheidend ist vielmehr der Faktor Zeit, d.h. der Zeitpunkt, wann ein Unternehmen auf die wirtschaftlichen Schwierigkeiten reagiert. In diesem Zusammenhang spielen kulturelle Einflussfaktoren eine wichtige Rolle: Es zeigt sich, dass Unternehmer bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten tendenziell (zu) lange zuwarten, bis tief greifende Gegen- bzw. Sanierungsmassnahmen ergriffen werden. Dies ist insbesondere in Kulturen der Fall, in denen ein Konkurs als pers\u00f6nliches Scheitern angesehen wird. Ein (zu) langes Zuwarten kann dazu f\u00fchren, dass bei einem schliesslich eintretenden Konkurs kaum mehr Aktiven vorhanden sind, um die Forderungen der Gl\u00e4ubiger zu befriedigen, oder dass ein Konkurs unausweichlich wird, obwohl bei rechtzeitigem Handeln eine Sanierung des Betriebes m\u00f6glich gewesen w\u00e4re. Die kulturellen Aspekte lassen sich durch gesetzliche Normen kaum beeinflussen.&#13;<\/p>\n<h2>Qualit\u00e4t der Revision als Fr\u00fchwarnsystem<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn diesem Zusammenhang spielt die Qualit\u00e4t der Revision als Fr\u00fchwarnsystem eine wichtige Rolle. Die Revisionsstellen sollten die Unternehmen im Rahmen ihrer Pr\u00fcfungspflichten und -befugnisse rechtzeitig auf sich abzeichnende finanzielle Probleme aufmerksam machen. Im Zuge der General\u00fcberholung des schweizerischen Revisionsrechts per 1.1.2008 wurden insgesamt umfassendere und strengere Revisionsvorschriften als bis anhin eingef\u00fchrt. Namentlich GmbH, die fr\u00fcher keine Revision durchf\u00fchren lassen mussten, unterstehen neu grunds\u00e4tzlich einer Revisionspflicht. Zudem wurden mit der Reform die Anforderungen an die Revisionsstellen erh\u00f6ht. Es ist davon auszugehen, dass damit die Qualit\u00e4t der Revision \u2013 insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) \u2013 gesteigert und das Fr\u00fchwarnsystem grunds\u00e4tzlich gest\u00e4rkt werden konnte. Gleichzeitig stellt sich jedoch die Frage, wie sich die M\u00f6glichkeit einer eingeschr\u00e4nkten Revision bei kleineren und mittleren Aktiengesellschaften, welche bisher unabh\u00e4ngig von ihrer wirtschaftlichen Bedeutung einer ordentlichen Pr\u00fcfung unterworfen waren, auswirken wird. Ingesamt bleibt der Einfluss der k\u00fcrzlich in Kraft getretenen Reform auf die Qualit\u00e4t des Fr\u00fchwarnsystems abzuwarten.&#13;<\/p>\n<h2>Verfahrens-Entscheid-Phase<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nBei dieser Phase werden diejenigen Faktoren beleuchtet, die dazu f\u00fchren oder aber verhindern k\u00f6nnen, dass im konkreten Fall das geeignete Verfahren zum Zug kommt.&#13;<\/p>\n<h2>Suboptimale Triage zwischen Konkurs- und Nachlassverfahren<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEs f\u00e4llt auf, dass die Triage zwischen Konkurs- und Nachlassverfahren nicht optimal funktioniert. Dadurch kann es zu \u00abunn\u00f6tigen\u00bb Konkursf\u00e4llen oder zur Verhinderung m\u00f6glicher Nachlassf\u00e4lle kommen. Grund daf\u00fcr sind in erster Linie eine mangelnde Information der Unternehmer sowie ein ungen\u00fcgender Handlungsspielraum des Konkursrichters. Dies wirkt sich zwar nicht negativ auf die Konkursdividende aus (im Gegenteil \u2013 in diesen F\u00e4llen liegt die Dividende relativ hoch), doch sind diese F\u00e4lle aus volkswirtschaftlicher Sicht ineffizient, weil es dadurch unn\u00f6tig zu Betriebsschliessungen und Arbeitsplatzverlusten kommt. Daher ist zu pr\u00fcfen, wie die Unternehmer \u2013 insbesondere bei KMU \u2013 in dieser Situation besser \u00fcber die M\u00f6glichkeiten eines Nachlassverfahrens informiert und entsprechend unterst\u00fctzt werden k\u00f6nnen. Gleichzeitig ist die Durchl\u00e4ssigkeit zwischen Konkurs- und Nachlassverfahren (wie in Art. 173a Abs. 2 SchKG vorgesehen) zu verbessern.