{"id":121728,"date":"2010-01-01T12:00:00","date_gmt":"2010-01-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2010\/01\/hotz-hart-6\/"},"modified":"2023-08-23T23:35:20","modified_gmt":"2023-08-23T21:35:20","slug":"hotz-hart-5","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2010\/01\/hotz-hart-5\/","title":{"rendered":"F&#038;E-Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen"},"content":{"rendered":"<p>Die Wirtschaft am Standort Schweiz steht in einem intensiven internationalen Innovationswettbewerb. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen im Bereich Forschung und Entwicklung (F&amp;E) ist dabei besonders wichtig, damit die sich bietenden Chancen genutzt werden k\u00f6nnen. Allerdings sind damit auch Probleme verbunden \u2013 insbesondere im Umgang mit dem geistigen Eigentum, das aus einer solchen Kooperation entsteht. Im Mai 2009 hat das Bundesamt f\u00fcr Berufsbildung und Technologie (BBT) in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat f\u00fcr Bildung und Forschung (SBF) und dem Forschungs- und Beratungsunternehmen Infras eine Befragung zu diesem Thema durchgef\u00fchrt. <img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/201001_13_Hotz-Hart_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"247\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nHauptziele der Befragung waren die Gewinnung von Einsichten \u00fcber die gegenw\u00e4rtige Praxis in gemeinsamen F&amp;E-Projekten von Hochschulen und Unternehmen, die Beurteilung der Regelungen des geistigen Eigentums sowie von vorgelegten Verbesserungsvorschl\u00e4gen. Adressaten waren Hochschulleitungen, Transferstellen und Forschende an den Hochschulen, Spin-off aus Hochschulen, Start-up Unternehmen und weitere Unternehmen.&#13;<br \/>\n910 E-Mails mit den Fragen erreichten den Bereich Hochschulen: Hochschulleitungen, WTT-Stellen, Forschende sowie Start-up- und Spin-off-Unternehmen. Davon haben 264 Teilnehmer den Fragebogen vollst\u00e4ndig ausgef\u00fcllt. Die R\u00fccklaufquote betr\u00e4gt somit 29%; bezogen nur auf Hochschulleitungen und WTT-Stellen (Vollerhebung) waren es 50%. Gleichzeitig hat das BBT Unternehmen angeschrieben, welche seit 2004 in KTI- und\/oder Euro-Projekten involviert waren oder sind, und so mit 837 E-Mails die Zielgruppe \u00abandere Unternehmen\u00bb erreicht. Von dieser beteiligten sich 137 anonym an der Befragung, was einem R\u00fccklauf von 16% entspricht.&#13;<\/p>\n<h2>Strategien zum Schutze des geistigen Eigentums<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nResultate aus F&amp;E-Kooperationsprojekten lassen sich auf verschiedene Art und Weise sch\u00fctzen. Zweckm\u00e4ssig ist die Wahl und Durchsetzung einer eigentlichen Schutzstrategie der Beteiligten. Auf Seiten der Hochschulen antwortet auf die Frage nach dem Vorhandensein einer solchen Strategie nur eine knappe Mehrheit mit \u00abtrifft vollst\u00e4ndig zu\u00bb oder \u00abtrifft eher zu\u00bb. Bei den Universit\u00e4ten sind es 43%. H\u00e4ufiger ist eine solche Strategie bei den \u00abweiteren Forschungseinrichtungen\u00bb (65%), bei den beiden ETH (59%) und bei den antwortenden Unternehmen (76%).Sofern eine Schutzstrategie verfolgt wird, sind dies besonders h\u00e4ufig die Patentierung sowie der Verlass auf einen zeitlichen Vorsprung gegen\u00fcber der Konkurrenz (vgl. <i>Tabelle 1<\/i>). Die Patentierung spielt bei den Universit\u00e4ten (93%), den beiden ETH (87%) sowie den Unternehmen (94%) eine deutlich wichtigere Rolle als bei den Fachhochschulen (FH) (63%). Bemerkenswert ist die wesentlich h\u00f6here Bedeutung des zeitlichen Vorsprungs als Schutzstrategie bei den ETH (96%) im Vergleich zu den Universit\u00e4ten (68%). Die Komplexit\u00e4t von Produkten oder Dienstleistungen als Schutz gegen Imitation zeigt eher geringere Unterschiede: Am st\u00e4rksten verlassen sich darauf die Universit\u00e4ten (83%), etwas weniger die ETH (70%). Markenschutz und Schutz von Design sind f\u00fcr rund zwei Drittel der befragten Organisationen (eher) unwichtig. Bei den Universit\u00e4ten f\u00e4llt die \u00fcberproportionale Wichtigkeit des Urheberrechts auf.Von denjenigen Hochschulen, die noch keine Schutzstrategie verfolgen, beabsichtigt weniger als die H\u00e4lfte, dies in Zukunft zu tun. Nur bei den FH ist es eine (relative) Mehrheit, wobei viele FH unsicher sind. Demgegen\u00fcber will eine (relative) Mehrheit der Unternehmen, die bisher keine Schutzstrategie verfolgt haben, dies in Zukunft tun. Schwierigkeiten bei der Wahl der Strategie sind f\u00fcr einen Viertel aller Antwortenden ein Thema. Gr\u00fcnde daf\u00fcr sind vor allem ihre ungen\u00fcgenden Kenntnisse oder Probleme mit der Zuordnung ihrer F&amp;E-Resultate zur daf\u00fcr geeigneten Schutzm\u00f6glichkeit.&#13;<\/p>\n<h2>Praktische Handhabung und Beurteilung der Patentierung<\/h2>\n<p>&#13;<\/p>\n<h2>Sicht der Hochschulen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEine Patentierung des geistigen Eigentums bei Projekten der F&amp;E-Zusammenarbeit wird in der Praxis zwischen Hochschulen und Unternehmen unterschiedlich geregelt und beurteilt (vgl. <i>Tabelle 2<\/i>):\u2212 Am h\u00e4ufigsten werden die Rechte am geistigen Eigentum \u00abim Einzelfall ausgehandelt\u00bb, oder es sind \u00abandere Regelungen\u00bb. Auch in Interviews wird immer wieder die <i>Einzigartigkeit jedes Falles<\/i> betont, die eine angepasste L\u00f6sung verlangt. \u2212 Bei allen Hochschultypen verbreitet ist die <i>Patentierung im Namen der Hochschule bei gleichzeitiger Abgabe von Nutzungsrechten<\/i> (Lizenzen) an die Kooperationspartner resp. Spin-off-Unternehmen. Damit spielt die kompetente Behandlung von Lizenzfragen durch die Direktbeteiligten eine nicht zu untersch\u00e4tzende Rolle. \u2212 Die FH weisen als einzige einen Anteil der <i>bedingungslosen \u00dcbertragung der Rechte an Unternehmen<\/i> aus. Viele FH wollen \u2013 u.a. aus Gr\u00fcnden beschr\u00e4nkter Ressourcen und Durchsetzungsm\u00f6glichkeiten \u2013 bewusst kein eigenes Patentportfolio aufbauen und unterhalten. Wenn schon eine Patentierung, so verfolgen FH-Angeh\u00f6rige oft das Ziel der Publikation ihrer Arbeiten und damit ihrer Anerkennung in Fachkreisen. Die beiden ETH treten mit der Unterzeichnung eines F&amp;E-Kooperationsvertrages u.U. Eigentumsrechte an Unternehmen ab. Allerdings verlangen sie dabei eine <i>Abgeltung in Form eines Overhead-Beitrags<\/i> \u2013 die EPF Lausanne bis 40% der Projektkosten, die ETH Z\u00fcrich 35% plus einen Infrastrukturbeitrag von 10%. Meist wollen sie gleichzeitig eine Gratislizenz f\u00fcr weitere F&amp;E-Arbeiten und Publikationsrechte.\u2212 <i>Gemeinsames Eigentum der Projektpartner<\/i> weisen die Universit\u00e4ten und die FH aus. Forschende erhalten bei FH immer noch Eigentumsrechte, obwohl das Professorenprivileg an den meisten universit\u00e4ren Hochschulen abgeschafft worden ist. Die bestehenden rechtlichen Grundlagen werden grossmehrheitlich als positiv und ausreichend eingesch\u00e4tzt (vgl. <i>Tabelle 3<\/i>). Ein Drittel aller Hochschulen moniert, dass die Regelungen zum geistigen Eigentum die Nachfrage von Seiten der Unternehmen einschr\u00e4nkten. Zwei Drittel sagen aus, die geltenden Regelungen beg\u00fcnstigten die Umsetzung von F&amp;E-Ergebnissen. Von einer gr\u00f6sseren Minderheit der Universit\u00e4ten gibt es Hinweise, dass die Regelungen die Nachfrage der