{"id":121870,"date":"2009-12-01T12:00:00","date_gmt":"2009-12-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2009\/12\/burkhardt-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:36:00","modified_gmt":"2023-08-23T21:36:00","slug":"burkhardt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2009\/12\/burkhardt\/","title":{"rendered":"Auftakt zur Parlamentsdebatte \u00fcber die Klimapolitik nach 2012"},"content":{"rendered":"<p>Als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative \u00abF\u00fcr ein gesundes Klima\u00bb hat der Bundesrat Ende August 2009 die Botschaft \u00fcber die Klimapolitik nach 2012 verabschiedet. Die beantragte \u00c4nderung des CO2-Gesetzes orientiert sich in der Zielsetzung wie auch bei einzelnen Instrumenten an der Europ\u00e4ischen Union (EU). Bis ins Jahr 2020 sollen die Treibhausgasemissionen gegen\u00fcber 1990 um mindestens 20% gesenkt werden. Das Reduktionsziel soll auf 30% angehoben werden, wenn die Staatengemeinschaft in Kopenhagen ein griffiges internationales Klimaregime beschliesst. Gleichzeitig werden mit drei vorgezogenen Teilrevisionen des CO2-Gesetzes vor 2012 weitere Massnahmen in Kraft gesetzt, die einen bedeutenden Beitrag an die zuk\u00fcnftigen Ziele leisten.<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/200912_04_Burkhardt_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"247\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDas f\u00fcr die Zeit nach 2012 revidierte CO2-Gesetz verankert zum einen weitere Ziele f\u00fcr die Reduktion der Treibhausgasemissionen und zum anderen die daf\u00fcr n\u00f6tigen Instrumente. Sie werden im Folgenden kurz vorgestellt.&#13;<\/p>\n<h2>Reduktionsziel und Massnahmen bis 2020<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nBis zum Jahr 2020 sollen die Treibhausgasemissionen der Schweiz mindestens um 20% gegen\u00fcber 1990 gesenkt werden. Im Rahmen eines internationalen Klimaabkommens f\u00fcr die Zeit nach 2012 ist die Schweiz bereit, ihr Reduktionsziel auf bis zu 30% zu erh\u00f6hen, sofern sich andere Industriel\u00e4nder zu \u00e4hnlichen Reduktionen verpflichten und auch die wirtschaftlich weiter entwickelten Schwellenl\u00e4nder einen ihren M\u00f6glichkeiten entsprechenden Beitrag zum internationalen Klimaschutz leisten.&#13;<\/p>\n<h3>CO2-Abgabe<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie seit dem 1. Januar 2008 erhobene Lenkungsabgabe auf Brennstoffen wird unter Beibehaltung des heutigen Mechanismus weitergef\u00fchrt. Mit der Abgabe soll f\u00fcr Wirtschaft und Bev\u00f6lkerung auch nach 2012 ein Anreiz f\u00fcr einen sparsameren Umgang mit fossilen Brennstoffen bestehen. Die Einnahmen der Abgabe werden gr\u00f6sstenteils proportional zur AHV-Lohnsumme an die Wirtschaft und gleichm\u00e4ssig pro Kopf an die Bev\u00f6lkerung r\u00fcckverteilt. Der Abgabesatz im Jahr 2013 betr\u00e4gt 36 Franken pro Tonne CO2 (9 Rappen pro Liter Heiz\u00f6l) und kann in den Jahren 2015 und 2018 bis auf 120 Franken angehoben werden, wenn die Emissionen aus Brennstoffen nicht in gen\u00fcgendem Umfang gesunken sind. Dieser Mechanismus ber\u00fccksichtigt auch die CO2-Wirkung steigender \u00d6lpreise. Unternehmen aus Wirtschaftszweigen, die von der CO2-Abgabe in ihrer Wettbewerbsf\u00e4higkeit beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden, k\u00f6nnen sich davon befreien lassen. Sie m\u00fcssen sich daf\u00fcr gegen\u00fcber dem Bund zur Begrenzung ihrer Treibhausgasemissionen verpflichten. \u00a0Die CO2-Lenkungsabgabe auf Treibstoffen ist weiterhin als subsidi\u00e4re Massnahme im Gesetz verankert. Sie wird nur eingef\u00fchrt, falls die gesamten Treibhausgasemissionen trotz der vorgeschlagenen Massnahmen nicht gen\u00fcgend sinken. Das Massnahmenpaket ist so ausgestaltet, dass das Reduktionsziel auch ohne Einf\u00fchrung der CO2-Abgabe auf Treibstoffen erreicht werden sollte.