{"id":121627,"date":"2010-04-01T12:00:00","date_gmt":"2010-04-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2010\/04\/zuercher-14\/"},"modified":"2023-08-23T23:34:50","modified_gmt":"2023-08-23T21:34:50","slug":"zuercher-13","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2010\/04\/zuercher-13\/","title":{"rendered":"Too big to fail und die Wiederherstellung der Marktordnung"},"content":{"rendered":"<p>Too big to fail (TBTF) bedeutete einst, dass ein Unternehmen so gross und diversifiziert ist, dass es auch im Fall eines massiven negativen Schocks nicht in Konkurs gehen kann. Sogar Einbr\u00fcche in mehreren Gesch\u00e4ftsbereichen gleichzeitig w\u00fcrden durch Erfolge in anderen Bereichen kompensiert. Sp\u00e4testens seit der j\u00fcngsten Finanzmarktkrise hat der Begriff jedoch eine neue Bedeutung erhalten. Er bezeichnet heute den Umstand, dass der Staat ein Unternehmen aufgrund seiner schieren Gr\u00f6sse nicht untergehen lassen darf, ohne einen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden zu riskieren. Unternehmen, die TBTF sind, geniessen somit einen weitgehenden Konkursschutz und sind der Disziplinierung durch die Marktkr\u00e4fte enthoben. Dies schafft verschiedene Probleme, die im Rahmen einer Optimierung der Finanzmarktregulierung anzugehen sind.<\/p>\n<p>Der Begriff TBTF wird heute synonym zum Begriff der Systemrelevanz von Finanzintermedi\u00e4ren, auf die sich die folgenden Ausf\u00fchrungen beschr\u00e4nken werden, verwendet.<br \/>\nIm Nachgang zur Swissair-Krise hat sich der Bundesrat auch mit der Frage der Systemrelevanz nicht finanzieller Unternehmen auseinandergesetzt. Im Folgenden wird allerdings nicht explizit darauf eingegangen. Siehe aber den Bericht der GPK-SR vom 19. September 2002 \u00fcber die Rolle von Bundesrat und Bundesverwaltung im Zusammenhang mit der Swissair-Krise. Versicherungen werden hier ebenfalls ausgenommen. Solche Finanzintermedi\u00e4re sind zumindest kurzfristig nicht substituierbar und deren Marktaustritt ist volkswirtschaftlich sehr kostspielig. Das Problem des TBTF stellt sich in der Schweiz ungleich sch\u00e4rfer als in gr\u00f6sseren L\u00e4ndern, denn letztlich kann man es drehen und wenden wie man will: Die entscheidenden Kriterien des TBTF-Problems sind die Gr\u00f6sse oder der Marktanteil der betreffenden Finanzintermedi\u00e4re (siehe <i>Grafik 1<\/i>). Dagegen wird oft eingewendet, dass zus\u00e4tzlich die hohe \u2013 auch internationale \u2013 Verflechtung mit anderen Finanzintermedi\u00e4ren sowie der Grad der Komplexit\u00e4t eines Instituts als weitere Kriterien f\u00fcr die Systemrelevanz mitber\u00fccksichtigt werden m\u00fcssten. In der Literatur ist deshalb auch von <i>Large Complex Financial Institutions (LCFI)<\/i> die Rede. Wie allerdings <i>Buiter (2009)<\/i> bemerkt, lassen sich letztlich alle Kriterien der Systemrelevanz auf die Gr\u00f6sse herunterbrechen: <i>\u00abThe real issue is size. Even if a financial business is highly interconnected, that is, if its total exposure to the rest of the world and the exposure of the rest of the world to the financial entity are complex and far-reaching, it can still be allowed to fail if the total amounts involved are small. A complex but small business is no threat to systematic stability; neither is a highly international but small business. Size is the core of the problem; the other dimensions (interconnectedness, complexity and international linkages) only matter (and indeed worsen the instability problem), if the institution in question is big.