{"id":121693,"date":"2010-03-01T12:00:00","date_gmt":"2010-03-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2010\/03\/niggli-10\/"},"modified":"2023-08-23T23:35:11","modified_gmt":"2023-08-23T21:35:11","slug":"niggli-9","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2010\/03\/niggli-9\/","title":{"rendered":"Herausforderungen und systemische Wirkungen der \u00dcoeB-Revision: Hin zu einem neuen Paradigmenwechsel?"},"content":{"rendered":"<p>Das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen wird gegenw\u00e4rtig durch das plurilaterale WTO-\u00dcbereinkommen \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (\u00dcoeB) aus dem Jahr 1994 geregelt. Der Inhalt dieses \u00dcbereinkommens wird seit mehreren Jahren revidiert. Dabei geht es darum, dessen Geltungsbereich zu erweitern und das \u00dcbereinkommen an die gr\u00f6ssere Zahl der Signatarstaaten sowie an die neuen Realit\u00e4ten in der Praxis anzupassen. In diesem Artikel werden verschiedene offene Fragen in den Verhandlungen diskutiert und einige m\u00f6gliche systemische Auswirkungen der Revision, die erheblich sein k\u00f6nnten, untersucht. Die Verhandlungen sind bedeutenden Kr\u00e4ften und Trends unterworfen, welche den Abschluss entweder behindern oder beg\u00fcnstigen k\u00f6nnen.&#13;<br \/>\nIn diesem Artikel bringt der Autor, gest\u00fctzt auf seine Erfahrung als Pr\u00e4sident des Ausschusses f\u00fcr \u00f6ffentliches Beschaffungswesen der WTO, ausschliesslich seine pers\u00f6nliche Meinung zum Ausdruck. Diese stimmt nicht unbedingt mit der Auffassung der WTO, ihrer Mitgliedstaaten oder ihres Sekretariats \u00fcberein.<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/201003_07_Niggli_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"247\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer Geltungsbereich des 1947 abgeschlossenen Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (Gatt) erstreckte sich nicht auf das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen, das im Rahmen der Tokio-Runde (1976 bis 1979) erstmals Gegenstand von Verhandlungen gewesen ist. Deren Abschluss erm\u00f6glichte 1981 das Inkrafttreten des ersten \u00dcoeB. Trotz seines eher eingeschr\u00e4nkten Geltungsbereichs&#13;<br \/>\nBeim ersten Gatt-\u00dcbereinkommen \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen wurden die bereits zuvor von der OECD entwickelten Standards \u00fcbernommen. Es bezog sich nur auf die ausschreibenden Stellen der Zentralregierung und auf die Warenm\u00e4rkte. war das \u00dcbereinkommen ein wichtiger Schritt nach vorne. 1987 wurde es ge\u00e4ndert, w\u00e4hrend parallel zur Uruguay-Runde neue plurilaterale Verhandlungen gef\u00fchrt wurden. Das derzeitige \u00dcoeB wurde 1994 abgeschlossen und trat 1996 in Kraft. Es weist einen deutlich erweiterten Geltungsbereich&#13;<br \/>\nDer Geltungsbereich des \u00dcoeB von 1994 (das in Kraft bleibt, solange die gegenw\u00e4rtigen Verhandlungen nicht abgeschlossen sind) umfasst im Vergleich zum im Rahmen der Tokio-Runde ausgehandelten \u00dcbereinkommen auch Auftr\u00e4ge, die von staatlichen Stellen unterhalb der Zentralregierung vergeben werden, andere Unternehmen sowie den Dienstleistungs- und den Bausektor. auf. Diesbez\u00fcglich stellt es eine \u00c4nderung zur urspr\u00fcnglichen Zielsetzung dar, die darauf ausgerichtet war, das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen strengen, international geltenden Regeln zu unterstellen.Wie in Artikel XXIV.7b des derzeitigen \u00dcoeB vorgesehen, haben sich die Signatarstaaten verpflichtet, ab 1998 weitere Verhandlungen zu f\u00fchren, um <i>\u00abdieses \u00dcbereinkommen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit zu erweitern und zu verbessern\u00bb<\/i>.