&#13;<\/p>\n<h2>Kostenvorschusspflicht und Honorierung von Hilfspersonen als Hindernisse<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAusserdem besteht die Gefahr, dass Verfahren durch die bestehende Kostenvorschusspflicht der Gl\u00e4ubiger zu lange hinausgez\u00f6gert werden: Gem\u00e4ss Art. 169 SchKG haftet der Gl\u00e4ubiger, der das Konkursbegehren stellt, f\u00fcr die Kosten bis und mit der Einstellung des Konkurses mangels Aktiven oder bis zum Schuldenruf und hat einen entsprechenden Kostenvorschuss zu leisten. Nur wenige Gl\u00e4ubiger sind jedoch bereit, dieses Risiko auf sich zu nehmen und einen entsprechenden Kostenvorschuss aufzubringen. Zudem findet kaum eine Koordination und damit Interessenb\u00fcndelung unter den Gl\u00e4ubigern statt. Um diesem Problem entgegenzuwirken, ist zu pr\u00fcfen, ob und allenfalls in welcher Form der Kostenvorschuss aus der Konkursmasse finanziert werden k\u00f6nnte. Als weitere Schwierigkeit hat sich in dieser Phase der Beizug von Hilfspersonen erwiesen: Im summarischen Verfahren kann die amtliche Konkursverwaltung externe Hilfspersonen (Experten) beiziehen. Die heutige Regelung bez\u00fcglich Honorierung erschwert aber den Beizug von Hilfspersonen, der je nach Ausgangslage hilfreich sein k\u00f6nnte. Deshalb ist zu pr\u00fcfen, wie die Konkursverwaltungen in diesem Bereich mehr Handlungsspielraum bekommen k\u00f6nnten.&#13;<\/p>\n<h2>Abwicklungsphase des Verfahrens<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nBei der Abwicklungsphase geht es schliesslich um diejenigen Faktoren, welche die Durchf\u00fchrung eines Konkurs-\/Nachlassverfahrens sowie die Auszahlung einer Konkurs-\/Nachlassdividende beeinflussen.&#13;<\/p>\n<h2>Frage der Qualifikation der Sachwalter<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nBeim Nachlassverfahren ist auf die Qualifikation des Sachwalters hinzuweisen, der f\u00fcr das Gelingen eines Nachlassverfahrens eine zentrale Rolle spielt: Der Sachwalter sollte den Schuldner w\u00e4hrend der Phase der Nachlassstundung intensiv und konsequent begleiten, da dieser mit der Situation oftmals \u00fcberfordert ist. Damit kommen dem Sachwalter, dessen Profil heute stark juristisch ausgerichtet ist, auch wichtige unternehmerische Aufgaben zu. Es ist zu pr\u00fcfen, ob die heutigen Anforderungen an die Sachwalter der interdisziplin\u00e4ren Rolle, die diese wahrnehmen sollten, gerecht werden.&#13;<\/p>\n<h2>Fehlende Leistungsanreize im SchKG<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAuch beim Konkursverfahren hat sich gezeigt, dass die Person des Konkursverwalters \u2013 d.h. dessen Erfahrung, Eigeninitiative und Risikobereitschaft \u2013 das Ergebnis wesentlich beeinflussen k\u00f6nnen. Anreize f\u00fcr die Konkursbeamten, das wirtschaftliche Optimum aus einem Konkurs- oder Nachlassverfahren herauszuholen, finden sich im SchKG jedoch keine. Durch das heutige SchKG wird tendenziell ein risikoaverses, \u00abschematisches\u00bb Verhalten der Konkursbeamten gef\u00f6rdert. Angesichts der hohen wirtschaftlichen Bedeutung des Konkurswesens sollte es auch Aufgabe des Konkursbeamten sein, auf ein \u00f6konomisch optimales Ergebnis hinzuwirken. Daher sollten im SchKG entsprechende Anreizstrukturen verankert werden.