{"id":121886,"date":"2009-11-01T12:00:00","date_gmt":"2009-11-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2009\/11\/ayoubi-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:35:50","modified_gmt":"2023-08-23T21:35:50","slug":"ayoubi","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2009\/11\/ayoubi\/","title":{"rendered":"Optimierungspotenzial im schweizerischen Gesundheitswesen"},"content":{"rendered":"<p>Die Eind\u00e4mmung der Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist ein vordringliches Ziel. Doch darf sie die Versorgungssicherheit als \u00fcbergeordnete Aufgabe der Krankenpflege nicht tangieren. Beide potenziell konfligierenden Ziele zu gew\u00e4hrleisten, stellt gegenw\u00e4rtig eine der gr\u00f6ssten Herausforderungen dar. Die Auslotung des Optimierungspotenzials muss daher immer das Gleichgewicht zwischen diesen Zielen wahren. Wichtigste Grunds\u00e4tze sind ein unverzerrter Wettbewerb unter den Versicherern und eine leistungsgerechte Finanzierung unter Ber\u00fccksichtigung besonderer Lasten. N\u00f6tig ist auch eine St\u00e4rkung der Finanzierungsbasis unter den Versicherten.<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/200911_06_Ayoubi_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"247\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDas schweizerische Gesundheitswesen kennt folgende permanenten Aufgaben und aktuellen Herausforderungen, die sich im \u00dcbrigen &#8211; mehr oder weniger ausgepr\u00e4gt &#8211; in allen OECD-Staaten mit ihren gesamtgesellschaftlich organisierten und finanzierten Gesundheitswesen stellen:\u00a0&#8211; Eind\u00e4mmung der Kostenentwicklung;\u00a0&#8211; Gew\u00e4hrleistung der Versorgungssicherheit mit folgenden Teilkomponenten: \u00a0&#8211; Sicherstellen einer hochstehenden medizinischen Gesundheitspflege im Sin-ne der Qualit\u00e4t und Patientensicherheit;\u00a0&#8211; Sicherstellen einer ausreichenden Versorgung (Infrastrukturen sowie personelle und finanzielle Ressourcen) sowie ihrer zeitlichen und r\u00e4umlichen Verf\u00fcgbarkeit;\u00a0&#8211; Sicherstellen des gleichen Zugangs zur Gesundheitsversorgung f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung;\u00a0&#8211; Laufende Anpassung der Versorgungsarten und -strukturen an die gesellschaftlichen und pers\u00f6nlichen Bed\u00fcrfnisse im Gleichschritt mit der medi-zinischen, medizinaltechnischen und pharmazeutischen Entwicklung;\u00a0&#8211; St\u00e4rkung der Gesundheitsf\u00f6rderung und -pr\u00e4vention.\u00a0Es liegt auf der Hand, dass diese Zielmatrix keine einfachen L\u00f6sungen erlaubt. Wesentlicher Grund f\u00fcr den Regulierungsbedarf ist die sozialisierte Finanzierung \u00fcber die Sozialversicherung und \u00fcber Steuermittel, sodass der Leistungsbezug und deren Verg\u00fctung auseinanderfallen. Dadurch treten die typischen Merkmale eines Versicherungsmarktes auf. Diese \u00e4ussern sich in einem Verhalten der Versicherten und der Patienten, welches aufgrund der Versicherungsdeckung vermutlich anders ist als ohne. In der Beziehung Arzt &#8211; Patient spielen Preise und Kosten der Leistung dank der weitreichenden Drittfinanzierung eine deutlich geringere Rolle, weshalb letztlich davon auszugehen ist, dass die Finanzierung \u00fcber eine Versicherung bzw. \u00fcber den Staat h\u00f6here Kosten zeitigt als eine private. Das ist sozusagen der Preis f\u00fcr das \u00fcbergeordnete gesellschaftspolitische Ziel, allen Personen &#8211; unabh\u00e4ngig von ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Ausstattung &#8211; denselben Zugang zur Gesundheitsversorgung zu garantieren. Dieses \u00fcbergeordnete Ziel ist also einerseits Grund f\u00fcr den Regulierungsbedarf und andererseits Rahmenbedingung f\u00fcr dessen Ausgestaltung.