{"id":122286,"date":"2009-06-01T12:00:00","date_gmt":"2009-06-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2009\/06\/cocca-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:37:33","modified_gmt":"2023-08-23T21:37:33","slug":"cocca","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2009\/06\/cocca\/","title":{"rendered":"Bankgeheimnis im Wandel &#8211; Bedeutung und Perspektiven f\u00fcr das Private Banking"},"content":{"rendered":"<p>Der international durchgesetzte Paradigmenwechsel im Bereich des grenz\u00fcberschreitenden Informationsaustauschs in Steuersachen wird ohne Zweifel weit reichende Konsequenzen f\u00fcr den Private-Banking-Standort Schweiz haben. Das Szenario eines unmittelbar bevorstehenden massiven Geldabflusses aus der Schweiz ist aber unwahrscheinlich. Dennoch gilt es langfristig eine Strategie zu verfolgen, welche im Bereich der Besteuerung eine Einhaltung aller internationalen Standards zum Ziel hat und keinerlei Verst\u00f6sse oder Grauzonen toleriert. Der Autor ist neben seiner Lehrt\u00e4tigkeit an der Kepler-Universit\u00e4t Lehrbeauftragter f\u00fcr Private Banking an der Universit\u00e4t Z\u00fcrich und an der Hochschule Liechtenstein. Zudem ist der geb\u00fcrtige Schweizer Mitglied der Executive-Education-Fakult\u00e4t des Swiss-Finance-Institutes.<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/200906_05_Cocca_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"242\" \/>&#13;<\/p>\n<h2>Werden die Kunden jetzt abwandern?<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie vom Bundesrat beschlossene L\u00f6sung, die vormaligen Vorbehalte gegen\u00fcber dem Art. 26 des OECD-Musterabkommens zur\u00fcckzuziehen, stellt einen historischen Schritt in der Entwicklung des Bankgeheimnisses schweizerischer Pr\u00e4gung dar. Ob es in der Tat ein Befreiungsschlag war, wird sich nur r\u00fcckblickend feststellen lassen, h\u00e4ngt jedoch massgeblich vom weiteren Verhalten des Bundesrates und des Finanzplatzes ab. \u00a0Bezogen auf die zentrale Frage, inwiefern von einem unmittelbaren Geldabfluss im Private Banking auszugehen ist, k\u00f6nnen folgende \u00dcberlegungen angef\u00fchrt werden:\u00a0&#8211; Die Eingest\u00e4ndnisse der Schweiz wurden auch von anderen Offshore-Zentren gemacht, womit sich im Bereich der steuerlichen Amtshilfe international ein \u00abLevel Playing Field\u00bb abzeichnet. Damit hat steuersensitives Geld keinen alternativen Finanzplatz mehr zur Auswahl, der st\u00e4rker vor dem Zugriff von Steuerbeh\u00f6rden sch\u00fctzen w\u00fcrde. Deshalb gibt es keinen unmittelbaren Anreiz, Gelder aus der Schweiz abzuziehen.\u00a0&#8211; Steuerlich nicht deklariertes Geld ist nicht sehr mobil, da jede elektronische \u00dcberweisung Spuren hinterl\u00e4sst und damit die Wahrscheinlichkeit einer \u00dcberf\u00fchrung erh\u00f6ht. Bargeldbewegungen erlauben umgekehrt keine grossvolumigen Transaktionen. Beides spricht gegen einen unmittelbar bevorstehenden Geldabfluss.\u00a0&#8211; Die internationale Private-Banking-Kundschaft wird die Detailregelungen abwarten, welche nun bei der Neuverhandlung der Musterabkommen durch die Schweiz eingef\u00fchrt werden. Die vom Bundesrat ge\u00e4usserte Absicht, keine R\u00fcckwirkung zuzulassen und lange \u00dcbergangsfristen aushandeln zu wollen, w\u00fcrde einen m\u00f6glichen Abfluss von Geldern aus der Schweiz erheblich eind\u00e4mmen.