{"id":121512,"date":"2010-05-01T12:00:00","date_gmt":"2010-05-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2010\/05\/schwab-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:34:15","modified_gmt":"2023-08-23T21:34:15","slug":"schwab","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2010\/05\/schwab\/","title":{"rendered":"Die Schweizer Arbeitslosenversicherung im internationalen Vergleich"},"content":{"rendered":"<p>Bei der Ausgestaltung der Arbeitsmarktpolitik ist stets ein Gleichgewicht zwischen sozialer Sicherheit und flexiblem Arbeitsmarkt zu finden. Die Arbeitsmarktbeteiligung liegt in der Schweiz im internationalen Vergleich sehr hoch, und die Politik der sozialen Sicherheit ist entsprechend stark besch\u00e4ftigungsorientiert. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) spielt in diesem Konzept eine zentrale Rolle. Auch in der ALV muss ein Mittelweg zwischen einer guten sozialen Absicherung und wirksamen Anreizen zur Aufnahme einer Erwerbst\u00e4tigkeit gefunden werden. Wie positioniert sich die Schweizer ALV diesbez\u00fcglich im internationalen Vergleich?&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGeht es darum, die Leistungen von Arbeitslosenversicherungen zu beurteilen und zu vergleichen, richtet sich der Blick zumeist auf die Bedingungen zum Bezug von Arbeitslosenentsch\u00e4digung, die H\u00f6he der Entsch\u00e4digung sowie die maximale Bezugsdauer. In <i>Tabelle 1<\/i> sind die wichtigsten Eckwerte der Arbeitslosenentsch\u00e4digung f\u00fcr die Schweiz, Deutschland, Frankreich, \u00d6sterreich, D\u00e4nemark und die Niederlande dargestellt.&#13;<\/p>\n<h2>Abdeckungsgrad und Anspruchsvoraussetzungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAls erstes stellt sich bei einem Vergleich der Leistungen die Frage, welcher Anteil der aktiven Bev\u00f6lkerung \u00fcberhaupt versichert ist. Bezogen auf die hier ausgew\u00e4hlten Vergleichsl\u00e4nder kann man \u00fcberall von einem hohen Abdeckungsgrad ausgehen, denn mit Ausnahme von D\u00e4nemark&#13;<br \/>\nGleiches gilt f\u00fcr Schweden und Finnland. ist die ALV f\u00fcr Arbeitnehmende in allen L\u00e4ndern obligatorisch. In D\u00e4nemark ist der Anschluss an eine ALV freiwillig; jedoch sind ca. 90% des in Frage kommenden Personenkreises einer ALV angeschlossen. Im Gegensatz zu den anderen L\u00e4ndern bietet D\u00e4nemark zudem eine Versicherung f\u00fcr selbst\u00e4ndig Erwerbst\u00e4tige.Anspruchsberechtigt sind in allen L\u00e4ndern grunds\u00e4tzlich versicherte Personen, die unfreiwillig arbeitslos und vermittlungsf\u00e4hig sind. Zus\u00e4tzlich m\u00fcssen sie vor Eintritt der Arbeitslosigkeit w\u00e4hrend einer bestimmten Zeit Beitr\u00e4ge einbezahlt haben. In Deutschland, D\u00e4nemark und \u00d6sterreich betr\u00e4gt die minimal erforderliche Beitragszeit wie in der Schweiz 12 Monate. Tiefer liegen die Eintrittsschwellen in Frankreich mit vier und in den Niederlanden mit sechs Monaten. Allerdings berechtigen diese Beitr\u00e4ge nur zu relativ kurzen Leistungsdauern von vier respektive drei Monaten. In der Schweiz sind u.a. Personen, die wegen einer Ausbildung, einer Mutterschaft, eines Auslandaufenthalts oder einer l\u00e4ngeren Krankheit keine Beitr\u00e4ge entrichten konnten, von der Beitragspflicht befreit.&#13;<\/p>\n<h2>Karenzfristen und Leistungsbezugsdauer<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nZwischen dem Eintritt der Arbeitslosigkeit und der Auszahlung von Arbeitslosengeld gibt es oftmals eine sogenannte Karenzfrist. In der Schweiz und in Frankreich beginnt der Anspruch auf Arbeitslosenentsch\u00e4digung in der Regel nach einer Wartezeit von einer Woche.