{"id":122136,"date":"2009-09-01T12:00:00","date_gmt":"2009-09-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2009\/09\/nussbaumer-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:36:55","modified_gmt":"2023-08-23T21:36:55","slug":"nussbaumer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2009\/09\/nussbaumer\/","title":{"rendered":"Totalrevision der Postgesetzgebung"},"content":{"rendered":"<p>Der Bundesrat beantragt eine Totalrevision der Postgesetzgebung. Das neue Postgesetz sichert die landesweite Grundversorgung in hoher Qualit\u00e4t. F\u00fcr alle Postanbieter gelten k\u00fcnftig dieselben Regeln. Bei Inkrafttreten des Gesetzes bleibt das Briefmonopol bis 50Gramm bestehen, \u00fcber eine vollst\u00e4ndige Liberalisierung entscheidet das Parlament ein Jahr sp\u00e4ter. Die Schweizerische Post wird mit dem neuen Postorganisationsgesetz zu einer Aktiengesellschaft. Mit der Totalrevision werden der schweizerische Postmarkt und die Schweizerische Post auf die Herausforderungen des internationalen Wandels im Postwesen vorbereitet.&#13;<\/p>\n<h2>Der Postmarkt im Umbruch<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Postmarkt erfuhr in den letzten zehn Jahren national und international einen rasch fortschreitenden Wandel. Dieser ist im Wesentlichen von den folgenden Entwicklungen gepr\u00e4gt:\u00a0&#8211; Der Aufschwung der elektronischen Kommunikationswege (Internet, E-Mail) hat das klassische Postgesch\u00e4ft (Briefe, Pakete, Zeitungen, Zeitschriften) grundlegend ver\u00e4ndert: W\u00e4hrend das Briefvolumen in den westeurop\u00e4ischen L\u00e4ndern in den letzten zehn Jahren massiv zur\u00fcckgegangen ist, hat der Erfolg von E-Commerce das Paketgesch\u00e4ft neu belebt.\u00a0&#8211; Technologische Entwicklungen haben zu einer Automatisierung in der Postverarbeitung gef\u00fchrt, Prozesse beschleunigt und Arbeitsprofile ver\u00e4ndert. Gleichzeitig haben sie auch zur Entwicklung neuer Produkte beigetragen, welche die Grenzen zwischen Post-, Logistik- und Kommunikationsdienstleistungen immer mehr verschwinden lassen. \u00a0&#8211; Weltweit werden die Postm\u00e4rkte liberalisiert. Neue Anbieterinnen treten neben die bis anhin staatlichen Monopolbetriebe. Motor dieser Entwicklung ist die EU mit dem Ziel eines europaweit ge\u00f6ffneten Marktes bis Ende 2012. Der dabei entstehende Wettbewerb findet nicht nur innerhalb der Landesgrenzen statt, sondern entwickelt sich zunehmend grenz\u00fcberschreitend. Trotz der bisherigen Markt\u00f6ffnung etabliert sich der Wettbewerb in der EU jedoch deutlich langsamer als erwartet: Nach wie vor bestehen in den meisten L\u00e4ndern Restmonopole. Zudem erweist sich das Spannungsverh\u00e4ltnis zwischen einer guten und preiswerten Grundversorgung, akzeptablen Arbeitsbedingungen und funktionierendem Wettbewerb als politische Knacknuss.