&#13;<\/p>\n<h2>Finanzierungsm\u00f6glichkeiten<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAngesichts des Kopfpr\u00e4miensystems sowie der hohen Transparenz zwischen Kosten- und Pr\u00e4mienentwicklung ist der politische Druck relativ hoch, die Pr\u00e4mienentwicklung durch eine Verschiebung hin zu steueroder privatfinanzierten Anteilen abzufedern. Viele politische Massnahmen sind denn auch solche zur Kostenverschiebung und stellen keine eigentlichen Regulierungen im Sinne der Systemoptimierung dar. Die Finanzierungsanteile \u00fcber Steuern und Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge zu bestimmen, ist eine genuin politische Aufgabe und letztlich eine Frage der Verteilwirkung. Dabei sollte jeweils nicht vergessen werden, dass ein wesentlicher Teil der Pr\u00e4mienlast mittels Pr\u00e4mienverbilligung abgefedert &#8211; d.h. letztlich auch wieder \u00fcber Steuermittel finanziert &#8211; wird. \u00a0F\u00fcr die gleichen Zugangschancen relevanter ist hingegen, welche Leistungen in welchem Umfang \u00fcber die sozialisierte Finanzierung (Sozialversicherung oder \u00f6ffentliche Hand) gedeckt sind. Die Schweiz geh\u00f6rt im OECD-Vergleich zu den L\u00e4ndern mit der h\u00f6chsten Kostenbeteiligung bzw. Eigenfinanzierung durch die Patienten. Die Schweiz ist also bei den Anreizen f\u00fcr einen m\u00f6glichst verantwortungsvollen Umgang bei der Inanspruchnahme von Leistungen im OECD-Vergleich bereits sehr weit gegangen. Das flankierende Auffangnetz ist dabei nicht im Krankenversicherungssystem selber ausgespannt, sondern ausserhalb: in anderen Sozialversicherungen (insbes. Erg\u00e4nzungsleistungen zur AHV und IV sowie in der IV selber), \u00fcber die von den Kantonen bereitgestellten Pr\u00e4mienverbilligungen und subsidi\u00e4re Leistungsfinanzierung oder in der Sozialhilfe. Politische Massnahmen Richtung Leistungsabbau in der Krankenversicherung und h\u00f6here Kostenbeteiligung stellen unter diesem Gesichtspunkt entweder eine Lastenverschiebung in die nachgelagerten Bereiche dar, oder sie bergen die Gefahr der unmittelbaren Rationierung im Sinne einer Vorenthaltung notwendiger medizinischer Leistun-gen und Pflege. Mit der zeitlich vorgezogenen Leistungssistierung bei unbezahlten Pr\u00e4mien klafft derzeit \u00fcbrigens ein Loch in der Krankenversicherung, das auch kurzfristig durch kein ad\u00e4quates Auffangnetz bei Zahlungsunf\u00e4higkeit abgedeckt wird. Der politische Handlungsbedarf ist inzwischen erkannt; doch eine sinnvolle Regelung des Problems ist in der Schwebe.&#13;<\/p>\n<h2>St\u00e4rkung des Versicherungsprinzips<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie H\u00f6he der Pr\u00e4mien und deren Entwicklung ist auch ein Problem der aufgeweichten Basis f\u00fcr die Pr\u00e4mienerhebung. Obwohl gesetzlich ein Kopfpr\u00e4miensystem ohne Risikokomponente vorgesehen ist, werden faktisch risikogerechte Pr\u00e4mien erhoben, und zwar haupts\u00e4chlich \u00fcber zwei Mechanismen der Risikoentmischung:\u00a0&#8211; Die eine Form besteht in den offensichtlich zu hohen Pr\u00e4mienrabatten f\u00fcr w\u00e4hlbare Franchisen. Diese Rabatte honorieren einzig die individuelle Bereitschaft zur Kostenbeteiligung, tragen jedoch der geringen Eintretenswahrscheinlichkeit f\u00fcr diese Versicherten nicht gen\u00fcgend Rechnung. Somit kommt es zu einem Mitnahmeeffekt gesunder