&#13;<\/p>\n<h3>Nationales Geb\u00e4udeprogramm<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nMaximal 200 Mio. Franken sollen f\u00fcr CO2-wirksame Massnahmen bei Geb\u00e4uden eingesetzt werden. Im Minimum zwei Drittel der Gelder soll f\u00fcr die Sanierung bestehender Geb\u00e4ude eingesetzt werden. Maximal ein Drittel steht f\u00fcr die F\u00f6rderung der erneuerbaren Energien, der Abw\u00e4rmenutzung und der Geb\u00e4udetechnik zur Verf\u00fcgung.&#13;<\/p>\n<h3>Emissionshandel<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Bundesrat will das bestehende Emissionshandelssystem nach dem Cap-and-Trade-Prinzip nach 2012 fortf\u00fchren und weiterentwickeln. Angestrebt wird ausserdem die Kompatibilit\u00e4t mit dem Emissionshandelssystem der EU, um eine Verkn\u00fcpfung der Systeme zu erm\u00f6glichen. Schweizer Unternehmen h\u00e4tten dadurch die M\u00f6glichkeit, an demselben System teilzunehmen wie ihre wichtigsten Handelspartner, in dem sich der Handel \u00fcberdies bereits etabliert hat. Eingebunden werden sollen vorab gr\u00f6ssere energieintensive Unternehmen. Diese werden von der CO2-Abgabe befreit und erhalten dank dem Emissionshandel mehr Flexibilit\u00e4t bei der Zielerreichung. Unterschreiten sie ihr Begrenzungsziel, k\u00f6nnen sie Emissionsrechte verkaufen; bei einer \u00dcberschreitung m\u00fcssen sie Emissionsgutschriften erwerben.&#13;<\/p>\n<h3>Emissionsvorschriften f\u00fcr Personenwagen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nIn Anlehnung an die Vorschriften der EU wird ein verbindlicher CO2-Zielwert f\u00fcr neue Personenwagen eingef\u00fchrt. Die Emissionsvorschriften sollen die Autoimporteure dazu veranlassen, vermehrt emissionsarme Modelle einzuf\u00fchren. Damit die Massnahme optimal greift, sind komplement\u00e4re Anreize bei den K\u00e4uferinnen und K\u00e4ufern zu setzen, wie z.B. ein Bonus-Modell bei der Automobilsteuer.&#13;<\/p>\n<h3>Kompensationspflicht f\u00fcr Treibstoffimporteure<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDas heutige Konzept des freiwilligen Klimarappens soll durch eine Kompensationspflicht abgel\u00f6st werden: Hersteller und Importeure fossiler Treibstoffe werden verpflichtet, einen Teil der CO2-Emissionen, die der Verkehr verursacht, mit Massnahmen im Inoder Ausland zu kompensieren. Der Kompensationssatz betr\u00e4gt 25%. \u00a0Die vorgeschlagenen Massnahmen sind so ausgestaltet, dass das Reduktionsziel von minus 20% im Vergleich zu 1990 per 2020 erreicht wird. Verpflichtet sich die Schweiz zu einem h\u00f6heren Ziel von minus 30%, so werden die CO2-Abgabe auf den Brennstoffen, die Kompensationspflicht bei den Treibstoffen und die Reduktionsleistung des Emissionshandelssystems verst\u00e4rkt.\u00a0Nebst der Reduktion der Treibhausgasemissionen soll auch die Anpassung an die Folgen der Klima\u00e4nderung Bestandteil der k\u00fcnftigen Schweizer Klimapolitik sein. Dem Bund soll dabei eine Koordinationsfunktion zugewiesen werden.&#13;<\/p>\n<h2>Teilrevisionen des CO2-Gesetzes vor 2012<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nInitiiert durch parlamentarische Vorst\u00f6sse sollen noch vor 2012 drei Teilrevisionen des CO2-Gesetzes in Kraft treten. Diese Teilrevisionen werden unver\u00e4ndert in das totalrevidierte CO2-Gesetz f\u00fcr die Zeit nach 2012 \u00fcbernommen.