{"id":121577,"date":"2010-04-01T12:00:00","date_gmt":"2010-04-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2010\/04\/kellermann-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:34:39","modified_gmt":"2023-08-23T21:34:39","slug":"kellermann-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2010\/04\/kellermann-3\/","title":{"rendered":"Strategie f\u00fcr eine optimale Finanzmarktaufsicht"},"content":{"rendered":"<p>Die Eidg. Finanzmarktaufsicht (Finma) hat ihre l\u00e4ngerfristige strategische Orientierung in sieben Ziele gefasst. Die Finma stellt sich mit diesen Zielen den komplexen Anforderungen, die an eine optimale Regulierung und Aufsicht gerichtet werden. Sie tut dies, indem sie die Reduktion der systemischen Risiken im Finanzsystem anstrebt, der Komplexit\u00e4t und Intransparenz entgegenwirkt und die internationale Zusammenarbeit ausbaut. Der vorliegende Beitrag diskutiert einzelne Aspekte der strategischen Ziele. Die \u00d6ffentlichkeit darf von der Finma erwarten, dass sie zur Stabilit\u00e4t und globalen Integration des Finanzsystems beitr\u00e4gt und so die Wettbewerbsf\u00e4higkeit des Finanzplatzes Schweiz st\u00e4rkt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie strategischen Ziele der Finma wurden im September 2009 durch den Bundesrat genehmigt (vgl. <i>Kasten 1Die von der Finma wahrzunehmenden Aufgaben bed\u00fcrfen einer l\u00e4ngerfristigen Planung und Orientierung. Insbesondere die Entwicklung der Regulierung der Finanzmarktteilnehmer ist vorausschauend zu planen. In Erg\u00e4nzung der gesetzlichen Grundlage f\u00fchrt die Finma deshalb eine Mittelfristplanung mit einem Zeithorizont von drei Jahren durch. Der Verwaltungsrat der Finma legt die sich aus dieser Planung ergebenden strategischen Ziele fest. Im September 2009 wurden erstmals sieben \u00fcbergeordnete <i>strategische Ziele<\/i> der Finma definiert und vom Schweizer Bundesrat genehmigt (vgl. Finma, 2009a):\u2013 Reduktion der systemischen Risiken und Komplexit\u00e4ten;\u2013 Verbesserung des Kundenschutzes;\u2013 Straffung und Optimierung der Regulierung;\u2013 Steigerung von Effektivit\u00e4t und Effizienz in der Aufsicht; \u2013 Umsetzung einer griffigen Marktaufsicht und eines wirkungsvollen Enforcements;\u2013 Positionierung f\u00fcr internationale Stabilit\u00e4t und enge Vernetzung der M\u00e4rkte;\u2013 St\u00e4rkung der Finma als Beh\u00f6rde.Allen strategischen Zielen gemeinsam ist das Bestreben der Finma, den Kundenschutz zu verbessern. Dabei stehen insbesondere die Erh\u00f6hung der Krisenresistenz in den beaufsichtigten Bereichen, der Schutz von Einlegern und Versicherten vor den Folgen einer allf\u00e4lligen Insolvenz sowie die Transparenz im Handel und im Vertrieb von Produkten im Mittelpunkt. Mit den \u00fcbergeordneten strategischen Zielen wurden von der Finma Themenschwerpunkte festgelegt. Diese sollen mit Hilfe konkreter strategischer Initiativen und Projekte bis 2012 umgesetzt werden (vgl. Finma, 2009a).), also genau ein Jahr nach dem Fall der Investmentbank Lehman Brothers, mit dem die Finanzkrise ihren H\u00f6hepunkt erreichte. Diese Termin\u00fcberschneidung war sicherlich von keinem der Beteiligten vorgesehen. Eine gewisse Symbolkraft hat sie dennoch, stellen die strategischen Ziele doch auch eine Auseinandersetzung mit der Finanzkrise dar. Es geht darum, die Krisenresistenz der Beaufsichtigten&#13;<br \/>\nAuf der Homepage der Finma finden sich die Listen der Beaufsichtigten (<a href=\"http:\/\/www.finma.ch\">http:\/\/www.finma.ch<\/a>). sowie des Finanzsystems zu erh\u00f6hen. Um den Schutz der Gl\u00e4ubiger und Anleger zu verbessern, ist man daran, die Ziele in konkrete Projekte und Initiativen umzusetzen. Der Begriff <i>Krise<\/i> findet auf den neun Textseiten der Finma-Publikation dann auch neunmal Verwendung.