{"id":121921,"date":"2009-11-01T12:00:00","date_gmt":"2009-11-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2009\/11\/jeanneret-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:36:13","modified_gmt":"2023-08-23T21:36:13","slug":"jeanneret","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2009\/11\/jeanneret\/","title":{"rendered":"Risikokapital in der Schweiz und die Rolle des Staates"},"content":{"rendered":"<p>Die F\u00f6rderung von Risikokapital wird in der Schweiz seit \u00fcber zehn Jahren diskutiert. Die Bilanz des Bundesgesetzes \u00fcber die Risikokapitalgesellschaften f\u00e4llt mager aus. Mit der Einf\u00fchrung eines neuen Investitionsinstruments nach dem angloamerikanischen Modell der Limited Partnership wird die Schweiz auf den gleichen Stand wie ihre Nachbarl\u00e4nder gebracht. Fortschritte sind jedoch nur langsam zu erzielen, und die Optimierung der Rahmenbedingungen &#8211; insbesondere im fiskalischen Bereich &#8211; ist eine schwierige Aufgabe. Bez\u00fcglich der wirtschaftlichen Wettbewerbsf\u00e4higkeit befindet sich die Schweiz zwar in einer guten Position. Dennoch m\u00fcssen Innovationen sowie Unternehmertum und Risikokapital, die alle eng miteinander verkn\u00fcpft sind, weiter verbessert werden. Ein solcher Prozess beschr\u00e4nkt sich nicht auf gesetzliche Anpassungen, sondern erfordert auch Verhaltens\u00e4nderungen, was mit einem viel gr\u00f6sseren Zeitaufwand verbunden ist.&#13;<\/p>\n<h2>Innovation und Wachstum<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie neu gegr\u00fcndeten Unternehmen in den wachstumsstarken Sektoren haben einen bedeutenden Anteil an den neu geschaffenen Arbeitspl\u00e4tzen und tragen zur Erneuerung der Wirtschaftsstrukturen bei. Dies ist der Hauptgrund daf\u00fcr, dass die staatlichen Stellen dieser Kategorie von Unternehmen besondere Aufmerksamkeit schenken. Da diese Start-ups mit besonderen Risiken verbunden sind, kann ihre Finanzierung nicht durch das Bankensystem gew\u00e4hrleistet werden. Den Gr\u00fcndern dieser Unternehmen bleibt somit nichts anderes \u00fcbrig, als sich an die sogenannten drei F &#8211; Family, Friends and Fools (Familie, Freunde und Verr\u00fcckte) &#8211; zu wenden oder private Investoren zu finden. Dazu z\u00e4hlen die Business Angels in der Anfangsphase eines Projekts und die Risikokapitalfonds in den sp\u00e4teren Projektphasen. Die Letzteren engagieren sich in der Regel nur in sehr wachstumsstarken Branchen, in denen die Risiken mit sehr hohen Gewinnen kompensiert werden k\u00f6nnen. Da die Pr\u00fcfung von Projekten mit betr\u00e4chtlichen Fixkosten verbunden ist, m\u00fcssen die Investitionen einen gewissen Umfang aufweisen, um rentabel zu sein. Dieser Umstand wird von den Spezialisten als Equity Gap bezeichnet: F\u00fcr kleine Projekte ist es schwieriger, an Risikokapital zu gelangen.&#13;<\/p>\n<h2>Die Situation in der Schweiz<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAus Tabelle 1 geht hervor, dass die Risikokapitalinvestitionen in den letzten Jahren betr\u00e4chtliche Schwankungen aufwiesen. Die in der Schweiz domizilierten Unternehmen beschafften erhebliche Mittel f\u00fcr diesen Bereich, wobei im Jahr 2008 mit knapp 5 Mrd. Franken der bisherige Spitzenwert erreicht wurde. Dabei handelt es sich um ein offenes System: Schweizer Risikokapitalfonds t\u00e4tigen einen bedeutenden Teil ihrer Investitionen im Ausland, w\u00e4hrend ausl\u00e4ndische Fonds