Versicherter und zu einer individuellen risikobezogenen Pr\u00e4mie. \u00a0&#8211; Die andere Form der Risikoentmischung besteht \u00fcber Billigkassen und die gezielte Anwerbung und Zuweisung Gesunder. Diesem so selektierten Versichertenkollektiv k\u00f6nnen in der Folge ebenfalls tiefere Pr\u00e4mien angeboten werden. \u00a0\u00a0Beides reduziert das Pr\u00e4mienaufkommen ungerechtfertigt stark und schw\u00e4cht so das Versicherungsprinzip. Das Niveau der Pr\u00e4mien wird dadurch angehoben und deren Erh\u00f6hung beschleunigt. Die h\u00f6here Pr\u00e4mie bezahlen Personen mit manifest erh\u00f6hter Krankheitsdisposition in Form der ordentlichen Pr\u00e4mie. Es handelt sich also nicht um offen deklarierte risikogerechte Pr\u00e4mien f\u00fcr \u00abschlechte Risiken\u00bb, sondern um eine Honorierung \u00abguter Risiken\u00bb zulasten der anderen Versicherten. Dadurch wird die Wirksamkeit und Finanzierungsbasis der Krankenversicherung substanziell geschw\u00e4cht. Etwas \u00fcberspitzt formuliert: Es ist, wie wenn man in der AHV die Renteneinnahmen vor allem bei den Rentnern generieren w\u00fcrde.\u00a0Fazit daraus ist, dass in der Krankenversicherung der Wettbewerb \u00fcber Pr\u00e4mienrabatte gef\u00fchrt wird. Daraus resultiert ein zu geringes Pr\u00e4mienaufkommen. Dies induziert einen erh\u00f6hten politischen Handlungsdruck zu Lastenverschiebungen von den Versicherten hin zu den Patienten &#8211; die ohnehin schon h\u00f6here Pr\u00e4mien bezahlen &#8211; oder zur \u00f6ffentlichen Hand. Unmittelbare Massnahmen, die sich daraus ergeben, sind die weitere Verbesserung des Risikoausgleichs unter den Kassen zur Verminderung des Anreizes zur Risikoselektion, die Verhinderung der Risikoentmischung \u00fcber Billigkassen sowie die nochmalige Senkung der zul\u00e4ssigen Rabatte f\u00fcr w\u00e4hlbare Franchisen. Der Risikoausgleich wird ab 2012 verbessert, d\u00fcrfte jedoch die Anreize zur Risikoselektion nur wenig schw\u00e4chen. Die maximalen Rabatte bei w\u00e4hlbaren Franchisen werden ab 2010 leicht, n\u00e4mlich von 80% auf 70% des zus\u00e4tzlich \u00fcbernommenen Risikos, gesenkt. Dabei k\u00f6nnen bis zu 50% Rabatt gegen\u00fcber der ordentlichen Pr\u00e4mie gew\u00e4hrt werden.\u00a0Gerade Familien w\u00e4hlen heute h\u00e4ufig h\u00f6here Franchisen, um die Pr\u00e4mienlast zu senken, und gehen teilweise f\u00fcr sie nicht tragbare finanzielle Risiken ein. Wenn die Rabatte wie vorgeschlagen &#8211; massgebend reduziert w\u00fcrden, w\u00e4re daher die Pr\u00e4mienlast f\u00fcr Familien nochmals zu \u00fcberpr\u00fcfen. Die GDK hat z.B. 2004 die pr\u00e4mienfreie Versicherung f\u00fcr Kinder und einen Pr\u00e4mienrabatt von 50% f\u00fcr junge Erwachsene vorgeschlagen. Die Einnahmenausf\u00e4lle w\u00fcrden \u00fcber die Erwachsenenpr\u00e4mien kompensiert, die ihrerseits bei Bedarf \u00fcber die individuelle Pr\u00e4mienverbilligung reduziert w\u00fcrden.&#13;<\/p>\n<h2>Integrierte Versorgung st\u00e4rken<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEin weiteres Handlungsfeld f\u00fcr die Optimierung der Krankenversicherung ist die St\u00e4rkung der integrierten Versorgung. Sie ist nicht nur kostensparend, sondern in erster Linie einer qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung zutr\u00e4glich. Unter integrierter Versorgung wird die optimale Versorgung unter Vermeidung von Redundanzen an den Schnittstellen verstanden; Schnittstellen werden so zu Nahtstellen. Die GDK schl\u00e4gt deshalb einen unbedingten Zugang qualifizierter Versorgungsnetzwerke zur Krankenversicherung