{"id":121466,"date":"2010-05-01T12:00:00","date_gmt":"2010-05-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2010\/05\/dunant-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:34:11","modified_gmt":"2023-08-23T21:34:11","slug":"dunant","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2010\/05\/dunant\/","title":{"rendered":"Das Konkursrecht in f\u00fcnf L\u00e4ndern mit einer qualitativ hochstehenden Rechtsanwendung"},"content":{"rendered":"<p>Das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) und das Bundesamt f\u00fcr Justiz (BJ) beauftragten Ernst &amp; Young mit einem internationalen Vergleich des Konkursrechts. Damit soll gew\u00e4hrleistet werden, dass im Rahmen der vorgesehenen Revision des Bundesgesetzes \u00fcber Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) die optimalen Vorgehensweisen ber\u00fccksichtigt werden, die in den L\u00e4ndern angewandt werden, welche aufgrund der Qualit\u00e4t ihrer Rechtsanwendung im Bereich des Konkurses und der Sanierung von Unternehmen f\u00fcr den Vergleich ausgew\u00e4hlt wurden. In diesem Artikel werden einige der ver\u00f6ffentlichten Elemente erl\u00e4utert, welche zur Diskussion beitragen k\u00f6nnen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nF\u00fcr den internationalen Vergleich wurden folgende f\u00fcnf L\u00e4nder ausgew\u00e4hlt: Belgien, Norwegen, \u00d6sterreich, Singapur und die USA. Diese wurden in Vereinbarung mit dem BJ und dem Seco sowie auf der Grundlage einer von der Weltbank ver\u00f6ffentlichten Studie&#13;<br \/>\nDjankov S., Hart O., McLiesh C. und Shleifer A., Debt Enforcement around the World, in: Journal of Political Economy, 2008, Bd. 116, Nr. 6. Im Internet unter: <a href=\"http:\/\/www.doingbusiness.org\/documents\/debtEnforcement.pdf\">http:\/\/www.doingbusiness.org\/documents\/debtEnforcement.pdf<\/a>. ausgesucht, in der die Wirksamkeit der Sanierungs- und Konkursverfahren dieser L\u00e4nder aufgezeigt worden war. Die wichtigsten Ergebnisse sind in <i>Tabelle 1<\/i> zusammengefasst.F\u00fcr die Durchf\u00fchrung des internationalen Vergleichs wurde in Absprache mit dem BJ und dem Seco ein Fragebogen erarbeitet. Anschliessend wurde er an die Niederlassungen von Ernst &amp; Young in den ausgew\u00e4hlten L\u00e4ndern gesandt. Dieser Fragebogen bezieht sich auf die in <i>Grafik 1<\/i> beschriebenen Sanierungs- und Konkursverfahren.&#13;<\/p>\n<h2>Pr\u00e4vention und ausl\u00f6sende Elemente f\u00fcr ein Insolvenzverfahren<\/h2>\n<p>&#13;<\/p>\n<h2>Information und Pr\u00e4ventionsmassnahmen des Staates<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nVon den f\u00fcnf untersuchten L\u00e4ndern verf\u00fcgt nur <i>Belgien<\/i> \u00fcber ein staatliches Informations- und Pr\u00e4ventionssystem. Im Rahmen der vorhandenen Informationen \u2013 im Zusammenhang mit der Gr\u00fcndung von Unternehmen \u2013 sind im Internet Hinweise zur Erarbeitung eines soliden Businessplans verwendbar. Damit wird die finanzielle Situation des Unternehmens f\u00fcr mindestens zwei Jahre geplant.