teilweise hohe Betr\u00e4ge in unserem Land investieren. H\u00e4ufig geht es um die \u00dcbernahme von bestehenden Unternehmen, wie z.B. beim Verkauf der Tochtergesellschaften der ehemaligen Swissair. Zwischen der Mittelbeschaffung und den Investitionen besteht zudem teilweise ein Zeitabstand: Von den im Jahr 2008 beschafften 4,9 Mrd. Franken wurden weniger als die H\u00e4lfte auch im entsprechenden Jahr investiert. Das zeigt, dass die Risikokapitalfonds im Jahr 2009 \u00fcber erhebliche fl\u00fcssige Mittel verf\u00fcgen m\u00fcssen.\u00a0Die Struktur der in der Schweiz investierten Mittel verdeutlicht, dass das Risikokapital nicht mit dem viel besser positionierten Finanzsektor zu vergleichen ist. W\u00e4hrend f\u00fcr das World Economic Forum (WEF) die Schweiz im Jahr 2009 als das wettbewerbsf\u00e4higste Land gilt, klassiert es unser Land in Bezug auf die Verf\u00fcgbarkeit von Risikokapital lediglich auf dem 25. Rang.&#13;<\/p>\n<h2>Rolle des Staates: Ein kurzer R\u00fcckblick<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas Thema Risikokapital stand in den letzten Jahrzehnten schon mehrmals auf der politischen Agenda. Mitte der Neunzigerjahre diskutierte das Parlament \u00fcber einen allf\u00e4lligen Mangel an Risikokapital in der Schweiz. Da sich der Bundesrat weigerte, in diesem Bereich zu intervenieren, lancierte die Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) 1996 eine parlamentarische Initiative, die Anreize f\u00fcr Investoren vorsah. Danach \u00e4nderte sich die Ausgangslage grundlegend. Insbesondere die Entstehung der Internetblase hatte u.a. eine sehr rasche Entwicklung des Risikokapitalsektors zur Folge. Der Gesetzesentwurf wurde von Grund auf \u00fcberarbeitet und f\u00fchrte zum Bundesgesetz \u00fcber die Risikokapitalgesellschaften (BRKG), das im Oktober 1999 vom Parlament verabschiedet wurde und am 1. Mai 2000 in Kraft trat. Dieses Gesetz sieht Anreize f\u00fcr die Investitionsstrukturen und Bestimmungen f\u00fcr private Investoren (Business Angels) vor.\u00a0Im September 2000 legte der Bundesrat den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten einen Bericht \u00fcber die F\u00f6rderung von Unternehmensgr\u00fcndungen (BBl 2000 5547) vor, mit dem er auf die parlamentarischen Vorst\u00f6sse reagierte, die im Rahmen der Beratungen zur Vorbereitung des BRKG eingereicht worden waren. In diesem Bericht werden mehrere Themen angesprochen, die auch heute noch aktuell sind. Im Jahr 2007 wurde im Bericht des Bundesrates in Beantwortung des Postulats Walker die Politik des Bundes zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erl\u00e4utert (BBl 2007 5787) und eine Evaluation des BRKG vorgenommen, wie dies vom Parlament verlangt worden war.\u00a0Der Staat unterst\u00fctzt neu gegr\u00fcndete Unternehmen, die aus Forschung und Lehre hervorgehen, \u00fcber die F\u00f6rderagentur f\u00fcr Innovation (KTI). Er kann auch direkt intervenieren, indem er solche Unternehmen finanziert oder bei Bedarf die Rahmenbedingungen anpasst, die f\u00fcr deren Finanzierung massgebend sind. Die Aktivit\u00e4ten des Bundes waren bisher auf diesen zweiten Aspekt fokussiert. Da es f\u00fcr neu gegr\u00fcndete Unternehmen schwierig ist, eine traditionelle Finanzierung mit Fremdkapital in Anspruch zu nehmen, m\u00fcssen sich die politischen Strategien auf die Bestimmungen zur Bereitstellung von Eigenkapital konzentrieren. Hier spielen auch steuerliche Aspekte eine zentrale Rolle.