&#13;<\/p>\n<h2>Postpolitik des Bundesrates: Eine Erfolgsgeschichte<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Bundesrat hat seine Postpolitik von Beginn weg auf diese Entwicklungen ausgerichtet. Im Jahr 2002 hat er in seiner \u00abGesamtschau zum Postwesen\u00bb die Leits\u00e4tze seiner Postpolitik festgelegt (siehe Kasten 1 Aufgabe und Ziel der bundesr\u00e4tlichen Politik muss es sein, allen Bev\u00f6lkerungsgruppen eine fl\u00e4chendeckende, frei zug\u00e4ngliche und qualitativ gute Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen zu garantieren. Der Postmarkt soll schrittweise und kontrolliert ge\u00f6ffnet werden. Der Bundesrat evaluiert vor jedem weiteren Markt\u00f6ffnungsschritt die bisherigen Erfahrungen; eine weitere Reduktion des Monopols kann er beschliessen, solange die Finanzierung der Grundversorgung gesichert ist.Die Schweizerische Post soll diesen Herausforderungen mit einer Strategie von Wachstum (Erschliessung neuer Gesch\u00e4ftsfelder) und Effizienzsteigerung (Anpassung ihrer Strukturen) gegen\u00fcbertreten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nZusammenfassung der Leits\u00e4tze aus dem Bericht des Bundesrates &#8222;Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens in der Schweiz&#8220;, BBl 2002 5011.). Schritt f\u00fcr Schritt wurde in der Folge der Brief- und Paketmarkt f\u00fcr private Anbieterinnen ge\u00f6ffnet: \u00a0&#8211; Seit 2004 ist der Paketmarkt f\u00fcr alle zug\u00e4nglich. Im Jahr 2008 betrug der Marktanteil der alternativen Anbieterinnen im Paketmarkt 20%. Der neu entstandene Wettbewerb f\u00fchrt zu einer gr\u00f6sseren Auswahl an Produkten und zu guten Preisen; es gibt mehr Aufgabestellen mit l\u00e4ngeren \u00d6ffnungszeiten. \u00a0&#8211; Im Jahr 2006 wurde das Briefmonopol auf 100 Gramm gesenkt; am 1. Juli 2009 folgte die Senkung auf 50 Gramm. Im Briefmarkt betrug der Marktanteil der alternativen Anbieter im Jahr 2008 weniger als 1%; mehr als 85% aller Briefe sind immer noch im Monopol. \u00a0\u00a0Die Schweizerische Post hat in dieser Zeit sowohl ihre Sortierinfrastruktur wie auch das landesweite Poststellennetz reorganisiert. Ihre finanzielle Entwicklung ist erfreulich: Sie konnte den Gewinn gegen\u00fcber 1998 deutlich steigern, Eigenkapital aufbauen und ihre Pensionskasse zu grossen Teilen ausfinanzieren. Das Niveau der Grundversorgung ist im europ\u00e4ischen Vergleich im Spitzenbereich. Die Finanzierung der Grundversorgung kann die Post bis heute mit den Einnahmen aus dem verbleibenden Monopol sicherstellen, welches im Jahr 2008 noch ungef\u00e4hr 20% des Umsatzes der Post ausmachte.&#13;<\/p>\n<h2>Weshalb nun eine Totalrevision? Stehenbleiben kommt nicht in Frage<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Grund f\u00fcr den Erfolg der bisherigen Politik von Bundesrat und Parlament liegt in der kontinuierlichen, kontrollierten Anpassung der Postgesetzgebung und der Weiterentwicklung der Schweizerischen Post. Soll dieser erfolgreiche Weg weiter beschritten werden, gilt es auf folgende Entwicklungen zu reagieren:\u00a0&#8211; \u00c4ndernde Kundenbed\u00fcrfnisse: Weiterhin schrumpfende Briefmengen, r\u00fcckl\u00e4ufige Kundenfrequenzen in den Poststellen und eine Verlagerung der Ums\u00e4tze von den klassischen Postgesch\u00e4ften zu Gesamtl\u00f6sungen f\u00fcr Gesch\u00e4ftskunden und zu den Finanzdienstleistungen fordern von der Post st\u00e4ndige Anpassungen.\u00a0&#8211; Liberalisierung in der EU: Die Schweiz kann sich mitten in Europa den Entwicklungen des EU-Postmarktes nicht entziehen. Die Warenstr\u00f6me &#8211; und damit auch der Postverkehr &#8211; verlaufen zunehmend grenz\u00fcberschreitend. Eine Abschottung des schweizerischen Marktes w\u00e4re sowohl f\u00fcr den Wirtschaftsstandort Schweiz als auch f\u00fcr die Schweizerische Post \u00e4usserst ung\u00fcnstig.