{"id":122011,"date":"2009-10-01T12:00:00","date_gmt":"2009-10-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2009\/10\/bravo-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:36:21","modified_gmt":"2023-08-23T21:36:21","slug":"bravo","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2009\/10\/bravo\/","title":{"rendered":"Freihandelsabkommen und ihre Wirkung aus Sicht der schweizerischen Landwirtschaft"},"content":{"rendered":"<p>Durch eine Vielzahl von bilateralen Freihandelsabkommen (FHA) wird die Kontrolle der Agrarimporte immer schwieriger &#8211; nicht nur in Bezug auf die importierten Mengen, sondern auch bez\u00fcglich Herkunft und Qualit\u00e4t. Deshalb verlangt der Schweizerische Bauernverband (SBV) eine klare, l\u00fcckenlose Deklaration von Herkunft und Produktionsmethoden, damit die Wahlfreiheit f\u00fcr die Konsumentinnen und Konsumenten gew\u00e4hrleistet bleibt. Anstatt ein umfassendes Agrarfreihandelsabkommen mit der EU abzuschliessen, sollten nach Auffassung des SBV die bilateralen Vertr\u00e4ge weiterentwickelt werden, so wie dies die Evolutivklausel vorsieht.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDa sich ein Abschluss der Doha-Runde der WTO weiterhin verz\u00f6gert, gewinnen FHA zunehmend an Gewicht. Aus Sicht des SBV ist zwischen zwei Typen von FHA zu unterscheiden: die bilateralen Abkommen ausserhalb der EU &#8211; haupts\u00e4chlich im Rahmen der Efta &#8211; und die bilateralen Abkommen mit der EU, dem wichtigsten Handelspartner der Schweiz.&#13;<\/p>\n<h2>Bilaterale Freihandelsabkommen ausserhalb der EU<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Rahmen der Efta werden die Abkommen gemeinsam zwischen den Efta-L\u00e4ndern und dem Drittland ausgehandelt; nur im Agrarbereich verhandeln die Efta-L\u00e4nder einzeln. In diesen Vereinbarungen zur Landwirtschaft gew\u00e4hrt die Schweiz Konzessionen, die f\u00fcr den jeweiligen Vertragspartner wichtig sind. Sie beinhalten haupts\u00e4chlich den Abbau oder die Beseitigung von Importz\u00f6llen. Im Gegenzug erh\u00e4lt die Schweiz Konzessionen in Bereichen, die f\u00fcr die schweizerische Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie interessant sein k\u00f6nnten.\u00a0Wenn nun aber Verhandlungen mit wichtigen Agrarexporteuren &#8211; wie zum Beispiel Brasilien &#8211; aufgenommen w\u00fcrden, so k\u00e4me die Landwirtschaft zus\u00e4tzlich unter grossen Druck. Wahrscheinlich m\u00fcssten wichtige Konzessionen weit \u00fcber das \u00fcbliche Mass eingegangen werden, ohne dass im Gegenzug mit substanziellen realen Exportchancen f\u00fcr inl\u00e4ndische Agrarprodukte zu rechnen w\u00e4ren. Die FHA sind auch aus entwicklungspolitischer Sicht kein geeignetes Instrument, um die Situation und die Lebensbedingungen der Familienbetriebe in Entwicklungsl\u00e4ndern zu verbessern.&#13;<\/p>\n<h2>Vertr\u00e4ge der Schweiz mit der EU im Agrarbereich<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nNoch weitaus gr\u00f6ssere Auswirkungen auf die inl\u00e4ndische Landwirtschaft haben die FHA mit der EU: Rund 75% der Agrarprodukte stammen aus dem EU-Raum, und 70% unserer Agrarexporte gehen in diese L\u00e4nder. Beim Export handelt es sich vor allem um K\u00e4se und Verarbeitungsprodukte wie etwa Schokolade, Kaffee, Backwaren und Mineralwasser. Allerdings ist zu beachten, dass trotz steigender K\u00e4seexporte in den letzten Jahren auch die K\u00e4seimporte aus dem EU-Raum angestiegen sind, sodass sich das Endergebnis f\u00fcr die inl\u00e4ndische K\u00e4sewirtschaft kaum positiv ver\u00e4ndert hat. \u00a0Zwar wurde die Landwirtschaft im FHA mit der EG von 1972 grunds\u00e4tzlich ausgenommen, doch in Briefwechseln wurden vor allem im Bereich K\u00e4se Zollreduktionen beschlossen. Die bilateralen Vertr\u00e4ge l hatten zur Folge, dass heute ein freier K\u00e4semarkt zwischen der Schweiz und der EU besteht. In den andern Bereichen der Bilateralen I sind die Auswirkungen begrenzt. Die festgelegten Zollfreikontingente f\u00fcr Obst und Gem\u00fcse sowie f\u00fcr Trockenfleisch werden infolge nicht tarif\u00e4rer Handelshemmnisse (administrativer Aufwand, Ursprungsbeglaubigung, Mindestimportpreise der EU) kaum genutzt. \u00a0Heute will der Bundesrat die Markt\u00f6ffnung in der Landwirtschaft auch im Hinblick auf einen m\u00f6glichen WTO-Abschluss vorantreiben und hat deshalb im Herbst 2008 Verhandlungen mit der EU f\u00fcr ein umfassendes FHA im Agrarbereich aufgenommen, welches in einen gemeinsamen Markt zwischen der Schweiz und der EU f\u00fcr die Ern\u00e4hrungswirtschaft m\u00fcnden soll. \u00a0Der SBV ist der Auffassung, dass zun\u00e4chst der Zugang auf den europ\u00e4ischen Lebensmittelmarkt \u00fcber die Evolutivklausel der Bilateralen I weiterentwickelt werden soll. Dabei sind in einem ersten Schritt die zahlreichen vorhandenen nicht tarif\u00e4ren Handelshemmnisse abzubauen, damit die bestehenden Exportpotenziale ausgesch\u00f6pft werden k\u00f6nnen. In einem zweiten Schritt kann \u00fcber eine weitere Markt\u00f6ffnung f\u00fcr Produkte mit Exportpotenzial verhandelt werden. Dieses Vorgehen bietet verschiedene Vorteile: Es bedarf deutlich weniger zus\u00e4tzlicher Finanzmittel der \u00f6ffentlichen Hand als ein umfassendes FHA und birgt nicht die Gefahr, dass pl\u00f6tzlich andere Wirtschaftssektoren oder politische Themen einbezogen werden. Zudem erm\u00f6glicht es der Schweiz, eine eigenst\u00e4ndige Agrarpolitik weiterzuf\u00fchren. Gleichzeitig w\u00fcrde die Grenze f\u00fcr Lebensmittel schrittweise und gezielt weiter ge\u00f6ffnet und damit die Entwicklung der Landwirtschaft und ihre Exportt\u00e4tigkeit gef\u00f6rdert. Dies w\u00e4re ein Weg, den die Schweizer Landwirtschaft aktiv mittragen k\u00f6nnte.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Durch eine Vielzahl von bilateralen Freihandelsabkommen (FHA) wird die Kontrolle der Agrarimporte immer schwieriger &#8211; nicht nur in Bezug auf die importierten Mengen, sondern auch bez\u00fcglich Herkunft und Qualit\u00e4t. Deshalb verlangt der Schweizerische Bauernverband (SBV) eine klare, l\u00fcckenlose Deklaration von Herkunft und Produktionsmethoden, damit die Wahlfreiheit f\u00fcr die Konsumentinnen und Konsumenten gew\u00e4hrleistet bleibt. 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