{"id":122086,"date":"2009-09-01T12:00:00","date_gmt":"2009-09-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2009\/09\/bigler-6\/"},"modified":"2023-08-23T23:36:37","modified_gmt":"2023-08-23T21:36:37","slug":"bigler-5","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2009\/09\/bigler-5\/","title":{"rendered":"Hochschulbereich auf Bed\u00fcrfnisse der KMU-Wirtschaft ausrichten"},"content":{"rendered":"<p>Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) legt als gr\u00f6sster Dachverband der Schweizer Wirtschaft Wert auf ein qualitativ hochstehendes Bildungssystem, das auf allen Ebenen gesellschafts- und wirtschaftspolitisch effizient wirken kann und sich an den Vorgaben der neuen Bildungsverfassung orientiert. Dies bedeutet insbesondere die Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung sowie der damit verbundenen Gleichbehandlung beider Bildungswege. Es geht nicht darum, diese unterschiedlichen Kulturen zu vereinheitlichen &#8211; im Gegenteil: Langfristiges Ziel der Bildungsbestrebungen auf Hochschulebene muss sein, dass alle auf Hochschulebene angebotenen Studieng\u00e4nge &#8211; ungeachtet des Hochschultyps &#8211; von h\u00f6chster Qualit\u00e4t sind, den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bed\u00fcrfnissen entsprechen sowie im In- und Ausland anerkannt werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nBereits 1995 wurde mit der Einf\u00fchrung des Fachhochschulgesetzes unter dem Schlagwort \u00abgleichwertig, aber andersartig\u00bb ein neuer, mit der Berufsbildung eng verbundener Hochschultypus geschaffen. Mit der Etablierung der Berufsmaturit\u00e4t und der Fachhochschulen (FH) erweiterten sich die Weiterbildungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Berufsleute, die bis dahin bez\u00fcglich eidgen\u00f6ssisch anerkannter Abschl\u00fcsse auf die h\u00f6here Berufsbildung (Terti\u00e4r B) eingeschr\u00e4nkt waren.&#13;<\/p>\n<h2>Effizient und arbeitsmarktorientiert<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie KMU-Wirtschaft ist auch im Hochschulbereich auf ein effizientes und arbeitsmarktorientiertes Bildungssystem angewiesen. Folgende Punkte sind dabei von Bedeutung:\u00a0&#8211; Die Fachhochschulen basieren auf unserem bew\u00e4hrten dualen Berufsbildungssystem mit dem \u00abK\u00f6nigsweg\u00bb \u00fcber die Berufsmatura. Dieser Zugang sowie die Passerellen sind eindeutig im Gesetz zu verankern und zu regeln.\u00a0&#8211; Die h\u00f6here Berufsbildung als wichtige Weiterbildungsschiene &#8211; vor allem f\u00fcr die KMU-Wirtschaft &#8211; darf nicht wettbewerbsverzerrend durch die Hochschulen konkurrenziert werden. \u00a0&#8211; Der Einbezug der Wirtschaft, wie er in der Berufsbildung gelebt und im Berufsbildungsgesetz in Artikel 1 als Verbundpartnerschaft verankert ist, muss auf Gesetzesstufe prominent und wirkungsvoll vorgesehen werden.&#13;<\/p>\n<h2>Wirtschaftsvertretung im Hochschulrat imperativ<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Entwurf zum Bundesgesetz \u00fcber die F\u00f6rderung der Hochschulen und die Koordination im Schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) tr\u00e4gt diesen Forderungen nur ungen\u00fcgend Rechnung, indem die Entscheidkompetenz prim\u00e4r beim Hochschulrat &#8211; einer Art Ausschuss der Hochschulkonferenz &#8211; liegt. Der Einfluss der aussenstehenden Kreise auf die Hochschullandschaft Schweiz ist damit markant verringert worden.\u00a0Das Gremium setzt sich aus 14 Regierungsmitgliedern der Tr\u00e4gerkantone von Universit\u00e4ten, FH sowie P\u00e4dagogischen Hochschulen zusammen und steht unter der Leitung eines Bundesrates. Die Wirtschaft hingegen ist nicht vertreten und kann damit in Bezug auf die FH keinen Einfluss mehr nehmen. Der SGV fordert deshalb zwingend, dass der Hochschulrat mit vier Mitgliedern aus der Wirtschaft erg\u00e4nzt wird. \u00c4ndert dies nicht, w\u00fcrden die FH als K\u00f6nigsweg der dualen Berufsbildung zwar das eigene Profil behalten; aber der Einbezug der Wirtschaft, der in diesem Bereich zwingend ist, w\u00fcrde sowohl in der Lehre als auch in der Forschung auf ein Minimum reduziert.&#13;<\/p>\n<h2>Qualit\u00e4t und Best Practice gefragt<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nSelbstverst\u00e4ndlich anerkennt auch der SGV den verfassungsm\u00e4ssigen Auftrag, einen einheitlichen Hochschulraum Schweiz zu schaffen. Die Vorgaben der Bundesverfassung sind eigentlich klar: gemeinsame Koordination und Gew\u00e4hrleistung der Qualit\u00e4tssicherung durch Bund und Kantone, R\u00fccksichtnahme auf die Autonomie der Hochschulen und ihre unterschiedlichen Tr\u00e4gerschaften sowie Gleichbehandlung von Institutionen mit gleichen Aufgaben.\u00a0Dabei gehen wir von folgendem Bild aus: Die Universit\u00e4ten verf\u00fcgen heute \u00fcber ein breites, kaum koordiniertes Studienangebot. Ihre Abst\u00fctzung ist kantonal; sie haben wenig Bundesvorgaben und verf\u00fcgen so \u00fcber eine hohe Autonomie. Die ETH sind in ihrem Angebot eher fokussiert, national abgest\u00fctzt, sehr autonom und verf\u00fcgen \u00fcber erhebliche Finanzmittel. Die Fachhochschulen schliesslich haben ihre grosse St\u00e4rke im Praxisbezug; sie sind regional abgest\u00fctzt, durch die straffe Bundesregelung nur teilautonom, entwickeln sich aber trotzdem sehr dynamisch.\u00a0F\u00fcr die Institutionen gilt, dass sie weder vom \u00abKant\u00f6nligeist\u00bb gepr\u00e4gt werden noch der Selbstverwirklichung einzelner Hochschuldozierender dienen d\u00fcrfen. Unser Land ist zu klein, als dass wir uns ein \u00dcberangebot an mittelm\u00e4ssigen Hochschul-Studieng\u00e4ngen und zu kleinen Forschungszentren leisten k\u00f6nnen &#8211; und dies gilt f\u00fcr den ganzen Hochschulbereich. Die Grundlagen dazu m\u00fcssen jetzt im HFKG gelegt werden.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) legt als gr\u00f6sster Dachverband der Schweizer Wirtschaft Wert auf ein qualitativ hochstehendes Bildungssystem, das auf allen Ebenen gesellschafts- und wirtschaftspolitisch effizient wirken kann und sich an den Vorgaben der neuen Bildungsverfassung orientiert. Dies bedeutet insbesondere die Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung sowie der damit verbundenen Gleichbehandlung beider Bildungswege. 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