vor. Heute sehen sich solche Netzwerke, welche eine qualitativ hochstehende Versorgung schwer und chronisch Kranker zu gew\u00e4hrleisten verm\u00f6gen, einem Risikoselektionsdruck einiger Versicherer gegen\u00fcber. \u00a0Der notwendige garantierte und faire Zugang zur Krankenversicherung st\u00e4rkt nicht nur die integrierte Versorgung, sondern auch die Bem\u00fchungen der Versicherer um eine m\u00f6glichst gute Versorgung der Patienten. Die optimierte Versorgung \u00fcber den gesamten Behandlungspfad soll auch \u00fcber die Strategie eHealth Schweiz von Bund und Kantonen gest\u00e4rkt werden (siehe&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 1<\/b>&#13;<br \/>\nMit der Strategie eHealth Schweiz bezwecken Bund und Kantone eine Steigerung von Effizienz, Qualit\u00e4t und Sicherheit der medizinischen Versorgung dank dem integrierten Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien zur Vernetzung der Prozesse und Leistungserbringer. Das wichtigste Element zur Erreichung dieses Ziels ist der schrittweise Aufbau eines elektronischen Patientendossiers, in welchem behandlungsrelevante Informationen vernetzt werden. F\u00fcr den Zugriff der Leistungserbringer auf dieses Dossier bedarf es grunds\u00e4tzlich &#8211; d.h. ausser im Notfall &#8211; der Zustimmung der Patientin oder des Patienten.).&#13;<\/p>\n<h2>Transparenz erh\u00f6ht Wirtschaftlichkeit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEin wichtiges Ziel ist auch die Erh\u00f6hung der Transparenz \u00fcber die erbrachten Leistungen und die Kosten. Mit der Einf\u00fchrung leistungsbezogener Pauschalen (SwissDRG) im station\u00e4ren Bereich ab 2012 wird das Ziel verfolgt, die Abgeltung leistungsgerecht zu gestalten und die Transparenz zu erh\u00f6hen. Dabei interessieren nicht nur die Kosten, sondern auch die Qualit\u00e4t der Leistungen. Da der Kostendruck steigen d\u00fcrfte, ist die St\u00e4rkung der Qualit\u00e4tsaspekte &#8211; auch im Sinne der Unterst\u00fctzung von Massnahmen zur Qualit\u00e4tssicherung &#8211; zentral. Auch in diesem Bereich sind zahlreiche Bestrebungen im Gange, doch braucht es noch mehr Koordination und Vergleichbarkeit.&#13;<\/p>\n<h2>Langfristige Perspektive beachten<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nOb der kurzfristig zu bew\u00e4ltigenden Aufgabe zur Eind\u00e4mmung der Kostenentwicklung darf auch die langfristige Perspektive nicht aus den Augen gelassen werden. Als Kostentreiber gelten heute der medizinische Fortschritt und die demografische Alterung. \u00a0Der medizinische Fortschritt soll nicht behindert werden. Doch ist nicht alles Neue besser und wirksamer als Bestehendes, h\u00e4ufig aber teurer. Solche Ph\u00e4nomene lassen sich bei Medikamenten beobachten, teilweise aber auch bei medizinisch-therapeutischen Methoden. Das diesbez\u00fcgliche Sparpotenzial ist wahrscheinlich nicht vollst\u00e4ndig, sicher aber nur im internationalen Kontext realisierbar. Der Forschungsstandort Schweiz hat hier einen wesentlichen Beitrag zu leisten.\u00a0Bez\u00fcglich der demografischen Alterung ist die St\u00e4rkung der Gesundheitsf\u00f6rderung und -pr\u00e4vention der gr\u00f6sste Hoffnungstr\u00e4ger an \u00f6ffentlich realisierbaren Massnahmen. Gem\u00e4ss OECD OECD, WHO. OECD-Berichte \u00fcber Gesundheitssysteme: Schweiz. Paris, 2006. besteht hier f\u00fcr die Schweiz besonders grosser Handlungsbedarf im Hinblick auf das Gesundheitsverhalten der gesamten Bev\u00f6lkerung. Vgl. Artikel Spycher auf S. 17ff. in dieser Ausgabe. Die demografische Entwicklung schl\u00e4gt sich