{"id":121810,"date":"2009-12-01T12:00:00","date_gmt":"2009-12-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2009\/12\/muller-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:35:48","modified_gmt":"2023-08-23T21:35:48","slug":"muller","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2009\/12\/muller\/","title":{"rendered":"Das neue Revisionsrecht: Hoher administrativer Aufwand f\u00fcr KMU"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIm Rahmen der Arbeiten des KMU-Forums zur administrativen Entlastung wurden die Auswirkungen des neuen Revisionsrechts auf die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beurteilt. Aus den Ergebnissen dieser Untersuchung geht hervor, dass die neuen Bestimmungen &#8211; wie dies in mehreren parlamentarischen Vorst\u00f6ssen bef\u00fcrchtet wurde &#8211; einen erheblichen Verwaltungsaufwand und sehr hohe Kosten zur Folge haben. Die zus\u00e4tzlichen Kosten belaufen sich auf 600 Mio. bis 1 Mrd. Franken pro Jahr f\u00fcr die kleinen Unternehmen und auf ungef\u00e4hr 100 Mio. Franken f\u00fcr die zur ordentlichen Revision verpflichteten KMU. F\u00fcr die Mikrounternehmen dagegen nehmen die Kosten um rund 70 Mio. Franken pro Jahr ab.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie neuen Bestimmungen zur Revisionspflicht sind am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Einige Unternehmen haben sich seither \u00fcber die administrative Belastung sowie \u00fcber unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige Kosten im Zusammenhang mit der neuen Regulierung beklagt. Im Parlament wurden drei Motionen Motion 07.3818 von Nationalrat Schneider-Ammann Johann: Internes Kontrollsystem; Motion 08.3587 von St\u00e4nderat B\u00fcttiker Rolf: KMU-freundliches Revisionsaufsichtsgesetz; Motion 08.3645 von Nationalrat Eduard Engelberger: KMU-freundliches Revisionsaufsichtsgesetz. eingereicht, in denen ebenfalls Probleme f\u00fcr die KMU mit der administrativen Belastung erw\u00e4hnt werden.\u00a0Vor diesem Hintergrund f\u00fchrte das vom Seco wahrgenommene Sekretariat des KMU-Forums (siehe&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 1<\/b>&#13;<br \/>\nDas KMU-Forum ist eine Kommission von ausserparlamentarischen Expertinnen und Experten, die der Bundesrat 1998 ins Leben gerufen hat. Seine Mitglieder sind mehrheitlich Unternehmer. Im Rahmen von Vernehmlassungen pr\u00fcft das Forum Gesetzes- und Verordnungsentw\u00fcrfe, die Auswirkungen auf die Wirtschaft haben, und gibt eine Stellungnahme aus Sicht der KMU ab. Das Forum befasst sich ausserdem mit spezifischen Bereichen der bestehenden Regulierung und schl\u00e4gt gegebenenfalls Vereinfachungen oder Alternativen vor. Dem Bundesrat ist es wichtig, die erforderlichen Massnahmen zu treffen, um die KMU vor einer \u00dcberlastung durch administrativen Aufgaben zu sch\u00fctzen. Zus\u00e4tzliche Investitionen oder Hindernisse bei der Verwaltung sind zu vermeiden, sodass ihre Handlungsfreiheit so wenig wie m\u00f6glich eingeschr\u00e4nkt wird. Weitere Informationen unter www.forum-kmu.ch.) im Juni 2009 eine Umfrage durch, um die Auswirkungen des neuen Revisionsrechts auf die KMU zu evaluieren. Dabei wurden die Ansichten der Buchhalter und Unternehmensleiter zu den in Kraft getretenen Bestimmungen eingeholt. Der Aufwand und die Kosten im Zusammenhang mit der Revision werden indirekt noch zunehmen, wenn der sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung befindliche Entwurf zur Modernisierung des Rechnungslegungsrechts angenommen wird. Deshalb befasste sich die Umfrage auch mit den Auswirkungen dieser Vorlage auf die mittelgrossen Unternehmen, die davon besonders betroffen sein werden.