{"id":122341,"date":"2009-06-01T12:00:00","date_gmt":"2009-06-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2009\/06\/saint-amans-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:37:31","modified_gmt":"2023-08-23T21:37:31","slug":"saint-amans","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2009\/06\/saint-amans\/","title":{"rendered":"Der OECD-Standard: Zustandekommen und Bedeutung f\u00fcr die Schweiz"},"content":{"rendered":"<p>Am 13. M\u00e4rz 2009 hat der Bundesrat entschieden, den OECD-Standard zum Informationsaustausch in Steuerfragen vollumf\u00e4nglich zu \u00fcbernehmen. Eine Woche sp\u00e4ter, am 20. M\u00e4rz, hat die Schweiz die OECD offiziell dar\u00fcber in Kenntnis gesetzt, dass sie den bisherigen Vorbehalt zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens preisgebe. Damit \u00e4nderte sie innerhalb weniger Tage ihre w\u00e4hrend langer Zeit verfolgte Politik, die nicht wenige f\u00fcr unverr\u00fcckbar hielten. Der folgende Artikel beleuchtet die Hintergr\u00fcnde dieses Wechsels und was der OECD-Standard f\u00fcr die Schweiz bedeutet. In diesem Artikel bringt der Autor seine pers\u00f6nliche Meinung und Auslegung zum Ausdruck, die nicht unbedingt der Ansicht der OECD oder der Regierungen ihrer Mitgliedstaaten entsprechen.<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/200906_09_Saint-Amans_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"247\" \/><\/p>\n<p>Der Kurswechsel der Schweizer Regierung erfolgte unter starkem Druck der internationalen Staatengemeinschaft. In der Erkl\u00e4rung der G20, die sie anl\u00e4sslich ihres Gipfels vom 2. April 2009 in London ver\u00f6ffentlichte, manifestiert sich dieser Druck. Darin brachten die Staats- und Regierungschefs ihre Entschlossenheit zum Ausdruck, gegen nicht kooperative Staaten vorzugehen. Im Anhang zur Erkl\u00e4rung wurden die Sanktionen aufgef\u00fchrt, die notfalls angewendet werden sollen.<\/p>\n<p>Eingesetzt hat dieser internationale Druck bereits im Februar 2008 im Zusammenhang mit dem Skandal in Liechtenstein. Vor diesem Hintergrund hatten der deutsche Finanzminister Peer Steinbr\u00fcck und der franz\u00f6sische Budgetminister \u00c9ric Woerth beschlossen, ein Treffen zu Fragen des Informationsaustauschs in Steuerfragen durchzuf\u00fchren. Am Treffen, das am 21. Oktober 2008 in Paris stattfand, nahmen 17 Delegationen teil, davon elf auf Ministerebene. Bereits im Juli 2008 hatten die G8-Staaten eine Erkl\u00e4rung ver\u00f6ffentlicht, in der sie verlangten, dass der OECD-Standard unverz\u00fcglich angewendet werde. Ausserdem forderten die G8-Staaten die OECD auf, innerhalb von zwei Jahren einen entsprechenden Bericht zu erarbeiten. Im gleichen Zeitraum setzte die US-amerikanische Steuerbeh\u00f6rde ihre Untersuchung zur UBS fort. Auf politischer Ebene kam es zum Machtwechsel in Washington: Senator Barack Obama, einer der Urheber des Gesetzesentwurfs f\u00fcr den \u00abStop Tax Haven Abuse Act\u00bb, wurde zum US-Pr\u00e4sidenten gew\u00e4hlt. All dies deutete auf eine voraussichtliche Verh\u00e4rtung der US-amerikanischen Position zur Frage der Amtshilfe in Steuersachen hin. \u00a0Mit dem Ausbruch der Finanzkrise wurde der politische Druck weltweit nochmals verst\u00e4rkt. Die Toleranz bei M\u00e4ngeln im Bereich der Amtshilfe in Steuersachen hat stark abgenommen, wie auch der OECD-Generalsekret\u00e4r gegen\u00fcber den Schweizer Beh\u00f6rden verschiedentlich erkl\u00e4rte.