&#13;<\/p>\n<h2>Geografische Ausrichtung erschwert Aufbau von Branchenwissen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit Blick auf die Organisation des Konkurswesens f\u00e4llt auf, dass die geografische Ausrichtung der Konkurs\u00e4mter dem zunehmend geforderten Branchenwissen nicht mehr gerecht wird. Da die meisten Konkurs\u00e4mter f\u00fcr s\u00e4mtliche F\u00e4lle innerhalb eines bestimmten geografischen Gebietes (Kreis) zust\u00e4ndig sind, sehen sie sich mit F\u00e4llen aus zahlreichen unterschiedlichen Branchen konfrontiert. Der Aufbau von spezifischem Branchenwissen oder von Kontakten in den einzelnen Branchen ist bei dieser Organisationsform kaum m\u00f6glich. Es ist daher zu pr\u00fcfen, wie innerhalb der Konkurs\u00e4mter mehr branchenspezifisches Know-how aufgebaut und verf\u00fcgbar gemacht werden k\u00f6nnte. Denkbar ist, die heutige geografisch orientierte Organisation durch eine Organisation zu ersetzen, bei der sich die einzelnen Konkurs\u00e4mter auf gewisse Branchen spezialisieren (Kompetenzzentren). Eine andere Variante k\u00f6nnte darin bestehen, pro Kanton einen Spezialisten-Pool mit mobilen Branchenteams zu bilden, die von den einzelnen Konkurs\u00e4mtern bei Bedarf in Anspruch genommen werden k\u00f6nnten.&#13;<\/p>\n<h2>Verwertung der Aktiven: Mangel an Handlungsspielraum und Transparenz<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nHandlungsbedarf wird ebenfalls bei der Verwertung der Aktiven geortet. Zum einen werden heute optimale Ergebnisse teilweise verunm\u00f6glicht, da zu wenig z\u00fcgig vorgegangen werden kann. Um einen Verkauf des Unternehmens inklusive Aktiven und dadurch die Fortf\u00fchrung des Betriebes in einer sogenannten Auffanggesellschaft zu erm\u00f6glichen, kann es unter Umst\u00e4nden entscheidend sein, dass der Konkursverwalter in der Startphase sehr z\u00fcgig vorgehen kann. Das heutige Gesetz tr\u00e4gt diesem Umstand zu wenig Rechnung, indem es dem Konkursverwalter in der entscheidenden Startphase zu wenig Handlungsspielraum l\u00e4sst. In Anlehnung an die Bestimmungen zum Notverkauf ist zu pr\u00fcfen, wie dem Konkursverwalter mehr Spielraum einger\u00e4umt werden kann, wenn eine z\u00fcgige Verwertung der Aktiven zwecks Unternehmensverkauf erforderlich ist. Gleichzeitig wurde bei der Verwertung der Aktiven eine mangelnde Transparenz und Information \u00fcber Angebot und Nachfrage festgestellt. Der Hauptgrund liegt darin, dass mit den bestehenden Instrumenten und Verfahren nur ein beschr\u00e4nkter Kreis von Interessenten erreicht wird. Dies f\u00e4llt insbesondere bei gr\u00f6sseren Aktiven ins Gewicht und verringert den Erl\u00f6s beziehungsweise die Konkursdividende entsprechend. Zudem sind f\u00fcr den Verkauf von Aktiven andere Kompetenzen gefordert als f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Konkursverfahrens im Allgemeinen. Es ist zu pr\u00fcfen, ob und in welcher Form elektronische Kan\u00e4le sowohl f\u00fcr die Verwertung der Aktiven als auch f\u00fcr Unternehmensverk\u00e4ufe genutzt werden k\u00f6nnten (insbesondere Versteigerungen \u00fcber Internetplattformen). Damit liesse sich ein bedeutend gr\u00f6sserer Kreis von Interessenten erreichen, was den Wettbewerb wesentlich verst\u00e4rken w\u00fcrde. Dabei muss jedoch dem hoheitlichen Charakter des Verkaufs und den rechtlichen Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, Rechnung getragen werden. Auch stellt sich die Frage, ob f\u00fcr die optimale Verwertung der Aktiven vermehrt Personen zum Einsatz kommen k\u00f6nnten, die \u00fcber die entsprechenden Kenntnisse und die Neigung bez\u00fcglich Vermarktung und Verkauf verf\u00fcgen.