\u00bb<\/i><br \/>\nZitat: Buiter (2009); siehe auch Tarashev et al (2009).F\u00fcr die Schweiz gelten zweifellos die beiden Grossbanken UBS und Credit Suisse (CS) als systemrelevant und qualifizieren sich damit als TBTF.<br \/>\nDer Frage, wie die beiden Banken zu ihrem TBTF-Status gekommen sind, wird hier nicht weiter nachgegangen. Siehe dazu Avenir Suisse (2010). Aufgrund ihrer starken Marktpr\u00e4senz in den USA werden die beiden Schweizer Grossbanken selbst von den US-Beh\u00f6rden als systemrelevant eingestuft.<br \/>\nDies ist mit ein Grund, weshalb die UBS und die Credit Suisse bei der Rettung des Versicherungskonzerns AIG indirekt von amerikanischer Staatshilfe profitiert haben. Die Schweiz hebt sich mit ihren beiden Grossbanken vor allem aufgrund der Gr\u00f6ssenordnungen im internationalen Vergleich deutlich ab, weshalb in diesem Zusammenhang oft auch von einem spezifischen <i>Swiss Problem<\/i> die Rede ist. <\/p>\n<h2>Volkswirtschaftliche Konsequenzen der Systemrelevanz<\/h2>\n<p>Gem\u00e4ss der Botschaft des Bundesrates zu einem Massnahmenpaket zur St\u00e4rkung des schweizerischen Finanzsystems vom November 2008 halten die beiden Grossbanken im Inland sowohl im Kreditmarkt wie auch bei den Einlagen einen dominierenden Marktanteil von je \u00fcber 30%. Auf dem Interbankenmarkt entfielen rund ein Drittel der Verbindlichkeiten allein auf die UBS, was vor allem hinsichtlich der Liquidit\u00e4tsversorgung betr\u00e4chtliche systemische Gefahren birgt (Gegenparteirisiken und Ansteckungsgefahr). Dem Bundesrat zufolge k\u00f6nnte der Ausfall einer der beiden Grossbanken <i>kurzfristig Kosten<\/i> f\u00fcr die Volkswirtschaft in der H\u00f6he von 15%\u201330% des Bruttoinlandprodukts (BIP) (75\u2013150 Mrd. Fr.) verursachen. Der <i>langfristige Wachstumsverlust<\/i> wird gar auf 60%\u2013300% des BIP gesch\u00e4tzt (300\u20131500 Mrd. Fr.)<br \/>\nVgl. Bundesrat (2008).. Auch wenn diese Zahlen mit Vorsicht zur Kenntnis zu nehmen sind, zeigen sie, wie dramatisch der Bundesrat die Situation einsch\u00e4tzte. Neben den auch vom Bundesrat genannten Risiken f\u00fcr das Zahlungssystem \u2013 die beiden Grossbanken betreiben f\u00fcr die Volkswirtschaft essenzielle Zahlungssysteminfrastrukturen<br \/>\nVgl. Hildebrand (2009). \u2013 sind auch die W\u00e4hrungsrisiken nicht zu untersch\u00e4tzen. <i>Tille (2009)<\/i> weist darauf hin, dass knapp zwei Drittel der Bilanzsumme aller Banken in der Schweiz in ausl\u00e4ndischer W\u00e4hrung denominiert sind, was rund dem Vierfachen des BIP der Schweiz entspricht. Die in Fremdw\u00e4hrungen gehaltenen Bilanzpositionen bei den Grossbanken machten Mitte 2007 knapp 80% ihrer Aktiven beziehungsweise Passiven aus. Obwohl die W\u00e4hrungszusammensetzung auf beiden Seiten der