&#13;<br \/>\nVgl. Finma, 2009a. Und dies zu Recht: Die Aufgaben der Finma bestehen nicht nur im Vollzug der Finanzmarktgesetzgebung, sondern dar\u00fcber hinaus in deren Konkretisierung und Weiterentwicklung.&#13;<br \/>\nVgl. Haltiner und Raaflaub, 2009. Dabei gilt es, die Erkenntnisse umzusetzen, die aus der Finanzmarktkrise gewonnen wurden.In diesem Beitrag werden einzelne Aspekte diskutiert, die sich in den strategischen Zielen der Finma wiederfinden und aus \u00f6konomischer Sicht von besonderem Interesse sind. Hierzu z\u00e4hlen die Sicherstellung einer effektiven und effizienten Aufsicht sowie einer optimierten Regulierung. Voraussetzung hierf\u00fcr ist die Ber\u00fccksichtigung systemischer Risiken, soweit dies den prudenziellen Aufsichtsansatz der Finma st\u00fctzt. Bei der Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens gilt es auch das internationale Regulierungsumfeld verst\u00e4rkt einzubeziehen. Einleitend folgen einige \u00dcberlegungen zum Selbstverst\u00e4ndnis der Finma als Teil eines umfassenden Finanzmarktsicherungssystems.<\/i>&#13;<\/p>\n<h2>Drei S\u00e4ulen zur Sicherung des Finanzsystems<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn der Auseinandersetzung mit den strategischen Zielen wird deutlich, dass die Finma einen holistischen Regulierungsansatz verfolgt.&#13;<br \/>\nVgl. Llewellyn, 2009. Als Regulierungsinstitution und Aufsichtsbeh\u00f6rde versteht sie sich als Teil eines Sicherungssystems, das auf drei S\u00e4ulen beruht (vgl. <i>Grafik 1<\/i>). Um ein bestm\u00f6gliches Ergebnis zu erreichen, muss jede dieser S\u00e4ulen ihre spezifischen St\u00e4rken entfalten. Die <i>erste S\u00e4ule<\/i> im Sicherungssystem der Finanzm\u00e4rkte stellen die <i>M\u00e4rkte selbst und deren disziplinierende Funktion<\/i> dar. Fraglos ist, dass auch die effektivste Finanzmarktaufsicht die Disziplinierung der Beaufsichtigten durch den Markt nicht ersetzen kann. Die Aufgabe der Finanzmarktaufsicht besteht vielmehr darin, den M\u00e4rkten zu ihrem Potenzial zu verhelfen und die Marktdisziplin zu st\u00e4rken. Eine Voraussetzung hierf\u00fcr ist, dass Marktversagen erkannt und Massnahmen ergriffen werden, diese regulatorisch auszugleichen. Dabei geht es vor allem um den Umgang mit Externalit\u00e4ten, Intransparenz, irrationalem Herdenverhalten oder den Folgen von asymmetrischer Information.&#13;<br \/>\nVgl. Raaflaub, 2010.Die <i>zweite S\u00e4ule<\/i> wird durch die <i>Finanz<\/i>intermedi\u00e4re repr\u00e4sentiert. Die Entscheidungstr\u00e4ger in den Unternehmen spielen die zentrale Rolle, wenn es darum geht, die Krisenresistenz der Institute zu erh\u00f6hen. Ihre Aufgabe ist es, eine starke Corporate Governance zu gew\u00e4hrleisten und Schw\u00e4chen in den Bereichen Risikomanagement, Compliance, Revision und interne Kontrolle zu \u00fcberwinden. Intransparenz, Komplexit\u00e4t und falsche Anreizstrukturen innerhalb grosser Finanzinstitute sind eine Gefahr f\u00fcr das Finanzsystem. Die Krise hat in den genannten Bereichen ein erhebliches Potenzial f\u00fcr Verbesserungen aufgedeckt.&#13;<br \/>\nVgl. Senior Supervisors Group, 2009; Finma, 2009b.<i>Regulierung und Aufsicht<\/i> stellen schliesslich die <i>dritte S\u00e4ule<\/i> des Sicherungssystems dar. Ihr Ziel muss es sein, die anderen Elemente dort zu st\u00e4rken, wo sie Monitoring- und Risikokontrollfunktionen \u00fcbernehmen. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sollte die Finanzmarktaufsicht stets das gesamte Sicherungssystem im Blick behalten, Wechselwirkungen ber\u00fccksichtigen und Hilfestellung leisten. Es versteht sich von selbst, dass sie die eigenen Massnahmen kritisch zu hinterfragen hat. Gute Regulierung sieht auch die Gefahr suboptimaler Markteingriffe.