&#13;<\/p>\n<h2>Kontrollsysteme, die Hinweise liefern, bevor ein Unternehmen sich in einer schwierigen finanziellen Lage befindet<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nSteht in <i>\u00d6sterreich<\/i> die Insolvenz einer Gesellschaft nicht unmittelbar bevor, kann ein vorgezogenes Reorganisationsverfahren angewandt werden, sofern das Verh\u00e4ltnis zwischen dem Eigenkapital und der Gesamtsumme der Passiven unter 8% liegt und die R\u00fcckzahlung der Verbindlichkeiten des Schuldners \u00fcber 15 Jahre dauern w\u00fcrde.In <i>Belgien<\/i> wurde k\u00fcrzlich die Gesetzgebung im Bereich der Sanierung von Unternehmen ge\u00e4ndert. Es bestehen mehrere Kontrollsysteme:\u2013 <i>Finanzplan vor der Gr\u00fcndung des Unternehmens:<\/i> Ein Unternehmer, der eine Gesellschaft gr\u00fcnden m\u00f6chte, muss vorg\u00e4ngig einen Finanzplan erarbeiten, in dem das Stammkapital des zu gr\u00fcndenden Unternehmens nachgewiesen werden muss.\u2013 <i>F\u00fchrungsorgan des Unternehmens:<\/i> Bei einer Unternehmensgr\u00fcndung ist das F\u00fchrungsorgan verpflichtet, seine F\u00fchrungsf\u00e4higkeiten nachzuweisen (Diplom, Erfahrung, Verbindungen mit einem bedeutenden Unternehmen).\u2013 <i>Kontrolle durch Wirtschaftspr\u00fcfer:<\/i> Nach der Unternehmensgr\u00fcndung wird dieses regelm\u00e4ssig von Wirtschaftspr\u00fcfern \u2013 durch die Revisionsstelle \u2013 kontrolliert.\u2013 <i>Datenerhebung im Insolvenzfall:<\/i> Schliesslich erhebt die Kanzlei des Handelsgerichts Daten \u00fcber Schuldner, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden und bei denen der Fortbestand des Unternehmens unter Umst\u00e4nden gef\u00e4hrdet ist.&#13;<\/p>\n<h2>Sanierungsverfahren<\/h2>\n<p>&#13;<\/p>\n<h2>Verschiedene Sanierungsverfahren<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas Sanierungs- oder <i>Chapter-11-Verfahren<\/i> der <i>USA<\/i> l\u00e4sst sich wie folgt beschreiben: Ist eine Gesellschaft zahlungsunf\u00e4hig, kann sie selbst oder drei ihrer Gl\u00e4ubiger einen Antrag auf Gl\u00e4ubigerschutz \u2013 nach Chapter-11-Verfahren \u2013 stellen. Wird diesem Gesuch entsprochen, beh\u00e4lt der Schuldner die Kontrolle \u00fcber die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung. Er wird zum <i>Debtor in possession (DIP)<\/i> und gleichzeitig der Aufsicht durch das zust\u00e4ndige Gericht unterstellt. In der Folge wird dem Richter ein Reorganisationsplan vorgelegt. Falls dieser Plan genehmigt wird, erh\u00e4lt der Schuldner einen Zahlungsaufschub. Das Chapter-11-Verfahren findet in den Vereinigten Staaten h\u00e4ufig Anwendung.In <i>Belgien<\/i> erw\u00e4gt das neue Gesetz verschiedene M\u00f6glichkeiten:\u2013 <i>Fr\u00fcherkennung und Unternehmensmediator:<\/i> Das neue System sieht neben der Erhebung von Informationen auch die Einf\u00fchrung eines Unternehmensmediators vor, der vom Gericht eingesetzt wird. Das Gericht legt den Umfang und die Dauer des Auftrags fest.\u2013 <i>Aussergerichtliche g\u00fctliche Einigung:<\/i> Im Hinblick auf die Sanierung oder die Reorganisation eines Unternehmens kann eine g\u00fctliche Einigung zwischen dem Schuldner und zwei, mehreren oder allen seinen Gl\u00e4ubigern getroffen werden, gegebenenfalls mit Unterst\u00fctzung des Unternehmensmediators.\u2013 <i>Gerichtliche Reorganisation:<\/i> Das neue Gesetz schafft drei M\u00f6glichkeiten zur Durchf\u00fchrung einer gerichtlichen Reorganisation, wenn der Fortbestand des Unternehmens kurz- oder mittelfristig gef\u00e4hrdet ist. Ausgehend vom Urteil zum Gesuch um eine gerichtliche Reorganisation wird dem Schuldner ein Zahlungsaufschub gew\u00e4hrt. Die <i>gerichtliche Reorganisation durch eine g\u00fctliche Einigung<\/i> untersteht der Aufsicht eines abgeordneten Richters und wird gegebenenfalls mit Hilfe