Bilanz recht ausgeglichen ist, ergeben sich aus dem hohen Bestand an Verbindlichkeiten in Fremdw\u00e4hrung Liquidit\u00e4tsrisiken, welche die Schweizerische Nationalbank (SNB) im Krisenfall nicht direkt auffangen k\u00f6nnte, da sie die Funktion als <i>Lender of Last Resort (LOLR)<\/i> in ausl\u00e4ndischer W\u00e4hrung nicht wahrnehmen kann. Dass dieses W\u00e4hrungsrisiko nicht abwegig ist, verdeutlichen die US-Dollar-Franken-Swaps, welche die Federal Reserve der USA im H\u00f6hepunkt der Finanzmarktkrise der SNB gew\u00e4hrten. Sie haben dazu beigetragen, die Liquidit\u00e4tsversorgung in Fremdw\u00e4hrungen sicherzustellen. Auch die OECD hebt in ihrem j\u00fcngsten L\u00e4nderbericht das W\u00e4hrungsrisiko, welches sich im Extremfall zu einer klassischen W\u00e4hrungskrise zuspitzen k\u00f6nnte, besonders hervor.<br \/>\nVgl. OECD (2009).<\/p>\n<h2>Vorteile der Systemrelevanz f\u00fcr die Grossbanken<\/h2>\n<p>Die Grossbanken profitieren in mehrerer Hinsicht von ihrem systemrelevanten Status. Zuerst einmal verf\u00fcgt eine systemrelevante Bank \u00fcber einen Konkursschutz, der faktisch einer Staatsgarantie gleichkommt. Bei Illiquidit\u00e4t und einem \u2013 in der Praxis ohnehin schwierig festzustellenden \u2013 \u00dcbergang in die Insolvenz geniesst ein systemrelevantes Institut staatlichen Schutz. Beg\u00fcnstigt werden dadurch die nicht versicherten Gl\u00e4ubiger, die Aktion\u00e4re und meist auch die Angestellten sowie das Management. Im Gegensatz zu den Kantonalbanken oder faktisch auch der Postfinance ist die Staatsgarantie der Grossbanken UBS und CS jedoch weder gesetzlich verankert, noch wird sie abgegolten.Dank der Staatsgarantie k\u00f6nnen systemrelevante Institute \u00fcber das \u00f6konomische Optimum ohne Staatsgarantie hinauswachsen; sie k\u00f6nnen Risiken eingehen, die sie ohne Staatsgarantie nicht eingehen w\u00fcrden. Bei Instituten ohne Staatsgarantie w\u00fcrde ein solches Verhalten am Kapitalmarkt mit einem entsprechenden Risikoaufschlag sanktioniert, was ein weniger risikoreiches Gesch\u00e4ftsmodell erzwingen w\u00fcrde und eine Schrumpfung der Bankengr\u00f6sse zur Folge h\u00e4tte. Die Staatsgarantie wirkt somit wie eine Subvention (siehe <i>Grafik 2<\/i>). Gesamtwirtschaftlich f\u00fchrt dies zu einer verzerrten Ressourcenallokation und damit zu Effizienzverlusten. Empirische Analysen best\u00e4tigen, dass Grossbanken aufgrund des TBTF-Status g\u00fcnstigere Ratings erhalten und sich so billiger finanzieren k\u00f6nnen. Stellvertretend f\u00fcr solche Analysen<br \/>\nSiehe zum Versuch der Bewertung der Staatsgarantie f\u00fcr US-Banken beispielsweise auch Baker und McArthur (2009). sei hier <i>Rime (2005)<\/i> genannt, der zum Ergebnis kommt: <i>\u00abWe find that our proxies of the TBTF status of a bank (size, market share) have a significant, positive impact on bank issuer ratings. The largest banks in the sample get a rating<\/i> \u2039bonus\u203a of several notches.