\u00a0&#8211; Die Schweiz wird &#8211; zusammen mit anderen L\u00e4ndern &#8211; auf einer so genannten grauen Liste der OECD gef\u00fchrt. Wesentlich erscheint, dass im G20-Treffen in London vom 2. April 2009 keine automatischen Sanktionen beschlossen wurden f\u00fcr den Fall, dass ein Land l\u00e4nger auf der grauen Liste bleibt bzw. auf der schwarzen Liste steht.\u00a0&#8211; Etwas besorgniserregender erscheint in diesem Lichte das Gesetz gegen Steuerhinterziehung, auf welches sich am 22. April 2009 die grosse Koalition in Deutschland geeinigt hat. Privatpersonen und Firmen m\u00fcssen k\u00fcnftig umfassend Auskunft \u00fcber Aktivit\u00e4ten in so genannten Steueroasen geben; andernfalls drohen steuerliche Nachteile. Zudem sollen die Finanzbeh\u00f6rden mehr Pr\u00fcfungsrechte erhalten. Sanktionsm\u00f6glichkeiten k\u00f6nnen durch den Minister l\u00e4nderbezogen erlassen werden.\u00a0&#8211; Das Schreckgespenst eines direkten Informationsaustauschs konnte abgewendet werden, was positiv zu werten ist.\u00a0&#8211; Der Abfluss bzw. der versiegende Neugeldzufluss von internationalen Kundengeldern bei liechtensteinischen Grossbanken zeigt, dass die internationale Private-Banking-Kundschaft sehr sensibel auf mediale Kampagnen und absehbare rechtliche Ver\u00e4nderungen reagieren kann. Das Ausmass ist zwar nicht besorgniserregend; trotzdem ist von einer Paralysierung des Gesch\u00e4ftsganges die Rede. \u00a0&#8211; Die bedeutenden Kundenabfl\u00fcsse der UBS seit der Eskalation des Steuerdisputes mit der US-amerikanischen Steuerbeh\u00f6rde unterstreichen die Gefahr, welche einer Aufgabe des Bankgeheimnisses f\u00fcr den Private-Banking-Standort innewohnt.\u00a0&#8211; Die Zweifel \u00fcber die Rechtssicherheit, welche im Rahmen des Steuerstreits zwischen der UBS und der US-amerikanischen Steuerbeh\u00f6rde laut wurden, sind ein Makel des Disputes gewesen und m\u00fcssen unmissverst\u00e4ndlich korrigiert werden. Die Zweifel an der Rechtssicherheit d\u00fcrften unter Umst\u00e4nden schwerer wiegen als das Einlenken im Bereich der Amtshilfe. \u00a0\u00a0In Summe sprechen diese Gr\u00fcnde kurzfristig &#8211; d.h. innerhalb der n\u00e4chsten 12 Monate &#8211; gegen eine massive Kapitalflucht ausl\u00e4ndischer Kundengelder von Schweizer Bankkonti. Die gr\u00f6sste Gefahr k\u00f6nnte dann drohen, wenn es L\u00e4nder wie Frankreich oder Deutschland verstehen, durch attraktiv ausgestaltete Steueramnestien die breite Repatriierung von Geldern zu erwirken. Wie der \u00abScudo Fiscale\u00bb der italienischen Regierung im Jahre 2001 gezeigt hat, kann dies durchaus massive Geldbewegungen ausl\u00f6sen. Mittelfristig wird sich zudem zeigen m\u00fcssen, was unter einem \u00abbegr\u00fcndeten Verdacht\u00bb zu verstehen ist und wie dies im Rahmen von Amtshilfeverfahren ausgelegt wird. Ohne Zweifel ergeben sich hier Spielr\u00e4ume f\u00fcr Ermessensentscheide und allenfalls unterschiedliche Usanzen zwischen Staaten. Es wird sich auch zeigen m\u00fcssen, wie die Hochsteuerl\u00e4nder selber das Instrument der Amtshilfe einsetzen werden. Es ist nicht zwingend von einer Welle von Amtshilfegesuchen auszugehen, da sich die Beh\u00f6rden aus Effizienz\u00fcberlegungen auf grosse und klare F\u00e4lle beschr\u00e4nken k\u00f6nnten, was wiederum auf die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung (unklare, kleine F\u00e4lle) und Steuerbetrug (klare, grosse F\u00e4lle) hinauslaufen k\u00f6nnte. Die Details werden dar\u00fcber entscheiden, ob und wie sich die Amtshilfe in der Praxis ver\u00e4ndern wird. Eine Beurteilung scheint deshalb noch etwas verfr\u00fcht.