eines gerichtlichen Sachwalters durchgef\u00fchrt, um den Schuldner bei seiner gerichtlichen Reorganisation zu unterst\u00fctzen. Anschliessend wird die Einigung durch ein Urteil festgelegt. Die <i>kollektive Einigung<\/i> umfasst eine Zeitspanne mit Zahlungsaufschub. W\u00e4hrend diesem Zeitraum erarbeitet der Schuldner einen Reorganisationsplan mit einer Umsetzungsphase, die h\u00f6chstens f\u00fcnf Jahre andauern darf. Die Mehrheit der Gl\u00e4ubiger muss den Reorganisationsplan genehmigen; damit wird er f\u00fcr alle Gl\u00e4ubiger verbindlich. Die dritte M\u00f6glichkeit besteht darin, <i>das Unternehmen oder dessen Aktivit\u00e4ten an die Gerichtsbeh\u00f6rde zu \u00fcbertragen<\/i>. Dies kann freiwillig oder auf Anordnung erfolgen. Wenn das Verfahren abgeschlossen und die \u00dcbertragung genehmigt ist, kann der Schuldner eine Entlastung von den bestehenden Schulden ersuchen.Wenn ein Unternehmen in <i>Norwegen<\/i> Liquidit\u00e4tsprobleme hat, kann der Verwaltungsrat des Unternehmens die Er\u00f6ffnung eines Reorganisationsverfahrens anfordern, sofern in Bezug auf die Sanierung des Unternehmens gewisse Erfolgschancen bestehen. In einem solchen Fall setzt das Gericht einen Ausschuss zur Schuldenregelung ein, der die Aktivit\u00e4ten des Schuldners beaufsichtigt. In der Folge unterbreitet der Schuldner \u2013 nach einer \u00dcberpr\u00fcfung der finanziellen Situation \u2013 einen Vergleichsvorschlag. Dieser kann einem sogenannten freiwilligen Vergleich entsprechen, f\u00fcr den die Zustimmung aller Gl\u00e4ubiger notwendig ist. Es kann sich auch um einen zwingenden Vergleich handeln, der die Begleichung von mindestens 25% aller ordentlichen Forderungen bedingt. Wenn in <i>Singapur<\/i> eine Gesellschaft zahlungsunf\u00e4hig ist oder das Risiko einer Zahlungsunf\u00e4higkeit besteht, sind die beiden Reorganisationsverfahren <i>Judicial Management<\/i> und <i>Scheme of arrangement<\/i> vorgesehen: \u2013 Im Rahmen des ersten Verfahrens k\u00f6nnen der Schuldner oder dessen Gl\u00e4ubiger darum ersuchen, das Unternehmen unter <i>gerichtliche Verwaltung (Judicial Management)<\/i> zu stellen. Das Gericht setzt einen Sachwalter, den sogenannten Judicial Manager, ein, dem alle Kompetenzen und Funktionen des Verwaltungsrats \u00fcbertragen werden. Er soll den Gl\u00e4ubigern innerhalb von 60 Tagen einen Sanierungsplan unterbreiten. Die Gl\u00e4ubiger wiederum k\u00f6nnen eine Aufsichtskommission einsetzen. Dank diesem Verfahren kann der Schuldner von einem Zahlungsaufschub profitieren. Dieses Verfahren weist eine Besonderheit auf: F\u00fcr finanzielle Verpflichtungen, die das Unternehmen w\u00e4hrend des Zahlungsaufschubs eingeht, haftet der Judicial Manager pers\u00f6nlich, falls die vorhandenen Mittel f\u00fcr deren Begleichung nicht ausreichen.\u2013 Der <i>Scheme of arrangement<\/i> gelangt zur Anwendung, wenn es notwendig ist, das Aktionariat eines Unternehmens zu restrukturieren oder die Gl\u00e4ubiger zu zwingen, auf einen Teil ihrer Forderungen zu verzichten. Der Schuldner setzt selbst einen Sachwalter ein, der den Reorganisationsplan realisieren soll. Zur Unterst\u00fctzung des Sachwalters kann auch eine Gl\u00e4ubigerkommission eingesetzt werden. Im Rahmen eines Scheme of arrangement wird dem Schuldner kein Zahlungsaufschub gew\u00e4hrt.In <i>\u00d6sterreich<\/i> bestehen mehrere Sanierungsverfahren, deren Anwendung vom Ausmass der Insolvenz