&#13;<br \/>\nKeine Wartefristen zu bestehen haben in der Schweiz Arbeitslose mit einem Vollzeit-Monatslohn bis 3000 Franken. L\u00e4ngere Wartefristen gelten f\u00fcr Versicherte, die von der Beitragszahlung befreit sind (Ausbildung, Mutterschaft, Auslandaufenthalt, Krankheit). Deutschland, \u00d6sterreich, D\u00e4nemark und die Niederlande kennen demgegen\u00fcber keine Karenzfristen. Die Leistungsbezugsdauer entspricht in den Niederlanden und in Frankreich bis zu einem Maximalwert gerade der Beitragszeit. In Deutschland betr\u00e4gt die Bezugsdauer die H\u00e4lfte der Beitragszeit. In der Schweiz entsteht heute mit einer Beitragszeit ab 12 Monaten ein Anspruch auf Leistungen w\u00e4hrend rund 18 Monaten. F\u00fcr \u00fcber 55-J\u00e4hrige, welche 18 Monate einbezahlt haben, liegt der Anspruch bei 24 Monaten. Deutlich geringer als in der Schweiz liegen die maximalen Bezugsdauern ab einer Beitragszeit von 12 Monaten in Deutschland und in \u00d6sterreich, n\u00e4mlich bei sechs respektive 4,6 Monaten. V\u00f6llig unabh\u00e4ngig von Beitragszeit und Alter liegt die Leistungsdauer in D\u00e4nemark bei vier Jahren. Damit weist D\u00e4nemark \u2013 gefolgt von den Niederlanden mit 3,2 Jahren und Frankreich mit drei Jahren \u2013 die h\u00f6chste Bezugsdauer auf. Mit der n\u00e4chsten Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) soll auch in der Schweiz ein engerer Bezug zwischen der Beitragszeit und der Bezugsdauer hergestellt werden. Mit 12 Monaten Beitragszeit soll noch ein Anspruch von 12 Monaten entstehen. F\u00fcr eine Leistungsdauer von rund 18 Monaten wird neu eine Beitragszeit von 18 Monaten vorausgesetzt. \u00dcber 55-j\u00e4hrige Personen, die auch w\u00e4hrend zweier Jahre ununterbrochen Beitr\u00e4ge entrichtet haben, erhalten ein Anrecht auf Leistungsbezug von 24 Monaten. Die Schweiz wird ihre Position im Mittelfeld der hier betrachteten L\u00e4nder auch mit diesen Anpassungen behalten. Die l\u00e4ngere Bezugsdauer f\u00fcr \u00e4ltere Arbeitslose, welche sich in verschiedenen L\u00e4ndern findet, ist damit zu begr\u00fcnden, dass \u00e4ltere Arbeitslose h\u00e4ufig schwerer vermittelbar sind als j\u00fcngere. F\u00fcr Arbeitslose, die kurz vor der Pensionierung stehen, d\u00fcrften die Leistungen der ALV h\u00e4ufig auch eine \u00dcberbr\u00fcckung in die Altersrente bedeuten.&#13;<\/p>\n<h2>H\u00f6he der Leistungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn den meisten untersuchten L\u00e4ndern richten sich die Arbeitslosenentsch\u00e4digungen nach dem zuletzt erzielten Verdienst. Die Erwerbsersatzquoten unterscheiden sich je nach Land und variiert von 55% in \u00d6sterreich bis zu 90% in D\u00e4nemark. Die Schweiz liegt mit Quoten von 70% respektive 80% zusammen mit Frankreich und den Niederlanden im Mittelfeld. Allerdings lassen diese Unterschiede nur eine sehr grobe Beurteilung dar\u00fcber zu, wie grossz\u00fcgig die Arbeitslosenentsch\u00e4digung ist, da sich die Bemessungsgrundlagen und die steuerliche Behandlung der Entsch\u00e4digung von Land zu Land unterscheiden. Von entscheidender Bedeutung ist beispielsweise der h\u00f6chste versicherte Verdienst. Wie der <i>Tabelle 1<\/i> zu entnehmen ist, betr\u00e4gt der h\u00f6chste versicherte Bruttolohn in der Schweiz monatlich 10&nbsp;500 Franken. In einer \u00e4hnlichen Gr\u00f6ssenordnung liegt die Obergrenze in Deutschland mit netto rund 8100 Franken. Deutlich h\u00f6her liegt sie dagegen in Frankreich mit \u00fcber 17&nbsp;000 Franken. Diese hohen Obergrenzen implizieren, dass der Schutz der ALV in diesen L\u00e4ndern bis in den (oberen) Mittelstand hinein reicht. In den Niederlanden mit einem h\u00f6chsten versicherten Verdienst von 5800 Franken ist dies bereits nicht mehr der Fall. Und in D\u00e4nemark sind sogar nur stark unterdurchschnittliche Einkommen in der vollen H\u00f6he versichert, denn der implizite h\u00f6chste versicherte Verdienst liegt bei umgerechnet rund 3220 Franken.