<\/p>\n<h2>Der Ausgangspunkt: OECD-Bericht von 1998<\/h2>\n<p>Die Arbeiten zur Frage des sch\u00e4dlichen Steuerwettbewerbs wurden 1996 anl\u00e4sslich des G7-Gipfels in Lyon aufgenommen, an dem die OECD einen entsprechenden Auftrag erhielt. Der OECD-Bericht aus dem Jahre 1998 thematisierte Steuersysteme, welche innerhalb der OECD eine Umgehung der Unternehmensbesteuerung erm\u00f6glichen, aber auch das Problem der Steuerparadiese. Zudem wurden Kriterien zur Erkennung von potenziell sch\u00e4dlichen Verh\u00e4ltnissen sowie die einer Peer Review unterzogene Methode zu deren Beseitigung entwickelt. Ebenso wurde eine Definition f\u00fcr Steueroasen vorgeschlagen, die zum ersten Mal einen technischen Ansatz f\u00fcr ein Thema erm\u00f6glichte, das noch oft mit realit\u00e4tsfernen Vorstellungen verbunden war. Schliesslich wurden darin m\u00f6gliche Retorsionsmassnahmen skizziert, welche die OECD-Mitgliedstaaten, die sich als Opfer von sch\u00e4dlichem Steuerwettbewerb betrachten, zum Schutz ihrer Steuereinnahmen ergreifen k\u00f6nnten. Die Schweiz beschloss, sich &#8211; wie \u00d6sterreich, Belgien und Luxemburg &#8211; weder am Bericht noch am gesamten Projekt zu beteiligen.\u00a0Die Umsetzung der Massnahmen im ersten Teil des Projekts erfolgte rasch: Bis 2004 wurden 46 der 47 potenziell sch\u00e4dlichen Regelungen ge\u00e4ndert oder beseitigt. Verblieben ist noch die luxemburgische Regelung zu den Holdinggesellschaften aus dem Jahr 1929, die gem\u00e4ss Entscheid der Europ\u00e4ischen Kommission bis Ende 2009 aufgehoben werden muss, weil sie gegen die Bestimmungen zu den staatlichen Beihilfen verstosse.\u00a0Hinsichtlich der Steuerparadiese schlug der Bericht eine Definition vor, die auf vier kumulativen Kriterien beruht:\u00a0&#8211; keine oder unbedeutende Steuern. Dieses Kriterium ist eine der unabdingbaren Voraussetzungen, damit ein Staat als Steuerparadies eingestuft werden kann;\u00a0&#8211; kein wirklicher Informationsaustausch;\u00a0&#8211; keine Transparenz;\u00a0&#8211; keine substanziellen Aktivit\u00e4ten.\u00a0Auf Grundlage des Berichts und in Anwendung der Kriterien eruierte die OECD 41 Staaten, die der Definition Steuerparadies entsprachen. Im Jahr 2000 wurden 35 dieser Steuerparadiese von der OECD aufgelistet. Ab 2001 wurde mit den betreffenden Staaten eine Amtshilfe in Steuersachen angestrebt. Diese wurden aufgefordert, die entwickelten Grunds\u00e4tze bez\u00fcglich Transparenz und Informationsaustausch anzuwenden. Jene Staaten, die es ablehnten, wurden in der Folge auf die Liste der nicht kooperativen Steuerparadiese gesetzt. Von den zu Beginn sieben Staaten auf dieser Liste sind mittlerweile nur noch drei \u00fcbrig geblieben: Andorra, Liechtenstein und Monaco.<\/p>\n<h2>Schaffung des Weltforums zu Steuerfragen<\/h2>\n<p>Gleichzeitig schuf die OECD ein Weltforum zu Steuerfragen (Global Forum on Taxation), das zum Weltforum \u00fcber Transparenz und Informationsaustausch in Steuerfragen weiterentwickelt wurde. Mit der Schaffung des Forums ging es darum, m\u00f6glichst eingehend \u00fcber die Themen diskutieren zu k\u00f6nnen. Die Steuerparadiese, die sich zur Anwendung des OECD-Standards verpflichteten, wurden Mitglieder des Forums. Sp\u00e4ter wurden weitere Staaten dazu eingeladen, sich an den betreffenden Arbeiten zu beteiligen. Im Jahr 2005 trafen sich die Vertreter von 55 Staaten in Melbourne. Die Schweiz nahm als Gast an diesem Treffen teil, an dem sich China, Macao und Hongkong zur Anwendung des OECD-Standards verpflichteten.