{"id":121517,"date":"2010-05-01T12:00:00","date_gmt":"2010-05-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2010\/05\/surchat-8\/"},"modified":"2023-08-23T23:34:23","modified_gmt":"2023-08-23T21:34:23","slug":"surchat-7","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2010\/05\/surchat-7\/","title":{"rendered":"Revision des Konkursrechts als integraler Bestandteil der Wachstumspolitik des Bundesrats"},"content":{"rendered":"<p>Es ist seit Langem bekannt, dass die industrielle Erneuerung zu einem dynamischen Wirtschaftswachstum beitr\u00e4gt. Dieser Artikel zeigt, dass der Zusammenhang zwischen Wachstumspolitik und effizientem Konkursrecht enger ist als gemeinhin angenommen. So hatte die OECD der Schweiz im Jahr 2006 empfohlen, ihr Konkursrecht zu revidieren. Zwei Jahre sp\u00e4ter nahm der Bundesrat diesen Vorschlag in seinem Bericht \u00abWachstumspolitik 2008\u20132011: Massnahmen zur weiteren St\u00e4rkung des Schweizer Wirtschaftswachstums\u00bb auf. F\u00fcr die Schweiz besteht vor allem in zwei Bereichen Handlungsbedarf: Erstens muss sie das Konkursverfahren beschleunigen und zweitens die Verfahrenskosten senken. <img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/201005_08_Surchat_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"269\" height=\"273\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAm 2. April 2008 formulierte der Bundesrat seine Wachstumspolitik f\u00fcr die Legislaturperiode 2008\u20132011.&#13;<br \/>\nSiehe Seco (2008). Diese besteht aus 20 Massnahmen, wobei die Revision des Konkursrechts an zehnter Stelle steht. Im Bericht werden die wirtschaftlichen Auswirkungen als bedeutend und kurzfristig realisierbar bezeichnet. Durch die j\u00fcngste Wirtschaftskrise ist diese Reform noch relevanter und dringlicher geworden. Verschiedene Gr\u00fcnde sprechen daf\u00fcr, dass eine Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts in der Schweiz das strukturelle Wachstum positiv beeinflussen wird.Zuerst besteht bei den Konkursen ein Aufw\u00e4rtstrend: 2008 kam es trotz hervorragender Konjunkturlage zu 10&nbsp;592 Konkurser\u00f6ffnungen, womit beinahe der Rekordwert von 10&nbsp;715 aus dem Jahr 2006 erreicht wurde (siehe <i>Grafik 1<\/i>). Die direkten Kosten solcher Verfahren sind in der Schweiz keineswegs vernachl\u00e4ssigbar: Zwischen 1988 und 2008 beliefen sie sich auf rund 0,77% des BIP, 1997 nach der wirtschaftlichen Durststrecke in der ersten H\u00e4lfte der 1990er-Jahre sogar auf 1,1% des BIP. Dabei sind diese offiziell ausgewiesenen Verluste als Mindestwert zu betrachten. Die Gesamtkosten f\u00fcr die Wirtschaft sind wesentlich h\u00f6her, da nicht erfasste Anpassungskosten von Mitarbeitenden, Lieferanten und Kunden hinzukommen. Ebenfalls zu ber\u00fccksichtigen ist, dass in einer entwickelten Volkswirtschaft der Anteil der immateriellen, auf dem Markt nicht handelbaren Verm\u00f6genswerte (Wahlfreiheit der Konsumenten, Netzwerk- und Markeneffekte, firmenspezifisches Know-how usw.) zunimmt, vor allem in innovativen Unternehmen. Wenn hingegen die Produktionsfaktoren eines Unternehmens, das mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten k\u00e4mpft, an ein anderes \u00fcbergehen, wirkt sich dies positiv auf das Wirtschaftswachstum aus. Es kann sogar Ausdruck einer gewissen Dynamik sein, wenn die am wenigsten produktiven Unternehmen von ihren Konkurrenten verdr\u00e4ngt werden und verschwinden. Das ist h\u00e4ufig der Fall. Es hat sich gezeigt, dass der aussagekr\u00e4ftigste Indikator f\u00fcr die Konkurswahrscheinlichkeit eines Unternehmens die Distanz zur Effizienzgrenze ist, die dem Durchschnitt aller Unternehmen entspricht.