{"id":121648,"date":"2010-03-01T12:00:00","date_gmt":"2010-03-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2010\/03\/bigler-8\/"},"modified":"2023-08-23T23:34:49","modified_gmt":"2023-08-23T21:34:49","slug":"bigler-7","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2010\/03\/bigler-7\/","title":{"rendered":"\u00d6ffentliches Beschaffungsrecht vereinfachen"},"content":{"rendered":"<p>Das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen geh\u00f6rt f\u00fcr den Schweizerischen Gewerbeverband (SGV) zu den Kernthemen. Der gr\u00f6sste Dachverband der Schweizer Wirtschaft setzt sich unter anderem f\u00fcr eine vermehrte Ber\u00fccksichtigung der KMU-Anliegen beim Beschaffungsrecht ein, und zwar in zweifacher Hinsicht: Einerseits strebt der Verband eine h\u00f6here Gewichtung der Qualit\u00e4tskriterien gegen\u00fcber dem Preis an, und anderseits fordert er eine Harmonisierung der Beschaffungsgrunds\u00e4tze auf Stufe Bund und Kantone; die heutige Regelung ist viel zu kompliziert und teilweise antiquiert. Die am 1. Januar 2010 in Kraft gesetzte Revision der Verordnung \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen geht in die richtige Richtung; wesentliche Anliegen des SGV wurden ber\u00fccksichtigt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer Schweizerische Gewerbeverband, der Dachverband der KMU, vertritt mit seinen rund 280 Mitgliedorganisationen, davon rund 255 Berufs- und Branchenverb\u00e4nden, gegen 300&nbsp;000 KMU. F\u00fcr viele von ihnen sind \u00f6ffentliche Auftr\u00e4ge ein wichtiges Gesch\u00e4ftsfeld; deshalb geh\u00f6rt das Beschaffungsrecht zu den Kernthemen des Verbands. Leider sind die heutigen Bestimmungen reichlich kompliziert. KMU, die immer mehr f\u00fcr verschiedene Kantone und f\u00fcr den Bund t\u00e4tig sind, finden sich im Wirrwarr der Vorschriften \u2013 wenn \u00fcberhaupt \u2013 nur noch mit M\u00fche zurecht. Deshalb fordert der SGV, neben einer st\u00e4rkeren Gewichtung von Qualit\u00e4tskriterien gegen\u00fcber dem Preis, seit jeher eine Harmonisierung der Beschaffungsgrunds\u00e4tze auf Stufe Bund und Kantone.&#13;<\/p>\n<h2>Ja zur vorgezogenen Verordnungs\u00e4nderung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Bundesrat hat am 1. Januar 2010 die revidierte Verordnung \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen in Kraft gesetzt. Geplant war urspr\u00fcnglich eine Revision auf Gesetzesstufe. Da sich der Abschluss der Revision des WTO-\u00dcbereinkommens \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen verz\u00f6gerte, hat der Bundesrat nun gewisse Neuerungen bereits vorzeitig in Kraft gesetzt. Damit st\u00fctzt er auch die Konjunktur. Es handelt sich im Wesentlichen um Vorschl\u00e4ge, die der SGV im Rahmen der Vernehmlassung gefordert hat und die auf Verordnungsstufe umgesetzt werden k\u00f6nnen. Im Vordergrund stehen Bestimmungen, welche die Vergabeverfahren modernisieren und flexibilisieren.Die wesentlichen Anliegen des SGV sind ber\u00fccksichtigt worden \u2013 so weit sie auf der Verordnungsstufe \u00fcberhaupt umgesetzt werden k\u00f6nnen. Insbesondere forderte er den Wechsel vom Preis- hin zum Qualit\u00e4tswettbewerb, die Ber\u00fccksichtigung der Berufsbildung, die Einf\u00fchrung von KMU-freundlichen Bestimmungen, verk\u00fcrzte Zahlungsfristen und die F\u00f6rderung der Nachhaltigkeit. So werden nun explizit die Nachhaltigkeit und die w\u00e4hrend der gesamten Lebensdauer erwartenden Kosten der beispielhaften Aufz\u00e4hlung von Zuschlagskriterien im Gesetz beigef\u00fcgt. Bei gleichwertigen Angeboten schweizerischer Anbieter ber\u00fccksichtigt die Auftraggeberin, inwieweit diese Ausbildungspl\u00e4tze anbieten. Der KMU-freundlichen Ausgestaltung der Verfahren wird insoweit Rechnung getragen, als die strengen Formvorschriften gelockert werden.Zu begr\u00fcssen ist auch der Grundsatz, dass die Auftraggeberschaft mit den Anbietenden eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Eingang der Rechnung vereinbart, was sich positiv auf die Liquidit\u00e4t der KMU auswirkt. Neu wird auch der Innovationsgehalt von Angeboten als Zuschlagskriterium explizit genannt. Um Innovationen zu f\u00f6rdern, sollen Varianten vermehrt zugelassen werden.&#13;<\/p>\n<h2>Eine Lanze f\u00fcr die Harmonisierung des Beschaffungsrechts<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEine zentrale Forderung des SGV blieb allerdings unerf\u00fcllt: Die schweizweite Vereinheitlichung des Beschaffungsrechts. Der Bundesrat hatte in seinem Gesetzesentwurf eine Teilvereinheitlichung vorgeschlagen. Diese stiess in der Wirtschaft und namentlich beim SGV auf ein sehr positives Echo. Leider war der Widerstand der Kantone zu massiv. In der Folge hat der Bundesrat auf die urspr\u00fcnglich vorgesehene Teilvereinheitlichung verzichtet. Da sich die Kantone jedoch grunds\u00e4tzlich f\u00fcr eine Harmonisierung ausgesprochen haben, wenn auch auf anderem Weg, bleibt zu hoffen, dass sich die Anliegen des SGV zu guter Letzt doch noch durchsetzen werden. Im Interesse einer Vereinfachung der Abl\u00e4ufe und der administrativen Entlastung wird der SGV hier nicht locker lassen und konsequent f\u00fcr eine Harmonisierung der Beschaffungsgrunds\u00e4tze auf Stufe Bund weiterk\u00e4mpfen. Bei allem Respekt gegen\u00fcber dem F\u00f6deralismus: Hier ist er eindeutig fehl am Platz; die Kosten und die Rechtsunsicherheit f\u00fcr die KMU sind einfach zu gross. Aber auch der \u00f6ffentlichen Hand entstehen unn\u00f6tige Kosten. Dieses ungel\u00f6ste Problem ist sp\u00e4testens im Rahmen der vorgesehenen sp\u00e4teren Totalrevision des Bundesgesetzes \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen mit Entschlossenheit im Sinne der KMU-Wirtschaft zu l\u00f6sen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen geh\u00f6rt f\u00fcr den Schweizerischen Gewerbeverband (SGV) zu den Kernthemen. 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