&#13;<\/p>\n<h2>Effektive Aufsicht &#8230;<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie zentrale Aufsichtsfunktion der Finma besteht darin, die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Rundschreiben bei den Beaufsichtigten zu \u00fcberwachen. Im Rahmen des dualistischen Aufsichtssystems delegiert die Finma die Pr\u00fcfung von Beaufsichtigten teilweise an anerkannte Pr\u00fcfgesellschaften. Angesichts der Bedeutung, die dem Finanzsektor in der Schweizer Volkswirtschaft zukommt, und den betr\u00e4chtlichen Risiken, die vom Finanzsektor auf die Gesamtwirtschaft ausgehen, muss die Finanzmarktaufsicht in erster Linie wirksam sein und ihre gesetzten Schutzziele m\u00f6glichst umfassend erreichen (vgl. <i>Kasten 2Grundlage f\u00fcr die Aufsichtst\u00e4tigkeit der Finma ist Art. 98 der Bundesverfassung. Die Aufgaben der Finma leiten sich vom gesetzlichen Auftrag ab, der im Bundesgesetz \u00fcber die Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMAG) sowie in den Finanzmarktgesetzen (Banken-, Versicherungsaufsichts-, Versicherungsvertrags-, B\u00f6rsen-, Kollektivanlagen-, Pfandbrief- und Geldw\u00e4schereigesetz) n\u00e4her definiert ist. Damit kommt dem FINMAG die Funktion eines Dachgesetzes \u00fcber die \u00fcbrigen Gesetze zu, welche die Finanzmarktaufsicht regeln.Die Zielsetzung der Finma ist in Art. 5 FINMAG formuliert:\u00abAls unabh\u00e4ngige Aufsichtsbeh\u00f6rde sch\u00fctzt die Finma die Finanzmarktkunden, namentlich die Gl\u00e4ubigerinnen und Gl\u00e4ubiger, die Anlegerinnen und Anleger und die Versicherten. Sie st\u00e4rkt damit das Vertrauen in einen funktionierenden, integeren und wettbewerbsf\u00e4higen Finanzplatz.\u00bbDie Finma reguliert nach Art. 7 FINMAG durch:\u2013 <i>Verordnungen<\/i>, wo dies in der Finanzmarktgesetzgebung vorgesehen ist. Beispielsweise die Verordnungen vom 15.10.2008 \u00fcber die Erhebung von Geb\u00fchren und Abgaben durch die Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA-Geb\u00fchren- und Abgabenverordnung, FINMA-Geb V) und die Finanzmarktpr\u00fcfverordnung vom 15.10.2008 (FINMA-PV);\u2013 <i>Rundschreiben<\/i> \u00fcber die Anwendung der Finanzmarktgesetzgebung. Beispielsweise das Rundschreiben zu Pensions- und Darlehensgesch\u00e4fte mit Wertschriften (Repo\/SLB) vom 17.12.2009 (FINMA-RS 10\/2) sowie das Rundschreiben zu den Mindeststandards f\u00fcr Verf\u00fcgungssysteme bei Finanzinstituten vom 21.10.2009 (FINMA-RS 10\/1). Die Finma reguliert, soweit es mit Blick auf die Aufsichtsziele n\u00f6tig ist. Sie ber\u00fccksichtigt dabei insbesondere:\u2013 die Kosten, die den Beaufsichtigten durch eine Regulierung entstehen; \u2013 wie sich eine Regulierung auf den Wettbewerb, die Innovationsf\u00e4higkeit und die internationale Wettbewerbsf\u00e4higkeit des Finanzplatzes Schweiz auswirkt;\u2013 die unterschiedlichen Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeiten und Risiken der Beaufsichtigten;\u2013 die internationalen Mindeststandards. Die Finma sorgt f\u00fcr einen transparenten Regulierungsprozess und eine angemessene Beteiligung der Betroffenen. ).In ihrer Aufsichtst\u00e4tigkeit verfolgt die Finma einen prudenziellen Ansatz, der pr\u00e4ventiv auf die Erhaltung der Solvenz von Finanzintermedi\u00e4ren abzielt. Diese werden in Abh\u00e4ngigkeit ihrer Risikosituation \u00fcberwacht; man spricht von einem risikoorientierten Aufsichtsansatz. Aufgrund ihrer systemischen Relevanz stehen insbesondere die Grossbanken im Fokus der Bankenaufsicht. Sie werden durch die Finma u.a. mehrmals j\u00e4hrlich umfassenden Stresstests unterzogen. Im Versicherungsbereich spielen das quantitative und qualitative Risikomanagement ebenfalls eine bedeutende aufsichtstechnische Rolle. Finanzmarktaufsicht wird daher in vielen Bereichen zunehmend zum Bet\u00e4tigungsfeld hochspezialisierter Risikoanalysten. Je besser die Risikoerkennung in den unterschiedlichen Risikokategorien ausf\u00e4llt, umso offensiver kann der Aufsichtsfokus auf die gef\u00e4hrdeten Finanzmarktakteure gerichtet werden. Die Risikoorientierung erh\u00f6ht so die Effektivit\u00e4t der Aufsicht