auch im Arbeitskr\u00e4fteangebot nieder. Diesbez\u00fcglich sind gerade im Gesundheitswesen mittelbis langfristig Engp\u00e4sse zu bef\u00fcrchten, im \u00dcbrigen nicht allein f\u00fcr die Schweiz (siehe&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 2<\/b>&#13;<br \/>\nDas Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) hat in einer ersten Studie f\u00fcr die ambulante medizinische Leistung bis 2030a und in einer weiteren Studie f\u00fcr das Gesundheitspersonal bis 2020b die Entwicklungen der Inanspruchnahme von Leistungen und des Angebots verglichen. In Bezug auf die ambulante medizinische Versorgung kommt das Obsan in einem Grundszenario zum Schluss, dass bis 2030 die (prognostizierte) Inanspruchnahme das Angebot um 29% \u00fcbersteigen k\u00f6nnte. Einen \u00e4hnlichen Verlauf prognostiziert das Obsan im Referenzszenario f\u00fcr den Pflege- und weiteren Personalbedarf in Spit\u00e4lern, Alters- und Pflegeheimen und Spitex-Diensten. Demnach k\u00f6nnte der Personalbedarf gegen\u00fcber 2006 um 25000 Personen oder 13% zunehmen. Der Schweizerische Wissenschafts- und Technologierat (SWTR) ist in seinen Empfehlungen zur \u00e4rztlichen Aus- und Weiterbildung und zur \u00c4rztedemografiec zum Schluss gelangt, dass \u00abdie Zahl der in der Schweiz ausgebildeten \u00c4rztinnen und \u00c4rzte erh\u00f6ht und gleichzeitig [&#8230;] &#8211; nach der Reform des Medizinstudiums &#8211; das Angebot der Weiterbildung \u00fcberdacht und reformiert werden\u00bb muss.).&#13;<\/p>\n<h2>Staat oder Markt &#8211; die falsche Fragestellung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn der heutigen politischen Diskussion gibt es zwei politische Grundstr\u00f6mungen: Die eine propagiert eine weitere Liberalisierung des schweizerischen Gesundheitswesens mittels Einf\u00fchrung der Vertragsfreiheit und \u00dcbertragung der eingesetzten \u00f6ffentlichen Mittel an die Versicherer (monistische Finanzierung). Am gegen\u00fcberliegenden Pol findet sich etwa eine vermehrt einkommensabh\u00e4ngige Finanzierung.\u00a0Die Schweiz hat gem\u00e4ss Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (SECO). Bericht zur Dienstleistungsliberalisierung in der Schweiz im Vergleich zur EU, Bern, 29.11.2005. im europ\u00e4ischen Kontext eines der innerstaatlich liberalsten Gesundheitssysteme. Der Liberalisierungsgrad werde einzig in den Niederlanden \u00fcbertroffen, welche die Vertragsfreiheit eingef\u00fchrt haben, jedoch auf der Angebotsseite \u00fcber Globalbudgets teilweise \u00abplanwirtschaftlich\u00bb steuern. Vgl. Artikel Matter\/Leu auf S. 9ff. dieser Ausgabe. Interessant ist auch folgende Feststellung des Seco: \u00abDer gravierendste Nachteil des relativ liberalen Gesundheitswesens der Schweiz widerspiegelt sich in den im europ\u00e4ischen Vergleich hohen Gesundheitsausgaben. Die Kostenkontrolle ist in einem liberalen Gesundheitswesen komplex.\u00bb Auch die Erfahrungen aus den USA unterstreichen diese Aussage f\u00fcr den \u00e4usserst liberal organisierten Bereich der privaten Krankenversicherung, welche durch exorbitant hohe Kosten gekennzeichnet ist. \u00a0Diese Erkenntnis f\u00fchrt denn auch dazu, dass in allen europ\u00e4ischen Gesundheitssystemen ein Regulierungsansatz in einer Mischung zwischen wettbewerbsorientierten &#8211; d.h. anreizgesteuerten &#8211; Elementen und \u00f6ffentlich verankerten Regulierungen gesucht wird. Daher wird es mit den Schlagworten von mehr Markt oder mehr Staat nicht gelingen, zu einem sachorientierten Regulierungskonzept durchzudringen. Hingegen sollten alle Reformen von der Frage der m\u00f6glichen Aufgabenzuteilung an private Organisationen und der notwendigen Aufgabenwahrnehmung der \u00f6ffentlichen Hand geleitet sein.