\u00a0Drei verschiedene Fragebogen wurden versandt an 100 mittelgrosse Unternehmen, die zur ordentlichen Revision verpflichtet sind, an 100 kleine Unternehmen, die eine eingeschr\u00e4nkte Revision durchf\u00fchren, sowie an 100 Mikrounternehmen, die beim Handelsregister ein Opting-out eintragen liessen (Erkl\u00e4rung siehe weiter unten). Die R\u00fccklaufquote betrug 26%, was f\u00fcr eine Umfrage dieser Art verh\u00e4ltnism\u00e4ssig hoch ist. Anschliessend wurden auf der Grundlage der eingegangenen Antworten Evaluationen und Quantifizierungen durchgef\u00fchrt. Die verzeichneten Ergebnisse haben keinen quantitativen Charakter, weil die Stichprobe statistisch nicht repr\u00e4sentativ ist. Sie weisen indessen einen hohen qualitativen Wert auf, da sie in verschiedenen Phasen durch Fachleute der Praxis und Experten validiert wurden.&#13;<\/p>\n<h2>Neues Revisionsrecht: Das Wichtigste in K\u00fcrze<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie neuen Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) zur Revisionspflicht sind am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Sie gelten in Zukunft gleichermassen f\u00fcr Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschr\u00e4nkter Haftung, Genossenschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Vereine und Stiftungen. Weiterhin nicht von der Revisionspflicht betroffen sind dagegen die Personengesellschaften: Einzelfirmen, Kollektivgesellschaften und Kommanditgesellschaften.\u00a0Mit den neuen Bestimmungen wird ein differenziertes System eingef\u00fchrt, das der Gr\u00f6sse der Unternehmen sowie weiterer wichtiger Kriterien Rechnung tr\u00e4gt. Gem\u00e4ss dem neuen Artikel 727 OR m\u00fcssen folgende Gesellschaften ihre Jahresrechnung durch eine Revisionsstelle ordentlich pr\u00fcfen lassen:\u00a0&#8211; Publikumsgesellschaften, die:\u00a0a) Beteiligungspapiere haben, welche an einer B\u00f6rse kotiert sind,\u00a0b) Anleihensobligationen ausstehend haben,\u00a0c) mindestens 20% der Aktiven oder des Umsatzes zur Konzernrechnung einer Gesellschaft beitragen, welche eines dieser beiden Kriterien erf\u00fcllt;\u00a0&#8211; Gesellschaften mit einer gewissen wirtschaftlichen Bedeutung, die zwei der nachstehenden Gr\u00f6ssen in zwei aufeinanderfolgenden Gesch\u00e4ftsjahren \u00fcberschreiten: \u00a0a) Bilanzsumme von 10 Mio. Franken, \u00a0b) Umsatzerl\u00f6s von 20 Mio. Franken, \u00a0c) 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt;\u00a0&#8211; Gesellschaften, die zur Erstellung einer Konzernrechnung verpflichtet sind, oder auf Verlangen von Aktion\u00e4ren, die zusammen mindestens 10% des Aktienkapitals vertreten (die ordentliche Pr\u00fcfung kann auch in den Statuten vorgesehen oder von der Generalversammlung beschlossen werden).\u00a0\u00a0Sind die Voraussetzungen f\u00fcr eine ordentliche Revision nicht gegeben, so muss die Gesellschaft ihre Jahresrechnung durch eine Revisionsstelle eingeschr\u00e4nkt pr\u00fcfen lassen.\u00a0Mit der Zustimmung s\u00e4mtlicher Aktion\u00e4re kann auf die eingeschr\u00e4nkte Revision verzichtet werden (Opting-out), wenn die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt nicht mehr als zehn Vollzeitstellen aufweist. Verzichten die Aktion\u00e4re auf eine eingeschr\u00e4nkte Revision, so gilt dieser Verzicht auch f\u00fcr die nachfolgenden Jahre. Jeder Aktion\u00e4r hat jedoch das Recht, sp\u00e4testens zehn Tage vor der Generalversammlung eine eingeschr\u00e4nkte Revision zu verlangen.\u00a0Die revidierten OR-Bestimmungen wurden durch ein neues Bundesgesetz \u00fcber die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren erg\u00e4nzt. Seit dem 1. September 2007 ist eine neue Eidgen\u00f6ssische Revisionsaufsichtsbeh\u00f6rde (RAB) f\u00fcr die Zulassung der Revisoren sowie f\u00fcr die \u00dcberwachung der Revisionsstellen der Publikumsgesellschaften zust\u00e4ndig. Diese unabh\u00e4ngige Beh\u00f6rde sorgt f\u00fcr die Rechtm\u00e4ssigkeit und die Qualit\u00e4t der Revisionsdienstleistungen. Die Bestimmung einer Revisionsfirma oder eines Revisors h\u00e4ngt von der Art der Revision (ordentlich\/eingeschr\u00e4nkt) sowie von der durch die RAB erteilten Zulassung ab.