&#13;<br \/>\nBeispielsweise: Becchetti und Sierra (2003).<i>Bartelsmann, Haltiwanger und Scarpetta (2004)<\/i> kommen \u2013 ebenso wie vergleichbare Studien \u2013 zum Schluss, dass der Prozess der Gr\u00fcndung und Schliessung ein wichtiges Element f\u00fcr das Produktivit\u00e4tswachstum darstellt. Umgekehrt sind gem\u00e4ss Studien alle staatlichen Strategien, die den Prozess der industriellen Erneuerung bremsen (H\u00fcrden f\u00fcr Unternehmensgr\u00fcndungen, Arbeitsplatzsicherung usw.), f\u00fcr das Wachstum in entwickelten L\u00e4ndern fatal.&#13;<br \/>\nIn Schwellenl\u00e4ndern, die noch weit weg von der globalen Technologiegrenze sind, ist dies hingegen nicht immer der Fall. Besonders lehrreich war dabei die Erfahrung Japans mit den \u00abZombie Firms\u00bb in den 1990er-Jahren. Das Ziel einer Konkursgesetzgebung darf deshalb auf keinen Fall darin bestehen, die Zahl der Konkurse zu verringern. Vielmehr geht es darum, die frei werdenden wirtschaftlichen Ressourcen m\u00f6glichst schnell und effizient neu zu verteilen.In der Schweiz spielen die Prozesse der industriellen Erneuerung und der Unternehmensschliessungen eine wichtige Rolle: Gem\u00e4ss Bundesamt f\u00fcr Statistik (BFS) existiert die H\u00e4lfte aller Unternehmen f\u00fcnf Jahre nach der Gr\u00fcndung nicht mehr (siehe <i>Grafik 2<\/i>).&#13;<\/p>\n<h2>Im Ausland ist es einfacher, ein Unternehmen zu schliessen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm internationalen Vergleich geh\u00f6rt die Schweiz nicht zu den Mustersch\u00fclern: Sie liegt in der Rangliste der Datenbank DoingBusiness der Weltbank bei den Unternehmensschliessungen lediglich auf dem 38. Rang. Ungen\u00fcgend ist dabei insbesondere der <i>Anteil der sichergestellten Anspr\u00fcche (Recovery Rate)<\/i> mit lediglich 46,8%.&#13;<br \/>\nBerechnung f\u00fcr ein fiktives, aber international vergleichbares Hotel. Von den Industriel\u00e4ndern schneiden nur noch Frankreich und Luxemburg schlechter ab, w\u00e4hrend die Quoten der Besten bei 90% liegen. Noch bedenklicher ist der 84. und von den entwickelten L\u00e4ndern letzte Rang der Schweiz bei der Dauer der Konkursverfahren. Die vom Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) und vom Bundesamt f\u00fcr Justiz (BJ) bei Ernst&amp;Young (2010) in Auftrag gegebene Studie konnte keine h\u00f6heren durchschnittlichen Entsch\u00e4digungsquoten f\u00fcr die Drittklassgl\u00e4ubiger nachweisen, was die Zahlen der Weltbank indirekt best\u00e4tigt.Dies wirft ernsthafte Fragen zur Attraktivit\u00e4t des Wirtschaftsstandorts Schweiz auf. Denn verschiedene europ\u00e4ische L\u00e4nder haben umfangreiche Strukturreformen ihres Konkursrechts in Angriff genommen, h\u00e4ufig auf Empfehlung der Europ\u00e4ischen Kommission. Besonders beispielhaft ist der Fall D\u00e4nemark: Mit einer Reform gelang es dem Land gem\u00e4ss Angaben der Datenbank DoingBusiness, den Anteil der sichergestellten Anspr\u00fcche von 63,1% im Jahr 2005 auf 87% im Jahr 2008 zu steigern. Gleichzeitig wurde die durchschnittliche Verfahrensdauer mit einem R\u00fcckgang von 3,3 auf 1,1 Jahre auf ein Drittel reduziert. Es erstaunt deshalb nicht, dass die OECD (2006) im Rahmen einer Analyse zur Innovationspolitik der Schweiz empfahl, das Konkursrecht zu revidieren. Sie best\u00e4tigte damit auch dessen Bedeutung f\u00fcr die industrielle Erneuerung und die Wachstumspolitik.