&#13;<\/p>\n<h2>Vom BG \u00fcber die Risikokapitalgesellschaften zur Limited Partnership<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas BRKG sieht vor, dass Risikokapitalgesellschaften, die mindestens 50% ihrer Mittel in neu gegr\u00fcndete Schweizer Unternehmen investieren, deren Aufnahme der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit weniger als f\u00fcnf Jahre zur\u00fcckliegt, von der Stempelsteuer auf Emissionen befreit werden k\u00f6nnen und eine Erm\u00e4ssigung der Gewinnsteuer auf dem Nettoertrag aus Beteiligungen ab 5% statt 20% in Anspruch nehmen k\u00f6nnen. Die Zahl der Gesellschaften, die von diesen Massnahmen profitieren konnten, ist verh\u00e4ltnism\u00e4ssig gering (siehe Kasten 1 Bislang hat das BRKG nicht zu den gew\u00fcnschten Ergebnissen gef\u00fchrt. So haben insgesamt nur 31 Unternehmen beim Seco ein offizielles Gesuch eingereicht. Davon wurden 24 Unternehmen als Risikokapitalgesellschaften (RKG) anerkannt. Von diesen wiederum haben sechs Gesellschaften ihre Aktivit\u00e4ten eingestellt oder sind in Konkurs gegangen. Ein Unternehmen wurde nicht mehr als RKG anerkannt, weil es die erforderlichen Kriterien nicht mehr erf\u00fcllte. Die RKG profitierten nur von der Befreiung von der Stempelsteuer auf Emissionen. Gem\u00e4ss den Zahlen der ESTV aus einer im Jahr 2006 vorgenommenen Sch\u00e4tzung \u00absparten\u00bb sie zwischen 2000 und 2004 insgesamt 2,9 Mio. Franken an Stempelsteuern ein. In dieser Zahl ist auch die Stempelsteuer auf Emissionen der Gesellschaften enthalten, die mittlerweile Konkurs gegangen sind. Nicht ber\u00fccksichtigt in diesem Betrag ist hingegen das Unternehmen, dem der Bund die Anerkennung als RKG entzogen hat und dessen Stempelsteuer auf Emissionen noch erhoben wird.Abgesehen von zwei Fonds, die sich in der Startphase befanden, hatten bis Ende 2004 sieben RKG rund 144 Mio. Franken in 61 Unternehmen investiert, deren Gr\u00fcndung weniger als f\u00fcnf Jahre zur\u00fccklag. Was die ausschliesslich in der Schweiz get\u00e4tigten Investitionen anbelangt, wurden insgesamt 134,6 Mio. Franken in 54 Projekte investiert. Diese Zahlen best\u00e4tigen eine von externen Spezialisten durchgef\u00fchrte Evaluation. Sie zeigt, dass die RKG, die den Bund um eine entsprechende Anerkennung ersuchten, einen sehr grossen Teil ihrer Mittel &#8211; viel mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 50% &#8211; in neu gegr\u00fcndete Schweizer Unternehmen investierten. Ausserdem sehen einige der anerkannten RKG in ihren Statuten vor, ihre Investitionen ausschliesslich in der Schweiz zu t\u00e4tigen.). Dies ist mit den begrenzten Vorteilen zu erkl\u00e4ren, die das BRKG bietet. Die Erleichterungen f\u00fcr private Investoren wurden \u00fcberhaupt nicht genutzt, da lediglich ein Steueraufschub bei der direkten Bundessteuer angeboten wird.\u00a0Ber\u00fccksichtigt man den Umstand, dass mit der Unternehmenssteuerreform die Limite f\u00fcr Beteiligungen auf 10% gesenkt wurde, ist klar, dass sich der durch das BRKG gebotene Vorteil verringert hat. Noch entscheidender ist aber, dass in der Zwischenzeit die Einf\u00fchrung der angloamerikanischen Form der Limited Partnership, was noch Ende der Neunzigerjahre ausgeschlossen schien. Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes \u00fcber die kollektiven Kapitalanlagen (KAG, SR 951.31) und dessen Bestimmungen zur Kommanditgesellschaft f\u00fcr kollektive Kapitalanlagen im Jahr 2007 steht f\u00fcr qualifizierte Anleger &#8211; d.h. f\u00fcr Anleger, die \u00fcber ausreichende finanzielle Mittel verf\u00fcgen &#8211; ein steuerlich transparentes Instrument im Bereich der Kapitalanlagen Wie bei den traditionellen Anlagefonds wird der Vertrag zwischen den Anlegern innerhalb der Limited Partnership (Kommanditgesellschaft f\u00fcr kollektive Kapitalanlagen) nicht als Steuersubjekt betrachtet. Besteuert werden nur die Anleger. Im Fall der Schweiz werden private Anleger (die \u00fcbrigen Gesellschafter oder Kommandit\u00e4re) nicht besteuert, wenn die Limited Partnership ihnen Kapitalgewinne aussch\u00fcttet. Der General Partner (unbegrenzt haftender Gesellschafter), bei dem es sich um eine Kapitalgesellschaft handeln kann, wird normal besteuert. zur Verf\u00fcgung. Sofern es sich um private Investoren handelt, k\u00f6nnen diese vom Umstand profitieren, dass ihre Kapitalgewinne in der Schweiz nicht steuerbar sind &#8211; dies im Gegensatz zum General Partner, dem unbegrenzt haftenden Gesellschafter, der den Anlagefonds verwaltet. Der Risikokapitalbereich ist daher in erster Linie aus steuerlichen Gr\u00fcnden an dieser Art von Anlage interessiert. Gewisse Beteiligte sind zwar nach wie vor der Auffassung, dass sie zu stark besteuert werden. Doch durch die Tatsache, dass verschiedene ausl\u00e4ndische Regierungen die Besteuerung von hohen Einkommen erh\u00f6ht haben, wird die Attraktivit\u00e4t der Schweiz zus\u00e4tzlich gesteigert.\u00a0Durch die Einf\u00fchrung der Limited Partnership ist das BRKG teilweise obsolet geworden. Ebenso hat die Unternehmenssteuerreform dadurch etwas an Attraktivit\u00e4t eingeb\u00fcsst. Der einzige Vorteil, den das BRKG noch bietet, ist die Stempelsteuer auf Emissionen, bei der der Freibetrag auf 1 Mio. Franken erh\u00f6ht wurde. Somit stellt sich die Frage, ob dieses Gesetz nach zehn Jahren nicht aufzuheben ist, wie dies vom Parlament urspr\u00fcnglich vorgesehen war.&#13;<\/p>\n<h2>Verwandte Themen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAbgesehen von der Besteuerung von Risikokapitalinvestitionen wurden im Zusammenhang mit der Unterst\u00fctzung von Neugr\u00fcndungen in den letzten Jahren verschiedene Diskussionen gef\u00fchrt. Im Folgenden wird auf einige dieser Themen eingegangen.&#13;<\/p>\n<h3>Besteuerung von Optionen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Bundesrat schlug bereits in seinem Bericht vom September 2000 vor, eine Richtlinie der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung (ESTV) so anzupassen, dass Optionen, die an Mitarbeitende von Start-ups abgegeben werden, nicht mehr bei der Zuteilung, sondern erst zum Zeitpunkt der Aus\u00fcbung besteuert werden. Damit w\u00fcrde verhindert, dass diese Angestellten einen v\u00f6llig zufallsbedingten Gewinn versteuern m\u00fcssen. Obwohl Jungunternehmen durch die bestehende Regelung benachteiligt werden, wurde dieser Vorschlag von den Kantonen abgelehnt. Daraufhin setzte die Bundesverwaltung eine Expertenkommission ein, deren Entwurf in der Folge stark kritisiert und \u00fcberarbeitet wurde, weshalb die entsprechende Botschaft dem Parlament erst im Jahr 2004 vorgelegt wurde. Die vorgesehenen \u00c4nderungen beschr\u00e4nkten sich nicht auf die Mitarbeitenden von neu gegr\u00fcndeten Unternehmen, sondern bezogen sich auf alle Optionsbez\u00fcger, einschliesslich der F\u00fchrungskr\u00e4fte von Grossunternehmen. Dies f\u00fchrte zu einer Auseinandersetzung \u00fcber die Steuergerechtigkeit einer solchen L\u00f6sung. Der Entwurf wird von der WAK-S weiterhin gepr\u00fcft. Sie hat die Verwaltung mit der Durchf\u00fchrung erg\u00e4nzender Analysen beauftragt. Seither konnte die ESTV ihre Rundschreiben entsprechend anpassen, und es ist davon auszugehen, dass dieses Problem f\u00fcr neu gegr\u00fcndete Unternehmen etwas an Brisanz eingeb\u00fcsst hat.