&#13;<br \/>\n\u00dcoeB-WTO (1994), Artikel XXIV.7b. Das \u00dcbereinkommen ist auf der Website <a href=\"http:\/\/www.wto.org\">http:\/\/www.wto.org<\/a>, Rubriken \u00abTrade Topics\u00bb, \u00abGovernment procurement\u00bb, \u00abAgreement on Government Procurement (GPA)\u00bb aufgef\u00fchrt. Zw\u00f6lf Jahre danach haben die Verhandlungsf\u00fchrer einen recht weiten Weg zur\u00fcckgelegt. Auf diesem Weg wurden zwar zahlreiche wesentliche Zwischenziele erreicht, doch konnten die Verhandlungen bislang nicht zum erhofften Abschluss gebracht werden.&#13;<\/p>\n<h2>\u00dcoeB-Revision: Anpassung an die Realit\u00e4ten des 21. Jahrhunderts und raschere Erweiterung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Globalisierung und insbesondere die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) haben in den letzten zwei Jahrzehnten die Wirtschaft und den Handel tiefgreifend ver\u00e4ndert. Die Regulierungen im Welthandel m\u00fcssen deshalb regelm\u00e4ssig \u00fcberpr\u00fcft werden. Wenn die Governance-Strukturen nicht laufend angepasst werden, besteht die Gefahr, dass sie mit der Zeit nicht mehr zweckm\u00e4ssig sind und schliesslich \u00fcberfl\u00fcssig werden.Mit der vorl\u00e4ufigen Verabschiedung&#13;<br \/>\nDie Verabschiedung des revidierten Textes des \u00dcoeB im Dezember 2006 (GPA\/W\/297) ist nicht endg\u00fcltig, da sie einer gesetzlichen Kontrolle und der Zustimmung zur Erweiterung des Geltungsbereichs des \u00dcoeB unterliegt (d.h. zu den Listen der Regierungsstellen, deren Auftr\u00e4ge ausgeschrieben werden). Ausserdem ist darauf hinzuweisen, dass Artikel XXII, der die Schlussbestimmungen des neuen \u00dcoeB enth\u00e4lt, logischerweise noch Gegenstand von Verhandlungen ist. des revidierten \u00dcoeB-Textes im Dezember 2006 hatten die Vertragsparteien die geduldig durchgef\u00fchrten Aktualisierungs- und Ab\u00e4nderungsarbeiten abgeschlossen. Der revidierte Text ist sowohl funktioneller als auch flexibler und tr\u00e4gt den neuesten Entwicklungen bei der Vergabe \u00f6ffentlicher Auftr\u00e4ge Rechnung. Dazu geh\u00f6rt insbesondere die immer wichtigere Rolle von Online-Beschaffungen (\u00abE-Procurement\u00bb). Ein hoher Stellenwert wird im revidierten Text auch den Good-Governance-Praktiken einger\u00e4umt, auf deren Bedeutung im Rahmen der Strategien zur Bek\u00e4mpfung der Armut und zur F\u00f6rderung der Entwicklung regelm\u00e4ssig hingewiesen wird.&#13;<br \/>\nIn zahlreichen bedeutenden regionalen und multilateralen Rahmen\u00fcbereinkommen wird ausdr\u00fccklich auf das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (und teilweise explizit auf das \u00dcoeB) Bezug genommen. Zu den wichtigsten Instrumenten geh\u00f6ren diesbez\u00fcglich das Rahmengesetz zum \u00f6ffentlichen Beschaffungswesen der Kommission der Vereinten Nationen f\u00fcr internationales Handelsrecht (Uncitral), die Richtlinien der Asiatisch-Pazifischen Wirtschaftlichen Zusammenarbeit (Apec), die Richtlinien der Weltbank und der OECD zur Verh\u00fctung der Korruption sowie das \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen gegen die Korruption. So wird zum ersten Mal in einem Entwurf eines WTO-\u00dcbereinkommens direkt Bezug auf die Bek\u00e4mpfung von betr\u00fcgerischen Praktiken und Korruption genommen.