&#13;<\/p>\n<h2>Klare Rollenzuweisung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Bew\u00e4ltigung des Zielkonflikts zwischen einer m\u00f6glichst g\u00fcnstigen und einer ausreichenden Versorgung d\u00fcrfte k\u00fcnftig die gr\u00f6sste Herausforderung darstellen. Dabei ist unbestritten, dass das Rationalisierungspotenzial voll auszusch\u00f6pfen ist. Allerdings stellt sich die Frage, wie der damit verbundenen Gefahr einer impliziten Rationierung am besten zu begegnen ist. \u00a0Die L\u00f6sung dieses Zielkonflikts kann nur durch eine klare Rollenzuweisung erfolgen. Dabei k\u00f6nnen den Versicherern nur Aufgaben zugewiesen werden, die hinreichend so reguliert werden, dass der Interessenausgleich zwischen g\u00fcnstiger Versicherung und Gew\u00e4hrleistung der Versorgungssicherheit nicht tangiert wird. Regulierung bedeutet daher das Formulieren der zu erf\u00fcllenden Rahmenbedingungen, welche den Gesamtkontext und die eingangs formulierte Zielmatrix ber\u00fccksichtigen. Mit anderen Worten k\u00f6nnen den Versicherern nur spezifische Aufgaben zur Durchf\u00fchrung der Versicherung \u00fcbertragen werden. Wenn sie hingegen auch das Angebot beeinflussen k\u00f6nnten, w\u00fcrden sie dies im heutigen Kontext aller Voraussicht nach unter dem alleinigen Gesichtspunkt der Kosten tun. Der Versorgungsaspekt k\u00e4me damit wohl nicht ausreichend zum Tragen. Er ist deshalb in der \u00f6ffentlichen Verantwortung zu belassen. Dies heisst auch, dass die \u00f6ffentlichen Mittel &#8211; wie immer wieder gefordert wird &#8211; nicht den Versicherern \u00fcberantwortet werden k\u00f6nnen, weil diese der Balance zwischen Rationalisierung und Versorgungssicherheit dienen. Diese Aufgabe kann nicht an rund 80 Krankenversicherer unter dem Namen \u00abmonistische Finanzierung\u00bb delegiert werden.\u00a0Hingegen nimmt die \u00f6ffentliche Hand eine Gesamtverantwortung wahr, die nicht nur die Gew\u00e4hrleistung der Versorgungssicherheit zugunsten der Patienten umfasst, sondern ebenso eine wirtschaftliche Leistungserbringung im Auge beh\u00e4lt. Die konkrete finanzielle Einbindung der Kantone ist nicht nur \u00fcber die Mitfinanzierung der station\u00e4ren Leistungen gegeben, sondern auch \u00fcber die Pr\u00e4mienverbilligung. Die Gesamtverantwortung, welche die Kantone tragen, hat also auch auf der finanziellen Ebene ihre Entsprechung. Dadurch wird dem staatpolitisch wichtigen Prinzip der fiskalischen \u00c4quivalenz staatlichen Handelns Rechnung getragen, welches eine Kongruenz zwischen Einsatz von Steuermitteln und der Bestimmung dar\u00fcber erfordert.&#13;<\/p>\n<h2>Plan B &#8211; heute oder morgen?<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEs ist zu beobachten, dass sich Verhaltensweisen sehr stark nach den Erwartungen ausrichten. Die zunehmend verinnerlichte Konkurrenzwirtschaft bringt tats\u00e4chlich die Fr\u00fcchte hervor, die in ihr auch gedanklich angelegt sind, n\u00e4mlich Ertragsoptimierung durch Kostenvermeidung. Das gilt im Gesundheitswesen bereits in hohem Masse f\u00fcr einige Versicherer und zunehmend auch f\u00fcr die unter starken Kostendruck gesetzten Leistungserbringer. Kostenvermeidung zielt jedoch rasch auf den Patienten und droht letztlich, den Zweck der Krankenversicherung auszuh\u00f6hlen. Eine grunds\u00e4tzlichere Richtungsbestimmung scheint angezeigt. Dazu m\u00f6gen folgende essayistischen Aphorismen einen kleinen Beitrag leisten: \u00a0&#8211; Wettbewerb ist kurzfristig-opportunistisch ausgerichtet, am Eigennutzen orientiert und basiert auf der Annahme gegenseitigen Misstrauens. \u00a0&#8211; Kooperation ist langfristig angelegt, orientiert sich am Gesamtnutzen und bedingt gegenseitiges Vertrauen. \u00a0\u00a0Der Wettbewerbsansatz f\u00fchrt zu einem immer dichteren Regulierungsbedarf, der, wenn vielleicht nicht gerade eine Sisyphusarbeit, zumindest eine Herkulesaufgabe darstellt.