\u00a0Die ordentliche und die eingeschr\u00e4nkte Revision unterscheiden sich durch den Umfang der geforderten Pr\u00fcfungen. Die Unterschiede finden sich bei der Berichterstattung \u00fcber die Pr\u00fcfung wieder: Bei der eingeschr\u00e4nkten Revision fordert der Gesetzgeber nur die Erstellung eines zusammenfassenden Berichts zuhanden der Generalversammlung. Im Rahmen einer ordentlichen Revision hat die Revisionsstelle ausserdem zuhanden des Verwaltungsrates einen umfassenden Bericht zu erstellen (fr\u00fcher Erl\u00e4uterungsbericht), der Feststellungen zu Rechnungslegung, internem Kontrollsystem (IKS), Durchf\u00fchrung und Ergebnis der Revision enth\u00e4lt. Die Anforderungen zum IKS sind neu. Die zur ordentlichen Revision verpflichteten Unternehmen m\u00fcssen nun der Revisionsstelle dokumentierte Informationen liefern, dank denen diese best\u00e4tigen kann, dass ein IKS besteht. Die Dokumentation kann sich auf den Rechnungslegungsprozess beschr\u00e4nken, d.h. auf die Identifikation der Risiken von Anomalien in der Buchf\u00fchrung und der Rechnungslegung (Kontrolle der Zugriffsrechte auf das EDV-System, Speicherung der Daten usw.). Um seine Aufsichtsfunktion wahrzunehmen, hat der Verwaltungsrat regelm\u00e4ssig die Qualit\u00e4t des IKS mit der Gesch\u00e4ftsleitung zu pr\u00fcfen. Die Dokumentation ist regelm\u00e4ssig anzupassen.\u00a0Eine neue Anforderung, die f\u00fcr alle zur ordentlichen oder zur eingeschr\u00e4nkten Revision verpflichteten Unternehmen gleichermassen gilt, ist die Risikobeurteilung (RB). Diese Neuerung hat ihren Ursprung allerdings nicht im neuen Revisionsrecht, sondern in einer Anpassung des OR vom 16. Dezember 2005, die am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist. Sie betrifft die Revision des GmbH-Rechts und enth\u00e4lt ausserdem Anpassungen im Aktien-, Genossenschafts-, Handelsregister- und Firmenrecht (BBl 2004 4117, 4125). S\u00e4mtliche Einheiten, die zur Verwendung der Rechnungslegungsstandards der Aktiengesellschaften verpflichtet sind (Gesellschaften mit beschr\u00e4nkter Haftung, Stiftungen usw.), m\u00fcssen nun im Anhang des Gesch\u00e4ftsberichts Angaben \u00fcber die Durchf\u00fchrung einer Beurteilung der Risiken liefern, die Auswirkungen auf ihre Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit haben k\u00f6nnten (gesch\u00e4ftliche Risiken, finanzielle Risiken usw.). Da sie zur Jahresrechnung geh\u00f6ren, m\u00fcssen diese Informationen ebenfalls der Revisionsstelle zur Pr\u00fcfung unterbreitet werden. Der Revisor beschr\u00e4nkt sich allerdings auf die formelle Pr\u00fcfung, dass die Analyse durchgef\u00fchrt und das Ergebnis schriftlich festgehalten wurde. Die Analyse muss jedes Jahr von neuem durchgef\u00fchrt und die Dokumentation aktualisiert werden.&#13;<\/p>\n<h2>Wichtigste Ergebnisse<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie zur ordentlichen Revision verpflichteten Unternehmen sind der Ansicht, dass ihre interne administrative Belastung aufgrund des neuen Revisionsrechts insgesamt um 19% zugenommen hat. Diese Zunahme resultiert aus dem zus\u00e4tzlichen Zeitaufwand, der nun jedes Jahr f\u00fcr die Erarbeitung des IKS, die Durchf\u00fchrung der RB, die Erstellung der Jahresrechnung und die Beantwortung der Fragen der Revisoren erforderlich ist. \u00a0Im Gegensatz zu den in mehreren parlamentarischen Vorst\u00f6ssen ge\u00e4usserten Bef\u00fcrchtungen stellt das IKS hinsichtlich der administrativen Belastung der KMU keine gr\u00f6sseren Probleme, sofern es sich auf den Rechnungslegungsprozess beschr\u00e4nkt, was den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht. Nur Unternehmen, die freiwillig weiter gehen &#8211; beispielsweise im Rahmen einer Zertifizierung &#8211; beschweren sich teilweise \u00fcber eine unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige administrative Belastung. Mit der RB sind ebenfalls