\u00bb Die Staatsgarantie verschafft den Grossbanken nicht nur einen Finanzierungsvorteil, sondern sie versch\u00e4rft das angesichts der Existenz eines LOLR ohnehin schon bestehende Verhaltensrisiko, was eine allf\u00e4llige Rettung durch den Steuerzahler zus\u00e4tzlich verteuern kann. Insgesamt resultiert daraus ein risikoreicheres Gesch\u00e4ftsmodell, was beispielsweise an der ex post ermittelten Volatilit\u00e4t der Eigenkapitalrendite der Grossbanken im Vergleich zu den \u00fcbrigen Banken in der Schweiz ersichtlich wird (siehe <i>Grafik 3<\/i>). Vor diesem Hintergrund wird auch die \u00fcber das letzte Jahrzehnt erfolgte Ausdehnung des Verschuldungsgrades beziehungsweise die Zunahme des <i>Leverage<\/i> der Grossbanken nachvollziehbar. Mit dem Ausbau des Investmentbankings sowie der Intensivierung des Eigenhandels ab etwa Mitte der 1990er-Jahre wurde das Gesch\u00e4ftsmodell der Grossbanken riskanter, ohne dass jedoch die Selbstversicherung in Form h\u00f6herer Eigenmittel gestiegen w\u00e4re.<br \/>\nVgl. Sinn (2009), Haldane et al. (2009) und Acharya et al. (2009). Im Gegenteil sind die eigenen Mittel relativ zu den Aktiven sogar gesunken (siehe <i>Grafik 4<\/i>). <\/p>\n<h2>L\u00f6sungsans\u00e4tze f\u00fcr die TBTF-Problematik<\/h2>\n<p>In den vergangenen zwei Jahren haben zahlreiche Gremien und Experten Reformvorschl\u00e4ge unterbreitet, um das TBTFProblem wenn nicht zu beheben, so doch zumindest zu entsch\u00e4rfen. Die L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge lassen sich in drei Stossrichtungen unterteilen: <i>Erstens<\/i> sollen die <i>Eigenmittel- und Liquidit\u00e4tsvorschriften<\/i> mit der Absicht der Schadensminimierung stringenter gefasst werden. Diese im Geist des Basler Prozesses stehenden Massnahmen (Basel III) reichen von einer direkten Besteuerung der Gr\u00f6sse (z.B. via Belastung des Fremdkapitals) bis hin zu einer einfachen Erh\u00f6hung der eigenen Mittel oder der Vorgabe einer maximalen Verschuldungsgrenze <i>(Leverage Ratio)<\/i>. In diesen Bereich fallen auch Vorschl\u00e4ge zu einer Eigenkapitalversicherung oder zur Bereitstellung von hybridem Kapital <i>(Contingent Convertible Bonds)<\/i>. Mit diesen Massnahmen soll indirekt die Gr\u00f6sse der Banken beeinflusst, gleichzeitig die Absorptionsf\u00e4higkeit der Bankbilanzen im Falle eines Schocks gesteigert und letztlich der Schaden zu Lasten der Steuerzahler begrenzt werden. Die Massnahmen im Rahmen dieser Stossrichtung wurden jedoch in der j\u00fcngsten Finanzmarktkrise teilweise diskreditiert, sind doch viele Institute trotz formeller Einhaltung der Eigenkapitalvorschriften gem\u00e4ss Basel II in Schwierigkeiten geraten. Auch ist die quantitative Kalibrierung (Festlegung der H\u00f6he einer Leverage Ratio, Bemessung der Eigenkapitah\u00f6he usw.) oft arbitr\u00e4r. Die <i>zweite Stossrichtung<\/i> zielt auf eine <i>Regulierung der Gesch\u00e4ftsmodelle<\/i> von systemrelevanten Grossbanken. Die Vorschl\u00e4ge reichen hier von einer R\u00fcckkehr zum Trennbankensystem nach dem Vorbild der USA bis 1999, der Schaffung eines Holdingmodells, der Einschr\u00e4nkung des Eigenhandels oder grenz\u00fcberschreitender Bankaktivit\u00e4ten, der Unterbindung ausserbilanzieller Positionen wie Hedge Funds und dergleichen bis hin zu Vorschriften \u00fcber die Verg\u00fctungssysteme. Diese