nachhaltig. <\/i>&#13;<\/p>\n<h2>&#8230; und effizienter Mitteleinsatz<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Leistungen einer Beh\u00f6rde sind nicht nur unter Effektivit\u00e4ts-, sondern auch unter Effizienzgesichtspunkten zu bewerten. Effizienz misst das Verh\u00e4ltnis der eingesetzten Ressourcen zu den erbrachten Leistungen. Unterscheiden lassen sich die technische und die allokative Effizienz. Die Finma erbringt ihre Leistungen technisch effizient, wenn sie das vorgegebene Aufsichtsniveau mit dem geringstm\u00f6glichen Ressourcenaufwand erzielt und im Aufsichtsprozess keine Mittel verschwendet. Mittelfristig strebt die Finma bei gegebenem Aufsichtsaufwand einen Personaleinsatz an, der 400 Mitarbeitende nicht \u00fcbersteigen soll.&#13;<br \/>\nVgl. Finma, 2009a, S. 13. Im Vergleich zu anderen Aufsichtsunternehmen des Bundes erscheint die Relation von Aufsichtsleistung und Ressourceneinsatz in der Finanzmarktaufsicht nicht aus dem Rahmen zu fallen (vgl. <i>Tabelle 1<\/i>). Von einzelnen Beaufsichtigten wird daher auch nicht die technische Effizienz der Finma beanstandet, sondern die allokative. Hier geht es um die Frage, ob insgesamt ein \u00dcber- oder Unterangebot an Aufsichtsleistungen besteht. <i>Gr\u00fcbel (2009)<\/i> nimmt eine Angebotsl\u00fccke im Bereich Bankenaufsicht wahr. Pointiert weist er darauf hin, dass die UBS bereit w\u00e4re, f\u00fcr eine verst\u00e4rkte Finanzmarktaufsicht h\u00f6here Kosten in Kauf zu nehmen. Eines darf jedoch nicht \u00fcbersehen werden: Die Finma stellt nur eine S\u00e4ule im Sicherungssystem der Finanzm\u00e4rkte dar. Sie kann den verantwortungsvollen Umgang mit Risiken innerhalb der Unternehmen nicht ersetzen.&#13;<\/p>\n<h2>Optimale Regulierung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Finma ist nicht nur Aufsichts-, sondern auch Regulierungsbeh\u00f6rde. Sie arbeitet bei Gesetzesanpassungen und der Ausarbeitung von Verordnungen des Bundesrats mit. Selbstst\u00e4ndig kann sie Rundschreiben und in bestimmten Bereichen auch Verordnungen erlassen. Infolge zunehmend grenz\u00fcberschreitender Verflechtung der Finanzm\u00e4rkte beeinflussen auch internationale Standards die Schweizer Finanzmarktregulierung. Zu den treibenden Kr\u00e4ften bei der Formulierung solcher Standards geh\u00f6ren internationale Gremien wie beispielsweise das <i>Financial Stability Board<\/i>. Die Finma arbeitet mit diesen eng zusammen und leistet so einen Beitrag zur Koordination der Finanzmarktregulierung. Das Finanzmarktgesetz (FINMAG) fordert, dass die Finma in ihrer Regulierungsfunktion gewisse Grunds\u00e4tze befolgt und die Kosten der Regulierung ber\u00fccksichtigt (vgl. <i>Kasten 2Grundlage f\u00fcr die Aufsichtst\u00e4tigkeit der Finma ist Art. 98 der Bundesverfassung. Die Aufgaben der Finma leiten sich vom gesetzlichen Auftrag ab, der im Bundesgesetz \u00fcber die Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMAG) sowie in den Finanzmarktgesetzen (Banken-, Versicherungsaufsichts-, Versicherungsvertrags-, B\u00f6rsen-, Kollektivanlagen-, Pfandbrief- und Geldw\u00e4schereigesetz) n\u00e4her definiert ist. Damit kommt dem FINMAG die Funktion eines Dachgesetzes \u00fcber die \u00fcbrigen Gesetze zu, welche die Finanzmarktaufsicht regeln.Die Zielsetzung der Finma ist in Art. 5 FINMAG formuliert:\u00abAls unabh\u00e4ngige Aufsichtsbeh\u00f6rde sch\u00fctzt die Finma die Finanzmarktkunden, namentlich die Gl\u00e4ubigerinnen und Gl\u00e4ubiger, die Anlegerinnen und Anleger und die Versicherten. Sie st\u00e4rkt damit das Vertrauen in einen funktionierenden, integeren und wettbewerbsf\u00e4higen Finanzplatz.