&#13;<\/p>\n<h2>Generelle Bedeutung von Offshore-Banking<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nBei der Akquisition neuer Gelder k\u00f6nnten Schweizer Banken, welche ein Offshore-Private-Banking-Modell haben, zusehends M\u00fche bekunden. Das Offshore-Private-Banking stellte ohne Zweifel den wichtigsten und bedeutendsten Teil des schweizerischen Erfolges in der privaten Verm\u00f6gensverwaltung dar. Offshore ist entgegen der weitl\u00e4ufigen Meinung allerdings nicht per se mit einem Steuerdelikt gleichzusetzen. Es gibt durchaus legale und legitime Gr\u00fcnde f\u00fcr eine verm\u00f6gende Kundschaft, die Diskretion eines ausl\u00e4ndischen Finanzplatzes in Anspruch zu nehmen. Trotzdem muss davon ausgegangen werden, dass ein Grossteil der ausl\u00e4ndischen Gelder in der Schweiz nicht deklariert sind (eine genaue Sch\u00e4tzung l\u00e4sst sich nicht erstellen). Trotz der internationalen Angleichung im Bereich der Amtshilfe in Steuersachen ist nicht davon auszugehen, dass nunmehr keine M\u00f6glichkeiten f\u00fcr Steueroptimierung bestehen werden. Insbesondere der Unternehmenssteuerbereich er\u00f6ffnet weiterhin heikle und bedeutende M\u00f6glichkeiten, Steuerschlupfl\u00f6cher &#8211; z.B. Standorte wie Delaware, Jersey oder Panama &#8211; zu nutzen. Dieser Bereich wurde bisher kaum thematisiert, birgt aber ein weitaus gr\u00f6sseres Gefahrenpotenzial, da \u00fcber solche Kan\u00e4le nicht nur Steuerdelikte, sondern auch Geldw\u00e4scherei in grossem Stile betrieben werden kann.&#13;<\/p>\n<h3>Zunehmende Bedeutung des Onshore-Bankings<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nObwohl der Offshore-Bereich historisch sehr wichtig f\u00fcr die Schweiz war, hat sich in den letzten Jahren zunehmend ein Trend in Richtung Onshore-Private-Banking entwickelt. Die wichtigsten Gr\u00fcnde hierf\u00fcr auf der Kundenseite waren:\u00a0&#8211; teilweise Reduktion der Steuerraten in den Heimatl\u00e4ndern der Kunden und eine damit verbundene Reduktion des Steuer-Einsparungspotenzials bei Nichtdeklaration von Verm\u00f6gen bzw. Eink\u00fcnften; \u00a0&#8211; gr\u00f6ssere politische Stabilit\u00e4t in Domizill\u00e4ndern von Private-Banking-Kunden, welche notorisch als unsicher galten (Latein- und S\u00fcdamerika, Naher und Mittlerer Osten, Asien);\u00a0&#8211; attraktive Investitionsm\u00f6glichkeiten, welche sich direkt in den Heimatl\u00e4ndern oder -regionen der Kunden ergeben und somit das Geld veranlasste, onshore angelegt zu werden (Bric-L\u00e4nder); \u00a0&#8211; zunehmender internationaler Druck zur Bek\u00e4mpfung von Steuerhinterziehung und Geldw\u00e4scherei, welcher das \u00dcberf\u00fchrungsrisiko erh\u00f6ht und damit Steuerflucht unattraktiv macht;\u00a0&#8211; traditionelle Offshore-Kunden, welche vermehrt ein konsumorientierteres Verhalten an den Tag legen, wof\u00fcr sich Offshore-Gelder nicht immer eignen (Visibilit\u00e4t des Verm\u00f6gens wird durch Kauf einer Yacht erh\u00f6ht &#8211; auch f\u00fcr Steuerfahnder);\u00a0&#8211; ver\u00e4nderte Anspr\u00fcche der Erbengeneration: Vormals gesch\u00fctzte Gelder werden repatriiert und aktiver bewirtschaftet, investiert oder konsumiert.