&#13;<\/p>\n<h3>Emissionsvorschriften f\u00fcr Neufahrzeuge<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Schweizer Neuwagen-Flotte weist \u00fcberdurchschnittlich starke Motoren und damit einen hohen spezifischen Treibstoffverbrauch sowie hohe CO2-Emissionen auf. In Erf\u00fcllung einer Motion will der Bundesrat wie die EU per 1. Januar 2012 CO2-Emissionsvorschriften f\u00fcr neu immatrikulierte Personenwagen einf\u00fchren. Diese verbindlichen Emissionsvorschriften sollen die freiwillige Zielvereinbarung mit der Vereinigung der Schweizer Automobil-Importeure Auto-Schweiz abl\u00f6sen. Diese Vorlage ist gleichzeitig ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative \u00abF\u00fcr menschenfreundlichere Fahrzeuge\u00bb, die am 25. August 2008 eingereicht wurde und vom Bund Vorschriften zur Reduktion der negativen Auswirkungen von Motorfahrzeugen &#8211; insbesondere der Unfallfolgen und der Umweltbelastung durch Personenwagen &#8211; verlangt.&#13;<\/p>\n<h3>Nationales Geb\u00e4udeprogramm<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Hinblick auf den dringenden klimapolitischen Handlungsbedarf hat das Parlament das grosse Reduktionspotenzial im Geb\u00e4udebereich anerkannt und will bereits ab 2010 CO2-wirksame Massnahmen bei bestehenden Geb\u00e4uden f\u00f6rdern. Die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te haben am 12. Juni 2009 eine Teilrevision des CO2-Gesetzes beschlossen und wollen w\u00e4hrend 10 Jahren maximal 200 Mio. Franken aus der CO2-Abgabe auf Brennstoffen f\u00fcr die Finanzierung von klimawirksamen Massnahmen im Geb\u00e4udebereich einsetzen.\u00a0Von diesen Geldern fliesst der gr\u00f6ssere Teil in die Sanierung von Geb\u00e4udeh\u00fcllen (W\u00e4rmed\u00e4mmung von Dach, Wand, Boden und Decke sowie Fenster- und T\u00fcrersatz). Die finanziellen Mittel werden \u00fcber eine Programmvereinbarung mit den Kantonen ausgerichtet. Dabei soll eine harmonisierte Umsetzung in den Kantonen gew\u00e4hrleistet werden. Maximal ein Drittel der zweckgebundenen Mittel wird f\u00fcr die F\u00f6rderung von erneuerbaren Energien, Abw\u00e4rmenutzung und Geb\u00e4udetechnik zur Verf\u00fcgung gestellt.&#13;<\/p>\n<h3>Fossil-thermische Kraftwerke<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Elektrizit\u00e4tsbedarf der Schweiz stieg in den letzten Jahren kontinuierlich an. Trotz verbesserter Energieeffizienz ist aufgrund der zunehmenden Elektrifizierung der Gesellschaft (Ger\u00e4te, Verkehr usw.) bis 2035 h\u00f6chstens eine Stabilisierung des Stromverbrauchs m\u00f6glich. Um die Energieversorgung l\u00e4ngerfristig gew\u00e4hrleisten zu k\u00f6nnen, hat der Bundesrat im Februar 2007 eine auf vier S\u00e4ulen basierende Strategie verabschiedet. Eine dieser vier S\u00e4ulen bilden Grosskraftwerke. In diesem Zusammenhang soll auch der Bau von fossil-thermischen Kraftwerken erm\u00f6glicht werden. Diese haben den Vorteil, dass sie rasch in Betrieb genommen werden k\u00f6nnen. Gleichzeitig haben diese Kraftwerke aber den gewichtigen Nachteil, dass sie die Schweizer CO2-Bilanz erheblich belasten. Ein Gaskombikraftwerk mit einer Leistung von 400 MW und j\u00e4hrlich 5000 Betriebsstunden emittiert \u00fcber 0,7 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr. Die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te haben daher am 23. M\u00e4rz 2007 beschlossen, die Bewilligung bestimmter geplanter Gaskombikraftwerke an die Auflage zu kn\u00fcpfen, dass die CO2-Emissionen vollumf\u00e4nglich kompensiert werden m\u00fcssen.\u00a0In Erf\u00fcllung einer Motion der Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des St\u00e4nderates (Urek-S) legte der Bundesrat am 29. Oktober 2008 eine Botschaft zur Teilrevision des CO2-Gesetzes vor. Gem\u00e4ss dieser Vorlage ist der Abschluss eines Ver-trags \u00fcber die vollst\u00e4ndige Kompensation der CO2-Emissionen Grundvoraussetzung f\u00fcr die Bewilligung eines fossil-thermischen Kraftwerks. Maximal 50% der entstehenden Emissionen d\u00fcrfen gem\u00e4ss dem Vorschlag des Bundesrates durch den Erwerb ausl\u00e4ndischer Emissionszertifikate erbracht werden.