\u00a0Das Weltforum bildet eine einzigartige Plattform f\u00fcr den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den OECD-Mitgliedstaaten und anderen Staaten, speziell jenen, die im Jahr 2000 als Steuerparadiese definiert wurden. Im Rahmen des Forums sollen gemeinsam Standards f\u00fcr den Informationsaustausch und die Transparenz erarbeitet werden. Seit 2006 \u00fcberpr\u00fcft das Forum j\u00e4hrlich die Einhaltung des OECD-Standards. Urspr\u00fcnglich umfasste es die OECD-Mitgliedstaaten und die Steuerparadiese, die sich zur Anwendung des OECD-Standards verpflichtet hatten. Sp\u00e4ter wurde es auf alle interessierten Staaten erweitert, so dass ihm im Jahr 2008 insgesamt 84 L\u00e4nder angeh\u00f6rten. Das Weltforum erteilte einer Arbeitsgruppe den Auftrag, alle Optionen f\u00fcr die Entwicklung von angemessenen Spielregeln zu pr\u00fcfen und die besten auszuw\u00e4hlen. Diese Arbeitsgruppe trat 2008 mehrmals zusammen und kam \u00fcberein, den Schwerpunkt neu auf die effektive Einhaltung des OECD-Standards zu legen und nicht auf die deklamatorischen Absichten der Staaten.<\/p>\n<h2>Der OECD-Standard in Steuerfragen<\/h2>\n<p>Der im Rahmen des Weltforums erarbeitete OECD-Standard bezieht sich auf die Transparenz und den Informationsaustausch. Damit soll gew\u00e4hrleistet werden, dass die Steuerbeh\u00f6rden Zugang zu den Informationen \u00fcber Verm\u00f6genswerte und Eink\u00fcnfte von Personen im betreffenden Land haben, aber auch \u00fcber Verm\u00f6genswerte, die in ein Unternehmen oder im Treuhandverh\u00e4ltnis eingebracht wurden. Selbstverst\u00e4ndlich m\u00fcssen alle Rechtssubjekte ihre Gesch\u00e4ftsb\u00fccher w\u00e4hrend einer bestimmten Mindestdauer aufbewahren. Der Informationsaustausch erfolgt mit Hilfe von zwei Instrumenten: dem im Jahr 2002 verabschiedeten Musterabkommen \u00fcber den Informationsaustausch und dem im Jahr 2004 ge\u00e4nderten und im Jahr 2005 ver\u00f6ffentlichten Artikel 26 des OECD-Musterabkommens.\u00a0In diesen beiden Rechtsgrundlagen ist vorgesehen, dass der Informationsaustausch nur auf Antrag und unter der Voraussetzung erfolgt, dass diese f\u00fcr die Anwendung des OECD-Standards und f\u00fcr die Steuerverwaltung des ersuchenden Staates massgebend ist. Der Standard l\u00e4sst keine unbestimmten Nachforschungen ohne Belege (\u00abFishing Expeditions\u00bb) zu und damit keine ungenauen oder zufallsbedingten Gesuche, deren voraussichtliche Stichhaltigkeit nicht erwiesen ist. F\u00fcr das Einreichen eines Gesuchs ist kein Beweis f\u00fcr einen Betrug oder einen Betrugsverdacht erforderlich. Umgekehrt kann von einem Partner des Abkommens nicht verlangt werden, dass er eine Liste mit den Bankkonten der im ersuchenden Staat wohnhaften Personen aush\u00e4ndigt. Aber allein die Tatsache, dass die Information im Besitz einer Bank, eines Treuh\u00e4nders oder eines Finanzinstituts ist, darf kein Hindernis f\u00fcr deren