&#13;<br \/>\nSiehe insbesondere das Dokument GPA\/W\/297, \u00abPreamble\u00bb, Absatz 4 und 7; Artikel V.4b und c, das auf der WTO-Website zur Verf\u00fcgung steht: <a href=\"http:\/\/www.wto.org\">http:\/\/www.wto.org<\/a>, Rubriken \u00abTrade Topics\u00bb, \u00abGovernment procurement\u00bb, \u00abGereral Overview\u00bb.Wichtigster Teil des revidierten \u00dcoeB ist \u2013 aus systemischer Sicht \u2013 zweifellos jener, der die besondere und differenzierte Behandlung zugunsten der Entwicklungsl\u00e4nder regelt. Im Vergleich zum \u00dcoeB von 1995 wurde dieser Teil betr\u00e4chtlich ausgebaut und pr\u00e4ziser ausgestaltet. Die Vertragsparteien sind bereit, <i>\u00abdie Entwicklungs-, Finanz- und Handelsbed\u00fcrfnisse der Entwicklungsl\u00e4nder, vor allem der am wenigsten entwickelten unter ihnen\u00bb<\/i>, geb\u00fchrend in Betracht zu ziehen.&#13;<br \/>\nWTO, GPA\/W\/297, Artikel IV.1 Sie anerkennen, dass die Bed\u00fcrfnisse in Bezug auf eine besondere und differenzierte Behandlung von Land zu Land unterschiedlich sind. Sie r\u00e4umen den Entwicklungsl\u00e4ndern sogar die M\u00f6glichkeit ein, eine oder mehrere \u00dcbergangsmassnahmen zu ergreifen oder beizubehalten, sofern ein \u00dcbereinkommen getroffen werden kann.&#13;<br \/>\nSiehe insbesondere WTO, GPA\/W\/297, Artikel IV.3, 4, 5, 6 und 7. Diese \u00d6ffnung gegen\u00fcber den Entwicklungsl\u00e4ndern geh\u00f6rt zur Strategie der Mitgliedstaaten des \u00dcoeB. Mittelfristig soll der Prozess der Ausdehnung des \u00dcbereinkommens auf weitere WTO-Staaten beschleunigt werden.&#13;<br \/>\nGegenw\u00e4rtig werden mit den folgenden WTO-Mitgliedstaaten Verhandlungen gef\u00fchrt: Albanien, Armenien, China, Georgien, Jordanien, Moldawien, Oman, Panama und Kirgisische Republik. Die folgenden WTO-Mitglieder sind ebenfalls verpflichtet, in n\u00e4herer oder fernerer Zukunft Verhandlungen \u00fcber den Beitritt zum \u00dcoeB zu f\u00fchren: Kroatien, Mazedonien, Mongolei, Saudiarabien und Ukraine. Wir kommen im dritten Teil dieses Artikels darauf zur\u00fcck.Die Verhandlungen \u00fcber den Inhalt des \u00dcbereinkommens k\u00f6nnen bekanntlich nicht unilateral gef\u00fchrt werden.&#13;<br \/>\nDer Zusammenhang zwischen der Fertigstellung des revidierten Textes und den Verhandlungen \u00fcber den Geltungsbereich des \u00dcoeB ergibt sich sowohl aus dem Inhalt von Art. XXIV.7 des \u00dcoeB (1994) als auch aus den Strategien, die von einigen Vertragsparteien des \u00dcbereinkommens angewandt werden. Diese bef\u00fcrchten, die Hebelwirkung zu verlieren, die mit den Verhandlungen \u00fcber ein ganzes Paket von Bestimmungen verbunden ist. Dass gegenw\u00e4rtig Schwierigkeiten bestehen, das ambiti\u00f6se Ziel einer Ausdehnung des Geltungsbereichs des \u00dcoeB zu erreichen, ist deshalb verst\u00e4ndlich.&#13;<\/p>\n<h2>Ausdehnung des Geltungsbereichs: Ein politisch sehr heikles Ziel<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Zusammenhang mit der Ausschreibung von \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4gen bestehen heute immense Herausforderungen und in vielen F\u00e4llen grosse Widerst\u00e4nde. Dazu tragen folgende Faktoren bei: die grosse wirtschaftliche Bedeutung des \u00f6ffentlichen Beschaffungswesens, seine strategische Relevanz f\u00fcr die Funktionsweise der Staaten und der Druck, die \u00f6ffentlichen Mittel effizient zu verwenden.