der betreffenden Gesellschaft abh\u00e4ngt. Das Vergleichsverfahren im Zusammenhang mit einem Konkurs, das in der Praxis sehr h\u00e4ufig ist, gelangt zur Anwendung, wenn das Unternehmen zahlungsunf\u00e4hig oder \u00fcberschuldet ist und die Aktiven ausreichen, um die Kosten des Konkursverfahrens zu decken, die sich auf ungef\u00e4hr 4000 Euro belaufen. Im letzteren Fall oder wenn kein Gl\u00e4ubiger bereit ist, diese Kosten vorzuschiessen, wird die gesamte Gesellschaft aufgel\u00f6st. Im Rahmen des Vergleichs wird vom Schuldner verlangt, mindestens 20% seiner Schulden innerhalb von zwei Jahren zu begleichen. Im Zusammenhang mit einem solchen Vergleichsverfahren werden ein unabh\u00e4ngiger Sachwalter und eine Gl\u00e4ubigerkommission eingesetzt.&#13;<\/p>\n<h2>Verwaltungs- und Verf\u00fcgungskompetenz<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn <i>Belgien<\/i> bleibt die gesamte Verwaltungs- und Verf\u00fcgungskompetenz des Unternehmens beim Schuldner. Bei schwerwiegenden und spezifischen Vers\u00e4umnissen des Schuldners oder seiner Organe \u2013 durch die das Fortbestehen des Unternehmens gef\u00e4hrdet wird \u2013 kann das Gericht einen provisorischen Verwalter (gerichtlichen Sachwalter) einsetzen.In den <i>USA<\/i> verbleibt die Gesch\u00e4ftsleitung des Unternehmens \u2013 wie in Belgien \u2013 beim Schuldner. Auf diese Weise kann er die Erfahrung des bereits im Einsatz stehenden Teams nutzen. Bei Bedarf kann das zust\u00e4ndige Gericht einen Sachwalter einsetzen, der damit beauftragt wird, das Unternehmen zu liquidieren oder es durch die Auswechslung der Gesch\u00e4ftsleitung zu reorganisieren, um den Fortbestand der Aktivit\u00e4ten des Unternehmens zu gew\u00e4hrleisten.In <i>\u00d6sterreich<\/i> wird dem Schuldner durch den Vergleich im Rahmen des Konkursverfahrens die Kontrolle \u00fcber das Unternehmen entzogen. In der Folge wird die Kontrolle an den vom Gericht eingesetzten Sachwalter \u00fcbertragen.&#13;<\/p>\n<h2>Auswirkungen der Sanierungsverfahren auf Langzeitvertr\u00e4ge<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn <i>Belgien<\/i> kann der Schuldner beschliessen, einen laufenden Vertrag w\u00e4hrend der Dauer des Zahlungsaufschubs nicht mehr zu erf\u00fcllen. Sofern diese Nichterf\u00fcllung erforderlich ist, um den Gl\u00e4ubigern einen Reorganisationsplan vorzulegen oder um die \u00dcbertragung an die Gerichtsbeh\u00f6rde zu erm\u00f6glichen. Wenn sich der Schuldner dazu entscheidet, entspricht der Schaden, den sein Vertragspartner geltend machen kann, einer Forderung. Nicht zur Anwendung gelangt diese Regelung bei Arbeitsvertr\u00e4gen.In <i>\u00d6sterreich<\/i> hat ein Schuldner nur bei einem Vergleichsverfahren ausser Konkurs die M\u00f6glichkeit, Miet-, Leasing- und Arbeitsvertr\u00e4ge bis sp\u00e4testens einen Monat nach Bekanntgabe des Umstrukturierungsverfahrens zu beenden. Eine solche Vertragsk\u00fcndigung setzt die Bezahlung einer Entsch\u00e4digung f\u00fcr den entstandenen Schaden voraus. Die Angestellten und Vermieter werden im Rahmen des Sanierungsverfahrens zu Gl\u00e4ubigern.In den <i>USA<\/i> k\u00f6nnen Langzeitvertr\u00e4ge ohne Entsch\u00e4digung gek\u00fcndigt werden. Die gesch\u00e4digte Vertragspartei kann indessen den Schuldner f\u00fcr den erlittenen Schaden gerichtlich belangen. Der betreffende Schaden wird als ordentliche Forderung betrachtet.In <i>Norwegen<\/i> k\u00f6nnen