\u00a0&#8211; \u00dcberholte gesetzliche Grundlagen: Die letzte Totalrevision von Postgesetz (PG) und Postorganisationsgesetz (POG) geht auf das Jahr 1998 zur\u00fcck. Seither wurde der Markt teilweise ge\u00f6ffnet und die Schweizerische Post wird wie eine selbstst\u00e4ndige Unternehmung gef\u00fchrt (analog zu Swisscom AG und SBB AG). Das Postgesetz tr\u00e4gt jedoch die Grundz\u00fcge eines Monopolgesetzes. Rechte und Pflichten von Post und Privaten sind unterschiedlich, und die gesetzlichen Grundlagen der Postregulationsbeh\u00f6rde sind unzureichend. Das Postorganisationsgesetz verpasst der Schweizerischen Post das Gewand einer Anstalt, obwohl sie heute weit gehend wie eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft gef\u00fchrt wird.\u00a0\u00a0Der Bundesrat hat sich deshalb im Sinne einer ganzheitlichen Neuordnung des Postwesens f\u00fcr eine Totalrevision der Postgesetzgebung (Postgesetz und Postorganisationsgesetz) entschieden. Im September 2007 hat er das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage mit folgender Zielsetzung auszuarbeiten: Es soll ein koh\u00e4renter und entwicklungsf\u00e4higer Ordnungsrahmen geschaffen werden, der die fl\u00e4chendeckende Grundversorgung auch bei vollst\u00e4ndiger Aufhebung des Briefmonopols sichert, faire Wettbewerbsbedingungen zul\u00e4sst sowie die Rahmenbedingungen f\u00fcr die Post als Unternehmung verbessert.\u00a0Das Uvek nahm die Arbeiten auf und unterbreitete im Fr\u00fchling 2008 ein Gesamtpaket (PG und POG) den Parteien, Verb\u00e4nden und Organisationen zur Vernehmlassung. Am 20. Mai 2009 schliesslich verabschiedete der Bundesrat die Vorlage zuhanden des Parlamentes.&#13;<\/p>\n<h2>Liberalisierung von Grundversorgungsm\u00e4rkten &#8211; eine heikle Gratwanderung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Bev\u00f6lkerung reagiert auf Liberalisierungen im Bereich des Service public sehr sensibel. Dies hat nicht erst die Vernehmlassung zur Postgesetzgebung gezeigt. Sowohl die Liberalisierung des Strommarktes wie auch die Privatisierung der Swisscom sind im ersten Anlauf gescheitert. Die Reorganisationen des Poststellennetzes und der Sortierinfrastruktur haben jeweils zu einer Intervention des Gesetzgebers gef\u00fchrt. Bei der Reorganisation des Poststellennetzes kam es 2004 sogar zu einer Volksabstimmung (\u00abPostdienste f\u00fcr alle\u00bb).\u00a0Die Vernehmlassung im Sommer 2008 zu den vorliegenden Entw\u00fcrfen hat gezeigt, dass das Grundkonzept des Bundesrates f\u00fcr die neue Postgesetzgebung zwar grunds\u00e4tzlich tragf\u00e4hig ist. Die Zustimmung wird jedoch von klaren Bedingungen abh\u00e4ngig gemacht: \u00a0&#8211; Kontrollierte Markt\u00f6ffnung: Die vollst\u00e4ndige Markt\u00f6ffnung wurde grunds\u00e4tzlich von einer Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begr\u00fcsst. Wesentlich scheint jedoch, dass beim Entscheid \u00fcber die vollst\u00e4ndige Abschaffung des Monopols gesicherte Erfahrungsberichte und Prognosen \u00fcber die Auswirkungen der vollst\u00e4ndigen Markt\u00f6ffnung vorliegen. Insbesondere soll gekl\u00e4rt werden, ob sie keine nachteiligen Auswirkungen auf Preise und Qualit\u00e4t der Postdienste, die Finanzierung der Grundversorgung sowie die Arbeitsbedingungen im Postsektor hat. Mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Vorgehen ist eine vollst\u00e4ndige Markt\u00f6ffnung im Jahre 2013 realistisch &#8211; also mindestens 4 Jahre nach der Senkung des Briefmonopols von 100 auf 50 Gramm.