{"id":122356,"date":"2009-06-01T12:00:00","date_gmt":"2009-06-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2009\/06\/sommaruga-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:37:34","modified_gmt":"2023-08-23T21:37:34","slug":"sommaruga","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2009\/06\/sommaruga\/","title":{"rendered":"Offensive Informationspolitik statt Verharren in der Defensive"},"content":{"rendered":"<p>Das Bankgeheimnis wird seit Jahren mit dem Bed\u00fcrfnis nach Privatsph\u00e4re und Datenschutz begr\u00fcndet. In der Tat sind diese G\u00fcter wichtig und sch\u00fctzenswert. Bei Angestellten und Lohnempf\u00e4ngern spielen sie aber offenbar keine Rolle. \u00dcber die H\u00f6he ihres Einkommens muss der Arbeitgeber der Steuerverwaltung jederzeit Auskunft geben. Wenn es hingegen um das Einkommen von selbstst\u00e4ndig Erwerbenden oder um Kapitalertr\u00e4ge geht, darf die Steuerbeh\u00f6rde nichts wissen. Der Zugriff auf Bankkontoausz\u00fcge ist ihr versagt. Ganz offensichtlich geht es hier nicht nur um Privatsph\u00e4re und Datenschutz, sondern auch um das handfeste Interesse, Steuern am Fiskus vorbeizuschleusen. Dagegen wehren sich andere L\u00e4nder. Sie verlangen, dass das Bankgeheimnis nicht dazu missbraucht werden darf, andere Staaten um Steuern zu prellen, die ihnen rechtm\u00e4ssig zustehen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer Druck auf die Schweiz, in Steuersachen international besser zu kooperieren, nahm in den letzten Jahren dauernd zu. Immer wieder musste unser Land Konzessionen machen. Doch an der Doktrin wurde nichts ge\u00e4ndert: Das Bankgeheimnis galt in der Schweiz als \u00abnicht verhandelbar\u00bb, bis der Bundesrat am 13. M\u00e4rz 2009 &#8211; wenige Tage vor dem G20-Gipfel &#8211; von dieser Haltung abr\u00fcckte und entschied, auch bei Steuerhinterziehung mit anderen L\u00e4ndern zu kooperieren.&#13;<\/p>\n<h2>Innenpolitisch motivierter R\u00fcckzug des Bundesrates<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDoch statt diesen Entscheid gegen\u00fcber der globalen Gemeinschaft offensiv zu kommunizieren, trat der Bundesrat schon bald wieder den R\u00fcckzug an. Er versprach, Amtshilfe nur unter strengsten Voraussetzungen zu gew\u00e4hren, auf einem umfassenden Rekursverfahren f\u00fcr die Kunden zu beharren und die Steuerhinterziehung im Inland weiterhin als Kavaliersdelikt zu behandeln. Dieses innenpolitisch motivierte R\u00fcckzugsgefecht hat zur Folge, dass man der Schweiz auf dem internationalen Parkett nach wie vor nicht wirklich glaubt. Das k\u00f6nnte sich auch auf andere Bereiche wie Handel, Export und Tourismus ausweiten. F\u00fcr die Schweiz eine fatale Entwicklung!\u00a0Der Bundesrat verstrickt sich aber auch im Inland in Widerspr\u00fcche. Mit seinen Vorschl\u00e4gen nimmt er in Kauf, dass ausl\u00e4ndische Steuerpflichtige \u00fcber mehr Rekursrechte verf\u00fcgen als die Schweizer Steuerpflichtigen, was nicht akzeptabel ist. Und die unterschiedliche Behandlung von Steuerhinterziehung gegen\u00fcber in- und ausl\u00e4ndischen Steuerbeh\u00f6rden f\u00fchrt dazu, dass die kantonalen Steuerbeh\u00f6rden f\u00fcr die korrekte Veranlagung der Steuern schlechtere Karten haben als die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung, die im Auftrag von ausl\u00e4ndischen Steuerbeh\u00f6rden Informationen beschaffen kann. Ob sich die Kantone so etwas bieten lassen?&#13;<\/p>\n<h2>Koh\u00e4rente Informationspolitik in Steuersachen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit seiner Defensivstrategie riskiert der Bundesrat, dass er seine Aussagen immer wieder korrigieren muss, was seiner Glaubw\u00fcrdigkeit kaum dienlich ist. Es w\u00e4re deshalb ratsam, die Karten endlich auf den Tisch zu legen und in Sachen Informationsaustausch eine offensive Haltung einzunehmen. Dabei soll die Schweiz sogenannte \u00abFishing Expeditions\u00bb sowie den automatischen Informationsaustausch weiterhin ablehnen, denn diese sind f\u00fcr die Beschaffung von steuerrelevanten Daten weder notwendig noch hilfreich. Hingegen sollten wir aufzeigen, wie eine koh\u00e4rente Informationspolitik in Steuersachen aussieht:\u00a0&#8211; klare und rasche Verfahren in der Amts- und Rechtshilfe mit festgelegten Fristen und \u00fcberschaubaren Rekursm\u00f6glichkeiten;\u00a0&#8211; Amts- und Rechtshilfe nicht nur, wenn es um Steuern auf Einkommen geht, sondern auch bei Lebensversicherungen und anderen Finanzgesch\u00e4ften;\u00a0&#8211; Angebot analoger Doppelbesteuerungsabkommen an s\u00e4mtliche L\u00e4nder, die in der Lage sind, die Vertragsbestimmungen einzuhalten;\u00a0&#8211; keine Privilegierung der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung gegen\u00fcber den kantonalen Steuerbeh\u00f6rden (beide sollen bei Steuerbetrug und -hinterziehung Zugang zu den notwendigen Informationen erhalten);\u00a0&#8211; mit einer Steueramnestie den Kurswechsel auch im Inland vollziehen;\u00a0&#8211; die Ausdehnung des Zinsbesteuerungsabkommens mit der EU auf Dividenden, Anlagefonds und gewisse Lebensversicherungen sowie auf Stiftungen und andere juristische Personen liegt auch im Interesse der Schweiz.\u00a0\u00a0Indem wir diese Forderungen offensiv einbringen und deren Einhaltung auch von unseren Vertragspartnern verlangen, k\u00f6nnen wir dazu beitragen, dass sich die Konkurrenz zwischen den Finanzpl\u00e4tzen nicht l\u00e4nger auf der Ebene von Steuerhinterziehung und -optimierung abspielt, sondern auf der Ebene der Dienstleistungen, der Performance, der Qualifikation des Personals und der Sicherheit und Stabilit\u00e4t im politischen Umfeld. Bewegt sich der Wettbewerb auf diesen Ebenen, hat der Schweizer Finanzplatz auch in Zukunft gute Aussichten auf einen Spitzenplatz!<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bankgeheimnis wird seit Jahren mit dem Bed\u00fcrfnis nach Privatsph\u00e4re und Datenschutz begr\u00fcndet. In der Tat sind diese G\u00fcter wichtig und sch\u00fctzenswert. Bei Angestellten und Lohnempf\u00e4ngern spielen sie aber offenbar keine Rolle. \u00dcber die H\u00f6he ihres Einkommens muss der Arbeitgeber der Steuerverwaltung jederzeit Auskunft geben. 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