{"id":122131,"date":"2009-09-01T12:00:00","date_gmt":"2009-09-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2009\/09\/noser-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:36:45","modified_gmt":"2023-08-23T21:36:45","slug":"noser","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2009\/09\/noser\/","title":{"rendered":"Fehlendes Streben nach Exzellenz und unklare F\u00fchrungsstrukturen"},"content":{"rendered":"<p>Mit dem Bundesgesetz \u00fcber die F\u00f6rderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) soll die Qualit\u00e4t der schweizerischen Hochschulen gef\u00f6rdert werden. Doch welche Entt\u00e4uschung macht sich breit, wenn man den Gesetzesentwurf durchliest! Es scheint, das Gesetz habe lediglich die Aufgabe, die Bundesbeitr\u00e4ge f\u00fcr die Kantone zu sichern und daf\u00fcr zu sorgen, dass die Hochschulen noch st\u00e4rker von der Politik kontrolliert werden. Ein Streben nach Exzellenz sucht man in diesem Gesetz vergeblich. In der jetzigen vom Bundesrat an die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te \u00fcberwiesenen Form kann das HFKG nicht unterst\u00fctzt werden. Es gilt, zentrale Punkte nachzubessern.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie mehr als 80 Paragraphen des Gesetzesentwurfs sind gezeichnet vom Verteilkampf und stehen symbolisch f\u00fcr das politisch Machbare. Rasch wird klar, dass nur der Status quo und die Orientierung am Mittelmass in der Schweiz \u00fcberhaupt realisierbar sind.&#13;<\/p>\n<h2>Hochschulen verlieren an Autonomie<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit dem HFKG verlieren die Hochschulen einen Teil ihrer Autonomie zugunsten einer verbesserten Koordination und strategischen Planung zwischen Bund und Kantonen. Dadurch wird der so wichtige, qualit\u00e4tssteigernde Wettbewerb zwischen den Hochschulen verhindert. Ohne den Vorweis einer hohen Qualit\u00e4t wird es den Hochschulen allerdings nicht gelingen, die besten Lehrenden, Forschenden und Studierenden in ihrem Bereich f\u00fcr sich zu gewinnen. Die Folge davon sind Mittelmass statt Exzellenz.\u00a0Die Entscheidungsgremien sind von Kantonalvertretern dominiert. Da alle Kantone ber\u00fccksichtigt werden wollen oder m\u00fcssen, sind diese entsprechend gross und schwerf\u00e4llig. Es ist nicht schl\u00fcssig, warum die Schweizerische Hochschulkonferenz besser sein soll als der Status quo. Nur wenn in den Entscheidungsgremien die unabh\u00e4ngigen Experten und die Vertreter der Wirtschaft gest\u00e4rkt werden, kann das neue Gremium besser funktionieren als die bestehenden. Damit k\u00f6nnte auch auf das Vetorecht des Bundesrates verzichtet werden. Ein solches hat sich als F\u00fchrungsinstrument in der Schweiz bisher nicht bew\u00e4hrt. Denn eine F\u00fchrung kann nur entstehen, wenn der Bundesrat bereit ist, dieses Instrument auch zu gebrauchen. Dass ein Bundesrat sein Veto gegen die Kantone einsetzt, ist in der Tat unvorstellbar.&#13;<\/p>\n<h2>Fehlende Anreize f\u00fcr Qualit\u00e4tssteigerungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit dem HFKG sollen die komplexen Finanzstr\u00f6me entflochten und mehr Transparenz geschaffen werden. Allerdings bietet das geplante Modell der Referenzkosten keinen Anreiz zur Qualit\u00e4tssteigerung, denn es orientiert sich an den durchschnittlichen Kosten pro Studierenden. Damit werden vor allem Anreize geschaffen, m\u00f6glichst viele Studenten zuzulassen, um so zus\u00e4tzliche Einnahmen zu generieren. Ebenfalls nicht zu einer Steigerung des Niveaus beitragen kann die Absicht, die Grundbeitr\u00e4ge an die Anzahl Studienabschl\u00fcsse zu kn\u00fcpfen. Eine Steigerung der Abschl\u00fcsse kann relativ einfach durch eine Niveausenkung bei den Anforderungen erreicht werden. Hier muss Gegensteuer gegeben werden. Denkbar w\u00e4re beispielsweise eine K\u00fcrzung der Bundesbeitr\u00e4ge bei gleichzeitiger Erh\u00f6hung der Overheadfinanzierung zur Aufstockung der Mittel des Schweizerischen Nationalfonds. Damit st\u00fcnden erfolgreich forschenden Hochschulen klar mehr Mittel zur Verf\u00fcgung als den durchschnittlichen.\u00a0Das neue HFKG sieht f\u00fcr die Berechnung der Grundbeitr\u00e4ge an die kantonalen Hochschulen einen Automatismus vor und definiert die Bundesbeitr\u00e4ge an die Kantone als gebundene Mittel. Diese Regelung gilt allerdings nicht f\u00fcr den ETH-Bereich, was dazu f\u00fchren wird, dass im Falle einer Spar\u00fcbung die Beitr\u00e4ge in diesem Bereich als erstes einer K\u00fcrzung zum Opfer fallen. Der ETH-Bereich darf im Vergleich zu den kantonalen Hochschulen jedoch nicht ungleich behandelt werden, und das Parlament sollte sich seinen Spielraum im BFI-Bereich nicht auch noch selbst einengen. Nicht die Ausgaben f\u00fcr die Forschung sind zu binden, sondern jene f\u00fcr die Lehre.&#13;<\/p>\n<h2>Eine Korrektur durch das Parlament ist unabdingbar<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEs ist davon auszugehen, dass sich das Parlament f\u00fcr ein schlankes, unb\u00fcrokratisches und effizientes HFKG stark machen wird, das dem schweizerischen Hochschulbereich M\u00f6glichkeiten zu Exzellenz und Klasse er\u00f6ffnet. Sollte dies nicht gelingen, ist das Gesetz abzulehnen, und es m\u00fcssen andere Wege beschritten werden. So w\u00e4re es z.B. vorstellbar, dass der Bund sich vollst\u00e4ndig aus der Hochschulfinanzierung der Kantone zur\u00fcckzieht und im Gegenzug die volle Verantwortung &#8211; auch finanziell &#8211; f\u00fcr die ETH und die Fachhochschulen \u00fcbernimmt. Dies w\u00fcrde zu klaren Kompetenzen und Entscheiden f\u00fchren, was mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wohl kaum der Fall sein wird.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit dem Bundesgesetz \u00fcber die F\u00f6rderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) soll die Qualit\u00e4t der schweizerischen Hochschulen gef\u00f6rdert werden. Doch welche Entt\u00e4uschung macht sich breit, wenn man den Gesetzesentwurf durchliest! 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