Langzeitvertr\u00e4ge wie in den Vereinigten Staaten ohne Entsch\u00e4digung gek\u00fcndigt werden. Die daraus resultierenden Forderungen werden wie die anderen ordentlichen Forderungen behandelt.In <i>Singapur<\/i> kann ein Unternehmen beantragen, die Gl\u00e4ubiger, mit denen es Langzeitvertr\u00e4ge abgeschlossen hat, in die Umstrukturierung seiner Schulden einzubeziehen. Falls ein solcher Antrag im Rahmen eines Scheme of arrangement eingereicht wird, m\u00fcssen die erforderlichen Abstimmungskriterien erf\u00fcllt sein, damit dem Antrag entsprochen werden kann. Es gibt keine andere M\u00f6glichkeit, um Langzeitvertr\u00e4ge zu beenden.&#13;<\/p>\n<h2>Konkursverfahren<\/h2>\n<p>&#13;<\/p>\n<h2>Verschiedene Arten von Konkursverfahren<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn <i>Belgien<\/i> untersteht das Konkursbegehren einer Gesellschaft zwei kumulativen Bedingungen. Erforderlich sind eine anhaltende Zahlungsunf\u00e4higkeit und eine Finanzierungsverweigerung seitens der Aktion\u00e4re und Banken. Die Konkurser\u00f6ffnung umfasst insbesondere folgende Entscheide: Einsetzung eines Richterkommissars, einen oder mehrere Sachwalter bestimmen, die Gl\u00e4ubiger zur Einreichung ihrer Forderungen aufrufen sowie die Anordnung zur Ver\u00f6ffentlichung des Urteils. In der Folge wird dem Konkursschuldner endg\u00fcltig die Verwaltung seiner gesamten Verm\u00f6genswerte entzogen. Der Konkursverwalter wird damit beauftragt, das Konkursinventar zu erstellen und die Rechtm\u00e4ssigkeit der Forderungen zu \u00fcberpr\u00fcfen.In <i>Norwegen<\/i> k\u00f6nnen der Verwaltungsrat oder die Gl\u00e4ubiger den Konkurs eines Unternehmens beantragen. Dieses muss zahlungsunf\u00e4hig sein; das Unternehmen kann seine Schulden nicht begleichen und ist \u00fcberschuldet. Wenn die Vorauszahlung f\u00fcr die Kosten erfolgt ist, wird das Verfahren er\u00f6ffnet und publiziert. F\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Unternehmens-Liquidation werden ein Sachwalter und ein Gl\u00e4ubigerausschuss eingesetzt.In <i>\u00d6sterreich<\/i> ist der Schuldner bei Zahlungsunf\u00e4higkeit oder \u00dcberschuldung verpflichtet, innerhalb von 60 Tagen seinen Konkurs zu beantragen. Die Gl\u00e4ubiger haben ebenfalls die M\u00f6glichkeit, ein Konkursbegehren einzureichen. Nach der Er\u00f6ffnung des Konkursverfahrens und dessen Ver\u00f6ffentlichung wird ein Sachwalter eingesetzt, der den Konkurs verwalten und die Liquidation der Gesellschaft durchf\u00fchren soll.In den <i>USA<\/i> wird ein Sachwalter eingesetzt, um den Konkurs abzuwickeln. Das entsprechende Verfahren wird als \u00abChapter 7\u00bb bezeichnet. Bei sehr umfangreichen Konkursf\u00e4llen kann auch ein Gl\u00e4ubigerausschuss eingesetzt werden, der sich in der Regel aus sieben bis neun ordentlichen Gl\u00e4ubigern zusammensetzt.&#13;<\/p>\n<h2>Schicksal der Angestellten bei Zahlungsunf\u00e4higkeit des Arbeitgebers<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn <i>Belgien<\/i> werden die Schulden aus den Arbeitsvertr\u00e4gen nicht auf den \u00dcbernehmer \u00fcbertragen. Bei einer Abtretung der Aktivit\u00e4ten des Schuldners entscheidet der \u00dcbernehmer dar\u00fcber, welche Angestellten weiter besch\u00e4ftigt werden. Der \u00dcbernehmer und der Abtretende oder der gerichtliche Sachwalter und alle in der Gewerkschaftsdelegation vertretenen Organisationen k\u00f6nnen im Rahmen eines Kollektivverhandlungsverfahrens eine \u00c4nderung der Arbeitsbedingungen vereinbaren. Indem sie den Fortbestand des Unternehmens oder dessen Aktivit\u00e4ten vollst\u00e4ndig oder zu einem bestimmten Teil gew\u00e4hrleisten, werden Arbeitspl\u00e4tze erhalten.