\u00a0\u00a0Auf der Bankenseite sind folgende Gr\u00fcnde auszumachen:\u00a0&#8211; zunehmende Versch\u00e4rfung und rigorosere Umsetzung der regulatorischen Bedingungen, welche Gesch\u00e4fte in der Grauzone zu riskant erscheinen lassen;\u00a0&#8211; zunehmende Sensibilisierung f\u00fcr Risiken im grenz\u00fcberschreitenden Private Banking (z.B. Reputationsrisiken);\u00a0&#8211; bessere politisch-\u00f6konomische Rahmenbedingungen erleichtern Aufbau einer Onshore-Pr\u00e4senz f\u00fcr Finanzinstitute mit entsprechenden finanziellen Ressourcen.\u00a0\u00a0Dieser Trend hin zu Onshore-Private-Banking wurde von den Schweizer Grossbanken und einigen grossen Privatbanken seit der Jahrtausendwende immer st\u00e4rker gef\u00f6rdert und f\u00fcr den Fall einer abnehmenden Bedeutung des Offshore-Bankings als strategische Absicherung ausgebaut. Grafik 1 verdeutlicht die Wachstumsraten zweier Gruppen von schweizerischen und liechtensteinischen Banken, welche sich entweder auf das Onshoreoder auf das Offshore-Modell fokussieren. Die Onshore-Strategie einiger Banken deckte sich teils mit bedeutenden Onshore-Aktivit\u00e4ten in anderen Gesch\u00e4ftsfeldern (insbesondere Investment Banking). Diese Anpassung der Gesch\u00e4ftsmodelle hat einen schleichenden und unauff\u00e4lligen Paradigmenwechsel herbeigef\u00fchrt: Je gr\u00f6sser die Onshore-Aktivit\u00e4ten einer Schweizer Bank, desto kleiner das Interesse an einem fundamentalistischen Festhalten am heimischen Bankgeheimnis. Dies zeigte sich exemplarisch im Falle der UBS, welche im Steuerstreit mit der US-Steuerbeh\u00f6rde Anfang 2009 bereit war, Kundendaten an die USA zu liefern, weil sie Gefahr lief, die US-amerikanische Banklizenzen zu verlieren. \u00a0Was hier deutlich wird, ist die unterschiedliche Bedeutung des schweizerischen Bankgeheimnisses f\u00fcr die verschiedenen Bankengruppen in der Schweiz. Ohne Zweifel spielt dieses bei den Grossbanken relativ gesehen eine untergeordnete Rolle im Vergleich zu den kleineren Privatbanken, welche sich auf das Offshore-Gesch\u00e4ft konzentrieren. Private-Banking-Anbieter, welche sich auf das margenstarke Offshore-Gesch\u00e4ft mit hohem Anteil undeklarierter Gelder spezialisiert haben, werden M\u00fche bekunden. Fehlt ihnen die kritische Gr\u00f6sse und das Know-how f\u00fcr eine Auslandsexpansion (was in vielen F\u00e4llen zutreffen wird), befinden sie sich in einer strategischen Falle.&#13;<\/p>\n<h2>Null-Toleranz-Strategie zum Wohl des Finanzplatzes<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nSollten seitens der OECD oder der G20 weitere Begehrlichkeiten folgen (direkter Informationsaustausch), muss die Schweiz nach dem Zugest\u00e4ndnis von Ende M\u00e4rz gute Argumente bereit haben, um sich zu verteidigen. Der direkte Informationsaustausch, wenn auch von der EU weiterhin als Ziel formuliert, wird keine so breite Front in der OECD oder in den G20 finden, da \u00fcber diese Vision eines \u00abgl\u00e4sernen B\u00fcrgers\u00bb kein genereller Konsens herrscht. Bald k\u00f6nnte sich die Diskussion auch in die entgegengesetzte Richtung entwickeln: Je einflussreicher der Staat wird (was aufgrund der Finanzkrise der Fall ist), desto lauter wird der Ruf nach Z\u00fcgelung dieses Einflusses. Der Schutz der Privatsph\u00e4re k\u00f6nnte hier zu einem wichtigen Argument werden. Dies wird zwar nicht zu einer St\u00e4rkung des Bankgeheimnisses f\u00fchren; aber es k\u00f6nnte dem Standpunkt der Schweiz &#8211; dem Schutz der Privatsph\u00e4re &#8211; wieder mehr Legitimit\u00e4t zusprechen.