keine un\u00fcberwindlichen Probleme verbunden. Die meisten befragten Unternehmen beurteilen die einmaligen Kosten f\u00fcr die erste Durchf\u00fchrung der RB als ertr\u00e4glich. Dasselbe gilt f\u00fcr die langfristige administrative Belastung, die mit der RB einhergeht. \u00a0Hinsichtlich der Dienstleistungen von Treuh\u00e4ndern und Beratern betr\u00e4gt der Anstieg der Honorarrechnungen 12% (Durchschnitt der Antworten). Die Honorare der Revisionsstelle nahmen im Anschluss an das Inkrafttreten des neuen Revisionsrechts um durchschnittlich 17% zu. Aus den Evaluationen und Quantifikationen, die auf der Grundlage der eingegangenen Antworten mit Hilfe von Experten durchgef\u00fchrt wurden, geht hervor, dass das neue Revisionsrecht einen zus\u00e4tzlichen Aufwand und zus\u00e4tzliche Kosten in H\u00f6he von knapp 19000 Franken pro Unternehmen und Jahr zur Folge hat. Da in der Schweiz ungef\u00e4hr 5500 KMU zur ordentlichen Revision verpflichtet sind, liegt der Gesamtaufwand f\u00fcr diese Unternehmen in einer Gr\u00f6ssenordnung von 100 Mio. Franken pro Jahr.\u00a0Die zur eingeschr\u00e4nkten Revision verpflichteten kleinen Unternehmen sind der Ansicht, dass ihre interne administrative Belastung aufgrund des neuen Revisionsrechts um 13% zugenommen hat. Bei den Honorarrechnungen von Treuh\u00e4ndern und Beratern betr\u00e4gt der Anstieg 10% und bei den Kosten f\u00fcr die Revisionsstelle 12%.\u00a0Da eine grosse Zahl von KMU (in der Schweiz rund 200000) zu dieser Art von Revision verpflichtet sind, entsprechen diese Zunahmen f\u00fcr die gesamte Wirtschaft insgesamt einem sehr hohen Betrag: Die zus\u00e4tzliche administrative Belastung und die zus\u00e4tzlichen externen Kosten entsprechen zusammen genommen einer Summe zwischen 600 Mio. und 1 Mrd. Franken pro Jahr und damit einem durchschnittlichen Zusatzaufwand von 4000 Franken pro Unternehmen. Diese Werte stehen in einem klaren Gegensatz zu den Prognosen, die in der Botschaft von 2004 zum Revisionsentwurf enthalten sind (BBl 2004, 3969, 4098). So wurde damals eine Abnahme des administrativen Aufwands und der externen Kosten prognostiziert. Zus\u00e4tzlich zu diesem unerwarteten zus\u00e4tzlichen Aufwand kritisierten die kleinen Unternehmen die neuen Anforderungen, welche die Revisionsstellen erf\u00fcllen m\u00fcssen. Ein grosser Teil der Kleinunternehmen beurteilt diese Anforderungen als \u00fcbertrieben und unangemessen.\u00a0Was schliesslich die Unternehmen anbelangt, die beim Handelsregister ein Opting-out eintragen liessen, geht aus den Umfrageergebnissen hervor, dass das Verfahren im Durchschnitt Kosten von 1700 Franken zur Folge hatte. Dieser Betrag umfasst die Geb\u00fchren f\u00fcr den obligatorischen Eintrag ins Handelsregister und die &#8211; teilweise erforderliche &#8211; \u00c4nderung der Statuten sowie die \u00fcbrigen Kosten (wie z.B. Honorarrechnungen von Treuh\u00e4ndern). Mit einem Verzicht auf die eingeschr\u00e4nkte Revision kann k\u00fcnftig jedes Unternehmen ungef\u00e4hr 2000 Franken pro Jahr einsparen. Die meisten dieser Unternehmen werden \u00fcberhaupt keine Revision ihrer Jahresrechnung mehr vornehmen lassen. \u00a0Vom Opting-out werden vor allem Aktiengesellschaften profitieren. Sie k\u00f6nnen damit jedes Jahr ungef\u00e4hr 83 Mio. Franken einsparen. F\u00fcr die Gesellschaften mit beschr\u00e4nkter Haftung resultieren zus\u00e4tzliche Kosten in H\u00f6he von 12 Mio. Franken pro Jahr: Da diese vor 2008 nicht zu einer Revision verpflichtet waren, entspricht das Opting-out f\u00fcr sie einem zus\u00e4tzlichen Aufwand. F\u00fcr Stiftungen, Mikrogenossenschaften und Vereine sind die Auswirkungen des Opting-out beschr\u00e4nkt und insgesamt neutral.&#13;<\/p>\n<h2>Voraussichtliche Auswirkungen der Revisionsvorlage des Rechnungslegungsrechts<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Dezember 2007 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament eine Revisionsvorlage zum Aktien- und Rechnungslegungsrecht. Die neuen Bestimmungen zur Rechnungslegung wirken sich indirekt auf den Aufwand und die Kosten der Revision aus, da letztere die Jahresrechnung betrifft.