&#13;<\/p>\n<h2>Verschiedene Faktoren erkl\u00e4ren hohe Recovery Rates<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEine Analyse aller Indikatoren der Datenbank DoingBusiness liefert Anhaltspunkte dazu, unter welchen Voraussetzungen der Anteil an sichergestellten Anspr\u00fcchen hoch ist. Wichtigster Erkl\u00e4rungsfaktor ist dabei \u2013 unabh\u00e4ngig von der gew\u00e4hlten Berechnungsmethode \u2013 ganz klar die <i>Dauer des Konkursverfahrens<\/i> (siehe <i>Grafik 3<\/i>). Mit einer durchschnittlichen Verk\u00fcrzung des Verfahrens um ein Jahr liesse sich der Anteil der sichergestellten Anspr\u00fcche um fast 8% steigern. Alles spricht daf\u00fcr, dass dieser Effekt auch in der Schweiz in einer \u00e4hnlichen Gr\u00f6ssenordnung auftreten w\u00fcrde. Zweitwichtigste Variable f\u00fcr eine niedrige Recovery Rate ist aus empirischer Sicht der <i>Anteil der Verm\u00f6genswerte<\/i>, den das Konkursverfahren in Anspruch nimmt. Bei der Reform ist daher der Effizienz des Konkursverfahrens grosses Gewicht beizumessen. Die beiden wichtigsten Variablen erkl\u00e4ren allein rund zwei Drittel der Unterschiede beim Anteil der sichergestellten Anspr\u00fcche.Die Recovery Rate steigt, wenn Informationsstellen die Schuldnerqualit\u00e4t genauer erfassen; wenn hohe Entlassungskosten pro Mitarbeiter anfallen, sinkt sie (siehe <i>Tabelle 1<\/i>). Diese empirischen Beobachtungen decken sich mit unseren Vermutungen. \u00dcberraschender ist die Erkenntnis, dass gem\u00e4ss \u00f6konometrischen Sch\u00e4tzungen sowohl die Zahl der Verfahren zum Erhalt einer Baubewilligung als auch die Zahl der Dokumente, die f\u00fcr den Import eines Produkts erforderlich sind, die Recovery Rate st\u00e4rker negativ beeinflussen als viele andere Faktoren. Zwar leuchtet es ein, dass in einem Land mit hoher administrativer Belastung in der Regel auch das Konkursverfahren nicht effizient abl\u00e4uft. Das ist eine m\u00f6gliche Interpretation, gegen diese Annahme spricht allerdings, dass die Datenbank DoingBusiness zahlreiche andere Indikatoren zu administrativen H\u00fcrden enth\u00e4lt, die nicht signifikant sind. Deshalb ist auch eine andere Interpretation denkbar: Diese beiden Variablen k\u00f6nnten am repr\u00e4sentativsten f\u00fcr die Kosten sein, die mit dem Eintritt in einen kompetitiven Markt entstehen. Diese Annahme st\u00fctzt die in der Fachliteratur verbreitete These, wonach h\u00f6here Markteintrittskosten mit h\u00f6heren kalkulatorischen Konkurskosten korrelieren \u2013 zus\u00e4tzlich zu ihrer direkten negativen Wirkung auf das Wachstum und die Produktivit\u00e4t. Im Falle eines einfachen Markteintritts behalten n\u00e4mlich konkursite Unternehmen einen Optionswert f\u00fcr ein allf\u00e4lliges Konkurrenzunternehmen, was deren Restwert erh\u00f6ht. Diese Beobachtung best\u00e4tigt ebenfalls, dass die Revision des Konkursrechtes eine gr\u00f6ssere Wirkung erzielen wird, wenn sie mit Reformen zur Senkung der Markteintrittskosten einhergeht. Ein effizientes Konkursrecht ist somit nicht nur der Wachstumspolitik zutr\u00e4glich, sondern das Umgekehrte gilt ebenfalls.Auf nationaler Ebene ist es ebenfalls m\u00f6glich, den Anteil der sichergestellten Anspr\u00fcche je nach Konkursverfahren \u00f6konometrisch zu vergleichen. Dabei zeigt sich, das in entwickelten L\u00e4ndern die Gl\u00e4ubiger bei Sanierungsverfahren besser fahren als bei Konkursen. In die gleiche Richtung geht die Folgerung von <i>Thornburn (2000)<\/i>, wonach Versteigerungen f\u00fcr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Schwierigkeiten interessanter sind als herk\u00f6mmliche Verfahren.