&#13;<\/p>\n<h3>Quasi-Wertschriftenhandel<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nBusiness Angels werden teilweise als professionelle Anleger betrachtet und verlieren damit den Vorteil, dass ihre Kapitalgewinne nicht besteuert werden. Diese Fragen sollten im Rahmen der zweiten Unternehmenssteuerreform geregelt werden. Doch Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden R\u00e4ten f\u00fchrten zu einer Blockade, so dass dieses Element in letzter Minute aus dem vom Volk gutgeheissenen Reformpaket entfernt wurde. Es bleibt somit auf der parlamentarischen Agenda. Allerdings gibt es kaum Beispiele, bei denen Business Angels aufgrund ihrer T\u00e4tigkeit als Anleger klare Nachteile hinnehmen mussten, weshalb das Problem als nicht sehr gravierend anzusehen ist.&#13;<\/p>\n<h3>Investitionen der Pensionskassen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Jahr 2000 wurden die Bestimmungen bez\u00fcglich Investitionen von Pensionskassen angepasst. Dabei wurde der angloamerikanische Grundsatz der Prudent Man Rule \u00fcbernommen, der alternative Anlagen erlaubt, sofern die Pensionskassen \u00fcber eine klare und ausgewogene Strategie verf\u00fcgen. Leider wurden diese Anpassungen zu einem Zeitpunkt vorgenommen, in dem sich die B\u00f6rse auf einem H\u00f6hepunkt befand. In der Folge erlitten die Pensionskassen mit Blue Chips erhebliche Verluste. Vor diesem Hintergrund agierten die Portfolio-Manager noch vorsichtiger und reduzierten die Risikokapitalinvestitionen weiter. Die Problematik h\u00e4ngt somit eindeutig mehr mit dem Risiko als mit der neuen Regelung zusammen. W\u00fcrde der Staat die Pensionskassen zu Investitionen in Start-ups zwingen wollen, m\u00fcsste er auch allf\u00e4llige Verluste \u00fcbernehmen. Daher sind alle Interventionen in diesem Bereich ein heikles Unterfangen.&#13;<\/p>\n<h2>Perspektiven<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn den letzten Jahren wurden in der Schweiz im Risikokapitalbereich zahlreiche Elemente entwickelt, ohne dass sich die Situation wesentlich ge\u00e4ndert hat. Trotz der ergriffenen Initiativen befindet sich die Schweiz in diesem Bereich weiterhin nur im Mittelfeld.\u00a0Eine der Schwierigkeiten besteht in der Festlegung von zweckm\u00e4ssigen Bestimmungen, die ex ante auf neu gegr\u00fcndete Unternehmen angewandt werden k\u00f6nnen, welche ein starkes Wachstum versprechen. Wie das Beispiel der Besteuerung von Optionen zeigt, stellen sich auch Fragen im Zusammenhang mit der Steuergerechtigkeit. Was die Unterst\u00fctzungsmechanismen anbelangt, bestehen zwei m\u00f6gliche Ans\u00e4tze: ein allgemeines Modell (wie jenes des BRKG), das sich darauf beschr\u00e4nkt, allgemeine Kriterien festzulegen und deren Erf\u00fcllung zu kontrollieren, oder ein spezifischer Ansatz (wie jenen der KTI), wo Projekte auf der Grundlage von Expertenanalysen ausgew\u00e4hlt werden. \u00a0W\u00fcrde das zweite Modell f\u00fcr die Finanzierung von Unternehmen verwendet, w\u00e4re dies mit