\u00a0&#8211; Demokratische Absicherung: Eine klare Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer sowie das Parlament sind der Meinung, dass Volk und Parlament \u00fcber die vollst\u00e4ndige Markt\u00f6ffnung entscheiden sollen. Der Bundesrat schl\u00e4gt deshalb vor, dass in einem ersten Schritt das neue Postgesetz in Kraft treten soll und in einem zweiten Schritt das Parlament \u00fcber die vollst\u00e4ndige Markt\u00f6ffnung entscheidet. Gegen beide Schritte kann das Referendum ergriffen werden.\u00a0&#8211; Sicherstellung der Grundversorgung: Die \u00d6ffnung des Postmarktes darf nach Ansicht der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden nicht zu einer Verschlechterung der Grundversorgung f\u00fchren. Das bundesr\u00e4tliche Konzept strebt ein Gleichgewicht zwischen der Pflicht der Post, die Grundversorgung im heutigen Umfang zu erbringen, und den unternehmerischen Freiheiten, wie diese zu erbringen ist, an. So sollte es &#8211; gem\u00e4ss einer vom Uvek in Auftrag gegebenen Studie &#8211; der Post m\u00f6glich sein, die Grundversorgung aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Vgl. Plaut Economics\/Frontier Economics, Auswirkungen Liberalisierung 2011, London, Dezember 2007. Ist dies nicht m\u00f6glich, soll die Finanzierung mit einem Fonds und allf\u00e4lligen Bundesbeitr\u00e4gen sichergestellt werden (siehe Kasten 2 Das neue Postgesetz sieht ein dreistufiges Modell zur Finanzierung der Grundversorgung mit Postdiensten vor: 1. Eigenwirtschaftlichkeit: Die Post soll die Grundversorgung eigenwirtschaftlich erbringen k\u00f6nnen. Dies ist gem\u00e4ss der Studie Plaut\/Frontier m\u00f6glich, wenn die Post langfristig die gleichen Rahmenbedingungen wie ein privates Unternehmen erh\u00e4lt (Arbeitsbedingungen, keine Grundversorgungsdienstleistungen, die \u00fcber das gesetzliche Minimum hinausgehen, keine Pflicht zur Ber\u00fccksichtigung regionalpolitischer Anliegen). Negativen Einfluss auf die Finanzierungssituation h\u00e4tte zudem ein staatlich regulierter Zugang zu den Sortier- und Verteilinfrastrukturen. 2. Fonds: Entsteht der Post aufgrund der Grundversorgungsverpflichtung eine finanzielle Last, so kann sie daf\u00fcr eine Abgeltung verlangen. Ist dies der Fall, so werden alle Anbieterinnen von Postdiensten anteilsm\u00e4ssig eine Abgabe zur Finanzierung dieser Last zu entrichten haben. 3. Bundesbeitr\u00e4ge: Reichen diese Abgaben nicht aus zur Finanzierung der Grundversorgung, so leistet der Bund die zus\u00e4tzlich notwendigen Beitr\u00e4ge.). Der gesetzliche Auftrag der Post, die Grundversorgung zu erbringen, ist f\u00fcr die meisten Teilnehmenden Garantie, dass die Grundversorgung langfristig auf heutigem Niveau erbracht werden wird. Der Vorschlag des Bundesrates, eine Grundversorgungskonzession auszuschreiben, fand in der Vernehmlassung keine Mehrheit.