&#13;<\/p>\n<h2>Schwierigkeiten bei der Geltendmachung von Verantwortlichkeits- und Anfechtungsanspr\u00fcchen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Rahmen der Abwicklungsphase ist auch das Instrument der Verantwortlichkeits- oder Anfechtungsklagen (paulianische Anspr\u00fcche) zu erw\u00e4hnen, die sich bei erfolgreicher Geltendmachung positiv auf die H\u00f6he der Konkursdividende auswirken k\u00f6nnen. Von diesen Rechtsmitteln wird allerdings aus verschiedenen Gr\u00fcnden nur selten Gebrauch gemacht: Selten ist ein Gl\u00e4ubiger bereit, das damit verbundene Risiko auf sich zu nehmen und einen entsprechenden Kostenvorschuss zu leisten. Dies h\u00e4ngt damit zusammen, dass unter den Gl\u00e4ubigern kaum eine Koordination stattfindet und so die Interessen an einer entsprechenden Klage nicht geb\u00fcndelt werden k\u00f6nnen. Zudem fehlt es der Konkursverwaltung oftmals am notwendigen Know-how, um entsprechende Anspr\u00fcche zu pr\u00fcfen.Mit Blick auf die Kostenproblematik ist auf das Instrument der Prozessfinanzierung hinzuweisen, das seit kurzem auch auf dem schweizerischen Versicherungsmarkt angeboten wird. Es stellt sich die Frage, ob die \u00f6ffentliche Hand ein analoges Instrument anbieten sollte, um die Rechtsdurchsetzung zu f\u00f6rdern. Zudem ist zu pr\u00fcfen, in welcher Form die Koordination unter den Gl\u00e4ubigern verbessert werden k\u00f6nnte. Schliesslich sollten die Konkurs\u00e4mter vermehrt Dritte beauftragen (k\u00f6nnen), allf\u00e4llige Verantwortlichkeits- und Anfechtungsanspr\u00fcche pr\u00fcfen zu lassen.&#13;<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEin Blick auf die Untersuchungsergebnisse zeigt, dass sehr unterschiedliche Faktoren in den verschiedenen Phasen des Verfahrens f\u00fcr die H\u00f6he der Konkurs- oder Nachlassdividende von Belang sind. Handlungsbedarf besteht einerseits auf gesetzgeberischer Ebene, wobei gewisse der angesprochenen Probleme bereits im Laufe der geplanten SchKG-Revision angegangen werden. Anderseits k\u00f6nnten jedoch auch mit Massnahmen auf organisatorischer Ebene wesentliche Optimierungen herbeigef\u00fchrt werden.Abschliessend ist darauf hinzuweisen, dass die statistischen Grundlagen im Bereich des Konkurs- und Nachlasswesens verbesserungsbed\u00fcrftig sind. Umfassendere und detailliertere statistische Grundlagen w\u00e4ren auch deshalb notwendig, um die Leistungen der einzelnen Konkurs\u00e4mter sowie der Kantone miteinander vergleichen zu k\u00f6nnen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1: \u00abPhasen des Konkurs- bzw. Nachlassverfahrens\u00bb<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zu sp\u00e4t eingeleitete Konkursverfahren, fehlende Leistungsanreize im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) sowie ungen\u00fcgender Handlungsspielraum und mangelnde Transparenz bei der Verwertung der Aktiven tragen dazu bei, dass in der Schweiz die Drittklass-Gl\u00e4ubiger in einem \u00fcberwiegenden Teil der Konkursverfahren leer ausgehen. 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