Unternehmen einschr\u00e4nken und zudem unklar und intransparent sind (39%). Eine Einschr\u00e4nkung der Nachfrage der Unternehmen sehen im ETH-Bereich 43%, bei den FH jedoch lediglich 18%.Die Regeln f\u00fcr die Zusammenarbeit mit den Unternehmen werden generell positiv beurteilt. Die H\u00e4lfte der Antwortenden aus den Hochschulen ist allerdings der Ansicht, dass f\u00fcr Hochschulangeh\u00f6rige nicht gen\u00fcgend Anreize best\u00fcnden, geistige Eigentumsrechte zu schaffen. Zudem sagen zwei Drittel aus, die Unternehmen k\u00f6nnten von einer Zusammenarbeit mit Hochschulen noch mehr profitieren als bisher und das Potenzial ihrer Hochschule f\u00fcr F&amp;E-Kooperation sei noch nicht ausgesch\u00f6pft. Letzteres finden auch knapp 60% der antwortenden Unternehmen.&#13;<\/p>\n<h2>Sicht der Wirtschaft<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn der Umfrage haben 137 Unternehmen mit Erfahrungen in KTI- und\/oder Euro-Projekten, 45 Start-ups mit KTI-Label und 24 Spin-off-Unternehmen von Hochschulen teilgenommen. F\u00fcr sie sind Fragen der Regelung des geistigen Eigentums im Rahmen der F&amp;E-Zusammenarbeit mit Hochschulen wichtig.Von allen antwortenden Unternehmen beurteilen 67% die bestehenden rechtlichen Regelungen f\u00fcr den Wissens- und Technologietransfer (WTT) und das geistige Eigentum an ihren Partner-Hochschulen als ausreichend. \u00c4hnliches gilt f\u00fcr die antwortenden Spin-offs und Start-ups der Hochschulen, auch wenn diese leicht skeptischer sind. Umgekehrt finden etwa 32% der Unternehmen, dass diese Regeln f\u00fcr die Nutzung bzw. Verwertung von geistigem Eigentum hinderlich sind. 43% aller antwortenden Unternehmen sind der Meinung, dass Lizenzkosten den Spielraum f\u00fcr Start-ups und Spin-offs bei der Kommerzialisierung einschr\u00e4nken. Konsequenterweise sind 79% der Auffassung, diese Unternehmen sollten Immaterialg\u00fcterrechte von den Hochschulen unentgeltlich erhalten oder g\u00fcnstig erwerben k\u00f6nnen. Von allen Antworten aus den Hochschulen stimmen 74% einer unentgeltlichen Abgabe zu.Immerhin ist etwas mehr als die H\u00e4lfte der Unternehmen daf\u00fcr, dass Hochschulen grunds\u00e4tzlich Patente erwerben, jedoch Nutzungsrechte (Lizenzen) \u2013 sei dies exklusiv und\/oder g\u00fcnstig oder gegen \u00abRoyalties\u00bb \u2013 abgeben sollen. Dies wird gerade f\u00fcr KMU ohne eigene F&amp;E als zweckm\u00e4ssiges Modell gesehen. Nat\u00fcrlich verlangen die meisten Unternehmen in Interviews, dass entweder alle Rechte oder zumindest die Nutzungsrechte \u2013 und diese f\u00fcr eine gewisse Zeit exklusiv \u2013 bei ihnen sein sollten. Man findet aber auch Verst\u00e4ndnis daf\u00fcr, dass aus einer Gesamtsicht verlangt werden kann, dass diese Resultate f\u00fcr Lehre und weitere F&amp;E-Projekte der Hochschulen nutzbar sind. Ob es \u00fcberhaupt zu einer F&amp;E-Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Hochschulen kommt, h\u00e4ngt wesentlich von einem raschen und unkomplizierten, aber doch f\u00fcr beide Seiten zufriedenstellenden Abschluss einer Zusammenarbeitsvereinbarung ab. Dazu geh\u00f6rt insbesondere die Regelung von Fragen des geistigen Eigentums. Eine M\u00f6glichkeit, um dieses Ziel besser zu erreichen, bieten Grunds\u00e4tze und minimale Standards f\u00fcr eine Vereinbarung, an denen sich alle Beteiligten orientieren sollten. 