&#13;<\/p>\n<h2>Die Eckpunkte der Vorlage<\/h2>\n<p>&#13;<\/p>\n<h3>Vollst\u00e4ndige Markt\u00f6ffnung: Kontrolliert und demokratisch abgesichert<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Bundesrat will den Postmarkt vollst\u00e4ndig \u00f6ffnen. Er w\u00e4hlt daf\u00fcr ein zweistufiges Modell, welches die gr\u00f6sstm\u00f6gliche demokratische Mitsprache sicherstellt: In einem ersten Schritt treten Postgesetz und Postorganisationsgesetz in Kraft. Die vollst\u00e4ndige Markt\u00f6ffnung wird in einem zweiten Schritt vom Parlament ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Postgesetzes beschlossen. Bis dahin werden ausreichende Erfahrungen mit dem 50-Gramm-Monopol, aber auch aus den vollst\u00e4ndig liberalisierten M\u00e4rkten im europ\u00e4ischen Umland vorliegen. Das letzte Wort haben in beiden F\u00e4llen die Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger.&#13;<\/p>\n<h3>Marktordnung: Gleich lange Spiesse f\u00fcr alle<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nFairer Wettbewerb stellt sich nur ein, wenn alle Marktteilnehmenden denselben gesetzlichen Rahmenbedingungen unterstellt sind. K\u00fcnftig sollen deshalb alle Anbieterinnen von Postdiensten einer Meldepflicht unterstehen. Eine Postkommission (PostCom; heutige Postregulationsbeh\u00f6rde) wird als unabh\u00e4ngige Regulierungsbeh\u00f6rde eingesetzt. Sie beaufsichtigt die Meldepflichtigen und die Sicherstellung der Grundversorgung. Die Post wird ihrer Konkurrenz gleichgestellt: Sie verliert ihr Steuerprivileg sowie die Staatsgarantie; im Gegenzug erh\u00e4lt sie mit dem Kleid der Aktiengesellschaft und dem Wechsel ins private Arbeitsrecht die n\u00f6tigen unternehmerischen Freiheiten. Sie soll nur dort \u00fcber Sonderrechte verf\u00fcgen beziehungsweise zus\u00e4tzlichen Verpflichtungen unterliegen, wo der Grundversorgungsauftrag dies verlangt. So soll sie weiterhin vom Sonntags- und Nachtfahrverbot ausgenommen sein. Anderseits untersteht sie als Grundversorgerin gegen\u00fcber der Regulationsbeh\u00f6rde einer strengeren Aufsicht und Auskunftspflicht.&#13;<\/p>\n<h3>Wettbewerb, von dem alle profitieren<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Wettbewerb im Postmarkt ist nicht Selbstzweck. Der Bundesrat will einen Wettbewerb, der zu einer Steigerung der Qualit\u00e4t und landesweit zu einem vielf\u00e4ltigen Angebot f\u00fchrt. Die Markt\u00f6ffnung soll nicht auf Rechnung der Konsumentinnen und Konsumenten oder der Arbeitnehmenden erfolgen. Alle Anbieterinnen m\u00fcssen deshalb branchen\u00fcbliche Arbeitsbedingungen einhalten und Verhandlungen \u00fcber einen GAV f\u00fchren; weiter m\u00fcssen sie die Konsumentinnen und Konsumenten angemessen und transparent informieren.&#13;<\/p>\n<h3>Grundversorgung mit Postdiensten<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Schweizerische Post erh\u00e4lt einen gesetzlichen Auftrag zur Erbringung der Grundversorgung. Sie transportiert Briefe, Pakete, Zeitungen und Zeitschriften in der ganzen Schweiz. Zugestellt wird in alle Haushalte f\u00fcnfmal pro Woche; Tageszeitungen werden sechsmal verteilt. Die Post stellt landesweit ein fl\u00e4chendeckendes Netz von Poststellen oder Agenturen sicher, sodass 90% der Bev\u00f6lkerung in 20 Minuten zu Fuss oder mit dem \u00f6ffentlichen Verkehr die n\u00e4chste Poststelle oder Agentur erreichen. Dort m\u00fcssen die Dienstleistungen der Grundversorgung angeboten werden. Sind die Preise f\u00fcr diese Dienstleistungen nicht mehr angemessen, so kann der Bundesrat intervenieren. Die PostCom wacht dar\u00fcber, dass die Postdienste in guter Qualit\u00e4t erbracht werden. Bei der Schliessung oder Verlegung einer Poststelle muss die Post mit den betroffenen Gemeinden zusammenarbeiten. Kommt es nicht zu einer Einigung, so kann die betroffene Gemeinde eine Empfehlung der PostCom verlangen.