&#13;<br \/>\nIn D\u00e4nemark ist nicht der Bezugslohn, sondern eine H\u00f6chst- (2900 Franken) sowie eine Mindestgrenze (2400 Franken) der monatlichen Leistung eingegrenzt.&#13;<\/p>\n<h2>Harmonisierter Vergleich der Leistungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nWie die obigen Ausf\u00fchrungen verdeutlichen, sind die Leistungen der ALV zu stark ausdifferenziert, als dass ein einfacher Quervergleich zwischen den L\u00e4ndern m\u00f6glich w\u00e4re. Um dennoch gewisse harmonisierte Vergleiche anstellen zu k\u00f6nnen, hat die OECD die oben genannten und weitere Systemelemente modelliert und gesch\u00e4tzt, welcher Anteil des urspr\u00fcnglichen Netto-Einkommens einer arbeitslos gewordenen Person durch die ALV kompensiert wird. In <i>Grafik 1<\/i> sind die so gesch\u00e4tzten Netto-Einkommensersatzquoten f\u00fcr verschiedene Einkommensh\u00f6hen f\u00fcr Personen, die vor kurzem arbeitslos geworden sind, dargestellt.Wie dieser Vergleich am Beispiel von alleinstehenden Personen zeigt, sind die Leistungen der Schweizer ALV insgesamt hoch einzusch\u00e4tzen. Bei niedrigen Einkommen liegt die Einkommensersatzquote \u00fcber 80%, ein Wert, den nur D\u00e4nemark auch erreicht. Bei mittleren Einkommen liegt die Ersatzquote in der Schweiz \u2013 \u00e4hnlich wie in den Niederlanden und in Frankreich \u2013 bei rund 70%. Wie in Frankreich sind auch Bez\u00fcger h\u00f6herer Einkommen mit einer Ersatzquote von rund 70% in der Schweiz sehr gut abgesichert. Am unteren Ende der Vergleichsgruppe finden sich Deutschland und \u00d6sterreich mit Ersatzquoten von rund 60% bzw. 55% bei mittleren und tiefen Einkommen. In beiden L\u00e4ndern kommt hinzu, dass die Bezugsdauern deutlich k\u00fcrzer sind als in den Vergleichsl\u00e4ndern. Nat\u00fcrlich sind die Ergebnisse auch mit der n\u00f6tigen Vorsicht zu interpretieren, denn die Modelle sind heute nicht in der Lage, alle Arten von Sozialleistungen \u2013 wie Mietzusch\u00fcsse, Unterst\u00fctzungsleistungen f\u00fcr die Kinderbetreuung, Verg\u00fcnstigungen von Krankenkassenpr\u00e4mien etc. \u2013 korrekt abzubilden. Vor allem das Leistungsniveau der sozialen Sicherung von Personen, welche l\u00e4ngere Zeit arbeitslos sind, ist schwierig in einem Modell zu fassen. In den meisten L\u00e4ndern kommen nach Ersch\u00f6pfung der Leistungen der ALV Systeme zum Zug, die sich am minimalen Bedarf der betroffenen Personen bzw. ihrer Haushalte orientieren und die Existenzsicherung zum Ziel haben. In der Schweiz hat die Sozialhilfe diese Funktion. Bewertet man die Leistungen der Schweizer ALV anhand der Netto-Einkommensersatzquoten aus einer sozialpolitischen Warte, kommt man zum positiven Schluss, dass unsere Versicherung im internationalen Vergleich einen hohen sozialen Schutz bietet. Ein Risiko dabei ist, dass eine zu grossz\u00fcgige Ausgestaltung der Versicherungsleistungen dem Ziel einer m\u00f6glichst raschen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zuwiderlaufen kann. Implizit erh\u00f6hen hohe Leistungen n\u00e4mlich den Lohnanspruch, f\u00fcr den eine arbeitslose Person bereit ist, eine neue Stelle anzunehmen (so genannter Reservationslohnsatz). Dies wiederum kann die Dauer der Arbeitslosigkeit erh\u00f6hen und sogar zur Entstehung von Langzeitarbeitslosigkeit beitragen. Um solchen Effekten entgegenzuwirken, m\u00fcssen ALV-Systeme mit guten Leistungen besonders wirksame Aktivierungsmechanismen in Form von Unterst\u00fctzungsmassnahmen und Anreizen, aber auch Sanktionen einbauen.