&#13;<br \/>\nNat\u00fcrliche und juristische Personen, die mit der Ausschreibung von \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4gen viel zu verlieren haben, verwenden in der Regel viel Energie darauf, ihre Interessen lautstark zu vertreten. Jene hingegen, die von einem verantwortungsvolleren und effizienteren Umgang mit \u00f6ffentlichen Geldern profitieren, vertreten ihre Interessen nicht mit der gleichen Verve, da f\u00fcr sie individuell nicht so viel auf dem Spiel steht. Die daraus resultierende Asymmetrie behindert in vielen F\u00e4llen politische Reformen im Hinblick auf eine Ausschreibung von \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4gen. Das gr\u00f6sste Hindernis bei der vorliegenden Revision ist denn auch die Erweiterung des Geltungsbereichs des \u00dcoeB in Bezug auf den Marktzugang.Mit den Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Jahr 2004 verabschiedeten und im Jahr 2005 ge\u00e4nderten Modalit\u00e4ten&#13;<br \/>\nWTO, GPA\/97 und GPA\/97\/Zusatz 1. zwei voneinander abh\u00e4ngige Ziele verfolgt: <i>Der Geltungsbereich des \u00dcbereinkommens soll auf der Grundlage der Gegenseitigkeit zwischen allen Vertragsparteien so weit wie m\u00f6glich erweitert werden, wobei die Bestimmungen zu ber\u00fccksichtigen sind, die sich auf die Entwicklungsl\u00e4nder beziehen; diskriminierende Massnahmen und Praktiken, welche offene Beschaffungsverfahren verzerren, sind zu vermeiden.<\/i>&#13;<br \/>\nWTO, GPA\/97. \u00dcber diese Ziele soll zwar in erster Linie auf bilateraler Ebene verhandelt werden. Auf plurilateraler Ebene sollen aber eine ganze Reihe von systemischen Fragen behandelt werden, was als Ausdruck der hohen Ambitionen, welche die Signatarstaaten des \u00dcoeB hegen, zu werten ist. Nach Auffassung aller Vertragsparteien sollten die Verhandlungen \u00fcber die Erweiterung des Geltungsbereichs bis Ende 2006 abgeschlossen sein. Gut drei Jahre danach kann festgehalten werden, dass die Schwierigkeiten untersch\u00e4tzt wurden: die verh\u00e4ltnism\u00e4ssig ungleiche Beteiligung an den gemeinsamen Anstrengungen,&#13;<br \/>\nIm Rahmen der informellen Vernehmlassungen, die das Pr\u00e4sidium ab 2007 durchf\u00fchrte, wurde dieser Punkt wie eine Art Leitmotiv wiederholt angef\u00fchrt. die erheblichen Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die Zielsetzung und die Erwartungen, die politischen Sachzw\u00e4nge. Schliesslich f\u00fchrten die Wirtschaftskrise und die von einigen Staaten dagegen ergriffenen Massnahmen endg\u00fcltig zu Differenzen zwischen den Mitgliedstaaten. Die daraus resultierende Krise hatte indessen den Vorteil, dass sie die Fantasie der Delegationen anregte und aufzeigte, dass eine unnachgiebige Haltung nur eine Blockade \u2013 und damit eine Gef\u00e4hrdung der bereits erzielten bedeutenden Fortschritte \u2013 zur Folge haben w\u00fcrde. \u00dcberdies ist die politische Bedeutung der Beitritte in den letzten zwei Jahren offensichtlicher geworden.&#13;<br \/>\nChina hat das Verfahren f\u00fcr den Beitritt zum \u00dcoeB im Dezember 2007 eingeleitet. Wir kommen im n\u00e4chsten Teil dieses Artikels darauf zur\u00fcck. Vor diesem Hintergrund ist den Vertragsparteien des \u00dcoeB bewusster geworden, dass eine l\u00e4ngere Stagnationsphase oder gar ein Scheitern der Verhandlungen ohne Zweifel Auswirkungen auf die geografische Ausweitung des \u00dcoeB h\u00e4tte.Ein Scheitern der Verhandlungen w\u00fcrde mit hoher Wahrscheinlichkeit den revidierten Text des \u00dcoeB