&#13;<\/p>\n<h3>Grundversorgung im Zahlungsverkehr<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nAuch die Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs soll von der Schweizerischen Post erbracht werden. Sie muss Einzahlungen, \u00dcberweisungen und Auszahlungen ausf\u00fchren. Bei der Ausgestaltung des Zugangs zu diesen Diensten soll die Post einen gewissen Handlungsspielraum erhalten. Damit kann sie einerseits die technologische Entwicklung und damit auch die sich \u00e4ndernden Kundenbed\u00fcrfnisse (weniger Bareinzahlungen) nachvollziehen. Anderseits erm\u00f6glicht dies ihr auch, den Zahlungsverkehr eigenwirtschaftlich zu erbringen.&#13;<\/p>\n<h3>Ein neues Kleid f\u00fcr die Post<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nHeute ist die Post als \u00f6ffentlich-rechtliche Anstalt organisiert. Diese Organisationsform erschwert es dem Unternehmen, in einem zunehmend globalisierten Markt aktiv zu sein. Gleichzeitig mit den weiteren Markt\u00f6ffnungsschritten wird die Post deshalb in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft umgewandelt. Dies soll die Kapitalmarktf\u00e4higkeit der Post &#8211; d.h. deren F\u00e4higkeit, eigene Finanzmittel zu beschaffen oder Fremdmittel aufzunehmen &#8211; verbessern und es ihr erleichtern, Allianzen einzugehen. Der Bund wird Mehrheitsaktion\u00e4r der Post. Dank der Mehrheitsbeteiligung beh\u00e4lt der Bund die wichtige politische Steuerung des Unternehmens in seinen H\u00e4nden. Er wird diese weiterhin mit dem Erlass von strategischen Zielen wahrnehmen. Der Unternehmenszweck der Post muss ihr die notwendige unternehmerische Freiheit belassen, ihre Angebote laufend den jeweiligen Ver\u00e4nderungen anzupassen und sie weiterzuentwickeln. Nur wenn die Post die M\u00f6glichkeit hat, ihr Angebot auch den Entwicklungen des Marktes anzupassen, kann von ihr verlangt werden, die Grundversorgung auch mittel- und langfristig m\u00f6glichst eigenwirtschaftlich zu erbringen.&#13;<\/p>\n<h3>PostFinance: T\u00e4tigkeit und Aufsicht<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Bundesrat hat auf eine Ausweitung der T\u00e4tigkeit der PostFinance im Sinne einer Postbank verzichtet. Er erachtet das landesweite Angebot an Bankdienstleistungen als ausreichend; zudem erscheint ihm der Einstieg der PostFinance in das Kredit- und Hypothekargesch\u00e4ft zum jetzigen Zeitpunkt als zu riskant. Die PostFinance verwaltet trotz eingeschr\u00e4nkter T\u00e4tigkeit heute Kundengelder im Umfang von \u00fcber 70 Mrd. Franken. Aus Sicht des Gl\u00e4ubigerschutzes wird das heutige Aufsichtsregime (durch Uvek, EFV, Geldw\u00e4schereistelle und Bundesrat) dem Volumen an Kundengeldern nicht mehr gerecht. K\u00fcnftig soll PostFinance deshalb der ordentlichen Finanzmarktaufsicht unterstellt werden. Dies ist