&#13;<\/p>\n<h2>Revision des Konkursrechts mit Wachstumspolitik kombinieren<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nZusammenfassend gilt somit, dass ein wachstumsstimulierendes Konkursrecht zwei Realit\u00e4ten ber\u00fccksichtigt:\u2013 Zur Wahrung der Gl\u00e4ubigerrechte ist ein hoher Anteil an sichergestellten Anspr\u00fcchen anzustreben. Dies erfordert kurze, effiziente Verfahren, die von kompetenten und motivierten Akteuren vollzogen werden und eine Restrukturierung der konkursiten Unternehmen f\u00f6rdern, weil es f\u00fcr den Staat von Vorteil ist, wenn er die Entscheidungen der Gl\u00e4ubiger rasch koordiniert. Dieses Ziel kann der Bund allein nicht erreichen, sondern die Kantone spielen dabei eine zentrale Rolle. Dieser Ansatz h\u00e4ngt im \u00dcbrigen nicht vom Umfang und der Komplexit\u00e4t der Konkurse ab, da neu auftretende Unternehmen h\u00e4ufig klein, produktiv und riskant sind, austretende Unternehmen hingegen h\u00e4ufiger alt und gross.\u2013 Ein revidiertes Konkursrechts zeigt mehr Wirkung, wenn es Teil eines umfassenden Programms ist, das Unternehmensgr\u00fcndungen f\u00f6rdert und die Markteintrittskosten senkt. Das Wachstumsprogramm des Bundesrates f\u00fcr die Schweiz geht in diese Richtung. Allerdings ist anzumerken, dass mit der laufenden Reform nicht alle vorgesehenen Ziele erreicht werden. Zum Beispiel ist bisher nicht vorgesehen, dass Jungunternehmer, die ohne eigenes Verschulden Konkurs gehen, eine zweite Chance erhalten. Auch gewisse Bestandteile des Gesellschaftsrechts m\u00fcssen noch \u00fcberpr\u00fcft werden. Wie der Bundesrat an seiner Sitzung vom 17. Februar 2010 best\u00e4tigt hat, ist deshalb eine zweite Reform unumg\u00e4nglich, wenn das Ziel eines wachstumsf\u00f6rdernden Konkursrechts erreicht werden soll.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1: \u00abAnzahl Konkurser\u00f6ffnungen in der Schweiz, 1998\u20132008\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 2: \u00ab\u00dcberlebensrate neu gegr\u00fcndeter Unternehmen nach Sektor f\u00fcr einzelne Wirtschaftszweige, 2008\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 3: \u00abSichergestellte Anspr\u00fcche und Dauer des Konkursverfahrens, 2010\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1: \u00abErkl\u00e4rende Faktoren zum Anteil der sichergestellten Anspr\u00fcche\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Literatur&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n\u2013 Bartelsman E., Haltiwanger J. und Scarpetta S., Microeconomic Evidence of Creative Destruction in Industrial and Developing Countries, Iza Discussion Paper Series Nr. 1374, Bonn, Oktober 2004. \u2013 Becchetti L. und Sierra J., Bankruptcy Risk and Productive Efficiency in Manufacturing Firms, Journal of Banking and Finance, Band 27, Nr. 11, S. 2209\u20132120, November 2003. \u2013 Ernst&amp;Young, Eco\u2019Diagnostic, Trois \u00e9tudes sur la r\u00e9vision du droit des faillites, Grundlagen der Wirtschaftspolitik, Nr. 19, Seco, Bern, 2010. \u2013 OECD, Economic Survey of Switzerland, Band 2006\/1, Paris, Januar 2006.\u2013 Seco, Wachstumspolitik 2008\u20132011: Massnahmen zur weiteren St\u00e4rkung des Schweizer Wirtschaftswachstums, Bericht des Bundesrates vom 2. April 2008, Grundlagen der Wirtschaftspolitik, Nr. 15F, Bern, 2008.\u2013 Thorburn K., Bankruptcy Auctions: Costs, Debt Recovery and Firm Survival, Journal of Financial Economics, Band 58, Nr. 3, S. 337\u2013368, Dezember 2000.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es ist seit Langem bekannt, dass die industrielle Erneuerung zu einem dynamischen Wirtschaftswachstum beitr\u00e4gt. Dieser Artikel zeigt, dass der Zusammenhang zwischen Wachstumspolitik und effizientem Konkursrecht enger ist als gemeinhin angenommen. So hatte die OECD der Schweiz im Jahr 2006 empfohlen, ihr Konkursrecht zu revidieren. 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