&#13;<\/p>\n<h2>Internationale Reduktionsverpflichtung wird eingehalten<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Emissionsentwicklung wird nach internationalen Richtlinien im Treibhausgasinventar erfasst. Demgem\u00e4ss emittierte die Schweiz im Jahr 2007 Treibhausgase im Umfang von 51,3 Mio. Tonnen CO2-\u00c4quivalent (CO2eq); das sind 2,7% weniger als im Referenzjahr 1990. F\u00fcr die Zielerreichung nach dem Kyoto-Protokoll, das die Schweiz zu einer Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen von 8% gegen\u00fcber 1990 verpflichtet, ist der Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 massgebend. Modellsch\u00e4tzungen zufolge d\u00fcrfte die Schweiz ihre internationale Verpflichtung erf\u00fcllen k\u00f6nnen. Davon geht aber voraussichtlich weniger als die H\u00e4lfte auf die Reduktion der Treibhausgase in der Schweiz zur\u00fcck. \u00dcber die H\u00e4lfte der Leistungen werden durch ausl\u00e4ndische Emissionszertifikate und den Zuwachs von Kohlenstoff in den Schweizer W\u00e4ldern erbracht.&#13;<\/p>\n<h2>Volkswirtschaftliche Auswirkungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nOhne aktive Klimapolitik gehen die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2020 um 3,8% zur\u00fcck. Diese Sch\u00e4tzung ist konservativ, weil sie von relativ tiefen Energiepreisen (55 US-Dollar pro Barrel) und kalten Wintertemperaturen ausgeht. Beide Faktoren treiben die Emissionen tendenziell in die H\u00f6he. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind so ausgestaltet, dass im Jahr 2020 die Reduktionsziele in der H\u00f6he von minus 20% bzw. 30% im Vergleich zu 1990 erreicht werden k\u00f6nnen. Stellschrauben f\u00fcr die Zielerreichung sind die CO2-Abgabe auf den Brennstoffen und die Kompensationspflicht bei den Treibstoffen, die je nach Verlauf der Treibhausgasemissionen in den Jahren 2015 und 2018 nach oben oder nach unten angepasst werden.\u00a0Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der vorgeschlagenen klimapolitischen Massnahmen k\u00f6nnen bis 2020 als moderat eingestuft werden. Es ist mit keinen nennenswerten Wachstums- und Wohlfahrtseinbussen zu rechnen. Zur Wahrung ihrer Wettbewerbsf\u00e4higkeit sollen energieintensive Unternehmen von der CO2-Abgabe auf Brennstoffen befreit und ins nationale Emissionshandelssystem eingebunden werden. Durch die angestrebte Verkn\u00fcpfung mit dem Emissionshandelssystem der EU w\u00fcrden Schweizer Unternehmen mehr Flexibilit\u00e4t bei ihrer Zielerreichung erhalten und ins gleiche System eingebunden wie der wichtigste Handelspartner der Schweiz. Da die EU bereits \u00e4hnliche Reduktionsziele verabschiedet hat und weitere Staaten ebenfalls signalisiert haben, Massnahmen zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen umzusetzen, d\u00fcrfte die Schweizer Klimapolitik gem\u00e4ss den in der Botschaft unterbreiteten Vorschl\u00e4gen kaum negative Auswirkungen auf die Position der Schweiz im internationalen Standortwettbewerb haben. Im internationalen Vergleich besitzt die Schweiz zudem wenig energieintensive Branchen.\u00a0Neben den direkten Auswirkungen der klimapolitischen Massnahmen ergeben sich positive indirekte Effekte. Die sogenannten Sekund\u00e4rnutzen sind f\u00fcr die Wohlfahrt von grosser Bedeutung. Sie entstehen haupts\u00e4chlich durch die geringere Luftschadstoffbelastung sowie durch Innovations- und Wachstumsimpulse aufgrund der beschleunigten Ausbreitung von energieeffizienten Technologien. Der R\u00fcckgang der inl\u00e4ndischen Nachfrage nach fossilen Energietr\u00e4gern verringert den Geldabfluss aus der Schweiz, die Auslandabh\u00e4ngigkeit und die Verletzlichkeit der Volkswirtschaft gegen\u00fcber schwankenden \u00d6lpreisen.