ausserdem notwendig, da die Post k\u00fcnftig nicht mehr von der Ausnahmeklausel \u00f6ffentlich-rechtlicher Anstalten profitiert und nach Bankengesetz bewilligungspflichtig wird. Die PostFinance wird demnach &#8211; wie alle anderen Finanzinstitute &#8211; eine Bewilligung nach Bankengesetz beantragen m\u00fcssen und die entsprechenden Vorgaben einzuhalten haben. So muss sie in eine Aktiengesellschaft ausgegliedert und ausreichend kapitalisiert werden. Sie wird jedoch im Mehrheitsbesitz der Post verbleiben.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1 \u00abDie Grundversorgung mit Postdiensten im neuen Postgesetz\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Leits\u00e4tze der Postpolitik des Bundesrates Aufgabe und Ziel der bundesr\u00e4tlichen Politik muss es sein, allen Bev\u00f6lkerungsgruppen eine fl\u00e4chendeckende, frei zug\u00e4ngliche und qualitativ gute Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen zu garantieren. Der Postmarkt soll schrittweise und kontrolliert ge\u00f6ffnet werden. Der Bundesrat evaluiert vor jedem weiteren Markt\u00f6ffnungsschritt die bisherigen Erfahrungen; eine weitere Reduktion des Monopols kann er beschliessen, solange die Finanzierung der Grundversorgung gesichert ist.Die Schweizerische Post soll diesen Herausforderungen mit einer Strategie von Wachstum (Erschliessung neuer Gesch\u00e4ftsfelder) und Effizienzsteigerung (Anpassung ihrer Strukturen) gegen\u00fcbertreten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nZusammenfassung der Leits\u00e4tze aus dem Bericht des Bundesrates &#8222;Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens in der Schweiz&#8220;, BBl 2002 5011.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 2: Finanzierung der Grundversorgung nach Abschaffung des Monopols Das neue Postgesetz sieht ein dreistufiges Modell zur Finanzierung der Grundversorgung mit Postdiensten vor: 1. Eigenwirtschaftlichkeit: Die Post soll die Grundversorgung eigenwirtschaftlich erbringen k\u00f6nnen. Dies ist gem\u00e4ss der Studie Plaut\/Frontier m\u00f6glich, wenn die Post langfristig die gleichen Rahmenbedingungen wie ein privates Unternehmen erh\u00e4lt (Arbeitsbedingungen, keine Grundversorgungsdienstleistungen, die \u00fcber das gesetzliche Minimum hinausgehen, keine Pflicht zur Ber\u00fccksichtigung regionalpolitischer Anliegen). Negativen Einfluss auf die Finanzierungssituation h\u00e4tte zudem ein staatlich regulierter Zugang zu den Sortier- und Verteilinfrastrukturen. 2. Fonds: Entsteht der Post aufgrund der Grundversorgungsverpflichtung eine finanzielle Last, so kann sie daf\u00fcr eine Abgeltung verlangen. Ist dies der Fall, so werden alle Anbieterinnen von Postdiensten anteilsm\u00e4ssig eine Abgabe zur Finanzierung dieser Last zu entrichten haben. 3. Bundesbeitr\u00e4ge: Reichen diese Abgaben nicht aus zur Finanzierung der Grundversorgung, so leistet der Bund die zus\u00e4tzlich notwendigen Beitr\u00e4ge.