\u00a0In den scharfen Angriffen an die Adresse der Schweiz kommt hierbei die klassische Spannung zwischen Legalit\u00e4t und Legitimit\u00e4t zum Ausdruck. Es ist nicht ausreichend f\u00fcr die Anerkennung unternehmerischen Handelns, dass dieses sich lediglich im Rahmen der Legalit\u00e4t bewegt. Legitimit\u00e4t wird durch Einhaltung der rechtlichen Anforderungen und dar\u00fcber hinaus der ethischer Wohlverhaltensregeln erzielt. Mit anderen Worten stellt sich die Frage, ob ein Staat sich als \u00abGood Citizen\u00bb in der Weltgemeinschaft verh\u00e4lt. Eine glaubw\u00fcrdige Finanzplatzstrategie steht und f\u00e4llt mit der Legitimation des eigenen Handelns. Die St\u00e4rke der eigenen Position misst sich an der Kraft der eigenen moralischen Autorit\u00e4t. Langfristig ist deshalb eine Strategie zu verfolgen, welche im Bereich der Besteuerung eine Einhaltung aller internationalen Standards zum Ziel hat und keinerlei Verst\u00f6sse oder Grauzonen toleriert. Dem ge\u00e4nderten Kundenverhalten einer klassischen internationalen Private-Banking-Kundschaft, welches sich aufgrund dieser Ver\u00e4nderungen der Rahmenbedingungen in der grenz\u00fcberschreitenden Verm\u00f6gensverwaltung ergeben wird, muss mit neuen Strategien begegnet werden.&#13;<\/p>\n<h2>Neue Safe-Haven-Funktion der Schweiz<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEine im Zuge der Finanzkrise zu erwartende Zunahme der geopolitischen Instabilit\u00e4t k\u00f6nnte die Funktion der Schweiz als sicherer Hafen (\u00abSafe Haven\u00bb) wieder in den Vordergrund dr\u00e4ngen. Die Entwicklung des Frankens w\u00e4hrend der turbulentesten Tage der Finanzkrise l\u00e4sst darauf schliessen, dass die Investoren diesen weiterhin als Fluchtw\u00e4hrung sehen. Zudem ging eine Erh\u00f6hung des Ausfallsrisikos &#8211; gemessen an den CDS-Spreads &#8211; der Grossbanken mit einem weiterhin starken Franken einher, was darauf hindeutet, dass der Markt die F\u00e4higkeit der Schweiz zu einer allf\u00e4lligen Rettung des Finanzplatzes nicht anzweifelte. Da zudem bedeutende W\u00e4hrungen konkurrenzierender Finanzpl\u00e4tze bereits unter Druck sind (britisches Pfund) oder eventuell bald unter Druck kommen k\u00f6nnten (US-Dollar, Euro), wird der Franken weiterhin eine gesuchte W\u00e4hrung bleiben. Die makro\u00f6konomische Analyse zeigt zudem, dass die Schweiz dank moderat geschn\u00fcrter Konjunkturpakete ihre Staatsfinanzen im Griff hat. Zudem hat sich die Schweizerische Nationalbank auch in dieser Krise weiter Ansehen verschafft. Die institutionelle und makro\u00f6konomische Stabilit\u00e4t der Schweiz in Verbindung mit einem gez\u00fcgelten Staatseingriff in den Bankenmarkt k\u00f6nnte die Schweiz im internationalen Kontext wieder zu einem Safe Haven machen &#8211; auch ohne fiskalisches Bankgeheimnis. Verm\u00f6gende Kunden, deren prim\u00e4res Ziel die Werterhaltung ist, k\u00f6nnten in einer Welt nach der Finanzkrise, welche von \u00fcberschuldeten Staaten und quasi-verstaatlichten Bankensystemen charakterisiert sein wird, die Schweiz als letzte Bastion einer freien Bankenwelt durchaus sch\u00e4tzen.