gef\u00e4hrden,&#13;<br \/>\nObwohl der revidierte Text f\u00fcr alle Vertragsparteien zufriedenstellend ist, k\u00f6nnte er von Mitgliedstaaten geopfert werden, die im Bereich des Marktzugangs substanzielle Konzessionen erhalten m\u00f6chten und \u2013 falls ihnen diese nicht einger\u00e4umt werden \u2013 die Verabschiedung des Texts verweigern. auf den sich die Vertragsparteien im Dezember 2006 geeinigt hatten. Damit w\u00fcrde auch ein interessantes Modell f\u00fcr die neu hinzukommenden Staaten wegfallen. Welcher Staat m\u00f6chte schon einem \u00dcbereinkommen beitreten, das in der Praxis gegenw\u00e4rtig \u00fcberholt ist? Daher m\u00fcssen die Mitgliedstaaten des \u00dcoeB mit vereinten Kr\u00e4ften grosse Anstrengungen unternehmen, um gemeinsam auf die Zielgerade einbiegen zu k\u00f6nnen. Zun\u00e4chst wird nun die wachsende Bedeutung der geografischen Ausdehnung des \u00dcbereinkommens diskutiert, um anschliessend auf die Verhandlungen \u00fcber die Revision des Textes von 1994 und die f\u00fcr die Signatarstaaten im Jahr 2010 geltenden Fristen einzugehen.&#13;<\/p>\n<h2>Beitritte zum \u00dcbereinkommen \u2013 bedeutende Kraft f\u00fcr die Umgestaltung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nSeit seinen Anf\u00e4ngen wurde das \u00dcoeB \u2013 zum Teil gerechtfertigterweise \u2013 als \u00abKlub der reichen L\u00e4nder\u00bb betrachtet, wo in erster Linie die entwickelten WTO-Mitglieder zusammengeschlossen sind.&#13;<br \/>\nAbgesehen von Australien, Neuseeland, der T\u00fcrkei, Mexiko und Chile geh\u00f6ren alle OECD-Mitglieder zu den Mitgliedstaaten des \u00dcoeB. Hinzu kommen drei der dynamischsten asiatischen Schwellenl\u00e4nder (Singapur, Hongkong und chinesisches Taipei) sowie Israel, Liechtenstein und Aruba. Dieses Bild \u00e4ndert sich, wenn vermehrt Entwicklungsl\u00e4nder und sogar am wenigsten entwickelte Staaten dem \u00dcoeB beitreten. Die Vertragsparteien des \u00dcoeB hoffen, den Rhythmus der Beitritte zum \u00dcbereinkommen mit Hilfe von entsprechenden Bestimmungen im revidierten Text mit der Zeit zu beschleunigen. Diese Entwicklung hat denn auch bereits eingesetzt. Einige WTO-Mitglieder stellen in ihrer jeweiligen Region ihren Pioniergeist unter Beweis und verhandeln aktiv \u00fcber ihren Beitritt zum \u00dcoeB.&#13;<br \/>\nArmenien, Jordanien und Moldawien verhandeln aktiv \u00fcber ihren Beitritt zum \u00dcoeB. China ist aufgrund seiner besonderen Bedeutung Gegenstand eines separaten Absatzes. Dagegen werden die Verhandlungen mit Albanien, Georgien, Kirgistan, Oman und Panama durch Blockaden unterschiedlicher Art behindert, w\u00e4hrend die Verhandlungen mit Saudiarabien, der Mongolei und der Ukraine formell noch nicht aufgenommen wurden. Diese WTO-Mitglieder sind diesbez\u00fcglich Verpflichtungen eingegangen. Chinesisch Taipei (Taiwan) ist im Juli 2009 dem \u00dcoeB beigetreten. Andere begn\u00fcgen sich vorl\u00e4ufig mit dem Beobachterstatus im Ausschuss f\u00fcr \u00f6ffentliches Beschaffungswesen, um sich mit den Arbeiten vertraut zu machen und den Beitrittsprozess vorzubereiten.&#13;<br \/>\nAls j\u00fcngstes WTO-Mitglied hat Indien am 20. Februar 2010 den Beobachterstatus erlangt.China ist aufgrund seiner Gr\u00f6sse, seines ausserordentlich starken Wachstums und der wirtschaftlichen Bedeutung seines \u00f6ffentlichen Beschaffungswesens f\u00fcr die Vertragsparteien des \u00dcoeB von besonders grossem Interesse. Ein Teil der \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4ge Chinas wird k\u00fcnftig ausgeschrieben und damit dem Wettbewerb ge\u00f6ffnet.