&#13;<\/p>\n<h2>Die Rolle der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Aktivierung von Arbeitslosen setzt an bei Massnahmen, welche die Eigeninitiative st\u00e4rken, die Suchintensit\u00e4t erh\u00f6hen sowie die Arbeitsmarktf\u00e4higkeit aufrechterhalten oder verbessern. In Verbindung mit intensiven Vermittlungsbem\u00fchungen soll dadurch der Bezug von Arbeitslosengeld m\u00f6glichst kurz gehalten werden. Eine aktive Arbeitsmarktpolitik baut auf den Ansatz der \u00abgegenseitigen Verpflichtungen\u00bb, die im Falle ihrer Nichteinhaltung zu Sanktionen \u2013 wie z.B. Taggeldk\u00fcrzungen bis zu drei Monaten \u2013 f\u00fchren k\u00f6nnen. So kann nicht nur passiv Arbeitslosengeld bezogen werden, sondern es m\u00fcssen auch aktive Massnahmen ergriffen und Verpflichtungen eingehalten werden.Die Massnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik werden international unterschiedlich gehandhabt. Ihre Bedeutung hat jedoch in den letzten 10\u201320 Jahren in den meisten entwickelten L\u00e4ndern deutlich zugenommen. Ein Schwerpunkt der aktiven Arbeitsmarktpolitik liegt bei der Intensivierung der Stellensuche durch regelm\u00e4ssige Kontakte zum Arbeitsamt, eine enge Kontrolle der Suchbem\u00fchungen, die Erstellung individueller Aktionspl\u00e4ne und die direkte Zuweisung von Arbeitslosen auf offene Stellen. Auch in der Schweiz sind die Bestimmungen bez\u00fcglich Unterst\u00fctzung und Kontrolle bei der Stellensuche klar geregelt: \u2013 <i>Anmeldung beim Arbeitsamt:<\/i> Die Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) und die Pr\u00fcfung der Arbeitsf\u00e4higkeit sind, wie in den meisten L\u00e4ndern, eine Voraussetzung zum Bezug von Arbeitslosengeld. Dadurch kann die pers\u00f6nliche Situation der Stellensuchenden abgekl\u00e4rt werden, um sie so rasch wie m\u00f6glich den offenen Stellen zuzuf\u00fchren. \u2013 <i>Obligatorische Arbeitsbem\u00fchungen:<\/i> W\u00e4hrend die motivierten und selbstst\u00e4ndigen Arbeitslosen in ihren Arbeitsbem\u00fchungen relativ effizient sind, brauchen andere Arbeitslose eine engere Betreuung und Unterst\u00fctzung. Die Arbeitsbem\u00fchungen bilden auch in der Schweiz ein wichtiges Element der Aktivierungspolitik und werden entsprechend begleitet und kontrolliert. Die Anzahl der vorzuweisenden Arbeitsbem\u00fchungen h\u00e4ngt von der pers\u00f6nlichen Situation des Stellensuchenden und der lokalen Arbeitsmarktsituation ab. In der Schweiz werden zwischen vier und zehn Arbeitsbem\u00fchungen verlangt, die anl\u00e4sslich der Beratungs- und Kontrollgespr\u00e4che einmal im Monat pers\u00f6nlich vorgewiesen werden m\u00fcssen. Vorzulegen sind haupts\u00e4chlich Bewerbungsschreiben sowie eine Liste der kontaktierten Arbeitgeber. \u2013 <i>Zuweisung auf eine offene Stelle:<\/i> Die direkte Zuweisung durch den RAV-Berater auf eine offene Stelle dient in erster Linie der Vermeidung von Arbeitslosigkeit der betroffenen Person. Sie wird aber auch genutzt, um die Arbeitsbereitschaft des Stellensuchenden zu pr\u00fcfen und kann unter Umst\u00e4nden einen Stellenantritt beschleunigen. \u2013 <i>Kontrollgespr\u00e4che und individueller Aktionsplan:<\/i> Die Kontrollgespr\u00e4che finden im Schnitt einmal im Monat statt. Sp\u00e4testens nach drei Monaten wird ein individueller Aktionsplan erstellt, der s\u00e4mtliche vom Stellensuchenden zu erbringenden Bem\u00fchungen beinhaltet. \u2013 <i>Zuweisung von arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM):<\/i> Die Teilnahme an einer AMM ist f\u00fcr Stellensuchende obligatorisch, wenn sie vom RAV-Berater zugewiesen wurde. In dieser Zeit m\u00fcssen die Arbeitsbem\u00fchungen beibehalten werden.Durch eine konsequente, aktivierende Arbeitsmarktpolitik kann die Effektivit\u00e4t der Suchanstrengungen erh\u00f6ht werden. Gleichzeitig werden damit die negativen Auswirkungen guter Versicherungsleistungen auf die Dauer der Arbeitslosigkeit eingeschr\u00e4nkt. Wie ein Vergleich der aktivierenden Arbeitsmarktpolitiken der OECD zeigt, verf\u00fcgt die Schweiz in allen Bereichen der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik \u00fcber die relevanten Instrumente.