\u00bbDie Finma reguliert nach Art. 7 FINMAG durch:\u2013 <i>Verordnungen<\/i>, wo dies in der Finanzmarktgesetzgebung vorgesehen ist. Beispielsweise die Verordnungen vom 15.10.2008 \u00fcber die Erhebung von Geb\u00fchren und Abgaben durch die Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA-Geb\u00fchren- und Abgabenverordnung, FINMA-Geb V) und die Finanzmarktpr\u00fcfverordnung vom 15.10.2008 (FINMA-PV);\u2013 <i>Rundschreiben<\/i> \u00fcber die Anwendung der Finanzmarktgesetzgebung. Beispielsweise das Rundschreiben zu Pensions- und Darlehensgesch\u00e4fte mit Wertschriften (Repo\/SLB) vom 17.12.2009 (FINMA-RS 10\/2) sowie das Rundschreiben zu den Mindeststandards f\u00fcr Verf\u00fcgungssysteme bei Finanzinstituten vom 21.10.2009 (FINMA-RS 10\/1). Die Finma reguliert, soweit es mit Blick auf die Aufsichtsziele n\u00f6tig ist. Sie ber\u00fccksichtigt dabei insbesondere:\u2013 die Kosten, die den Beaufsichtigten durch eine Regulierung entstehen; \u2013 wie sich eine Regulierung auf den Wettbewerb, die Innovationsf\u00e4higkeit und die internationale Wettbewerbsf\u00e4higkeit des Finanzplatzes Schweiz auswirkt;\u2013 die unterschiedlichen Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeiten und Risiken der Beaufsichtigten;\u2013 die internationalen Mindeststandards. Die Finma sorgt f\u00fcr einen transparenten Regulierungsprozess und eine angemessene Beteiligung der Betroffenen. ). Diese Kosten setzen sich aus den budget\u00e4ren, den B\u00fcrokratie-\u00dcberw\u00e4lzungs- und den Folgekosten zusammen.Die budget\u00e4ren Kosten der Finanzmarktregulierung und -aufsicht finden sich in der Jahresrechnung der Finma. Sie fallen prim\u00e4r im Bereich <i>Aufsicht<\/i> an.&#13;<br \/>\nDie Kosten der Finma werden vollumf\u00e4nglich und weitgehend aufwandsgerecht durch die Beaufsichtigten \u00fcber Geb\u00fchren und Aufsichtsabgaben finanziert. 2009 wurden Geb\u00fchren in H\u00f6he von 13,3 Mio. Franken und Aufsichtsabgaben von 81,3 Mio. Franken budgetiert. Dazu kommen B\u00fcrokratie-\u00dcberw\u00e4lzungskosten. Diese bestehen vor allem in den Aufwendungen, die den Beaufsichtigten durch den Einsatz der Pr\u00fcfgesellschaften entstehen.&#13;<br \/>\nDa die Pr\u00fcfberichte jedoch verschiedene Funktionen erf\u00fcllen, gilt dies nur f\u00fcr einen Teil des Pr\u00fcfungsaufwands. Der Gesetzgeber mahnt jedoch insbesondere die sogenannten Folgekosten der Regulierung an. Was ist hierunter zu verstehen? Effektive Regeln schr\u00e4nken den Handlungsspielraum der Regulierten ein und beeintr\u00e4chtigen m\u00f6glicherweise die Profitabilit\u00e4t der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit.&#13;<br \/>\nDen Beaufsichtigten k\u00f6nnen durch Regulierungen aber auch Vorteile entstehen, z.B. wenn regulatorische Markteintrittsschranken den Wettbewerb abschw\u00e4chen (vgl. Brunnermeier et al., 2009). Dies kann verschiedene R\u00fcckwirkungen auf das Verhalten der Regulierten haben. Das FINMAG fordert daher, die Auswirkungen der Regulierung auf den Wettbewerb, die Innovationsf\u00e4higkeit und die internationale Wettbewerbsf\u00e4higkeit des Finanzplatzes Schweiz zu beachten. Der Regulator sollte erkennen, dass durch den Bewilligungs- und Genehmigungsprozess f\u00fcr Bankinstitute, Versicherungssparten oder Finanzmarktprodukte Markteintrittskosten entstehen. Eine weitere Komponente ist die Ungewissheit, ob eine Bewilligung \u00fcberhaupt erteilt wird, wodurch das unternehmerische Risiko im Zusammenhang mit der Entwicklung von Innovationen erh\u00f6ht wird.Den unerw\u00fcnschten Nebenwirkungen steht der Nutzen gegen\u00fcber, welcher der Gesellschaft aus der Finanzmarktregulierung erw\u00e4chst. Die Auswirkungen der Finanzmarktkrise haben gezeigt, dass diese Wohlfahrtsgewinne unter Umst\u00e4nden gewaltig sein k\u00f6nnen.