\u00a0Die Vorlage sieht &#8211; abh\u00e4ngig von der Unternehmensgr\u00f6sse &#8211; zus\u00e4tzliche Anforderungen an die Rechnungslegung vor, so beispielsweise in Bezug auf den Jahresbericht und die Geldflussrechnung. Aus den Ergebnissen der Umfrage und den erg\u00e4nzenden Analysen, die in Zusammenarbeit mit Experten durchgef\u00fchrt wurden, geht hervor, dass jene zur ordentlichen Revision verpflichteten 5500 KMU mit einem zus\u00e4tzlichen Anstieg ihrer Kosten in H\u00f6he von 100 Mio. Franken pro Jahr rechnen m\u00fcssen, falls die Revisionsvorlage in der gegenw\u00e4rtig vorliegenden Form verabschiedet wird.\u00a0Die Auswirkungen auf die kleinen Unternehmen konnten im Rahmen der Umfrage nicht evaluiert werden. Da jedoch sehr viele Unternehmen betroffen sein werden, ist mit insgesamt hohen Zusatzkosten zu rechnen. So sieht der Revisionsentwurf vor, die neue Regelung der Rechnungslegung auf alle im Handelsregister eingetragenen Rechtseinheiten auszudehnen (\u00fcber 500000 per Ende 2008 erfasste Rechtseinheiten). Einzelfirmen, Vereine, Stiftungen und alle Gesellschaften m\u00fcssen sich in Buchf\u00fchrung und Rechnungslegung an die Aktiengesellschaften anpassen. Die administrative Belastung eines grossen Teils der Unternehmen wird ansteigen, w\u00e4hrend diejenige der kleinen Aktiengesellschaften teilweise sinkt, da diese keinen Jahresbericht mehr pr\u00e4sentieren m\u00fcssen.&#13;<\/p>\n<h2>Schlussfolgerungen des KMU-Forums<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nGem\u00e4ss Artikel 13 der Verordnung \u00fcber die Koordination der Politik des Bundes zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen (SR 172.091) liess das KMU-Forum dem Sekretariat der Kommissionen f\u00fcr Rechtsfragen (RK) des Parlaments ein Exemplar des Umfrageberichts Der Bericht und seine Anh\u00e4nge k\u00f6nnen unter folgender Internetadresse eingesehen werden: <a href=\"http:\/\/www.seco.admin.ch\/themen\/00476\/00487\/00490\/02012\">www.seco.admin.ch\/themen\/00476\/00487\/00490\/02012<\/a> . zukommen.\u00a0Gem\u00e4ss dem KMU-Forum enthalten die Ergebnisse grunds\u00e4tzlich neue Elemente, die f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Revisionsvorlage des Rechnungslegungsrechts durch die RK von Nutzen sein k\u00f6nnen. Angesichts der sehr starken Zunahme des Aufwands wirft das Forum die Frage auf, ob die Schwellen und Kriterien, die f\u00fcr die Unterstellung unter das neue Rechnungslegungsrecht vorgesehen sind, nicht einer nochmaligen \u00dcberpr\u00fcfung unterzogen werden sollten. \u00a0Die Zunahme des Aufwands ist insbesondere deshalb problematisch, weil der mit den neuen Bestimmungen verbundene Mehrwert von einem grossen Teil der befragten KMU als gering oder sogar als gleich null erachtet wird. Diese Ausgangslage ist vor allem in Bezug auf die Unternehmen bedenklich, die zur ordentlichen Revision verpflichtet sind (siehe&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 3<\/b>&#13;<br \/>\n+ 19% (Auswirkungen des neuen Revisionsrechts)+ 18% (voraussichtliche Auswirkungen des neuen Rechnungslegungsrechts)+ 37% Total).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 1: KMU-Forum<\/b>&#13;<br \/>\nDas KMU-Forum ist eine Kommission von ausserparlamentarischen Expertinnen und Experten, die der Bundesrat 1998 ins Leben gerufen hat. Seine Mitglieder sind mehrheitlich Unternehmer. Im Rahmen von Vernehmlassungen pr\u00fcft das Forum Gesetzes- und Verordnungsentw\u00fcrfe, die Auswirkungen auf die Wirtschaft haben, und gibt eine Stellungnahme aus Sicht der KMU ab. Das Forum befasst sich ausserdem mit spezifischen Bereichen der bestehenden Regulierung und schl\u00e4gt gegebenenfalls Vereinfachungen oder Alternativen vor. Dem Bundesrat ist es wichtig, die erforderlichen Massnahmen zu treffen, um die KMU vor einer \u00dcberlastung durch administrativen Aufgaben zu sch\u00fctzen. Zus\u00e4tzliche Investitionen oder Hindernisse bei der Verwaltung sind zu vermeiden, sodass ihre Handlungsfreiheit so wenig wie m\u00f6glich eingeschr\u00e4nkt wird. Weitere Informationen unter www.forum-kmu.ch.