78% aller antwortenden Unternehmen finden, dass <i>Grunds\u00e4tze der Nutzung und Verwertung geistiger Eigentumsrechte<\/i> an Hochschulerfindungen in den Leistungsauftr\u00e4gen der Tr\u00e4ger mit den Hochschulen festgelegt werden sollen. Eine leichte Mehrheit stimmt zu, solche Grunds\u00e4tze auf nationaler Ebene einheitlich zu regeln.Eine Mehrheit von 77% der Unternehmen sind einverstanden, dass f\u00fcr die Hochschulen <i>Minimalstandards<\/i> zur Professionalisierung ihrer Dienste zur Unterst\u00fctzung des WTT \u2013 wie die Ver\u00f6ffentlichung der geltenden Regeln \u2013 festgelegt werden. Dabei unterst\u00fctzen ebenfalls 77% solche Standards f\u00fcr Vereinbarungen auf vertraglichem Weg. Und gem\u00e4ss 81% braucht es zur Senkung von Kosten minimale gemeinsame Regelungen f\u00fcr F&amp;E-Kooperationsprojekte, auch weil die Unternehmen in der Praxis der Hochschulen grosse Unterschiede feststellen. 72% sind der Auffassung, dass die Organisation und Abl\u00e4ufe des WTT vereinfacht und beschleunigt werden m\u00fcssen. Etwas weniger sehen eine Notwendigkeit der Vereinfachung und Verschlankung der Vielzahl von institutionellen Einheiten und organisatorischen Strukturen der Dienste zur Unterst\u00fctzung des WTT.All diesen \u00dcberlegungen stellen die Hochschulen ihren Anspruch auf Autonomie gegen\u00fcber. Dies wird von Seiten der Unternehmen skeptisch beurteilt. Nur etwa 35% der 137 \u00abanderen Unternehmen\u00bb sind der Meinung, dass die Autonomie der Hochschulen bei der Regelung des geistigen Eigentums an ihren F&amp;E-Resultaten ein notwendiges Element f\u00fcr den Wettbewerb zwischen den Hochschulen sei; bei den Start-ups sind es mit 30% noch weniger. Demgegen\u00fcber erachten 54% der Spin-offs der Hochschulen die Autonomie in dieser Sache als notwendig.68% der antwortenden Unternehmen sind der Auffassung, dass sie selber Organisation, Ablauf (Termine) und vertragliche Regelungen der F&amp;E-Kooperationsprojekte massgebend pr\u00e4gen. Allerdings sehen sich zahlreiche KMU bei Kooperationsverhandlung mit Hochschulen und erfahrenen WTT-Stellen oft in einer schwachen Position und \u00e4ussern in Interviews ihren Bedarf nach St\u00e4rkung.Aus den Interviews ging weiter hervor, dass f\u00fcr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Patente und die damit verbundenen Schutzkosten in der Regel oft zu aufwendig sind. Sie verfolgen oft andere Schutzstrategien. Einige melden aber auch ungen\u00fcgende Kenntnisse \u00fcber die zur Verf\u00fcgung stehenden M\u00f6glichkeiten und Schwierigkeiten bei der Wahl eines geeigneten Schutzes.&#13;<\/p>\n<h2>Spin-offs und Start-ups mit Resultaten der Hochschulforschung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nBei eigenen Spin-off-Unternehmen bevorzugen die meisten Hochschulen \u2013 so z.B. die Universit\u00e4ten Bern und Z\u00fcrich (Unitectra) oder die ETH Z\u00fcrich \u2013 eine L\u00f6sung \u00fcber eine Abgabe der Nutzungsrechte (Lizenzen) an diese Unternehmen, die mit Auflagen \u2013 wie z.B. einzuhaltende Fristen f\u00fcr die Verwertung der Erfindungen \u2013 verbunden sind. Die Eigentumsrechte verbleiben dabei bei den Hochschulen. Selten zeigt sich eine vollst\u00e4ndige \u00dcbertragung der Eigentumsrechte an das Spin-off-Unternehmen von Beginn weg. Auflagen wie R\u00fcckgabe der Rechte im Falle eines Konkurses werden in einem solchen Fall als wenig durchsetzungsf\u00e4hig betrachtet. Eine vollst\u00e4ndige \u00dcbertragung der Rechte wird zum Teil sp\u00e4ter bei einem Erfolgsausweis der Neugr\u00fcndung vorgenommen. Damit verbindet sich normalerweise auch eine Exklusivit\u00e4t, die jedoch dem jeweiligen Fall angepasst ist und sich nur auf das jeweilige Gesch\u00e4ftsfeld des Unternehmens bezieht.Spin-offs aus FH sind im Vergleich zum ETH-Bereich selten, obwohl das Interesse daran in FH-Kreisen w\u00e4chst. Allerdings sind Aufwand und Ertrag von Spin-off-Aktivit\u00e4ten an einer Hochschule sorgf\u00e4ltig gegeneinander abzuw\u00e4gen.