&#13;<br \/>\nDiese \u00d6ffnung gegen\u00fcber dem Wettbewerb ist eines der Ergebnisse der Verhandlungen \u00fcber den Betritt zum \u00dcoeB. Davon profitieren werden demzufolge ausschliesslich die Vertragsparteien des \u00dcoeB sowie die Partner Chinas, die Freihandelsabkommen (FHA) und regionale Abkommen (RA) unterzeichnet haben, welche sich auch auf das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen beziehen. Gem\u00e4ss den Notifizierungen, die bei der WTO eingegangen sind, seit China das multilaterale Handelssystem integriert hat, bestehen zum gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt neun FHA und RA, an denen China beteiligt ist. Doch keines dieser Abkommen enth\u00e4lt eine detaillierte und rechtsverbindliche Bestimmung zum \u00f6ffentlichen Beschaffungswesen. Die Aussicht, dass eine solche wirtschaftliche Supermacht mittelfristig dem \u00dcoeB beitritt, ist mit zahlreichen systemischen Konsequenzen verbunden, von denen einige bereits sp\u00fcrbar sind. So hat das Interesse f\u00fcr das \u00dcoeB und seine Bestimmungen unter den anderen Schwellenl\u00e4ndern weltweit und insbesondere in Asien signifikant zugenommen.&#13;<br \/>\nDie WTO-Mitglieder in S\u00fcdasien und der Asean verfolgen die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Beitritt von China mit grosser Aufmerksamkeit, wenn auch vorl\u00e4ufig noch gr\u00f6sstenteils auf informeller Ebene. Der Beobachterstatus \u2013 die erste Etappe eines allf\u00e4lligen k\u00fcnftigen Beitritts \u2013 weckt zunehmend Interesse. Dies ist Ausdruck eines beachtlichen Mentalit\u00e4tswandels in zahlreichen Staaten, die bislang gegen\u00fcber einer Ausschreibung ihrer \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4ge und einer international anerkannten Disziplin traditionell sehr zur\u00fcckhaltend oder gar feindlich eingestellt waren. Ebenso herrscht unter den f\u00fcr das \u00dcoeB zust\u00e4ndigen Verhandlungsf\u00fchrern der Eindruck, dass der \u00abPreis f\u00fcr den Eintritt in den Klub\u00bb betr\u00e4chtlich ansteigen wird, wenn China sein Beitrittsverfahren abgeschlossen hat.&#13;<br \/>\nDie Zunahme der verlangten Konzessionen resultiert in erster Linie aus der Tatsache, dass die mit dem Beitritt verbundenen Rechte und M\u00f6glichkeiten parallel zur geografischen Ausdehnung und zum Anstieg der vom \u00dcoeB abgedeckten Bereiche zunehmen. Dieselbe Entwicklung war in den letzten Jahren in Bezug auf den Beitritt zur WTO zu verzeichnen.Die schwere Krise, die sich gegenw\u00e4rtig weltweit bemerkbar macht, wird f\u00fcr die Erweiterung des \u00dcoeB mittelfristig zweifellos positive Auswirkungen haben. Denn die Staaten konzentrieren sich angesichts der Wirtschaftskrise zwangsl\u00e4ufig wieder haupts\u00e4chlich auf wirtschaftliche Fragen. Die verabschiedeten Massnahmen zur Ankurbelung der Konjunktur umfassen zahlreiche umfangreiche Arbeiten zur Modernisierung der Infrastrukturen. Gegenw\u00e4rtig ist das \u00dcoeB das einzige Instrument, das seine Signatarstaaten vor den teilweise zu verzeichnenden Versuchen zur protektionistischen Diskriminierung sch\u00fctzt. Dies ist auch vielen WTO-Mitgliedern nicht entgangen.Schliesslich ist davon auszugehen, dass das immer dichtere Netz von Freihandelsabkommen (FHA) und anderen regionalen Abkommen (RA), die auch Bestimmungen zum \u00f6ffentlichen Beschaffungswesen enthalten,&#13;<br \/>\nGem\u00e4ss