Bekanntgabe sein, sofern ein voraussichtlich massgebendes Gesuch eingereicht wird. F\u00e4lschlicherweise wird oft behauptet, dieser Standard sei gleichbedeutend mit dem Ende des Bankgeheimnisses: Das Bankgeheimnis ist ein wesentlicher Grundsatz f\u00fcr den Schutz der Privatsph\u00e4re und die Wahrung der Vertraulichkeit. Der Standard verlangt lediglich eine eng umrissene Ausnahme des Bankgeheimnisses, die dazu beitragen soll, Straftaten oder Steuerbetrug aufzudecken. Die Verwaltungsbeh\u00f6rde des ersuchten Staates muss auf die betreffenden Informationen &#8211; d.h. auch auf Bankdaten &#8211; zugreifen, diese erfassen und an die Verwaltungsbeh\u00f6rden des ersuchenden Staates weiterleiten k\u00f6nnen, sofern das Gesuch den Anforderungen des Standards entspricht. Dasselbe gilt f\u00fcr die wirtschaftlich Berechtigten von Trusts und anderen Treuhandverh\u00e4ltnissen.\u00a0Der Informationsaustausch selbst ist klar abgegrenzt, damit die Vertraulichkeit der Informationen gewahrt bleibt: Diese d\u00fcrfen nur zum ersuchten Zweck verwendet werden. Das Steuergeheimnis, von dem noch weniger Ausnahmen bestehen als vom Bankgeheimnis, bietet Gew\u00e4hr f\u00fcr den Schutz der Informationen. Dessen Verletzung durch Steuerbeamte zieht hohe Gef\u00e4ngnisstrafen nach sich. Der Austausch der Informationen wird in einem praktisch diplomatischen Rahmen durchgef\u00fchrt, da er ausschliesslich zwischen den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden erfolgt. Diese filtern den ein- und ausgehenden Informationsfluss, um die Qualit\u00e4t der ausgetauschten Daten zu gew\u00e4hrleisten.\u00a0Abgesehen von der Frage des Bankgeheimnisses sieht der Standard die Aufhebung des Erfordernisses vor, dass die angeforderten Informationen f\u00fcr die inl\u00e4ndische Steuer von Belang sein m\u00fcssen (\u00abDomestic Tax Interest Requirement\u00bb). Dieses Erfordernis stellt in Bezug auf den Informationsaustausch ein weiteres technisches Hindernis dar. Gem\u00e4ss diesem Grundsatz erh\u00e4lt eine Steuerverwaltung nur Zugang zu den Informationen, wenn diese f\u00fcr die Veranlagung ihrer eigenen Steuern von Nutzen sind. Wenn beispielsweise Offshore-Aktivit\u00e4ten von der Besteuerung ausgenommen sind, kann die Steuerverwaltung unter keinen Umst\u00e4nden auf die entsprechenden Informationen zugreifen und demzufolge diese Informationen auch nicht austauschen. Die steuertechnischen Voraussetzungen sind unterschiedlich; doch es besteht in allen F\u00e4llen eine betr\u00e4chtliche Einschr\u00e4nkung des Informationsaustausches. Dies ist gegenw\u00e4rtig etwa bei Hongkong und Singapur der Fall. Der OECD-Standard verlangt, dass das Erfordernis der Bedeutung f\u00fcr die inl\u00e4ndische Steuer aufgehoben wird.\u00a0Dieser Standard erlangte rasch universellen Charakter. Die G7 hat dessen Relevanz wiederholt bekr\u00e4ftigt, ebenso die G20 ab 2004 an einem Treffen der Finanzminister mit den Zentralbankpr\u00e4sidenten. Im Oktober 2008 \u00fcbernahm die Expertenkommission f\u00fcr internationale Zusammenarbeit in Steuersachen der UNO, der auch ein Schweizer Mitglied angeh\u00f6rt, diesen Standard und integrierte ihn in den neuen Artikel 26 des Musterabkommens der Vereinten Nationen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.