Massnahmen sollen vor allem das Risikoverhalten der Grossbanken limitieren; sie laden aber auch \u2013 wie etwa in den USA mit dem Schattenbankensystem beobachtet werden konnte \u2013 zu Regulierungsarbitrage ein. Die <i>dritte Stossrichtung<\/i> zielt auf die <i>Schaffung eines geordneten Insolvenzverfahrens<\/i> f\u00fcr systemrelevante Grossbanken ab. Diese Stossrichtung hat den Vorteil, das TBTF-Problem frontal anzugehen; sie erweist sich aber auch als die wohl komplexeste Herausforderung. Im Gegensatz zu den \u00fcbrigen Stossrichtungen, bezweckt sie die direkte Wiederherstellung der Marktdisziplin und -ordnung und nicht nur eine \u00abSimulierung\u00bb der Marktdisziplin, weshalb sie hier vor den \u00fcbrigen Massnahmen pr\u00e4feriert wird.<br \/>\nDer Vorteil eines Insolvenzverfahrens liegt darin, dass die Notwendigkeit immer detaillierterer und aufwendigerer Regulierungen weitgehend entfallen w\u00fcrde. Eine Instituts\u00fcberwachung w\u00fcrde allerdings weiterhin bestehen bleiben.<\/p>\n<h2>Skizze eines geordneten Insolvenzverfahrens<\/h2>\n<p>Die wichtigste risiko- und schadensminimierende Massnahme w\u00e4re demnach die Etablierung eines geordneten Insolvenzverfahrens f\u00fcr systemrelevante Grossbanken, das es erlauben w\u00fcrde, eine Liquidierung oder Sanierung (Restrukturierung) eines Institutes vornehmen zu k\u00f6nnen, ohne adverse Systemeffekte bef\u00fcrchten zu m\u00fcssen. Die Beh\u00f6rden und insbesondere die Politik sehen sich in der heutigen Situation mit einem Zeitinkonsistenz-Dilemma \u00e4hnlich jenem in der Geldpolitik konfrontiert <i>(Short Term Gain vs. Long Term Pain)<\/i>. Um Finanzinstitute <i>ex ante<\/i> anzureizen, keine exzessiven Risiken einzugehen, m\u00fcsste die Politik glaubw\u00fcrdig versichern, dass sie diese im Falle von Problemen untergehen l\u00e4sst. Sobald jedoch Probleme eintreten, kann die Politik ihr urspr\u00fcngliches Versprechen nicht einl\u00f6sen, denn <i>ex post<\/i> erscheint es immer optimal, systemische Effekte zu vermeiden und eine Rettung durchzuf\u00fchren und zumindest die Fremdkapitalgeber ungeschoren davonkommen zu lassen. Da Grossbanken und deren Aktion\u00e4re dieses Dilemma durchschauen, verliert die Drohung an Glaubw\u00fcrdigkeit und entfaltet damit keine disziplinierende Wirkung mehr. <i>Stern und Feldman (2009)<\/i> bringen diese Ausgangslage wie folgt auf den Punkt: <i>\u00abA TBTF regime is a policy environment in which uninsured creditors expect the government to protect them from prospective losses from failure of a big bank.\u00bb<\/i> Mit einer unverr\u00fcckbaren Ex-ante-Selbstbindung der Beh\u00f6rden durch die Definition eines klaren und unwiderruflich durchzuf\u00fchrenden Insolvenzverfahrens k\u00f6nnten diese Erwartungen jedoch konterkariert und so die Marktdisziplin wiederhergestellt werden. Ein entscheidender Punkt ist demnach, das Versprechen der Politik durch ex ante unverr\u00fcckbare Selbstbindungen glaubw\u00fcrdig zu machen. Dies k\u00f6nnte etwa geschehen, indem das Insolvenzverfahren mindestens auf Gesetzesstufe verankert wird und so den Beh\u00f6rden ex post keinen diskretion\u00e4ren Handlungsspielraum mehr belassen w\u00fcrde, mit einer in Not geratenen systemisch relevanten Bank in Verhandlungen zu treten.