{"id":121592,"date":"2010-04-01T12:00:00","date_gmt":"2010-04-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2010\/04\/lengwiler-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:34:36","modified_gmt":"2023-08-23T21:34:36","slug":"lengwiler-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2010\/04\/lengwiler-3\/","title":{"rendered":"Anreize der Einlagensicherung"},"content":{"rendered":"<p>Zweck der Einlagensicherung ist es, volkswirtschaftlich sch\u00e4dliche Bankenst\u00fcrme zu vermeiden. Massvoll ausgestaltet, wirkt diese Sicherung tats\u00e4chlich stabilisierend. Allerdings verleitet eine zu grossz\u00fcgige Einlagensicherung die Bankkunden dazu, sich nicht mehr um die Solidit\u00e4t ihrer Bank zu k\u00fcmmern. Entsprechend verliert auch die Bank das Interesse an gen\u00fcgend grossen Risikopolstern. Einfache \u00f6konomische \u00dcberlegungen f\u00fchren somit zum Schluss, dass eine zu grossz\u00fcgige Einlagensicherung das Bankensystem eher destabilisiert als stabilisiert. Die historische Erfahrung st\u00fctzt diese Schlussfolgerung. Dennoch haben viele Regierungen im Auge des Sturms reflexartig die Einlagensicherung erh\u00f6ht, so auch in der Schweiz. <img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/201004_08_Lengwiler_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"231\" \/><\/p>\n<p>Jemand, der ein Kontokorrent-, Privat- oder Lohnkonto bei einer Bank unterh\u00e4lt, tut das normalerweise, um den Zahlungsverkehr effizienter zu bewerkstelligen. Wenige sind sich bewusst, dass sie mit ihrer Einlage zu Kapitalgebern der Bank werden. Aus Sicht der Bank ist die Einlage Fremdkapital, wie ein Kredit, den die Kunden der Bank gew\u00e4hren. Es ist allerdings Fremdkapital von etwas minderer Qualit\u00e4t, weil es auf Sicht k\u00fcndbar ist. Das heisst, dass Sie als Einleger jederzeit zur Bank gehen und \u00fcber Ihr Guthaben verf\u00fcgen k\u00f6nnen. Die Bank weiss also nicht von vornherein, wie lang ihr das Geld zur Verf\u00fcgung steht.Solange Ihre Einlage bei der Bank liegt, kann die Bank dieses Geld verwenden und in illiquidere oder riskantere Anlagen investieren. Wie immer bei Fremdkapitalgebern profitieren Sie als Einleger nicht von aussergew\u00f6hnlichen Gewinnen auf der Aktivseite. Um davon profitieren zu k\u00f6nnen, m\u00fcssten Sie Eigenkapital \u2013 also Aktien \u2013 der Bank erwerben. Sie erhalten stattdessen einfach einen festgelegten Zinssatz, egal wie erfolgreich die Bank Ihr Geld im Aktivgesch\u00e4ft einsetzt. Volkswirtschaftlich schaffen die Banken mit dieser Verwendung der Einlagen einen wertvollen Beitrag: Sie schaffen Liquidit\u00e4t, d.h. sie machen Kapital f\u00fcr illiquide Projekte verf\u00fcgbar.Das Gesch\u00e4ftsmodell der Bank ist allerdings mit einem betr\u00e4chtlichen Risiko behaftet. Die Bank nimmt auf Sicht k\u00fcndbare, also sehr liquide, kurzfristige Passiven entgegen und finanziert damit illiquide, langfristige und m\u00f6glicherweise risikobehaftete Projekte. Das kann nur dank des Gesetzes der grossen Zahl gut gehen. Wenn viele kleine Einleger unabh\u00e4ngig voneinander einzahlen und wieder beziehen, verbleibt der Bank ein mehr oder weniger konstanter Betrag als Fremdkapital zur Verf\u00fcgung.<br \/>\nEin fr\u00fcher wegweisender Beitrag zur Theorie der Bank ist Baltensperger (1980).