\u00a0Abgesehen von diesen technischen Aspekten gilt ein einfacher Grundsatz: Mit der &#8211; zur Wahrung der Vertraulichkeit klar begrenzten &#8211; Amtshilfe in Steuersachen soll verhindert werden, dass Steuerpflichtige die Globalisierung missbrauchen, indem sie Verm\u00f6genswerte oder Eink\u00fcnfte gegen\u00fcber ihrem Wohnsitzland nicht deklarieren und diese in Staaten leiten, die keine entsprechende Amtshilfe leisten. Praktisch alle Staaten betrachten das Verheimlichen von im Ausland erzielten Eink\u00fcnften als Betrug. Sie erwarten daher von ihren Partnern Unterst\u00fctzung bei der Bek\u00e4mpfung solcher strafbarer Handlungen. Angesichts der strapazierten Staatsfinanzen im Zusammenhang mit der gegenw\u00e4rtigen Finanz- und Wirtschaftskrise erh\u00e4lt diese Frage zweifellos besondere Brisanz.<\/p>\n<h2>Was \u00e4ndert sich f\u00fcr die Schweiz?<\/h2>\n<p>Mit der Mitteilung an die OECD \u00fcber die Preisgabe des Vorbehalts zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens hat die Schweiz signalisiert, dass sie bereit ist, mit ihren Vertragspartnern Abkommen zum Informationsaustausch abzuschliessen, die dem Standard entsprechen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der anlaufenden Revisionen der bestehenden Abkommen. Auch muss das innerstaatliche Recht entsprechend angepasst werden, wobei die Modalit\u00e4ten von den Beh\u00f6rden festzulegen sind. \u00a0Mit diesem Schritt schloss sich die Schweiz all ihren OECD-Partnern an. Bei Informationen, die nicht mit Bankendaten zusammenh\u00e4ngen, praktizierte sie bereits zuvor den Informationsaustausch auf ein Gesuch hin. In der Praxis bedeutet der angek\u00fcndigte Wechsel keinen so grossen Einschnitt, wie es manche glauben lassen wollen. Der Entscheid muss vor allem auch im Kontext der allgemeinen Entwicklung gesehen werden, welche von den Treffen der Finanzminister vom 14.M\u00e4rz 2009 und der Staats- und Regierungschefs vom 2. April der G20 ausgel\u00f6st wurde. So k\u00fcndigte Singapur, das bislang die \u00dcbernahme des OECD-Standards stets abgelehnt hatte, am 10. Februar an, k\u00fcnftig den Standard anwenden zu wollen. Am 3. M\u00e4rz haben die Beh\u00f6rden von Singapur verk\u00fcndet, dass sie die innerstaatlichen Bestimmungen bis Mitte des Jahres anpassen w\u00fcrden. Am 25. Februar liess Hongkong verlauten, dass die Regierung dem Parlament bis Juni dieses Jahres einen Gesetzesentwurf vorlegen werde. Weitere Zusagen von Steuerparadiesen (Andorra und Liechtenstein) und von bedeutenden Finanzpl\u00e4tzen (Schweiz und Luxemburg) folgten Schlag auf Schlag.\u00a0Da alle Finanzpl\u00e4tze weltweit beschlossen haben, sich in die gleiche Richtung zu entwickeln, sind die Kosten f\u00fcr die Schweizer Wirtschaft begrenzt. Trotzdem ist ein solcher Schritt mit gewissen Kosten verbunden. Von fairen Spielregeln profitieren in erster Linie die Finanzzentren mit dem gr\u00f6ssten Know-how, d.h. jene Finanzpl\u00e4tze, die seit langem qualitativ hoch stehende Dienstleistungen anbieten und haupts\u00e4chlich auf der Qualit\u00e4t der Produkte und der Mitarbeitenden beruhen. Die Schweiz hat somit in Bezug auf die angek\u00fcndigte \u00c4nderung \u00fcberhaupt nichts zu bef\u00fcrchten.<\/p>\n<h2>Welche Bedeutung hat die \u00abListe\u00bb?