&#13;<br \/>\nVgl. Brunnermeier et al., 2009. Seit den Jahren, in denen die Deregulierungsidee ihre grossen Triumphe feierte, ist die Nutzenseite der immer wieder eingeforderten Kosten-Nutzen-Analyse jedoch ein St\u00fcck weit vernachl\u00e4ssigt worden. Man betonte die Effizienz der Allokation von Ressourcen und Risiken durch Finanzm\u00e4rkte und die Rationalit\u00e4t der Marktteilnehmer. Die Gr\u00fcnde f\u00fcr regulatorische Markteingriffe traten in den Hintergrund. Das lag nicht nur an der Politik und den Lobbyisten, sondern zum Teil auch an den Regulierern selbst. Dem Zeitgeist folgend ging, wie <i>Krugman (2009)<\/i> kritisiert, das Vertrauen in die M\u00f6glichkeiten guter Regulierung allgemein verloren. Die strategischen Ziele der Finma machen deutlich, dass sie nicht zu den dogmatischen Regulierungsskeptikern z\u00e4hlt. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die M\u00f6glichkeiten optimaler Regulierung auszusch\u00f6pfen.<\/i>&#13;<\/p>\n<h2>Reduktion der systemischen Risiken<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Finma betreibt schwerpunktm\u00e4ssig mikroprudenzielle Finanzmarktaufsicht. Sie verfolgt eine Aufsichtspraxis, die auf die Solvenz und Liquidit\u00e4t einzelner Finanzintermedi\u00e4re ausgerichtet ist. Risiken wie ein Zinsschock oder eine W\u00e4hrungsanpassung, mit denen die Beaufsichtigten konfrontiert sind, werden dabei als exogene Ph\u00e4nomene wahrgenommen. Was die Systemstabilit\u00e4t anbelangt, so wird im Rahmen eines streng mikroprudenziellen Aufsichtsansatzes davon ausgegangen, dass solide Institute die wesentliche Voraussetzung f\u00fcr ein stabiles Gesamtsystem darstellen. Systemische Risiken, die unabh\u00e4ngig von der mikro\u00f6konomischen Risikosituation Einzelner existieren und durch die Aggregation von Risiken sowie dem Netzwerkcharakter des Finanzsystems entstehen, werden demgegen\u00fcber vernachl\u00e4ssigt.&#13;<br \/>\nVgl. BoE, 2009. Die strategischen Ziele der Finma machen deutlich, dass sie den mikroprudenziellen Aufsichtsansatz nicht in diesem engen Sinne versteht. Sie strebt vielmehr einen Ausbau ihrer Kompetenz im Verst\u00e4ndnis und im Umgang mit systemischen Risiken an und arbeitet hierzu mit der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zusammen.Aus der Perspektive makroprudenzieller Aufsicht und Regulierung werden Risiken als systemendogen wahrgenommen. Sie entstehen aufgrund kollektiver Reaktionen und haben Auswirkungen auf Preise und die in den M\u00e4rkten gehandelten Mengen. Die entsprechenden Risiken sind nicht idiosynkratischer Natur, sondern treffen viele Marktteilnehmer simultan. Nach <i>Borio (2009)<\/i> zielt mikroprudenzielle Aufsicht auf die Vermeidung der Insolvenz von Einzelinstituten, wohingegen makroprudenzielle Aufsicht realwirtschaftliche Auswirkungen von Finanzmarktkrisen verhindern will. Am engsten ber\u00fchren sich der mikro- und makroprudenzielle Aufsichtsansatz dort, wo es um systemrelevante Grossinstitute geht. Wie die Finanzkrise gezeigt hat, kann der Ausfall eines solchen Instituts die Stabilit\u00e4t des globalen Finanzsystems gef\u00e4hrden und hohe externe Kosten verursachen. Durch eine intensive Grossbankenaufsicht auf mikroprudenzieller Ebene werden damit auch makroprudenzielle Aufsichtsziele verfolgt. Um zu einem Aufsichtsansatz zu gelangen, der den Mikro- und Makroaspekt integriert, m\u00fcssen jedoch zus\u00e4tzliche Voraussetzungen geschaffen werden. Aktuell geht es darum, die Erkenntnisse \u00fcber Ansteckungsprozesse, die Folgen der Vernetzung und des Herdenverhaltens im Finanzsystem zu vertiefen und praktisch auszuwerten. Eine Vision ist es, Instrumente zu entwickeln, die es erlauben, den einzelnen Finanzmarktakteur als Teil des Finanzmarktnetzwerks zu beaufsichtigen.