&#13;<br \/>\nVgl. OECD (2007), Employment Outlook 2007, Chapter 5: Activating the Unemployed: What Countries Do. Um diese noch weiter optimieren zu k\u00f6nnen, hat sich die Schweiz an einer \u00abThematic Review\u00bb der OECD zur aktiven Arbeitsmarktpolitik beteiligt, deren Ergebnisse noch in diesem Jahr vorliegen werden.&#13;<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer hier angestellte Vergleich zeigt, dass es trotz Gemeinsamkeiten bei den Grundelementen international eine breite Variation in der konkreten Ausgestaltung der verschiedenen sozialen Sicherungssysteme bei Arbeitslosigkeit gibt. Was die kurzfristige Absicherung von arbeitslosen Personen durch Erwerbsersatz betrifft, bietet die schweizerische ALV im europ\u00e4ischen Quervergleich einen vergleichsweise hohen Absicherungsgrad. Gleichzeitig wird in unserer ALV konsequent eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik betrieben, wodurch einer Verl\u00e4ngerung der Arbeitslosendauer entgegengewirkt werden kann. Bez\u00fcglich der Bezugsdauer liegt die Schweiz in einer Mittelposition. L\u00e4nder wie D\u00e4nemark, die Niederlande oder Frankreich sind grossz\u00fcgiger, w\u00e4hrend Deutschland und \u00d6sterreich deutlich k\u00fcrzere Leistungsdauern haben. Eine seri\u00f6se Beurteilung der Absicherung von Personen, die \u00fcber viele Jahre hinweg arbeitslos bleiben, ist aufgrund der Komplexit\u00e4t der Systeme jedoch nicht m\u00f6glich, da nach Auslaufen der Arbeitslosenentsch\u00e4digung in den verschiedenen L\u00e4ndern sehr unterschiedliche Systeme zum Zug kommen. Im Zusammenhang mit der geplanten AVIG-Revision wird wohl noch in diesem Jahr wieder \u00fcber H\u00f6he und Dauer der Arbeitslosenunterst\u00fctzung \u00f6ffentlich debattiert werden, zumal die Revision neben Beitragserh\u00f6hungen auch gewisse Leistungsk\u00fcrzungen vorsieht. Die Frage, ob solche K\u00fcrzungen zumutbar sind, wird daher zweifellos kontrovers diskutiert werden. Ein Blick auf die Situation in anderen L\u00e4ndern mag mithelfen, die Situation in der Schweiz besser einzuordnen. Allerdings sei vor zu einfachen R\u00fcckschl\u00fcssen aus der Situation in anderen L\u00e4ndern gewarnt: Die Beurteilung der Leistungen der ALV bedingt, dass man den Kontext kennt, in dem dieses System eingebettet ist. Wichtig ist zum Beispiel die Feststellung, dass die Schweiz \u2013 \u00e4hnlich wie die nordischen Staaten \u2013 \u00fcber einen flexiblen und wenig regulierten Arbeitsmarkt verf\u00fcgt. Eine gut ausgebaute ALV kann dazu ein passendes Gegenst\u00fcck darstellen, insbesondere wenn es ihr durch eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik gelingt, die negativen Auswirkungen von guten Leistungen wirkungsvoll zu begrenzen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1: \u00abNetto-Lohnersatzquoten bei Beginn der Arbeitslosigkeit f\u00fcr alleinstehende Personen ohne Kinder, 2008\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1: \u00abALV im internationalen Vergleich \u2013 eine \u00dcbersicht\u00bb<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei der Ausgestaltung der Arbeitsmarktpolitik ist stets ein Gleichgewicht zwischen sozialer Sicherheit und flexiblem Arbeitsmarkt zu finden. Die Arbeitsmarktbeteiligung liegt in der Schweiz im internationalen Vergleich sehr hoch, und die Politik der sozialen Sicherheit ist entsprechend stark besch\u00e4ftigungsorientiert. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) spielt in diesem Konzept eine zentrale Rolle. Auch in der ALV muss ein Mittelweg [&hellip;]<\/p>","protected":false},"author":3442,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"om_disable_all_campaigns":false,"ep_exclude_from_search":false,"footnotes":""},"post__type":[66],"post_opinion":[],"post_serie":[],"post_content_category":[154],"post_content_subject":[],"acf":{"seco_author":3442,"seco_co_author":[2704,0],"author_override":"","seco_author_post_ocupation_year":"","seco_author_post_occupation_de":"Ressort Integration\/ Koordination, Direktion f\u00fcr Arbeit, Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft SECO, Bern","seco_author_post_occupation_fr":"Secteur Int\u00e9gration\/ Coordination, Direction du travail, Secr\u00e9tariat d\u2019\u00c9tat \u00e0 l\u2019\u00e9conomie, SECO, Berne","seco_co_authors_post_ocupation":[{"seco_co_author":2704,"seco_co_author_post_occupation_year":"","seco_co_author_post_occupation_de":"Stv. Ressortleiter Arbeitsmarktanalyse und Sozialpolitik, Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco), Bern","seco_co_author_post_occupation_fr":"Chef suppl\u00e9ant du secteur Analyse du march\u00e9 du travail et politique sociale, Secr\u00e9tariat d\u2019\u00c9tat \u00e0 l\u2019\u00e9conomie (Seco), Berne"}],"short_title":"","post_lead":"","post_hero_image_description":"","post_hero_image_description_copyright_de":"","post_hero_image_description_copyright_fr":"","post_references_literature":"","post_kasten":null,"post_notes_for_print":"","first_teaser_header_de":"","first_teaser_header_fr":"","first_teaser_text_de":"","first_teaser_text_fr":"","second_teaser_header_de":"","second_teaser_header_fr":"","second_teaser_text_de":"","second_teaser_text_fr":"","kseason_de":"","kseason_fr":"","post_in_pdf":121515,"main_focus":null,"serie_email":null,"frontpage_slider_bild":"","artikel_bild-slider":null,"legacy_id":"8357","post_abstract":"","magazine_issue":null,"seco_author_reccomended_post":null,"redaktoren":null,"korrektor":null,"planned_publication_date":null,"original_files":null,"external_release_for_author":"19700101","external_release_for_author_time":"00:00:00","link_for_external_authors":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/exedit\/559f9990c5bc0"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/121512"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3442"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=121512"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/121512\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":127762,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/121512\/revisions\/127762"}],"acf:user":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/0"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2704"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3442"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=121512"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post__type","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post__type?post=121512"},{"taxonomy":"post_opinion","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_opinion?post=121512"},{"taxonomy":"post_serie","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_serie?post=121512"},{"taxonomy":"post_content_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_category?post=121512"},{"taxonomy":"post_content_subject","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_subject?post=121512"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}