&#13;<\/p>\n<h2>M\u00f6glichkeit zur Wiederaufnahme einer T\u00e4tigkeit nach einem Konkurs<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn den <i>USA<\/i>, in <i>\u00d6sterreich<\/i> und in <i>Norwegen<\/i> bestehen in Bezug auf die Wiederaufnahme einer T\u00e4tigkeit nach einem Konkurs \u00fcberhaupt keine Einschr\u00e4nkungen, unabh\u00e4ngig davon, ob es sich um einen betr\u00fcgerischen Konkurs handelte oder nicht.In <i>Belgien<\/i> dagegen h\u00e4ngt die im Konkursgesetz f\u00fcr den Konkursschuldner geltende Regelung davon ab, ob seine Handlungen als <i>entschuldbar<\/i> oder <i>nicht<\/i><i>entschuldbar<\/i> betrachtet werden:1. In der Regel kann ein Konkursschuldner als <i>entschuldbar<\/i> erkl\u00e4rt werden, wenn es sich um eine nat\u00fcrliche Person handelt, die keinen Eintrag im Strafregister hat und die wie ein guter Familienvater gehandelt hat. In einem solchen Fall werden alle Schulden endg\u00fcltig getilgt, und die nat\u00fcrlichen Personen, die pers\u00f6nlich und kostenlos Sicherheiten f\u00fcr den Konkursschuldner geleistet haben, werden von ihren Verpflichtungen befreit. Ein Konkursschuldner, der als entschuldbar erkl\u00e4rt wird, kann eine neue Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit aufnehmen und gilt als rehabilitiert.2. Ein als <i>nicht entschuldbar<\/i> erkl\u00e4rter Konkursschuldner kann seine Rehabilitierung beantragen, wenn er alle geschuldeten Betr\u00e4ge beglichen hat. Wird sein Antrag abgelehnt, kann er nach einem Jahr erneut eingereicht werden. Wird dem Antrag hingegen entsprochen, so wird der Entscheid in das Gerichtsregister eingetragen.&#13;<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Studie sollte Alternativen zum Aufschub des Konkurses und der Nachlassstundung in der Schweiz aufzeigen sowie die Kriterien identifizieren, gem\u00e4ss welchen eine \u00d6ffnung dieser beiden Prozeduren stattfinden k\u00f6nnte. Es hat sich gezeigt, dass es \u2013 im Gegensatz zum aktuellen Schweizer System \u2013 in allen untersuchten L\u00e4ndern gen\u00fcgt, dass ein Unternehmen insolvent ist (d.h. seine Schulden nicht begleichen kann), damit ein Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet werden kann. Eine gewisse Flexibilit\u00e4t, um von einer Sanierungsprozedur zu anderen wechseln zu k\u00f6nnen, scheint zudem die Kontinuit\u00e4t von Unternehmen in schwierigen Situationen zu beg\u00fcnstigen. Bez\u00fcglich der Dauer von Reorganisations- oder Stundungsprozeduren kennt jedes Land seine eigenen Kriterien. So besteht etwa in den USA keine maximale oder minimale Frist; der Richter verf\u00fcgt hier \u00fcber einen gewissen Ermessensspielraum. Dies spielt eine wichtige Rolle bei den Erfolgsaussichten einer Sanierung.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1: \u00abSanierungs- und Konkursverfahren\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1: \u00abZusammenfassung der Studie\u00bb<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) und das Bundesamt f\u00fcr Justiz (BJ) beauftragten Ernst &amp; Young mit einem internationalen Vergleich des Konkursrechts. 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