&#13;<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn den Richtlinien f\u00fcr Finanzmarktregulierung des Bundes&#13;<br \/>\nDie Eidg. Finanzverwaltung (EFV), die Eidg. Bankenkommission (EBK) und das Bundesamt f\u00fcr Privatversicherungen (BPV) haben im September 2005 Richtlinien f\u00fcr Finanzmarktregulierung verabschiedet. Die Finma wird gest\u00fctzt auf Art. 7 Abs. 5 FINMAG demn\u00e4chst eine aktualisierte Fassung in Form von Leitlinien erlassen. wird gefordert, die Kosten und Nutzen der Regulierung abzuw\u00e4gen, um auf diese Weise ein optimales Regulierungsprofil und -niveau zu erreichen. Die unerw\u00fcnschten Nebenwirkungen der Finanzmarktregulierung sind vielf\u00e4ltig. Wirksame Finanzmarktaufsicht hat jedoch auch das Potenzial, erhebliche Wohlfahrtsgewinne zu erzielen. Die Finma stellt sich mit ihren strategischen Zielen den komplexen Anforderungen, die an eine optimale Regulierung und Aufsicht gerichtet werden. Sie tut dies, indem sie eine Reduktion der systemischen Risiken in den Finanzm\u00e4rkten anstrebt, der Komplexit\u00e4t und Intransparenz des Finanzsystems entgegenwirkt und die Zusammenarbeit mit ausl\u00e4ndischen Aufsichtsbeh\u00f6rden und internationalen Aufsichtsgremien ausbaut. Die \u00d6ffentlichkeit darf von der Finma erwarten, dass sie zur Stabilit\u00e4t und globalen Integration des Finanzsystems beitr\u00e4gt. Die Finanzmarktaufsicht st\u00e4rkt damit auch die Wettbewerbsf\u00e4higkeit des Finanzplatzes Schweiz.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1: \u00abDrei S\u00e4ulen zur Sicherung des Finanzsystems\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1: \u00abUnternehmen des Bundes mit Aufsichtsfunktionena\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Strategische Ziele der FinmaDie von der Finma wahrzunehmenden Aufgaben bed\u00fcrfen einer l\u00e4ngerfristigen Planung und Orientierung. Insbesondere die Entwicklung der Regulierung der Finanzmarktteilnehmer ist vorausschauend zu planen. In Erg\u00e4nzung der gesetzlichen Grundlage f\u00fchrt die Finma deshalb eine Mittelfristplanung mit einem Zeithorizont von drei Jahren durch. Der Verwaltungsrat der Finma legt die sich aus dieser Planung ergebenden strategischen Ziele fest. Im September 2009 wurden erstmals sieben \u00fcbergeordnete <i>strategische Ziele<\/i> der Finma definiert und vom Schweizer Bundesrat genehmigt (vgl. Finma, 2009a):\u2013 Reduktion der systemischen Risiken und Komplexit\u00e4ten;\u2013 Verbesserung des Kundenschutzes;\u2013 Straffung und Optimierung der Regulierung;\u2013 Steigerung von Effektivit\u00e4t und Effizienz in der Aufsicht; \u2013 Umsetzung einer griffigen Marktaufsicht und eines wirkungsvollen Enforcements;\u2013 Positionierung f\u00fcr internationale Stabilit\u00e4t und enge Vernetzung der M\u00e4rkte;\u2013 St\u00e4rkung der Finma als Beh\u00f6rde.Allen strategischen Zielen gemeinsam ist das Bestreben der Finma, den Kundenschutz zu verbessern. Dabei stehen insbesondere die Erh\u00f6hung der Krisenresistenz in den beaufsichtigten Bereichen, der Schutz von Einlegern und Versicherten vor den Folgen einer allf\u00e4lligen Insolvenz sowie die Transparenz im Handel und im Vertrieb von Produkten im Mittelpunkt. Mit den \u00fcbergeordneten strategischen Zielen wurden von der Finma Themenschwerpunkte festgelegt. Diese sollen mit Hilfe konkreter strategischer Initiativen und Projekte bis 2012 umgesetzt werden (vgl. Finma, 2009a).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 2: FinanzmarktregulierungenGrundlage f\u00fcr die Aufsichtst\u00e4tigkeit der Finma ist Art. 98 der Bundesverfassung. Die Aufgaben der Finma leiten sich vom gesetzlichen Auftrag ab, der im Bundesgesetz \u00fcber die Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMAG) sowie in den Finanzmarktgesetzen (Banken-, Versicherungsaufsichts-, Versicherungsvertrags-, B\u00f6rsen-, Kollektivanlagen-, Pfandbrief- und Geldw\u00e4schereigesetz) n\u00e4her definiert ist. Damit kommt dem FINMAG die Funktion eines Dachgesetzes \u00fcber die \u00fcbrigen Gesetze zu, welche die Finanzmarktaufsicht regeln.Die Zielsetzung der Finma ist in Art. 5 FINMAG formuliert:\u00abAls unabh\u00e4ngige Aufsichtsbeh\u00f6rde sch\u00fctzt die Finma die Finanzmarktkunden, namentlich die Gl\u00e4ubigerinnen und Gl\u00e4ubiger, die Anlegerinnen und Anleger und die Versicherten. Sie st\u00e4rkt damit das Vertrauen in einen funktionierenden, integeren und wettbewerbsf\u00e4higen Finanzplatz.