<\/h2>\n<p>Mit der anl\u00e4sslich des G20-Gipfels ver\u00f6ffentlichten Erkl\u00e4rung vom 2. April 2009 brachten die G20-Staaten ihre Absicht zum Ausdruck, bei Bedarf gegen nicht kooperative Staaten mit entsprechenden Sanktionen vorzugehen, um ihre \u00f6ffentlichen Finanzen und ihre Finanzsysteme zu sch\u00fctzen. In einem Anhang zu dieser Erkl\u00e4rung werden einige der vorgesehenen Retorsionsmassnahmen erl\u00e4utert (u.a. Nichtabzugsf\u00e4higkeit von Zahlungen an Gesellschaften mit Sitz in nicht kooperativen Rechtsordnungen, umfangreichere Deklarationspflichten).\u00a0Im Bereich der Steuern verweist die Erkl\u00e4rung auf die von der OECD ver\u00f6ffentlichte Liste der Staaten, die vom Weltforum hinsichtlich des Standards f\u00fcr den Informationsaustausch beurteilt worden sind. Mit den ihr zur Verf\u00fcgung stehenden Mitteln war die OECD in der Lage, jede der 84 vom Weltforum evaluierten Rechtsordnungen hinsichtlich der Anwendung des Standards zu positionieren und ver\u00f6ffentlichte &#8211; in Zusammenarbeit mit der G20 &#8211; einen Bericht \u00fcber die erzielten Fortschritte dieser Rechtsordnungen. Da die Priorit\u00e4t seit mehreren Jahren auf der Anwendung &#8211; und nicht nur auf der Verpflichtung zum Informationsaustausch &#8211; des Standards lag, unterschied der Bericht zwischen Staaten, die nur eine entsprechende Verpflichtung eingegangen sind, und solchen, die den Standard bereits substanziell anwenden. Die Schweiz, Singapur, Luxemburg und einige weitere Staaten geh\u00f6ren zur ersten Gruppe. Die OECD unterschied klar zwischen Steuerparadiesen, die ebenfalls eine solche Verpflichtung eingegangen sind, ohne sie jemals in der Praxis zu erf\u00fcllen, und der ersten Gruppe: Die Schweiz ist kein Steuerparadies und war nie eines.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Am 13. M\u00e4rz 2009 traf der Bundesrat einen schwierigen Entscheid, der jedoch unumg\u00e4nglich geworden war. Innerhalb des Landes l\u00f6ste dieser Entscheid zwar starke Emotionen aus; doch gleichzeitig wurde er weltweit als wesentlicher Fortschritt begr\u00fcsst. Die Schweiz muss nun der eingegangenen Verpflichtung in der Praxis mit der Seriosit\u00e4t und Methodik nachkommen, auf denen ihr weltweites Ansehen beruht. Im Gegensatz zu gewissen Mutmassungen und allzu raschen Analysen kann sie aus dieser \u00c4nderung substanzielle Vorteile ziehen. Die OECD, das Weltforum und die G20 werden daf\u00fcr sorgen, dass alle Akteure die Spielregeln einhalten, zu denen sie sich verpflichtet haben. Die Schweiz wird die Kunden ihrer Finanzindustrie zweifellos von der Qualit\u00e4t der angebotenen Dienstleistungen und von der Vertraulichkeit der Kundenbeziehungen \u00fcberzeugen k\u00f6nnen. Letztere ist noch besser gew\u00e4hrleistet, wenn die Finanzdienstleister in steuerlicher Hinsicht keinem Verdacht mehr ausgesetzt sind.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 13. M\u00e4rz 2009 hat der Bundesrat entschieden, den OECD-Standard zum Informationsaustausch in Steuerfragen vollumf\u00e4nglich zu \u00fcbernehmen. Eine Woche sp\u00e4ter, am 20. M\u00e4rz, hat die Schweiz die OECD offiziell dar\u00fcber in Kenntnis gesetzt, dass sie den bisherigen Vorbehalt zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens preisgebe. 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