\u00a0Eigentlich m\u00fcssten wir wieder den Mut und die Bereitschaft zu mehr Kooperation aufbringen &#8211; nicht nur im Gesundheitswesen. Grundhaltungen k\u00f6nnen sich gerade in Zeiten des Umbruchs \u00e4ndern. Darin besteht die gr\u00f6sste Chance und wahrscheinlich zugleich der gr\u00f6sste Bedarf.\u00a0Um den Gedankenkreis wieder zu schliessen: Das niederl\u00e4ndische Krankenversicherungsmodell d\u00fcrfte langfristig nur auf einer kooperativen Basis funktionieren, um welche die Niederl\u00e4nder Jahrzehnte gerungen haben. Es wird sich in den n\u00e4chsten Jahren weisen, ob der Versuch gelingt und ob die Erfolgsfaktoren tats\u00e4chlich die hier vermuteten sind.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 1: Strategie eHealth Schweiz des Bundes und der Kantone<\/b>&#13;<br \/>\nMit der Strategie eHealth Schweiz bezwecken Bund und Kantone eine Steigerung von Effizienz, Qualit\u00e4t und Sicherheit der medizinischen Versorgung dank dem integrierten Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien zur Vernetzung der Prozesse und Leistungserbringer. Das wichtigste Element zur Erreichung dieses Ziels ist der schrittweise Aufbau eines elektronischen Patientendossiers, in welchem behandlungsrelevante Informationen vernetzt werden. F\u00fcr den Zugriff der Leistungserbringer auf dieses Dossier bedarf es grunds\u00e4tzlich &#8211; d.h. ausser im Notfall &#8211; der Zustimmung der Patientin oder des Patienten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 2: Langfristige Angebotsverknappung?<\/b>&#13;<br \/>\nDas Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) hat in einer ersten Studie f\u00fcr die ambulante medizinische Leistung bis 2030a und in einer weiteren Studie f\u00fcr das Gesundheitspersonal bis 2020b die Entwicklungen der Inanspruchnahme von Leistungen und des Angebots verglichen. In Bezug auf die ambulante medizinische Versorgung kommt das Obsan in einem Grundszenario zum Schluss, dass bis 2030 die (prognostizierte) Inanspruchnahme das Angebot um 29% \u00fcbersteigen k\u00f6nnte. Einen \u00e4hnlichen Verlauf prognostiziert das Obsan im Referenzszenario f\u00fcr den Pflege- und weiteren Personalbedarf in Spit\u00e4lern, Alters- und Pflegeheimen und Spitex-Diensten. Demnach k\u00f6nnte der Personalbedarf gegen\u00fcber 2006 um 25000 Personen oder 13% zunehmen. Der Schweizerische Wissenschafts- und Technologierat (SWTR) ist in seinen Empfehlungen zur \u00e4rztlichen Aus- und Weiterbildung und zur \u00c4rztedemografiec zum Schluss gelangt, dass \u00abdie Zahl der in der Schweiz ausgebildeten \u00c4rztinnen und \u00c4rzte erh\u00f6ht und gleichzeitig [&#8230;] &#8211; nach der Reform des Medizinstudiums &#8211; das Angebot der Weiterbildung \u00fcberdacht und reformiert werden\u00bb muss.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Eind\u00e4mmung der Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist ein vordringliches Ziel. Doch darf sie die Versorgungssicherheit als \u00fcbergeordnete Aufgabe der Krankenpflege nicht tangieren. 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