<br \/>\nVgl. Z\u00fcrcher und Held (2009). Ein solches Verfahren k\u00f6nnte etwa folgende Punkte beinhalten:\u2013 Ab einem zum Voraus definierten Interventionszeitpunkt \u2013 etwa beim Unterschreiten gewisser Schwellenwerte \u2013 leitet der Staat ein Sanierungsverfahren ein.<br \/>\nHier muss einem oft ge\u00e4usserten Missverst\u00e4ndnis begegnet werden: Es d\u00fcrfte kaum soweit kommen, dass der Staat f\u00fcr s\u00e4mtliche Verbindlichkeiten bzw. die gesamte Bilanzsumme einer Grossbank einstehen muss. Sogar im Falle einer Insolvenz wird wohl nur ein Teil der Verbindlichkeiten tats\u00e4chlich f\u00e4llig werden.\u2013 Die nicht versicherten Gl\u00e4ubiger w\u00fcrden nach einer zum Voraus eindeutig definierten Hierarchie der Gl\u00e4ubigerforderungen via einen <i>Debt-to-Equity-Swap<\/i> am Verlustrisiko mitbeteiligt, w\u00e4hrend die Aktion\u00e4re enteignet und das Management entlassen beziehungsweise ersetzt w\u00fcrde. Durch die Mitbeteiligung der nicht versicherten Einleger und der Aktion\u00e4re am Verlustrisiko w\u00fcrde eine Art <i>Bail-in<\/i> anstelle der in der j\u00fcngsten Krise zu Hauf beobachteten und f\u00fcr die Steuerzahler kostspieligen <i>Bail-outs<\/i> treten. Ein wesentlicher Vorteil des skizzierten Vorschlages l\u00e4ge auch darin, dass nicht zwingend eine internationale Koordination des Verfahrens notwendig w\u00e4re, sondern ein solches im Wesentlichen national abgewickelt werden k\u00f6nnte. Ausserdem sollten dadurch auch die Ex-ante-Risiken sowie die Ex-post-Kosten f\u00fcr die Steuerzahler geringer ausfallen als bisher. Von der Verstaatlichungsdrohung als m\u00f6gliche \u00abH\u00f6chststrafe\u00bb ginge eine permanent disziplinierende Wirkung auf das Risikoverhalten von systemrelevanten Grossbanken, die nicht versicherten Gl\u00e4ubiger und vor allem die Aktion\u00e4re aus. <\/p>\n<h2>Schlussbemerkung<\/h2>\n<p>Auch wenn der Eindruck aus der laufenden Diskussion der verschiedenen Reformvorschl\u00e4ge dar\u00fcber hinwegt\u00e4uscht, liegt das Problem der Schaffung eines geordneten Insolvenzverfahrens f\u00fcr systemrelevante Grossbanken weniger in der praktischen und technischen Umsetzbarkeit, als vielmehr im m\u00f6glicherweise mangelnden politischen Willen. Im Rahmen der bestehenden Bankengesetzgebung existiert bereits ein Sanierungsverfahren, welches die gesetzlichen Grundlagen f\u00fcr die Wandlung von Gl\u00e4ubigerforderungen in Eigenkapital beinhaltet. Zweifellos bedingt aber das hier skizzierte Verfahren seitens der Politik eine sehr hohe Verpflichtungs- und Selbstbindungsbereitschaft. Die Schuldenbremse auf Bundesebene oder auch die Praxis der Geldpolitik, wo Reputation und Ex-ante-Selbstbindungsmechanismen eine wichtige Rolle spielen, zeigen jedoch, dass regelgebundenes Verhalten, wie es das skizzierte Insolvenzverfahren verlangen w\u00fcrde, vorteilhaft sowie letztlich auch politisch um- und durchsetzbar ist.