&#13;<br \/>\nDie gr\u00f6sste und l\u00e4ngste Erfahrung mit Spin-offs in der Schweiz hat der ETH-Bereich. 2008 realisierte er \u00fcber 40 Neugr\u00fcndungen. Aufgrund einer Studie dar\u00fcber wird vermutet, dass Technologien oft nur \u00fcber diesen Weg umgesetzt werden k\u00f6nnen, da es z.B. keine entsprechenden Interessenten in der Schweiz gibt. Der Aufwand sei verh\u00e4ltnism\u00e4ssig gering, der wirtschaftliche Impact von solchen Spin-offs jedoch beachtlich. Vgl. Oskarsson, I., Schl\u00e4pfer, A. (2008): The Performance of Spin-off Companies at the Swiss Federal Institute of Technology Zurich, Z\u00fcrich. Das Halten von \u00abEquities\u00bb ist f\u00fcr ETH und Universit\u00e4ten m\u00f6glich und kommt dann vor, wenn ihre Leistungen f\u00fcr die Gr\u00fcnder mit Anteilscheinen abgegolten werden. F\u00fcr FH hat sich die Frage der Beteiligung bisher praktisch nicht gestellt.&#13;<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie geltenden Regelungen des geistigen Eigentums werden f\u00fcr eine gute Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen im Grundsatz von allen Befragten akzeptiert. Die Direktbetroffenen haben allerdings verschiedentlich Schwierigkeiten bei der Handhabung dieser Regeln. Es gelingt nicht immer, in einer effizienten Art und Weise ohne Zeitverzug zu einer \u00dcbereinkunft zu gelangen. Defizite werden vor allem bei Teilen der FH und der Gruppe der KMU festgestellt. Hochschulinterne Verfahren und\/oder die Organisation der Schnittstellen zwischen Hochschulen und Unternehmen im Hinblick auf Kooperationsprojekte werden von einem erheblichen Teil der Befragten als zu komplex und zu wenig transparent beurteilt und verursachen f\u00fcr die Beteiligten zu hohe Kosten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1 \u00abPr\u00e4ferenzen f\u00fcr bestimmte Schutzstrategien\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 2 \u00abRegelung des geistigen Eigentums bei F&amp;E-Kooperationsprojekten nach Hochschultypus\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 3 \u00abBeurteilung der geltenden Regelungen zum geistigen Eigentum\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: SchutzrechteDas Immaterialg\u00fcterrecht umfasst die gewerblichen Schutzrechte (Patent-, Marken-, und Designschutz) und das Urheberrecht. Zusammenfassend werden die Rechte der \u00abimmateriellen\u00bb G\u00fcter auch als geistiges Eigentum bezeichnet. Schutzrechte geben den Inhabern das Recht, Dritte \u2013 in der Regel Konkurrenten \u2013 von der wirtschaftlichen Nutzung der G\u00fcter auszuschliessen, an denen ein Recht besteht. Wer Waren und Dienstleistungen optimal sch\u00fctzen will, muss eine Schutzrechtsstrategie definieren.Ein <i>Patent<\/i> gibt dem Inhaber das Recht, Dritten die wirtschaftliche Nutzung (z.B. die Herstellung, den Verkauf, die Einfuhr) seiner Erfindung zu verbieten. Es steht dem Inhaber offen, anderen dieses Recht zu \u00fcbertragen, sei dies durch Verkauf des Patentes oder durch Lizenzvertr\u00e4ge. Erfindungen, die im Rahmen eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses entstehen, geh\u00f6ren (gem\u00e4ss OR Art. 332) grunds\u00e4tzlich dem Arbeitgeber (also z.B. bei Hochschulangeh\u00f6rigen der Hochschule).F\u00fcr weitere Informationen siehe <i><a href=\"http:\/\/www.ige.ch\">http:\/\/www.ige.ch<\/a>.<\/i><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Wirtschaft am Standort Schweiz steht in einem intensiven internationalen Innovationswettbewerb. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen im Bereich Forschung und Entwicklung (F&amp;E) ist dabei besonders wichtig, damit die sich bietenden Chancen genutzt werden k\u00f6nnen. 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