vor kurzem durchgef\u00fchrten Untersuchungen weisen von den insgesamt 138 FHA und RA, die seit dem Jahr 2000 bei der WTO notifiziert sind, 28% ein ganzes Kapitel zum \u00f6ffentlichen Beschaffungswesen auf, das rechtsverbindliche Verpflichtungen zum Marktzugang enth\u00e4lt. 35% der betreffenden FHA und RA enthalten in Bezug auf die Ausschreibung von \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4gen lediglich rechtlich nicht zwingende Bestimmungen (oft \u00dcberpr\u00fcfungsklauseln f\u00fcr k\u00fcnftige Verhandlungen). Und 37% der notifizierten FHA und RA weisen \u00fcberhaupt keine Bestimmung zum \u00f6ffentlichen Beschaffungswesen auf. Quelle: Robert D. Anderson, Anna Caroline M\u00fcller, Kodjo Osei-Lah, Josefita Pardo De Leon und Philippe Pelletier, \u00abGovernment Procurement Provisions in Regional Trade Agreements: Characterisation, Analysis and Implications vis-\u00e0-vis the WTO Agreement on Government Procurement\u00bb (vorl\u00e4ufiger Stand), in Arrowsmith and Anderson (Hrsg.), The WTO Regime on Government Procurement: Recent Developments and Challenges Ahead (vorl\u00e4ufiger Titel, erscheint 2010). ebenfalls eine Zunahme der Gesuche f\u00fcr einen Beitritt zum \u00dcoeB zur Folge haben wird. Wenn im Rahmen von bilateralen oder regionalen Verhandlungen Reformen umgesetzt, die massgebenden rechtlichen Bestimmungen ge\u00e4ndert oder revidiert und die \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4ge dem Wettbewerb ge\u00f6ffnet werden, sind diese Staaten de facto weitgehend \u00ab\u00dcoeB-kompatibel\u00bb. Die politischen Verantwortlichen sind vielfach vor die Frage gestellt, weshalb die gemachten Konzessionen nicht auch auf andere Staaten ausgedehnt werden sollen. Denn damit kann der betreffende Staat vom Schutz der im \u00dcoeB enthaltenen rechtlichen Bestimmungen und von den M\u00f6glichkeiten profitieren, die mit den von den Vertragsparteien einger\u00e4umten Konzessionen verbunden sind.Alle diese Umst\u00e4nde legen die Schlussfolgerung nahe, dass das \u00dcoeB vor einer substanziellen Erweiterung und tiefgreifenden Ver\u00e4nderung steht,&#13;<br \/>\nSo hat die starke Zunahme von Mitgliedern aus Entwicklungsl\u00e4ndern die Funktionsweise und die Verhandlungsmodalit\u00e4ten innerhalb des Gatt und insbesondere innerhalb der WTO ver\u00e4ndert. die mittel- oder langfristig zu einer Multilateralisierung des \u00dcbereinkommens f\u00fchren d\u00fcrfte. Dies wird nat\u00fcrlich erheblich beschleunigt, wenn es den Vertragsparteien gelingt, ihre Meinungsverschiedenheiten zu \u00fcberwinden und die Revision des \u00dcoeB relativ schnell \u2013 d.h. w\u00e4hrend des laufenden Jahres \u2013 zum Abschluss zu bringen.&#13;<\/p>\n<h2>2010 \u2013 ein g\u00fcnstiges Jahr f\u00fcr den Abschluss der Revision<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Vertragsparteien sind sich sowohl der systemischen Vorteile im Zusammenhang mit einem Abschluss der Revision des \u00dcbereinkommens als auch der Risiken einer Blockade oder eines Scheiterns der Verhandlungen bewusst. Vor diesem Hintergrund scheinen sie die Arbeiten im laufenden Jahr intensivieren zu wollen, um zu einer Einigung zu gelangen, dank der sie die Revision noch in diesem Jahr abschliessen k\u00f6nnen. Aus Sicht des Pr\u00e4sidiums des Ausschusses f\u00fcr \u00f6ffentliches Beschaffungswesen ist der festgelegte Zeitplan ambiti\u00f6s, aber durchaus realistisch. Es sind zwar noch recht viele schwierige Probleme zu