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 2: Betroffene KMU (Sch\u00e4tzungen)<\/b>&#13;<br \/>\nNeues Revisionsrecht&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nOrdentliche Revision: 5500 mittelgrosse Unternehmen (mit gr\u00f6sstenteils zwischen 50 und 249 Angestellten).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEingeschr\u00e4nkte Revision: 200&nbsp;000 kleine Unternehmen (mit gr\u00f6sstenteils zwischen 10 und 49 Angestellten).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nOpting-out: 120&nbsp;000 Mikrounternehmen (mit einem Personalbestand von h\u00f6chstens zehn Angestellten).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nRevisionsvorlage des Rechnungslegungsrechts&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nNeue Grundanforderungen: 500&nbsp;000 im Handelsregister eingetragene Unternehmen\/Rechtseinheiten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nNeue zus\u00e4tzliche Anforderungen: 5500 mittelgrosse Unternehmen (entsprechend den Kriterien des Revisionsrechts).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 3: Kumulierte Auswirkungen f\u00fcr die zur ordentlichen Revision verpflichteten KMU<\/b>&#13;<br \/>\nInterner administrativer Aufwand&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n+ 19% (Auswirkungen des neuen Revisionsrechts)&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n+ 18% (voraussichtliche Auswirkungen des neuen Rechnungslegungsrechts)&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n+ 37% Total&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nHonorarrechnungen von Treuh\u00e4ndern und Beratern&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n+ 12% (Auswirkungen des neuen Revisionsrechts)&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n+ 16% (voraussichtliche Auswirkungen des neuen Rechnungslegungsrechts)&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n+ 28% Total&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nHonorarrechnungen der Revisionsstelle&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n+ 17% (Auswirkungen des neuen Revisionsrechts)&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n+ 18% (voraussichtliche Auswirkungen des neuen Rechnungslegungsrechts)&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n+ 35% Total&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGesamtkosten pro Unternehmen und Jahr&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n+ 18&nbsp;750 Franken (Auswirkungen des neuen Revisionsrechts)&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n+ 18&nbsp;750 Franken (voraussichtliche Auswirkungen des neuen Rechnungslegungsrechts)&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n+ 37&nbsp;500 Franken pro Jahr und Unternehmen&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGesamtkosten f\u00fcr alle 5500 betroffenen KMU&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n+ 100&nbsp;000&nbsp;000 Franken (Auswirkungen des neuen Revisionsrechts)&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n+ 100&nbsp;000&nbsp;000 Franken (voraussichtliche Auswirkungen des neuen Rechnungslegungsrechts)&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n+ 200&nbsp;000&nbsp;000 Franken pro Jahr<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp;&#13; &#13; Im Rahmen der Arbeiten des KMU-Forums zur administrativen Entlastung wurden die Auswirkungen des neuen Revisionsrechts auf die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beurteilt. 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