{"id":121537,"date":"2010-04-01T12:00:00","date_gmt":"2010-04-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2010\/04\/blatter-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:34:26","modified_gmt":"2023-08-23T21:34:26","slug":"blatter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2010\/04\/blatter\/","title":{"rendered":"Beschr\u00e4nkte Einlagensicherung als L\u00f6sungsansatz f\u00fcr das Grossbankenproblem"},"content":{"rendered":"<p>Die Finanzkrise hat gezeigt, dass Staaten ihre Grossbanken nicht fallen lassen k\u00f6nnen, weil der Untergang einer systemrelevanten Bank verheerende volkswirtschaftliche Folgen haben k\u00f6nnte. Banken gelten ab einer bestimmten Gr\u00f6sse als \u00abToo big to fail\u00bb. Die faktische Staatsgarantie f\u00fcr Grossbanken widerspricht grundlegenden marktwirtschaftlichen Prinzipien, da die Folgen unternehmerischer Fehlleistungen mit staatlichen Mitteln gemildert und so nicht dem Verursacher angelastet werden. Im Folgenden wird ein Regulierungsansatz vorgestellt, welcher sich st\u00e4rker an marktwirtschaftlichen Prinzipien orientiert.&#13;<br \/>\nDetaillierte Informationen zum Vorschlag finden sich unter <a href=\"http:\/\/www.comtool.ch\/Bankenregulierung\">http:\/\/www.comtool.ch\/Bankenregulierung<\/a>.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIm Kern geht es darum, dass Banken verpflichtet werden sollen, eine neue Kontokategorie mit beschr\u00e4nkter Einlagensicherung einzuf\u00fchren. Die Kunden k\u00f6nnten w\u00e4hlen, ob sie ihr Geld auf einem solchen Konto \u2013 mit entsprechend h\u00f6herem Zins \u2013 oder auf einem herk\u00f6mmlichen Konto mit vollst\u00e4ndig gesicherten Einlagen anlegen m\u00f6chten. Banken m\u00fcssten f\u00fcr Konten mit beschr\u00e4nkter Einlagensicherung beispielsweise nur noch 80% der Einlageh\u00f6he garantieren. Zun\u00e4chst m\u00fcsste durch die Regulierungsbeh\u00f6rden genau definiert werden, unter welchen Umst\u00e4nden die Bank die Guthaben dieser Kontokategorie um maximal 20% k\u00fcrzen und in Eigenkapital umwandeln darf. Zu denken ist an Liquidit\u00e4tsengp\u00e4sse oder \u00dcberschuldungsszenarien. Die Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital f\u00fchrt dazu, dass eine Bank in Krisenzeiten ihre Eigenmitteldecke st\u00e4rken und ihre Bilanz sanieren kann.Der Anteil von Konten mit beschr\u00e4nkter Einlagensicherung an der Bilanzsumme w\u00fcrde an die Eigenmittel der Bank gekoppelt, beispielsweise 20% minus 5-mal die Eigenkapitalquote der Bank. Damit kann die Bank durch eine Erh\u00f6hung der Eigenkapitalquote das geforderte Volumen der neuen Kontokategorie vermindern. Und um bei drohenden Liquidit\u00e4tsengp\u00e4ssen der Bank die Wahrscheinlichkeit eines Bankensturms zu begrenzen, d\u00fcrften sich Inhaber solcher Konten pro Monat nur einen begrenzten Betrag auszahlen lassen \u2013 zum Beispiel maximal 4% des Kontostandes.Die Inhaber von Konten mit beschr\u00e4nkter Einlagensicherung tragen einen Teil des Risikos der Bank mit. F\u00fcr das getragene Risiko werden sie von den Banken mit einem h\u00f6heren Zins entsch\u00e4digt. Der Zins w\u00e4re dabei umso h\u00f6her, je schlechter es um die Bonit\u00e4t der Bank steht und je h\u00f6her die Risiken sind, welche die Bank eingegangen ist. Damit w\u00fcrde die Risikopr\u00e4mie \u2013 also die Zinsdifferenz zwischen den Konten der neuen Kontokategorie und den traditionellen Konten \u2013 automatisch durch den Markt festgelegt. Die Banken h\u00e4tten somit einen Anreiz, nicht zu hohe Risiken einzugehen. Im Gegensatz dazu birgt eine regulatorisch vorgeschriebene Erh\u00f6hung der Eigenkapitalquote den Nachteil, dass die Banken die dadurch verminderte Eigenkapitalrendite durch das Eingehen h\u00f6herer Risiken zu kompensieren versuchen.&#13;<\/p>\n<h2>Vorteile gegen\u00fcber Gesetzesentwurf des Bundesrates<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer hier vorgestellte Regulierungsvorschlag weist auch gegen\u00fcber dem Gesetzesentwurf des Bundesrates \u00fcber eine revidierte Einlagensicherung Vorteile auf. Die Vorlage des Bundes sieht vor, dass durch j\u00e4hrlich von den Banken zu entrichtende Beitr\u00e4ge ein spezieller Einlagensicherungsfonds ge\u00e4ufnet wird. Dabei sollen sich die Beitr\u00e4ge der einzelnen Banken nach dem bankspezifischen Ausfallrisiko bemessen. Die Festlegung einer solchen Risikopr\u00e4mie w\u00e4re in der Praxis mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Ein entsprechendes Regelwerk w\u00e4re kompliziert und w\u00fcrde trotzdem den sich stetig ver\u00e4ndernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hinterher hinken. Im Gegensatz dazu kann die hier vorgeschlagene Regulierung mit einem geringen administrativen Aufwand umgesetzt werden. Ein zus\u00e4tzlicher Vorteil des vorgeschlagenen Modells liegt darin, dass bei einem Ausfall einer Bank lediglich ein Teil der Einleger dieser Bank einen Verlust in Kauf nehmen muss. Hingegen tragen bei der vorgesehenen Revision der Einlagensicherung aufgrund der kollektiven Finanzierung des Einlagesicherungsfonds auch Banken, welche seri\u00f6s gearbeitet haben, einen Bankausfall mit. Noch unbefriedigender ist der aktuelle Zustand, bei welchem die Steuerzahler f\u00fcr den Ausfall eines Finanzinstituts aufkommen m\u00fcssen.Wie das hier beschriebene Modell eines begrenzten Einlegerschutzes im Detail regulatorisch umgesetzt werden sollte, muss n\u00e4her diskutiert werden. Der vorgestellte Ansatz kann mit anderen Massnahmen kombiniert werden und so Teil eines m\u00f6glichen Massnahmenpaketes zur Entsch\u00e4rfung des Grossbankenproblems bilden.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Finanzkrise hat gezeigt, dass Staaten ihre Grossbanken nicht fallen lassen k\u00f6nnen, weil der Untergang einer systemrelevanten Bank verheerende volkswirtschaftliche Folgen haben k\u00f6nnte. Banken gelten ab einer bestimmten Gr\u00f6sse als \u00abToo big to fail\u00bb. 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