<\/p>\n<h2>Das Gespenst des Bankensturms<\/h2>\n<p>Ein Problem tritt ein, wenn viele Einleger pl\u00f6tzlich gemeinsam auf die Idee kommen, ihr Guthaben gleichzeitig zur\u00fcckzuziehen. Die Bank kann einer solchen Forderung naturgem\u00e4ss nicht nachkommen, da ihre Aktivseite oft langfristig gebunden, also illiquid ist. Eine Bank kann so etwas nicht \u00fcberleben.Doch weshalb sollten Einleger pl\u00f6tzlich ein derart koordiniertes Verhalten an den Tag legen? Der Grund k\u00f6nnten schlechte Neuigkeiten sein, die \u00fcber die Bank in Umlauf kommen, so dass die Einleger nicht mehr sicher sein k\u00f6nnen, dass ihre Forderung auf ihrem Bankkonto noch gedeckt ist. F\u00fcr den Einleger geht es darum, m\u00f6glichst als erster sein Guthaben zur\u00fcckzuziehen. Dabei ist es gar nicht wichtig, ob die Information \u00fcber die Solvenz der Bank zutrifft oder nicht. Sogar f\u00fcr den einzelnen Einleger ist es irrelevant, ob er diese Einsch\u00e4tzung teilt. Relevant ist einzig, ob der Einleger der Meinung ist, dass die anderen Einleger versuchen werden, ihr Konto zu r\u00e4umen. Denn das ist f\u00fcr die Bank t\u00f6dlich, und deshalb m\u00f6chte jeder Einleger in dieser Situation der erste in der Schlange sein. Ein solcher Bankensturm entsteht aus einer pl\u00f6tzlichen Panik oder Hysterie. Er kann durch reale Fakten begr\u00fcndet sein, aber auch aus dem Nichts, aus einem Ger\u00fccht entstehen. Wenn die Einlagen allerdings gesichert sind, dann ist es nicht mehr so wichtig, sie sofort zur\u00fcckzuziehen. Man bleibt ja auch im Falle des Konkurses schadlos. Dies kann die fatale Kettenreaktion, welche den Untergang der Bank herbeif\u00fchrt, durchbrechen.<br \/>\nDie theoretische Formulierung dieses Zusammenhanges findet sich in Diamond und Dybvig (1983).<\/p>\n<h2>Anreize f\u00fcr die Einleger \u2013 und f\u00fcr ihre Banken<\/h2>\n<p>Eine Einlagensicherung, die den Einleger hundertprozentig vor Verlust sch\u00fctzt, ist f\u00fcr die Einleger angenehm. Sie bewirkt aber auch, dass sie sich nicht mehr f\u00fcr die Solidit\u00e4t ihrer Bank interessieren. Folglich k\u00f6nnen die Banken ihre Solidit\u00e4t auch nicht mehr als Argument bei der Akquisition von Einlagen verwenden. Das Ergebnis ist, dass auch die Banken selber das Interesse an einer stabilen Finanzierung verlieren. Stattdessen liefern die Banken, was die Kunden verlangen: eine h\u00f6here Verzinsung der Einlagen, die mit einer riskanteren Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit finanziert wird.<i>Calomiris und White (1994)<\/i> belegen, dass die Einlagensicherung in den USA urspr\u00fcnglich eine Massnahme war, die von Lobbyisten von schlecht aufgestellten Banken in den Gesetzgebungsprozess eingebracht wurde, um sie vor dem Wettbewerb besserer Banken zu sch\u00fctzen. Das Ziel war explizit, dass die Banken ihre Solidit\u00e4t nicht mehr als Argument im Wettbewerb um Kunden gebrauchen konnten. In einer neueren Studie weist <i>Calomiris (2009)<\/i> eindr\u00fccklich den historisch positiven Zusammenhang zwischen der Schwere und H\u00e4ufigkeit von Bankenkrisen und dem Umfang der Einlagensicherung nach.Eine zu grossz\u00fcgige Einlagensicherung entfaltet also offenbar eine kontraproduktive Wirkung und macht das System labiler, als es ohne Einlagensicherung w\u00e4re. Der Grund daf\u00fcr ist, dass die Einlagensicherung zwar reine <i>Liquidit\u00e4tskrisen<\/i> abwehren kann. Sie entfaltet aber Anreize f\u00fcr die Einleger und deshalb auch f\u00fcr die Banken selber, die gef\u00e4hrlich sind. Die Einlagensicherung untergr\u00e4bt den Anreiz, die Solidit\u00e4t der Bankbilanz sicherzustellen und verleitet zu ertragreicheren, aber riskanteren Man\u00f6vern. Damit erh\u00f6ht sie die Wahrscheinlichkeit von <i>Solvenzkrisen<\/i>. Es scheint, dass die Medizin schlimmer ist, als die Krankheit, die mit ihr bek\u00e4mpft werden sollte. Der Arzt sollte in Erw\u00e4gung ziehen, das Medikament abzusetzen.Der schweizerische Gesetzgeber sieht aber eine massive Ausdehnung vor. Zun\u00e4chst wird die garantierte Summe pro Person und Fall von 30&nbsp;000 Franken auf 100&nbsp;000 Franken erh\u00f6ht. Finanziert wird die Sicherung \u00fcber einen im Voraus zu \u00e4ufnenden Fonds. Sollte der Einlagenfonds im Garantiefall ersch\u00f6pft werden, tritt der Bund als Garant hinzu. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Begr\u00fcndung f\u00fcr diese subsidi\u00e4re Sicherung durch den Staat, wie sie im Bericht zum BesG<br \/>\nVgl. Erl\u00e4uternder Bericht zum Bundesgesetz \u00fcber die Sicherung von Bankeinlagen (Bankeinlagensicherungsgesetz, BesG). Internet: <a href=\"http:\/\/www.efd.admin.ch\">http:\/\/www.efd.admin.ch<\/a>, \u00abDokumentation\u00bb, \u00abGesetzgebung\u00bb, \u00abVernehmlassungen\u00bb, \u00abBundesrat er\u00f6ffnet Vernehmlassung zum Einlegerschutz\u00bb. erkl\u00e4rt wird: <i>\u00abDer Einlegerschutz muss \u00fcber ausreichend Mittel verf\u00fcgen, so dass s\u00e4mtliche potenziellen Anspr\u00fcche befriedigt werden k\u00f6nnen. Ansonsten haben Einleger den Anreiz, bei Bankproblemen ihr Geld m\u00f6glichst vor allen anderen Einlegern abzuziehen. Nur wenn klar ist, dass gen\u00fcgend Mittel f\u00fcr alle Einleger vorhanden sind, kann ein Bankensturm vermieden werden.\u00bb<\/i> Dies l\u00e4uft faktisch auf eine fl\u00e4chendeckende Staatsgarantie hinaus.<\/p>\n<h2>Wettbewerb und Transparenz<\/h2>\n<p>Die Verst\u00e4rkung der Einlagensicherung hat nicht nur Nachteile. Solange die Einlagensicherung nicht fl\u00e4chendeckend ist, haben Einleger einen Anreiz, sich Kantonalbanken oder anderen Banken mit einer Staatsgarantie (UBS?) zuzuwenden. Dies stellt eine potenziell gravierende Wettbewerbsverzerrung dar. Diese Verzerrung w\u00fcrde durch eine fl\u00e4chendeckende Garantie abgebaut. Allerdings muss man sich fragen, ob dieser wettbewerbspolitische Vorteil die damit verbundenen, gef\u00e4hrlichen Anreizwirkungen aufwiegt.Zudem sollte man sich bewusst sein, dass Bankenst\u00fcrme generell ein subtiles Ph\u00e4nomen sind. So w\u00fcrde man auf den ersten Blick vielleicht vermuten, dass verbesserte Transparenz notwendigerweise die Entscheidungssituation eines Investors (oder Einlegers) verbessert, so dass weniger Fehler entstehen. Mit anderen Worten, bessere Information kann nicht schlechter sein. Diese landl\u00e4ufige Meinung ist aber falsch, wie <i>Hirshleifer (1971)<\/i> gezeigt hat. Hier ein einfaches Beispiel: Solange nicht eruiert werden kann, ob ein Mensch an einer bestimmten erblichen Krankheit leidet, kann man sich gegen die finanziellen Folgen des Ausbruchs dieser Krankheit versichern. Wenn diese Information aber ermittelt werden kann, dann h\u00f6rt der entsprechende Versicherungsmarkt auf zu existieren. Der Grund ist, dass nur diejenigen Menschen an einer entsprechenden Versicherung interessiert sind, die den genetischen Defekt aufweisen; genau jene will die Versicherungsgesellschaft aber nicht versichern.<i>Allenspach (2009)<\/i> hat k\u00fcrzlich gezeigt, dass auch im Zusammenhang mit der Gefahr von Bankenst\u00fcrmen mehr Information \u2013 im Sinne einer versch\u00e4rften Informations- oder Transparenzpflicht der Bank \u2013 nicht notwendigerweise gesamtwirtschaftlich positiv wirkt. Der Grund liegt in der nach oben beschr\u00e4nkten Partizipation der Fremdkapitalgeber \u2013 also auch der Einleger \u2013 einer Bank. Dies f\u00fchrt dazu, dass der Einleger sich zu risikoavers verh\u00e4lt und seine Einlage nach einer schlechten Nachricht zur\u00fcckzieht, obwohl die Solvenz der Bank nicht wirklich in Gefahr ist. Nun darf man aus dieser Erkenntnis aber nicht umgekehrt schliessen, dass die Situation umso besser wird, je intransparenter die Banken werden. Intransparenz verleitet zu abenteuerlichem Verhalten und wohl auch zu Inkompetenz. Der Punkt, den man nicht aus den Augen verlieren sollte, ist, dass die Situation komplexer ist, als man gemeinhin annehmen k\u00f6nnte.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Bis Ende 2008 wurden pro Fall und Kunde die Einlagen bis zu einem Betrag von 30&nbsp;000 Franken garantiert. Bis 2003 hat die Schweizerische Nationalbank (SNB) eine Statistik \u00fcber die nach der Gr\u00f6sse geordneten Einlagen der Kunden bei Banken ver\u00f6ffentlicht.