&#13;<\/p>\n<h2>Geostrategische L\u00fccke schliessen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Schweiz muss als gr\u00f6sste Aufgabe ihre Zuordnung in der Weltgemeinschaft finden. Dies wurde seit dem Fall des Eisernen Vorhangs vernachl\u00e4ssigt. In der heutigen globalisierten Weltgemeinschaft ist Abseitsstehen nicht mehr Ausdruck einer neutralen Haltung, sondern wird zunehmend als suspekt und unsolidarisch gegen\u00fcber dem globalen Gemeinwohl empfunden. Es darf keine Zweifel dar\u00fcber geben, dass im Falle einer Verz\u00f6gerung der Umsetzung des OECD-Musterabkommens durch die Schweiz sofort wieder massiv Druck aufgebaut w\u00fcrde. Diese Situation muss zum Wohle des gesamten Finanzplatzes vermieden werden. Die politische Bedeutung der Schweiz auf dem internationalen Parkett steht in keinem Verh\u00e4ltnis zur internationalen Bedeutung des Finanzplatzes. Wie sich in der Diskussion um das Bankgeheimnis gezeigt hat, ist dies eine enorme strategische L\u00fccke im Fundament des Finanzplatzes, aber auch der Schweiz selbst. Aus den Ereignissen der letzten Monate m\u00fcssen die Lehren gezogen werden: Die Schweiz muss sich aktiver auf der politischen Ebene einbringen, um im Krisenfall auf starke Verb\u00fcndete z\u00e4hlen zu k\u00f6nnen.&#13;<\/p>\n<h2>Strategische Weitsicht gefordert<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Reduktion des Finanzplatzes auf das fiskalische Bankgeheimnis ist falsch. Deshalb steht nicht der gesamte Private-Banking-Standort auf dem Spiel. Ferner ist zu bedenken, dass die Kerndienstleistung des Finanzplatzes Schweiz eine Querschnittfunktion ist, welche erst durch das Zusammenspiel vieler Akteure &#8211; Anlageexperten, Produktentwickler, Steuerfachleute, Juristen, Versicherungsexperten etc. &#8211; zu einer besonderen Qualit\u00e4t f\u00fchrt, eben dem Swiss Banking, f\u00fcr das die Schweiz international bekannt sein m\u00f6chte. Genau dies macht die St\u00e4rke des Schweizer Finanzplatzes aus, und genau dieser Cluster muss weiterhin als Strategie gef\u00f6rdert werden. Nur so wird es gelingen, den verlorenen Wettbewerbsvorteil durch einen neuen zu kompensieren. Es darf aber auch nicht ignoriert werden, dass sich das Kundenverhalten in einem \u00c4nderungsprozess befindet, in dem die Abschaffung des fiskalischen Bankgeheimnisses ein Einflussfaktor unter vielen ist. Darauf sollten sich die schweizerischen Banken vorbereiten, um entsprechend reagieren zu k\u00f6nnen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1 \u00abWachstumsraten der Onshore- und Offshore-Gesch\u00e4ftsmodelle\u00bb<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der international durchgesetzte Paradigmenwechsel im Bereich des grenz\u00fcberschreitenden Informationsaustauschs in Steuersachen wird ohne Zweifel weit reichende Konsequenzen f\u00fcr den Private-Banking-Standort Schweiz haben. Das Szenario eines unmittelbar bevorstehenden massiven Geldabflusses aus der Schweiz ist aber unwahrscheinlich. 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