<\/p>\n<p>Grafik 1: \u00abBilanzsumme der Grossbanken im Verh\u00e4ltnis zum BIP der Schweiz und zur Bilanzsumme aller Banken (Marktanteil), 1948\u20132008\u00bb<\/p>\n<p>Grafik 2: \u00abWirkung der Staatsgarantie\u00bb<\/p>\n<p>Grafik 3: \u00abEigenkapitalrendite (Return on Equity, ROE) der Grossbanken und der \u00fcbrigen Banken, 1937\u20132007\u00bb<\/p>\n<p>Grafik 4: \u00abEigene Mittel im Verh\u00e4ltnis zu den Aktiven, Grossbanken und \u00fcbrige Banken, 1906\u20132008\u00bb<\/p>\n<p>Kasten 1: Literatur\u2013 Avenir Suisse (2010): \u00abToo Big To Fail\u00bb und die Wiederherstellung der Marktordnung. Diskussionspapier, Z\u00fcrich. \u2013 Acharya, V.V., und Ph. Schnabl (2009): How banks played the Leverage Game, in: Restoring Financial Stability. How to Repair a Failed System, Hrsg. von V.V. Acharya und M. Richardson. Stern University, New York.\u2013 Baker, D., und T. McArthur (2009): The Value of the \u00abToo Big to Fail\u00bb Big Bank Subsidy. CEPR Issue Brief, September. \u2013 Bundesrat (2002): Zweiter Bericht des Bundesrates zum Bericht der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission des St\u00e4nderates vom 19. September 2002.\u2013 Bundesrat (2008): Botschaft zu einem Massnahmenpaket zur St\u00e4rkung des schweizerischen Finanzsystems vom 5. November.\u2013 Buiter, Willem (2009): Too big to fail is too big, in: Maverecon, \u00abFinancial Times\u00bb vom 24. Juni. \u2013 Haldane, Andrew G., und Piergiorgio Alessandri (2009): Banking on the State. \u2013 Hildebrand, Philippe (2009): Lehren aus der Krise f\u00fcr die globale Finanzmarktinfrastruktur. Referat am Zermatter Symposium vom 25. August. \u2013 Reinhart, Vincent (2009): Some Comments on \u00abToo Big to Fail: The Hazards of Bank Bailouts\u00bb by Gary Stern and Ron Feldman. Brookings. \u2013 Rime, Bertrand (2005): Do \u00abtoo big to fail\u00bb expectations boost large banks issuer ratings? Working Paper, Swiss National Bank.\u2013 Sinn, Hans-Werner (2009): Kasino-Kapitalismus: Wie es zur Finanzkrise kam, und was jetzt zu tun ist. Econ, Berlin. \u2013 Stern, Gary H. und Ron J. Feldman (2009): Too Big To Fail. The Hazards of Bank Bailouts. Brookings Institution Press.\u2013 Tarashev, N., C. Borio and K. Tsatsaronis (2009): The systemic importance of financial institutions, in: BIS Quarterly Review, September. \u2013 Tille, C\u00e9dric (2009): What are Switzerland\u2019s vulnerabilities? VoxEU, 12. M\u00e4rz. \u2013 OECD (2009): OECD Economic Surveys Switzerland. Volume 2009\/20, Supplement 2. Paris. \u2013 Z\u00fcrcher, Boris, und Thomas Held (2009): Wie man systemrelevante Grossbanken besser disziplinieren kann: Ein Beitrag zur Diskussion \u00fcber Krisenpr\u00e4vention, in: \u00abNeue Z\u00fcrcher Zeitung\u00bb vom 7. Mai.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Too big to fail (TBTF) bedeutete einst, dass ein Unternehmen so gross und diversifiziert ist, dass es auch im Fall eines massiven negativen Schocks nicht in Konkurs gehen kann. Sogar Einbr\u00fcche in mehreren Gesch\u00e4ftsbereichen gleichzeitig w\u00fcrden durch Erfolge in anderen Bereichen kompensiert. Sp\u00e4testens seit der j\u00fcngsten Finanzmarktkrise hat der Begriff jedoch eine neue Bedeutung erhalten. 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