<br \/>\nVgl. SNB, Die Banken in der Schweiz, Tabelle 20, verschiedene Jahrg\u00e4nge. Seit 2004 sind diese Daten leider nicht mehr verf\u00fcgbar. Damals wiesen 15% aller Konti einen Saldo aus, der die 30 000-FrankenLimite \u00fcbertraf. Diese enthielten allerdings fast drei Viertel (74%) der Einlagensumme.Ende 2008 wurde die Maximalh\u00f6he, welche durch die Einlagensicherung garantiert wird, mit Dringlichkeitsrecht auf 100&nbsp;000 Franken erh\u00f6ht. Diese Regelung soll nun in st\u00e4ndiges Recht \u00fcberf\u00fchrt werden. Vermutlich sind bei einer Grenze von 100&nbsp;000 Franken die \u00fcberwiegende Mehrzahl aller Einleger vollumf\u00e4nglich gesch\u00fctzt und k\u00f6nnen sich somit getrost derjenigen Bank zuwenden, die den h\u00f6chsten Zins bezahlt. Das er\u00f6ffnet lukrative Gesch\u00e4ftsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Kaupthing Bank.Interessant ist, dass die <i>Konferenz der Kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren<\/i> in der Vernehmlassung zum vorgeschlagenen <i>Gesetz \u00fcber die Sicherung von Bankeinlagen<\/i> explizit auf den verheerenden Effekt auf die Anreize der Einleger hingewiesen hat.<br \/>\nVgl. www.fdk-cdf.ch, 13.11.2009, Sicherung der Bankeinlagen (Stellungnahme zur Vernehmlassungsvorlage des Bundes). Das Problem ist also erkannt, und der Gesetzgeber w\u00e4re meines Erachtens gut beraten, diese schwerwiegenden Bedenken ernst zu nehmen.Die Revision der Einlagensicherung verfolgt offenbar das Ziel, die Einlagensicherung in unserem Land den international \u00fcblichen Standards anzugleichen: Die garantierte H\u00f6he wird an das Niveau angepasst, das in unseren Nachbarl\u00e4ndern \u00fcblich ist; die Finanzierung erfolgt \u00fcber einen im Voraus zu \u00e4ufnenden Fonds; der Staat tritt als Defizitgarant in das System ein. Das sind typische Merkmale der Einlagensicherung sowohl im EU-Raum als auch in den USA. Die internationale Geschichte der Einlagensicherung deutet aber darauf hin, dass ein derart \u00abmoderner Einlegerschutz\u00bb<br \/>\nVgl. die Einleitung zum Bericht zum BesG: \u00abMit diesen Massnahmen verf\u00fcgt die Schweiz \u00fcber einen allen Anforderungen gerecht werdenden, modernen Einlegerschutz.\u00bb weit mehr Nachteile als Vorteile hat. Die bis 2008 g\u00fcltige Regelung der Schweiz ist der international \u00fcblichen \u00fcberlegen. Es besteht kein Grund, einen Fehler zu begehen, nur weil alle anderen diesen Fehler auch machen.<\/p>\n<p>Kasten 1: Literatur\u2013 N. Allenspach, Banking and Transparency: Is More Information Always Better?, Swiss National Bank, Working Paper, 2009.\u2013 E. Baltensperger, Alternative Approaches to the Theory of the Banking Firm, Journal of Monetary Economics, 1980, S. 1\u201337.\u2013 C. Calomiris, Banking Crises and the Rules of the Game, Columbia Business School, Working Paper, 2009.\u2013 C. Calomiris und E. White, The Origins of Federal Deposit Insurance, NBER Chapters, in: The Regulated Economy: A Historical Approach to Political Economy, 1994, S. 145\u2013188.\u2013 D. Diamond und P. Dybvig, Bank Runs, Deposit Insurance, and Liquidity, Journal of Political Economy, 1983, S. 401\u2013 419.\u2013 J. Hirshleifer, The Private and Social Value of Information and the Reward to Inventive Activity, American Economic Review, 1971, S. 561\u2013574.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zweck der Einlagensicherung ist es, volkswirtschaftlich sch\u00e4dliche Bankenst\u00fcrme zu vermeiden. Massvoll ausgestaltet, wirkt diese Sicherung tats\u00e4chlich stabilisierend. Allerdings verleitet eine zu grossz\u00fcgige Einlagensicherung die Bankkunden dazu, sich nicht mehr um die Solidit\u00e4t ihrer Bank zu k\u00fcmmern. Entsprechend verliert auch die Bank das Interesse an gen\u00fcgend grossen Risikopolstern. 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