\u00bbDie Finma reguliert nach Art. 7 FINMAG durch:\u2013 <i>Verordnungen<\/i>, wo dies in der Finanzmarktgesetzgebung vorgesehen ist. Beispielsweise die Verordnungen vom 15.10.2008 \u00fcber die Erhebung von Geb\u00fchren und Abgaben durch die Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA-Geb\u00fchren- und Abgabenverordnung, FINMA-Geb V) und die Finanzmarktpr\u00fcfverordnung vom 15.10.2008 (FINMA-PV);\u2013 <i>Rundschreiben<\/i> \u00fcber die Anwendung der Finanzmarktgesetzgebung. Beispielsweise das Rundschreiben zu Pensions- und Darlehensgesch\u00e4fte mit Wertschriften (Repo\/SLB) vom 17.12.2009 (FINMA-RS 10\/2) sowie das Rundschreiben zu den Mindeststandards f\u00fcr Verf\u00fcgungssysteme bei Finanzinstituten vom 21.10.2009 (FINMA-RS 10\/1). Die Finma reguliert, soweit es mit Blick auf die Aufsichtsziele n\u00f6tig ist. Sie ber\u00fccksichtigt dabei insbesondere:\u2013 die Kosten, die den Beaufsichtigten durch eine Regulierung entstehen; \u2013 wie sich eine Regulierung auf den Wettbewerb, die Innovationsf\u00e4higkeit und die internationale Wettbewerbsf\u00e4higkeit des Finanzplatzes Schweiz auswirkt;\u2013 die unterschiedlichen Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeiten und Risiken der Beaufsichtigten;\u2013 die internationalen Mindeststandards. Die Finma sorgt f\u00fcr einen transparenten Regulierungsprozess und eine angemessene Beteiligung der Betroffenen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 3: Literatur\u2013 BoE (2009), The Role of Macroprudential Policy, Bank of England, Discussion Paper, November 2009.\u2013 Borio, C. (2009), The Macroprudential Approach to Regulation and Supervision: Where do we stand?, in: Mayes, D., R. Pringle und M. Taylor (Hrsg.), Towards a New Framework for Financial Stability, Central Banking Publications, S. 421\u2013436, London. \u2013 Brunnermeier, M., A. Crockett, C. Goodhart, A. D. Persaud und H. Shin (2009), The Fundamental Principles of Financial Regulation, Geneva Reports on the World Economy 11.\u2013 Finma (2009a), Strategische Ziele der Finma, Eidgen\u00f6ssische Finanzmarktaufsicht, September, Bern.\u2013 Finma (2009b), Finanzmarktkrise und Finanzmarktaufsicht, Eidgen\u00f6ssische Finanzmarktaufsicht, September, Bern.\u2013 Gr\u00fcbel, O. J. (2009), Die Schweiz zwischen Krisenmanagement und Zukunftsgestaltung, Referat auf der KOF Prognosetagung Herbst, 25. September, Z\u00fcrich.\u2013 Haltiner, E. und P. Raaflaub (2009), Finanzmarktaufsicht in neuem Format, Schweizerische Zeitschrift f\u00fcr Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht sowie Umstrukturierungen (GesKR) 1\/2009, S. 1\u20133.\u2013 Krugman, P. (2009), Reagan did it, New York Times, 1. Juni.\u2013 Llewellyn, D. T. (2009),The New Banking and Financial System, in: Mayes, D., R. Pringle und M. Taylor (Hrsg.), Towards a New Framework for Financial Stability, Central Banking Publications, S. 49-58, London. \u2013 Raaflaub, P. (2010), Regulierung und Aufsicht zur St\u00e4rkung, Baumann, C. und R. R\u00f6hner (Hrsg.), Neustart: 50 Ideen f\u00fcr einen starken Finanzplatz Schweiz, NZZ Libro, Z\u00fcrich.\u2013 Senior Supervisors Group (2009), Risk Management Lessons from the Global Banking Crisis of 2008, 21. Oktober, Basel.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Eidg. Finanzmarktaufsicht (Finma) hat ihre l\u00e4ngerfristige strategische Orientierung in sieben Ziele gefasst. Die Finma stellt sich mit diesen Zielen den komplexen Anforderungen, die an eine optimale Regulierung und Aufsicht gerichtet werden. Sie tut dies, indem sie die Reduktion der systemischen Risiken im Finanzsystem anstrebt, der Komplexit\u00e4t und Intransparenz entgegenwirkt und die internationale Zusammenarbeit ausbaut. 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