l\u00f6sen, doch die Hindernisse scheinen \u00fcberwindbar zu sein. Dies gilt sowohl in Bezug auf die Dynamik der Verhandlungen als auch hinsichtlich der Substanz.Um die Verhandlungen tats\u00e4chlich zum Abschluss zu bringen, ist hingegen ein markanter \u00abTempowechsel\u00bb der Vertragsparteien erforderlich. Sie m\u00fcssen ihre Anstrengungen verst\u00e4rken, Kompromisse zu finden und die Gr\u00e4ben zuzusch\u00fctten, die gegenw\u00e4rtig etwa bez\u00fcglich der Schlussklauseln des revidierten \u00dcoeB-Textes oder bei der Ausdehnung des Geltungsbereichs des \u00dcbereinkommens noch bestehen. Gerade beim letztgenannten Punkt ist es wichtig, dass jede Delegation eine letzte Anstrengung unternimmt, um den Wert des Gesamtpakets so weit wie m\u00f6glich zu steigern.&#13;<br \/>\nZiel ist es, bis Mitte 2010 von einem Maximum an verbesserten Offerten zu profitieren, um bis Dezember die letzten Anpassungen an die Hand zu nehmen. Da das Ergebnis einer Verhandlung zwangsl\u00e4ufig nicht perfekt sein kann, ist es wichtig, dass jene Punkte, bei denen keine befriedigende L\u00f6sung gefunden wurde, in eine \u00dcberpr\u00fcfungsklausel integriert werden k\u00f6nnen. Auf diese Weise ist gew\u00e4hrleistet, dass die offenen Fragen in n\u00e4herer oder fernerer Zukunft angegangen werden. Schlussendlich sind \u2212 wie bei allen zwischenstaatlichen Verhandlungen, bei denen viel auf dem Spiel steht \u2212 eine tats\u00e4chliche Mitwirkung sowie schwierige und oft einschneidende politische Absprachen erforderlich, damit die letzten \u00abschwierigen technischen Passagen\u00bb \u00fcberwunden werden k\u00f6nnen.&#13;<\/p>\n<h2>Das \u00dcoeB als Herzst\u00fcck der multilateralen Handelsregulierung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn unserer immer st\u00e4rker vernetzten und globalisierten Welt kann die Menschheit die grossen gemeinsamen Herausforderungen zunehmend nur noch mit globalen L\u00f6sungen bew\u00e4ltigen. Vor diesem Hintergrund ist eine st\u00e4rkere und effizientere multilaterale Steuerung erforderlich. Das \u00dcoeB ist diesbez\u00fcglich zweifellos eine tragende S\u00e4ule, aber auch ein Versuchslabor. Bei den Verhandlungen \u00fcber die Schaffung des multilateralen Handelssystems nach dem Zweiten Weltkrieg war das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen noch kein Verhandlungsgegenstand. Seither wurde die zwischenstaatliche Regulierung dieses Bereichs unabl\u00e4ssig verst\u00e4rkt. Angesichts der zentralen wirtschaftlichen und politischen Bedeutung des \u00f6ffentlichen Beschaffungswesens f\u00fcr das reibungslose Funktionieren der Staaten und der zwischenstaatlichen Gebilde kann davon ausgegangen werden, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird. Das \u00dcoeB muss aber zweifellos noch etliche \u00c4nderungen hinter sich bringen, um in Zukunft seinen geb\u00fchrenden Platz als Herzst\u00fcck des multilateralen Handelssystems einnehmen zu k\u00f6nnen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen wird gegenw\u00e4rtig durch das plurilaterale WTO-\u00dcbereinkommen \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (\u00dcoeB) aus dem Jahr 1994 geregelt. Der Inhalt dieses \u00dcbereinkommens wird seit mehreren Jahren revidiert. Dabei geht es darum, dessen Geltungsbereich zu erweitern und das \u00dcbereinkommen an die gr\u00f6ssere Zahl der Signatarstaaten sowie an die neuen Realit\u00e4ten in der Praxis anzupassen. 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