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 3: Zugangsregulierung im neuen Postgesetz Damit die Zustellung von Postsendungen auch auf einem Markt mit mehreren Anbieterinnen reibungslos funktioniert, wird im Postgesetz die \u00abInterkonnektion\u00bb zwischen den Netzen der Anbieterinnen sichergestellt: &#8211; Eine Zugangsregelung f\u00fcr Postf\u00e4cher ist n\u00f6tig, weil das Postfach &#8211; zustellungstechnisch gesehen &#8211; als Domizil des Empf\u00e4ngers gilt. Zu diesem Zustelldomizil muss jede Anbieterin von Postdiensten Zugang haben. Andernfalls ist f\u00fcr die Kundinnen und Kunden nicht sichergestellt, dass ihnen Postsendungen, die nicht von der Anbieterin ihres Postfaches bef\u00f6rdert werden, zugestellt werden k\u00f6nnen. Sie erleiden einen Nachteil oder m\u00fcssten bei jeder Anbieterin von Postdiensten ein Postfach mieten. Das neue Postgesetz sieht deshalb vor, dass alle Anbieterinnen sich gegenseitig den Zugang zu ihren Postfachanlagen erm\u00f6glichen m\u00fcssen. In Streitf\u00e4llen gelangen sie an die PostCom, welche den Vertragsabschluss in den strittigen Punkten verf\u00fcgt. &#8211; Dasselbe gilt f\u00fcr ausgew\u00e4hlte Adressdaten. Das Funktionieren von Nachsendungs- und Umleitungsauftr\u00e4gen ist zentral f\u00fcr die Zustellung von Postsendungen. Eine Regelung \u00fcber den Austausch bzw. die Bearbeitung von Adressdaten ist deshalb n\u00f6tig, weil sonst die Nachsendungs- und Umleitungsauftr\u00e4ge f\u00fcr Sendungen, welche durch andere Anbieterinnen zugestellt werden sollten, nicht oder nur erschwert ausgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen.Das Postgesetz sieht hingegen von einer Regulierung f\u00fcr den Zugang auf Infrastrukturen marktbeherrschender Anbieterinnen ab. Ein regulierter Zugang ist nur dann notwendig, wenn sich in absehbarer Zeit kein wirksamer Wettbewerb etablieren kann, ohne dass den neuen Anbieterinnen zumindest vor\u00fcbergehend Zugang auf die Infrastruktur der historischen Anbieterin gew\u00e4hrt wird und der Zugang auch nicht durch das ordentliche Wettbewerbsrecht erzwungen werden kann. Im Gegensatz zum Telekommunikationsmarkt liegen im Postmarkt keine monopolistischen Engp\u00e4sse vor, die nur mit einer zwingenden Zugangsregulierung \u00fcberwunden werden k\u00f6nnten. Die Infrastruktur des Postmarktes besteht aus Personal, Fahrzeugen und Sortiereinrichtungen. Um Personal anzustellen und erste Fahrzeuge zu kaufen, ist im Vergleich zum Aufbau eines Eisenbahnoder Stromnetzes kein grosses Startkapital notwendig. Auch der Sortierprozess l\u00e4sst sich mit verh\u00e4ltnism\u00e4ssigem Aufwand organisieren. Die Studie Plaut\/Frontier kommt weiter zum Schluss, dass ein wirksamer Access langfristig zu einer Unterdeckung bei der Finanzierung der Grundversorgung f\u00fchren kann. Deshalb und im Sinne einer m\u00f6glichst schlanken Regulierung soll in diesem Bereich auf einen staatlichen Eingriff verzichtet werden. Es ist den Anbieterinnen jedoch unbelassen, sich vertraglich \u00fcber einen Zugang zu einigen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesrat beantragt eine Totalrevision der Postgesetzgebung. Das neue Postgesetz sichert die landesweite Grundversorgung in hoher Qualit\u00e4t. F\u00fcr alle Postanbieter gelten k\u00fcnftig dieselben Regeln. Bei Inkrafttreten des Gesetzes bleibt das Briefmonopol bis 50Gramm bestehen, \u00fcber eine vollst\u00e4ndige Liberalisierung entscheidet das Parlament ein Jahr sp\u00e4ter. Die Schweizerische Post wird mit dem neuen Postorganisationsgesetz zu einer Aktiengesellschaft. 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