erheblichen Risiken verbunden. Denn es w\u00fcrde bedeuten, dass der Staat auch dar\u00fcber entscheidet, welche Unternehmen finanziert werden und welche nicht. Einer solchen voluntaristischen Industriepolitik ist ein Mechanismus mit Co-Investitionen vorzuziehen, bei dem der private Partner den Investitionsentscheid trifft und sich der Staat nur als zus\u00e4tzlicher Partner engagiert, der sich besser in die Grundregeln der Marktwirtschaft einf\u00fcgt. In jedem Fall sind die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern, insbesondere im fiskalischen Bereich. Dies setzt die Bereitschaft voraus, Probleme zu l\u00f6sen, die teilweise mit komplexen Zielkonflikten zusammenh\u00e4ngen. Ausserdem ist zu ber\u00fccksichtigen, dass psychologische Mechanismen und die Einstellung der Bev\u00f6lkerung eine zentrale Rolle spielen und dass solch tief greifende Vorg\u00e4nge &#8211; wie die Steigerung des Unternehmergeistes &#8211; viel Zeit in Anspruch nehmen. Die Schweiz hat sich diesbez\u00fcglich in den letzten Jahren zweifellos weiterentwickelt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1 \u00abRisikokapitalinvestitionen, 2001-2008\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Bilanz des Bundesgesetzes \u00fcber die Risikokapitalgesellschaften Bislang hat das BRKG nicht zu den gew\u00fcnschten Ergebnissen gef\u00fchrt. So haben insgesamt nur 31 Unternehmen beim Seco ein offizielles Gesuch eingereicht. Davon wurden 24 Unternehmen als Risikokapitalgesellschaften (RKG) anerkannt. Von diesen wiederum haben sechs Gesellschaften ihre Aktivit\u00e4ten eingestellt oder sind in Konkurs gegangen. Ein Unternehmen wurde nicht mehr als RKG anerkannt, weil es die erforderlichen Kriterien nicht mehr erf\u00fcllte.Die RKG profitierten nur von der Befreiung von der Stempelsteuer auf Emissionen. Gem\u00e4ss den Zahlen der ESTV aus einer im Jahr 2006 vorgenommenen Sch\u00e4tzung \u00absparten\u00bb sie zwischen 2000 und 2004 insgesamt 2,9 Mio. Franken an Stempelsteuern ein. In dieser Zahl ist auch die Stempelsteuer auf Emissionen der Gesellschaften enthalten, die mittlerweile Konkurs gegangen sind. Nicht ber\u00fccksichtigt in diesem Betrag ist hingegen das Unternehmen, dem der Bund die Anerkennung als RKG entzogen hat und dessen Stempelsteuer auf Emissionen noch erhoben wird.Abgesehen von zwei Fonds, die sich in der Startphase befanden, hatten bis Ende 2004 sieben RKG rund 144 Mio. Franken in 61 Unternehmen investiert, deren Gr\u00fcndung weniger als f\u00fcnf Jahre zur\u00fccklag. Was die ausschliesslich in der Schweiz get\u00e4tigten Investitionen anbelangt, wurden insgesamt 134,6 Mio. Franken in 54 Projekte investiert. Diese Zahlen best\u00e4tigen eine von externen Spezialisten durchgef\u00fchrte Evaluation. Sie zeigt, dass die RKG, die den Bund um eine entsprechende Anerkennung ersuchten, einen sehr grossen Teil ihrer Mittel &#8211; viel mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 50% &#8211; in neu gegr\u00fcndete Schweizer Unternehmen investierten. Ausserdem sehen einige der anerkannten RKG in ihren Statuten vor, ihre Investitionen ausschliesslich in der Schweiz zu t\u00e4tigen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die F\u00f6rderung von Risikokapital wird in der Schweiz seit \u00fcber zehn Jahren diskutiert. Die Bilanz des Bundesgesetzes \u00fcber die Risikokapitalgesellschaften f\u00e4llt mager aus. 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