&#13;<\/p>\n<h2>Internationales Umfeld<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Schweizer Klimapolitik ist kein Alleingang, sondern international in den Rahmen der UNO-Klimakonvention eingebettet. Die Verabschiedung der Klimakonvention (UNFCCC) anl\u00e4sslich des Erdgipfels 1992 in Rio de Janeiro war ein Meilenstein f\u00fcr ein koordiniertes Vorgehen auf internationaler Ebene. Ziel der Klimakonvention ist es, die Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosph\u00e4re auf einem Niveau zu stabilisieren, auf welchem eine gef\u00e4hrliche St\u00f6rung des Klimasystems verhindert wird. Konkret heisst dies, dass je nach Bev\u00f6lkerungsentwicklung die Emissionen pro Kopf auf 1 bis 1,5 Tonnen CO2eq zu beschr\u00e4nken sind. Heute liegt der weltweite Ausstoss bei etwa 6 Tonnen CO2eq pro Kopf.\u00a0Das 1997 in Kyoto verabschiedete Zusatzprotokoll setzt einen Meilenstein und fixiert f\u00fcr die Industriestaaten verbindliche Ziele zur Begrenzung der Treibhausgase. Ein weiterer wichtiger Meilenstein ist die Klimakonferenz Ende 2009 in Kopenhagen, an der sich nicht nur die Industriestaaten zu weiteren Reduktionen im Umfang von 25% bis 40% gegen\u00fcber 1990 verpflichten, sondern auch die Schwellenl\u00e4nder substanzielle Leistungen erbringen sollten. Bis 2050 m\u00fcssen die Emissionen noch deutlich weiter sinken, n\u00e4mlich weltweit um mindestens 50% bis 85%. F\u00fcr die Industriestaaten bedeutet dies, dass sie zwischen 80% und 95% reduzieren m\u00fcssen.&#13;<\/p>\n<h2>Nationales Umfeld<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas bestehende CO2-Gesetz verlangt vom Bundesrat rechtzeitig Vorschl\u00e4ge f\u00fcr weitere Reduktionsziele nach 2012. Mit der vorliegenden Totalrevision des CO2-Gesetzes unterbreitet der Bundesrat dem Parlament zugleich einen indirekten Gegenvorschlag zur eidgen\u00f6ssischen Volksinitiative \u00abF\u00fcr ein gesundes Klima\u00bb, welche die Umweltverb\u00e4nde am 29. Oktober 2008 eingereicht haben.\u00a0Die Klimainitiative fordert ein inl\u00e4ndisches Reduktionsziel von minus 30% bis 2020. Hinsichtlich der Umsetzungsmassnahmen legt die Initiative den Schwerpunkt auf die Energieeffizienz und die erneuerbaren Energien. Sie verzichten jedoch darauf, konkrete Massnahmen vorzuschlagen. Die f\u00fcr die Zielerreichung notwendigen Instrumente sollen auf Gesetzesebene festgelegt werden. Die Klimainitiative muss dem Volk sp\u00e4testens Ende August 2011 zur Abstimmung unterbreitet werden.\u00a0Im Raum steht ausserdem eine parlamentarische Initiative der CVP, welche ein inl\u00e4ndisches Reduktionsziel von 20% bis 2020 verlangt. Die Kommission des Nationalrates hat der Initiative Anfang 2008 Folge gegeben. Die vom Bundesrat im revidierten CO2-Gesetz f\u00fcr die Zeit nach 2012 vorgeschlagenen Zielsetzungen liegen daher in der Bandbreite der nationalen und internationalen Diskussion.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1 \u00abKumulierte Wirkung der Massnahmen im Inland (Variante minus 20%), 2012-2020\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1 \u00abVolkswirtschaftlicher Nutzen der k\u00fcnftigen Klimapolitik\u00bb<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative \u00abF\u00fcr ein gesundes Klima\u00bb hat der Bundesrat Ende August 2009 die Botschaft \u00fcber die Klimapolitik nach 2012 verabschiedet. Die beantragte \u00c4nderung des CO2-Gesetzes orientiert sich in der Zielsetzung wie auch bei einzelnen Instrumenten an der Europ\u00e4ischen Union (EU). 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